Sicherstellung des Personalaufwuchses anhand der Fallzahlentwicklung in den wesentlichen Leistungsbereichen Soziales

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1 Sicherstellung des Personalaufwuchses anhand der Fallzahlentwicklung in den wesentlichen Leistungsbereichen Soziales Abrechnungsrelevantes VZÄ-Controlling - Kennzahlen und Prüfschritte 1. Ausgangslage Mit Unterzeichnung der Vereinbarung vom hat sich die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) verpflichtet, anhand des jährlichen Fallzahlaufwuchses in den wesentlichen Sozialbereichen einen zusätzlichen Personalbedarf der Bezirke anzuerkennen. Hierdurch soll eine weitere Leistungsverdichtung zu Lasten der Dienstleistungsqualität und Transferkostensteuerung in den Sozialämtern verhindert werden. Die Bezirke haben sich dazu verpflichtet, das zusätzliche Personal gezielt in den Sozialämtern einzusetzen. Als Ausgangsjahr aller Berechnungen wurde das Jahr 2011 festgelegt. Dies nicht aus fachlichen Gründen, sondern aus der Überlegung heraus, dass 2011 das Basisjahr für die Festlegung der Zielzahl von VZÄ war und der zu diesem Zeitpunkt erreichte Status quo des Personaleinsatzes in den bezirklichen Ämtern für Soziales für die Zukunft mindestens gesichert werden soll. In einem rollierenden Berechnungsverfahren sollen die Stellenanteile jährlich fortgeschrieben und deren Einhaltung im Rahmen eines VZÄ-Controllings nachgewiesen werden. Für den Nachweis wird ein 2stufiges Prüfverfahren vorgeschlagen. Prüfschritte Realisierungsstand Personaleinsatz (Prüfung 1: VZÄ-Aufwuchs gem. Fallzahlentwicklung) Monitoringrelevante Kennzahlen Ø Verwaltungsproduktmenge pro VZÄ (Vergleich Quoten in den Leistungsbereichen HzP, EH, HzL, HzÜ, GruSi, HzL Asyl) Realisierungsstand Personaleinsatz (Prüfung 2: Sicherung des Status quo 2011) Abb. 1 Abrechnungs- und monitoringrelevante Kennzahlen im VZÄ-Controlling Vorbehaltlich eines ZV-Abschlusses im Jahr 2015 wird die erste Abrechnung anhand des VZÄ-Bestandes Ende 2015 erfolgen. Nachzuweisen ist dann der für die Jahre 2014 und 2015 bewilligte Personalaufwuchs. Bezirke, die den Nachweis nicht erbringen, müssen ggf. finanzielle Einbußen hinnehmen. T:\D\D3\ZV_2015\Anlage_4 zur ZV EH-aHzP 2015ff - Beschreibung-VZA-Controlling-Abrechnung Seite 1 von 7

2 2. Zuständigkeiten Die zur Berechnung notwendigen Basisdaten werden von der Senatsverwaltung für Finanzen erhoben und zur weiteren Verarbeitung an die für Soziales zuständige Senatsverwaltung übermittelt. Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung stellt alle abrechnungsrelevanten Ergebnisübersichten sowie die erforderlichen Vergleichsdaten zusammen. 3. Beschreibung und Berechnung der Kennzahlen 3.1 Begrifflichkeiten Verwaltungsprodukte In die Betrachtung fließen nachfolgend genannte Verwaltungsprodukte: EH HzP HzÜ HzL GruSi im Alter HzL Asyl Hinweis: Die Sonderzuständigkeit des BA Lichtenberg (Unterbringung Erwachsener in Einrichtungen der Eingliederungshilfe außerhalb Berlins) wird nicht in das Prüfverfahren einbezogen. Arbeitszeitanteile (auch VZÄ, Stellenanteile) Es handelt sich um durchschnittliche Arbeitszeitanteile, die im ausgewerteten Jahr auf die o.g. Verwaltungsprodukte tatsächlich gebucht wurden (=Ist) oder hätten gebucht werden sollen (=Soll). Mengen In die Berechnung fließen die Produktmengen o.g. Verwaltungsprodukte pro Jahr ein. Ausgangsjahr 2011 Ausgangsjahr zur Ermittlung der Fallzahlentwicklung ist Das bedeutet, dass der zu diesem Zeitpunkt erreichte Status quo des Personaleinsatzes (= Leistungsdichte) in den bezirklichen Ämtern für Soziales für die Zukunft mindestens gesichert werden soll. Anhand der 2011er Daten wurde die Berliner Ø Quote 2011 für die Kennzahl Verwaltungsproduktmenge pro VZÄ ermittelt. Berliner Ø Quote 2011 Als wesentliche Ausgangszielzahl gibt die Berliner Ø Quote 2011 an, wie viele Verwaltungsprodukte auf eine VZÄ im Jahr 2011 entfielen. Folgende Rechnung wurde daher für jedes o.g. Verwaltungsprodukt vorgenommen: Gesamtberliner Menge pro Verwaltungsprodukt 2011 / die Gesamtberliner Arbeitszeitanteile pro Verwaltungsprodukt 2011 = Berliner Ø Quote pro Verwaltungsprodukt 2011 T:\D\D3\ZV_2015\Anlage_4 zur ZV EH-aHzP 2015ff - Beschreibung-VZA-Controlling-Abrechnung Seite 2 von 7

3 Anhand dieser Berliner Ø Quote 2011 und des jährlichen Mengenaufwuchses (oder auch der Mengenreduzierung) in den Folgejahren wird der zusätzliche jährliche VZÄ-Bedarf pro Verwaltungsprodukt ermittelt. 3.2 Daten und Berechnung Hinweis: Bei den in Klammern gesetzten Mengenangaben handelt es sich um die Gesamtberliner Mengen. Es sind Echtdaten/Ergebnisse der angegebenen Auswertungsjahre und in der Übersicht auf Seite 6 nachvollziehbar Gebuchte VZÄ im Ausgangsjahr 2011 (auch Ist-VZÄ) (Zeile 1 der Übersicht) Für jeden Bezirk wird ermittelt, wie viele Arbeitszeitanteile im Jahr 2011 auf die einzelnen Verwaltungsprodukte gebucht worden sind. Die Summe ergibt die Gesamtberliner VZÄ. Gebuchte VZÄ im Verwaltungsprodukt EH (162,7) + Gebuchte VZÄ im Verwaltungsprodukt HzP (204,8) + Gebuchte VZÄ im Verwaltungsprodukt HzÜ (26,4) + Gebuchte VZÄ im Verwaltungsprodukt HzL (60,4) + Gebuchte VZÄ im Verwaltungsprodukt GruSi (260,7) + Gebuchte VZÄ Verwaltungsprodukte EH/HzP a.b. (20,7) + Gebuchte VZÄ im Verwaltungsprodukt Asyl (36,8). = Verbuchte VZÄ 2011 (772,6) Zusätzlich bewilligter VZÄ-Bedarf für 2014 (Zeile 2 der Übersicht) Der zusätzliche VZÄ-Bedarf für das Jahr 2014 ergibt sich aus dem Mengenaufwuchs des Jahres 2012 (!) und der Division durch die jeweilige Berliner Ø Quote 2011 pro Verwaltungsprodukt: Fallaufwuchs EH ( / 1.514) + Fallaufwuchs HzP (8.221 / 1.600) + Fallaufwuchs HzÜ ( / 2.236) + Fallaufwuchs HzL ( / 3.167) + Fallaufwuchs GruSi ( / 2.709) + Fallaufwuchs EH a.b. (277 / 2.077) + Fallaufwuchs HzP a.b. (120 / 1.648) + Fallaufwuchs Asyl (-175 / 1.894). = zusätzliche VZÄ für 2014 (33,52) T:\D\D3\ZV_2015\Anlage_4 zur ZV EH-aHzP 2015ff - Beschreibung-VZA-Controlling-Abrechnung Seite 3 von 7

4 3.2.3 VZÄ (Mindest)Soll 2014 (Zeile 3 der Übersicht) Die tatsächlich gebuchten Stellenanteile des Ausgangsjahres 2011 zuzüglich der zusätzlich bewilligten Stellenanteile ergeben das (Mindest)Soll für 2014: Gebuchte VZÄ in 2011 (772,6) + zusätzliche VZÄ für 2014 aus Mengenaufwuchs 2012 (33,52)... = VZÄ (Soll), die anhand der tatsächlichen Buchung in 2014 nachgewiesen werden müssen (806,1) Tatsächlich gebuchte Arbeitszeitanteile (Ist 2014) (Zeile 4 der Übersicht) Es handelt sich um die durchschnittlich im Jahr gebuchten Arbeitszeitanteile pro Verwaltungsprodukt. Gebuchte VZÄ auf Verwaltungsprodukt EH + Gebuchte VZÄ auf Verwaltungsprodukt HzP + Gebuchte VZÄ auf Verwaltungsprodukt HzÜ + Gebuchte VZÄ auf Verwaltungsprodukt HzL + Gebuchte VZÄ auf Verwaltungsprodukt GruSi + Gebuchte VZÄ auf Verwaltungsprodukt Asyl. = Gebuchte VZÄ 2014 (811,7) Notwendiger Stellenbedarf (Zeile 5 der Übersicht) Gemeint sind die Stellenanteile, die in jedem Bezirk bzw. in Berlin nötig wären, um die Berliner Ø Quote 2011 für den Gesamtfallbestand 2012(!) zumindest rein rechnerisch in allen Bereichen sicherzustellen. Zur Ermittlung des notwendigen Stellenbedarfs wird pro Verwaltungsprodukt die Jahresgesamtmenge 2012 durch die Berliner Ø Quote 2011 dividiert. Verwaltungsproduktmenge EH 2012 ( / 1.514) + Verwaltungsproduktmenge HzP 2012 ( / 1.600) + Verwaltungsproduktmenge HzÜ 2012 ( / 2.236) + Verwaltungsproduktmenge HzL 2012 ( / 3.167) + Verwaltungsproduktmenge GruSi 2012 ( / 2.709) + Verwaltungsproduktmenge EH a.b ( / 2.077) + Verwaltungsproduktmenge HzP a.b ( / 1.648) + Verwaltungsproduktmenge HzL Asyl 2012 ( / 1.894) = Notwendiger Stellenbedarf (806,1) T:\D\D3\ZV_2015\Anlage_4 zur ZV EH-aHzP 2015ff - Beschreibung-VZA-Controlling-Abrechnung Seite 4 von 7

5 4. Prüfschritte zum Realisierungsstand Personal 4.1 Prüfschritt 1 (Zeile 6 der Übersicht) Anhand der tatsächlich gebuchten Arbeitszeitanteile auf die o.g. Verwaltungsprodukte sollen die Bezirke den Einsatz des zusätzlich bewilligten Personals nachweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die gebuchten Arbeitszeitanteile größer/gleich dem errechneten VZÄ-Soll für 2014 sind. Hierbei werden nicht die einzelnen Verwaltungsprodukte betrachtet, sondern die Gesamt-VZÄ pro Bezirk. Vergleich: Tatsächlich gebuchte Stellenanteile 2014 (811,7) >= VZÄ-Soll 2014 (806,1) Bezogen auf Gesamtberlin wäre der Nachweis erbracht. Kann ein Bezirk den Nachweis aus Prüfung 2 nicht erbringen, dann erfolgt anhand seiner Daten die Prüfung Prüfschritt 2 (Zeile 7 der Übersicht) Der Prüfschritt 2 basiert auf dem Zugeständnis, dass ein Bezirk das zusätzlich bewilligte Personal nicht nachweisen muss, wenn er belegen kann, dass mit dem vorhandenen VZÄ- Bestand der Status quo des Personaleinsatzes aus 2011 bereits sichergestellt ist. Dies wäre gegeben, wenn in der Summe der sechs Bereichen die Verwaltungsproduktmenge pro VZÄ mindestens der Berliner Ø Quote entspricht. Da die Bezirke nur für den Mengenaufwuchs 2012 (!) zusätzliches Personal erhielten, ist der Nachweis in Prüfung 2 auch nur in Bezug zur Gesamt-Verwaltungsproduktmenge aus 2012(!) zu erbringen. Hierfür muss die Höhe der tatsächlich in 2014 gebuchten VZÄ-Anteile größer oder gleich dem notwendigen Stellenbedarf sein. Vergleich: Tatsächlich gebuchte Arbeitszeitanteile Ist 2014 (Zeile 4, Beispiel BA TK 49,3) >= notwendiger Stellenbedarf (Zeile 5, Beispiel BA TK 44,3) Das BA Treptow-Köpenick hätte den Nachweis erbracht. 5. Folgen der Nichterfüllung Können Bezirke die oben beschriebenen Nachweise nicht erbringen, müssen sie Kürzungen ihres zusätzlichen VZÄ-Bedarfs für das Folgejahr in Höhe des nicht erbrachten VZÄ- Aufwuchses hinnehmen. Von einer Kürzung kann abgesehen werden, wenn der betroffene Bezirk gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen nachweisen kann, dass von ihm nicht zu verantwortende bzw. beeinflussbare Tatbestände zur Nichterfüllung führten. Dieser Ausnahmetatbestand kann insbesondere dann eintreten, wenn eingerichtete Stellen oder T:\D\D3\ZV_2015\Anlage_4 zur ZV EH-aHzP 2015ff - Beschreibung-VZA-Controlling-Abrechnung Seite 5 von 7

6 Beschäftigungspositionen nicht rechtzeitig besetzt werden konnten. Die Begründung bedarf der Schriftform. Über den Nachweis entscheidet ausschließlich die Senatsverwaltung für Finanzen. 6. Monitoring Zur weiteren Ergänzung und Bewertung der Ergebnisse, werden informativ auch die zusätzlichen VZÄ-Bedarfe künftiger Jahre anhand der Fallzahlentwicklung ausgewiesen (Zeilen 8-10). Um die Entwicklung der Arbeitsdichte zu dokumentieren, wird darüber hinaus die tatsächliche durchschnittliche Verwaltungsproduktmenge pro VZÄ in allen sechs Leistungsbereichen und pro Bezirk und Jahr im Fach- und Finanzmonitoring aufgezeigt. T:\D\D3\ZV_2015\Anlage_4 zur ZV EH-aHzP 2015ff - Beschreibung-VZA-Controlling-Abrechnung Seite 6 von 7

7 T:\D\D3\ZV_2015\Anlage_4 zur ZV EH-aHzP 2015ff - Beschreibung-VZA-Controlling-Abrechnung Seite 7 von 7

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