Anforderungen an einen bauwerksspezifischen Instandhaltungsplan für Parkbauten
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- Rolf Kappel
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1 Anforderungen an einen bauwerksspezifischen Instandhaltungsplan für Parkbauten T. Freimann Nürnberg, den INHALT Planungsparameter Parkbauten Regelwerksstand zur Instandhaltung bei Parkbauten und Tiefgaragen Einflussgröße Gefälle ja/nein? Bauwerksspezifische Instandhaltungsplanung wiederkehrende Bauwerksüberprüfung
2 Planungsparameter Parkbauten Planungsparameter/ Entscheidungen Bedarfsplanung, Nutzungsanforderungen (Stellplatzzahl, Frequenz, priv./öff.) Rampentyp, Stellplatzangebot? oberirdisch / Tiefgarage? Helligkeit? Beleuchtung? Markierung? Optik? Raumgefühl? Ein-/Ausfahrten? OS-System, Beschichtung, Fahrbelag? Konstruktion? Bauteile (Spannweite, planmäßige Risse oben, Bewegungsfugen) Wahl der Ausführungsvariante Gefälle? Pfützenfreiheit? Entwässerungsführung? Instandhaltungskonzept? (Wartungs- und Instandhaltungsplan, Intervalle) Gründung, WU-Konzept? Belüftung? Kondensat? Brandschutz? Eisfreiheit? Lastreserve für spätere Beläge? Betriebskosten?
3 Wichtige Entscheidungsgrößen private Nutzung wenig frequentierte Nutzung öffentliche Nutzung intensive, stark frequentierte Nutzung kein Gefälle? geringes Gefälle? Gefälle 2,5 % 1 2 %; Gefällekeile Wahl der Ausführungsvariante Frühzeitige dokumentierte Bedarfsplanung und Abstimmung mit Bauherrn erforderlich - Beratung: Risiko und Nutzen aufzeigen - Abweichungen, Kompensationen, vertraglich vereinbaren (Beschaffenheitsvereinbarungen) Regelwerksstand zur Instandhaltung bei Parkbauten und Tiefgaragen
4 Planungsvarianten direkt befahrene Parkdecks 2010 Variante 1 Variante 2 Variante 3 Hohe Anforderungen an Dichte und Dicke der Betondeckung + zusätzliche Maßnahmen Erweitertes Instandhaltungskonzept flächige Abdichtung mit Schutzschicht z.b. aus Gussasphalt 1a 1b 2a 2b 3 Bauweise mit Rissen c min 40 mm c min 40 mm Rissvermeidung Wartungsintervall 1 mal/jahr c min 40 mm Wartungsintervall 2 mal/jahr c min 30 mm Bitumenschweißbahn oder OS 10 + Schutzschicht (z.b. Gussasphalt) c min = 20 mm flächiger Schutz lokaler Schutz ohne Schutz flächiger Schutz flächiger Schutz flächiger Schutz XD3,XC3 ggf. XF2 WA XD3, XC4 ggf. XF2 oder XF4 WA XD1, XC3 ggf. XF1 WF XC3 WF NEU: Planungsvarianten für direkt befahrene Parkdecks Variante A Variante B Variante C ohne flächige Beschichtung oder ohne Abdichtung (mit besonderen Maßnahmen) A1 Rissvermeidung B1 OS 8 vollflächig starr beschichtet mit begleitender Rissbehandlung OS als flächige Beschichtung B2 OS11 oder OS10 + Nutzschicht vollflächig rissüberbrückend flächige Abdichtung mit Schutzschicht z.b. aus Gussasphalt Entwurfsgrundsatz EGS festlegen EGS a EGS c EGS b EGS a oder b Vermeidung von Rissen A2 lokaler Schutz der Risse (Bandage) planmäßige Risse (wenige breite Risse) Rissverteilung (viele schmale Risse) C1 OS 10 + Schutzschicht aus Gussasphalt Rissvermeidung oder Rissbegrenzung C2 unterlaufsichere zweilagige Bahnenabdichtung +Schutzschicht XD3, XC4, WA ggf. XF2 oder XF4 c min = 40 mm XD1, XC3, WF ggf. XF1 c min = 40 mm XC3, WF (ggf. XF1) c min = 20 mm bauwerksspezifischer Instandhaltungsplan gemäß DAfStb-Rili SIB in Verbindung mit DBV-Merkblatt Mindest - Inspektionsintervalle (in den ersten 5 Jahren jährlich) alle 2 Jahre jährlich alle 2 Jahre
5 Planungsvarianten direkt befahrene Parkdecks Variante A Variante B Variante C ohne flächige Beschichtung oder ohne Abdichtung (mit besonderen Maßnahmen) A1 Rissvermeidung B1 OS 8 vollflächig starr beschichtet mit begleitender Rissbehandlung OS als flächige Beschichtung B2 OS11 oder OS10 + Nutzschicht vollflächig rissüberbrückend flächige Abdichtung mit Schutzschicht z.b. aus Gussasphalt Entwurfsgrundsatz EGS festlegen EGS a EGS c EGS b EGS a oder b Vermeidung von Rissen A2 lokaler Schutz der Risse (Bandage) planmäßige Risse (wenige breite Risse) Rissverteilung (viele schmale Risse) C1 OS 10 + Schutzschicht aus Gussasphalt Rissvermeidung oder Rissbegrenzung C2 unterlaufsichere zweilagige Bahnenabdichtung +Schutzschicht XD3, XC4, WA ggf. XF2 oder XF4 c min = 40 mm XD1, XC3, WF ggf. XF1 c min = 40 mm XC3, WF c min = 20 mm bauwerksspezifischer Instandhaltungsplan gemäß DAfStb-Rili SIB in Verbindung mit DBV-Merkblatt Mindest - Inspektionsintervalle (in den ersten 5 Jahren jährlich) alle 2 Jahre jährlich alle 2 Jahre Planungsvarianten direkt befahrene Parkdecks Variante A Variante B Variante C ohne flächige Beschichtung oder ohne Abdichtung (mit besonderen Maßnahmen) A1 Rissvermeidung B1 OS 8 vollflächig starr beschichtet mit begleitender Rissbehandlung OS als flächige Beschichtung B2 flächige Abdichtung mit Schutzschicht z.b. aus Gussasphalt Entwurfsgrundsatz EGS festlegen EGS a EGS c EGS b EGS a oder b Vermeidung von Rissen A2 lokaler Schutz der Risse (Bandage) planmäßige Risse (wenige breite Risse) Rissverteilung (viele schmale Risse) OS11 oder OS10 + Nutzschicht vollflächig rissüberbrückend C1 OS 10 + Schutzschicht aus Gussasphalt Rissvermeidung oder Rissbegrenzung C2 unterlaufsichere zweilagige Bahnenabdichtung +Schutzschicht XD3, XC4, WA ggf. XF2 oder XF4 c min = 40 mm XD1, XC3, WF ggf. XF1 c min = 40 mm XC3, WF c min = 20 mm bauwerksspezifischer Instandhaltungsplan gemäß DAfStb-Rili SIB in Verbindung mit DBV-Merkblatt Mindest - Inspektionsintervalle (in den ersten 5 Jahren jährlich) alle 2 Jahre jährlich alle 2 Jahre
6 Planungsvarianten direkt befahrene Parkdecks Variante A Variante B Variante C ohne flächige Beschichtung oder ohne Abdichtung (mit besonderen Maßnahmen) A1 Rissvermeidung B1 OS 8 vollflächig starr beschichtet mit begleitender Rissbehandlung OS als flächige Beschichtung B2 flächige Abdichtung mit Schutzschicht z.b. aus Gussasphalt Entwurfsgrundsatz EGS festlegen EGS a EGS c EGS b EGS a oder b Vermeidung von Rissen A2 lokaler Schutz der Risse (Bandage) planmäßige Risse (wenige breite Risse) Rissverteilung (viele schmale Risse) OS11 oder OS10 + Nutzschicht vollflächig rissüberbrückend C1 OS 10 + Schutzschicht aus Gussasphalt Rissvermeidung oder Rissbegrenzung C2 unterlaufsichere zweilagige Bahnenabdichtung +Schutzschicht XD3, XC4, WA ggf. XF2 oder XF4 c min = 40 mm XD1, XC3, WF ggf. XF1 c min = 40 mm XC3, WF c min = 20 mm bauwerksspezifischer Instandhaltungsplan gemäß DAfStb-Rili SIB in Verbindung mit DBV-Merkblatt Mindest - Inspektionsintervalle (in den ersten 5 Jahren jährlich) alle 2 Jahre jährlich alle 2 Jahre Planungsprozess Welche Entscheidungen im Planungsprozess wirken sich auf die Instandhaltungsplanung aus? Konstruktionsprinzip, statisches System, Variante Nutzungsfrequenz Zugänglichkeit der Bauteile, Kontrollierbarkeit Gefälle vorhanden/ nicht vorhanden Art des Schutzsystems (OS o.a.) Einfluss auf... bauwerksspezifische Checkliste für Begehung Häufigkeit der Überprüfung (Begehungsintervalle z.b. in Abhängigkeit der Schadensfolgeklasse CC1, CC2, CC3) erzielbare Nutzungsdauer einzelner Abschnitte Wartungs- / Reinigungsintervalle
7 Einflussgröße Gefälle: Soll mit oder ohne Gefälle geplant werden? Konsequenzen zu Gefälleplanung Entscheidung über Gefälle fällt der Bauherr! Aufklärung über alle positiven und negativen Konsequenzen erforderlich
8 Parkbauten ohne Gefälle Konsequenzen aus Gefälleplanung Aspekt mit Gefälle 2,5 % ohne Gefälle Pfützenbildung Nein Ja (Nutzungseinschränkung) Spritzwasser 15 cm OS-Höhe an vert. Baut. 50 cm OS-Höhe Dauerhaftigkeit aufgehender Bauteile Konstruktion Geschosshöhe, Durchfahrtshöhe Entwässerung / Verdunstungsrinnen AF besser geschützt, weniger fehleranfällig aufwändig (teurer), tiefere Gründung, aufwändige Bewehrungsführung größere Höhe erforderlich Rinnen / Abflüsse / Durchdringungen erf. bei mangelnder Instandhaltung kritisch einfacher geringer wenig Durchdringungen Reinigungsaufwand geringer höher Nutzung von schwieriger (Wegrollen), Komfortabel Einkaufswagen Verkehrssicherheit besser Rutschgefahr durch stehendes Wasser/Eis
9 Sockelschutz 15 cm hoch mit Hohlkehle 15 cm Verdunstungsrinne Anforderungen an Wände /Stützen Expositionsklassen zusätzlich bei Frost Mindestdruckfestigkeit Feuchtigk.kl. Betondeckung c min in mm NB-dauer nach DBV- Merkblatt Parkhaus XC3 ggf. XC4 XF1 C20/25 C25/30 (Frost) WF 20 nach DIN mit Sockelschutz 15 cm Höhe (kein Spritzwasser, Gefälle 2,5 % weg von Wand) 50 cm Höhe (Spritzwasser möglich, kein oder geringes Gefälle < 2,5 % oder Reinigung mit Hochdruckwasserstrahl) 15 bzw. 50 cm Stütze / Wand XC3 bis Ø 20 : c min = 20 mm Überwach.- kl. ÜK 1 OS-System OS8, OS11, OS5b, Flüssigabd.+Vlies Arbeitsfuge Hohlkehle 30 x 30 mm
10 Schutz für Arbeitsfugen bei Pflaster Bauteile ohne Schutz, nur AF abgedichtet Pflaster mit Gefälle 2,5 % XD2 Pflaster ohne Gefälle Stütze 15 / cm Wand XC3 XD3 XD3 Arbeitsfuge 15 cm XC3
11 Bauteile mit Schutz Pflaster mit Gefälle 2,5 % Abdichtung 15 cm XC3 Pflaster ohne Gefälle Stütze / Wand XC3 Abdichtung 50 cm XC3 XC3 Abdichtung auch an Fundamentseiten mit Gefälle ohne Gefälle Arbeitsfuge funktionierendes Gefälle im Fahrbelag
12 Bauwerksspezifische Instandhaltungsplanung Instandhaltung DIN EN 1990 ( ): Grundlagen der Tragwerksplanung sachgemäß instandgehalten! entsprechend den Planungsannahmen genutzt!
13 Konzept der Instandhaltung DIN 31051: Instandhaltung beinhaltet - Wartung - Inspektion - Instandsetzung - ggf. Verbesserung angenommene Nutzungsdauer von 50 Jahren Wartung und Funktionskontrolle umfasst Ausbesserung kleinerer Schäden o. Verschleißerschein., Inspektion umfasst auch eine allgemeine Bauwerksüberprüfung Welche Instandhaltungsintervalle sind im Rahmen angemessener Instandhaltung bei Parkbauten notwendig? Unabhängig hiervon sind regelmäßige Reinigungen erforderlich! Vorschlag im DBV-MB Parkbauten: jährlich in den ersten 5 Jahren, danach je nach EGS 1- oder 2-jährig grundsätzlich sind begründete Abweichungen möglich Wartung / Funktionskontrolle Reinigung, Pflege, Konservierung, Austausch Verschleißteile Reinigungshäufigkeit: je nach Verschmutzungsgrad Kontrolle Rinnen, Bodenabläufe Kontrolle Verkehrssicherheit Kontrolle Beleuchtung, Markierungen, Beschilderungen, Funktionsfähigkeit der technischen Ausstattung Schneeräumung auf Dachparkdecks
14 Instandhaltungsplan Der Instandhaltungsplan umfasst u.a.... Festlegung aller zu überprüfenden Elemente für die bauwerksspezifische Begehung/Inspektion maßgebenden tragenden Bauteile, Auflager, Einbauteile, OS-Systeme, Fugen, Verkehrssicherheit Checkliste mit allen zu kontrollierenden Details wiederkehrender Begehungsweg, um Veränderungen zu dokumentieren erforderliche Maßnahmen zur Kontrollierbarkeit, Zugänglichkeit Schadensrisiko der Bauteile Überprüfungsintervalle zuordnen Handlungsanweisungen im Schadensfall (Stufe II, III) Verantwortlichkeiten / Ansprechpartner Vorgaben an Umfang der Dokumentation Jeder einzelne Schaden wird beurteilt hinsichtlich... Verkehrssicherheit? Dauerhaftigkeit? Standsicherheit? Schadstoffe? Eigentum verpflichtet! Verkehrssicherungspflicht nach 823, 836 bis 838 BGB Verpflichtung zum sicheren Erhalt von Bauwerken und baulichen Anlagen. Regelmäßige Begehung / Inspektion + Wartung / Instandsetzung + Dokumentation
15 Eigentümerhaftung? Neu: verpflichtender Instandhaltungsplan bei Parkneubau Übergabe an Eigentümer was passiert bei Schäden an Fahrzeugen infolge unterlassener Instandhaltung? Tritt der Versicherungsschutz nur bei dokumentierter und nachgewiesener Inspektion und regelmäßiger Instandsetzung nach Instandhaltungsplan ein? Die haftungsrelevanten Folgen bei Schäden an Fremdeigentum (Pkw, Benutzer) z.b. aufgrund einer während der Nutzung unterlassenen Instandhaltung sind in Deutschland bisher nicht abschließend geklärt. GEFMA 330 Entlastungsbeweis: GEFMA e.v. Deutscher Verband für Facility Management Die Pflichten (Instandsetzungspflichten) können dem Facilitymanager übertragen werden. Hohe Anforderungen werden an den Entlastungsbeweis gestellt (z.b. Beauftragung von SV): Sind alle Maßnahmen getroffen, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, um die Gefahr einer Ablösung von Teilen zu erkennen und zu unterbinden?
16 Haftungsausschluss Haftungsausschluss erfolgt nur, wenn die erforderliche Sorgfalt angewendet wurde. sind alle notwendige Vorkehrungen getroffen? mangelnde Gebäudeunterhaltung ist ein Haftungsgrund (GEFMA 330) Auszug aus GEFMA 330: Ein Verschulden wird jedoch grundsätzlich zunächst widerlegbar vermutet. Zur Entlastung ist im Rahmen des sog. Entlastungsbeweises der Nachweis erforderlich, dass alle Maßnahmen getroffen wurden, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, um die Gefahr einer Ablösung von Teilen nach Möglichkeit rechtzeitig zu erkennen und zu unterbinden. Besondere Bauwerke Bauwerke/Bauteile mit erhöhter Instandhaltung Bauwerk Bauwerksprüfungen Ingenieurbauwerke Dichtstoffe / OS-Systeme bei Auffangflächen Windkraftanlagen Trinkwasserbehälter Wasserbauwerke Aufzugsanlagen Straßen DIN 1076 Bauwerksprüfungen 2mal im Jahr Streckenkontrolle, jährliche Besichtigung, 3-jährige einfache Prüfung, 6-jähr. Regelhauptprüfung, Sonderprüfungen Jährliche Kontrolle durch Fachbetrieb nach AwSV Jährl. Überwachungs- und Wartungskonzept, 2 jähr. wiederkehrende Bauwerksprüfungen (WKP) halbjährliche Bauwerkskontrolle (Risse usw.) Jährliche Inspektionen / Besichtigung im 3 Jahreswechsel Bauwerksprüfung / -überwachung 2 Jährige WKP Regelmäßige Streckenwartung/-kontrolle und Zustandserfassung
17 Regelungen Normenausschuß Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e.v. DIN 1076: Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung, Beuth Verlag, Berlin. VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) Fachbereich Bautechnik VDI 6200: Standsicherheit von Bauwerken, Beuth Verlag, Berlin. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 2013 Regelungen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung RI-EBWPRÜF: Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076, Beuth Verlag, Berlin, BÜV Bau-Überwachungsverein e.v., Richtlinie Wiederkehrende Bauwerksprüfung im Hochbau Januar 2016, Kurfürstenstraße 129, Berlin
18 Neu in Österreich Neu in Österreich
19 Neu in Österreich Eigentümer von Bauwerken haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Dies ist in Österreich von Gesetzes wegen vorgeschrieben und durch...festgelegt. Die Verpflichtung zur Wahrnehmung der Vorsorge- und Erhaltungspflicht trifft...in erster Linie die Eigentümer bzw. die Nutzer als Verantwortungsträger. bautechnische Inspektion durch... qualifizierten Aufgabenträger. Eigentümer ist weiterhin zur Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der übertragenen Aufgaben verpflichtet. Wiederkehrende Bauwerksüberprüfung
20 Bauwerksüberprüfung n. VDI 6200 VDI 6200 Standsicherheit von Bauwerken Verein Deutscher Ingenieure e.v., Düsseldorf 2010 Checkliste u. Dokumentation der Begehung durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten Visuelle bzw. Funktionsprüfung Beispiele Hinweise zur Instandhaltung 2.1 Betonkonstruktionen Schädigungen an Betonoberflächen markante Risse, Abplatzungen Hinweise auf Nässeschäden, Salzeinwirkung feuchte Oberflächen,, Ausblühungen, Stalaktiten, Rostfahnen Decken, Stützen- und Wandbereiche mit Tausalzeinwirkung sollten mindestens einmal jährlich mit Wasserstrahl gereinigt werden Veränderungen an Bauteilen Dübellöcher, (Kern-)Bohrungen, Durchbrüche Kontrolle, ob die Veränderungen zulässig sind; Dokumentation Bauwerksüberprüfung n. VDI 6200 Die wiederkehrende Bauwerksüberprüfung gliedert sich in 3 Stufen, die nacheinander ablaufen können: 1. Begehung (Eigentümer) 2. Inspektion (fachkundige Person) 3. eingehende Überprüfung (besonders fachkundige Person) Die regelmäßige Wartung, Reinigung oder Funktionskontrolle ist hiervon unabhängig vorzunehmen.
21 Bauwerksüberprüfung n. VDI 6200 Begehungszeitpunkte turnusmäßige Begehung nach Intervallvorgabe des Bauwerksbuchs (z.b. jährlich, nach Winter, ein- bis fünfjährige Intervalle) Begehungen aus besonderem Anlass (außerplanmäßig) (z.b. Sturm, Brand, besondere Wetterereignisse, Bergsenkungen, Erdbeben, ungewöhnlich hoher Schnee, ungewöhnliche Nutzung, Anprall, Umbauten, Umnutzungen und technische Modernisierungen usw.) Wiederkehrende Bauwerksüberprüfung Folgende beispielhafte Aspekte sind visuell im Rahmen der Inspektion von Bauwerken zu überprüfen: Elemente der Verkehrssicherheit Risse, Abnutzungserscheinungen / Materialermüdung / Verschleiß? Erscheinungsbild der Betonoberflächen / befahrenen Flächen Wasseransammlungen, Entwässerungseinrichtungen Nutzungsänderungen in der Betriebsphase Übermäßige Verformungen oder Schiefstellungen Korrosionserscheinungen Feuchte Stellen / Durchfeuchtungen Fugenschäden, Ausbrüche Funktionsfähigkeit technische Ausstattung (Heizung, Lüftung, Beleuchtung usw.) bauwerksspezifische Checkliste erforderlich!
22 Checkliste / Begehungsplan Stufe I: Bauwerksbegehung Ergebnis der Begehung: a) Nachfolgende Prüfung gemäß Turnus - keine Defizite festgestellt keine Maßnahmen erforderlich - kleinere Defizite / Mängel festgestellt: kleinere Reparaturen oder Instandsetzung in Auftrag geben b) Defizite festgestellt Eigentümer benachrichtigen: handnahe Prüfung (Stufe II) durch SV veranlassen a) Nachfolgende Prüfung gemäß Turnus (keine Maßnahmen), b) ggf. Anpassung der Zeitintervalle Stufen I und II, c) Veranlassung einer weiterführenden Prüfung (Stufe III) d) geeignete Maßnahmen (z.b. Reparaturen, Instandsetzungen).
23 Stufe II: Bauwerksinspektion Handnahe Prüfung (Stufe II) durch qualifizierten SV: Zeitliche Einschätzung des Schädigungsverlaufs z.b. Durchfeuchtungen oder Korrosion Absehbare und vermutliche Folgeschäden z.b. Fäule durch Feuchteanfall, Betonabplatzung durch Bewehrungskorrosion, etc. Auswirkungen von Schäden und Folgeschäden Relevanz für Standsicherheit, Verkehrssicherheit Nutzbarkeit, Dauerhaftigkeit, (Schadstoffaustritt) Wenn Maßnahmen/Instandsetzungen erforderlich sind: - Vorschlag, was lang- / mittel- / kurzfristig bis sofort umzusetzen ist - mögliche Nutzungseinschränkungen beschreiben Stufe III: eingehende Überprüfung Weiterführende Prüfungen (Stufe III): Weiterführende Prüfungen werden aus einem in der handnahen Prüfung (Stufe II) offen gebliebenen Gefährdungsverdacht notwendig. Die weiterführenden Prüfungen sind mit dem Eigentümer abzustimmen und als gesonderte Leistungen zu beauftragen. Der qualifizierte Sachverständige koordiniert die Leistungen der Stufe III. Einbindung anderer Fachleute / SV / Experten (Tragwerksplaner, Boden- / Brandschutzgutachter, Schweißfachingenieure, Baubiologen, Prüfingenieure etc.)
24 Bauwerksbewertung nach ZIS ING Note Bewertung hinsichtlich Dauerhaftigkeit 0 Kein Einfluss auf Dauerhaftigkeit. Zustands-Informations-System 1 Beeinträchtigung, Handlungsempfehlung: jedoch langfristig geringer Einfluss. Schadensbeseitigung 0 kein Handlungsbedarf im Rahmen der Bauwerksunterhaltung. 1 Langfristiger Handlungsbedarf 2 Beeinträchtigung, 2 Mittelfristiger jedoch Handlungsbedarf langfristig Einfluss auf Dauerhaftigkeit. Schadensbeseitigung 3 Kurzfristiger Handlungsbedarf mittelfristig erforderlich. 3 Beeinträchtigung, 4 Sofortiger mittelfristiger Handlungsbedarf Einfluss auf Dauerhaftigkeit. (Gefahr im Verzuge) Schadensbeseitigung kurzfristig erforderlich. 4 Dauerhaftigkeit nicht mehr gegeben; umgehend Instandsetzung/Erneuerung erforderlich Bauwerksbewertung nach ZIS ING
25 Bauwerksbewertung nach ZIS ING Bauwerksbewertung nach ZIS ING
26 Fazit Bedarfsplanung gewinnt an Bedeutung; Beratung des Bauherrn hinsichtlich der Auswirkungen auf die Instandhaltung ist erforderlich Erstellung eines bauwerksspezifischen Instandhaltungskonzeptes nach DAfStb Rili-SIB bei jedem Parkbau vom sachkundigen Planer zu erstellen Inspektion welcher Bauwerksteile? Checkliste Maßnahmen zur Kontrollierbarkeit und Zugänglichkeit Welche Inspektionsintervalle? Dokumentation und Vorgehensweise bei Schäden. Bauwerksbewertung gewünscht? Die vereinbarte Beschaffenheit (z.b. Gefälle) sollte vertraglich möglichst klar formuliert werden. Insbesondere bei Abweichungen vom bisherigen Regelwerksstand. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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