Praktisches Vorgehen beim betrieblichen Energiemanagement. Martin Schulze. Geschäftsstelle umwelt unternehmen c/o RKW Bremen GmbH

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1 Praktisches Vorgehen beim betrieblichen Energiemanagement Martin Schulze Geschäftsstelle umwelt unternehmen c/o RKW Bremen GmbH

2 `umwelt unternehmen` gefördert die Akteure umwelt unternehmen Geschäftsstelle umwelt unternehmen Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen

3 `umwelt unternehmen` Ziel: Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit durch umweltorientiertes Handeln der Bremischen Wirtschaft stärken kontinuierliche Steigerung der ökologischen Effizienz aller Unternehmen im Land Bremen durch Auszeichnung, Anerkennung und Netzwerkarbeit besonderer Umweltleistungen von Unternehmen - die `puu` (partnerschaft umwelt unternehmen); Klimaschutzbetrieb Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes - Energieeffizienz, PIUS, Umweltmanagement, CSR Das RKW Bremen ist darüber hinaus bundesweite Koordinierungsstelle für EcoStep und EcoStep Energie.

4 Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) Das Energieaudit muss nach 8a Absatz 1 Nr. 1 EDL-G den Anforderungen der DIN EN entsprechen, wobei zu diesen Anforderungen gehört, dass das Unternehmen einen Verantwortlichen beziehungsweise Ansprechpartner zur Durchführung des Energieaudits vorsieht. Gemäß der DIN EN ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.

5 1. Ermittlung des Status Quo Ermittlung des Energiebezugs anhand von Rechnungen (Gas, Öl, Kraftstoffe, etc.) Ermittlung der Betriebsstätten und Fahrzeuge Aufnahme der Maschinen und Anlagen Aufnahme der bereits installierten Zähler Prüfung ob bereits Energieberatungen statt gefunden haben ggf. Sichtung von Lastgängen

6 1. Ermittlung des Status Quo Gebäude: Zu berücksichtigen sind die Gebäude bzw. Räumlichkeiten, die betrieblich genutzt werden und für die Energie bezogen und verbraucht wird, unbeschadet der Eigentümerstrukturen (also der jeweilige Nutzer bzw. Mieter). Vermietete oder verpachtete Gebäude, bei denen das Unternehmen keinen Einfluss auf den Energieverbrauch hat, brauchen nicht berücksichtigt zu werden [für Gebäudeeigentümer gelten aber die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV), u.a. bezüglich Energienachweis von Gebäuden]. Vorübergehende Standorte: Energieverbräuche zeitweiliger Standorte für spezifische Arbeiten oder Dienstleistungen über einen begrenzten Zeitraum (z.b. Baustellen) sind nicht in den gesamten Energieverbrauch einzubeziehen.

7 1. Ermittlung des Status Quo Transport: Zu berücksichtigen sind Energieverbräuche der Fahrzeuge, die dem Geschäftszweck des Unternehmens dienen und vom Unternehmen getragen werden. Es können plausible Schätzungen auf Basis überprüfbarer Daten (z.b. Kosten) angewendet werden, wenn keine tatsächlichen Nutzungsdaten (z.b. verbrauchte Liter) vorliegen. Energieverbräuche von Dienstwagen, die von Mitarbeitern auch privat genutzt werden, können ausgenommen werden. Der Transport von Gütern und die Beförderung von Personen durch Dritte (z.b. Speditionen) brauchen nicht berücksichtigt werden. Grenzüberschreitender Verkehr ist dann zu berücksichtigen, wenn dieser in Deutschland beginnt oder endet.

8 1. Ermittlung des Status Quo Nicht zu berücksichtigende Energieverbräuche: Durchleitungen an Dritte. Energieverbräuche außerhalb Deutschlands. Internationale Transporte, die weder in Deutschland starten noch enden. Bezugszeitraum: Bei der Berechnung des gesamten Energieverbrauchs sollte ein Zeitraum von 12 aufeinander folgenden Monaten zugrundegelegt werden. Datengrundlagen: Datengrundlagen sollten nachweisbar und überprüfbar sein, u.a. anhand von Rechnungen, Lieferscheinen, Zählerstandsdaten usw. Sofern keine nachweisbaren Daten vorliegen, können auch plausible Schätzungen vorgenommen werden.

9 1. Ermittlung des Status Quo Basis: Erfassung aller Energieverbräuche einer Organisation. Der Energieverbrauch ist die Menge der eingesetzten und vom gesamten Unternehmen selbst verbrauchten Energie in dem maßgeblichen Zeitraum. Berücksichtigung aller Energieträger: Strom, Gas, Heizöl, Fernwärme, erneuerbare Energieträger, Kraftstoffe, etc. Es müssen alle Räumlichkeiten, Anlagen, Prozesse, Einrichtungen und der Transport des Unternehmens erfasst werden. Sobald der Gesamtenergieverbrauch ermittelt wurde, sind die Bereiche zu identifizieren, die ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz ergeben. Davon ist auszugehen, wenn diese ausgewählten Bereiche bzw. Verbraucher mindestens 90 Prozent des gesamten Energieverbrauchs ausmachen. Der Energieverbrauch einer rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaft ist nicht Bestandteil des gesamten Energieverbrauchs der jeweiligen Muttergesellschaft.

10 1. Ermittlung des Status Quo Pro Betriebsstätte:

11 2. Umsetzungsplanung Entscheidung der Vorgehensweise: Erstellung eines Auditberichts nach der Norm Integration in ein Umweltmanagementsystem Einführung eines Energiemanagementsystems Ernennung einer verantwortlichen Person im Betrieb Festlegung ob das Audit durch eigenes Personal oder externe EnergieberaterInnen erstellt werden soll. Bereitstellung entsprechender Ressourcen

12 Energieauditor Die Person muss auf Grund ihrer Ausbildung oder beruflichen Qualifizierung und praktischen Erfahrung über die erforderliche Fachkunde zur ordnungsgemäßen Durchführung eines Energieaudits verfügen. Die Fachkunde erfordert 1. eine einschlägige Ausbildung, nachgewiesen durch und 2. Umsetzungsplanung a. den Abschluss eines Hochschul-oder Fachhochschulstudiums in einer einschlägigen Fachrichtung oder b. eine berufliche Qualifikation zum staatlich geprüften Techniker oder zur staatlich geprüften Technikerin oder einen Meisterabschluss oder gleichwertigen Weiterbildungsabschluss in einer einschlägigen Fachrichtung 2. eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben wurden. Wird das Energieaudit von unternehmensinternen Personen durchgeführt, so dürfen diese Personen nicht unmittelbar an der Tätigkeit beteiligt sein, die einem Energieaudit unterzogen wird!

13 3. Ermittlung der Energieverbraucher Energieverbrauchsanalyse in Form einer Aufteilung der eingesetzten Energieträger auf die Verbraucher. Erfassung der Leistungs- und Verbrauchsdaten der Produktionsanlagen und Geräte sowie der Querschnittstechnologien. Tabellarische Dokumentation des Energieverbrauchs

14 3. Ermittlung der Energieverbraucher Wo möglich, werden Daten zu Energieverbräuchen relevanter Anlagen und Geräte mittels kontinuierlicher Messverfahren (Stromzähler, Wärmemengen-zähler) erhoben. Bei nicht kontinuierlich gemessenen Verbrauchern kann der Energieverbrauch durch nachvollziehbare Hochrechnungen anhand von Betriebsund Lastkenndaten ermittelt werden. Ggf. erfolgt dies unter Einbeziehung von zeitweise installierten Messeinrichtungen (z.b. Stromzange) Für Geräte zur Beleuchtung und Bürogeräte kann eine Abschätzung mittels anderer nachvollziehbarer Methoden vorgenommen werden. Sofern von Dritten zur Verfügung gestellte Lastgänge vorliegen, sind diese zu analysieren und aufzubereiten.

15 Elektrische Leistung (kw) Lastganganalyse: Beispiel für Monatslastgang Zeit (Februar 2008) Grundlast Spitzenlast

16 4. Bericht Inhalt des Berichts Der genaue Inhalt des Berichts muss dem Anwendungsbereich, dem Ziel und der Gründlichkeit des Energieaudits entsprechen. Der Bericht des Energieaudits muss enthalten: a) Zusammenfassung: b) Hintergrund: 1) Rangfolge der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz; 2) vorgeschlagenes Umsetzungsprogramm. 1) allgemeine Informationen über die auditierte Organisation, den Energieauditor und die Energieaudit-methodik; 2) Kontext des Energieaudits; 3) Beschreibung des/der auditierten Objekte(s); 4) relevante Normen und Vorschriften.

17 4. Bericht C) Energieaudit: 1) Beschreibung des Energieaudits, Anwendungsbereich, Ziel und Gründlichkeit, Zeitrahmen und Grenzen; 2) Informationen zur Datenerfassung: i) Messaufbau (aktuelle Situation); ii) Aussage, welche Werte verwendet wurden (und welche Werte gemessen und welche geschätzt sind); iii) Kopie der verwendeten Schlüsseldaten und der Kalibrierungszertifikate, wo zutreffend. 3) Analyse des Energieverbrauchs; 4) Kriterien für die Rangfolge von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

18 4. Bericht d) Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz: 1) vorgeschlagene Maßnahmen, Empfehlungen, Plan und Ablaufplan für die Umsetzung; 2) Annahmen, die für die Berechnung von Einsparungen verwendet wurden und die resultierende Genauigkeit der Empfehlungen; 3) Informationen über anwendbare Zuschüsse und Beihilfen; 4) geeignete Wirtschaftlichkeitsanalyse; 5) mögliche Wechselwirkungen mit anderen vorgeschlagenen Empfehlungen; 6) Mess- und Nachweisverfahren, die für eine Abschätzung der Einsparungen nach der Umsetzung der empfohlenen Möglichkeiten anzuwenden sind. e) Schlussfolgerungen.

19 Richtlinie über die Förderung von Energiemanagementsystemen vom 18. März 2015 Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße Eschborn

20 Antragsberechtigte

21 Fördergegenstand a. Erstzertifizierung eines vollständig eingerichteten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO b. Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 der Spitzenausgleich Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) Jahresenergiekosten unter ,- c. Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (im Folgenden: Messtechnik) für Energiemanagementsysteme d. Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme

22 Art und Höhe der Förderung bei der Erstzertifizierung nach DIN EN ISO maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal Euro, bei der Erstzertifizierung eines alternativen Systems maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal Euro, bei der Beratung zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal Euro, bei der Schulung der Mitarbeiter zum Energiebeauftragten / Managementbeauftragten für ein Energiemanagementsystem maximal 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal Euro,

23 Art und Höhe der Förderung bei dem Erwerb von Messtechnik maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal Euro, bei dem Erwerb von Software maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal Euro. Die Gesamtsumme der Zuwendungen aus diesem Förderprogramm ist über einen Zeitraum von 36 Monaten auf maximal Euro begrenzt!

24 Fazit: aus betrieblicher Sicht: Energie Steuer Größe Förderung Gesetze (EDL-G)

25 `umwelt unternehmen` Gerne erörtern wir mit Ihnen die Möglichkeiten vor Ort. Rufen Sie uns an: Herzlichen Dank!

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