EEG 2016 wo liegt die Zukunft von Biogas? RA Harald Wedemeyer
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- Jobst Richter
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1 EEG 2016 wo liegt die Zukunft von Biogas? RA Harald Wedemeyer Harald Wedemeyer Folie 1
2 Überblick 1. EEG 2014 rechtliche Vorgaben Harald Wedemeyer 2
3 EEG 2014 rechtliche Vorgaben Rechtsgrundlage - 2 Abs. 5 EEG 2014 Ausschreibung (5) Die finanzielle Förderung und ihre Höhe sollen für Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas bis spätestens 2017 durch Ausschreibungen ermittelt werden. Zu diesem Zweck werden zunächst für Strom aus Freiflächenanlagen Erfahrungen mit einer wettbewerblichen Ermittlung der Höhe der finanziellen Förderung gesammelt. Bei der Umstellung auf Ausschreibungen soll die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben. Harald Wedemeyer Folie 3
4 EEG 2014 rechtliche Vorgaben Rechtsgrundlage - 3 Nr. 4 EEG Ausbaupfad Die Ziele nach 1 Absatz 2 Satz 2 sollen erreicht werden durch ( ) 4. eine Steigerung der installierten Leistung der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse um bis zu 100 Megawatt pro Jahr (brutto). Harald Wedemeyer Folie 4
5 EEG 2014 rechtliche Vorgaben Rechtsgrundlage - 3 Nr. 4 EEG 2014 BT Drs. 18/1304 S. 164 Biomasseanlagen bleiben weiterhin eine wichtige Säule für die Zielerreichung in 2025 und vor allem für die Energiewende. Ihre Rolle als Volumenträger wird jedoch gegen die des flexiblen Alleskönners ausgetauscht. Deshalb werden für die Neuanlagen im Ausbaupfad von 100 MW pro Jahr etwa Volllaststunden angenommen. Harald Wedemeyer Folie 5
6 Überblick 1. EEG 2014 rechtliche Vorgaben 2. EEG 2016 Einführung der Ausschreibung Harald Wedemeyer 6
7 EEG 2016 Einführung der Ausschreibung für Biomasseanlagen Ziele der Bundesregierung Wettbewerbliche Preissetzung Einhaltung des Ausbaukorridors (Über- und Untererfüllung vermeiden) Sicherung der Akteursvielfalt (kleine und mittlere Unternehmen) Harald Wedemeyer Folie 7
8 EEG 2016 Einführung der Ausschreibung für Biomassenanlagen Eckpunktepapier vom August 2015: Aussagen zur Biomasse zunächst keine Ausschreibung BMWI prüft, ob Ausschreibung sinnvoll Bis zum Abschluss dieser Prüfung und einer sich ggf. daraus ergebenden Neuregelung bleiben die bestehenden Regelungen des EEG 2014 für Biomasseanlagen erhalten. Harald Wedemeyer Folie 8
9 EEG 2016 Einführung der Ausschreibung für Biomassenanlagen Referentenentwurf des BMWI Keine Änderungen im Vergleich zum EEG 2014: Im Gegensatz zu PV, Windenergie an Land und auf See enthält der Arbeitsentwurf keine Regelungen zur Ausschreibung von Neu- und Bestandsanlagen, sondern nur eine Verordnungsermächtigung. Harald Wedemeyer Folie 9
10 EEG 2016 Einführung der Ausschreibung für Biomassenanlagen Referentenentwurf des BMWI 39 EEG 2016: Ausschreibung von Neuanlagen Abs. 1: Ausschreibung des anzulegenden Wertes für Strom aus Biomasse, wenn und soweit dies in einer (noch zu erlassenden!) Rechtsverordnung nach 88 vorgesehen ist. Ausgenommen sind die in 22 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a bis d aufgeführten Anlagen. Harald Wedemeyer Folie 10
11 EEG 2016 Einführung der Ausschreibung für Biomasseanlagen Referentenentwurf des BMWI 39 EEG 2016: Ausschreibung von Neuanlagen Abs. 1: Ausgenommen sind Biomasseanlagen: a) Anlagen nach den 43 und 44 (75 kw Gülleanlagen, Bioabfallanlagen) b) Anlagen mit einer installierten Leistung unterhalb einer in der Rechtsverordnung festzulegenden Leistungsschwelle 150 kw??? (die jedenfalls unterhalb der gesetzlichen Schwelle von 1 MW liegt) ( ) Harald Wedemeyer Folie 11
12 EEG 2016 Einführung der Ausschreibung für Biomasseanlagen Referentenentwurf des BMWI 39 EEG 2016: Ausschreibung von Neuanlagen Abs. 2: 1 Ausschreibung pro Jahr nach Maßgabe der Rechtsverordnung. Die Ausschreibung erfolgt für feste und gasförmige Biomasse gemeinsam. Harald Wedemeyer Folie 12
13 EEG 2016 Einführung der Ausschreibung für Biomasseanlagen Referentenentwurf des BMWI 39 a EEG 2016: Ausschreibung von Bestandsanlagen Anlagen, die erstmals vor dem 1. Januar 2012 ausschließlich mit Biomasse in Betrieb gesetzt worden sind. Bei Zuschlagserteilung besteht ein Förderanspruch für 10 Jahre. Harald Wedemeyer Folie 13
14 EEG 2016 Einführung der Ausschreibung für Biomasseanlagen Referentenentwurf des BMWI 39 b EEG 2016: Ausschreibung Höchstwert für Strom aus Biomasse beträgt 14,88 Cent/kWh. Bei den vor 2012 in Betrieb genommenen Bestandsanlagen gilt zusätzlich ein Höchstwert, der sich aus der durchschnittlichen EEG Vergütung der Anlage in den vergangenen 5 Jahren (vor der Ausschreibung) ableitet. Harald Wedemeyer Folie 14
15 EEG 2016 Einführung der Ausschreibung für Biomasseanlagen Referentenentwurf des BMWI 39 c EEG 2016: Ausschreibung Besondere Ausschreibungsbedingungen Max. Gebotsmenge pro Gebot: 20 MW Maisdeckel (Mais, Getreidekorn, Corn-Cob-Mix, Körnermais und Lieschkolbenschrot) max. 50 Masseprozent/Kalenderjahr Einhaltung der Masseprozent über Einsatzstofftagebuch nachzuweisen. Harald Wedemeyer Folie 15
16 EEG 2016 Einführung der Ausschreibung Eckpunktepapier (Fortschreibung ) Ausschreibungsdesign Förderanspruch ist zukünftig davon abhängig, dass für die Anlage ein Zuschlag in einer Ausschreibung erteilt wird. Ausgeschrieben wird dieser von der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die BNetzA schreibt pro Ausschreibungsrunde für jede Technologie eine vorab bestimmte Leistung aus (Ausschreibungsvolumen). In den Ausschreibungsrunden werden einmalige, verdeckte Gebote abgegeben. Harald Wedemeyer Folie 16
17 EEG 2016 Einführung der Ausschreibung Eckpunktepapier (Fortschreibung ) Ausschreibungsdesign Für die Gebote muss eine Sicherheit hinterlegt werden, um sicherzugehen, dass die Gebote ernst gemeint sind. Ausgeschrieben wird die gleitende Marktprämie. Dabei wird auf den sog. anzulegenden Wert geboten. Dieser Wert ist die Summe aus dem Marktwert, den der Strom an der Börse erzielt, und der Marktprämie. Zuschlagsentscheidend ist allein dieser Wert. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag, bis die ausgeschriebene Leistung erreicht ist. Die Förderhöhe richtet sich grundsätzlich nach dem eigenen Gebot ( pay-as-bid ). Harald Wedemeyer Folie 17
18 EEG 2016 Einführung der Ausschreibung Eckpunktepapier (Fortschreibung ) Ausschreibungsdesign Zusätzlich gilt ein Höchstpreis. Die Gebote dürfen diesen nicht überschreiten. Dieser Höchstpreis wird vorab veröffentlicht. Er orientiert sich an der bisherigen Förderhöhe. Die BNetzA kündigt die Ausschreibungen in der Regel acht Wochen im Voraus an und die Gebote werden schnell geprüft und bezuschlagt. Nachrückverfahren sind nicht vorgesehen. Die Zuschläge erfolgen grundsätzlich projektbezogen. Die Projekte müssen innerhalb einer bestimmten Frist nach Zuschlagserteilung realisiert werden. Um eine möglichst hohe Realisierungsrate bei den Projekten zu erreichen, wird im Falle einer Nicht-Realisierung eine Strafzahlung (Pönale) fällig. Harald Wedemeyer Folie 18
19 EEG 2016 Einführung der Ausschreibung Wie geht es weiter? Gesetzgebungsverfahren Wann? Was? Februar / März Konsultation Länder und Verbände März Problem: Kein Kabinettsbeschluss, da aufgrund Widerstand des ML keine Ressortabstimmung erfolgte. April - Juni Fraktionsverhandlungen im Wirtschaftsausschuss, Anhörung in Umwelt- & Landwirtschaftsausschuss Juni Bundestagsbeschluss Juli Bundesratsbeschluss Harald Wedemeyer Folie 19
20 Überblick 1. EEG 2014 rechtliche Vorgaben 2. EEG 2016 Einführung der Ausschreibung 3. Eckpunkte zu einem Ausschreibungsmodell für Biomasseanlagen im EEG 2016 (Bayern, Rheinland Pfalz und Thüringen) Harald Wedemeyer 20
21 Eckpunkte zu einem Ausschreibungsmodell für Biomasseanlagen im EEG 2016 Bayern, Rheinland Pfalz, Thüringen Ausbaupfad: 100 MW (netto) Ausschreibungsvolumen (per Kalenderjahr): 100 MW (netto) abzüglich des Zubauvolumens bei der Ausschreibungspflicht befreiter Anlagen im Vorjahr hinzugerechnet wird das Volumen von Anlagen, die im dritten Folgejahr zur Ausschreibung (erstmals 2020) aus der EEG- Vergütung fallen Harald Wedemeyer Folie 21
22 Eckpunkte zu einem Ausschreibungsmodell für Biomasseanlagen im EEG 2016 Bayern, Rheinland Pfalz, Thüringen Gemeinsames Ausschreibungsverfahren Über alle Biomassetechnologiern Differenzierung im Zuschlagsverfahren Größenklassen (bis 150, , , größer kw) Differenzierung nach 2 Einsatzstoffklassen (NawaRo, Abfälle / Holz) Ausschreibungsbeteiligte Neu- und Bestandsanlagen Harald Wedemeyer Folie 22
23 Eckpunkte zu einem Ausschreibungsmodell für Biomasseanlagen im EEG 2016 Bayern, Rheinland Pfalz, Thüringen Befreiung von der Ausschreibungspflicht Biomasseanlagen unter 150 kw (erhalten aber Möglichkeit, an der Ausschreibung teilzunehmen) Bioabfallanlagen Güllekleinanlagen Harald Wedemeyer Folie 23
24 Eckpunkte zu einem Ausschreibungsmodell für Biomasseanlagen im EEG 2016 Bayern, Rheinland Pfalz, Thüringen Ausschreibungsvoraussetzungen Flexibilisierungsnachweis (50 % Flexibilität bei Neuanlagen; 20 % Flexibilität bei Bestandsanlagen) Ggf. Vorbescheid, BImSchG, Netzzusage. Erstsicherheit: 5 ; Zweitsicherheit: 50 Harald Wedemeyer Folie 24
25 Eckpunkte zu einem Ausschreibungsmodell für Biomasseanlagen im EEG 2016 Bayern, Rheinland Pfalz, Thüringen 2 Ausschreibungen je Kalenderjahr Förderzeitraum: Neuanlagen 20 Jahre, Bestandsanlagen 10 Jahre Höchstwerte: Bestandsanlagen: durchschnittliche Vergütung der letzten 5 Jahre Neuanlagen: Stromgestehungskosten (vom BMWI vorgegeben) in den Folgejahren: Monitoring!!! Harald Wedemeyer Folie 25
26 Überblick 1. EEG 2014 rechtliche Vorgaben 2. EEG 2016 Einführung der Ausschreibung 3. Eckpunkte zu einem Ausschreibungsmodell für Biomasseanlagen im EEG 2016 (Bayern, Rheinland Pfalz und Thüringen) 4. Position des Ausschusses erneuerbarer Energien im Landvolkverband Harald Wedemeyer 26
27 Position des Ausschusses erneuerbarer Energien im Landvolkverband Forderungen zum EEG 2016: In das EEG 2016 sind konkrete Ausschreibungsregelungen für Neu- und insbesondere für Bestandsanlagen aufzunehmen. Ein Vertrösten auf eine künftige Rechtsverordnung wird der Dringlichkeit einer Anschlussförderung nicht gerecht. Um das Ausbauziel von 100 MW (netto) und einen entsprechenden Anreiz für Anlagenbetreiber zu erreichen, sind für die Ausschreibung auskömmliche Höchstwerte festzusetzen. Die Bemessung der Höchstwerte ist größendegressiv auszugestalten. Im Fall der Ausschreibungsregelung für Bestandsanlagen müssen die Anlagenbetreiber die Inputstoffe frei wählen können. Maßgeblich sind die in der Biomasseverordnung aufgeführten Stoffe. Harald Wedemeyer Folie 27
28 Überblick 1. EEG 2014 rechtliche Vorgaben 2. EEG 2016 Einführung der Ausschreibung 3. Eckpunkte zu einem Ausschreibungsmodell für Biomasseanlagen im EEG 2016 (Bayern, Rheinland Pfalz und Thüringen) 4. Position des Ausschusses erneuerbarer Energien im Landvolkverband 5. Forderungen - BBE / DBV und des Fachverbandes Harald Wedemeyer 28
29 Forderungen - BBE / DBV und des Fachverbandes BBE, Fachverband, DBV Ausschreibungsregelung für Biomasseanlagen jetzt erforderlich Aufschub gefährdet insbesondere die Bestandsanlagen Ausschreibung für Neuanlagen und Bestandsanlagen! Förderbedingungen für Neuanlagen verbessern Festlegung eines Zubau- und Ertüchtigungsziels Harald Wedemeyer Folie 29
30 Forderungen - BBE / DBV und des Fachverbandes BBE, Fachverband, DBV Ausschreibungsmodell Berücksichtigung der Anlagengröße (Größendegression) Differenzierung zwischen Einsatzstoffen im Hinblick auf deren Kosten (NawaRo, Altholz, Reststoffe, Abfälle) Gülleanlagen sollen von Ausschreibung ausgenommen werden. Vorbereitung auf Systemdienstleistungen Harald Wedemeyer Folie 30
31 Forderungen - BBE / DBV und des Fachverbandes BBE, Fachverband, DBV Ausbauziel: Neuanlagen/Erweiterungen: 50 MW Bemessungsleistung / Jahr Anlagenbestand: 50 MW Bem. / Jahr Bewerben dürfen sich: Neuanlagen Bestandsanlagen für Weiterbetrieb nach 20 Jahren Bestandsanlagen für Erweiterung Harald Wedemeyer Folie 31
32 Forderungen - BBE / DBV und des Fachverbandes BBE, Fachverband, DBV Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen kleinerer und NawaRo- Anlagen Kleine Anlagen und NawaRo-Anlagen können trotz höherer Gebote einen Zuschlag erhalten. Innerhalb der jeweiligen Vergleichsgruppe entsteht Wettbewerb. Harald Wedemeyer Folie 32
33 Forderungen - BBE / DBV und des Fachverbandes BBE, Fachverband, DBV Förderdauer Neuanlagen: 20 Jahre Bestandsanlagen: 15 Jahre Technologiespezifische Flexibilitätszuschläge ab 100 kw Bem. Biogasanlagen: 40 Euro / kw inst. bei doppelter Überbauung Harald Wedemeyer Folie 33
34 Forderungen - BBE / DBV und des Fachverbandes BBE, Fachverband, DBV Ausnahmen (keine Ausschreibungspflicht) Güllekleinanlagen und Bioabfallvergärungsanlagen behalten ihre Sondervergütungsklassen Anlagen unter 150 kw Bem. erhalten den höchsten bezuschlagten Wert Anlagen, die mind. 80 Prozent Stoffe der ESK 2 einsetzen, erhalten den höchsten bezuschlagten Wert Harald Wedemeyer Folie 34
35 Forderungen - BBE / DBV und des Fachverbandes BBE, Fachverband, DBV Pflicht zur Überbauung Neuanlagen: doppelte Überbauung bei Anlagen ab 100 kw Bestandsanlagen: 1,25-fache Überbauung bei Anlagen ab 100 kw Harald Wedemeyer Folie 35
36 Harald Wedemeyer Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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