Die Bildungszentren des Handwerks in Nordrhein-Westfalen fordern

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1 Die Bildungszentren des Handwerks in Nordrhein-Westfalen fordern eine Gleichstellung der beruflichen Aus- und Weiterbildung gegenüber der allgemeinen Bildung eine verlässliche Förderung der gewerblich-technischen Bildungsinfrastruktur die nachhaltige Sicherung der von der Wirtschaft verantworteten Aus- und Weiterbildung durch den Einsatz von mehr Landesmitteln die Öffnung der EU-Strukturförderprogramme für Investitionen in beruflichen Bildungszentren Westdeutscher Handwerkskammertag Sternwartstraße Düsseldorf Tel.: (0211) Arbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften in NRW Handwerkerstraße Iserlohn Tel.: (02371) Unternehmerverband Handwerk NRW e.v. Georg-Schulhoff-Platz Düsseldorf Tel.: (0211)

2 Die Bildungszentren des Handwerks - Partner des Landes NRW: Zwischen handwerklicher Qualifizierungsstrategie und gesellschaftspolitischer Verantwortung Mehr als 110 Bildungszentren in Trägerschaft handwerklicher Organisationen gibt es in Nordrhein-Westfalen. Die Träger sind Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen sowie Landes- und Bundesinnungsverbände. Die Handwerksorganisationen sichern mit dem Betrieb eigener Bildungszentren Bildungsangebote für viele Branchen und Zielgruppen, die privatwirtschaftlich nicht angeboten würden. Sie übernehmen mit ihren Bildungszentren viele Aufgaben, die sich einer ökonomischen Betrachtungsweise entziehen. Die nachfolgend genannten gesellschaftspolitisch wichtigen Aufgaben der Bildungszentren kommen nicht nur dem Handwerk in NRW mit seinen über Betrieben und rund eine Mio. Beschäftigten, sondern auch der Gesellschaft zu Gute: Jugendliche für den Einstieg in das Berufsleben fit machen Ausbildung in Kleinst- und Kleinbetrieben ermöglichen Qualität der Ausbildung sichern Beschäftigungsfähigkeit der Menschen im Mittelstand erhöhen Berufswegeplanung und Weiterbildungsberatung für erwerbsfähige Personen verbessern Fach- und Führungskräfte sowie Betriebsnachfolger qualifizieren Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe erhöhen Innovationen in Betriebe tragen neue Technologien in Betrieben und am Markt etablieren An Bildungsinfrastruktur im Land NRW nicht sparen! Im Interesse des Mittelstands, der Prävention vor weiterem Fach- und Führungskräftemangel und der Ausschöpfung des gesamten Erwerbspersonenpotentials ist trotz aller notwendiger Sparbemühungen des Landes der Förderung der Bildungsinfrastruktur Priorität einzuräumen. Nur so wird dieses wertvolle öffentliche Gut, die Bildungsinfrastruktur, nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt und nachhaltig gesichert. Berufliche Bildung nicht benachteiligen! Im Gegensatz zur Schul-, Hochschulbildung und fachschulischen Bildungsgängen wird die berufliche Aus- und Weiterbildung in den handwerklichen Bildungszentren zum überwiegenden Teil vom Handwerk und seinen Beschäftigten selbst finanziert. Die hingegen bei Schulen 2

3 und Hochschulen nahezu vollständige Kostenübernahme durch die öffentliche Hand stellt eine Ungleichbehandlung von Bürgern in akademischer und beruflicher Bildung dar. Nachfolgend einige Beispiele zur Verdeutlichung: Z. B. die Feinwerkmechanikermeister-Qualifizierung im Vergleich mit dem Hochschulstudium zum Master of Engineering: Ein Student hat zunächst im staatlich finanzierten Schulwesen das Abitur erworben und zahlt als Student an einer staatlichen Hochschule demnächst keine Studiengebühren mehr. Die Hochschule und damit das gesamte Bildungsangebot wird vom Gebäude, der Ausstattung, den laufenden Betriebskosten und dem Personal für Lehre und Prüfung von der öffentlichen Hand finanziert. Im Gegensatz dazu hat ein Schüler mit dem Ziel z. B. Feinwerkmechanikermeister i. d. Regel nach einem Sek. I Abschluss eine duale Ausbildung zu absolvieren, die zum größten Teil vom Betrieb und nur in der Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung der Berufsschule mit einem kleinen Anteil über die öffentliche Hand finanziert wird. Danach durchläuft der Geselle eine Meisterschule, deren Kosten zum Teil erheblichen Umfangs er über die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren i. d. R. komplett selbst tragen muss [individuelle Fördermöglichkeiten gibt es über das Meister-BAföG]. Lediglich die Errichtung der Meisterschule und die Ausstattung der Bildungsstätte sind anteilig von der öffentlichen Hand bezuschusst worden, alle anderen Kosten trägt das Handwerk über die Betriebe und seine Beschäftigten selbst. Dieses Beispiel macht ein klares Missverhältnis im Hinblick auf die Gleichbehandlung von akademischer und beruflicher Bildung deutlich. Ein weiteres Beispiel ist auch die Kostensituation bei der Weiterbildung zum Techniker oder zur Erzieherin an Berufskollegs. Die Schüler/innen beteiligen sich an den entstehenden Kosten der Qualifizierung nicht. Das pädagogische Personal des Anbieters Berufskolleg zahlt das Land, weitere Personalkosten, die Gebäude, die Ausstattung, die Bewirtschaftung der Bildungsinfrastruktur der Schulträger, i. d. R. die Kommune oder der Kreis. Die berufliche, von der Wirtschaft getragene Weiterbildung muss aus Gleichbehandlungsgründen dieselbe öffentliche Anerkennung und Förderung wie die akademische Bildung erfahren. Eine Prioritätenverschiebung zugunsten der akademischen Bildung gefährdet langfristig die Leistungs- und Wettbewerbsgrundlagen unseres Wirtschaftsstandortes. Der für die 3

4 Zukunft prognostizierte wachsende Fachkräftemangel trifft nicht nur Akademiker, sondern mindestens in gleichem Maße auch die beruflich Qualifizierten. Notwendige Haushaltsmittel zur Verfügung stellen! Das nordrhein-westfälische Handwerk investierte alleine in den letzen fünf Jahren Eigenmittel in Höhe von über 70 Mio. EUR in seine Bildungsinfrastruktur. Das Land fördert (gemeinsam mit dem Bund) die berufliche Bildungsinfrastruktur immer dann, wenn genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. An den äußerst knappen Mitteln scheitern aktuell viele, dringend notwendige Investitionsvorhaben. Grund ist, dass im Haushaltstitel des zuständigen Landesarbeitsministeriums lediglich 2,0 Mio. EUR originäre Landesmittel zur Verfügung stehen und auch EU-Mittel nicht im notwendigen Umfang dafür bereit gestellt werden. Der Finanzbedarf zur Infrastruktursicherung für eine nachhaltige berufliche Aus- und Weiterbildung in NRW ist demgegenüber in den letzten Jahren enorm gewachsen. Der Eigenanteil des Handwerks bei notwendigen Investitionen hat längst die Grenze der Belastbarkeit erreicht! In den vergangenen Jahren sah sich das Handwerk aufgrund fehlender öffentlicher Mittel gezwungen, bis an die Grenze seiner Belastbarkeit über ein Drittel seiner Bildungsinfrastrukturinvestitionen ohne die Beteiligung öffentlicher Fördermittelgeber zu realisieren. Doch auch bei den Investitionen mit öffentlicher Förderung hat das Handwerk einen substanziellen Eigenanteil zu leisten: Je nach Förderquote des Bundes (45 Prozent, 60 Prozent in strukturschwachen Gebieten) und des Landes (20 Prozent) liegt er in der Regel zwischen 20 und 35 Prozent. Errichtungskosten der Bildungszentren Die meisten Bildungszentren des Handwerks sind in Absprache und mit finanzieller Teilförderung von Land und Bund errichtet worden. Gleiches gilt für aufwändige Umbauten, Erweiterungsbauten etc. und für dazugehörige Internate. Ausstattungskosten - Anpassung an den technischen Fortschritt Laufend sind Ersatz- und Ergänzungsinvestitionen in die Ausstattung der Werkstätten und Schulungsräume zur Anpassung an den permanenten technischen Fortschritt notwendig. In 4

5 der Regel sind PC-Räume alle fünf Jahre, Werkstattplätze alle zehn Jahre rundum zu erneuern bzw. immer dann, wenn im Rahmen von Neuordnungen der Berufe deutliche fachliche Veränderungen vorgenommen werden. Modernisierungskosten Gebäude - Anpassung an den technischen Fortschritt Im Gegensatz zu Hochschulen und Berufskollegs werden in den Bildungszentren des Handwerks folgende Leistungen überwiegend aus Gebühren und/oder Beiträgen der Betriebe und ihrer Beschäftigten finanziert: Personalkosten Die Ausbilder, Dozenten, Sozialpädagogen, Hausmeister, etc. in den Zentren werden von den Handwerksorganisationen beschäftigt. Eine Kostenübernahme der Personalkosten durch die öffentliche Hand, wie bei Berufskollegs und Hochschulen, gibt es nicht. Gebäudebewirtschaftung Den Unterhalt der Bildungszentren mit ihrer technischen Infrastruktur, von Internaten, der Grundstücke mit Parkplätzen etc. ist eine Daueraufgabe. Materialkosten Insbesondere in der gewerblich-technischen Qualifizierung ist die Beschaffung von notwendigem (Verbrauchs-) Material ein bedeutender Kostenfaktor. Verlässlichkeit in der Förderung sicherstellen! Die Handwerksorganisationen entlasten damit die öffentliche Hand um erhebliche Kosten für gesellschaftlich und wirtschaftlich notwendige Qualifizierungsaufgaben - für Pflichtaufgaben des Staates. Die öffentliche Hand muss sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Die Bildungszentren des Handwerks fordern keine Vollfinanzierung, sondern benötigen verlässliche Förderlinien, um auch weiterhin und dauerhaft ihren Beitrag als Teil der öffentlichen Bildungsinfrastruktur des Landes leisten zu können. Eine vollständige Finanzierung aus Teilnehmergebühren ist auch in Zukunft nicht denkbar. Schließlich hat die öffentliche Hand die Aufgabe übernommen, wichtige Beiträge zur strukturellen Entwicklung des Landes NRW und seiner Regionen zu leisten. Dazu werden vielerlei Maßnahmen aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes finanziell unterstützt. 5

6 In den Kreis dieser begünstigten Einrichtungen müssen sich auch die Berufsbildungszentren des Handwerks integrieren lassen! Investitionen in Bildungszentren sind strukturwirksam! Bildungszentren sind in zweifacher Form strukturwirksam. Zunächst sind sie Teil eines regionalen Innovationssystems und sichern mit anderen Hochschul- und betrieblichen Einrichtungen die Entwicklung und Verbreitung von Innovationen. Weiter sind qualifizierte Mitarbeiter, u. a. in den Bildungszentren des Handwerks ausgebildet, unmittelbar strukturwirksam, da sie die Transformation von Innovationen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen erst ermöglichen. In der förderpolitischen Diskussion ist mittlerweile anerkannt, dass die Neuerrichtung von BBZ deutlich strukturwirksam ist. Die vielfältigen Bildungszentren sind z. T. Mitte der 70er Jahre errichtet worden, mittlerweile also über 35 Jahre alt. Da die Modernisierung, Nutzungsänderung und Sicherung des Gebäudebestandes durch Instandsetzung und energetische Gebäudesanierung ohne Zweifel dringend notwendig ist, um den Betrieb auch dauerhaft zu sichern, sind die dafür notwendigen Ausgaben ebenso strukturwirksam und stehen damit in der Förderverantwortung der öffentlichen Hand. Insbesondere deshalb, weil die wirtschaftliche Situation der BBZ eine Bildung hinreichender Rücklagen zur Selbstfinanzierung aus Teilnehmerbeiträgen nicht erlaubt. Investive Förderung über Landeshaushalt sicherstellen! Die Forderungen der Bildungszentren beziehen sich konkret auf die investive Förderung: Dem Grundsatz nach fördern Bund und Land gemeinschaftlich Investitionen des Handwerks, die der Anpassung der handwerklichen Berufsbildungsstätten an den technischen Fortschritt dienen. Dies reicht von Ersatz- und Ergänzungsinvestitionen bei der Ausstattung der überbetrieblichen Werkstätten über baulich notwendigen Veränderungen bis zur grundsätzlichen Modernisierung der Zentren. Allerdings macht sich das Handwerk im Rückblick auf die letzten zehn Jahre große Sorgen hinsichtlich der Verlässlichkeit der öffentlichen Förderung. In diesem Zeitraum war nicht nur festzustellen, dass Fördermittelengpässe sowohl beim Bund als auch beim Land auftraten, sondern es war auch zu beobachten, dass die Diskrepanz zwischen den beantragten Fördervolumina zu den tatsächlich bereitgestellten Fördermitteln durch sinkende Haushaltsansätze des Landes und damit verbundene geringere Ko-Finanzierungsmittel des Bundes ansteigt. Aktuell und gerade auch für die kommenden Jahre wird diese Situation noch schwieriger, da ein erheblicher Modernisierungsstau aufgrund der vielerorts über 35 Jahre alten Gebäude 6

7 der Bildungszentren festzustellen ist. Große und nicht mehr aufschiebbare Investitionsvorhaben in die Zukunftssicherung der Bildungszentren treffen auf einen Konsolidierungskurs der öffentlichen Haushalte, insbesondere vom Land. Damit ist nicht nur die Modernisierung, sondern auch der nachhaltige Erhalt der Bildungszentren als Bestandteil der nordrhein-westfälischen Bildungsinfrastruktur deutlich gefährdet. Eine solche Entwicklung ist weder wirtschaftspolitisch noch bildungspolitisch oder arbeitsmarktpolitisch verantwortbar! 7

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