IEF. Systemisches Konfliktmanagement

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1 1 IEF WEITERBILDUNGEN 2017/18 Systemisches Konfliktmanagement und Mediation Grundlagen in Mediation Mediation für verschiedene Anwendungsgebiete Spezialisierung in Familienmediation

2 «Jedes Ding hat drei Seiten: eine, die du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide (noch) nicht sehen.» 2

3 Systemisches Konfliktmanagement und Mediation Grundlagen in Mediation Mediation für verschiedene Anwendungsgebiete Spezialisierung in Familienmediation Anerkennung Die Weiterbildung erfüllt die Richtlinien des Schweizerischen Dachverbandes Mediation (SDM-FSM), des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) sowie der Schweizerischen Kammer für Wirtschaftsmediation (SKWM). Termine Die aktuellen Termine sowie die einzelnen Module der Weiterbildungen entnehmen Sie bitte unserer Homepage Änderungen bleiben vorbehalten. 3

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5 ALLGEMEINES ÜBER DIE AUSBILDUNG Das Institut für systemische Entwicklung und Fortbildung Mit 50 Jahren Erfahrung im Rahmen von Fort- und Weiterbildung sowie Beratungspraxis ist das IEF am Wandel und an der Umsetzung von Beratungsperspektiven beteiligt. Wir nutzen und praktizieren die Möglichkeiten systemischer Ziel- und Lösungsorientierung für Kommunikation und Entwicklung in privaten und beruflichen Kontexten. Unser Menschenbild basiert auf Konzepten der Selbstorganisation und Selbstverantwortung mit der Orientierung an humanistisch-ökologischen Werten. Das IEF bietet seit 1994 Weiterbildungen in Mediation an ursprünglich mit Schwergewicht Trennung, Scheidung und Nachscheidung. Entsprechend der erweiterten Einsatzmöglichkeiten von Mediation bietet das IEF nebst der Grundausbildung in Mediation auch Vertiefungen für verschiedene Anwendungsgebiete der Mediation an, wie bspw. in Familien- und Erbschaftsmediation, Eldermediation, Mediation mit interkulturellem Hintergrund, Mediation im öffentlichen Bereich und in der Schule, sowie Arbeitsplatz- und Organisationsmediation. Die modulare und interdisziplinäre Ausrichtung des IEF bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Weiterbildung ihren Zielen, Erfahrungen, Bedürfnissen und Interessen sowie ihren zeitlichen und finanziellen Ressourcen anzupassen. Für die verschiedenen Zielgruppen bieten wir unterschiedliche massgeschneiderte Weiterbildungen an. 5

6 ALLGEMEINES ÜBER DIE AUSBILDUNG Definition und Anwendungsgebiete Definition Mediation wird am IEF auf der Basis einer systemischen Grundhaltung verstanden und gelehrt. Mediation ist ein aussergerichtlicher Weg der Konfliktregelung, der sich auf alle persönlichen und sachlichen Aspekte zur Bewältigung eines Konflikts zwischen zwei oder mehreren Beteiligten bezieht. Mediation strebt eine ergebnisbezogene, verbindliche Lösung an, die von den Betroffenen persönlich und in der Regel freiwillig erarbeitet wird. Die KlientInnen werden hierbei durch den /die MediatorIn, eine neutrale, allparteiliche Drittperson ohne eigene Entscheidungsbefugnis, unterstützt. Das Mediationsverfahren geht von der Autonomie, Kompetenz und Entscheidungsfähigkeit des einzelnen Menschen aus. Durch das Verständnis der unterschiedlichen Sichtweisen fördert der /die MediatorIn die Dialog- und Kooperationsfähigkeit der Beteiligten, so dass diese fähig werden, im Bewusstsein der für sie relevanten Umstände eine faire Vereinbarung zu entwickeln. Anwendungsgebiete von Mediation In den vergangenen Jahren ist die Mediation als Alternative zu herkömmlichen Konfliktregelungsmöglichkeiten zunehmend bekannt geworden. Dementsprechend wurde ihr Anwendungsgebiet breiter und vielfältiger: Familienmediation wird in Trennungs- und Scheidungssituationen und beim gemeinsamen Sorgerecht angewendet, bedeutet heute aber auch Mediation zwischen Generationen, in erweiterten Familienkonflikten, in nichtehelichen Lebens- und Wohngemeinschaften. Mediation erstreckt sich ebenso auf Erbstreitigkeiten wie auch auf Nachfolgeregelungen in Firmen und auf Nachbarschaftsverhältnisse. Sie ist zunehmend gefragt und bewährt in Schulen und in Strafverfahren (Täter-Opfer-Ausgleich). Weiter wird der Mediationsansatz bei Arbeitskonflikten in Unternehmungen und Organisationen (innerbetriebliche Mediation) und Auseinandersetzungen in Verwaltung, Wirtschaft und Politik genutzt. Mediation ist eine Kernkompetenz geworden, auch für die Lösungssuche in Umweltfragen und Streitigkeiten im öffentlichen Raum. Die auf Januar 2011 in Kraft getretene schweizerische Zivilprozessordnung legt fest, dass vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens an die Stelle des Schlichtungsverfahrens eine Mediation treten kann. Zudem kann der /die RichterIn in allen Verfahren und in jedem Verfahrensstadium den Parteien eine Mediation empfehlen. Ebenfalls können in kindesrechtlichen Konflikten Behörden und Gerichte die Eltern auch gegen deren Willen verpflichten, an einer Mediation teilzunehmen (angeordnete Mediation). Die Mediation ist damit Teil des schweizerischen Rechtsalltags geworden und wird dadurch in Zukunft noch grössere Verbreitung finden. 6

7 BEDINGUNGEN UND ABLAUF Zulassungsbedingungen Grundlagen in Mediation Mediation setzt neben einer Grundhaltung der Offenheit und Allparteilichkeit persönliche Fähigkeiten wie Selbst- und Fremdwahrnehmung sowie kommunikative Kompetenzen voraus. Berufserfahrung im beraterischen Umgang mit Menschen sowie eine Tätigkeit, in deren Rahmen das Gelernte umgesetzt werden kann, sind von Vorteil. Bei entsprechender Grundausbildung ist eine Anerkennung durch den SAV (Schweizerischer Anwaltsverband), vgl. oder durch die SKWM (Schweizerische Kammer für Wirtschaftsmediation), vgl. möglich. Mediation für verschiedene Anwendungsgebiete (Vertiefung) Die Weiterbildung richtet sich an Personen mit Abschluss eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums (Diplom) mit mindestens 2 Jahren Berufspraxis* oder Abschluss einer mindestens 3-jährigen Berufsausbildung auf tertiärer Stufe und Mindestalter 25 Jahre* und Abschluss der Weiterbildung «Grundlagen in Mediation» oder einer gleichwertigen Mediationsausbildung * entsprechend der Richtlinien des Schweizerischen Dachverbands Mediation (SDM). Personen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können bei besonderer persönlicher Eignung und langjähriger Berufs- oder Familienerfahrung beim SDM ein Gesuch um Ausnahmeregelung stellen. Spezialisierung in Familienmediation (Vertiefung) Die Weiterbildung richtet sich an Personen mit einem abgeschlossenen Studium in Jurisprudenz oder einer Humanwissenschaft*, oder einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Fach(hoch)schule für soziale Arbeit*, oder einer gleichwertigen Ausbildung in einem psychosozialen, pädagogischen oder humanmedizinischen Beruf* mindestens 2 Jahren Beratungspraxis mit Paaren und /oder Familien, in der Regel nach der Grundausbildung* Abschluss der Weiterbildung «Grundlagen in Mediation» oder einer gleichwertigen Mediationsausbildung * entsprechend der Richtlinien des Schweizerischen Vereins für Familienmediation (SVFM). Beide Vertiefungsweiterbildungen schliessen mit einem Zertifikat ab. Teilnehmende der Weiterbildung «Grundlagen in Mediation» haben bei der Anmeldung Vorrang. 7

8 CURRICULUM Die Module Grundlagen in Mediation 18 Tage (120 Std.), jeweils 2- bis 3-tägige Seminare, verteilt auf 9 bis 10 Monate. Als Basis für mediative Arbeit werden grundlegende Kenntnisse in systemischem Denken und Handeln sowie Konfliktmanagement vermittelt. Konflikttheorien und Grundkenntnisse aus Psychologie, Sozial- und Kommunikationswissenschaften sind ebenfalls Bestandteil dieses Lehrgangs. Die methodischen Kernkompetenzen der Mediation werden eingeführt und anhand unterschiedlicher Felder der Mediation trainiert. Die Integration von systemischen und mediativen Ansätzen und deren Anwendungsmöglichkeiten werden konkretisiert. Die so erworbenen Grundkenntnisse werden anschliessend vertieft und erweitert. Dabei spielt die Entwicklung der mediativen Haltung eine wichtige Rolle. In der gesamten Ausbildung wird besonders Wert gelegt auf vielfältige Trainingsmöglichkeiten und den direkten Praxisbezug, um das Gelernte anhand von Beispielen zu erproben und zu reflektieren. Ziel der Grundlagen in Mediation ist es, den Teilnehmenden eine mediative Haltung und das grundlegende Handwerkszeug für die Mediationstätigkeit zu vermitteln. Sie können die Mediation in ihrem bisherigen Arbeitsfeld konkret anwenden und später, nach eigener Wahl und je nach Anwendungsgebiet, vertiefen. Die Weiterbildung «Grundlagen in Mediation» entspricht den Anforderungen des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) sowie der Schweizerischen Kammer für Wirtschaftsmediation (SKWM). 8

9 CURRICULUM Mediation für verschiedene Anwendungsgebiete 13 Tage (87 Std., inklusive Supervision) Voraussetzung für den Besuch der Vertiefungsweiterbildung ist der Besuch der Weiterbildung «Grundlagen in Mediation» oder einer in Inhalt und Umfang gleichwertigen Ausbildung. Diese Weiterbildung ist modular aufgebaut und vermittelt einen vertieften Einblick in die unterschiedlichen Bereiche der Mediation. So werden die Besonderheiten der Familienmediation, der Mediation im öffentlichen Bereich, sowie der Arbeitsplatz- und Organisationsmediation anhand von Praxisbeispielen erarbeitet und vertieft. In der Supervision werden konkrete Fälle und Praxisfragen der Teilnehmenden reflektiert, das Gelernte wird mit den persönlichen Ressourcen verknüpft und so die Entwicklung eines eigenen Stils gefördert. Die «Grundlagen in Mediation» und die Vertiefung «Mediation für verschiedene Anwendungsgebiete» entsprechen zusammen den Anforderungen des Schweizerischen Dachverbands Mediation (SDM-FSM). Spezialisierung in Familienmediation 18 Tage (120 Std., inklusive Supervision) Voraussetzung für den Besuch der Weiterbildung in Familienmediation ist der Besuch der Weiterbildung «Grundlagen in Mediation» oder einer in Inhalt und Umfang gleichwertigen Ausbildung. Diese Weiterbildung vermittelt einen vertieften Einblick in die unterschiedlichen Bereiche der Familienmediation. Gegenstand der Weiterbildung sind ausserdem psychologisches Wissen über Familiendynamik und über Kinder und Jugendliche in familiären Konflikten sowie bei Trennung /Scheidung. Zudem werden auch juristisches Wissen in Familienrecht und die entsprechende Gerichtspraxis vermittelt. In der Supervision werden konkrete Fälle und Praxisfragen der Teilnehmenden reflektiert, das Gelernte wird mit den persönlichen Ressourcen verknüpft und so die Entwicklung eines eigenen Stils gefördert Die «Grundlagen in Mediation» und die «Spezialisierung in Familienmediation» entsprechen zusammen den Anforderungen des Schweizerischen Vereins für Familienmediation (SVFM) und des Dachverbands Mediation (SDM-FSM). 9

10 BEDINGUNGEN UND ABLAUF Anerkennung von früheren Aus- und Weiterbildungen Frühere Aus- und Weiterbildungen können grundsätzlich als Äquivalent für einzelne Seminare anerkannt werden. Sie müssen im Detail nachgewiesen und vom IEF im Hinblick auf die Entsprechung von Inhalten und zeitlichem Aufwand geprüft werden. Im Rahmen der Weiterbildung «Grundlagen in Mediation» ist das Institut limitiert in der Anerkennung von Äquivalenten aufgrund von Verbandsrichtlinien (vorgeschriebene Stundenanzahl in konstanter Lerngruppe) und des Aufbaus der Weiterbildung. Qualitätssicherung Unsere interne Qualitätssicherung praktizieren wir durch LiveArbeit wechselseitige Qualifikation zwischen Lehrenden und Lernenden kontinuierliche Feedback- und Integrationsarbeit Unsere externe Qualitätssicherung erzielen wir durch Kundenevaluation Benchmarking in einem Netzwerk von AnbieterInnen fortwährende Orientierung an Forschung und Entwicklung kontinuierliche Weiterbildung Reflexion und Austausch über die eigene Praxistätigkeit Kooperationen Die Interdisziplinarität ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Konzepts am IEF. Wir kooperieren mit TrainerInnen aus dem In- und Ausland, die über eine langjährige Erfahrung als MediatorInnen und Dozierende verfügen. 10

11 ABSCHLUSS UND FORTBILDUNG Diplomierung Für die Diplomierung ist, abgesehen von den unter «Anerkennung von früheren Aus- und Weiterbildungen» erwähnten möglichen Ausnahmen, der Besuch aller Module erforderlich (max. 10 % Absenzen in Seminaren und max. 10 % Absenzen in Supervision). Die Diplomarbeit besteht aus einem Praxisteil und einem Theorieteil. Die Arbeit dokumentiert eine eigene Mediationstätigkeit über mindestens sechs Sitzungsstunden und beinhaltet eine ausführliche Reflexion der mediativen Haltung. Sie soll aufzeigen, dass es den Teilnehmenden gelungen ist, das Gelernte in die Praxis umzusetzen und ihre Tätigkeit vor einem theoretischen Hintergrund zu reflektieren. Die Arbeit muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Weiterbildung dem IEF eingereicht werden. Fortbildungen und Veranstaltungen Regelmässige Supervision und Weiterbildung ist für die Tätigkeit als MediatorIn unabdingbar und für anerkannte MediatorInnen Pflicht. An die Weiterbildung schliessen daher die Fortbildungen an. Wir bieten 2017/18 bewährte und neuentwickelte themenspezifische Fortbildungen für Mediatoren an. Daneben bieten wir ein- bis dreitägige Seminare für Fachpersonen aus dem Beratungsumfeld (Coaching, Team- und Organisationsentwicklung, Personalentwicklung, Rechtsberatung) und für im therapeutischen Kontext tätige Fachpersonen an. Einzelne Fortbildungen richten sich an alle an Kommunikation und Konfliktkultur interessierte Personen. 11

12 PERSONEN Leitung Koordination Leitung: Raymund Solèr, lic. iur., Mediator SDM, Bereichsleiter Mediation und Konfliktkultur Organisation: Brigitte Dutli, Sekretariat Dozierende LehrsupervisorInnen Christine Bächtiger dipl. natw. ETH, Mediatorin SDM Iris Fillié-Utz M.A. Diplomsozialpädagogin, systemische Paar- und Familientherapeutin, Mediatorin BM und ÖBM, Supervisorin DGSF Jana Juran eidg. anerkannte Psychotherapeutin, Mediatorin Heiner Krabbe Dipl.Psych., psych. Psychotherapeut, Mediator (BAFM), Mediationssupervisor Léonie Meier Sozialarbeiterin FH, Mediatorin SDM, Familienmediatorin SVM Christian Prior Managementtrainer, Psychotherapeut, Mediator und Ausbilder BM Raymund Solèr lic. iur., Mediator SDM, Coach und Supervisor, Bereichsleiter Mediation und Konfliktkultur am IEF Andreas Uetz lic. iur., Mediator SVM, Supervisor, Coach Barbara Umbricht Lukas lic. iur., Rechtsanwältin, Mediatorin SAV und Familienmediatorin SVM 12

13 KOSTEN ANMELDUNG Ausbildungskosten Grundlagen Mediation 18 Tage Seminare: Fr Anmeldegebühr: Fr Mediation für verschiedene Anwendungsgebiete 13 Tage Seminare inklusive 6 Tage Supervision: Fr Spezialisierung in Familienmediation 18 Tage Seminare inklusive Supervision: Fr Diplomierung: Abschlussarbeit: Fr Bei vorzeitigem Austritt aus der Weiterbildung sind die Kosten der begonnenen Weiterbildung zu bezahlen, falls kein /e geeignete(r) ErsatzteilnehmerIn den Platz belegen kann. Es gelten die AGB des IEF. Grundlagen in Mediation Mediation für verschiedene Anwendungsgebiete Spezialisierung in Familienmediation Diplomierung Ich erkläre mich mit den Bedingungen für die Teilnahme an der Weiterbildung, wie sie in diesem Programm enthalten sind, einverstanden. Es gelten die AGB des IEF. Zusätzliche Bewerbungsunterlagen Stichwortartiger Lebenslauf mit Foto Nachweise der absolvierten beruflichen Aus- und Weiterbildungen Motivationsschreiben für den Besuch der Weiterbildung Belege über Vorbildungen, die vom Inhalt und vom Aufwand her einzelnen Seminaren entsprechen, können ebenfalls zur Anerkennung eingereicht werden. Bitte ausfüllen und mit den Unterlagen an folgende Adresse schicken: IEF Institut für systemische Entwicklung und Fortbildung Schulhausstrasse Zürich 13

14 AGB Name Vorname Geburtsdatum Titel /Berufsbezeichnung Ausbildung Privatadresse Telefon P P Geschäftsadresse Telefon G G Datum Allgemeine Geschäftsbedingungen des IEF 1. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. 2. Jede Anmeldung ist erst dann für das IEF verbindlich, wenn sie vom IEF schriftlich bestätigt wurde. 3. Mit der Anmeldung bestätigt die Teilnehmerin /der Teil nehmer, zu der in der Kursausschreibung ange sprochenen Teilnehmer gruppe zu gehören und die Zulassungsbedingungen zu erfüllen. 4. Änderungen betreffend Anzahl und Wahl der Dozenten bleiben vorbehalten. 5. Muss ein Angebot kurzfristig abgesagt werden, werden bereits bezahlte Kurskosten rückerstattet. Allfällige Spesen oder der entstandene Arbeitsausfall werden durch das IEF nicht vergütet. 6. Die Kosten für nicht besuchte Seminartage werden nicht zurückerstattet. 7. Bei Abmeldungen gilt: Kurzangebote (bis und mit 9 Weiterbildungs tagen): Bis zu 6 Wochen vor Kursbeginn werden Fr. 50. in Rechnung gestellt. Bei späterer Abmeldung ist der gesamte Betrag geschuldet. Längere Angebote (ab 10 Weiterbildungstagen): Die Aufnahme gebühr ist in jedem Fall geschuldet. Ab 12 Wochen bis 6 Wochen vor Beginn einer Weiter bildungseinheit sind seitens des Teilnehmers /der Teilnehmerin 50 % der Kosten zu tragen, ab 6 Wochen vor Beginn die gesamten Kosten. 8. Bei längeren Weiterbildungsangeboten (ab 10 Weiter bildungs tagen) kann der Weiter bildungsplatz nur dann definitiv garantiert werden, wenn die Anzahlung innert der geforderten Frist geleistet ist. 9. Die Durchführung eines Angebots ist abhängig von der Zahl der Teilnehmenden. Die Mindestzahl der Teilnehmenden wird für jedes Angebot separat festgelegt. Das IEF behält sich vor, ein Angebot aufgrund von zu tiefen Teilnehmerzahlen abzusagen. Sollte ein Angebot nicht zustande kommen, wird das IEF eine Alternative anbieten. Sollte dies auch nicht möglich sein, wird der einbezahlte Betrag der Teilnehmerin /dem Teilnehmer zurück erstattet. Allfällige Spesen oder der entstandene Arbeitsausfall werden durch das IEF nicht vergütet. 10. Die Teilnehmerin /der Teilnehmer anerkennt, dass das IEF für Schäden jeglicher Art im Weiterbildungsverlauf keine Haftung übernimmt mit Ausnahme bei Nachweis grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 11. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers /der Teilnehmerin. Das IEF empfiehlt den Abschluss einer Annullationskostenversicherung (z. B. Bei Kurzangeboten sollte die Versicherung nach Erhalt der Einladung zur Weiter bildung, bei mehrjährigen Weiterbildungen bei Vertragsabschluss abgeschlossen werden. 12. Alle sich aus oder in Verbindung mit der vorliegenden Vereinbarung ergebenden Differenzen sind durch eine Mediation beizulegen. Die Parteien einigen sich auf einen Mediator sowie auf die anzuwendenden Mediationsregeln. Zürich, 1.Januar 2013 Unterschrift Konzeption, Redaktion und Gestaltung: riomedia.ch 14

15 INFORMATIONEN Informationsabende Ort: IEF, Schulhausstrasse 64, 8002 Zürich Die Termine entnehmen Sie bitte unserer Website Die Informationsabende sind kostenlos. Es wird um Anmeldung gebeten. Anmeldeschluss /Durchführung 30 Tage vor Beginn der Weiterbildung. Spätere Anmeldung ist möglich, wenn noch Plätze frei sind. Die Durchführung sämtlicher Weiterbildungen erfolgt unter dem Vorbehalt der genügenden Anzahl an Teilnehmenden. Aufnahmeprozedere Die Anmeldung für die Weiterbildung erfolgt mit beigefügtem Talon «Anmeldung» und den verlangten Bewerbungsunterlagen. Bei Bedarf wird ein persönliches Gespräch angeboten. Die Bestätigung der Aufnahme in die Weiterbildung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen. Nach Eingang der schriftlichen Bewerbung werden für das Aufnahmeverfahren 300 Franken in Rechnung gestellt. Kosten Die Preise beinhalten die individuelle Begleitung der Teilnehmenden. Kost und Logis sind in den Preisen nicht inbegriffen. Bei vorzeitigem Austritt aus dem Weiterbildungsvertrag oder aus einzelnen Modulen /Seminaren aus welchen Gründen auch immer sind die Kosten der gesamten Weiterbildung zu bezahlen. Zahlungsmodus Zahlung in zwei bis vier Raten pro Weiterbildung. Versicherung Wir empfehlen den Abschluss einer fakultativen Annullierungskostenversicherung. Auskünfte Raymund Solèr, lic. iur., Mediator SDM, Bereichsleiter Mediation und Konfliktkultur am IEF Brigitte Dutli, IEF, Institut für systemische Entwicklung und Fortbildung Schulhausstrasse 64, 8002 Zürich +41 (0)

16 16 IEF Institut für systemische Entwicklung und Fortbildung Schulhausstrasse 64, 8002 Zürich +41 (0) zh.ch zh.ch

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