Ausschreibungsdesign für Windenergie an Land
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- Calvin Schmitz
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1 Ausschreibungsdesign für Windenergie an Land Herausforderungen und Sonerregelungen für kleine Akteure 27/04/2016 Silvana Tiedemann
2 Ecofys berät das BMWi zur Umstellung des EEG auf Ausschreibungen. > Wissenschaftliches Konsortium: Koordination und energiepolitische Beratung Energiepolitische Beratung Auktionsexperten Rechtsanwälte > Diese Präsentation ist nicht offizieller Teil des Projektes. 2 ECOFYS 27/04/2016 Silvana Tiedemann
3 Zielkonflikte erschweren die Ausgestaltung der Ausschreibung. > Ziele > Anforderungen > Markt Wind an Land - Sinnvolle Realisierungsfristen - Hohe Realisierungswahrscheinlichkeit bezuschlagter Projekte - Projektentwicklung 5a - Hohes Projektrisiko bis BImSchG Effiziente Allokation Mengensteuerung Akteursvielfalt - Wettbewerb - Niedrige Transaktionskosten - Eingrenzung zusätzlicher Risiken - Diskriminierungsfreie Teiln.bedinungen - ggfs. Sonderreglungen - Flächenverfügbarkeit bestimmt Wettbewerb - kleinteilige Marktstruktur mit vielen Akteuren > Technologiespezifische Ausschreibungen erlauben eine zielgenauere Ausgestaltung. ECOFYS 27/04/2016 Silvana Tiedemann
4 Zur Mengensteuerung wird das Volumen festgelegt. Im Wettbewerb soll eine effiziente Allokation erfolgen. Förderhöhe in /kwh Bezuschlagte Gebote Nicht bezuschlagte Gebote Preisregel: Pay as bid P x X ausgeschriebenes Volumen pro Runde: Jahresvolumen/3-4 Runden Volumen in MW > Alt: Administrative Festlegung der Förderhöhe; Zubau durch Markt geregelt > Neu: Administrative Festlegung des Zubaus; wettbewerbliche Bestimmung der Förderhöhe 4 ECOFYS 27/04/2016 Silvana Tiedemann
5 Windenergie an Land: Zentrale Parameter Teilnahmebedingungen > BImSchG- Genehmigung, d.h. späte Ausschreibungen > Meldung der BImSchG-G 6 Wochen vor Ausschreibung an Register > Kaution oder Bürgschaft in Höhe der Pönale > Gebotsgröße >1MW > Teilnahme von bereits bezuschlagten Projekten ausgeschlossen Verfahren > Gebot auf 100%- Standort im einstufigen Referenzertragsmodell > nachträgliche Anpassung anhand von Korrekturfaktoren > 3-4 Runden pro Jahr > Preisregel: Pay-as-bid > Veröffentlichter Höchstpreis (Referentenentwurf 7cent/kWh) Nach dem Zuschlag > 24 Monate Realisierungsfrist > Zuschlag erlischt nach max. 30 Monaten > Sukzessive Pönale bei Verzögerungen oder Nichtrealisierung in Höhe von max. 30 /kw > Keine straffreie Rückgabe, keine Übertragbarkeit > Einmalige Verlängerung bei Klagen, aber Beginn des Förderzeitraums nach 30 Monaten 5 ECOFYS 27/04/2016 Silvana Tiedemann
6 Kleine Akteure können mit dem Zuschlags- und Preisrisiko besonders schlecht umgehen. > Zuschlags- und Preisrisiko Projektplanung bereits risikoreich aber zusätzl. Risiko kann von kl. Akteuren nicht gestreut werden und erschwert Kapitalaquise > Umgang mit Wettbewerb Meldepflicht an Register führt zu gleichen Ausgangsbedigungen aber Portfoliooptimierung nicht möglich und Zeiten intensiven Wettbewerbs können schlechter überbrückt werden > Kosten der Projekte im Ergebnis ähneln sich die Kosten der Projekte aber strukturelle Unterschiede könnten kleine Akteure benachteiligen > Bürgschaft über Pönale mit BImSchG-G bonitätsunabhängig im Rahmen der Projektfinanzierung möglich aber Bereitschaft der Banken und Konditionen i.a. von der Attraktivität der Windprojektfinanzierung und der Kundenbeziehung abhängig > Transaktionskosten im Vergleich zu den Investitionskosten gering aber abschreckender Effekt aus nicht-ökonomischen Gründen möglich 6 ECOFYS 27/04/2016 Silvana Tiedemann
7 Die vom Ministerium gewählte Sonderregelung sieht eine bevorzugte Behandlung innerhalb der Ausschreibung vor. Unterstützende Maßnahmen außerhalb der Ausschreibung Bevorzugte Behandlung innerhalb der Ausschreibung Ausnahme von Ausschreibung Teilrückerstattung der Projektentwicklungskosten bei Nichtbezuschlagung Andere Teilnahmebedingungen Administrative Vergütung Bieterberatung und Qualitätskontrolle von Geboten Mindestquote oder Bonus Kopplung an die Ausschreibungsergebnisse mehrerer Runden Differenzierte Preisregel (Uniform für kl. Akteure) 7 ECOFYS 27/04/2016 Silvana Tiedemann
8 Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften: Zentrale Parameter Teilnahmebedingungen > Flächennachweis > Windgutachten (FGW T6) > Angabe der Anzahl der geplanten Anlagen > Kaution oder Bürgschaft in Höhe der Hälfte der Pönale (15 /kw) > Gebotsgröße >1MW > Teilnahme von bereits bezuschlagten Projekten ausgeschlossen Verfahren > Gebot auf 100%- Standort im einstufigen Referenzertragsmodell > nachträgliche Anpassung anhand von Korrekturfaktoren > 3-4 Runden pro Jahr > Preisregel: Pay-as-bid > Veröffentlichter Höchstpreis (Referentenentwurf 7cent/kWh) Nach dem Zuschlag > 48 Monate Realisierungsfrist > Sukzessive Pönale bei Verzögerungen oder Nichtrealisierung in Höhe von max. 30 /kw > Zuschlag erlischt nach max. 54 Monaten > Einreichung der Zweitsicherheit mit BImSchG-Genehmigung > Keine straffreie Rückgabe, keine Übertragbarkeit innerhalb des Landkreises > Einmalige Verlängerung bei Klagen, aber Beginn des Förderzeitraums nach 54 Monaten 8 ECOFYS 27/04/2016 Silvana Tiedemann
9 Die Sonderregelung ist nur für lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften nutzbar. Bürger- Energie Lokal verankerte Bürgerenergie Akteure der Windbranche Kleine Akteure > Zusätzliche Einschränkungen zur Nutzung der Sonderregelung: Maximal 6 WEA mit insgesamt max. 18 MW Bürgerenergiegesellschaften sowie deren Mitglieder dürfen max. 1 Zuschlag pro Jahr halten ECOFYS 27/04/2016 Silvana Tiedemann
10 Zusammenfassung > Zielkonflikte erschweren die Ausgestaltung der Ausschreibung. > Ausschreibungen erfordern mehr Informationen über den Markt und erhöhen das Risiko der Windprojektierung. > Kleine Akteure können mit dem Zuschlags- und Preisrisiko besonders schlecht umgehen. > Sonderregelungen für lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften senken die Teilnahmevoraussetzungen ab. > Ausblick: Kooperationen zwischen verschiedenen Akteuren werden in Zukunft (noch) wichtiger werden. 10 ECOFYS 27/04/2016 Fabian Wigand
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! > Silvana Tiedemann > Albrechtstraße 10 c Berlin Deutschland > T: +49 (0) M: +49 (0) F: +49 (0) > E: s.tiedemann@ecofys.com > I: 11 ECOFYS 29/04/2016 Silvana Tiedemann
12 Erfüllen Gebote die Teilnahmevoraussetzungen nicht, werden sie von der Ausschreibung ausgeschlossen. Förderhöhe in /kwh Ausschlussgründe: Gebotspreis >7 cent/kwh Gebotsvolumen < 1MW finanzielle Sicherheit von 30 /kw nicht eingereicht erlaubtes Preisband BImSchG liegt nicht vor, Meldung im Register nicht erfolgt Gebote in MW > Gebote mit zu hohen Preisen und zu kleine Gebote werden vermutlich garnicht erst eingereicht. 12 ECOFYS 25/05/2015 Silvana Tiedemann
13 Überblick über die wichtigsten Parameter der Sonderregelung im Vergleich zur großen Ausschreibung Flächensicherung Anlagenplanung Windgutachten Erstsicherheit 15 /kw Ausschreibung/ Zuschlag BImSchG- Genehmigung Sicherheit 30 /kw Ausschreibung/ Zuschlag Zweitsicherheit 15 /kw Inbetriebnahme Strafe nach Realisierungsfrist Entzug nach Gültigkeitsfrist 13 ECOFYS 29/04/2016 Name
14 1. Differenzierte Preisregel vs. nachträglicher Zugang Pay-as-bid-Preisregel (gemäß Eckpunkte 7/15) Differenzierte Preisregel (Einheitspreis für KUs) Nachträglicher Zugang zum Auktionsergebnis Förderhöhe in /kwh Zuschlag kein Zuschlag Nicht ökonomisch P kl. P kl. ökonomisch P kl. + Volumen in MW Vergütung mit Gebotspreis Reduziert Anreiz zu strategischem Bieten Keine Anpassung des Volumens notwendig Einschätzung des Wettbewerbsniveaus weniger relevant Zuschlagsrisiko bleibt bestehen Anpassung des Volumens notwendig Zuschlagsrisiko formal aufgehoben Risiko unökonomische Projekte zu entwickeln bleibt bestehen Die differenzierte Preisregel unterscheidet sich nicht maßgeblich vom nachträglichen Zugang zum Ergebnis einer Runde. Akteure müssen das Wettbewerbsniveau nicht mehr genau einschätzen. Das Preisrisiko bleibt bei beiden Optionen bestehen. Bei der differenzierten Preisregel muss das Volumen nicht angepasst werden, beim nachträglichen Zugang schon. 14 ECOFYS 29/04/2016 Name
15 Ausschreibungen sollen zu einem späten Zeitpunkt im Planungsprozess stattfinden. Planung Genehmigung Bau Betrieb Jahre BImSchG Zuschlag Präqualifikation Realisierungsfrist Realisierungsfrist 24+6 Monate Vergütung 20 a 7 8+ Quelle: Ecofys 2015 based on FA Wind 2014 Vorteile + Kosten abschätzbar + Projektrisiken weitestgehend überwunden + Bonität der Bieter geringeren Einfluss auf Bürgschaften + zeitnahe Evaluierung möglich + Akzeptanz in der Branche Nachteile Hohe (versunkene) Kosten für lange risikoreiche Vorentwicklung Abschreckungsgefahr Gefahr eines reduzierten Wettbewerbs 15 ECOFYS 25/05/2015 Silvana Tiedemann
16 Über 60 Länder haben Ausschreibungen für erneuerbare Energien eingeführt. Quelle: IRENA 2015 > Während lauter der IRENA in 2005 nur sechs Länder Ausschreibungen für Erneuerbare durchführten, stieg die Anzahl in den letzten Jahren stark an. 16 ECOFYS 25/05/2015 Silvana Tiedemann
17 Die Realisierungswahrscheinlichkeit wird durch eine finanzielle Sicherheit in Höhe von 30 /kw erhöht. > Die Pönale greift prinzipiell verschuldensunabhängig, aber einmalige Verlängerung bei Klagen möglich. > Die Förderberechtigung wird erst nach einer weiteren Toleranzfrist von 6 Monaten entzogen. 17 ECOFYS 25/05/2015 Silvana Tiedemann
18 Klagerisiko (auch für gr. Akteure) ECOFYS 4/29/2016
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