Ausblick auf das EEG 3.0 Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell

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1 Ausblick auf das EEG 3.0 Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fachkongress zur 3. Wind-Energie Mitteldeutsche Branchentage Erfurt, 14. Oktober 2014 Fabian Schmitz-Grethlein

2 Auf Basis des EEG investieren Stadtwerke in erneuerbare Energien 2 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

3 Investoren müssen bereit sein, sich an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen Philosophie des EEG seit 2000 EEG Reform 2014 EEG 3.0 Reform 2016 Mittel Ziel Anteil Erneuerbarer an der Stromversorgung erhöhen Markteinführung der Erneuerbaren Abnahme und marktpreisunabhängige Festvergütung Marktintegration Erneuerbarer Energien Systemintegration Direktvermarktung Pilotprojekt Ausschreibung für PV- Freiflächen Verstärkung des Wettbewerbs Verlagerung von Risiken auf Marktakteure Ausschreibungen für alle Technologien 3 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

4 Das EEG 2014 hat den Systemwechsel eingeleitet 2 Absatz 5 EEG 2014 Die finanzielle Förderung und ihre Höhe sollen für Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas bis spätestens 2017 durch Ausschreibungen ermittelt werden. Zu diesem Zweck werden zunächst für Strom aus Freiflächenanlagen* Erfahrungen mit einer wettbewerblichen Ermittlung der Höhe der finanziellen Förderung gesammelt. Bei der Umstellung auf Ausschreibungen soll die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben. * Freiflächenanlage = PV-Anlage, die nicht, an oder auf einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von PV-Strom errichtet worden ist, angebracht ist. 4 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

5 Das EU-Recht fordert ein Ausschreibungsmodell Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien vom Für 5 % des jährlichen Zubaus wird die Förderung im Wege der Ausschreibung vergeben 2016 Keine Einspeisevergütung, sondern Marktprämie Förderung wird grundsätzlich im Wege der Ausschreibung vergeben 2 1 gilt nur für Anlagen ab 500 kw, bei Windkraft ab 3 MW oder 3 Anlagen 2 gilt nur für Anlagen ab 1 MW, bei Windkraft ab 6 MW oder 6 Anlagen Bestehende Förderinstrumente, die auf der Grundlage der bisherigen Leitlinien genehmigt wurden, werden von den neuen Leitlinien nicht berührt. Werden bestehende Förderinstrumente umgestaltet (wie bei der EEG-Reform), sind die neuen Leitlinien anwendbar. 5 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

6 Im Auktionsmodell legt der Staat nur den Rahmen fest, die Förderhöhe wird im Markt ermittelt EE-Ausbauziele Erhöhung des EE- Anteils Auktionator Errichtung und Betrieb Investor A Investor B Investor C Investor D Förderbedarf Vergütungsrechte Fotos: o.l. Thorben Wengert/pixelio.de; u.l. Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft IESM/pixelio.de; o.r. vku/regentaucher.com 6 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

7 Ausschreibungen sollen die Förderkosten reduzieren Bessere Ermittlung des Förderbedarfs Der Förderbedarf muss nicht administrativ abgeschätzt werden, sondern ergibt sich unmittelbar aus den Geboten Hebung von Kostensenkungspotentialen Durch den Wettbewerbsdruck werden Margen auf allen Ebenen reduziert (Grundeigentümer, Projektierer ) Schnelle Anpassung Sofern sich Kostenbestandteile (Module) reduzieren, wird sich dies sofort im Gebotverhalten ausdrücken (kein Nachsteuern mehr erforderlich) Europarechtskonformität Die EU-Beihilfeleitlinien sehen verpflichtend die Einführung eines Ausschreibungssystems vor 7 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

8 Es gibt teils erhebliche und sehr grundsätzliche Kritik an einem Ausschreibungsmodell Ausschreibungsmodelle benachteiligen kleinere Akteure und Bürgergesellschaften. Andere Länder haben mit Ausschreibungsmodellen negative Erfahrungen gemacht. Projektierer tragen im Ausschreibungsmodell hohe Risiken. Hohe Transaktions- und Finanzierungskosten, z.b. durch Risikoaufschläge, zu erwarten! 8 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

9 Der Erfolg des Ausschreibungsmodells hängt von der Ausgestaltung ab Wettbewerb Ausreichende Flächenverfügbarkeit Wirksamer Sanktionsmechanismus Kosteneffiziente Erreichung der Ausbauziele Akteursvielfalt Einfach und transparent Bieterrisiken begrenzen 9 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

10 Bei der Ausgestaltung müssen die Erfahrungen anderer Länder einbezogen werden Seit wann? Vermarktung Dezentral Zentral Zentral Zentral Zentral Auktionsdesign Rundenauktion, payas-bid 2-stufig, payas-bid Pay-as-bid Pay-as-bid Pay-as-bid Festgelegter Maximalpreis Ja Nein Ja Nein Nein Pönale Ausschluss für 5 Jahre, Verlust der Bürgschaft Verlust der Bürgschaft Vergütungskürzung nein nein Technologien Wind EE und konventionell PV Wind, Biomasse Alle > 1 MW 10 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

11 In einem Pilotmodell werden zunächst Erfahrungen gesammelt 2 Absatz 5 Die finanzielle Förderung und ihre Höhe sollen für Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas bis spätestens 2017 durch Ausschreibungen ermittelt werden. Zu diesem Zweck werden zunächst für Strom aus Freiflächenanlagen Erfahrungen mit einer wettbewerblichen Ermittlung der Höhe der finanziellen Förderung gesammelt. 55 Absatz 1 EEG 2014 Die Bundesnetzagentur muss die finanzielle Förderung und ihre Höhe für Strom aus Freiflächenanlagen nach 19 oder für die Bereitstellung installierter Leistung aus Freiflächenanlagen nach 52 nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach 88 im Rahmen von Ausschreibungen ermitteln. Die Bundesnetzagentur macht die Ausschreibungen nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach 88 bekannt. 11 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

12 Die Ausgestaltung der Ausschreibung für PV- Freiflächenanlagen obliegt der Bundesregierung Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung in 88 EEG : BMWi stellt Eckpunkte öffentlich zur Konsultation Stellungnahmefrist 22. August 2014 Auch VKU hat Stellungnahme abgegeben Zeitplan des BMWi: 2014: Verordnung vorlegen 2015: Erste Ausschreibungsrunden 12 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

13 Eckpunkte des BMWi: (1) Gegenstand der Ausschreibungen Bieter benennen 1. die Menge der installierten Leistung, für die sie eine Förderberechtigung erhalten möchten 2. einen anzulegenden Wert, der die Basis für die Berechnung der gleitenden Marktprämie bildet (bisherige Förderstruktur) Ausschreibungsgegenstand kann bei späteren Ausschreibungsrunden variiiert werden (z.b. Förderung über eine Kapazitätsprämie) Teilnahmeberechtigt sind Projekte bis zu einer Größe von 25 MW Ausweitung der nutzbaren Flächen? Ausschreibungsvolumen: 600 MW pro Jahr, also Ausbaupfad (400 MW) um 200 MW überschreiten Grund: BMWi rechnet damit, dass nicht alle bezuschlagten Projekte realisiert werden 13 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

14 Eckpunkte des BMWi: (2) Ausschreibungsverfahren BMWi präferiert statische Pay-as-Bid -Ausschreibungen Pro Jahr 2-3 Ausschreibungsrunden mit einem Volumen von je MW Festlegung eines Höchstpreises, der nah an den erwarteten Vollkosten liegt Ausschreibende Stelle ist die Bundesnetzagentur Erste Ausschreibungsrunde im Jahr 2015, Ankündigung mit einem Vorlauf von mindestens 3 Monaten 14 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

15 Eckpunkte des BMWi: (3) Qualifikationsanforderungen und Pönalen Um Projektrealisierung sicherzustellen, bedarf es - Qualifikationsanforderungen und - Pönalen im Falle verzögerter oder nicht realisierter Projekte Qualifikationsanforderungen und Pönalen erhöhen Bieterrisiken und Eintrittsschwellen für die Teilnehmer Finanzierungskosten können steigen Gefahr von Marktkonzentration 15 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

16 BMWi versucht Balance zwischen hoher Realisierungsrate und Minimierung der Bieterrisiken Materielle Teilnahmevoraussetzungen: Aufstellungsbeschluss einer Gemeinde für einen Bebauungsplan Nachweis einer vorläufigen Netzanschlusszusage Finanzielle Teilnahmevoraussetzungen: Vorlage einer finanziellen Sicherheit ( Bid-Bond ) Bei Einreichung des Angebots: 2-5 EUR pro kw Leistung Bei Erteilung des Zuschlags: EUR pro kw Leistung Pönale: Strafzahlung oder Verkürzung Förderhöhe oder -zeitraum Zweistufige Ausgestaltung der Pönalen 1. Stufe: Nichtrealisierung nach 18 Monaten seit Zuschlag 2. Stufe: Nichtrealisierung nach 24 Monaten seit Zuschlag Ermäßigungen für Projekte, für die bereits Bebauungsplan vorliegt 16 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

17 Umstritten ist, ob Förderberechtigungen übertragbar sein sollen Soweit die Gebote die ausgeschriebene Menge übersteigen, erhalten die Bieter, die die niedrigsten anzulegenden Werte bieten, eine Förderberechtigung BMWi stellt 3 Varianten zur Diskussion: (1) Projektbezogene Förderberechtigung Der Zuschlag wird auf das spezifische Projekt des Bieters beschränkt (2) Personenbezogene Förderberechtigung Bieter kann wählen, für welches seiner Projekte er die Förderberechtigung verwendet (3) Frei handelbare Förderberechtigung (lehnt das BMWi bislang ab) Bieter kann Förderberechtigung verkaufen und übertragen 17 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

18 Einbeziehung von Freiflächenanlagen in anderen EU-Mitgliedstaaten Ziele: Erfahrungen mit dem Import von EE-Strom sammeln Kooperationsmöglichkeiten der Erneuerbare-Energien-Richtlinie nutzen Voraussetzungen: Energiewirtschaftlicher Effekt vergleichbar mit Einspeisung in Deutschland Physikalischer Import Völkerrechtliches Abkommen mit dem entsprechenden Mitgliedstaat Anrechnung der geförderten Strommengen auf das deutsche Ausbauziel Spiegelbildlich auch Förderung deutscher Anlagen durch Förderinstrumente eines anderen EU-Mitgliedstaates denkbar 18 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

19 VKU-Stellungnahme vom 22. August 2014 Akteursvielfalt im Wettbewerb Installierte Leistung (kw) und nicht erzeugte Arbeit (kwh) fördern Anreize für verbesserte Strommarktintegration Grundsätzlicher Wegfall der Flächenbeschränkungen Verknappung führt zu steigenden Grundstückspreisen Regionale Differenzierung, um Akteursvielfalt zu begünstigen Regionen müssen aber groß genug sein, um Wettbewerb zu gewährleisten Moderate Präqualifikationskriterien und Pönalen Akteursvielfalt stärker berücksichtigen Vergütungsrechte sollten frei handelbar sein Handelbarkeit verringert Bieterrisiken 19 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

20 Das Pilotprojekt ist nur der erste Schritt zum umfassenden Systemwechsel Pilotprojekt 400 MW PV-Freifläche Erste Ausschreibungen in /2015 Evaluation Auswertung der Ausschreibung Ausschreibungsbericht an BT noch 2015 Konzept Ausschreibung Parallel zu Ausschreibungsbericht Kriterien und Ziele Gesetzgebung EEG 2016 ( EEG 3.0 ) Ausschreibung für alle Technologien ab Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

21 Die Erfahrungen aus dem Pilotmodell lassen sich nicht verallgemeinern Insbesondere Windprojekte sind in der Umsetzung wesentlich anspruchsvoller als PV-Freiflächenprojekte Komplexere Vorplanung Höhere genehmigungsrechtliche Anforderungen Höhere Finanzierungsanforderungen Unterschiedliche Marktstrukturen Gleichwohl werden im Pilotmodel Erfahrungen gesammelt, etwa in Bezug auf ausschreibungstechnische Aspekte, die bei Ausgestaltung des allgemeinen Ausschreibungsmodells berücksichtigt werden werden! 21 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

22 Fazit und Ausblick Verlässlichkeit und Anpassungsbereitschaft sind kein Widerspruch EEG 3.0 setzt die EE-Förderung fort, aber sorgt durch eine wettbewerbliche Ausgestaltung für mehr Kosteneffizienz Stadtwerke sind auch nach der EEG-Reform bereit, in erneuerbare Energien zu investieren Die Ausgestaltung des Ausschreibungsmodells ist ein wesentlicher Faktor für das zukünftige Investitionsklima Entscheidend: Bieterrisiken minimieren Ausschreibungen sind das Fördermodell der Zukunft! 22 Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

23 Fabian Schmitz-Grethlein Bereichsleiter Energieerzeugung Verband kommunaler Unternehmen e.v. Invalidenstraße Berlin Fon +49(0) Fax +49(0) Ausblick auf das EEG Diskussionsstand zum Ausschreibungsmodell Fabian Schmitz-Grethlein

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