Ausschreibungssystem für Erneuerbare Energien

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1 Ausschreibungssystem für Erneuerbare Energien Vorschlag zur Parametrisierung der Ausschreibung 7/05/2015 Corinna Klessmann, Fabian Wigand, Silvana Tiedemann (Ecofys) Mario Ragwitz, Holger Höfling (Fraunhofer ISI) Christoph Maurer, Bernd Teerstegen (Consentec) Karl-Martin Ehrhart, Marie-Christin Haufe (Takon) Tobias Kelm, Henning Jachmann (ZSW)

2 Agenda Begrüßung und kurze Vorstellungsrunde - BMWi Stand der Empfehlungen Präsentation Ecofys Weitere Überlegungen zu Ausschreibungsmodellen Parametrierung der Ausschreibung Verständnisfragen der Teilnehmer 11:00 Diskussion Zusammenfassung und weiteres Vorgehen - BMWi Gesonderter Workshop zur regionalen Verteilung

3 Stand der Diskussion Modell 1: Späte Ausschreibung Modell 2: Frühe Ausschreibung 1A: materielle PQ materielle PQ (BImSchG) Geringe finanzielle PQ/Pönale Kurze Realisierungsfrist (ca. 2 Jahre) 1B: finanzielle PQ + kurze Frist finanzielle PQ + Pönale Keine materielle PQ Kurze Realisierungsfrist (ca. 2 Jahre) Finanzielle PQ + lange Frist + Übertragbarkeit hohe finanzielle PQ + Pönale Keine materielle PQ Förderberechtigungen sind zwischen Bietern und Projekten übertragbar Lange Realisierungsfrist (4Ja) > Hohe Realisierungswahrscheinlichkeit durch vorentwickelte Projekte und Strafzahlungen > Erfahrungen könnten zeitnah ausgewertet werden

4 Zwei Modelle mit kurzen Realisierungsfristen > Aufgrund der kurzen Realisierungsfrist, werden bei beiden Modellen (A und B) die Projekte vorentwickelt in die Ausschreibung gegeben > Auch in Modell B gehen Projekte vermutlich vorentwickelt in die Ausschreibung, wobei dies jedoch maßgeblich von der Ausgestaltung der Übertragbarkeit und dem Verhältnis von ausgeschriebenem Volumen zur Flächenverfügbarkeit abhängt. > Modell A und B unterscheiden sich in der Art der Präqualifikationsanforderungen (PQ). > Weitere Spezifizierung (zur Diskussion): Modell B sieht Übertragbarkeit der Förderberechtigungen vor.

5 Modell A und B: Parameter & Parametrierung ECOFYS 6/2/2015

6 Zentrale Parameter PQ Strafen und Sicherheiten Realisierungsfristen Übertragbarkeit A materielle PQ (BImSchG) geringe finanzielle Sicherheiten evtl. Sperrung 2 Jahre Realisierungsfrist + Toleranzfrist Keine Übertragbarkeit B Keine materielle PQ Finanzielle PQ hohe finanzielle Sicherheiten evtl. Sperrung 2 Jahre Realisierungsfrist + Toleranzfrist Freie/portfoliogebundene Übertragbarkeit

7 Modell A: BImSchG als materielle PQ Model A: Nachweis BImSch > Bestandskraft wird empfohlen, aber nicht gefordert Bestandskräftige BImSch reduziert zwar Pönalenrisiko bei Verzögerungen, erfordert aber auch längeren Vorlauf. Bieter können Risiken selber einschätzen und ggfs. erst an einer späteren Runde teilnehmen. > Ausgestaltung Aktenzeichen der BImSchG, ausstellende Behörde und Datum der Ausstellung Eidesstattliche Erklärung über Rechtmäßigkeit der Angaben Modell B: Keine materielle PQ, aber Benennung der Fläche

8 Übertragbarkeit der Förderberechtigungen > Modell A erfordert keine Übertragbarkeit Kaum Flexibilitätsgewinne durch Übertragbarkeit, da Projekte bereits weit vorentwickelt sind Auch ohne Übertragbarkeit hohe Realisierungswahrscheinlichkeit > Zu diskutieren Hätte eine Übertragbarkeit od. Rückgabemöglichkeit dennoch Vorteile (z.b. bei Klagen)? Was wären die Implikationen?

9 Übertragbarkeit der Förderberechtigungen > Modell B nur mit Übertragbarkeit relevant (ansonsten quasi identisch mit Modell A) Übertragbarkeit erhöht Flexibilität Pönalenrisiko sinkt Sowohl freie als auch nur Übertragbarkeit innerhalb des eigenen Projektportfolios denkbar Abschlag bei Übertragung auf andere Fläche denkbar (vgl. PV- Ausschreibung) > Zu diskutieren Ist eine Übertragung innerhalb von 24 Monaten realisierbar? Wem würde eine Übertragbarkeit nutzen? V.a. großen od. auch kleinen Bietern?

10 Zentrale Parameter PQ Strafen und Sicherheiten Realisierungsfristen Übertragbarkeit A materielle PQ (BImSchG) geringe finanzielle Sicherheiten evtl. Sperrung 2 Jahre Realisierungsfrist + Toleranzfrist Keine Übertragbarkeit B Keine materielle PQ Finanzielle PQ hohe finanzielle Sicherheiten evtl. Sperrung 2 Jahre Realisierungsfrist + Toleranzfrist Freie/portfoliogebundene Übertragbarkeit

11 Überblick über finanzielle und nicht-finanzielle Strafen Erstsicherheit eingereicht? Ausschluss v. der Ausschreibung srunde Zuschlag in Auktion Rückgabe Erstsiche rheit Zweitsicherheit (Aufstockung) eingereicht? Fristgerecht e Realisierung Entzug Förderberechtigun g (+Ausschluss v. weiterer/n Runde(n)) Verzögerte Realisierun g Rückgabe Zweitsicherheit + Beginn der Förderung Teilpönalisierung Einbehaltung der kompletten Zweitsicherheit (+ Ausschluss v. weiterer/n Runde(n)) Sicherung Realisierungsabsicht Sicherung Realisierungsrate Sicherung Realisierungswahrscheinlichkeit

12 Zeitpunkt der Hinterlegung der Sicherheiten > Option 1: bei Gebotsabgabe Hinterlegung einer geringeren Erstsicherheit (Ernsthaftigkeitsnachweis), nach Zuschlag Hinterlegung der höheren Zweitsicherheit (Absicherung der Pönale, z.b. durch Bankbürgschaft) > Option 2: Hinterlegung der vollen Sicherheit bei Angebotsabgabe Option 1: Erst- und Zweitsicherheit + Nach Zuschlag wahrscheinlich leichterer Zugang zu Bürgschaft Anreiz zur Ernsthaftigkeit wird durch niedrigere Sicherheit gemindert (bei wiederholten Auktionen Risiko, dass Bieter Gebot strategisch zurückziehen) - Finanzierung der Pönalenbürgschaft nicht abgesichert (Risiko Zuschlag kurz nach Auktion zu verlieren) Option 2: keine Trennung + Reduziert Attraktivität von strategischen Geboten - Bonitätsschwache Bieter haben evtl. Probleme, vor dem Zuschlag eine hohe Sicherheit zu erbringen (insbes. in Modell B)

13 Nicht-finanzielle Strafen Alternativ oder als Ergänzung zu finanziellen Strafen könnten Bieter oder Projekte für ein Jahr gesperrt werden, wenn die Zweitsicherheit nicht hinterlegt wird. Vorteil: verursacht keine zusätzlichen Kosten für ernsthafte Bieter Sperrung des Bieters für ca. 1 Jahr Sperrung des Projekts für ca. 1 Jahr (BImSch oder Fläche) + Unabhängig von PQ + Unseriöse BImSchG werden Ausschreibung entzogen Projekte sind i.d.r. in Projektgesellschaften organisiert schwer überprüfbar Angebot an vorentwickelten Projekten/Flächen sinkt Empfehlung: Sperrung der Fläche; Zeitraum noch zu diskutieren

14 Parametrierung der Nichtrealisierungs-Pönale > Modell A (materielle PQ): Nichtrealisierungspönale hoch genug, um Nicht-Realisierung zu verhindern, aber nicht abschreckend 30 /kw (~3% der Investitionskosten) Wenn nicht-finanzielle Strafen eingeführt werden, wäre ggfs. eine weitere Reduzierung der Pönale möglich > Modell B (finanzielle PQ): Unterschied zu A sollte den Kosten der BImSch-Genehmigung (ca. 80 /kw) entsprechen 110 /kw (~10% der Investitionskosten)

15 Zentrale Parameter PQ Strafen und Sicherheiten Realisierungsfristen Übertragbarkeit A materielle PQ (BImSchG) geringe finanzielle Sicherheiten evtl. Sperrung 2 Jahre Realisierungsfrist + Toleranzfrist Keine Übertragbarkeit B Keine materielle PQ Finanzielle PQ hohe finanzielle Sicherheiten evtl. Sperrung 2 Jahre Realisierungsfrist + Toleranzfrist Freie/portfoliogebundene Übertragbarkeit

16 Parametrierung der Realisierungsfristen (Modell A und B) > Empfehlung: Zeitpunkt bis zum Einsetzen der Pönale: 24 Monate Stafflung der Pönale über 6-12 Monate (1/6-1/12 pro Monat) Gültigkeit des Zuschlags: Monate (zu diskutieren) Keine Verlängerung bei Klagen > Begründung: Relativ lange Frist ermöglicht flexiblen Baubeginn und berücksichtigt regionale Unterschiede im Bau Gestaffelte Pönale vermeidet abrupten Abbruch der Projektentwicklung Wird eine Verlängerung bei Klagen erlaubt, wird Modell missbrauchsanfällig

17 Weitere Parameter (modellunabhängig) ECOFYS 6/2/2015

18 Ausschreibungsrunden und wiederholte Teilnahme > Empfehlung 3-4 pro Jahr (relativ hohe Frequenz) Wiederholte Teilnahme mit nicht erfolgreichen Projekte möglich > Begründung Kontinuität und Planungssicherheit Projekte können nach BImSchG zeitnah realisiert werden (kein Verfall der BImSch) Im ersten Jahr bereits Erfahrungen aus 3-4 Ausschreibungsrunden Nachteil: Relativ hoher administrativer Aufwand Nachteil: Geringere Frequenz würde Liquidität bündeln und ggfs. strategisches Verhalten verringern 18 ECOFYS 02/06/2015 Name

19 Toleranzgrenze/Teilrealisierung > Empfehlung: Eine Abweichung nach unten ist bis zu einer Toleranzgrenze von 10% straffrei möglich Bei einer weiteren Abweichung nach unten greift eine proportionale Pönalisierung u. verfällt die Förderberechtigung > Begründung Bei später Ausschreibung nur geringe Toleranz notwendig, da sich Anlagengröße bereits relativ gut abschätzen lässt Toleranz reduziert Risikoaufschläge Fragen: Auch Toleranz nach oben vorsehen (z.b. +5%, d.h. zusätzliche Förderung, falls Anlage größer ausfällt)? Bedeutung bei Übertragbarkeit? 19

20 Fragen zur Diskussion Übertragbarkeit > Welchen Einfluss hätte Übertragbarkeit auf Risikoprämien? > Welche Vor- und Nachteile hätte eine Übertragbarkeit od. Rückgabemöglichkeit in Modell A? > Wer kann Vorteile einer Übertragbarkeit in Modell B nutzen? > Ist eine Übertragung und fristgerechte Realisierung in Modell B innerhalb von 24 Monaten möglich? Modellunabhängige Fragen > Trennung zwischen Erst- und Zweitsicherheit sinnvoll? > Nicht-finanzielle Strafen als Erstsicherheit? > Ist die Toleranzgrenze von 10% nach unten sinnvoll gewählt? Wäre auch eine Toleranz nach oben sinnvoll?

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