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1 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststraße Berlin per Bearbeiter: Tim Bagner, DST Telefon: Telefax: Miriam Marnich, DStGB Telefon: Telefax: Datum: Aktenzeichen Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu den Eckpunkten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßen die Vorlage des Eckpunktepapiers als Grundlage für den darauf aufbauenden Konsultationsprozess mit allen beteiligten Akteuren. Gerne möchten wir die Gelegenheit nutzen, zu den Eckpunkten für Ausschreibungen für die Förderung Erneuerbarer-Energien-Anlagen Stellung zu nehmen: I. Allgemeines Die Einführung des geplanten Ausschreibungsverfahrens ist vom Ansatz her ein richtiges Instrument, um die geplante Marktintegration der erneuerbaren Energien voranzutreiben und einen verlässlichen Ausbaupfad sicherzustellen. Das Bestreben der Bundesregierung die Förderung der erneuerbaren Energien stärker von der staatlichen Festsetzung der Förderhöhen unabhängig zu gestalten, ist begrüßenswert. Allerdings sollte bei der Einführung des Ausschreibungsmodells darauf geachtet werden, negative Effekte auf die Erreichung der Energiewende- und Klimaschutzziele zu vermeiden. Bisher international gemachte Erfahrungen mit Ausschreibungen im Rahmen der Förderung erneuerbarer Energien unterstreichen die potentielle Gefahr, den Ausbau zu verlangsamen und die breite Akteursstruktur zu gefährden. Es ist daher geboten, eine praktikable Anwendung von Ausschreibungen für eine effiziente Mengensteuerung und Kosteneffizienz des Ausbaus erneuerbarer Energien sicherstellen, ohne

2 - 2 - dabei die Vielfalt der Akteure zu gefährden. Die Akteursvielfalt wird auf kommunaler Ebene vor allem durch zahlreiche Erneuerbare-Energien-Projekte von Kommunen, Stadtwerken sowie Bürgerenergiegenossenschaften abgebildet. Aus Sicht des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist die Wahrung einer breiten Akteursstruktur ein zentraler Baustein für die notwendige Akzeptanz für die Energiewende. Bei der Ausgestaltung der Förderinstrumente ist daher von Seiten der Bundesregierung sicherzustellen, dass die Belange von kleineren Anlagenbetreibern aus dem Bereich der Kommunen und Stadtwerke auch unter Einbeziehung der Bürger ausreichend Berücksichtigung finden und ihnen der Marktzutritt und damit der Zugang zur Förderung der erneuerbaren Energien möglich bleiben. Im Einzelnen möchten wir zu den einzelnen Konsultationsfragen wie folgt Stellung nehmen: Zu II. Übergreifende Fragen des Ausschreibungsdesigns Akzeptanz gegenüber der Energiewende/Wahrung der Akteursvielfalt Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßen, dass der Erhalt der Akteursvielfalt eine der wesentlichen Zielsetzungen des Ausschreibungsdesigns darstellt. Die Wahrung der Akteursvielfalt in der Umsetzung der Energiewende hat eine herausragende Rolle für den Wettbewerb und die Akzeptanz für die Energiewende. Es ist zu begrüßen, dass die im Rahmen der Plattform Strommarkt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu diesem Zweck eingerichtete Unterarbeitsgruppe Akteursvielfalt/Bürgerenergie bereits aktiv an Lösungsvorschlägen arbeitet und eine breite Diskussion darüber ermöglicht, wie kleinere Akteure angemessen in dem Ausschreibungskonzept berücksichtigt werden können. Bei der Ausgestaltung der Ausschreibungsdesigns kommt es entscheidend darauf an, dass auch kleinere Projekte von Kommunen, eine faire Chance erhalten, um an den Ausschreibungen teilzunehmen und dort einen Zuschlag erhalten zu können. Gerade die dezentralen Projekte aus dem kommunalen Bereich unter Einbeziehung der Bürger sind für eine erfolgreiche Energiewende unentbehrlich. Sie führen nicht nur zu einer stärkeren Identifikation und der dringend erforderlichen Akzeptanz und Durchsetzung von Entscheidungen in der Energiewende. Die Einbindung der Bürger kann ein entscheidendes Kriterium dafür sein, dass ein Erneuerbares-Energie-Projekt überhaupt erst realisiert werden kann. Zugleich sind dezentrale Projekte aus dem kommunalen Bereich mit größeren Wertschöpfungspotenzialen und neuen Möglichkeiten insbesondere für den ländlichen Raum und die regionale Wirtschaft verbunden. Die Erneuerbaren-Energien-Projekte kleinerer Akteure haben schließlich einen erheblichen Anteil an der gesamtinstallierten Leistung der Erneuerbaren Energien, insbesondere im Wind an Land- und Photovoltaikbereich. Die Unterstützung und Förderung dieser Akteursgruppe ist deshalb zwingend erforderlich, um die im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Mengenkorridore im Bereich Wind an Land und Photovoltaik erreichen zu können. Allerdings bestehen von kommunaler Seite erhebliche Zweifel daran, dass kleinere Anlagenbetreiber aus dem Bereich der Kommunen, die weniger Markterfahrung haben und nicht von Größeneffekten profitieren können, sich unter den vorgesehenen Bedingungen im Ausschreibungsverfahren mit ihren Projekten durchsetzen können. In den aktuellen Vorschlägen des BMWi werden markante Zugangshürden für eine Teilnahme kleinerer Bürgerprojekte und

3 - 3 - kommunaler Projekte an den Ausschreibungen aufgebaut, die ihnen gegenüber größeren Projektierern den Markteintritt und damit den Zugang zur Förderung deutlich erschweren. Mehrere jüngst erschienene Studien, u.a. der Fachagentur Wind an Land (Juli 2015) und des Bündnisses Bürgerenergie e.v. (Juli 2015), belegen die bestehenden Marktzugangshürden und Abschreckungseffekte auf kleinere Akteure in den Ausschreibungsverfahren. Dies wird auch in der vom BMWi in Auftrag gegebenen Studie von Ecofys vom dargelegt, die anlässlich der letzten Sitzung der Unterarbeitsgruppe Akteursvielfalt/Bürgerenergie vorgestellt wurde. Auch die ersten beiden Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen belegen dies mit Fakten. Dort haben sich insgesamt nur wenige kleinere Akteure aus dem Bereich der Bürger und Kommunen, d.h. natürliche Personen, Genossenschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, mit ihren dezentralen Projekten beteiligt und - mit Ausnahme einer GbR - mit ihren Geboten durchsetzen können. Zudem fielen in der ersten Ausschreibungsrunde rund 40% der Zuschläge auf ein Unternehmen, was den Größenvorteil verdeutlicht und der Wahrung der Akteursvielfalt entgegenläuft. Wir regen daher an, bei der Auswertung und Evaluierung der Ergebnisse der Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gründlich zu prüfen, ob sich das Ausschreibungsdesign auch für die übrigen Technologien eignet und welche Schlüsse daraus für eine angemessene Berücksichtigung der Akteursvielfalt gezogen werden können. Ausnahmen von der Ausschreibung Der in den Eckpunkten vorgesehene Ansatz, den Risiken und Zugangshürden für kleinere Akteure durch ein einfaches, transparentes und gut verständliches Ausschreibungsdesign zu begegnen, ist zu unterstützen, geht aus kommunaler Sicht jedoch nicht weit genug, um den bereits dargelegten Herausforderungen angemessen zu begegnen. Um das Engagement kleinerer Akteure nicht zu gefährden ist es erforderlich, explizite Ausnahmeregelungen für Bürgerenergieanlagen und Anlagen aus dem kommunalen Bereich vorzusehen. Neben Erleichterungen des Verfahrens durch Beratungs- und Informationsangebote sollten Bagatellgrenzen eingezogen werden, mit der diese Projekte von der verpflichtenden Teilnahme an Ausschreibungen ab 2017 befreit werden. Im Bereich Photovoltaik-Dachflächen wurde dies mit einer Grenze von 1 MW berücksichtigt. Solche Ausnahmen sollten auch für die Technologien Wind an Land als auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geschaffen werden. Es wird darüber hinaus angeregt, die Möglichkeit zuzulassen, dass sich verschiedene Akteure zu Bieterkonsortien zusammenschließen und gebündelte Angebote abgeben. Gerade auf kommunaler Ebene sind Kooperationen ein wichtiges Instrument für eine bürgernahe und effiziente Umsetzung der Energiewende. Hierbei kommt insbesondere Stadtwerken eine besondere Rolle zu. Auf Basis vielfältiger Kooperationsmöglichkeiten können Kommunen gemeinsam mit ihren Stadtwerke sowie Bürgerenergiegenossenschaften ihre Stärken bündeln und gemeinsame Projekte anschieben. Preisregeln Das derzeit laufende Pilotverfahren für das Segment der Freiflächenphotovoltaik hat bereits einen ersten Erkenntnisgewinn gebracht, der auch im Rahmen der jetzigen Ausschreibungsdiskussion berücksichtigt werden sollte. Die bisher durchgeführten Ausschreibungsrunden haben gezeigt, dass ein uniform-pricing -Modell tendenziell zu strategischen Geboten führen kann, wodurch sich Verzerrung beim Preisniveau ergeben könnten. Einige Bieter spekulier-

4 - 4 - ten auf einen relativ hohen Clearingpreis und boten selbst deutlich unter ihren Projektkosten. Sollte sich diese Entwicklung verstärken, sind auf längerer Sicht fristgerechte Projektrealisierungen und ein angemessenes Preisniveau in Gefahr. Damit die Energiewende-Ziele erreicht werden, ist jedoch ein liquider und wettbewerblich organisierter Markt unerlässlich. Dem Deutschen Städtetag und dem Deutsche Städte- und Gemeindebund erscheint das payas-bid -Verfahren als bislang günstige Lösung. Die schlussendliche Entscheidung sollte jedoch auf Basis der Erkenntnisse weiterer Ausschreibungsrunden bei der Freiflächenphotovoltaik getroffen werden. Zu III. Windenergie an Land In den Eckpunkten werden die Risiken für eine sehr begrenzte Gruppe kleinerer Akteure in dem Ausschreibungsverfahren für den Bereich Windenergie an Land anerkannt. Akteure, die nur ein Projekt verwirklichen, insbesondere, wenn es sich um ein kleines Projekt an weniger ertragreichen Standorten mit hohen Entwicklungskosten handelt, könnten einem erhöhten Zuschlagsrisiko ausgesetzt sein. Dieses Risiko könnte dazu führen, dass diese Akteure von der Initiierung und Entwicklung neuer Projekte abgehalten werden und sich aus dem Markt zurückziehen. Bis zur Genehmigungsreife sind im Bereich Windenergie an Land sehr hohe Projektlaufzeiten und Kosten zu erwarten. Die Aufwendungen für Voruntersuchungen zum Artenschutz, zu Lärmemissionen etc. um zu einer BlmSchG-Genehmigung zu gelangen, erfordern viel Vorarbeit und Investitionen, die im Fall des ausbleibenden Förderzuschlags verloren gehen. Zudem ist eine gesicherte Kalkulation der Stromerträge mit dem vorgesehenen Ausschreibungsmodell nicht zu gewährleisten. Daher begrüßen wir, dass im Rahmen des Eckpunktepapiers Vorschläge gemacht werden, um kleineren Akteuren die Teilnahme an den Ausschreibungen zu erleichtern bzw. Ausnahmeregelungen für diese vorzusehen. Die Vorschläge würden eine Beteiligung kleinerer Akteure an Ausschreibungen erleichtern, gehen aus kommunaler Sicht jedoch nicht weit genug. Sie adressieren nicht die bereits dargestellten wesentlichen Herausforderungen für kleinere Akteure. Die genannten Hürden sowie der damit verbundene Abschreckungseffekt können am besten durch ausdrückliche Ausnahmen für kleinere Akteure mit einer angemessenen De-minimis-Regelung, die sich im Rahmen der zulässigen Freigrenzen der Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien bewegen, von der Ausschreibung adressiert werden. Die Förderhöhe könnte administrativ oder mit Bezug auf das Ausschreibungsergebnis vorheriger Runden ermittelt werden. Aus kommunaler Sicht ist es darüber hinaus erforderlich, die regionale Verteilung der Projekte so zu lenken, dass die benötigte Energiemenge vor allem vor Ort bzw. in der Region produziert wird. Die Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells aus dem EEG ist ein wichtiger Aspekt, um unterschiedlich windhöfige Standorte in der gesamten Bundesrepublik nutzbar zu machen und eine breite Verteilung der Anlagen zu erreichen. Eine einseitige Fokussierung auf den Norden ist systemisch nicht zweckmäßig und reduziert ebenfalls die lokalen Wertschöpfungseffekte in anderen Regionen. Gleichzeitig sollte die breite Nutzung der Windenergie an Land nicht zu einer Nivellierung besserer Standorte führen. Eine Realisierungsfrist von zwei Jahren nach Zuschlagserteilung erscheint gegenüber den administrativen Kosten und Bieterrisiken zu ambitioniert. Durch unvorhersehbare Hemmnisse und Zeitverlusten bei der Bestellung von Materialen können durchaus Verzögerungen von mehr als einem Jahr entstehen. Aus Sicht des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städ-

5 - 5 - te- und Gemeindebundes ist eine Realisierungsfrist von drei Jahren erforderlich, um geschilderte Risiken abzumildern und die Realisierung von Projekten sicherzustellen. Auch sollte auf einen ex-ante gesetzten Höchstpreis bei den Ausschreibungsrunden verzichtet werden. Vielmehr sollte im Sinne eines funktionierenden Bieterwettbewerbs alles ermöglicht werden, was die Festlegung eines Höchstpreises entbehrlich macht. Denn nur die Marktteilnehmer sind in der Lage, Folgekosten, administrative Kosten und Bieterrisiken entsprechend einzuschätzen. Zu V. Photovoltaik Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßen ausdrücklich die gewählte Ausnahme von PV-Anlagen auf Gebäuden unter 1 MW. Die Regelung ist geeignet das Ausbaupotential der Photovoltaik entsprechend auszuschöpfen. Eine De-minimis-Grenze - wie sie für Photovoltaik-Dachflächenanlagen vorgesehen ist - sollte auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen weiterhin vorgesehen werden. Insbesondere PV- Anlagen auf baulichen Anlagen, wie Deponien und versiegelten Flächen mit einer installierten Leistung von unter 1 MW sollten von der Ausschreibungspflicht ausgenommen werden. Gerade in diesem Anlagensegment existiert eine Vielzahl an Bürgerenergieanlagen und Anlagen aus dem kommunalen Bereich. Der administrative Aufwand, das Zuschlags- und Preisrisiko und die fehlende Möglichkeit der Risikostreuung (s.o.) führt auch hier zu erheblichen Abschreckungseffekten und gefährdet den Zugang der Akteure zur Förderung neuer Projekte. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Detlef Raphael Beigeordneter des Deutschen Städtetages Timm Fuchs Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

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