Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt Quedlinburg und Landkreis Harz. Erstellungsdatum:
|
|
- Sebastian Schenck
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadt Quedlinburg Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV-StRQ/010/11 öffentlich Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt Quedlinburg und Landkreis Harz Erstellungsdatum: Beratungsfolge: Datum der Sitzung Gremium Haupt- und Finanzausschuss Quedlinburg Vorberatung Stadtrat der Stadt Quedlinburg Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Stadtrat bevollmächtigt den Oberbürgermeister, die Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt Quedlinburg und Landkreis Harz zur Übernahme von Leistungsangeboten für Bürger gemäß Anlage 1 abzuschließen. Erarbeitet durch: Frau Voigt gez. Voigt Erforderliche Mitzeichnungen: Verantwortlicher Fachbereich: Fachbereich 1 Stabsstelle 0.6 Frau Goldbeck Fachbereich 2 gez. Masche gez. Goldbeck gez. Voigt Oberbürgermeister Dr. Brecht gez. Brecht
2 Sachverhalt: Der Landkreis Harz beabsichtigt, im 2011 weitere Verwaltungsaußenstellen zu schließen und im Zuge dessen Vereinbarungen mit verschiedenen Gemeinden zur Übernahme von Aufgaben der ehemaligen Bürgerbüros abzuschließen. Dabei sollen auch die Erfahrungen der Kommunen genutzt werden. Die entsprechenden Fachgebiete aus den beiden Behörden führen seit August 2010 die erforderlichen Gespräche. Seitens der Stadt Quedlinburg wurde die Bereitschaft zur Übernahme dieser Aufgaben ab signalisiert. Durch den Landkreis Harz wurde der Entwurf einer Vereinbarung übergeben. Eine Kostenkalkulation basierend auf Anzahl von Besucherkontakten und dem durchschnittlichen zeitlichen Umfang sollte nachgereicht werden. Eine Übergabe von Landkreispersonal wurde von Beginn an ausgeschlossen. Im Dezember 2010 wurde der Stadt Quedlinburg ein erneuter Entwurf vorgelegt. Neugeregelt wurde die Kostenübernahme bestehend aus einem Sockelbetrag in Höhe von Euro/ und einer variablen Einwohnerpauschale von 0,85 je Einwohner und. Bedingt durch die dringend erforderlichen Baumaßnahmen am Gebäude in der Heiligengeiststraße für den Umzug der Kommunalen Beschäftigungsagentur soll die Vereinbarung nunmehr bereits zum in Kraft treten und zunächst bis zum befristet werden. Die bisherigen Aufgaben des Bürgerbüros des Landkreises sollen aufgabenbezogen dezentral von Mitarbeitern der Fachbereiche 2 und 3 wahrgenommen werden. Finanzielle Auswirkungen Veranschlagung im laufenden Haushaltsjahr Ja Nein Ja Nein Pflichtaufgaben freiwillige Aufgaben Verwaltungshaushalt HHst Einnahmen Vermögenshaushalt HHst Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten) Jährliche Folgekosten/ Folgelasten keine Gesamtfinanzierung Eigenanteil Gesamtfinanzierung Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge etc.) Verpflichtungsermächtigungen Ja Nein Finanzplan/Investprogramm
3 Anlage Vereinbarung zwischen der Stadt Quedlinburg, Markt 1 in Quedlinburg, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Dr. Eberhard Brecht und dem Landkreis Harz, Friedrich- Ebert- Str. 42 in Halberstadt, vertreten durch den Landrat Herrn Dr. Michael Ermrich Präambel Die Vertragspartner bekunden ihre Absicht, Leistungsangebote für die Bürger zu optimieren und Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten. Durch die Bündelung von öffentlichen Aufgaben auch über die Behördengrenzen hinweg sollen Dienstleistungen mit abgrenzbarem Beratungsbedarf aus einer Hand bürgernah und zentral angeboten werden. Die Rolle und Funktion der Kommune wird somit gestärkt. 1. Gegenstand Der Kooperationsvertrag stellt die Durchführung von allgemeinen Dienstleistungen durch die Stadt Quedlinburg im Sinne des 23 GO LSA dar. Die Stadtverwaltung verpflichtet sich, für die Bürger ihrer Einheitsgemeinde Anträge auf Leistungen des Landkreises Harz, welche im Wesentlichen aus der Anlage ersichtlich sind, auszugeben und anzunehmen. Darüber hinaus ist die Stadtverwaltung den Bürgern bei der Antragstellung behilflich, prüft die Anträge und beizubringenden Unterlagen auf deren Vollständigkeit und leitet diese an den LK Harz weiter. Bei Bedarf erfolgt die allgemeine Information der Bürger über die Standorte der Fachämter des Landkreises Harz und deren Zuständigkeiten sowie die Vermittlung zu den zuständigen Sachbearbeitern. 2. Grundsätze der Zusammenarbeit Die Partner verpflichten sich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und tauschen beiderseits Informationen aus, die für die Erbringung der Dienstleistung von Bedeutung sind. 3. Rahmenbedingungen Die Dienstleistung erfolgt für den Landkreis Harz in den Räumen der Stadtverwaltung und mit stadteigenem Personal.
4 Die Bürger können ihr Anliegen, entsprechend Punkt 1 dieser Vereinbarung, innerhalb der durch die Stadtverwaltung vorgegebenen Sprechzeit vorbringen. Der Stadtverwaltung wird der Zugriff auf Teile des Intranetportals des Landkreises Harz gewährt, um die aktuellen Zugangsdaten der Organisationseinheiten und Mitarbeiter im Telefonverzeichnis verwenden zu können. Der Landkreis übergibt der Stadtverwaltung die Anträge des Landkreises, die durch den Bürgerservice vorgehalten werden sollen mit den entsprechenden Checklisten zur Prüfung auf Vollständigkeit. Die Zustellung der Antragsunterlagen an den Landkreis erfolgt zeitnah über die in der Stadtverwaltung üblichen Zustelldienste. 4. Kostenübernahme Die Kosten werden grundsätzlich durch einen Sockelbetrag i.h.v Euro/ und einer variablen Einwohnerpauschale i.h.v. 0,85 Euro je Einwohner der Einheitsgemeinde bestimmt. Der Landkreis erstattet der Stadt Quedlinburg anteilig im ersten Vertragsjahr Kosten i.h.v Euro. Der Landkreis behält sich vor, den variablen Kostenanteil entsprechend der Einwohnerzahlen jährlich neu festzusetzen. Maßgebend ist die Einwohnerzahl, die das Landesamt für Statistik am 31. Dezember des vorletzten es ermittelt hat. Der Landkreis entrichtet die Kosten für das laufende Haushaltsjahr 2011 zum und für die kommenden Haushaltsjahre zum , zahlbar auf das Konto der Stadt Quedlinburg unter Angabe des Verwendungszweckes. 5. Wirksamkeit 1. Die Vereinbarung tritt am in Kraft und für die Dauer bis abgeschlossen. 2. Die Vereinbarung verlängert sich um jeweils ein, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. 3. Diese Vereinbarung sowie Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. 4. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein sollte, wird dadurch die Geltung der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die etwaige nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine ähnliche, dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entsprechende gültige Bestimmung zu ersetzen. Halberstadt, den... Stadt Quedlinburg Landkreis Harz
5 Anlage Ausgabe und Annahme von Anträgen für: Ausbildungsförderung (BaföG u. Meister-BaföG) Bestattungskosten Elterngeld Fischereischein Parkausweise für Behinderte Sozialhilfe/Hilfe z. Lebensunterhalt/ Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung/ sonstige Leistungen der Sozialhilfe Sozial- und Familienpässe Schülerbeförderung Unterhaltsvorschuss Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten Wohnberechtigungsschein Wohngeld/Lastenzuschuss Darüber hinaus Ausgabe von Anträgen für Dritte: Befreiung von Rundfunkgebühren (GEZ) Schwerbehinderung Kindergeld
Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Kindertageseinrichtungen in Quedlinburg. Erstellungsdatum:
Stadt Quedlinburg Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV-StRQ/098/11 öffentlich Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Kindertageseinrichtungen in Quedlinburg Erstellungsdatum: 16.02.2012 Beratungsfolge:
MehrErstellungsdatum:
Stadt Quedlinburg Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV-StRQ/073/14 öffentlich Reduzierung des maschinellen Winterdienstes Erstellungsdatum: 26.08.2014 Beratungsfolge: Datum der Sitzung Gremium 09.09.2014 Ortschaftsrat
MehrSatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Quedlinburg. Erstellungsdatum:
Stadt Quedlinburg Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV-StRQ/053/11 öffentlich Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Quedlinburg Erstellungsdatum:
MehrBeratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit. Dienstberatung OB nicht öffentlich Vorberatung Stadtrat öffentlich Entscheidung
05 Amt für Soziales und Gesundheit Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: Sozialticket 2015 Drucksache 1422/15 Stadtrat Entscheidungsvorlage öffentlich Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit
MehrBESCHLUSSVORLAGE. Gemeinderat Sitzung am öffentlich 4. Top Aktenzeichen: Fachbereich: Finanzen Bearbeitet von: Simon Mauterer
BESCHLUSSVORLAGE - ÖFFENTLICH - 49/2017 Gemeinderat Sitzung am 26.06.2017 öffentlich 4. Top Aktenzeichen: 133.33 Fachbereich: Finanzen Bearbeitet von: Simon Mauterer Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur
MehrRahmenvereinbarung. zwischen dem Landkreis Havelland, vertreten durch den Landrat, Herrn Dr. B. Schröder, im Folgenden Landkreis genannt, und
1 Rahmenvereinbarung GDI-Havelland Rahmenvereinbarung zwischen dem Landkreis Havelland, vertreten durch den Landrat, Herrn Dr. B. Schröder, im Folgenden Landkreis genannt, und der Stadt xxxx, vertreten
MehrErstellungsdatum: 05.08.2009. 19.08.2009 Haupt- und Finanzausschuss Quedlinburg Vorberatung 20.08.2009 Stadtrat der Stadt Quedlinburg Entscheidung
Stadt Quedlinburg Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV-StRQ/044/09 öffentlich Umsetzung des Beschlusses des Stadtrates vom 14.05.2009 (BV- StRQ/019/09) zur Maßnahmenliste zum Konjunkturpaket II sowie den weiteren
MehrGreifswald. UtHvfs1ut und HistirJ. BS-Beschluss öffentlich. Beschlussdatum: Einbringer: Der Oberburgermeister
22 08.05.2017 Nein BSBeschluss öffentlich / UtHvfs1ut und HistirJ 0 Greifswald 06/1011 Erfassungsdatum: 30.03.2017 Beschlussdatum: Einbringer: 05 2017 Der Oberburgermeister Beratungsgegenstand: Sponsoringvertrag
MehrFachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Kultur- und Sportausschuss
Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 374 Vorstandsbereich I Verfasser Herr Schlotzhauer Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur Öffentliche Sitzung Datum 01.02.2016
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2017 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 30
Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2017 Heilbad Heiligenstadt, den 12.09.2017 Nr. 30 Inhalt Seite A Bekanntmachung der Genehmigung zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden
Mehrzwischen dem Lande Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Landeshauptarchiv Koblenz, vertreten durch die Leiterin
V E R T R A G zwischen dem Lande Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Landeshauptarchiv Koblenz, vertreten durch die Leiterin u n d der kommunalen Gebietskörperschaft
MehrGroße Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister Absender: Jugend, Soziales, Schulen Bearbeiter: Petra Weder in Zusammenarbeit mit: Frau Wache Vorlage-Nr.: SR060-2017 Datum: 07.09.2017 Aktenzeichen: Beschlussvorlage
MehrGroße Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister Absender: Jugend, Soziales, Schulen Bearbeiter: Petra Weder in Zusammenarbeit mit: Frau Wache Vorlage-Nr.: SR038-2018 Datum: 06.08.2018 Aktenzeichen: Beschlussvorlage
MehrRichtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock. (V ereinsförderrichtlinie) Präambel
I,... tf I I ) C ) Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock V ereinsförderrichtlinie) Der Stadtrat von Eibenstock hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2002 die nachstehende
MehrVEREINBARUNG ÜBER DIE AUSGESTALTUNG DER GEMEINSAMEN EIN- RICHTUNG (JOBCENTER)
VEREINBARUNG ÜBER DIE AUSGESTALTUNG DER GEMEINSAMEN EIN- RICHTUNG (JOBCENTER) Vereinbarung gemäß 44 b Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) über die Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung
MehrGemeinderatsvorlage Nr. 79/2012
Fachbereich: 3 Kultur und Soziales Gemeinderatsvorlage Nr. 79/2012 Beschluss Vorlage an GR VA AUT öffentlich nichtöffentlich Sitzung am 05.07.2012 Vorberatung ja nein OR Beirat VA AUT öffentlich nichtöffentlich
MehrAMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 13/2009
AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 10.06.2009 Nr. 13/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 55 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Planungsverband
MehrPräambel. 1 Ziel der Richtlinie
Richtlinie zur Förderung von Vereinen sowie von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in der Stadt Schneeberg, die Zuwendungen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erhalten (Förderrichtlinie Vereine
MehrHansestadt Salzwedel Ausschuss für Finanzen, Vergaben und Wirtschaftsförderung
Hansestadt Salzwedel 14.11.2017 Ausschuss für Finanzen, Vergaben und Wirtschaftsförderung An die Mitglieder des Ausschusses EINLADUNG Im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin lade ich Sie hiermit zur 18.
MehrGroße Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister Absender: Liegenschaften Bearbeiter: Ilka Seidel Vorlage-Nr.: SR014-2016 in Zusammenarbeit mit: Datum: 22.02.2016 Aktenzeichen: Beschlussvorlage Grundstückstausch
MehrStädtische Förderung der Träger Familienentlastende Dienste in den Jahren 2004 bis 2007 Abschluss von Zuwendungsvereinbarungen
Landeshauptstadt Stuttgart Referat Soziales/Jugend und Gesundheit Gz: GRDrs 69/2004 Stuttgart, 03.02.04 Städtische Förderung der Träger Familienentlastende Dienste in den Jahren 2004 bis 2007 Abschluss
MehrMit dieser Zielsetzung vereinbaren der Kreis Recklinghausen und die große kreisangehörige Stadt Marl folgendes:
Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen, vertreten durch den Landrat, und der kreisangehörigen Stadt Marl, 5.7 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Recklinghausen, Kurt- Schumacher-Allee
MehrWeiterleitungsvertrag
Zur Durchführung der Maßnahme (genaue Bezeichnung der Maßnahme) wird zwischen - nachfolgend Zuwendungsempfänger genannt und - nachfolgend Dritter genannt folgender geschlossen: Weiterleitungsvertrag 1
MehrMöglicher Kostenrahmen einer Landesgartenschau (LAGA) im Jahr Erstellungsdatum:
Stadt Quedlinburg Informationsvorlage Vorlage Nr.: IV-HFAQ/001/14 öffentlich Möglicher Kostenrahmen einer Landesgartenschau (LAGA) im 2022 Erstellungsdatum: 23.09.2014 Beratungsfolge: Datum der Sitzung
MehrVereinbarung. zur Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssports. als ergänzende Leistung nach 28 SGB VI i. V. m. 44 Abs. 1 Nr.
Vereinbarung zur Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssports als ergänzende Leistung nach 28 SGB VI i. V. m. 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX vom 01.07.2012 zwischen der dem Deutschen Rentenversicherung
MehrHOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG
Dezernat Hochschulentwicklungsplanung Februar 2011 Sachgebiet Strukturentwicklung Nationale Kooperationen (Die Zuständigkeit für internationale Kooperationen liegt im Akademischen Auslandsamt; Drittmittelverträge
MehrG e n e h m i g u n g
Durchführung des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) sowie der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) hier: Genehmigung der Zweckvereinbarung
MehrÖffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: / 2018
Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 29.03.2018 08 / 2018 Örtliche Bekanntmachung des Kreises Plön Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht
MehrSponsoringvertrag. Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt
Sponsoringvertrag Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt vertreten durch den Ersten Vorsitzenden Andreas Haas und dem nachfolgend
MehrStadtwerke Nortorf AöR
Stadtwerke Nortorf AöR Öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach 18 GkZ zur Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung für zwei Teilbereiche des Gebietes der Gemeinde Schülp b. Nortorf auf die Stadtwerke
MehrStadtrat der Hansestadt Salzwedel Der Vorsitzende
Stadtrat der Hansestadt Salzwedel 18.01.2017 Der Vorsitzende An die Mitglieder des Stadtrates EINLADUNG Im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin lade ich Sie hiermit zur 20. Sitzung des Stadtrates am Mittwoch,
MehrStadtrat der Hansestadt Salzwedel Der Vorsitzende
Stadtrat der Hansestadt Salzwedel 01.02.2017 Der Vorsitzende An die Mitglieder des Stadtrates EINLADUNG Tagesordnung: Im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin lade ich Sie hiermit zur 21. Sitzung des Stadtrates
MehrPersonalentwicklungskonzept der Stadt Quedlinburg - 2. Fortschreibung. Erstellungsdatum:
Stadt Quedlinburg Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV-StRQ/065/09 öffentlich Personalentwicklungskonzept der Stadt Quedlinburg - 2. Fortschreibung Erstellungsdatum: 26.10.2009 Beratungsfolge: Datum der Sitzung
MehrS a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr
S a t z u n g über die Erhebung von Elternbeiträgen (Benutzungsgebühren) für die Benutzung der in Trägerschaft der Gemeinde Budenheim geführten Kindertagesstätten vom 28.05.2014 Der Gemeinderat hat aufgrund
MehrDreiseitiger Vertrag
Dreiseitiger Vertrag zur Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Durchführung eines ständig einsatzbereiten Notdienstes gemäß 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V zwischen der der den Kassenärztlichen Vereinigung
Mehr[1] Vereinbarung. über die Übertragung der Aufgaben des Standesamts gemäß Art. 2 AGPStG (Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes) zwischen
[1] Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamts gemäß Art. 2 AGPStG (Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes) zwischen der Gemeinde Poppenhausen vertreten durch Herrn Ersten
MehrMuster-Zertifizierungsvertrag zwischen Praxis/ MVZ und QEP-Zertifizierungsstelle
Vertrag zur Durchführung eines QEP-Zertifizierungsverfahrens Der nachstehende Vertrag wird zwischen der/ dem Name und Anschrift der Einrichtung Musterstraße 1 12345 Musterort (nachfolgend die Praxis/ das
MehrKooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen der Firmenname vertreten durch den Geschäftsführer XXXX, Straße, PLZ Ort und der Otto-von von-guericke Guericke-Universität Magdeburg vertreten durch den Prorektor für
MehrNeufassung des 1 sowie 3 Absätze 1 und 2 der Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. ja, siehe II.
TOP 3 Drucksache Nr.: 2011-239 Sitzung: GR 24.10.2011 Federführender Dezernent: Oberbürgermeister Pütsch, Dezernat I Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 1 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:
MehrSo bekommen Sie einen Job in Reutlingen
LANDRATSAMT REUTLINGEN Entwurf Stand 05.10.2006 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadtverwaltung Reutlingen vertreten durch Frau Oberbürgermeisterin Barbara Bosch und dem Landkreis Reutlingen
MehrMustervertrag. für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
Mustervertrag Stand: 07.12.2016 für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Weiterbildung von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegern, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen,
Mehr14. Jahrgang 21. Juni 2005 Nr.: 26 Seite Bekanntmachung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde am 28.
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 14. Jahrgang 21. Juni 2005 Nr.: 26 Seite 1 Inhalt 1. Bekanntmachung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde am 28. Juni 2005 Seite 2 2. Beschlüsse
MehrÖffentlich-Rechtliche Vereinbarung
Entwurf Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung über die Beteiligung der 115-Aufschaltgemeinschaft MKK (Kommunen des Main-Kinzig-Kreises) an dem 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main zur Umsetzung der
MehrGemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage -
Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage - Sitzung des Gemeinderates am 15.03.2012 Datum: 06.03.2012 Sachbearb.: Petra Falkenberg Aktenzeichen: 022.3/fa öffentlich TOP 4 Bürgschaftsübernahme Beratungsfolge:
MehrStadtrat der Stadt Quedlinburg 24.11.2011. Beschluss. öffentliche Sitzung vom 23.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss Quedlinburg
TOP 7.10 Aufhebung des Wiederbesetzungsstopps für die befristete Weiterbeschäftigung von 2 Absolventen der Hochschule Harz für die Aufgaben der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
MehrKooperationsrahmenvertrag
Kooperationsrahmenvertrag für den ausbildungsintegrierenden dualen Studiengang Bachelor of Science Weinbau und Oenologie zwischen (Unternehmen) und der Hochschule Ludwigshafen Präambel Mit diesem dualen
MehrZweckvereinbarung. zwischen. dem Landkreis Osterholz, vertreten durch den Landrat, Osterholzer Straße 123, Osterholz-Scharmbeck, und
Gemäß 5 Abs. 6 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG), in der Fassung vom 21.12.2011, wird folgende Zweckvereinbarung öffentlich bekannt gemacht: Zweckvereinbarung
MehrStadt Tagesordnungspunkt 14 Neubrandenburg
Stadt Tagesordnungspunkt 14 Neubrandenburg x öffentlich nicht öffentlich Sitzungsdatum: 29.04.10 Drucksachen-Nr.: V/177 Beschluss-Nr.: 120/08/10 Beschlussdatum: 29.04.10 Gegenstand: Öffentlich-rechtlicher
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel Das Unternehmen möchte bei der DQB GmbH als Präqualifizierungsstelle (im Folgenden DQB genannt) das Präqualifikationsverfahren bei öffentlichen Bauaufträgen durchlaufen,
MehrOpernbühne Württembergisches Allgäu e. V. - Zuschussantrag für die Aufführung der Oper "Carmen" am 21. Februar 2016 in der Festhalle Leutkirch
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Sitzungsvorlage Nr. /20 Fachbereich: Kultur, Tourismus, Freibad, Hallenmanagement Sitzung am Aktenzeichen: 337.32 TOP-Nr.: Sachbearbeiter: Karl-Anton Maucher öffentlich
MehrAllgemeine Nutzungsbedingungen für Nutzer des Online-Abrechnungs-Service ( ProAcc )
Allgemeine Nutzungsbedingungen für Nutzer des Online-Abrechnungs-Service ( ProAcc ) I. Leistungsgegenstand Die an das Abrechnungsverfahren angeschlossenen Agenturen bieten im Zusammenwirken mit der PPD
MehrStadt Burg - Informationsvorlage
P:\AMT1\Ratsverw\Daten für Internet\20101216\BV 2010_144.doc Stadt Burg - Informationsvorlage x öffentlich nicht öffentlich Amt/Geschäftszeichen Der Bürgermeister 11.11.2010 Beschluss-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
MehrSportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013
Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zuwendungsgrundsatz Die Stadt Reichenbach gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und des
MehrStadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)
Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die x öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung der/ des x Bildungsausschuss am: 11.04.2018 x Finanzausschuss
MehrVereinbarung über die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (Modernisierungsvereinbarung) Vertragspartner
Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (Modernisierungsvereinbarung) Zwischen 1 Vertragspartner - nachstehend Eigentümer genannt und der Stadt Leer - nachfolgend
MehrBeratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit
02 Stadtkämmerei Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: -Satzung 2017 der Landeshauptstadt Erfurt Drucksache 1438/16 Entscheidungsvorlage Stadtrat öffentlich Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit
MehrHonorarvereinbarung. zwischen
ENTWURF Honorarvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch die Regierung von [Regierung] [Adresse], diese vertreten durch [Regierungspräsident/in] (im Folgenden: Auftraggeber) und [Frau/Herrn
MehrEntwurf Betrauungsakt
Anlage 1 zur BV-StRQ/098/14 Entwurf Betrauungsakt der Stadt Quedlinburg als Beihilfengeber im Sinne des EU-Vertrags auf der Grundlage des BESCHLUSSES DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung
MehrAlte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt
Kooperationsvertrag über die Durchführung der praktischen Ausbildung gemäß dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz AltPflG) Zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung... im
MehrÖffentlich-rechtliche Vereinbarung der Städte Königswinter und Bad Honnef zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz
Vereinbarung Volkshochschule 4.20 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Städte Königswinter und Bad Honnef zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz Aufgrund der Beschlüsse
Mehr65. Jahrgang Nr. 28 Datum Inhaltsverzeichnis:
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS DACHAU Verantwortlich für den Inhalt: Landratsamt Dachau Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim Landratsamt Dachau, Sg 10, Weiherweg 16, 85221 Dachau; pressestelle@lra-dah.bayern.de;
MehrSatzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Quedlinburg. Erstellungsdatum:
Stadt Quedlinburg Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV-StRQ/001/14 öffentlich Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Quedlinburg Erstellungsdatum: 03.03.2014 Beratungsfolge: Datum der Sitzung Gremium
MehrR i c h t l i n i e. zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Templin
R i c h t l i n i e zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Templin 1. Präambel Zur Bereicherung des künstlerischen und kulturellen Lebens in der Stadt Templin werden jährlich finanzielle Mittel
MehrStadt Tagesordnungspunkt 4 Neubrandenburg
Stadt Tagesordnungspunkt 4 Neubrandenburg x öffentlich nicht öffentlich Sitzungsdatum: 29.08.11 Drucksachen-Nr.: V/552 Beschluss-Nr.: 318/21/11 Beschlussdatum: 29.08.11 Gegenstand: Vereinbarung gemäß 165
MehrAmtsblatt FÜR DEN. Nr. 5 Regen, Sitzung des Kreisausschusses
23 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 5 Regen, 04.04.2017 Inhalt: Sitzung
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung
MehrAntrag auf einen Zuschuss der Stadt Zschopau
Antrag auf einen Zuschuss der Stadt Zschopau Reg.-Nr: Posteingang: 1. Daten Name des Antragstellers... Anschrift......... Telefon... Rechtsform des Antragstellers... Vereinsvorsitzender/ Projektleiter...
MehrDer Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom unter anderem beschlossen
Stadt Pfullingen Gemeinderatsdrucksache Nr. 09/2017 Den 26.01.2017 1. Sitzung des Verwaltungsausschusses Az.: 200-D/Rd am 31. Januar 2017 - nichtöffentlich 2. Sitzung des Gemeinderates am 7. Februar 2017
MehrGERÄTEMIETVERTRAG. Mietgegenstand
GERÄTEMIETVERTRAG zwischen der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim vertreten durch die Landrätin, - nachfolgend Vermieter genannt - und Herrn/Frau/Firma wird folgender
MehrV E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN
V E R T R A G über die KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN abgeschlossen zwischen OeKB CSD GmbH FN 428085 m Strauchgasse 1-3 1010 Wien (im Folgenden "OeKB CSD") und (im Folgenden
MehrKreistag, Politik, Ortsrecht Übernahme und Betreuung Archivgut
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme und Betreuung des Archivgutes der Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie der Städte Kempen, Nettetal und Tönisvorst durch den
MehrKOOPERATIONSVERTRAG. Vertragsnummer (Dienststellennummer Schule-Lfd.Nr.-Schuljahr Vertragsabschluss: z.b /2019) zwischen
KOOPERATIONSVERTRAG Vertragsnummer (Dienststellennummer Schule-Lfd.Nr.-Schuljahr Vertragsabschluss: z.b. 75123456-01-2018/2019) zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die zuständige
MehrStadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014
MehrVorlage Nr. SV/053/2010. Interkommunale Zusammenarbeit; Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes mit der Gemeinde Diemelsee
Seite 1 KREISSTADT KORBACH Korbach, 27. November 2015 Der Magistrat Ordnungs- und Standesamt Vorlage Nr. Haupt- und Finanzausschuss (Tagesordnungspunkt 4 für die Sitzung am 01.12.2010) Stadtverordnetenversammlung
MehrBeschlussvorlage. am dafür dagegen enthalten Kreisausschuss Vorberatung Kreistag Vorpommern-Rügen Entscheidung
Landkreis Vorpommern-Rügen Der Landrat Beschlussvorlage Organisationseinheit: FD Personal/Organisation/IT Vorlagen Nr.: BV/1/0201 Status: öffentlich beraten in der Sitzung Gremium Zuständigkeit am dafür
MehrNeufassung der Gemeinschaftsvereinbarung zur Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Zschopau und der Gemeinde Gornau
Neufassung der Gemeinschaftsvereinbarung zur Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Zschopau und der Gemeinde Gornau Aufgrund von 36 und 37 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit
MehrAMTSBLATT der Stadt Querfurt
AMTSBLATT der Stadt Querfurt 21. Jahrgang 20. 4. 2011 Nr. 6/2011 Inhalt Seite Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Querfurt 1 für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2011
MehrStadtverwaltung Lindau (Bodensee) Jahrgang 2015
Stadtverwaltung Lindau (Bodensee) Jahrgang 2015 Niederschrift über diel. Sitzung des Stadtrates vom 28. Januar 2015 Ö10. Beratungsgegenstand: Digitale Schranke des ORF; Antrag der CSU-Fraktion auf Intervention
MehrDrucksachen-Nr. BV/003/2014. Dezernat II / Sozialamt. Kreisausschuss Kreistag Uckermark
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. Datum 09.01.2014 Zuständiges Dezernat/Amt: Dezernat II / Sozialamt Beschlussvorlage öffentliche Sitzung Beratungsfolge Datum Kreisausschuss 18.03.2014 Kreistag Uckermark
MehrMuster - ohne rechtliche Gewährleistung. Kooperationsvertrag. gemäß 20 Fahrlehrergesetz
Kooperationsvertrag gemäß 20 Fahrlehrergesetz Präambel Die Vertragsparteien sind selbständige Fahrschulen und beabsichtigen, künftig nach 20 FahrlG bei der Ausbildung miteinander zu kooperieren. Die auftraggebende
MehrGleichstellung/Gender Mainstreaming: Diese Vorlage berücksichtigt Vorgaben des LVR-Gleichstellungsplans 2020.
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Vorlage-Nr. 14/2606 öffentlich Datum: 18.04.2018 Dienststelle: Fachbereich 12 Bearbeitung: Frau Timpe Landschaftsversammlung 02.05.2018 Beschluss Tagesordnungspunkt:
MehrBetreuungsvertrag Flexible Kinderbetreuung/Veranstaltungsbetreuung
Die Kinderwelt GmbH Breite Straße 19 I D-14467 Potsdam Tel 0331.27333-94 Fax 0331.27333-96 Mail kontakt@die-kinderwelt.com Web www.die-kinderwelt.com zwischen Betreuungsvertrag Flexible Kinderbetreuung/Veranstaltungsbetreuung
Mehrja nein VA AUT OR-WM OR-TB Verfasser: Doris Manz Beteiligte FB: 1, 3 Stichwort Bericht über soziale Hilfen 2016
Fachbereich: Kultur und Soziales Gemeinderatsvorlage Nr. 158/2017 Ortschaftsratsvorlage WM Nr. / Ortschaftsratsvorlage TB Nr. / Vorlage an Sitzung am GR VA AUT 23.11.2017 OR-WM OR-TB öffentlich nichtöffentlich
MehrSitzung: GR Verwaltungs- und Finanzausschuss nicht öffentlich Vorberatung Gemeinderat öffentlich Entscheidung
TOP Drucksache Nr.: 2016-062/1 Sitzung: GR 21.03.2016 Federführender Dezernent: Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 9 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen: Bürgermeister Pfirrmann, Dezernat
MehrVertrag zur Durchführung ambulanter Hilfen zur Erziehung und ambulanter Hilfen für junge Volljährige in der Landeshauptstadt Hannover.
Vertrag zur Durchführung ambulanter Hilfen zur Erziehung und ambulanter Hilfen für junge Volljährige in der Landeshauptstadt Hannover Präambel Nachstehende Vereinbarung ist eine Fortschreibung des Vertrages
MehrRechtsabteilung Lizenzvertrag
Rechtsabteilung Bund der Freien Waldorfschulen e.v. Wagenburgstraße 6 70184 Stuttgart Fon +49 (711) 210 42-0 Fax +49 (711) 210 42-19 bund@waldorfschule.de www.waldorfschule.de Eingetragener gemeinnütziger
MehrBetreuungsvertrag für das Betreuungsangebot der Willi-Ziegler-Schule Villingen im Rahmen des Pakts für den Nachmittag
Betreuungsvertrag für das Betreuungsangebot der Willi-Ziegler-Schule Villingen im Rahmen des Pakts für den Nachmittag Zwischen dem Landkreis Gießen, vertreten durch den Kreisausschuss, dieser vertreten
MehrVersorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege)
Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart, den Ersatzkassen BARMER
MehrINFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND
Dezernat II Az. 50.00.50 INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND 24.05.2018 V278/2018 Betreff Lohnabstandsgebot Betrifft Antrag / Anfrage: A080/2018 Vorlage nur zum Versand an die Mitglieder des Gemeinderates
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen
1 Geltung der Vertragsbedingungen (1) Für die Durchführung von Exhouse- u. Inhouse Schulungen sowie für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
MehrBeratungsfolge Datum Bauausschuss Vorberatung nicht öffentlich Gemeinderat Beschlussfassung öffentlich
Gemeinderatsdrucksache Nr. 68/2018 Beratungsfolge Datum Bauausschuss 05.06.2018 Vorberatung nicht öffentlich Gemeinderat 12.06.2018 Beschlussfassung öffentlich Geplante Verordnung des Regierungspräsidiums
MehrSponsoringvertrag. zwischen. Goethe Universität Frankfurt. Ausführende Stelle (Klinik/Institut, Anschrift, Name Einrichtungsleiter): Professor Dr.
Sponsoringvertrag zwischen Goethe Universität Frankfurt vertreten durch den Präsidenten, Grüneburgplatz 1, 60323 Frankfurt Ausführende Stelle (Klinik/Institut, Anschrift, Name Einrichtungsleiter): Professor
MehrInhaltsverzeichnis: ********************************************** Öffentliche Bekanntmachung. T a g e s o r d n u n g
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS DACHAU Verantwortlich für den Inhalt: Landratsamt Dachau Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim Landratsamt Dachau, Sg 10, Weiherweg 16, 85221 Dachau; pressestelle@lra-dah.bayern.de;
Mehr