Vorsorge aktiv Abfertigung für Selbständige und Freiberufler Aktuelle Situation an den Kapitalmärkten Umsetzung der Geldwäscherichtlinie

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1 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Nr. 2 September Nr. 1 März Abfertigung für Selbständige und Freiberufler Aktuelle Situation an den Kapitalmärkten Umsetzung der Geldwäscherichtlinie Österreichische Post AG InfoMail Entgelt bar bezahlt

2 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Menschen Ihre Ansprechpartner bei der APK-Versicherung AG Ing. Mag. Dr. Andreas F. Promberger Prokurist, Leiter der Vertriebspartnerabteilung +43/1/ DW 71 Mag. (FH) Klemens Brugner Makler- und Kundenberatung, Information für Neumakler, Schulungen, Marketing +43/1/ DW 76 Margot Fluch Abfindungen, Beitragsverwaltung und Provisionsabrechnung +43/1/ DW 72 Sandra Wieser Neupolizzierung, sämtliche Vertragsänderungen, Switche +43/1/ DW 73 Sabine Hoffmann Informations- und Kommunikationsstelle für Externe, Depotauskünfte, Verpfändungen und Abtretungen +43/1/ DW 74 Gastautoren in diesem Magazin Sabine Malisianos-Linshalm Leitung Vertrieb APK-Pensionskasse AG +43/1/ DW 52 Inhalt Editorial 3 IPE Awards für die APK 3 Abfertigung Neu - Die Unterschiede bei Selbständigen und Freiberuflern 4 Die APK-Pensionskasse 6 Aktuelle Situation an den Kapitalmärkten 8 Performancevergleich 10 Was bringt die Umsetzung der 3. Geldwäsche-Richtlinie? 11 Impressum Herausgeber: APK-Versicherung AG, A-1031 Wien, Landstraßer Hauptstraße 26 Für den Inhalt verantwortlich: Ing. Mag. Dr. Andreas Promberger Mag. (FH) Klemens Brugner Für namentlich gekennzeichnete Artikel ist der jeweilige Autor verantwortlich. Produktion: FinanzMedienVerlag Ges.m.b.H., A-1180 Wien, Gentzgasse 43 Druck: agensketterl Druckerei GmbH, A-3001 Mauerbach, Kreuzbrunn 19 Fotos: S. 1: Franz Pfluegl, S. 5: Yvonne Bogdanski, S. 8: Increa S. 11: Christa Eder (alle fotolia.de); S. 2: alle APK, S. 6 Albrecht E. Arnold (pixelio.de) Mag. Manfred Brenner Leiter der Investment-Abteilung manfred.brenner@apk.at +43/1/ DW 83 SEITE 2 MÄRZ 2008

3 EDITORIAL Sehr geehrte Damen und Herren, werte Vertriebspartner, liebe Interessenten! In Ihren Händen halten Sie nun die erste Ausgabe 2008 unseres Maklermagazins Vorsorge aktiv, bei der wir wieder versucht haben, Ihre Anregungen und Wünsche so gut wie möglich umzusetzen. Ich möchte mich dafür nochmals herzlich bedanken. Bevor ich Ihnen einen kurzen Überblick über den Inhalt dieser Ausgabe gebe, möchte ich Bilanz über das vergangene Jahr 2007 ziehen, in dem wir uns dazu entschlossen haben, unser Maklermagazin Vorsorge Aktiv ins Leben zu rufen. Nach nunmehr drei Ausgaben haben wir uns ein klein wenig Routine angeeignet und konnten, nicht zuletzt Dank Ihrer Ratschläge, unser Magazin ständig verbessern. Bestärkt durch die positiven Rückmeldungen haben wir uns nach einer Testphase entschlossen, das Magazin in Zukunft weiterhin fortzuführen und die Auflage systematisch zu erweitern. In dieser Ausgabe liegt der Schwerpunkt im Marktausblick 2008 sowie im Rückblick auf das Jahr 2007 und unsere Performanceergebnisse. Weitere Inhalte sind die Ausweitung der Abfertigung auf Selbständige und Freiberufler und ein aktueller Überblick über die Pensionskassenregelungen. Die APK-Versicherung AG hat sich in den letzten zehn Jahren zur bestperformenden fondsgebundenen Lebensversicherung Österreichs entwickelt. Auch das Provisionssystem der APK wurde in den vergangenen Jahren optimiert und den rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst, um Ihnen Haftungsprobleme zu ersparen. Da die APK durch ihre Bankenunabhängigkeit über keinen Bankenvertrieb und eigenen Außendienst verfügt, sondern ausschließlich über Versicherungsmakler und Finanzdienstleister vertreibt, hat die Weiterempfehlung und Mundpropaganda Ihrerseits einen hohen Stellenwert für unser Unternehmen. Ich möchte mich daher für die zahlreichen Weiterempfehlungen bedanken! Unser Ziel ist es, unseren Bekanntheitsgrad bei Maklern zu erhöhen und langfristig ein Bestandteil der Produktpalette jedes Versicherungsmaklers und Finanzdienstleisters zu werden. Die APK möchte der Porsche unter den Anbietern der fondsgebundenen Lebensversicherung sein! Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit bzw. würden uns sehr glücklich schätzen, Sie als neuen Partner begrüßen zu dürfen. Sollten Sie das Magazin auch Kollegen weiterempfehlen wollen, bitte nur ein kurzes Mail an senden! Ihr Andreas Promberger Wir sind stolz, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass die APK-Pensionskasse AG im Jahr 2007 vom renommierten IPE Magazin (Investment & Pensions Europe), das die Pensionskassen im europäischen Raum miteinander vergleicht, zweifach als Sieger ausgezeichnet wurde. Die APK-Pensionskasse erhielt den IPE Award in den Klassen Aktienstrategie und Einsatz von Derivaten. MÄRZ 2008 SEITE 3

4 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Abfertigung Neu Die Unterschiede bei Selbständigen und Freiberuflern Mag. (FH) Klemens Brugner Abfertigung Neu für Selbständige Seit müssen alle Selbständigen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach 2 GSVG unterliegen, Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse zahlen. Die Höhe der Beiträge entspricht 1,53 % der Beitragsgrundlage für die Krankenversicherung. o o Jahren des Ruhens der Gewerbeausübung bzw. nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit, bei Pensionsantritt; Im Todesfall gebührt die Abfertigung den versorgungsberechtigten Hinterbliebenen bzw. fällt die Abfertigung in die Verlassenschaft. Im Gegenzug dazu wird der Krankenversicherungsbeitrag bei gleich bleibender Leistung um 1,45 %-Punkte, also von 9,1 % auf 7,65 % gesenkt. Für alle Selbständigen, die für ihre Mitarbeiter bereits die APK gewählt haben, ist per Gesetz die APK die zuständige Mitarbeitervorsorgekasse für ihre eigenen Beiträge. Da die Sozialversicherungsanstalten für die Arbeitgeber und diejenigen für die Arbeitnehmer nicht ausreichend vernetzt sind, werden alle Selbständigen im nächsten Jahr von diesen aufgefordert, bekanntzugeben, dass sie die APK gewählt haben. Selbständige, die noch keine Mitarbeitervorsorgekasse ausgewählt haben, müssen bis längstens einen Beitrittsvertrag mit einer MV-Kasse abschließen. Die wichtigsten Eckpunkte für Selbständige Monatlicher Beitrag 1,53 % der Beitragsgrundlage (maximal bis zur Höchstbei-tragsgrundlage / Jahr, Wert 2008) für die Krankenversicherung Auszahlungsanspruch besteht o nach mindestens drei Einzahlungsjahren und zwei Steuerliche Behandlung o Beiträge sind eine Betriebsausgabe o Veranlagungserträge sind steuerfrei (keine KESt) o Einmalige Auszahlung mit 6 % begünstigt besteuert o Steuerfreie Auszahlung mittels Rente möglich Abfertigung Neu für Freiberufler Ebenso können seit Freiberufler bzw. Landund Forstwirte freiwillig Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse einzahlen. Wer kann die Möglichkeit zur freiwilligen Beitragszahlung nutzen? freiberufliche Apotheker, freiberufliche Ärzte und Zahnärzte, Patentanwälte; Land- und Forstwirte, Rechtsanwälte, Notare, Ziviltechniker und last but not least jene Personen, die nach 2 GSVG in der Pensionsversicherung pflichtversichert sind, aber nicht der Pflichtversicherung in der Selbständige Monatl. Beitrag beträgt 1,53 % der Beitragsgrundlage (Höchstbeitragsgrundlage p. a.) für die Krankenversicherung Auszahlungsanspruch besteht nach mind. 3 Einzahlungsjahren und 2 Jahren des Ruhens der Gewerbeausübung bzw. nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit, bei Pensionsantritt; Im Todesfall fällt die Anwartschaft in die Verlassenschaft bzw. gebührt den versorgungsberechtigten Hinterbliebenen. Steuerliche Behandlung Beiträge sind eine Betriebsausgabe Veranlagungserträge sind steuerfrei (keine KESt) Einmalige Auszahlung mit 6 % besteuert Steuerfreie Auszahlung mittels Rente Freiberufler Monatl. Beitrag beträgt 1,53 % der Beitragsgrundlage der Pensions- bzw. Krankenversicherung, unter Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage Auszahlungsanspruch besteht nach mind. 3 Einzahlungsjahren und 2 Jahren des Ruhens der Gewerbeausübung bzw. nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit, bei Pensionsantritt; Im Todesfall fällt die Anwartschaft in die Verlassenschaft bzw. gebührt den versorgungsberechtigten Hinterbliebenen. Steuerliche Behandlung Beiträge sind eine Betriebsausgabe Veranlagungserträge sind steuerfrei (keine KESt) Einmalige Auszahlung mit 6 % besteuert Steuerfreie Auszahlung mittels Rente SEITE 4 MÄRZ 2008

5 ABFERTIGUNG NEU Krankenversicherung nach 2 GSVG unterliegen. Bis wann muss man sich für eine Beitragsleistung entscheiden? Personen, die per Freiberufler sind, müssen sich bis entscheiden, ob sie einen Beitrag in eine betriebliche Vorsorgekasse leisten wollen. Personen, die erst später zu Freiberuflern werden, haben zwölf Monate Zeit für die Entscheidung. Wie hoch ist der Beitrag? 1,53 % der Beitragsgrundlage für die Pensionsbzw. Krankenversicherung unter Berücksichtung der Höchstbeitragsgrundlage, unterschiedlich je nach Berufsgruppe. Wie erfolgt die Beitragszahlung? Mit Ausnahme der Rechtsanwälte, für die eine direkte Beitragszahlung vorgesehen ist, werden die Beiträge über die Sozialversicherungsträger abgeführt. Wann kann man die Beitragszahlung wieder beenden? Entscheidet man sich zur Beitragszahlung, dann kann man diese bis zur Beendigung der Tätigkeit weder einstellen noch aussetzen. Wann hat man Anspruch auf Auszahlung? Nach zumindest drei Beitragsjahren und Beendigung der Pflichtversicherung bzw. bei Beendigung der Berufsausübung und einer dann beginnenden Wartezeit von zwei Jahren besteht ein Auszahlungsanspruch. Gegenüberstellung Selbständige und Freiberufler: Welche Vorteile bringt das für Vertriebspartner? Die Bemühungen unserer Vertriebspartner, das sich neu erschließende Kundensegment bestmöglich zu beraten, wird natürlich honoriert: Vertriebspartner erhalten für alle Neuverträge, die nach dem abgeschlossen wurden oder werden, drei Jahre lang 50 % der Verwaltungskosten (gestaffelt nach Dienstjahren von 2,2 % in den ersten fünf bis 1,5 % für mehr als zehn Dienstjahre). Wir sehen den Vertrieb der MVK als Türöffner- Geschäft für weitere Vorsorgelösungen aus der APK-Versicherung AG oder aus der APK-Pensionskasse AG. Ein Beispiel: Oft gibt es im selben Betrieb auch Mitarbeiter, die im alten Abfertigungsmodell sind. Zum Zeitpunkt der Abfertigung erfordert dies große liquide Mittel, die nicht selten die Existenz von kleineren und mittleren Unternehmen bedrohen. Zur schrittweisen und steueroptimalen Finanzierung dieser Abfertigungsforderungen kann eine Abfertigungsversicherung angeboten werden. Für Fragen steht Ihnen unsere gesamte Vertriebspartnerabteilung, insbesondere Hr. Mag. Klemens Brugner, unter 01 / bzw. unter klemens.brugner@apk.at gerne zur Verfügung. MÄRZ 2008 SEITE 5

6 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Die APK-Pensionskasse SABINE MALISIANOS-LINSHALM Was ist eine Pensionskasse? Eine Pensionskasse ist ein modernes Instrument der betrieblichen Altersvorsorge, das die Möglichkeit bietet, neben der gesetzlichen Pension eine betriebliche Zusatzpension zu erhalten. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen in Form einer Aktiengesellschaft, das Beiträge einhebt, die eingegangenen Gelder veranlagt und Pensionsleistungen an die Versorgungsberechtigten erbringt. Welche Rechtsvorschriften sind von Bedeutung? Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sind im Pensionskassen(PKG)- und Betriebspensionsgesetz (BPG) sowie in den Steuergesetzen enthalten. Wie erfolgt der Beitritt zur APK-Pensionskasse? Die Teilnahme an der APK-Pensionskasse AG setzt eine Betriebsvereinbarung zwischen der Belegschaftsvertretung (bzw. bei Unternehmen ohne Betriebsrat Einzelvereinbarungen zwischen den Mitarbeitern) und dem Unternehmen, in welchen unter anderem die Beitrittsvoraussetzungen sowie das Beitrags- und Leistungsrecht geregelt werden, voraus. Auf Basis dieser Vereinbarung schließt das Unternehmen mit der Pensionskasse einen Pensionskassenvertrag ab. Welche Pensionskassenmodelle werden angeboten? Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem beitragsorientierten (der Beitrag wird vertraglich vereinbart) und dem leistungsorientierten Pensionskassenmodell (die Leistung wird vertraglich vereinbart). Im beitragsorientierten Vorsorgemodell wird die Höhe der Beiträge entweder als Fixbetrag oder in Relation zum Gehalt vereinbart. Die Höhe der Leistungen hängt in erster Linie von den eingezahlten Beiträgen sowie von der Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte bzw. einer Änderung der biometrischen Grundlagen ab. Im leistungsorientierten Modell - welches nur noch vereinzelt abgeschlossen wird - vereinbaren der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber die Höhe der Pension. Der Arbeitgeber bezahlt die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Beiträge, die der Höhe nach aufgrund der Entwicklung der Kapitalmärkte bzw. Änderung der biometrischen Grundlagen (Lebenserwartung etc.) sowohl steigen als auch sinken können. Da vorwiegend beitragsorientierte Pensionskassenmodelle abgeschlossen werden, beziehen sich nachstehende Informationen vorwiegend auf diese Zusagen. Welche Beiträge werden an die Pensionskasse bezahlt? Bei einem beitragsorientierten Modell ergibt sich die Verpflichtung für den Arbeitgeber, Beiträge (Arbeitgeberbeiträge) an die Pensionskasse zu entrichten. In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen (z. B. bei anhaltenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten) besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, seine Leistung vorübergehend auszusetzen oder einzuschränken bzw. gänzlich zu widerrufen. Die Beitragspflicht des Arbeitgebers endet mit der Beendigung des Dienstverhältnisses des Arbeitnehmers. Zusätzlich zu den Beiträgen des Arbeitgebers besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, freiwillig eigene Beiträge (Arbeitnehmerbeiträge) zu leisten. Die Beitragsleistung des Arbeitnehmers kann jederzeit ohne Angabe von Gründen ausgesetzt oder der Höhe nach herabgesetzt werden. Grundsätzlich dürfen diese Arbeitnehmerbeiträge die Beiträge des Arbeitgebers nicht übersteigen; Ausnahme ist die prämienbegünstigte Altersvorsorge (bis pro Jahr) gemäß 108a Einkommensteuergesetz. SEITE 6 MÄRZ 2008

7 PENSIONSKASSE Welche Leistungen erbringt die Kasse? Die jeweilige Leistungsart wird in der Betriebsvereinbarung vereinbart. Der Berechtigte hat in der Regel Anspruch auf eine Alters- bzw. Berufsunfähigkeitspension. Nach dem Tod des Berechtigten haben seine Hinterbliebenen Anspruch auf eine Witwer-/Witwen- bzw. Waisenpension. Leistungen der APK-Pensionskasse AG werden grundsätzlich 14mal jährlich (zwölf Monatspensionen sowie zwei Sonderzahlungen) ausbezahlt. In Bagatellfällen, sofern das angesparte Kapital unter der Abfindungsgrenze gemäß PKG von derzeit liegt, ist eine einmalige Kapitalabfindung möglich. Wann entsteht ein Anspruch auf eine Leistung? Ein Anspruch auf eine Pensionsleistung (z. B. Alters- bzw. Berufsunfähigkeitspension) setzt die Erfüllung der in der Vereinbarung festgelegten Anspruchsvoraussetzungen (z. B. Alter, Beendigung des Dienstverhältnises usw.) voraus. Welche Ansprüche entstehen bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor Eintritt eines Leistungsfalles? Bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor Eintritt eines Leistungsfalles - nach Erfüllung einer allfällig vereinbarten Unverfallbarkeitsfrist von höchstens fünf Jahren - steht dem Berechtigten ein sogenannter Unverfallbarkeitsbetrag (UVB), über welchen er gemäß 5 BPG verfügen kann, zu. Der Berechtigte kann diesen UVB entweder in eine beitragsfrei gestellte Anwartschaft umwandeln oder die Übertragung in die Pensionskasse, die betriebliche Kollektivversicherung, die Einrichtung i. S. d. 5 Z 4 PKG, in eine Gruppenrentenversicherung oder in eine direkte Leistungszusage eines neuen Arbeitgebers bzw. in eine Rentenversicherung ohne Rückkaufsrecht oder in eine ausländische Altersvorsorgeeinrichtung oder aber die Fortsetzung mit eigenen Beiträgen verlangen. Liegt der UVB unter der gesetzlich festgesetzten Abfindungsgrenze von (seit ) kann sich der Berechtigte diesen UVB auch bar auszahlen lassen. Welche Steuervorteile bietet das Pensionskassenmodell? Pensionskassenbeiträge Beiträge des Arbeitgebers sind zur Gänze steuer- und abgabenfrei. Sie werden ohne Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabzug auf dem persönlichen Pensionskassenkonto gutgeschrieben. Beiträge des Arbeitnehmers werden vom Nettogehalt einbehalten und können innerhalb des persönlichen Sonderausgabenrahmens steuerlich geltendgemacht werden bzw. kann für Arbeitnehmerbeiträge bis zu pro Jahr gemäß 108 a Einkommensteuergesetz die Prämienförderung auf Antrag in Anspruch genommen werden. Der Prämienbetrag (für 2008 in Höhe von 9,5 %) wird dem Pensionskassenkonto gutgeschrieben. Beiträge über der prämiengeförderten Jahresgrenze können als Sonderausgaben geltendgemacht werden. Der Berechtigte erhält über die geleisteten Beiträge jährlich automatisch eine Finanzamtsbestätigung. Generell werden von der Pensionskasse für Pensionskassenbeiträge 2,5 % Versicherungssteuer abgeführt. Die durch die Veranlagung erzielten Erträge werden steuerfrei den Berechtigtenkonten gutgeschrieben. Pensionskassenleistungen Der aus Arbeitgeberbeiträgen finanzierte Teil der Pensionsleistung unterliegt zur Gänze der Lohnsteuer. Der durch eigene Beiträge erworbene Pensionsanspruch ist zu 75 % steuerfrei. Soweit der Anspruch prämienbegünstigt finanziert wurde, sind die Pensionsleistungen daraus zur Gänze steuerfrei. Wie verändert sich die Pensionshöhe? Künftige Pensionsanpassungen sind von den erzielten Veranlagungserträgen abhängig und können auch negativ sein. Weiters besteht die Möglichkeit, im Pensionskassenvertrag eine gesetzlich festgelegte Mindestverszinsung (Mindestertrag) zu vereinbaren. In diesem Fall wird von der Pensionskasse, sofern der Veranlagungsertrag im Fünfjahresdurchschnitt unter dem Mindestertrag liegt, aus der gebildeten Mindestertragsrücklage ein Zuschuss zu den Pensionen geleistet. Wo erhalten Sie weitere Informationen? Wir stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitern gerne als Partner für die Umsetzung eines betrieblichen Altersvorsorgemodells zur Verfügung. MÄRZ 2008 SEITE 7

8 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Aktuelle Situation an den Kapitalmärkten Mag. Manfred Brenner Nach der anhaltenden konjunkturellen Dynamik der letzten Jahre wurde der Beginn des Jahres 2007 durch erste Anzeichen einer Wachstumsabschwächung geprägt. Fallende US-Immobilienpreise deuteten schon zu Beginn des Vorjahres auf einen drohenden Einbruch der Konsumentennachfrage und sich abschwächende Arbeitsmarktdaten verdichteten diesen Eindruck in aller Deutlichkeit. Hohe Rohstoffpreise, die durch anhaltende asiatische Nachfrage motiviert wurden, und Anstiege der Lohnkosten in eben diesen produzierenden Entwicklungsländern führten zu einem nachhaltigen Anstieg der Inflationsrate. Die sich abzeichnenden Bemühungen der US-Notenbank, durch Zinssenkungen einer möglichen Wirtschaftsschwäche entgegenzuwirken, führten darüber hinaus zu einer Verstärkung der Preisanstiegserwartungen. Ende Juni fand die bis dato anhaltende US-Liquiditätskrise ihren Ausgangspunkt und bestätigte die schon seit einiger Zeit diskutierte Vermutung der Überbewertung einzelner in diesem Bereich angesiedelter Investments und damit verbundener Strukturen. Anfänglich von vielen als begrenzter Problembereich erachtet, weitete sich dieses Problem vor allem in der Bankenlandschaft dynamisch aus. Immer neue Meldungen über Abschreibungserfordernisse einzelner Banken ließen die Investoren über das Gesamtausmaß dieser Krise weiter im Dunkeln. Die Verängstigung der Anleger führte zwar im Sommer zu einem ersten spürbaren Anstieg der Risikoaversion, dessen gesamte Auswüchse wurden allerdings bis Jahresende 2007 noch nicht annähernd fassbar. Im laufenden Jahr werden diese aber wahrscheinlich zunehmend deutlicher und abschätzbarer. Europa konnte durch einen dynamisch aufwertenden Euro die Inflationsthematik etwas gelassener beurteilen, da vor allem Rohstoffe nahezu ausschließlich in US-Dollar fakturiert werden und die Preiserhöhung die europäischen Produzenten und Endkonsumenten somit in etwas abgeschwächter Form traf. Die Europäische Zentralbank EZB reagierte dementsprechend zurückhaltender in ihrer Zinspolitik. Da sich die Notenbank deutlicher in ihrer Zielausrichtung um die Steuerung und Kontrolle der Inflation bemüht, legte die US-Fed schon in der Vergangenheit ihren Fokus auf die Stabilisierung des konjunkturellen Wachstumspfades. Diese historische Gegebenheit konnte auch 2007 bestätigt werden. Die APK reagierte schon sehr früh auf dieses geänderte fundamentale Umfeld, indem kurz vor den ersten Rückschlägen auf dem Aktienmarkt Schritt für Schritt Marktrisiko reduziert wurde. Als ersichtlich wurde, dass betroffene Finanzunternehmen ihre mit dieser Finanzkrise verbundenen Investments nicht in aller notwendigen Deutlichkeit nach unten korrigieren würden, folgten unsererseits weitere strategische Absicherungsmaßnahmen gegen Jahresende. Diese Maßnahmen ließen zusammen mit der regionalen Allokationsphilosophie (welche als Hauptertragsquelle der SEITE 8 MÄRZ 2008

9 MARKTKOMMENTAR APK-Aktienstrategie zu erwähnen bleibt) die Outperformance zur Benchmark und zu Konkurrenzprodukten deutlich anschwellen. Das APK-Aktienportfolio konnte mit einem Jahresendergebnis von knapp +11 % seine Benchmark wie auch seine Peer-Group (durchschnittliche Performance lag bei ca. -1 %!) deutlich übertreffen und sorgte auch aus Gesamtunternehmenssicht für ein sehr erfreuliches Ergebnis. Per Ende Jänner diesen Jahres liegt das Aktienportfolio der APK erneut knapp 4 % über einer globalen Aktien-Benchmark, obgleich man sich dem allgemeinen Negativtrend natürlich nicht entziehen konnte. Darüber hinaus muss man sich vor Augen führen, dass die Aktienmärkte seit Jahresbeginn im Schnitt um -13 % korrigiert haben (einzelne Teilmärkte sogar bis zu -25 %). Dieser Verkaufsdruck erscheint uns kurzfristig zu übertrieben und panikartig motiviert. Wir behalten daher weiterhin unser erfolgreiches antizyklisches Konzept bei, indem Sicherungsgeschäfte in Marktaufschwungphasen angedacht werden und nicht dann, wenn Panikverkäufe zu kurzfristigen Überreaktionen führen. Obgleich wir momentan nicht damit rechnen, dass sich der bestehende Negativtrend in dieser Deutlichkeit fortsetzt, sind wir stets bemüht, uns an die jeweils aktuelle Kapitalmarktsituation anzupassen. Momentan heißt dies für uns, dass wir unsere Portfolios bei günstigen Kursen schrittweise noch etwas defensiver ausrichten und speziell auf dem Aktienmarkt vorsichtiger agieren. Durch den Einsatz flexibler Sicherungsinstrumente bewahren wir uns allerdings auch den Vorteil, flexibel auf sich ändernde Marktsituationen reagieren zu können. Daher können wir auch bei einem erneuten Stimmungsumschwung von einer etwaigen Erholung an den Aktienmärkten profitieren. Aufgrund historischer Kennzahlenvergleiche erfahren einzelne Unternehmen momentan sehr günstige Bewertungen. Noch befindet sich die US-Wirtschaft nicht in einer Rezession, eingepreist wird diese aber auch schon über das aktuelle Jahr hinaus für Diese Fakten zeigen momentan sehr deutlich, dass die aktuelle Stimmung zu negativ ausgeprägt ist. Durch Positionierung in global agierende Unternehmen und durch Investments, die von der anhaltenden Wirtschaftsdynamik asiatischer Länder profitieren, kann unserer Meinung nach immer noch nachhaltiger Vorteil gezogen werden. Die globale Wirtschaftsentwicklung und aktuelle Nachrichtenlage der Unternehmen deuten ungeachtet der aktuellen Situation weiterhin auf diesen langfristigen Trend hin. Arbeiten Sie mit dem Bestperformer der fondsgebundenen Lebensversicherung Österreichs zusammen Aufgrund der EU-Vermittlerrichtlinie, der OGH-Urteile aus 2007, MIFID, FMA-Mindeststandards und VersVG rücken der Best-Advice-Ansatz und die Beratungshaftung immer mehr in den Fokus von Versicherungsvermittlern, Finanzdienstleistern sowie Versicherungsmaklern und machen eine klare Selektion der einzelnen Anbieter nötig. Die APK möchte Sie in der privaten wie in der betrieblichen Altersvorsorge dabei unterstützen! MÄRZ 2008 SEITE 9

10 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Performancevergleich APK distanziert Indices und Benchmark sowie den Mitbewerb Die APK-Versicherung konnte den Mitbewerb und die führenden Anbieter der fondsgebundenen Lebensversicherung im Jahr 2007 mit einer Performance im Aktienportfolio APK-Equity mit +10,8 % (führende Anbieter +1,3 % bzw. -3,7 %) trotz schwierigen Börsenumfelds klar deklassieren. Auch bei den Anleihen wusste sich die APK-Versicherung klar zu behaupten. Das Aktienportfolio APK-Equity erwirtschaftete seit dem Start 1996 eine durchschnittliche Performance von 8,7 %. Auch die APK-Pensionskasse konnte mit +4,8 % Performance im Jahr 2007 (Marktdurchschnitt ohne APK 1,2 % lt. OeKB-Berechnung), ihren Vorsprung weiter ausbauen. In Folge dieser guten Ergebnisse wurde die Veranlagung der APK international mit dem IPE Award 2007 für besonders erfolgreiche Aktieninvestments und den gelungenen Einsatz von Währungs- und Aktienderivaten mehrfach ausgezeichnet. Die APK-Versicherung AG erzielte im Jänner 2008 im 100 %igen Aktienportfolio (APK-Equity) ein Performanceergebnis von -7,1 %, im Anleihenportfolio APK-Bonds +1,6 %. Vergleicht man diesen Wert zur Benchmark bzw. den Indices, wird auch bei schwierigstem Marktumfeld die Leistung der APK-Veranlagungspolitik deutlich. Im Vergleich dazu steht die Benchmark bei -10,7 %, der DAX bei -14,8 %, der S&P 500 bei -8,6 % oder der ATX bei -16,8 %. Performancevergleich 100 % Aktien der FLV in % p. a. seit Start: Start: APK , Financelife , Skandia Kursstichtag: APK im Vergleich zur Benchmark und Indices bis (Benchmark: 50 % MSCI World ex Europe, 50 % MSCI Europe) Die Zusammensetzung unseres aktiv gemanagten globalen Aktiendachfonds GM1, der das Portfolio APK-Equity bildet und in jedem gemischten Portfolio den Aktienanteil darstellt, wurde durch die schwierige Marktlage von unserer Investment-Abteilung neu gewichtet. Der Dachfonds weist mit Stichtag einen deutlich höheren Geldmarktanteil auf; die Allokation sieht wie folgt aus: Der globale Dachfonds GM1 enthält Einzelfonds wie beispielsweise einen EU-small-cap von Lazard, einen EU-Blue- Chip von JP Morgan, einen Far-East-Equity-Fund von Vontobel oder einen Water-Fund von KBC. Für weitere Anfragen wenden Sie sich bitte an uns! SEITE 10 MÄRZ 2008

11 RECHT Was bringt die Umsetzung der 3. Geldwäsche-Richtlinie? Mag. Alexandra Thoma Das Thema Geldwäsche nimmt international an Bedeutung zu und so auch die Verpflichtung, Maßnahmen im Kampf dagegenzusetzen. Mit der Umsetzung der 3. Geldwäsche-Richtlinie in Österreich zum werden die bestehenden Geldwäschebestimmungen erweitert: neben Kredit- und Finanzinstituten fallen nun auch Versicherungen sowie Lebensversicherungsvermittler in deren Geltungsbereich. Weiters erhalten die Marktteilnehmer mehr Eigenverantwortung bei der Beurteilung von Geldwäscherisiken. Versicherungsunternehmen, die ihre Produkte über Vermittler vertreiben, sollten sich verstärkt mit den Geldwäschebestimmungen auseinandersetzen, d. h.: Die Plausibilität aller Zahlungsflüsse muss nachvollziehbar und dokumentiert sein und mit der Kundenidentität übereinstimmen. Die Intensität der Sorgfaltspflicht ist abhängig von der Zuteilung des Kunden in eine bestimmte Risikostufe. 14 EStG - Wertpapierdeckung Neu wieder verfassungswidrig? Im Jahre 2006 hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Wertpapierdeckung bei Abfertigungsrückstellungen und bei Pensionsrückstellungen auf. In der Folge hat der Gesetzgeber die Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen neu geregelt. Auch die Neuregelung stößt jedoch auf verfassungsrechtliche Bedenken: Die im Versicherungsaufsichtsgesetz neu eingefügten 98a bis 98 h gelten für Versicherungen, die das Lebensversicherungsgeschäft betreiben. Gemäß 98c VAG gelten für Versicherungsunternehmen vereinfachte Sorgfaltspflichten, wenn bei einer Lebensversicherung die jährliche Prämie nicht übersteigt (bzw. Einmalprämie: ). Die vereinfachten Sorgfaltspflichten bestehen in einer Risikoanalyse, einer Identifizierung des zukünftigen Geschäftspartners, wobei Versicherungsunternehmen die Identität des Begünstigten auch erst vor der Auszahlung bzw. wenn der Begünstigte Rechte aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch nimmt, vornehmen können. Weiters sieht das Gesetz eine fünfjährige Aufbewahrungspflicht der Daten nach Ende des Versicherungsvertrages vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Verdachtsmeldung an die Behörde (Bundeskriminalamt) zu erstatten. Dies zum einen deshalb, weil im Fall einer Unterdeckung die Summe der Gewinnzuschläge innerhalb weniger Jahre den Rückstellungsbetrag erreichen bzw. überschreiten könnte. Weiters würde der Gewinnzuschlag zur Besteuerung eines fiktiven Gewinns führen. Der VfGH erklärt hiezu: Für eine derartige Sanktion kann der Gerichtshof eine sachliche Rechtfertigung vorderhand nicht erkennen. Zum anderen sieht die Neuregelung eine Pflicht zur Wertpapierdeckung lediglich für Pensionsrückstellungen vor; für Abfertigungsrückstellungen ist dies nicht vorgesehen. Eine sachliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung ist nicht erkennbar. Es bleibt somit abzuwarten, ob die Neuregelung einem etwaigen nochmaligen Einschreiten des VfGH standhält. MÄRZ 2008 SEITE 11

12 DAS MAKLERMAGAZIN DER APK Führender österreichischer institutioneller Rentenzahler Verwaltetes Vermögen von mehr als 2,5 Mrd. Unabhängigkeit bei Veranlagung (keine Bankenabhängigkeit) Kompetente Beratung und längste Erfahrung (seit dem Jahr 1989) Die APK-Pensionskasse AG wurde mehrfach international ausgezeichnet Spezialisiert für die private und die betriebliche Vorsorge Erster Anbieter der fondsgebundenen Rentenversicherung in Österreich Steht für die Abfertigung Neu als Qualitätsanbieter zur Verfügung. IHR DIREKTER DRAHT ZU UNS: APK-Versicherung AG Landstraßer Hauptstraße Wien Telefon Fax Internet DW DW versicherung@apk.at SCHREIBEN SIE UNS, WENN SIE PARTNER WERDEN WOLLEN: Ing. Mag. Dr. Andreas Promberger (andreas.promberger@apk.at) Mag. (FH) Klemens Brugner (klemens.brugner@apk.at)

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