Die eigene Praxis 2017: Gestaltungschancen optimal nutzen
|
|
- Marielies Mann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die eigene Praxis 2017: Gestaltungschancen optimal nutzen Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg, Düsseldorf IWP Institut für Wirtschaft und Praxis Bicanski GmbH, Münster Referent: Rechtsanwalt Theo Sander Kanzlei: Prof. Bicanski & Sander, Münster
2 Selbstständig oder Angestellt? 2
3 Der Einstieg in die Behandlung gesetzlich Versicherter... geht über die KV, genauer den Zulassungsausschuss Nach Genehmigung des Zulassungsausschusses Im Rahmen der Bedarfsplanung Vertragsärztin Ang. Fachärztin Privat = ÄK Einen Anspruch auf Zulassung haben grds. alle approbierten Mediziner welche die vertragsärztlichen Voraussetzungen erfüllen und für die Platz im Rahmen der Bedarfsplanung ist 3
4 Platz im Rahmen der Bedarfsplanung? 4
5 5
6 6
7 Wem sind die Zulassungen zugeordnet? 7
8 Keine Tätigkeit ohne Zulassung Einzelpraxis Selbstständig Sonderfall: Job-Sharing Angestellte(r) MVZ Assistenten Angestellte Ärzte 95 IX SGB V zählt in Bedarfsplanung Bedarfsplanungsneutral zählt in Bedarfsplanung Gruppenpraxen Vertragsarztzulassung Arztstelle = Leistungsausweitung 8
9 Keine Tätigkeit ohne Zulassung Selbstständig Die Anstellungsgenehmigung (Arztstelle) liegt beim Arbeitgeber (VA, BAG, MVZ) Angestellte(r) 9
10 Eine Frage der Einstellung 10
11 ein potenzieller Selbstständiger Das Wort kommt von Selbst und Ständig! Ein Mensch, der bereit ist, beim Arbeiten nicht auf die Uhr zu schauen, um nicht 8 Stunden pro Tag für einen anderen arbeiten zu müssen. 11
12 ein Angestellter. Übernahme fremdbestimmter Arbeitsleistung. Kriterien sind persönliche und fachliche Weisungsgebundenheit und ausgeübte Arbeitskontrolle 12
13 Ohne Zulassung zur Versorgung geht nichts 13
14 Ob Vertragsarzt oder Angestellt: Zulassung ist erforderlich Einzelpraxis Selbstständig Angestellte(r) MVZ Angestellte Ärzte 95 IX SGB V zählt in Bedarfsplanung zählt in Bedarfsplanung Gruppenpraxen 14
15 Senior Praxis Ausscheiden Arztstelle für 3 Jahre = Angestellter Arzt Geldzahlung Planungsbereich Angestellter 15
16 Ausnahmefall: Job Sharing 16
17 Ausnahme: Jobsharing als Anstellung Selbstständig Chefin zählt in Bedarfsplanung = nur abgeleitete Zulassung = Bedarfsplanungsneutral 17
18 Ausnahme: Jobsharing als Anstellung.Berufsausübungsgemeinschaft X Selbstständig Chefin zählt in Bedarfsplanung = nur abgeleitete Zulassung = Bedarfsplanungsneutral 18
19 Unterscheide: Job Sharing vs. Teilzulassung 19
20 Teilversorgungsauftrag gem. 19 a Ä-ZV Partner A 1/2 Partner B 1/2 1/2 ½ Zulassung kann ausgeschrieben werden Einzelpraxis kann mit ½ Zulassung geführt werden Präsenzzeit 10 Std./Woche BAG bestehend aus zwei ½ Zulassungen möglich 20
21 Selbstständig in Teilzeit 21
22 Selbstständig in Teilzeit Selbstständig Mind. 20 Wochenstunden Mind. 10 Wochenstunden 22
23 Selbstständig in Teilzeit gekoppelt als Berufsausübungsgemeinschaft Selbstständig 1/2 halbe Zulassung = BAG mind. 10 Wochenstunden mind. 10 Wochenstunden 23
24 Selbstständig in Teilzeit wg.. Selbstständig mind. 10 Wochenstunden 1/2 halbe Zulassung = BAG mind. 10 Wochenstunden Nebentätigkeiten: Neben 1/1 = 13 Std./W Neben ½ = 26 Std./W K l i n i k 24
25 Angestellt in Teilzeit 25
26 Anstellung in Teilzeit ¼ Anstellung 1 10 Wochenstunden (25 %) Angestellte(r) 1/2 Anstellung Wochenstunden (50 %) 3/4 Anstellung Wochenstunden (75 %) 1/1 Anstellung > als 30 Wochenstunden (100 %) 26
27 Eröffnung von Filialen 27
28 Selbstständig B Stadt F i l i a l e Verbesserung der Versorgung der Patienten A Stadt Vertragsarzt selbst oder Angestellte Ärzte 95 IX SGB V 28
29 B Stadt F i l i a l e Vertragsarzt selbst oder 29
30 Praxis Selbstständig Übernimmt (kauft) eine ältere Praxis und betreibt diese als Filiale B Stadt F i l i a l e MVZ A Stadt Dort könnte nach Genehmigung der bisherige Seniorarzt als Angestellter tätig sein Gruppenpraxen oder anteilige Nutzung der Anstellungsgenehmigung 30
31 F i l i a l e Übernimmt (kauft) eine ältere Praxis und betreibt diese als Filiale mit 2 halbtags Angestellten Abgebender Hausarzt = Angestellter zu 1/2 Neuer angestellter Hausarzt zu 1/2 In der Summe liegt dort also 1/1 Arztstelle vor Übernehmender Arzt Die eigene Praxis schließen, den Arztberuf an den Nagel hängen und nur noch den eigenen Hobbys nachgehen: Diese Option kam nicht in Frage. Der Hausarzt der KVSH hat die Übergabe seiner Praxis mit seinen beiden Nachfolgern daher so geregelt, dass er nicht von einem Tag auf den anderen aus dem Praxisbetrieb ausscheiden muss. 31
32 über Geld darf man sprechen 32
33 Immer wieder zu hören: Die Arbeit als niedergelassener Kassenarzt im Vergleich zur Anstellung in der Klinik ist finanziell wenig attraktiv. Stimmt das? NEIN! 33
34 Was verdienen Klinikärzte? Wie viele Chefarztstellen gibt es? für Ärztinnen...??? Quelle: Silvia Löbach, Kienbaum Management Consulting: Vergütungsstudie Durchschnittliches Gesamtgehalt des Oberarztes in 2014 auf gestiegen, in: Oberarzt heute, Ausgabe , 3. Juni
35 Was verdienen niedergelassene Ärzte? Berufsausübungsgemeinschaft 3 Zulassungen 2 Vertragsärztinnen, Gesellschafterinnen 1 angestellte Fachärztin Praxisöffnungszeiten (geteilter Dienst) Dr. A Alleinstehend 2 Kinder Umsatz: Gewinn: Gewinn je Ärztin: ,00 Dr. B Verheiratet, 4 Kinder Dr. C Alleinstehend, 1 Kind Montag 9 4, Dienstag 9 frei 5 9 Dr. C. bekommt ein Festgehalt von 6.500, keine umsatzabhängige Vergütung * zzgl. AG Nebenkosten Mittwoch 5 5 frei 5 Donnerstag Freitag frei Sprechzeit gesamt 37 24, Jahresarbeitszeit 44 Arbeitswochen
36 Einzelpraxis für Gynäkologie 2016 GKV ,01 PKV ,00 IGEL ,98 Praxiseinnahmen gesamt ,99 Praxisausgaben ,48 Gewinn v. Steuern ,51 Privateinahmen 57 % Branche 31 % 36
37 Wunschvorstellung: Weniger Hierarchien, guter Verdienst und möglichst flexible Arbeitszeiten Ist das in der Niederlassung realisierbar? 37
38 Quelle: Ärztemonitor
39 Kooperationsformen 39
40 Berufsausübungsgemeinschaft Job-Sharing BAG Praxisgemeinschaft MVZ Einzelpraxis Einzelpraxis 2 Partner 40
41 Gemeinschaftspraxis/Berufsausübungsgemeinschaft Maßgeblich ist bei den Berufsausübungsgemeinschaften ist, dass neben der gemeinsamen Praxisorganisation, auch ein Zusammenschluss im Hinblick auf die ärztliche Tätigkeit stattfindet. Es werden insofern sowohl die Karteien gemeinsam geführt als auch die Abrechnungen gegenüber der KV einheitlich vorgenommen. Alle Gesellschafter der Berufsausübungsgemeinschaft haften gegenüber der KV z.b: bei Regressen etc. Behandlungsverträge werden grundsätzlich zwischen den Patienten und der Berufsausübungsgemeinschaft abgeschlossen. In dieser Kooperationsform greift daher auch die gemeinsame Haftung, wobei man diese Problematik über sachgerecht abgeschlossene Haftpflichtversicherungen natürlich entschärfen kann. Sie ist auch nichts Arzttypisches, da diese Sichtweise für alle Gesellschaften bürgerlichen Rechts (z.b. RA Kanzleien) gilt. Der gemeinsam erwirtschaftete Gewinn wird unter den Partnern verteilt. Häufig vereinbart man hierbei einen Leistungsfaktor. Wer (im Rahmen der Behandlerstatistik) höhere Honorarumsätze macht bekommt einen höheren Gewinn. 41
42 Job Sharing Es können auch in überversorgten Planungsbereichen, in den eine Zulassung nur in denen Fällen der Praxisübergabe oder aufgrund von Sonderbedarfstatbeständen möglich ist, weitere Vertragsärzte eine beschränkte Zulassung erhalten, sofern sie mit einem bereits zugelassenen Vertragsarzt eine Job-Sharing Berufsausübungsgemeinschaft bilden oder im Rahmen des Job Sharing angestellt werden. Für die sich zusammenschließenden Ärzte ist eine Fachgebietsidentität gesetzlich vorgeschrieben. Die Job-Sharing-Antragsteller haben gegenüber dem Zulassungsausschuss ihr Einverständnis zur Festschreibung einer gemeinsam erbring - und abrechenbaren Leistungsmengen-Obergrenze auf Basis der bisherigen Leistungserbringung und Abrechnung des Job Sharing Gebers zu erklären. 42
43 Praxisgemeinschaft Die Praxisgemeinschaft beschränkt sich lediglich auf die gemeinsame Nutzung von Praxisräumen und Praxiseinrichtungen sowie die gemeinsame Beschäftigung von Hilfspersonal. Mit diesem Gesellschaftszweck ist sie eine typische BGB- Gesellschaft, wobei die einzelnen Partner über einen Gesellschaftsvertrag verbunden sind. Die Praxisgemeinschaften stellen reine Organisationsgemeinschaften dar, in denen Fach- und Personalmittel gemeinsam genutzt werden, um auf diese Weise eine höhere Auslastung und damit eine größere Effizienz zu erzielen. Maßgeblich ist bei diesen Praxisgemeinschaften, dass ein Gewinnpooling und damit auch eine Gewinnverteilung nicht stattfindet. Vielmehr sind lediglich die Kosten in einem angemessenen Verhältnis untereinander aufzuteilen. 43
44 Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) 95 Abs. 1 SGB V sieht vor, dass neben den Vertragsärzten auch MVZ gleichberechtigt als zugelassene Leistungserbringer an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Voraussetzung war bis Anfang 2015 die interprofessionelle Kooperation von mindestens zwei Fachrichtungen. Dies ist nunmehr weggefallen, weshalb auch ein rein zahnärztliches MVZ zulässig ist. Auf den ersten Blick erscheint dies für manch einen Mediziner reizvoll, da bei einem MVZ keine Höchstzahl von angestellten Ärzten festgeschrieben ist. So gab es im Bereich der KV in Berlin ein MVZ mit 80 angestellten Ärzten. Die unkontrollierte Anzahl von angestellten Ärzten in einem MVZ sowie die Möglichkeit der GmbH-Bildung ist jedoch gesundheitspolitisch nicht unumstritten, dies, so die Vertreter dieser Meinung, entspräche nicht mehr dem Berufsbild des freiberuflich tätigen Arztes. Damit würde das Ideal der Freiberuflichkeit verlassen. Man kann zum Thema MVZ daher sehr unterschiedlicher Meinung sein, rechtlich stellt es jedoch eine zulässige Rechtsform dar. 44
45 Ich kam verwirrt, ich gehe verwirrt, aber auf höherem Niveau Prof. Bicanski & Sander Heidegrund 41, Münster Danke für Ihre Ausdauer! 45
Die eigene Praxis 2016: Gestaltungschancen optimal nutzen
Die eigene Praxis 2016: Gestaltungschancen optimal nutzen Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg, Düsseldorf IWP Institut für Wirtschaft und Praxis Bicanski GmbH, Münster Referent: Rechtsanwalt Theo Sander
MehrAllgemeine Informationen zum Thema Anstellung eines Arztes
Stand: 12. Februar 2016 Der Begriff Vertragsärzte und Medizinische Versorgungszentren können Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anstellen, wenn für die
MehrAntrag auf Umwandlung einer genehmigten Anstellung in eine Zulassung bzw. Teilzulassung nach 95 Abs. 9b SGB V
Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten Mecklenburg-Vorpommern Neumühler Str. 22 19057 Schwerin Antrag auf Umwandlung einer genehmigten Anstellung in eine Zulassung bzw. Teilzulassung nach
MehrSchritte in die Niederlassung Praxisbörsentag Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung
Schritte in die Niederlassung 04.06.2016 Praxisbörsentag Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung Themenübersicht 1. Voraussetzungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung 2. Bedarfsplanung
MehrPsychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung
Psychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung Psychotherapeutenkammer Berlin 23.05. und 30.05.2016 RA Dr. Thomas Willaschek RA Dr. Thomas Willaschek Psychotherapeutisches MVZ Folie 1 111111 1 Agenda
MehrDie Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen
Die Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung Marion Henkel / Ass. Carsten Bellen GB Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund, 14.03.2009
MehrVertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) - Liberalisierung des Vertragsarztrechts
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) - Liberalisierung des Vertragsarztrechts Allgemeines Das VÄndG trat zum 01.Januar 2007 in Kraft Ziel und Handlungsbedarf insbesondere: Transformation berufsrechtlicher
MehrIra Paschedag Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht
Arbeitsplatz MVZ ein Zukunftsmodell? Ira Paschedag Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kanzlei Hast Maus von Radetzky Münsterstraße 9 59065 Hamm www.gesundheit-arbeit-recht.de MVZ 95 I S.2 SGB
MehrAntrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gem. 95 Abs. 1 SGB V ab:
I. Angaben zum Träger Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gem. 95 Abs. 1 SGB V ab: 1.) Name / Bezeichnung: 2.) Rechtsform des Trägers: 3.) Anschrift des Trägers: 4.) Telefonnummer
MehrAntrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Zulassungsausschuss - Ärzte - Dresden Zulassungsausschuss - Ärzte - Dresden Postfach 10 06 41 01076 Dresden Posteingangsstempel Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) 1. Gründer
MehrAllgemeine Informationen zum Thema Filiale
Stand: 01. August 2012 Der Begriff Vertragsärzte und -psychotherapeuten dürfen außerhalb ihres Vertragsarztsitzes auch an weiteren Orten vertragsärztlich tätig werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen
Mehrauf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Zulassungsausschuss - Ärzte - Chemnitz Zulassungsausschuss - Ärzte - Chemnitz Postfach 1164 09070 Chemnitz Posteingangsstempel Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) 1. Gründer
MehrKooperationsformen allgemeiner Überblick
Kooperationsformen allgemeiner Überblick I. Überblick Nach dem bisherigen Recht gibt es zu den Formen ärztlicher Kooperation Bestimmungen mit unterschiedlicher Regelungstiefe. Bezogen auf das Kassenarztrecht
MehrWege in die Niederlassung Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung
Wege in die Niederlassung 15.11.2014 Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung Themenübersicht 1. Voraussetzungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung 2. Bedarfsplanung 3. Möglichkeiten
MehrAuswirkungen der aktuellen Änderungen bei BAG, MVZ und Nachbesetzungsverfahren auf die radiologische Praxis
Auswirkungen der aktuellen Änderungen bei BAG, MVZ und Nachbesetzungsverfahren auf die radiologische Praxis von Rechtsanwalt René T. Steinhäuser, Lehrbeauftragter an der Hochschule Fresenius, Lehrbeauftragter
MehrMerkblatt zum Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines angestellten Arztes / einer angestellten Ärztin gemäß 101 Abs. 1 Nr.
Bezirksstelle Düsseldorf Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Rebecca In der Smitten 0211 5970-8570 0211 5970-9533 Zulassungsausschuss Frau Natalia Puschkarow 0211 5970-8531 0211 5970-9986
Mehrauf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Zulassungsausschuss - Ärzte - Dresden Zulassungsausschuss-Ärzte-Dresden Postfach 10 06 41 01076 Dresden Posteingangsstempel Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) 1. Gründer
MehrPraktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht. Vertragsarztrecht
Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht Vertragsarztrecht Teil I Ausgangsfall: Krankenhausarzt A möchte sich in Augsburg als fachärztlich tätiger Internist (Schwerpunkt Kardiologie) niederlassen
MehrI. Die Ausgangssituation der Normalfall. Die Praxisfiliale. II. Weitere Möglichkeiten. II. Weitere Möglichkeiten
Die Praxisfiliale I. Die Ausgangssituation der Normalfall Die Praxisfiliale Welche Möglichkeiten und welche Vorgaben bestehen für mich? Einzelpraxis Zulassung für den Ort der Niederlassung als Arzt (Vertragsarztsitz),
MehrHistorie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung)
TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Ulm und Heilbronn Juli 2015 Historie vor 1883 Patient Honorar Behandlung Arzt von 1883-1931 (Bismarck) Patient Leistung (Pflicht zur Behandlung) Einkaufsmodell Arzt
Mehr13. Nordrheinischer Praxisbörsentag Schritte in die Niederlassung Ablauf der Praxisübergabe
13. Nordrheinischer Praxisbörsentag Schritte in die Niederlassung Ablauf der Praxisübergabe 08.11.2014 Köln Alexander Konrad Niederlassungsberatung Köln Themenübersicht 1. Voraussetzungen zur Niederlassung
MehrErfolgreiche Praxisabgabe Besser früher schon an später denken
Erfolgreiche Praxisabgabe Besser früher schon an später denken Karin Rettkowski Niederlassungsberaterin 10.03.2018 Seien Sie bitte vorbereitet! 2015 Szenario 2018 Praxisnachfolge für alle Praxen 904 Brandenburger
MehrVersorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Erfahrungen aus der Praxis und Konsequenzen für die Praxisabgabe
Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Erfahrungen aus der Praxis und Konsequenzen für die Praxisabgabe Kassenärztliche Vereinigung Hessen Nancy Geiger, Beraterin, BeratungsCenter Gießen 20.02.2016 Kassenärztliche
MehrMerkblatt zum Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines angestellten Arztes / einer angestellten Ärztin gemäß 101 Abs. 1 Nr.
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Susanne Jahn 0221 7763-6516 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Justine Konrad 0221 7763-6543 0221 7763-6500 Frau Johanna
MehrMerkblatt zum Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines angestellten Arztes / einer angestellten Ärztin gemäß 101 Abs. 1 Nr.
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Susanne Jahn 0221 7763-6516 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Justine Labuhn 0221 7763-6543 0221 7763-6500 Frau Johanna
MehrAntrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs.
MehrStart-up in die Niederlassung Die Arztpraxis organisiert und sicher. Gesundheitspolitische Trends. Gesellschaftspolitische Trends
Start-up in die Niederlassung Die Arztpraxis organisiert und sicher Düsseldorf, 3. Februar 2017 Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein Gesundheitspolitische Trends Die ambulante
MehrAllgemeine Informationen zum Thema Sicherstellungsassistenten
Stand: 18. Juli 2017 Begriff Der Sicherstellungsassistent (bzw. Entlastungsassistent) ist ein Arzt, der über die Facharztanerkennung verfügt und im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses bei einem Vertragsarzt
MehrGenehmigung zur Durchführung einer Leistungserbringergemeinschaft gem. 15 Abs. 3 BMV-Ä. (Für Ihre Unterlagen bestimmt)
Genehmigung zur Durchführung einer Leistungserbringergemeinschaft gem. 15 Abs. 3 BMV-Ä. (Für Ihre Unterlagen bestimmt) Dem Antrag auf Genehmigung der gemeinsamen Berufsausübung sind nachstehende Unterlagen
MehrAntrag. auf Genehmigung einer Filiale eines Medizinischen Versorgungszentrums nach 24 Abs. 3 Ärzte-ZV. LANR: I I I I I I I I I I Titel.
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung einer Filiale eines Medizinischen Versorgungszentrums nach 24 Abs. 3 Ärzte-ZV 1. Allgemeine Angaben
MehrNewsletter November 2014
Newsletter November 2014 Inhaltsverzeichnis Bereitschaftsdienst / Notdienst von Ärzten im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)... 2 Gesellschafterwechsel in Medizinischen Versorgungszentren... 4 Gewerbesteuer
MehrAntrag auf Ermächtigung zum Betrieb einer KV-übergreifenden Zweigpraxis gem. 24 Abs. 3 Ärzte-ZV (Für Ihre Unterlagen bestimmt)
Antrag auf Ermächtigung zum Betrieb einer KV-übergreifenden Zweigpraxis gem. 24 Abs. 3 Ärzte-ZV (Für Ihre Unterlagen bestimmt) Dem Antrag auf Ermächtigung zum Betrieb einer KV-übergreifenden Zweigpraxis
Mehr20. Nordrheinischer Praxisbörsentag Perspektiven der Niederlassung
20. Nordrheinischer Praxisbörsentag Perspektiven der Niederlassung 05.05.2018 Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender des Vorstands Ambulante Versorgung in der KV-Region
Mehr... Titel, Name Vorname - nur Rufname lt. Geburtsurkunde Geburtsort (Gemeinde, Land)
Zulassungsausschuss für Ärzte (Posteingangsstempel) bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 2019 99401 Weimar A N T R A G auf Erteilung einer beschränkten
MehrAntrag auf Sonderbedarfszulassung oder Sonderbedarfsteilzulassung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung
Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten Mecklenburg-Vorpommern Neumühler Str. 22 19057 Schwerin Antrag auf Sonderbedarfszulassung oder Sonderbedarfsteilzulassung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen
MehrMVZ: Medizinisches Versorgungszentrum
MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum Folie 1 Die gesetzliche Grundlage für die Gründung von MVZs wurden geschaffen durch das am 01.01.2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz GMG Damit
MehrAntrag auf Anstellung eines Arztes bei einem Vertragsarzt / in einem MVZ
Zulassungsausschuss für Ärzte - Hamburg - Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Praxisstempel Hinweis: Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen als geschlechtsneutrale Bezeichnung die männliche Form verwendet.
MehrOrganisationsstrukturen in der ambulanten Versorgung
Organisationsstrukturen in der ambulanten Versorgung M. Pöllath Chirurgische Praxisklinik MVZ Sulzbach-Rosenberg Der Vortragende erklärt, sämtliche Kosten, die für Anfertigung und Präsentation dieses Referats
MehrKleines Glossar des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG)
Im Dienst der Medizin. Kleines Glossar des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) Ein Service für Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe 2 Glossar zum VÄndG Am 1. Januar 2007
MehrGKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) - Inkrafttreten am
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) - Inkrafttreten am 01.08.2015 - Kanzlei Bittrich + Winkler Vertragsarztrecht, ärztliche Kooperationsformen, Berufsrecht Maximilianstraße 85, 86150 Augsburg Tel.:
MehrINNOVATIVE PRAXIS- / PRAXISWEITERGABE- MODELLE
INNOVATIVE PRAXIS- / PRAXISWEITERGABE- MODELLE (JOB-SHARING / ANSTELLUNG / ÜBAG) 10. Landespsychotherapeutentag Berlin 12. September 2015 Claudia Mösch Rechtsanwältin Ludwigkirchstr. 9a 10719 Berlin kanzlei@ra-moesch.de
MehrVeränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG
--------- die Plattform für zukunftssichere Kooperationen in der Gesundheitsversorgung Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG Ulrich Blondin Vorstand BMVZ
MehrMedizinische Versorgungszentren (MVZ)
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische
MehrSchritte in die Niederlassung Ablauf der Praxisübergabe
Praxisbörsentag 10.05.2014 Schritte in die Niederlassung Ablauf der Praxisübergabe Themenübersicht 1. Voraussetzungen zur Niederlassung 2. Bedarfsplanung 3. Möglichkeiten der Niederlassung und Anstellung
MehrMerkblatt zum Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines angestellten Arztes / einer angestellten Ärztin
Bezirksstelle Düsseldorf Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Rebecca In der Smitten 0211 5970-8570 0211 5970-9533 Zulassungsausschuss Frau Natalia Puschkarow 0211 5970-8531 0211 5970-9986
MehrAnstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend?
Anstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend? Management-Workshop am 27.02.2013 Dr. Thomas Kriedel Vorstandsmitglied Themenübersicht 1. Vor-
MehrAntrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs.
MehrAntrag. auf Genehmigung einer Filiale eines Vertragsarztes/Vertragspsychotherapeuten nach 24 Abs. 3 Ärzte-ZV. Name, Vorname. Facharztbezeichnung
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung einer Filiale eines Vertragsarztes/Vertragspsychotherapeuten nach 24 Abs. 3 Ärzte-ZV 1. Allgemeine
MehrDas MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung
Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Universität Greifswald, 03. Dezember 2008 Studium der Humanmedizin / Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öff. Gesundheitspflege Steuerberatung
MehrKasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel
Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Versorgungsstärkungsgesetz - Auswirkungen auf die ambulanten und stationären
Mehr9. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen
9. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen Das MVZ in der Rheumatologie aus juristischer Sicht Berlin 17.05.2014 Rechtsanwalt Christian Koller Fachanwalt für Medizinrecht www.tacke-krafft.de
MehrMerkblatt zum Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines angestellten Arztes / einer angestellten Ärztin an einem Medizinischen Versorgungszentrum
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Susanne Jahn 0221 7763-6516 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Justine Labuhn 0221 7763-6534 0221 7763-6500 Frau Johanna
MehrDas Versorgungsstärkungsgesetz Konsequenzen im Zulassungsrecht
Das Versorgungsstärkungsgesetz Konsequenzen im Zulassungsrecht NARKA 2015 26.09.2015 Dr. jur. Ingo Pflugmacher Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Lehrbeauftragter für Medizinrecht
MehrBewerbung um einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz und Antrag auf Genehmigung zur Anstellung im Medizinischen Versorgungszentrum
Zulassungsausschuss Ärzte/Krankenkassen Geschäftsstelle, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen Bewerbung um einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz und Antrag auf Genehmigung zur Anstellung im Medizinischen
Mehrzur Ausführung und Abrechnung der photodynamischen Therapie am Augenhintergrund (Vereinbarung gemäß 135 Abs. 2 SGB V vom
Abteilung Qualitätssicherung Bismarckallee 1-6 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551/883-459 Fax: 04551/883-7459 email: stephanie.purrucker@kvsh.de ANTRAG zur Ausführung und Abrechnung der photodynamischen Therapie
MehrPartner verpflichten sich zu einer Leistungsbegrenzung, die den bisherigen Praxisumfang nicht wesentlich überschreitet
Die Praxisabgabe Job-Sharing Job-Sharing Gemeinschaftspraxis Arztgruppenidentität! Partner verpflichten sich zu einer Leistungsbegrenzung, die den bisherigen Praxisumfang nicht wesentlich überschreitet
MehrDie Patiomed AG - ein Unternehmen für Ärzte. Organisationen der Ärzteschaft als Unternehmensgründer der Patiomed
Aktiengesellschaft Die Patiomed AG - ein Unternehmen für Ärzte Organisationen der Ärzteschaft als Unternehmensgründer der Patiomed 2 Die Gesellschafterstruktur im Überblick Aeskulap-Stiftung KVmed GmbH
Mehr2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? Copyright RA Thomas Fendt, Nymphenburger Str.
2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? 1 Aktueller Versorgungssituation in Bayern < 80 % frei partielle entsperrt 110 % - 130 % 130 % - 150 % 150 % - 200 %
MehrPraxisbörsentag Schritte in die Niederlassung Ablauf der Praxisübergabe
Praxisbörsentag 10.11.2012 Schritte in die Niederlassung Ablauf der Praxisübergabe Themenübersicht 1. Bedarfsplanung 2. Voraussetzungen zur Niederlassung 3. Möglichkeiten der Niederlassung und Anstellung
MehrMerkblatt zum Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines angestellten Arztes / einer angestellten Ärztin
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Susanne Jahn 0221 7763-6516 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Justine Konrad 0221 7763-6534 0221 7763-6500 Frau Johanna
Mehr"Jobsharing is beautiful" Die neue Attraktivität des Jobsharings Wie kann Jobsharing gut gelingen?
"Jobsharing is beautiful" Die neue Attraktivität des Jobsharings Wie kann Jobsharing gut gelingen? Rechtsanwalt Bernd Rasehorn Justitiar der Psychotherapeutenkammer Bremen Karl Heinz Schrömgens Präsident
MehrZulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (Für Ihre Unterlagen bestimmt)
- 1 - Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (Für Ihre Unterlagen bestimmt) Dem Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums sind gem. 95 Abs. 1,2 SGB V nachstehende Unterlagen
MehrAntrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)
Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung
MehrNeues zum Begriff der Berufsausübungsgemeinschaft
Das VÄndG aus Sicht der KVen Ansgar von der Osten Stand: 23. Reformen Reformen Reformen... 1977 1981 1988 1992 1997 1998 2000 2004 2006 2007 Kostendämpfungsergänzungsgesetz Neues zum Begriff der Berufsausübungsgemeinschaft
MehrAntrag auf Anstellung eines Psychotherapeuten bei einem Vertragspsychotherapeuten / in einem MVZ
Zulassungsausschuss für Ärzte - Hamburg - Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Praxisstempel Hinweis: Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen als geschlechtsneutrale Bezeichnung die männliche Form verwendet.
MehrZulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit gem. 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V (Job-Sharing-Verfahren) (Für Ihre Unterlagen bestimmt)
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit gem. 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V (Job-Sharing-Verfahren) (Für Ihre Unterlagen bestimmt) Dem Antrag auf Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit
MehrAngestellte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich
Angestellte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich Dr. Jürgen Kußmann Arzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie Diplom-Ökonom im Gesundheitswesen Chefarzt Ambulante Orthopädische Rehabilitation
MehrMerkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung gemäß 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V
Bezirksstelle Düsseldorf Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Angelika Buschhüter 0211 5970-8508 0211 5970-9986 Zulassungsausschuss Frau Rebecca In der Smitten 0211 5970-8570 0211
MehrAntrag auf Beschäftigung eines angestellten Arztes nach 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB V
An die Fax: 0231 / 9432-3927 Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Arnsberg I Arnsberg II Detmold Robert-Schimrigk-Str. 4 6 44141 Dortmund Münster
MehrMVZ und BAG Aktuelles aus der Beratungspraxis
MVZ und BAG Aktuelles aus der Beratungspraxis Erfahrungen aus der Praxis & Umsetzungshinweise zum VSG BMVZ e.v. - Hannover 25.06.2015 1 Zur Person: Olaf Jeschke Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht
MehrTipps zur Gestaltung des Arbeitsvertrages
NARKA, Aachen (Workshop 1) 23.09.2016 Wechsel ins Angestelltenverhältnis - Angestellter als Vertragsarzt, was muss ich beachten? Tipps zur Gestaltung des Arbeitsvertrages Ass. iur. Evelyn Weis Juristin
MehrAntrag auf Genehmigung zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik
Seite 1 von 5 Ansprechpartner/innen: Bezirksstelle Düsseldorf, Abteilung Qualitätssicherung, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf Jeanine Rüsing 0211 / 5970 8550 Jeanine.Ruesing@kvno.de 0211 / 5070-8574
MehrAntrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung im Rahmen des Job-Sharings
Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten Mecklenburg-Vorpommern Neumühler Str. 22 19057 Schwerin Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung im Rahmen des Job-Sharings
MehrZulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit gem. 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V (Job-Sharing-Verfahren) (Für Ihre Unterlagen bestimmt)
Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit gem. 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V (Job-Sharing-Verfahren) (Für Ihre Unterlagen bestimmt) Dem Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit sind gem. 18 der
MehrWechsel ins Angestelltenverhältnis Angestellter als Vertragsarzt, was muss ich beachten?
NARKA 2016 23.09.2016 in Aachen Rechtsanwältin Anna Brix Fachanwältin für Medizinrecht Ulsenheimer Friederich Rechtsanwälte Maximiliansplatz 12, 80333 München Tel. 0 89 / 24 20 81 0 Fax 0 89 / 24 20 81
MehrAntrag auf Veränderung bzgl. eines MVZ
- 1 - Antrag auf Veränderung bzgl. eines MVZ Kassenärztliche Vereinigung Hessen Zulassungsausschuss für Ärzte und Zulassungsausschuss/Psychotherapie Postfach 15 02 04 60062 Frankfurt Eingangsstempel KVH
MehrPlanen Finden Umsetzen
Version 22.04.08 KVB Planen Finden Umsetzen Netzwerk und Kooperationspartner München, den 23.04.2008 Referenten KVB KVB Dr. Dr. Wolf Wolf Neher Neher Vorstandsbeauftragter Peter Peter Fiedler Fiedler Berater
MehrAntrag. auf Anerkennung als Belegarzt
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Anerkennung als Belegarzt 1. Allgemeine Angaben Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber,
MehrBeantragt wird die Anstellung im Rahmen des Sonderbedarfs aufgrund eines:
Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen PF 2019 99401 Weimar Posteingangsstempel Antrag zur Beschäftigung eines angestellten Arztes im Rahmen des Sonderbedarfs zur
Mehr(VÄndG) Rechtsanwalt Dirk Errestink
Vertragsarztsrechtsänderungsgesetz (VÄndG) Referenten: Rechtsanwalt Dirk Errestink Steuerberater Christian Johannes Vertragsarztrechtsänderungsgesetz Wesentlicher Inhalt des VändG ist Zulassung überörtlicher
MehrVertragsarztrechtsänderungsgesetz
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz VÄndG ( ab 1.1.2007) Bundeskongress der niedergelassener Chirurgen 2. 4. März 2007 Was wird kommen? (Basis MBO von Mai 2004) Flexibilisierung der Tätigkeit der Vertragsärzte,
MehrAktuelle Änderungen bei der Gründung von Gemeinschaftspraxen und MVZ sowie bei der Praxisnachfolge
MANAGEMENT-WORKSHOP Aktuelle Änderungen bei der Gründung von Gemeinschaftspraxen und MVZ sowie bei der Praxisnachfolge VORWORT INHALTE UND THEMEN Das Regelungen über die ärztliche Berufsausübung im Vertragsarztrecht
MehrPunkt für Punkt näher zum Ziel.
Punkt für Punkt näher zum Ziel. Analysieren Sie die Grundvoraussetzungen für Ihre Existenzgründung, stecken Sie betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen ab, planen Sie Ihre Praxisführung konkreter mit
MehrAntrag auf Beschäftigung eines angestellten Arztes
An die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Arnsberg I Arnsberg II Detmold Münster Robert-Schimrigk-Straße 4-6 44141 Dortmund Antrag auf Beschäftigung
MehrRechtsprechung aktuell Konsequenzen für den Arbeitsalltag im MVZ. Von. Jörn Schroeder-Printzen. Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht
Rechtsprechung aktuell Konsequenzen für den Arbeitsalltag im MVZ Von Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Themenübersicht Arbeitsrecht Zulassungsrechtliche Fragen Ärztliche Leitung Sonstiges
MehrMerkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung gemäß 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Susanne Jahn 0221 7763-6516 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Justine Konrad 0221 7763-6543 0221 7763-6500 Frau Johanna
MehrDas MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung
Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Universität Greifswald, 1. Dezember 2010 Studium der Humanmedizin/Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öff. Gesundheitspflege Steuerberatung
MehrAntrag auf Veränderung bzgl. eines MVZ (Bitte vollständig und in Großbuchstaben ausfüllen)
- 1 - Antrag auf Veränderung bzgl. eines MVZ (Bitte vollständig und in Großbuchstaben ausfüllen) Kassenärztliche Vereinigung Hessen Zulassungsausschuss für Ärzte und Zulassungsausschuss/Psychotherapie
MehrAntrag auf Umwandlung eines Anstellungsverhältnisses in eine Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
An die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Psychotherapie Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Str. 4 6 44141 Dortmund Fax: 0231 / 9432-86050 Eingangsstempel des Zulassungsausschusses Antrag auf
MehrExistenzgründungsanalyse Ärzte 2013/2014 Mai 2015 S.1
Existenzgründungsanalyse Ärzte 2013/2014 Eine Analyse der apobank und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) Existenzgründungsanalyse Ärzte 2013/2014 Mai 2015 S.1 Einzelpraxis versus
MehrA N T R A G auf Sonderbedarfszulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit gemäß 36, 37 Bedarfsplanungs-Richtlinie
Zulassungsausschuss für Ärzte bei der (Posteingangsstempel) Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 2019 99401 Weimar A N T R A G auf Sonderbedarfszulassung zur vertragsärztlichen
MehrAntrag auf Beschäftigung eines angestellten Therapeuten nach 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB V
An die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Psychotherapie Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Str. 4 6 44141 Dortmund Fax: 0231 / 9432-86050 Eingangsstempel des Zulassungsausschusses Antrag auf
MehrJuristische Grundinformationen zu Anstellungsverhältnissen im Kontext sozialrechtlicher Zulassung
Juristische Grundinformationen zu Anstellungsverhältnissen im Kontext sozialrechtlicher Zulassung Dr. Sebastian Thieme Fachanwalt für Medizinrecht MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Bonn www.meyer-koering.de
MehrRLV QZV Kooperationszuschlag:
RLV QZV Kooperationszuschlag: Das MVZ in honorartechnischer Perspektive Dipl.-Ing. Frank Welz Düsseldorf, 17.11.2011 Honorarentwicklung 2011 Honorarverteilung nach Beschluss des BA vom 26.03.2010 Quelle:
MehrFrüherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (U10, U11, J2) mit der Knappschaft ( 73 c SGB V) 2. Nachtrag
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 10 03-999 Fax: (030) 3 10 03
MehrMerkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
Bezirksstelle Düsseldorf Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Rebecca In der Smitten 0211 5970-8570 0211 5970-9533 Zulassungsausschuss Frau Daniela Pesch 0211 5970-8507 0211 5970-9986
MehrWege in die ambulante Versorgung. Ilka Latuske, Ass. jur. Gruppenleiterin Niederlassungsberatung SG Zulassungs- und Kooperationsmanagement der KVBW
Wege in die ambulante Versorgung Ilka Latuske, Ass. jur. Gruppenleiterin Niederlassungsberatung SG Zulassungs- und Kooperationsmanagement der KVBW Bedarfsplanung Möglichkeit der Zulassung ist von der Bedarfsplanung
MehrÜberblick: Kooperationsformen niedergelassener Tätigkeit unter Berücksichtigung der wesentlichsten gesetzlichen Neuerungen
10. Landespsychotherapeutentag 2015 - Workshop Innovative Praxis-/Praxisweitergabemodelle Überblick: Kooperationsformen niedergelassener Tätigkeit unter Berücksichtigung der wesentlichsten gesetzlichen
MehrGemeinsamer Bundesausschuss
Gemeinsamer Bundesausschuss Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung Rechtssymposium am 27.06.2014 Rechtsfragen zur gemeinsamen Berufsausübung in der Bedarfsplanung Hermann Plagemann, Frankfurt
Mehr