Die KV - ein Buch mit 7 Siegeln?
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- Leander Meinhardt
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1 Die KV - ein Buch mit 7 Siegeln? Veranstaltung am in Hamburg Claus Gieseke PP-Vertreter im Zulassungsausschuss Hamburg
2 Die KV - ein Buch mit 7 Siegeln? Veranstaltung am in Hamburg Praxisnachfolgeverfahren in gesperrtem Zulassungsbezirk Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft Besonderheiten bei Teilzulassung/Teilverzicht Praxiswertberechnung Stand:
3 Die KV - ein Buch mit 7 Siegeln? Veranstaltung am in Hamburg Praxisnachfolgeverfahren in gesperrtem Zulassungsbezirk Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft Besonderheiten bei Teilzulassung/Teilverzicht Praxiswertberechnung Stand:
4 Praxisnachfolgeverfahren Praxisnachfolge trotz Zulassungssperre wg. Eigentumsschutz (nach Art. 14 GG) der PraxisabgeberIn Stand:
5 Praxisnachfolgeverfahren Praxisnachfolge trotz Zulassungssperre wg. Eigentumsschutz der PraxisabgeberIn Entscheidung des Zulassungsausschusses über Praxisnachfolge gem. gesetzlicher Kriterien ( 103,4,Nr.4 bis 7 SGB V) Stand:
6 Praxisnachfolgeverfahren Praxisnachfolge trotz Zulassungssperre wg. Eigentumsschutz der PraxisabgeberIn Entscheidung des Zulassungsausschusses über Praxisnachfolge gem. gesetzlicher Kriterien Schutz nur bis zum Verkehrswert ( 103,4,Nr.7 SGB V) Stand:
7 Praxisnachfolgeverfahren Praxisnachfolge trotz Zulassungssperre wg. Eigentumsschutz der PraxisverkäuferIn Entscheidung des Zulassungsausschusses über Praxisnachfolge gem. gesetzlicher Kriterien Schutz nur bis zum Verkehrswert Besonderheiten bei Verzicht zugunsten Anstellung in MVZ oder bei VertragsärztIn/- psychotherapeutin Stand:
8 Praxisnachfolgeverfahren Voraussetzung für Nachbesetzung ist fortführungsfähige Praxis: Räume (Eignung als Praxis, Mietvertrag) Ankündigung von Sprechzeiten Stand:
9 Praxisnachfolgeverfahren Voraussetzung für Nachbesetzung ist fortführungsfähige Praxis: Räume (Eignung als Praxis, Mietvertrag) Ankündigung von Sprechzeiten Erforderliche Praxisinfrastruktur (Einrichtung, Telefonanschluss etc.) Tatsächliche kassenärztliche Tätigkeit in Vergangenheit und Zukunft (PatientInnenstamm) Stand:
10 Ablauf des Nachbesetzungsverfahrens 1. Antrag auf Ausschreibung an die KV (mind. 6 Monate vor Praxisaufgabe) Stand:
11 Ablauf des Nachbesetzungsverfahrens 1. Antrag auf Ausschreibung an die KV 2. Anonymisierte Ausschreibung im HÄB 3. BewerberInnenliste an PraxisabgeberIn / ZA Stand:
12 Ablauf des Nachbesetzungsverfahrens 1. Antrag auf Ausschreibung an die KV 2. Anonymisierte Ausschreibung im HÄB 3. BewerberInnenliste an PraxisabgeberIn / ZA 4. Verhandlungen über Praxisübernahme (Praxisübernahmevertrag sinnvoll) Stand:
13 Ablauf des Nachbesetzungsverfahrens 1. Antrag auf Ausschreibung an die KV 2. Anonymisierte Ausschreibung im HÄB 3. BewerberInnenliste an PraxisabgeberIn / ZA 4. Verhandlungen über Praxisübernahme 5. Entscheidung des Zulassungsausschusses Stand:
14 Ablauf des Nachbesetzungsverfahrens 1. Antrag auf Ausschreibung an die KV 2. Anonymisierte Ausschreibung im HÄB 3. BewerberInnenliste an PraxisabgeberIn / ZA 4. Verhandlungen über Praxisübernahme 5. Entscheidung des Zulassungsausschusses 6. Praxisaufnahme in bisherigen Praxisräumen zum festgesetzten Termin - spätestens 3 Monate nach Bescheid Stand:
15 Kriterien f. Auswahlentscheidung des ZA (1) Berufliche Eignung: Facharztbezeichnung, Fachkundenachweis, (Identität der Weiterbildungsgebiete etc.) Bei PP/KJP keine Differenzierung, da es keine Weiterbildung(-sordnung) gibt. Stand:
16 Kriterien f. Auswahlentscheidung des ZA (1) Berufliche Eignung Vertiefungsverfahren nur bedeutsam, wenn PatientInnenversorgung es erfordert (Warteliste, Fortführung v. Behandlungen) Stand:
17 Kriterien f. Auswahlentscheidung des ZA (2) Approbationsalter Dauer der ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit seit Approbation! aber: keine Differenzierung bei >10-15 J. Approbationsalter / Berufspraxis Stand:
18 Kriterien f. Auswahlentscheidung des ZA (2) Approbationsalter Dauer der ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit seit Approbation Ehegatte o. Kind der PraxisabgeberIn Stand:
19 Kriterien f. Auswahlentscheidung des ZA (2) Approbationsalter Dauer der ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit seit Approbation Ehegatte o. Kind der PraxisabgeberIn Angestellte ÄrztIn d. PraxisabgeberIn BewerberIn ist schon in BAG mit PraxisabgeberIn (Vorrang nach 5 Jahren) Stand:
20 Kriterien f. Auswahlentscheidung des ZA (3) Dauer der Eintragung in die Warteliste der KV (gibt in der Praxis sehr häufig den Ausschlag!) Stand:
21 Kriterien f. Auswahlentscheidung des ZA (3) Dauer der Eintragung in die Warteliste der KV Interessen des oder der in der BAG verbleibenden Mitglieder Stand:
22 Kriterien f. Auswahlentscheidung des ZA (3) Dauer der Eintragung in die Warteliste der KV Interessen des oder der in der BAG verbleibenden Mitglieder Wirtschaftliche Interessen d. PraxisabgeberIn Stand:
23 Praxisnachfolgeverfahren Vorrang der Fachgruppenidentität Bewerbung von PP/KJP auf ärztliche PT- Praxen möglich und umgekehrt (gleiche Bedarfsplanungsgruppe) Berücksichtigung, wenn keine Bewerbungen der gleichen Berufsgruppe vorliegen oder Verkehrswert nicht akzeptiert wird Stand:
24 Pflichten d. VertragspsychotherapeutIn Residenzpflicht (Wohnen in Praxisnähe) Präsenzpflicht (mindestens 20 Sprechstunden/ Woche) Stand:
25 Pflichten d. VertragspsychotherapeutIn Residenzpflicht (Wohnen in Praxisnähe) Präsenzpflicht (mindestens 20 Sprechstunden/ Woche) Praxisverlegung erst nach Genehmigung durch Zulassungsausschuss Genehmigung f. Nebentätigkeiten (max. 13 Std./W), keine Interessenkollision etc. Stand:
26 Die KV - ein Buch mit 7 Siegeln? Veranstaltung am in Hamburg Praxisnachfolgeverfahren in gesperrtem Zulassungsbezirk Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft Besonderheiten bei Teilzulassung/Teilverzicht Praxiswertberechnung Stand:
27 Jobsharing / Jobsharing-Anstellung Antrag auf Jobsharing bzw. Jobsharing- Anstellung setzt Erfüllung des Versorgungsauftrags voraus (mind. 20 Stunden Sprechstunde / Woche) Stand:
28 Jobsharing / Jobsharing-Anstellung Antrag auf Jobsharing bzw. Jobsharing Anstellung setzt Erfüllung des Versorgungsauftrags voraus Abrechnung über einen Stempel, eine Abrechnungsnummer Stand:
29 Jobsharing / Jobsharing-Anstellung Antrag auf Jobsharing bzw. Jobsharing Anstellung setzt Erfüllung des Versorgungsauftrags voraus Abrechnung über einen Stempel, eine Abrechnungsnummer Unterschiede zu unbeschränkten Berufsausübungsgemeinschaften Stand:
30 Jobsharing -Berufsausübungsgemeinschaft Gleiche Fachgruppe: PP+PP, KJP+KJP etc. Stand:
31 Jobsharing -Berufsausübungsgemeinschaft Gleiche Fachgruppe: PP+PP, KJP+KJP etc. Leistungsmengenbegrenzung (Abrechnung max. 103% des Vorjahres) in Gemeinsame Zeit-Kapazitätsgrenze in Min. (Ganze Praxis) bzw. RLV Stand:
32 Jobsharing -Berufsausübungsgemeinschaft Gleiche Fachgruppe: PP+PP, KJP+KJP etc. Leistungsmengenbegrenzung (Abrechnung max. 103% des Vorjahres) in Gemeinsame Zeit-Kapazitätsgrenze in Min. (Ganze Praxis) bzw. RLV Gemeinsame Haftung gegenüber KV Bedingte Zulassung f. JuniorpartnerIn Stand:
33 Jobsharing -Anstellung Gleiche Fachgruppe: PP+PP, KJP+KJP etc. Leistungsmengenbegrenzung (Abrechnung max. 103% des Vorjahres) in Gemeinsame Zeit-Kapazitätsgrenze in Min. (Ganze Praxis) bzw. RLV Stand:
34 Jobsharing -Anstellung Gleiche Fachgruppe: PP+PP, KJP+KJP etc. Leistungsmengenbegrenzung in Gemeinsame Zeit-Kapazitätsgrenze in Min. (Ganze Praxis) bzw. RLV Arbeitgeber haftet gegenüber KV Sozialversicherungspflichtige, abhängige Beschäftigung erforderlich Stand:
35 Die KV - ein Buch mit 7 Siegeln? Veranstaltung am in Hamburg Praxisnachfolgeverfahren in gesperrtem Zulassungsbezirk Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft Besonderheiten bei Teilzulassung/Teilverzicht Praxiswertberechnung Stand:
36 Besonderheiten bei Teilzulassung/Teilverzicht Regelungen bei Praxisnachfolge sind auch hier anzuwenden Stand:
37 Teilzulassung/Teilverzicht Regelungen bei Praxisnachfolge sind auch hier anzuwenden Mindestsprechstundenzeit: 10 Std./Woche Stand:
38 Teilzulassung/Teilverzicht Regelungen bei Praxisnachfolge sind auch hier anzuwenden Mindestsprechstundenzeit: 10 Std./Woche Nebentätigkeit bis zu Std. möglich (Interessenkollision ausschließen) Keine Interessenkollision bei Kliniktätigkeit Stand:
39 Teilzulassung/Teilverzicht Regelungen bei Praxisnachfolge sind auch hier anzuwenden Mindestsprechstundenzeit: 10 Std./Woche Nebentätigkeit bis zu Std. möglich Keine Interessenkollision bei Kliniktätigkeit Halbiertes Abrechnungsvolumen (keine Leistungsmengengrenze wie b. Jobsharing) Stand:
40 Teilzulassung/Teilverzicht Abrechnungsbeispiel halbe PT-Praxis, Quartalsergebnis Therapiesitzungen + 3 prob. Sitzungen je Woche 11 Arbeitswochen / Quartal 40 Behandlungsfälle Halbe Kapazitätsgrenze ( Minuten) Stand:
41 Probator. Sitzungen Einzelsitzungen Grundpauschale Teilzulassung/Teilverzicht Abrechnungsbeispiel halbe PT-Praxis, Quartalsergebnis 2010 Prüfmin. je Lstg. Prüfzeit Minuten -Honorar je Lstg. Stand: Honorar , , (40) , Summe
42 Die KV - ein Buch mit 7 Siegeln? Veranstaltung am in Hamburg Praxisnachfolgeverfahren in gesperrtem Zulassungsbezirk Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft Besonderheiten bei Teilzulassung/Teilverzicht Praxiswertberechnung Stand:
43 Praxiswertberechnung Bis 2009 umsatzbezogene Methode (1/3 des durchschnittl. GKV-Umsatzes der Vorjahre) Beispiel: Jahr GKV-Umsatz Ideeller Wert: /3 = Stand:
44 Praxiswertberechnung Ab 2010 Ertragswertmethode nach BÄK/KBV- Modell von 2008 Einbeziehung von Privathonoraren und Praxiskosten Abzug eines fiktiven Arztlohnes (ab Umsatz in Stufen, max ) Stand:
45 Praxiswertberechnung nach BÄK/KBV (2008) Rechenweg für Einzelpraxis Beispiel in Übertragbarer Umsatz (1) /. übertragbare Kosten (2) = übertragbarer Gewinn (3) /. alternat. Arztgehalt (4) (30% v ) = nachhaltig erzielbarer Gewinn (5) x Prognosemultiplikator (6) x 2 = ideeller Wert der Arztpraxis (7) Stand:
46 Praxiswertberechnung nach BÄK/KBV (2008) Explosion der Praxispreise bei PT-Praxen Geringere Umsatzmöglichkeiten und Kosten bei PT-Praxen als bei somat. Arztpraxen Modifikationen des Modells für PT-Bereich in Hamburg beschlossen Stand:
47 Praxiswertberechnung (PT-Praxis ab 2010) Rechenweg für Einzelpraxis Beispiel in Übertragbarer Umsatz (1) /. übertragbare Kosten (2) = mind. 25% von (1) = übertragbarer Gewinn (3) /. alternat. Psychotherapeutengehalt (4) = 50 % von (1) = nachhaltig erzielbarer Gewinn (5) x Prognosemultiplikator (6) x 2 = ideeller Wert der Praxis (7) Stand:
48 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stand:
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