WEITERBILDUNGEN 2014/15 IEF. Systemisches Konfliktmanagement. Mediation Grundlagen in Mediation Mediation für verschiedene Anwendungsgebiete
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- Etta Böhmer
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1 1 IEF WEITERBILDUNGEN 2014/15 Systemisches Konfliktmanagement und Mediation Grundlagen in Mediation Mediation für verschiedene Anwendungsgebiete
2 «Jedes Ding hat drei Seiten: eine, die du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide (noch) nicht sehen.» Systemisches Konfliktmanagement und Mediation Grundlagen in Mediation Mediation für verschiedene Anwendungsgebiete Anerkennung Die Weiterbildung erfüllt die Richtlinien des Schweizerischen Dachverbandes Mediation ( SDM FSM ), des Schweizerischen Anwaltsverbandes ( SAV ) sowie der Schweizerischen Kammer für Wirtschaftsmediation ( SKWM ). Die (derzeit nicht ausgeschriebene) Vertiefungsaus bidung in Familien mediation ist anerkannt vom Europäischen Forum für Familienmediation. Termine Die aktuellen Termine sowie die einzelnen Module der Weiterbildungen entnehmen Sie bitte unserer Homepage Änderungen bleiben vorbehalten. 2 3
3 ALLGEMEINES ÜBER DIE AUSBILDUNG Das Institut für systemische Entwicklung und Fortbildung Mit mehr als 45 Jahren Erfahrung im Rahmen von Fort- und Weiterbildung sowie Beratungspraxis ist das IEF am Wandel und an der Umsetzung von Beratungsperspektiven beteiligt. Wir nutzen und praktizieren die Möglichkeiten systemischer Ziel- und Lösungsorientierung für Kommunikation und Entwicklung in privaten und beruflichen Kontexten. Unser Menschenbild basiert auf Konzepten der Selbstorganisation und Selbstverantwortung mit der Orientierung an humanistisch-ökologischen Werten. Das IEF bietet seit 1994 Weiterbildungen in Mediation an, ursprünglich mit Schwergewicht Trennung Scheidung und Nachscheidung. Entsprechend der erweiterten Einsatzmöglichkeiten von Mediation bietet das IEF nebst der Grundausbildung in Mediation eine Vertiefung in Familienmediation, Erb- und Geschäftsnachfolgemediation, Mediation im öffentlichen Bereich sowie innerbetrieblicher Mediation an. Die modulare und interdisziplinäre Ausrichtung des IEF bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Weiterbildung ihren Zielen, Erfahrungen, Bedürfnissen und Interessen sowie ihren zeitlichen und finanziellen Ressourcen anzupassen. Für die verschiedenen Zielgruppen bieten wir unterschiedliche massgeschneiderte Weiterbildungen an. 4 5
4 ALLGEMEINES ÜBER DIE AUSBILDUNG BEDINGUNGEN UND ABLAUF Definition und Anwendungsgebiete Definition Mediation wird am IEF auf der Basis einer systemischen Grundhaltung verstanden und gelehrt. Mediation ist ein ausser(schieds-)gerichtlicher Weg der Konfliktregelung, der sich auf alle persönlichen und sachlichen Aspekte zur Bewältigung eines Konflikts zwischen zwei oder mehreren Beteiligten bezieht. Mediation strebt eine ergebnisbezogene, verbindliche Lösung an, die von den Betroffenen persönlich und in der Regel freiwillig erarbeitet wird. Die KlientInnen werden hierbei durch eine neutrale, allparteiliche Drittperson ohne eigene Entscheidungsbefugnis, den/die MediatorIn, unterstützt. Das Mediationsverfahren geht von der Autonomie, Kompetenz und Entscheidungsfähigkeit des einzelnen Menschen aus. Durch das Verständnis der unterschiedlichen Sichtweisen fördert der/die MediatorIn die Dialog- und Kooperationsfähigkeit der Beteiligten, so dass diese fähig werden, im Bewusstsein der für sie relevanten Umstände eine faire Vereinbarung zu entwickeln. Anwendungsgebiete von Mediation In den letzten Jahren ist die Mediation als Alternative zu herkömmlichen Konfliktregelungsmöglichkeiten zunehmend bekannt geworden. Dementsprechend wurde ihr Anwendungsgebiet breiter und vielfältiger: Familienmediation wird in Trennungs- und Scheidungssituationen und beim gemeinsamen Sorgerecht angewendet, bedeutet heute aber auch Mediation zwischen Generationen, in erweiterten Familienkonflikten, in nicht ehelichen Lebens- und Wohn-gemeinschaften. Mediation erstreckt sich ebenso auf Erbstreitigkeiten wie auch auf Nachfolgeregelungen in Firmen und auf Nachbarschaftsverhältnisse. Sie ist zunehmend gefragt und bewährt in Schulen und in Strafverfahren (Täter-Opfer-Ausgleich). Weiter wird der Mediationsansatz bei Arbeitskonflikten in Unternehmungen und Organisationen (innerbetriebliche Mediation) und Auseinandersetzungen in Verwaltung, Wirtschaft und Politik genutzt. Zulassungsbedingungen Grundlagen in Mediation Mediation setzt neben einer Grundhaltung der Offenheit und Allparteilichkeit persönliche Fähigkeiten wie Selbst- und Fremdwahrnehmung sowie kommunikative Kompetenzen voraus. Berufserfahrung im beraterischen Umgang mit Menschen sowie eine Tätigkeit, in deren Rahmen das Gelernte umgesetzt werden kann, werden vorausgesetzt. Beim Vorliegen der entsprechenden Grundberufe ist eine Anerkennung durch den SAV (Schweizerischer Anwaltsverband), vgl. oder durch die SKWM (Schweizerische Kammer für Wirtschaftsmediation), vgl. möglich. Mediation für verschiedene Anwendungsgebiete Die Weiterbildung richtet sich an Personen mit Abschluss eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums (Diplom) mit mindestens 2 Jahren Berufspraxis* oder Abschluss einer mindestens 3-jährigen Berufsausbildung auf tertiärer Stufe und Mindestalter 25 Jahre* und Abschluss der Weiterbildung Grundlagen in Mediation oder einer gleichwertigen Mediationsausbildung * entsprechend der Richtlinien des Schweizerischen Dachverbands Mediation (SDM). Personen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können bei besonderer persönlicher Eignung und langjähriger Berufs- oder Familienerfahrung beim SDM ein Gesuch um Ausnahmeregelung stellen. Die Weiterbildung schliesst mit einem Zertifikat ab. TeilnehmerInnen der Weiterbildung «Grundlagen in Mediation» haben bei der Anmeldung Vorrang. Über die Zulassung der KandidatInnen, die die Grundlagen in Mediation nicht absolviert haben, wird in einem Aufnahmegespräch entschieden. Mediation ist eine Kernkompetenz geworden, auch für die Lösungssuche in Umweltfragen und Streitigkeiten im öffentlichen Raum. Die auf Januar 2011 in Kraft getretene schweizerische Zivilprozessordnung legt fest, dass Mediation vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens anstelle des Schlichtungsverfahrens treten und dass der Richter in allen Verfahren und in jedem Verfahrensstadium den Parteien eine Mediation empfehlen kann. Zudem können in kindesrechtlichen Konflikten Behörden und Gerichte die Eltern auch gegen deren Willen verpflichten, an einer Mediation teilzunehmen (angeordnete Mediation). Die Mediation ist damit Teil des schweizerischen Rechtsalltags geworden und wird dadurch in Zukunft noch grössere Verbreitung finden. 6 7
5 CURRICULUM CURRICULUM Die Module Grundlagen in Mediation 18 Tage (120 Std. inklusive Supervision) Als Basis für mediative Arbeit werden grundlegende Kenntnisse in systemischem Denken und Handeln sowie von Beratung und Konfliktmanagement vermittelt. Die methodischen Kernkompetenzen der Mediation werden eingeführt und trainiert anhand unterschiedlicher Felder der Mediation. Die Integration von systemischen und mediativen Ansätzen und deren Anwendungsmöglichkeiten werden konkretisiert. Die Weiterbildung orientiert sich in ihrem Aufbau an den Phasen einer Mediation. In einzelnen Teilen erhalten einzelne Phasen der Mediation ein spezifisches Schwergewicht. Ziel der Grundlagen in Mediation ist es, den Teilnehmenden das grundlegende Handwerkszeug für die Mediationstätigkeit zu vermitteln. Sie können die Mediation in ihrem bisherigen Arbeitsfeld konkret anwenden und später, nach eigener Wahl und je nach Anwendungsgebiet, vertiefen. Die Weiterbildung «Grundlagen in Mediation» entspricht den Anforderungen des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) sowie der Schweizerischen Kammer für Wirtschaftsmediation (SKWM). Mediation für verschiedene Anwendungsgebiete 13 Tage (87 Std. inklusive Supervision) 2015/16 Voraussetzung für den Besuch der Vertiefungsweiterbildung ist der Besuch der Weiterbildung «Grundlagen in Mediation» oder einer in Inhalt und Umfang gleichwertigen Ausbildung. Diese Weiterbildung ist modular aufgebaut und vermittelt einen vertieften Einblick in die unterschiedlichen Bereiche der Mediation. Eine Haltung der Reflexion und Selbstreflexion wird weiterentwickelt und nachhaltig gestärkt. Der Praxistransfer erfolgt fortlaufend mit besonderem Schwergewicht in der Supervision. «Grundlagen in Mediation» und die Vertiefung «Mediation für verschiedene Anwendungsgebiete» entsprechen zusammen den Anforderungen des Schweizerischen Dachverbands Mediation (SDM FSM). Supervision In der Supervision/mediationsanalogen Supervision werden konkrete Fälle und Praxisfragen der Teilnehmenden reflektiert, das Gelernte wird mit den persönlichen Ressourcen der Teilnehmenden verknüpft und die Entwicklung eines eigenen Stils gefördert. Peergruppen Das Bilden von Peergruppen zur kollegialen Unterstützung in der mediativen Arbeit wird dringend empfohlen. 8 9
6 BEDINGUNGEN UND ABLAUF ABSCHLUSS UND FORTBILDUNG Anerkennung von früheren Aus- und Weiterbildungen Frühere Aus- und Weiterbildungen können grundsätzlich als Äquivalent für einzelne Seminare anerkannt werden. Sie müssen im Detail nachgewiesen und vom IEF im Hinblick auf die Entsprechung von Inhalten und zeitlichem Aufwand geprüft werden. Im Rahmen der Weiterbildung «Grundlagen in Mediation» ist das Institut limitiert in der Anerkennung von Äquivalenten aufgrund von Verbandsrichtlinien (vorgeschriebene Stundenanzahl in konstanter Lerngruppe) und aufgrund des Aufbaus der Weiterbildung. Qualitätssicherung Unsere interne Qualitätssicherung praktizieren wir durch Live-Arbeit wechselseitige Qualifikation zwischen Lehrenden und Lernenden kontinuierliche Feedback- und Integrationsarbeit Unsere externe Qualitätssicherung erzielen wir durch Kundenevaluation Benchmarking in einem Netzwerk von AnbieterInnen fortwährende Orientierung an Forschung und Entwicklung kontinuierliche Weiterbildung Reflexion und Austausch über die eigene Praxistätigkeit Kooperationen Die Interdisziplinarität ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Konzepts am IEF. Wir kooperieren mit TrainerInnen aus dem In- und Ausland, die über eine langjährige Erfahrung als BeraterInnen und DozentInnen verfügen. Diplomierung Für die Diplomierung ist, abgesehen von den unter «Anerkennung von früheren Aus- und Weiterbildungen» erwähnten möglichen Ausnahmen, der Besuch aller Module erforderlich (max. 10 % Absenzen in Trainings und max. 10 % Absenzen in Supervision). Die Abschlussarbeit besteht aus einem Praxisteil und einem Theorieteil. Die Arbeit dokumentiert, dass es den Teilnehmenden gelungen ist, das Gelernte in die Praxis umzusetzen und ihre Tätigkeit vor einem theoretischen Hintergrund zu reflektieren. Die Arbeit muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Weiterbildung eingereicht werden. Die Abschlussarbeit kann entweder dem IEF oder dem zuständigen Berufsverband (SDM) direkt zur Beurteilung zugestellt werden. Fortbildungen und Veranstaltungen Regelmässige Supervision und Weiterbildung ist für die Tätigkeit als MediatorIn unabdingbar, für anerkannte MediatorInnen Pflicht. An die Weiterbildung schliessen daher die Fortbildungen an. Wir bieten 2014/15 bewährte und neuentwickelte themenspezifische Fortbildungen für Mediatoren an sowie eine Einführung in die Klärungshilfe, eine mediationsverwandte Form der Konfliktklärung. Daneben bieten wir ein- bis dreitägige Seminare für Fachpersonen aus dem Beratungsumfeld (Coaching, Team- und Organisationsentwicklung, Personalentwicklung, Rechtsberatung) und für im therapeutischen Kontext tätige Fachpersonen an. Einzelne Fortbildungen richten sich an alle an Kommunikation und Konfliktmanagement interessierte Personen
7 PERSONEN KOSTEN ANMELDUNG Leitung Koordination Leitung: Raymund Solèr, lic. iur., Mediator SDM Organisation: Brigitte Dutli DozentInnen LehrsupervisorInnen Heiner Krabbe Dipl.-Psych., psych. Psychotherapeut, Mediator (BAFM), Mediations-Supervisor Léonie Meier Sozialarbeiterin FH, Mediatorin SDM, Familienmediatorin SVM James Peter Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, Mediator SAV und SKWM Dieter Steudel Unternehmensberater, Mediator SKWM und SDM, Konfliktmanager Raymund Solèr, lic. iur., Coach, Mediator SDM, Andreas Uetz lic. iur., Mediator SVM, Supervisor, Coach Barbara Umbricht Lukas lic. iur., Rechtsanwältin, Mediatorin SAV und Familienmediatorin SVM Ausbildungskosten Grundlagen Mediation 18 Tage Seminare inklusive 2 Tage Supervision: Fr Anmeldegebühr: Fr Total Fr Mediation für verschiedene Anwendungsgebiete 2015/16 13 Tage Seminare inklusive Supervision: Total Fr Diplomierung: Mediation für verschiedene Anwendungsgebiete (Abschlussarbeit) Total Fr Bei vorzeitigem Austritt aus der Weiterbildung sind die Kosten der begonnenen Weiterbildung zu bezahlen, falls kein/e ErsatzteilnehmerIn den Platz belegen kann. Es gelten die AGB des IEF. Grundlagen in Mediation Mediation für verschiedene Anwendungsgebiete Diplomierung Ich erkläre mich mit den Bedingungen für die Teilnahme an der Weiterbildung, wie sie in diesem Programm enthalten sind, einverstanden. Es gelten die AGB des IEF. Zusätzliche Bewerbungsunterlagen Stichwortartiger Lebenslauf mit Foto Berufliche Aus- und Weiterbildung Möglichkeit der beraterischen Tätigkeit während der Weiterbildung Motivationsschreiben für den Besuch der Weiterbildung Belege über Vorbildungen, die vom Inhalt und vom Aufwand her einzelnen Seminaren entsprechen, können zur Anerkennung miteingereicht werden. Bitte ausfüllen und mit den Unterlagen an folgende Adresse schicken: IEF Institut für systemische Entwicklung und Fortbildung Voltastrasse Zürich 12 13
8 AGB INFORMATIONEN Name Vorname Geburtsdatum Titel/Berufsbezeichnung Ausbildung Privatadresse Telefon P P Geschäftsadresse Telefon G G Datum Allgemeine Geschäftsbedingungen des IEF 1. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. 2. Jede Anmeldung ist erst dann für das IEF verbindlich, wenn sie vom IEF schriftlich bestätigt wurde. 3. Mit der Anmeldung bestätigt die Teilnehmerin/der Teil nehmer, zu der in der Kursausschreibung ange sprochenen Teilnehmer gruppe zu gehören und die Zulassungsbedingungen zu erfüllen. 4. Änderungen betreffend Anzahl und Wahl der Dozenten bleiben vorbehalten. 5. Muss ein Angebot kurzfristig abgesagt werden, werden bereits bezahlte Kurskosten rückerstattet. Allfällige Spesen oder der entstandene Arbeitsausfall werden durch das IEF nicht vergütet. 6. Die Kosten für nicht besuchte Seminartage werden nicht zurückerstattet. 7. Bei Abmeldungen gilt: Kurzangebote (bis und mit 9 Weiterbildungs tagen): Bis zu 6 Wochen vor Kursbeginn werden Fr. 50. in Rechnung gestellt. Bei späterer Abmeldung ist der gesamte Betrag geschuldet. Längere Angebote (ab 10 Weiterbildungstagen): Die Aufnahme gebühr ist in jedem Fall geschuldet. Ab 12 Wochen bis 6 Wochen vor Beginn einer Weiter bildungseinheit sind seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin 50 % der Kosten zu tragen, ab 6 Wochen vor Beginn die gesamten Kosten. 8. Bei längeren Weiterbildungsangeboten (ab 10 Weiter bildungs tagen) kann der Weiter bildungsplatz nur dann definitiv garantiert werden, wenn die Anzahlung innert der geforderten Frist geleistet ist. 9. Die Durchführung eines Angebots ist abhängig von der Zahl der Teilnehmenden. Die Mindestzahl der Teilnehmenden wird für jedes Angebot separat festgelegt. Das IEF behält sich vor, ein Angebot aufgrund von zu tiefen Teilnehmerzahlen abzusagen. Sollte ein Angebot nicht zustande kommen, wird das IEF eine Alternative anbieten. Sollte dies auch nicht möglich sein, wird der einbezahlte Betrag der Teilnehmerin/dem Teilnehmer zurück erstattet. Allfällige Spesen oder der entstandene Arbeitsausfall werden durch das IEF nicht vergütet. 10. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer anerkennt, dass das IEF für Schäden jeglicher Art im Weiterbildungsverlauf keine Haftung übernimmt mit Ausnahme bei Nachweis grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 11. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Das IEF empfiehlt den Abschluss einer Annullationskostenversicherung (z. B. Bei Kurzangeboten sollte die Versicherung nach Erhalt der Einladung zur Weiter bildung, bei mehrjährigen Weiterbildungen bei Vertragsabschluss abgeschlossen werden. 12. Alle sich aus oder in Verbindung mit der vorliegenden Vereinbarung ergebenden Differenzen sind durch eine Mediation beizulegen. Die Parteien einigen sich auf einen Mediator sowie auf die anzuwendenden Mediationsregeln. Informationsabende Ort: IEF, Voltastrasse 27, 8044 Zürich Die Termine entnehmen Sie bitte unserer Website Der Informationsabend ist kostenlos. Es wird um Anmeldung gebeten. Anmeldeschluss/Durchführung 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung. Spätere Anmeldung möglich, falls noch freie Plätze. Die Durchführung sämtlicher Weiterbildungen erfolgt unter dem Vorbehalt der genügenden Anzahl an Teilnehmenden. Aufnahmeprozedere Die Anmeldung für die Weiterbildung erfolgt mit beigefügtem Talon «Anmeldung» und den verlangten Bewerbungsunterlagen. Bei Bedarf wird ein persönliches Gespräch angeboten. Die Bestätigung der Aufnahme in die Weiterbildung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen. Nach Eingang der schriftlichen Bewerbung werden für das Aufnahmeverfahren 300 Franken in Rechnung gestellt. Kosten Die Preise beinhalten die individuelle Begleitung der Teilnehmenden. Kost und Logis sind in den Preisen nicht inbegriffen. Bei vorzeitigem Austritt aus dem Weiterbildungsvertrag oder aus einzelnen Modulen/Seminaren aus welchen Gründen auch immer sind die Kosten der gesamten Weiterbildung zu bezahlen. Zahlungsmodus Zahlung in zwei bis vier Raten pro Weiterbildung/Modul/Seminar. Versicherung Wir empfehlen den Abschluss einer fakultativen Annullierungskosten- Versicherung. Auskünfte Raymund Solèr, lic. iur., Mediator SDM, Bereichsleiter Mediation Brigitte Dutli, IEF Institut für systemische Entwicklung und Fortbildung Voltastrasse Zürich +41 (0) ief@ief-zh.ch Zürich, 1.Januar 2013 Unterschrift Konzeption, Redaktion und Gestaltung: riomedia.ch 14 15
9 16 IEF, Institut für systemische Entwicklung und Fortbildung Voltastrasse 27, 8044 Zürich +41 (0)
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