Beschluss: 1.1 Bilanzsumme ,17 Euro davon entfallen auf der Aktivseite auf

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach Öffentlich Feststellung des Jahresabschlusses des Katharinenstifts Heilbronn für das Wirtschaftsjahr 2002, Deckung des Jahresverlusts 2002 und Entlastung der Betriebsleitung (Drucks. 106) 1. Aufgrund von 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit 12 Eigenbetriebsverordnung wird der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Katharinenstift Heilbronn für das Wirtschaftsjahr 2002 wie folgt festgestellt: 1.1 Bilanzsumme ,17 Euro davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,91 Euro - das Umlaufvermögen ,50 Euro - die Rechnungsabgrenzungsposten 826,76 Euro davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,92 Euro - Sonderposten aus öffentl. u. nicht öffentl. Förderung ,51 Euro - die Rückstellungen ,00 Euro - die Verbindlichkeiten ,16 Euro - die Rechnungsabgrenzungsposten ,58 Euro 1.2 Jahresfehlbetrag ,40 Euro Summe der Erträge ,09 Euro Summe der Aufwendungen ,49 Euro 2. Der Jahresverlust in Höhe von ,40 Euro ist durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage zu decken. 3. Die Betriebsleitung wird entlastet ( 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz)

2 Festsetzung des Stammkapitals für die zu gründende Katharinenstift Heilbronn ggmbh (Drucks. 107) Das Stammkapital der zu gründenden Katharinenstift Heilbronn ggmbh wird auf Euro festgesetzt Übertragung weiterer Aufgaben auf das Rechnungsprüfungsamt (Drucks. 123) Dem Rechnungsprüfungsamt wird beginnend mit der Jahresrechnung 2003 als weitere Aufgabe nach 112 Abs. 2 GemO die Prüfung der Jahresrechnungen des Orchestervereins Heilbronn e. V. übertragen Bildung von Haushaltsresten beim Rechnungsabschluss Behandlung der Rücklagen und Darstellung der internen Bindung von Rücklagenbeträgen- (Drucks. 124) 1. Zum Ende des Haushaltsjahres 2002 werden festgesetzt: - Im Vermögenshaushalt die nicht bewirtschafteten Haushaltsausgabereste mit mehr als ,00 Euro im Einzelfall nach Anlage 2 Spalte 6 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 124 auf ,00 Euro 2. In der allgemeinen Rücklage werden als Teilrücklagen gebunden: - für ein Zukunftsinvestitionsprogramm ,00 Euro - zum Schuldenabbau ca ,00 Euro 3. Im Übrigen Kenntnisnahme

3 Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenordnung) (Drucks. 125) Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 6. November 1980 wird in der als Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 125 beiliegenden Fassung beschlossen Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek der Stadt Heilbronn (Drucks. 128) Die Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek wird gemäß Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 128 neu gefasst Änderung der Schulgeldordnung für den Besuch der Fachschulen der Stadt Heilbronn (Drucks. 121) Die Schulgeldordnung für den Besuch der öffentlichen Fachschulen der Stadt Heilbronn vom 6. November 1986 in der Fassung vom 5. November 1992 wird entsprechend der Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 121 geändert

4 Neufestsetzung der Benutzungsentgelte für außerschulische Belegungen von Schulräumen und Vortragssälen (Drucks. 122) Die Benutzungsentgelte für außerschulische Belegungen von Schulräumen und Vortragssälen werden ab 1. Januar 2004 in der Fassung festgesetzt, die sich aus der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 122 ergibt Schülerbeförderung -Erhöhung der Eigenanteile und Neufassung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten- (Drucks. 117) 1. Die monatlichen Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten werden ab 1. August 2003 um 20% erhöht und wie folgt festgesetzt: a) 30,60 Euro (bisher 25,50 Euro) für Schüler der Klassen der Gymnasien und der Freien Waldorfschule sowie für Schüler der Kollegs, Berufskollegs, der Abendgymnasien, der Oberstufe der Berufsoberschulen und der Berufsschulen, b) 24,50 Euro (bisher 20,40 Euro) für Schüler der Klassen 5-10 der Gymnasien, der Berufsoberschulen, der Freien Waldorfschule sowie für Schüler der Realschulen, Abendrealschulen, des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres und der Berufsfachschulen, c) 18,40 Euro (bisher 15,30 Euro) für Schüler der Hauptschulen sowie für Schüler ab der 5. Klassenstufe der Förderschulen und der Schulen für Sprachbehinderte, Gehörlose und Erziehungshilfe. 2. Die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten wird entsprechend der Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 117 neu gefasst

5 Beteiligung der Stadt Heilbronn an den Kosten für die Sanierung des Turms der Kilianskirche Heilbronn (Drucks. 144) 1. Die Stadt Heilbronn beteiligt sich an den Kosten der Sanierung des Turms der Kilianskirche von voraussichtlich 2,95 Mio. Euro a) nach der Vereinbarung vom 30. August 1991 mit ,00 Euro und b) ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mit einem weiteren Zuschuss von bis zu ,00 Euro, insgesamt also mit ,00 Euro. 2. Kostenunterschreitungen sollen die Finanzierungsanteile von Stadt und Ev. Gesamtkirchengemeinde zu gleichen Teilen entlasten. 3. An zukünftigen Instandhaltungsmaßnahmen beteiligt sich die Stadt entsprechend der weiter geltenden Vereinbarung vom 30. August In Einzelfällen kann zur Vermeidung unbilliger Härten rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme eine abweichende Regelung getroffen werden Bundesverkehrswegeplan Stellungnahme der Stadt Heilbronn- (Drucks. 100) Die Stadt Heilbronn gibt zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2003 die der Gemeinderatsdrucksache Nr. 100 beigefügten Stellungnahmen an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie an das Landesministerium für Umwelt und Verkehr ab (siehe Anlagen 1 und 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 100)

6 Stabsstelle Strategie -Änderung des gefassten Beschlusses vom 10. April Der Antrag der Verwaltung in Gemeinderatsdrucksache Nr. 143 wird abgelehnt Businesspark Schwabenhof -Zweiter Nachtrag zum Sanierungsträgervertrag mit der Kommunalentwicklung LEG Baden-Württemberg GmbH- (Drucks. 109) Die Verwaltung wird ermächtigt, den Vertrag mit der Kommunalentwicklung LEG Baden-Württemberg GmbH als Sanierungsträger und Treuhänder für den Businesspark Schwabenhof und die Finanzierungsrahmenvereinbarung bis zum 31. Dezember 2004 zu verlängern Gewährung eines Zuschusses an die Stiftung Katholische Freie Schule und Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (Drucks. 127) 1. An die Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg - Stuttgart wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal ,00 Euro gewährt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den als Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 127 beigefügten Vereinbarungsentwurf mit der Ergänzung abzuschließen, bei der Schüleraufnahme grundsätzlich darauf zu achten, dass Schüler aus dem Stadtkreis Heilbronn bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt werden und zu gegebener Zeit zu vollziehen. 3. Im Haushaltsjahr 2003 wird bei der Haushaltsstelle Gesamtschulen, Zuschuss an Katholische Freie Schule eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von ,00 Euro genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Minderung der Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle - 6 -

7 Nordumfahrung Frankenbach/Neckargartach um ,00 Euro Haushaltskonsolidierung Sparvorschläge der Entsorgungsbetriebe- (Drucks. 116) Unter Berücksichtigung der Beratung der Entscheidung über die in der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 116 aufgeführten Einsparungsvorschläge wird folgender Beschluss gefasst: - Die gefassten Sachbeschlüsse sind unmittelbar zu vollziehen. Die Entsorgungsbetriebe werden beauftragt, die Maßnahmen zügig umzusetzen. - Von den Prüfungsaufträgen wird Kenntnis genommen. Dem Gemeinderat ist baldmöglichst zu berichten Verbindung Hafen-/Albertistraße -Erhöhung der Gesamtkosten sowie der Auftragssumme für die Entwässerung- (Drucks. 97) 1. Bis zur Klärung der mit diesem Projekt verbundenen vertraglichen und sonstigen Sachverhalte wird, um weiteren finanziellen Schaden von der Stadt Heilbronn abzuwenden, lediglich die Auszahlung von Euro zur Begleichung unstrittiger Forderungen aufgrund vorliegender Rechnungen genehmigt. 2. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltsbüros zur umfassenden juristischen Prüfung der Angelegenheit sowie der von der SPD-Fraktion gestellten Fragen wird genehmigt. 3. Im Hinblick auf eine rückhaltlose Offenlegung und Klärung des Sachverhalts und der Frage nach den Verantwortlichkeiten beantwortet die Verwaltung schriftlich folgende Fragen: 3.1. Wann war in der Verwaltung (Entsorgungsbetriebe, Dez. II und IV, Oberbürgermeister) bekannt, dass es zu gravierenden Erhöhungen - 7 -

8 a) beim Bau Kanal b) RÜB mit Pumpwerk und c) EMST-Technik kommen würde. Wann wurde der Gemeinderat darüber jeweils informiert? Warum der Ältestenrat nicht? 3.2. Im September 1990 beauftragte die Firma Dorsch Consult die Firma P-Bau- Union Aufschüttungen vorzunehmen. Was war der Grund für diese zusätzlichen Geländeaufschüttungen und wurden diese - so wie sie ausgeführt wurden - mit den Entsorgungsbetrieben abgestimmt? Wer hat die Aufschüttungen vorgenommen? 3.3. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Stadt Heilbronn im Hinblick auf Regress- beziehungsweise Schadenersatzforderungen gegen die LEG, Dorsch Consult, Pape-Bau/TS-Bau oder andere vorzugehen? 3.4. Liegen aus der Sicht der Verwaltung Anhaltspunkte für ein schuldhaftes Tun oder Unterlassen von Mitarbeitern der Stadt Heilbronn vor und falls ja, welche Konsequenzen wären gegebenenfalls daraus zu ziehen? 4. Die Verwaltung lässt rechtlich prüfen, ob es in den Rahmen der Bauherrenpflicht fällt, von Dritten erstellte Leistungsverzeichnisse zu überprüfen. 5. Unabhängig von dem in Gemeinderatsdrucksache Nr. 97 behandelten Sachverhalt zeigt die Verwaltung auf, welche finanziellen Auswirkungen nach Abschluss und Abrechnung der Gesamtmaßnahme Konversion Solvay-Areal aus heutiger Sicht für die Stadt Heilbronn zu erwarten sind Verbindung Hafen-/Albertistraße; 2. BA Thomaswert bis Theresienstraße -Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten- (Drucks. 130) Die Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten für die Verbindung Hafen-/Albertistraße, 2. Bauabschnitt Thomaswert bis Theresienstraße, an die Firma Wolff & Müller GmbH & Co. KG, Niederlassung Künzelsau zu den Einzelpreisen des Angebots vom 19. November 2002 mit der Auftragssumme von netto ,93 EUR + 16% MwSt ,19 EUR brutto ,12 EUR Lohn-/Stoffpreisänderung/Sonstiges und Rundung ,88 EUR insgesamt brutto ,00 EUR wird genehmigt

9 Verbindung Hafen-/Albertistraße; 1. BA Karl-Wüst-Straße bis Thomaswert -Erhöhung der Vergabesumme für Tief- und Straßenbauarbeiten sowie Brückenbauarbeiten einschließlich Stützwänden- (Drucks. 131) Die endgültige Entscheidung über Gemeinderatsdrucksache Nr. 131 wird zurückgestellt Sanierungsgebiet Nordstadt -Vorstellung der Maßnahmen und Entscheidung über die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs- (Drucks. 67) Der Gemeinderat stimmt dem in der Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 67 angefügten Maßnahmenkatalog mit investiven und nichtinvestiven Maßnahmen zur nachhaltigen Aufwertung der Nordstadt grundsätzlich zu Bebauungsplan 112/11 Heilbronn-Biberach Gewerbegebiet Brunnenstraße III -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 81) Die Aufstellung des Bebauungsplans 112/11 Heilbronn-Biberach zur Änderung der Bebauungspläne 112/9 und 112/10 Gewerbegebiet Brunnenstraße III für die Flurstücke Nrn (teilw.), 6233/1, 6234, 6235/1, 6235/3, 6237, 6237/1, 6238, 6376/1, 6380, 6389, 6389/2 (teilw.) und 6465/1 (Wilhelm-Flinspach-Straße teilw.) wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 18. März 2003 umgrenzt

10 Bebauungsplan 116/13 Heilbronn-Biberach Gewerbegebiet Biberach -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 91) Die Aufstellung des Bebauungsplans 116/13 Heilbronn-Biberach zur Änderung der Bebauungspläne 116/9, 116/11 und 116/12 Gewerbegebiet Biberach für die Flurstücke zwischen den Flurstücken Nrn. 182 (Böllinger Bach), 3897 (Weg), 3938 (Heisenbergstraße teilw. innerhalb), 3949/1 (Otto-Hahn-Straße), 3948, 3947 (Weg), 3946, 4266 (Weg), 3938 (Heisenbergstraße teilw. innerhalb), 3935 (Weg), 3932/1, 3932/2, 3910 (Lilienthalstraße teilw. innerhalb) und 3865 wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 19. März 2003 umgrenzt Bebauungsplan 161/9 Heilbronn-Horkheim Gewerbegebiet Untere Kanalstraße III -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 96) Die Aufstellung des Bebauungsplans 161/9 Heilbronn-Horkheim zur Änderung der Bebauungspläne 161/2, 161/5, 161/6 und 161/7 Gewerbegebiet Untere Kanalstraße III für die Flurstücke Nrn. 190/10, 190/11, 185/4 185/7, 185/8, 186, 325 (Untere Kanalstraße teilw.), 246, 246/1, 244, 242, 240, 241/8, 232, 230, 223/1, 223, 224 (Möwenstraße), 221, 221/1, 220, 218, 216, 215, 324/1 (Hollandstraße), 213, 212, 211, 210, 209, 207, 206, 204 und 191 wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 28. März 2003 umgrenzt

11 Bebauungsplan 37/24 Heilbronn-Böckingen Gewerbegebiet Böckingen Nord -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 98) Die Aufstellung des Bebauungsplans 37/24 Heilbronn-Böckingen zur Änderung der Bebauungspläne 34/18, 34/19, 37/3, 37/6, 37/7, 37/8, 37/9, 37/11, 37/13, 37/16, 37/21, 37/22 Gewerbegebiet Böckingen-Nord für den Bereich, der im Wesentlichen begrenzt wird im Norden durch die Saarlandstraße (teilw.), die Neckargartacher Straße (teilw. innerhalb), die Flurstücke Nrn. 1362/1, 1362/2 sowie die Neckartalstraße (teilw.); im Osten durch den Fußweg entlang der Böschung des Neckarkanals sowie die Neckartalstraße (teilw.); im Süden durch die Hans-Sachs-Straße (teilw.), die Flurstücke Nrn. 1507, 1506/1, 1506 (teilw. innerhalb) und 1502/7 (teilw. innerhalb) mit Ausnahme der Wohngebiete nördlich der Hans-Sachs-Straße und westlich der Neckargartacher Straße; im Westen durch die Flurstücke Nrn. 1454/17, 1455, 1692, 1722, 1838, 1830/3 (teilw.), 1843, 1881 (teilw. innerhalb), 1886 (teilw.), 1872 (teilw.) sowie 1880/1 wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 4. April 2003 umgrenzt Bebauungsplan 10/20 Heilbronn Gewerbegebiet Neckarsulmer Straße -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 99) Die Aufstellung des Bebauungsplans 10/20 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 10/10, 10/15 und 10/16 Gewerbegebiet Neckarsulmer Straße für die Flurstücke zwischen den Flurstücken Nrn (teilw. innerhalb), 2264 (teilw. innerhalb), 2248 (Weg), 2260/3 (Weg teilw. innerhalb), 2260/6, 2251/3, 2610/6, 2610/5, 2605/1 (Brüggemannstraße), 2610/1 (Kreuzenstraße teilw. innerhalb) und 1/17 (Bahnanlage) sowie für die Flurstücke zwischen den Flurstücken Nrn. 2605/1 (Brüggemannstraße), 2605/8, 2538 (B 27, Neckarsulmer Straße), 2573 (Hebbelstraße), 2539 (Kreuzenstraße), 2610/1 (Kreuzenstraße), 2605/9 und 2605/2 wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 31. März 2003 umgrenzt

12 Bebauungsplan 44C/8 Heilbronn-Neckargartach Böllinger Höfe VII -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 112) Die Aufstellung des Bebauungsplanes 44C/8 Heilbronn-Neckargartach zur Änderung der Bebauungspläne 44C/2, 44C/3 und 44C/5 Böllinger Höfe VII für die Flurstücke zwischen den Flurstücken Nrn. 6000/9, 6000/1 (Straße) teilw. einschl., 6000/13, 6000/14 (Straße) teilw. einschl., 6101, 6170/2 (Fußweg), 6210/17, 6190/1 (Straße) teilw. einschl., 6300/9 (Straße) teilw. einschl., 6300/3 (Straße), 6300/11, 6300/14 (Straße), 6300/1 (Straße) teilw. einschl., 6290/2, 6608/7, 6210/9 (Fußweg) teilw. einschl., 6608 teilw. einschl., 5533/11, 6001/1 (Straße) teilw. einschl. und 5816/1 (Fußweg) wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 14. April 2003 umgrenzt Bebauungsplan 22/15 Heilbronn Kreuzenstraße Nord -Satzungsbeschluss- (Drucks. 80) 1. Die Anregungen der Bahn/DB Netz AG und der Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Anregungen der ZEAG und des Baurechts- und Umweltamts, Umweltabteilung, werden teilweise zur Kenntnis genommen, können aber teilweise nicht berücksichtigt werden. 3. Aufgrund des 10 Abs. 1 in Verbindung mit 13 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 22/15 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 10/15 Kreuzenstraße Nord für den Geltungsbereich bestehend aus dem Flurstück Nr. 2610/1 teilweise (Kreuzenstraße) nach dem Lageplan vom 24. März 2003 als Satzung beschlossen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 24. März

13 Veränderungssperre für das Flurstück Nr (Südstraße 114) -Satzungsbeschluss- (Drucks. 77) Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 4647 (Südstraße 114) Nachdem vom Gemeinderat am 13. Juli 1995 der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan 06B/14 Bereich Südbahnhof gefasst worden ist, hat er am 22. Mai 2003 aufgrund der 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) i.v.m. dem 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen: 1 Räumlicher Geltungsbereich Zur Sicherung der Planung im Bereich des künftigen Bebauungsplans 06B/14 Bereich Südbahnhof wird eine Veränderungssperre verhängt. Die Veränderungssperre erstreckt sich auf das Flurstück Nr (Südstraße 114). Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen: 2 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen 1. Vorhaben im Sinne des 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; 2. erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des 14 Abs. 2 Baugesetzbuch erteilt werden. 3 In-Kraft-Treten Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft

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