Martin-Disteli-Strasse 27 Postfach 4601 Olten Telefon Fax
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1 newsletter business #1/2006 Martin-Disteli-Strasse 27 Postfach 4601 Olten Telefon Fax samariternews Liebe Leserinnen, Liebe Leser Zwei Schwerpunktthemen erwarten Sie in dieser Ausgabe des newsletter business: die Haftung der Laienretter und die Neuerungen bei der Cardio-Pulmonalen Reanimation (CPR). Zum Thema «Haftung der Laienretter»: Hier geht es um die klare Bestimmung des Strafgesetzbuches, wonach man einem Menschen in Lebensgefahr helfen muss. Wer dies nicht tut, könnte gebüsst oder sogar mit Gefängnis bestraft werden. Was viele nicht wissen: Gaffer, die den Rettern im Wege stehen, machen sich ebenfalls strafbar. Näheres dazu auf der folgenden Seite. Interessant sind auch die CPR-Neuerungen: Bald gilt in der Schweiz die Instruktion: 30 Thoraxkompressionen gefolgt von zwei Atemstössen. Warum diese Steigerung von 15 auf 30, wie sie heute bereits in den USA gilt, nun auch hierzulande übernommen werden soll, hat klare medizinische Indikationen. Wir berichten darüber. Benötigen Sie weitere Informationen zu diesen Themen, Ausbildungsangeboten oder zur Organisation der ersten Hilfe in Ihrer Firma? Wir beantworten Ihre Fragen und beraten Sie gerne. Telefonnummer oder erstehilfe! Wir sind neugierig! Wie hat Ihre Firma beim ausfüllen des Fragebogens in der letzten Ausgabe des newsletter business abgeschnitten? Ganz gleich, ob Sie die Fragen mehrheitlich positiv oder negativ beantworten konnten, Sie wissen ja Erste Hilfe ist unser Business. Profitieren Sie von unserem Fachwissen! Testen Sie uns! Ausbildungen Nothilfekurs, Samariterkurs, CPR- Grundkurs, AED-Kurs, Betriebssanitäterkurs, Transporthelferkurs, individuelle Firmenkurse usw. Sanitätsmaterial Der Warenshop des Schweizerischen Samariterbundes bietet Ihnen Sanitätsmaterial von der Armbinde bis zum Zellstoffwatte-Tupfer an. Beratung Benötigt Ihr Betrieb ein Erste-Hilfe-Konzept? Wie viele und welche Mitarbeiter benötigen eine Erste-Hilfe-Ausbildung? Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung dieser und weiterer Fragen.
2 newsletter business #1/2006 haftung der laienretter erste hilfe am arbeitsplatz neuerungen CPR ausbildung warenshop zur haftung der laienretter «Angst vor Strafe ist unbegründet.» Sind Sie über die strafrechtlichen Grundsätze in der individuellen Nothilfeleistung informiert? Jährlich sterben in der Schweiz gegen 4000 Menschen infolge von Unfällen; rund 24'000 werden schwer verletzt. Durch eine sachgemässe Betreuung durch Laien könnte in vielen Fällen der Tod auf dem Unfallplatz vermieden werden. Unfallhilfe durch Laien setzt indes nicht nur ein Mindestmass an Fachkenntnis voraus, sondern auch die Bereitschaft zum Überwinden der Befangenheit. Diese psychologische Bereitschaft zur Hilfeleistung wird oft durch Vermutungen und Befürchtungen eingeschränkt, es könnten dem Laien aus dem hilfsbereiten Eingreifen irgendwelche rechtlichen Nachteile erwachsen, allen voran eine Schadenersatzpflicht bei Misslingen des Rettungsversuches. Solche Bedenken dürfen nicht zu Zurückhaltung bei der ersten Hilfe führen. Angst vor Strafe darf nicht bremsen, sie ist nicht begründet! Stellen Sie sich vor: Sie kommem zu einem Unfall und finden auf der Baustelle einen Verletzten vor, der unter einer Stahlplatte liegt. Sie sind ist aufgeregt, erleben das erste Mal eine solche Situation live, die Sie bisher nie erlebt oder gar erlernt und geübt haben. Aufregung und Angst kommen auf, in einem Mass, das Sie nicht erwartet haben. Ersthelfer kümmern sich um Verunfallten Folgende drei Strafrechtsartikel können in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein: StGB Art. 117 Fahrlässige Tötung Wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft. StGB Art. 125 Fahrlässige Körperverletzung Wer fahrlässig einen Menschen am Körper oder an der Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder Busse bestraft. Ist die Schädigung schwer, so wird der Täter von Amtes wegen verfolgt. StGB Art. 128 Unterlassung der Nothilfe Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft. Trotz dieser rechtlichen Regelungen sollte die Angst, etwas falsch zu machen, niemanden davon abhalten Nothilfe zu leisten. rechtliche pflicht Niemand darf wegschauen. Jedermann ist verpflichtet so rasch wie möglich zu alarmieren oder sich zu vergewissern, dass alarmiert wurde. Dennoch alarmieren Sie die Rettungskräfte und helfen dem Verletzten. Doch die Bergung des Verletzten bereitet Ihnen Schwierigkeiten. Im Nachhinein zeigt sich, dass der Patient eine unheilbare Lähmung erlitten hat. Sie fürchten sich vor dem Richter. Zu unrecht! Strafrechtliche Sicht Damit es nach einem solchen Unfall zu einer Verurteilung eines Helfers kommen kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: Erstens: Es muss bewiesen werden, dass das, was der Helfer getan hat, Ursache der Gesundheitsschädigung oder des Todes des betroffenen Unfallopfers war schon das wird in den meisten Fällen nicht möglich sein: Ist jemand gelähmt, weil er fehlerhaft geborgen wurde oder weil er im Auto nicht angegurtet war und aus dem Auto hinaus geschleudert worden war? Wäre die schlimme Folge nicht eingetreten, wenn der Rettungsversuch unterblieben wäre? Dies zu rekonstruieren, ist meist gar nicht möglich. Zweitens: Wenn ein Ersthelfer - ein Laienhelfer - mangels Erfahrung oder wegen einer verständlichen Aufregung und Nervosität einen Fehler macht und der Patient stirbt oder zeitlebens invalid ist, muss man ihm dies auf Grund seiner individuellen Fähigkeiten und der zu bewältigenden Situation zum Vorwurf machen können - man muss ihm Fahrlässigkeit nachweisen - was kaum möglich ist, solange er nicht geradezu unsinnig handelt. Schlussfolgerung Retten und Helfen nach bestem Wissen führt für Laien in keinem Fall zu einem Problem mit dem Gericht. Beim Alarmieren hingegen gibt es kein Wenn und Aber!
3 haftung der laienretter erste hilfe am arbeitsplatz neuerungen CPR ausbildung warenshop newsletter business #1/2006 erste hilfe am arbeitsplatz «Gut gerüstet im Ernstfall erste Hilfe zu leisten. Die Abteilung Firmen- und Fachkurse des Schweizerischen Samariterbundes bietet ein breites Angebot an Ausbildungen nach den neuesten Erkenntnissen im Bereich der ersten Hilfe an.» In den vom SSB angebotenen Kursen erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Grundlagenwissen über das Verhalten in Notfallsituationen unterwegs, zu Hause oder im Betrieb. Niveau 1 SRK Der Kurs Erste-Hilfe (Nothilfekurs) vermittelt die neusten Erste- Hilfe-Techniken und verstärkt die Ausbildung in der Herz-Lungen- Wiederbelebung. Niveau 2 SRK Im Vorkurs zum Betriebssanitäter SSB und/oder Transporthelfer SSB erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das notwendige Grundwissen und die praktischen Fallbeispiele helfen wesentlich mit, die Theorie richtig anzuwenden. Niveau 3 SRK Die Kurse Betriebssanitäter SSB und Transporthelfer SSB bietet erweiterte fundierte Kenntnisse in erster Hilfe, Versorgung und Betreuung. Der Kurs behandelt auch das richtige Handling der verschiedensten Hilfsmittel in erster Hilfe. Ausbildungen Informationen Schweizerischer Samariterbund Fachkurse Martin-Disteli-Strasse Olten Telefon Fax fachkurse@samariter.ch Das Jahr 2006 steht für die Samariter unter dem Motto «Erste Hilfe am Arbeitsplatz». Vom 28. August bis 9. September 2006 findet die jährliche Samaritersammlung statt. Vermerken Sie diese Termine in Ihrer Agenda! In dieser Zeit planen die lokalen Samaritervereine verschiedene Aktionen, sei es mit einem Stand oder sie stellen sich direkt an Ihrer Haustür oder in Ihrer Firma vor. Bestimmt haben Sie offene Fragen was die erste Hilfe insbesondere die erste Hilfe am Arbeitsplatz betrifft nutzen Sie die Gelegenheit! Zusätzlich zu den nützlichen Informationen, die Sie in Gesprächen und mit dem diesjährigen Ratgeber «Erste Hilfe am Arbeitsplatz» (ab einer Spende von CHF 5. ) erhalten, können Sie in diesem Jahr erstmals an einer Verlosung teilnehmen. Verlosung Einfach ausfüllen, einsenden und mit etwas Glück gewinnen! Diese Preise erwarten Sie: 1. Preis: 1 Refresher-Nothilfekurs für Ihre Firma für 10 Personen im Gesamtwert von CHF Preis: Ausbildungs-Gutschein «Betriebssanitäter SSB» im Wert von CHF Preis: Exklusive Samariter-Betriebsapotheke im Wert von je CHF 125. Viel Glück! notrufnummern Plakat «Für Erste Hilfe am Arbeitsplatz» 144 Sanität 117 Polizei 118 Feuerwehr 145 Tox-Zentrum 1414 Rega
4 newsletter business #1/2006 haftung der laienretter erste hilfe am arbeitsplatz neuerungen CPR ausbildung warenshop neuerungen in der cardio-pulmonalen reanimation (CPR) «In den USA werden neu 30 Thoraxkompressionen abgegeben, gefolgt von zwei Atemstössen.» Die Rettungsmedizin ist eine sehr junge Wissenschaft und ständig in Bewegung. Das mag einerseits sehr positiv sein, bedingt aber andererseits eine hohe Flexibilität insbesondere seitens der Retterinnen und Retter. Bild: Sabine Ryser, Instruktorin Fachkurse SSB zeigt wie Thoraxkompressionen durchgeführt werden. Aus den USA hat uns eine Botschaft erreicht: In einer mehr als 200-seitigen Artikelserie befasste sich die American Heart Association (AHA) die amerikanische Herzgesellschaft mit allen Aspekten der Cardio-Pulmonalen Reanimation (CPR) und der kardiologischen Notfallbetreuung. Hier ist eine wichtige Entscheidung der Gesellschaft für Europa von Bedeutung: «Die US-Experten haben das Verhältnis von Kompressionen zu Ventilation auf 30 : 2 erhöht. Und für Säuglinge und Kinder bis zur Adoleszenz wird ein Verhältnis von 15 : 2 empfohlen.» Was bringt eigentlich 30 : 2 statt 15 : 2? Die Forschung wird zu Gunsten einer effizienteren und bessern Hilfe für den Verletzten betrieben. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Überlebenschancen steigen, wenn der Helfer neu 30 statt 15 Thoraxkompressionen durchführt. Im Falle eines Herzstillstandes kommt der Blutfluss zum Erliegen. Durch eine Herzdruckmassage können lebenswichtige Organe, z.b. das Gehirn und das Herz, zumindest mit etwas Blut versorgt werden. Je wirksamer die Herzdruckmassage durchgeführt wird (d.h. mit geeigneter Frequenz und Druckstärke sowie ausreichenden Entlastungsphasen), desto besser ist die Blutversorgung der Organe. der zweck des swiss resuscitation council Die Qualität der Cardio-pulmonalen Reanimation (CPR) zu verbessern und damit mehr Leben zu retten. Die Prinzipien der Rettungskette im prähospitalen sowie im hospitalen Bereich zu verbreiten. Vereinheitlichung der CPR-Ausbildung (unité de doctrine). Der Kontakt und die Koordination mit den entsprechenden internationalen Organisationen. Internationale und Evidenzbasierte CPR-Richtlinien beachten. Zu sanfte oder zu langsame Thoraxkompressionen verhindern, dass so viel Blut wie möglich in die lebenswichtigen Organe gepumpt wird. Sobald die Herzdruckmassage wieder aufgenommen wird, sind die ersten Kompressionen in der Regel nicht so wirkungsvoll wie die folgenden. Je häufiger die Herzdruckmassage unterbrochen wird, desto schlechter werden also die Überlebenschancen des Betroffenen bei einem Herzstillstand. Ab wann gilt 30 : 2 Der Europäische Rettungsverband, der European Resuscitation Council (ERC), hat wie die AHA neue Richtlinien für die Wiederbelebung herausgegeben. Der Swiss Resuscitation Council (siehe Kasten) reagierte erst im März und gab Empfehlungen ab. Die Umsetzung der Richtlinien in die Praxis soll möglichst rasch vollzogen und bis Ende 2006 abgeschlossen werden. Die Hersteller und Vertreiber von Defibrillatoren benötigen Zeit, um die Geräte den neuen Anforderungen anzupassen. Und die Kursanbieter benötigen Zeit, um ihre Kurse und Kursunterlagen gemäss den Vorgaben des Vereins ResQ, die Zertifizierungsstelle für Laienausbildung im Rettungswesen, und der Schweizerischen Medizinischen Rettungskommission (Smedrec) anzupassen. Ab Januar 2007 Der Schweizerische Samariterbund hat zusammen mit den Partnerorganisationen (Militär, Zivilschutz, Lebensrettungsgesellschaft usw.) beschlossen, diese Neuerungen gemeinsam zu realisieren, sodass für alle Organisationen dieselben Schemen, Standards und Richtlinien gelten. Das Zentralsekretariat des Schweizerischen Samariterbundes passt bis Ende Jahr alle notwendigen Unterlagen an die Neuerungen an, sodass ab Januar 2007 in allen SSB-Kursen und -Ausbildungen die neuesten Erkenntnisse vermittelt werden.
5 haftung der laienretter erste hilfe am arbeitsplatz neuerungen CPR ausbildung warenshop newsletter business #1/2006 ausbildung in automatischer externer defibrillation AED (nach SRC Richtlinien Niveau 2/SRK) «AED: Automatische Externe Defibrillation. Steht der Kreislauf plötzlich still, so muss er möglichst rasch wieder zum Funktionieren gebracht werden.» Aktuelle Studien zeigen: je früher bei einem Herz-/Kreislaufstillstand mit Kammerflimmern defibrilliert wird, desto höher sind die Chancen für den Patienten, zu überleben. Laienretter sind innerhalb der Rettungskette sehr wichtig. Bei einem Herz-/Kreislaufstillstand können sie die lebensrettenden Sofortmassnahmen an die Hand nehmen, das heisst, ein Leben wird unter Umständen gerettet. Hätte man tatenlos die Ankunft der Ambulanz abgewartet, wäre der betreffende Mensch gestorben. Kursteilnehmer sollen deshalb nach Abschluss des Kurses in der Lage sein, rasch CPR und Defibrillation einzuleiten und bis zum Eintreffen der professionellen Helfer korrekt durchzuführen. Voraussetzungen abgeschlossene CPR-Grundausbildung Schwerpunkte/Kursinhalte Wiederholung CPR Defibrillation: Indikationen, Kontraindikationen, Wirkungen AED-Algorithmus Wartung und Sicherheit eines AED-Gerätes Gerätetypen Medizinisch-rechtliche Aspekte CPR und Einsatz von AED in praktischen Fallbeispielen Verlegung der Atemwege bei Erwachsenen und Kindern Praktischer und theoretischer Test am Ende des Kurses Ziel Der/die Teilnehmer/in beherrscht CPR beim Erwachsenen, wendet das ABCD-Schema richtig an und kennt die automatisierte externe Defibrillation. Er/Sie hält sich an den Algorithmus. Der/Die Teilnehmer/in erhält ein erweitertes Hintergrundwissen im Reanimationssektor. Zielpublikum Im öffentlichen Dienst tätige Personen wie z.b. Samariter/innen, Bademeister/innen, Patrouilleure, Feuerwehr usw. Interessierte Personen, die in der Anwendung der Frühdefibrillation grosse Sicherheit erlangen möchten. Dauer AED Grundkurs: 4 Stunden AED Refresherkurs: 4 Stunden Termine AED Grundkurse 15. Juli und 25. August September Oktober 2006 Jeweils vormittags AED Refresherkurse 25. August Oktober 2006 Jeweils nachmittags Kosten CHF 160. zzg. Seminarpauschale Leitung Schweizerischer Samariterbund, Fachkurse, Olten Dozenten Samariterlehrer/innen, Rettungssanitäter/innen, Krankenpflegepersonal Kursort Die Kurse finden in Olten statt. Empfehlung Der SRC empfiehlt den Besuch von Wiederholungskursen innerhalb von zwei Jahren, um das Wissen und Können zu erneuern und zu festigen. ausbildungen informationen Schweizerischer Samariterbund Fachkurse Martin-Disteli-Strasse Olten Telefon Fax fachkurse@samariter.ch
6 newsletter business #1/2006 haftung der laienretter erste hilfe am arbeitsplatz neuerungen CPR ausbildung warenshop Ausbildungen SSB nach der Kurssystematik des SRKs Vorkurs Betriebssanitäter- und Transporthelfer inkl. AED CHF (Niveau 2, Kurssystematik SRK) Termine September November 2006 Betriebssanitäterkurse SSB I CHF (Niveau 3, Teil 1, Kurssystematik SRK) Termine August Oktober November 2006 weiterbildung Mit regelmässigen Weiterbildungen sind Sie immer auf dem neuesten Stand und erlangen Sicherheit für den Ernstfall. Gemäss den Kursnormen des SRK wird eine regelmässige Weiterbildung empfohlen, bei Absolventen des Niveau 3/SRK ist mindest ein Weiterbildungstag im Jahr Pflicht, damit der Ausweis seine Gültigkeit behält. firmenkurse Im Lehrgang Firmenkurse lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in zwei Tagen die ersten allgemeinen Massnahmen bei einer Notsituation. Auf Anfrage führen wir diesen Kurs vor Ort in Ihrer Firma durch. hinweis Auf unserer Website finden Sie unser gesamtes Fachkurs-Angebot sowie das gesamte Warensortiment, welches Sie übrigens direkt online bestellen können. Fachkurse Schweizerischer Samariterbund Martin-Disteli-Strasse 27 / 4601 Olten Telefon / Fax fachkurse@samariter.ch Warenshop Schweizerischer Samariterbund Martin-Disteli-Strasse 27 / 4601 Olten Telefon / Fax shop@samariter.ch Preise inkl. MwSt., Versandkostenanteil CHF 8.50 bei Bestellung unter CHF 200. Betriebssanitäterkurse SSB II CHF (Niveau 3, Teil 2, Kurssystematik SRK) Termine August Oktober 2006 Transporthelferkurse SSB I CHF (Niveau 3, Teil 1, Kurssystematik SRK) Termine August Oktober November 2006 Transporthelferkurse SSB II CHF (Niveau 3, Teil 2, Kurssystematik SRK) Termine August Oktober 2006 Refresherkurse für Betriebssanitäter und Transporthelfer CHF (Niveau 3, Kurssystematik SRK) Dauer 1 Tag Termine 13. Juni 2006 / 27. Oktober 2006 / 7. November 2006 Refresherkurse für Betriebssanitäter und Transporthelfer CHF (Niveau 3, Kurssystematik SRK) Dauer 2 Tage Termine August 2006 Fortbildungstage inkl. AED (Niveau 2, Kurssystematik SRK) CHF Dauer 1 Tag Termine 15. Juli 2006 / 16. September 2006 Die Preise verstehen sich inkl. Kursunterlagen, exkl. Verpflegung und Unterkunft. Zuzüglich Seminarpauschalen 1 /2 Tag inkl. Pause CHF 25. Pro Kurstag inkl. Pausen und Mittagessen CHF 70. Spezialpreise für Kombikurse 6 Tage (Transporthelfer- und Betriebssanitäterkurse) sowie für Mitglieder von Samaritervereinen auf Anfrage. Kursort Die Kurse finden in Olten statt.
7 haftung der laienretter erste hilfe am arbeitsplatz neuerungen CPR ausbildung warenshop newsletter business #1/2006 shopping «Wo es dieses Sanitätsmaterial gibt, gibt es noch viel mehr!» DEFIBRILLATOR SAMARITAN PAD Art. Nr CHF Ausserordentlich günstiger Ersthelferdefibrillator bestens geeignet für Laienhelfer. NOTHILFE-SET Art. Nr CHF 8.50 Ohne persönliches Risiko Nothilfe leisten. SCHUTZWESTE BETRIEBSSANITÄTER Art. Nr L Art. Nr XL CHF 32. Guter Schutz dank reflektierender Weste, enspricht EN Norm EN471 FUNKTIONAL-RUCKSACK Art. Nr leer CHF 99. Art. Nr mit Inhalt CHF 219. Grösse: 45 x 30 x 17 cm ERGÄNZUNGSMODUL FÜR BETRIEBSSANITÄTER UND TRANSPORTHELFER Art. Nr CHF 384. EINWEG-BEATMUNGSBEUTEL LAERDAL THE BAG Art. Nr CHF 42. Preisgünstiger Einweg-Beatmungsbeutel, Maske und Sauerstoff-Reservoir für unterwegs. STIRNLAMPE MYOLITE 3 Art. Nr CHF 72. UNTERSUCHUNGSLIEGE MIT VERSTELLBAREM KOPFTEIL, TRAGBAR Art. Nr CHF 550. Grösse offen: 175 x 60 x 72 cm Grösse zusammengelegt: 87 x 60 x 13 cm rabatt Für Bestellungen ab folgenden Beträgen gewähren wir Ihnen Rabatt: 3 % > ab CHF % > ab CHF Nach Absprache > ab CHF
8 richtig oder falsch? Ist es richtig, dass der Newsletter business an Sie adressiert ist? Sollte dies nicht der Fall sein, dann bitten wir Sie den Newsletter an die zuständige Person weiterzuleiten und uns mit Hilfe der beiliegenden Antwortkarte «adress-mutationen» die Adressänderungen mitzuteilen. samariternews Kontakt-Nrn. und Adressen Warenshop: Telefon Beratung Ausbildung: Telefon Redaktion: Telefon Impressum Herausgeber Schweizerischer Samariterbund SSB, «newsletter business», Martin-Disteli-Strasse 27, Postfach, 4601 Olten, Redaktion Redaktionssekretariat Valérie Cazzin-Bussard Gestaltung GWD GrafikWebDesign, Bruno Castellani, Breitenweg 22, 4632 Trimbach Druck und Versand Vetter Druck AG, 3602 Thun Auflage Ex. Copyright Schweizerischer Samariterbund SSB, Martin-Disteli-Strasse 27, 4601 Olten Unsere Partner
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