Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit. Dienstberatung OB nicht öffentlich Vorberatung Stadtrat öffentlich Entscheidung
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- Mathias Siegel
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1 05 Amt für Soziales und Gesundheit Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: Sozialticket 2015 Drucksache 1422/15 Stadtrat Entscheidungsvorlage öffentlich Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit Dienstberatung OB nicht öffentlich Vorberatung Stadtrat öffentlich Entscheidung Beschlussvorschlag 01 Zur Weiterführung des Sozialtickets im Jahr 2015 wird das in der Anlage 1 dargestellte Verfahren beschlossen und die finanziellen Mittel werden im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitgestellt. 02 Der Beschluss 2392/12 Fortführung Sozialticket Änderung des Verkaufspreises wird aufgehoben , gez. A. Bausewein Datum, Unterschrift Drucksache : 1422/15 Seite 1 von 3
2 Nachhaltigkeitscontrolling x Nein Ja, siehe Anlage Demografisches Controlling x Nein Ja, siehe Anlage Finanzielle Auswirkungen Nein Ja Nutzen/Einsparung Nein Ja, siehe Sachverhalt Personal- und Sachkosten (in EUR) / Personalkosteneinsparung (in VbE) Deckung im Haushalt Nein Ja Gesamtkosten EUR Verwaltungshaushalt Einnahmen EUR EUR EUR EUR Verwaltungshaushalt Ausgaben EUR EUR EUR EUR Vermögenshaushalt Einnahmen EUR EUR EUR EUR Vermögenshaushalt Ausgaben EUR EUR EUR EUR Deckung siehe Entscheidungsvorschlag Fristwahrung Ja x Nein Anlagenverzeichnis Anlage 1 Verfahren Sozialticket Anlage 2 Berechnung zum Sozialticket Anlage 3 Dringlichkeitsbegründung Sachverhalt Das Sozialticket wurde nach einem Prüfauftrag des Stadtrates im Jahr 2008 eingeführt und die Fortführung mit dem Beschluss 2392/12 durch den Stadtrat bestätigt. Bei dem Sozialticket handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt. Trotz leichtem Rückgang der Verkaufszahlen nach der Preiserhöhung im Jahr 2012 beträgt der Zuschuss der Landeshauptstadt Erfurt noch immer etwa ,00 EUR jährlich allein für das Ticket. Hinzu kommt der Verwaltungsaufwand im Amt für Soziales und Gesundheit, der mit ca ,00 EUR pro Jahr geschätzt wird. Diese Verwaltungskosten entstehen durch den Personalaufwand für den Verkauf des Tickets. Während der gesamten Öffnungszeit des Amtes müssen je nach Besucherzahlen 1 bis 2 Mitarbeiter aus dem Bürgerservice und dem Sachgebiet Finanzen des Amtes für Soziales und Gesundheit zum Ticketverkauf abgestellt werden. Dies bindet Personalressourcen, die für andere Aufgaben dringend benötigt werden. Von daher wird der Verkauf des Sozialtickets im Amt für Soziales und Gesundheit eingestellt. Die Vereinbarung mit der EVAG über den Erwerb und die Ausgabe des Sozialtickets vom ist gekündigt. Drucksache : 1422/15 Seite 2 von 3
3 Mit der neuen Regelung fallen die Einschränkungen des bisherigen Sozialtickets und eine Stigmatisierung bei Kontrollen weg. Für die meisten Nutzer erhöht sich der Leistungsumfang. Zukünftig können alle Vorteile einer Monatskarte genutzt werden (je nach Tarif, Übertragbarkeit oder Mitnahme von bis 3 Personen wochentags ab 18:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztags). Nach Ablauf der Laufzeit der Karte können sich die Berechtigten unter Vorlage des Tickets im Amt 50 den Zuschuss der Stadt in Höhe von 15,00 EUR auszahlen lassen. Der einzige Nachteil für die Bürger wäre, dass sie einmal in Vorleistung gehen müssten. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass der Verwaltungsaufwand stark verringert wird. Es müssen keine Kassenvorschriften etc. beachtet werden. Die Erstattung könnte jede/r Sachbearbeiter/in im Bürgerservice Soziales bearbeiten, die Auszahlung erfolgt am Kassenautomat. Es muss darauf hingewiesen werden, dass durch die Neuregelung des Verfahrens die mit gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen zum HH-Plan 2015 beschlossenen Plankorrekturen (Einn.-HHSt ,0 TEUR/Ausgabe-HHSt ,0 TEUR) nicht wirksam werden können. Grund hierfür ist die Umstellung auf eine reine Zuschusszahlung an die Berechtigten, so dass die Einnahmen nicht mehr erzielt werden. Die Ausgaben sind in Höhe der nicht realisierbaren Einnahmen zu sperren. Drucksache : 1422/15 Seite 3 von 3
4 Anlage 1 - Aus dem Sozialticket wird eine reguläre Monatskarte. - Die Berechtigten haben je nach Wunsch und Bedarf die Wahl zwischen einer normalen Monatskarte (55,50 Euro), eines Abo Plus Tickets (49,80 Euro), eines Abo Solo Tickets (44,90 Euro) oder eines Abo Mobil65 Tickets (55,00 Euro). - Der Verkauf der Monatskarte erfolgt in den Verkaufsstellen der EVAG. Dort muss kein Sozialausweis vorgelegt werden! - Die Stadt bezuschusst den Kauf der Monatskarte über einen im Amt für Soziales und Gesundheit ausgezahlten Betrag in Höhe von ab sofort 15,00 EUR für das vorgelegte Ticket pro Bedarfsgemeinschaft/SozialausweisinhaberInnen. Der Zuschuss wird jeweils im Folgemonat ausgezahlt, erstmals 08/ Die Neuregelung tritt ab in Kraft.
5 Anlage 2 Berechnungsvarianten Zuschuss Sozialticket Preis der Monatskarte Preis der Abo Plus Monatskarte Preis der Abo Solo Monatskarte Preis der Abo Mobol65 Monatskarte Durchschnittliche Nutzer pro Monat: 55,50 EUR 49,80 EUR 44,90 EUR 55,00 EUR BG Variante bis 06/2015 neu ab Zuschuss / Ticket 19,80 15,00 Zuschuss / Monat Zuschuss /15 bis 11/ Zuschuss 01/16 für Dezember
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