Studienhandbuch. für den Diplom-Studiengang. Europäische Wirtschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Studienhandbuch. für den Diplom-Studiengang. Europäische Wirtschaft"

Transkript

1 Studienhandbuch für den Diplom-Studiengang Europäische Wirtschaft Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Der Dekan April 2007

2 VORWORT Mit diesem Studienhandbuch sollen formale und inhaltliche Entscheidungshilfen zur Aufnahme und zur Gestaltung des Studiums der Europäischen Wirtschaft an der Universität Bamberg gegeben werden. Die Ausführungen in diesem Studienhandbuch basieren auf den Diplomprüfungs- und Studienordnungen für Europäische Wirtschaft in der jeweils gültigen Fassung und beinhalten darüber hinausgehende Hinweise und Empfehlungen. Es wurden hier vor allem solche Informationen aufgenommen, die zur Planung des Studiums von grundsätzlicher Bedeutung sind. Als Ergänzung für das jeweils laufende Semester sei auf das Vorlesungsverzeichnis sowie die aktuellen Lehrveranstaltungsankündigungen verwiesen, die an den Anschlagtafeln der Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften aushängen. Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Der Dekan

3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Allgemeine Abkürzungen ABWL = Allgemeine Betriebswirtschaftslehre AVWL = Allgemeine Volkswirtschaftslehre AWI = Allgemeine Wirtschaftsinformatik AWR = Allgemeines Wirtschaftsrecht BWL = Betriebswirtschaftslehre ECTS = European Credit Transfer System EMBS = European Master of Business Sciences VWL = Volkswirtschaftslehre WIPÄD = Wirtschaftspädagogik WPF = Wahlpflichtfach Abkürzungen in den Studienplänen SWS = Semesterwochenstunden K/M = Kredit-/Maluspunkte SE = Scheinerwerb PD = Prüfungsdauer TPL = Teilprüfungsleistung SL = Seminarleistung als Ersatz für Prüfungsklausur TP = Teilprüfung VD = Vordiplomprüfung DP = Diplomprüfung V1 = Variante 1 V2 = Variante 2 V3 = Variante 3 T = Turnus WS = Veranstaltung wird in jedem Wintersemester angeboten SS = Veranstaltung wird in jedem Sommersemester angeboten S1 = Veranstaltung wird in jedem Semester angeboten WS2 = Veranstaltung wird in jedem zweiten Wintersemester angeboten SS2 = Veranstaltung wird in jedem zweiten Sommersemester angeboten S3 = Veranstaltung wird in jedem dritten Semester angeboten LVA = Lehrveranstaltungsart V = Vorlesung Ü = Übung S = Seminar PS = Proseminar HS = Hauptseminar BS = Blockseminar OS = Oberseminar K = Kolloquium FP = Forschungspraktikum Satzungen APO = Allgemeine Prüfungsordnung FPO = Fachprüfungsordnung DPO = Diplomprüfungsordnung StO = Studienordnung PrO = Praktikumsordnung WPO = Wahlpflichtprüfungsordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

4 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1. Allgemeines zum Studium "Europäische Wirtschaft" Gegenstand und Ziele des Studiums Rechtsgrundlagen, Prüfungsausschuß, Studienberatung, Informationsmöglichkeiten Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen und Einschreibung Bewerbung Einschreibung Einführungstage Struktur des Studiums Modulares Prüfungssystem Einführung und Ziele Kredit- und Maluspunkte Wiederholung von Prüfungsleistungen und Freiversuche Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland Effiziente Studienplanung und Prüfungsvorbereitung Das Grundstudium Struktur Pflichtpraktikum Studienpläne einzelner Prüfungsfächer Unverbindliche Studienempfehlung Die Diplomvorprüfung (Das Vordiplom) Überblick über die einzelnen Prüfungsfächer Zulassung zur Diplomvorprüfung Bestehen der Diplomvorprüfung 21

5 4. Das Hauptstudium Struktur Vorgezogener Beginn des Hauptstudiums Studienpläne einzelner Prüfungsfächer Auslandsaufenthalt Studienrichtung "European Master of Business Sciences" (E.M.B.Sc.) Die Diplomprüfung (Das Diplom) Überblick über die einzelnen Prüfungsfächer Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen Klausuren und mündliche Teilprüfungsleistungen Diplomarbeit Bestehen der Diplomprüfung Einrichtungen an der Universität und der Fakultät SoWi (Auswahl) Studentenkanzlei Studentenwerk Prüfungsamt Akademisches Auslandsamt Sprachen- und Medientechnischen Zentrum (SMZ) Bibliotheken Fachschaft (Studierendenvertretung) der Fakultät SoWi Rechenzentrum 42

6 7. An der Universität oder Fakultät SoWi bestehende Vereinigungen und hochschulpolitische Gruppierungen (Auswahl) Studienpläne der Prüfungsfächer des Grund- und Hauptstudiums Partneruniversitäten der Universität Bamberg Partner der Universität Bamberg im E.M.B.Sc.-Programm Wirtschaftsfremdsprachen Allgemeine Prüfungsordnung für Diplom-Studiengänge der Wirtschaftswissenschaften, der Wirtschaftsinformatik und der Angewandten Informatik Fachprüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Europäische Wirtschaft Studienordnung für den Diplom-Studiengang Europäische Wirtschaft 91

7 1. Allgemeines zum Studium Europäische Wirtschaft 1.1 Gegenstand und Ziele des Studiums Der Diplom-Studiengang Europäische Wirtschaft ist eine konsequente Antwort im Bereich der universitären Ausbildung in Deutschland auf die veränderten Anforderungen der Unternehmenspraxis und ihrer Reflexion in der universitären Forschung. Im Unterschied zu bereits existierenden, ähnlich bezeichneten Studiengängen oder Schwerpunktfächern an anderen Universitäten werden in Bamberg über die reine Thematisierung grundlegender Aspekte des internationalen Managements hinaus diese in ein weitgreifendes, interdisziplinär angelegtes Studienkonzept zur Ausbildung von Betriebs- und Volkswirten eingebettet. Dabei wird den besonderen Rahmenbedingungen der Entwicklung West- und Osteuropas Rechnung getragen, ohne globale Prozesse zu vernachlässigen. Das Studienkonzept verbindet mehrere Disziplinen, deren aufeinander abgestimmte Lehrinhalte Schlüsselqualifikationen für die Tätigkeit in Führungspositionen europa- und weltweit tätiger Unternehmen, Verbände und Organisationen vermitteln. Die Studierenden werden dabei nicht nur mit funktionsspezifischen und unternehmensübergreifenden Gestaltungsinstrumenten vertraut gemacht. Eingebunden in historisch-kulturelle Zusammenhänge der einzelnen Staaten, Wirtschafts- und Rechtssysteme wird ebenso die Aneignung wirtschaftsfremdsprachlicher Fähigkeiten stark gefördert. Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist der Nachweis der allgemeinen oder einschlägig fachgebundenen Hochschulreife. Für den Einstieg zu den einzelnen Wirtschaftsfremdsprachen sind grundsätzlich keine weiteren Vorkenntnisse erforderlich. Empfehlenswert ist jedoch Leistungskursniveau, besonders bei der Wahl von Wirtschaftsenglisch oder Wirtschaftsfranzösisch. Das Lehrangebot ist auf den Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. Da nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht, findet unter den Bewerbern eine Auswahl über einen hochschulinternen Numerus clausus statt.

8 2 1.2 Rechtsgrundlagen, Prüfungsausschuß, Studienberatung und Informationsmöglichkeiten Rechtsgrundlagen des Studiums sind (in der jeweils gültigen Fassung): - die Allgemeine Prüfungsordnung für Diplom-Studiengänge der Wirtschaftswissenschaften, der Wirtschaftsinformatik und der Angewandten Informatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg oder unter - die Fachprüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Europäische Wirtschaft erhältlich im Dekanat der Fakultät SoWi oder unter - die Studienordnung für den Diplom-Studiengang Europäische Wirtschaft oder unter Der Prüfungsausschuß achtet darauf, daß die Bestimmungen der Diplom-Prüfungsordnung eingehalten werden. Er entscheidet über alle Fragen, die die Diplomvorprüfung und die Diplomprüfung betreffen, insbesondere in Streitfragen über die Auslegung der Prüfungsordnung. Er ist darüber hinaus zuständig für die Anerkennung von an anderen, auch an ausländischen Hochschulen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der Notenumrechnung sowie die Zulassung zu Prüfungen und die Festlegung und Verlängerung von Fristen. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist derzeit: Prof. Dr. Dodo zu Knyphausen-Aufseß Otto-Friedrich-Universität Bamberg Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Personalwirtschaft und Organisation Feldkirchenstraße Bamberg Tel dodo.knyphausen@sowi.uni-bamberg.de Zuständige Mitarbeiterin: Dr. Jutta Schmidt Otto-Friedrich-Universität Bamberg Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Personalwirtschaft und Organisation Feldkirchenstraße 21, Raum Bamberg Tel jutta.schmidt@sowi.uni-bamberg.de

9 3 Die Sprechzeiten der Studienberater für Europäische Wirtschaft finden Sie an den Anschlagtafeln des Dekanats oder im Internet unter Außer in diesem Studienhandbuch sind wichtige und aktuelle Informationen zu finden: - am Aushang des Diplom-Prüfungsausschusses Feldkirchenstraße 21, 2. OG (LS Personalwirtschaft und Organisation); - auf den Internet-Seiten des Prüfungsausschusses unter - auf den Internet-Seiten zur Studienrichtung E.M.B.Sc. unter Dort unter "Studium international". Darüber hinaus gibt es grundlegende Informationen: - Jedes Semester im Personal- und Vorlesungsverzeichnis; zu beachten ist aber, daß durch die sehr frühe Drucklegung Ankündigungen, z.b. zu Lehrveranstaltungen, nicht immer auf dem neuesten Stand sind; aktualisierte Informationen finden Sie im UnivIS; - Aushänge des Dekanats der Fakultät SoWi und der einzelnen Lehrstühle; - Aushänge des Prüfungsamtes in der Feldkirchenstr. 21 (Eingangsbereich) oder in der Innenstadt; - Informationsbroschüren, Benutzungshinweise etc. diverser universitärer Einrichtungen wie Bibliothek, Rechenzentrum, Sprachen- und Medientechnisches Zentrum usw.; - Informationen zur Universität, zur Fakultät etc. über die Leitseite der Universität im Internet - Informationen der einzelnen studentischen Hochschulgruppen in der Feldkirchenstr. 21 und in der Innenstadt.

10 4 1.3 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen und Einschreibung Bewerbung Die Zulassung zum Studium Europäische Wirtschaft ist durch einen hochschulinternen Numerus clausus begrenzt. Studienplätze werden daher von der Universität Bamberg selbst auf schriftlichen Antrag vergeben. Die Studentenkanzlei versendet Bewerbungsformulare ab Anfang Mai für das folgende Wintersemester auf Anforderung (bitte adressierten und mit 1,53 frankierten Rückumschlag im Format DIN A5 beifügen): Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studentenkanzlei Bamberg Tel Die Bewerbungsformulare stehen auch zum Download unter: Bewerbungsschluß ist der 15. Juli des jeweiligen Jahres. Das Studium Europäische Wirtschaft kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden Einschreibung Die Einschreibung für den Studiengang Europäische Wirtschaft muß persönlich in der Studentenkanzlei der Universität Bamberg vorgenommen werden (Adresse und Telefonnummer siehe oben Abschnitt 1.3.1). Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr, zusätzlich montags von bis 15 Uhr. Die Einschreibefristen für diesen Studiengang werden mit dem Zulassungsbescheid versandt. Weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie auf der Internet-Seite:

11 Einführungstage Die Fakultät SoWi veranstaltet jeweils zu Beginn des Wintersemesters Einführungstage für Studienanfänger, in denen die Neuen über alles Wissenswerte in inhaltlicher und organisatorischer Hinsicht informiert werden. Die Einführungstage finden in der Regel in der Woche vor Beginn der Vorlesungszeit statt. 1.4 Struktur des Studiums Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über den Aufbau des Studiengangs Europäische Wirtschaft. In den Abschnitten 2 und 4 wird auf die einzelnen Teile der Skizze näher eingegangen. Das Studium Europäische Wirtschaft dauert einschließlich der Diplomprüfung 9 Semester (Regelstudienzeit), unterteilt in das viersemestrige Grundstudium und das fünfsemestrige Hauptstudium (einschließlich Pflichtaufenthalt an einer ausländischen Universität). Die Höchststudiendauer ist auf 13 Semester begrenzt.

12 6 Diplomprüfung Diplomarbeit Zwei Wirtschaftsfremdsprachen Viertes Wahlpflichtfach aus Fächer- gruppe III Drittes Wahlpflichtfach aus Fächer- gruppe II Zweites Wahlpflichtfach aus Fächer- gruppe II Erstes Wahlpflichtfach aus Fächer- gruppe I Diplom Praktikum Diplomvorprüfung Wahl- pflicht- korb Zwei Wirtschaftsfremdsprachen Statistik Grundzüge des öffentlichen und des privaten Rechts I Grundzüge der Volkswirtschaftslehre Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre

13 7 1.5 Modulares Prüfungssystem Einführung und Ziele Das Studium Europäische Wirtschaft wird nach einem Modularen Prüfungssystem absolviert, welches mit Credit Points arbeitet. In diesem Prüfungssystem finden die Diplomvorprüfung und die Diplomprüfung nicht im Ganzen am Ende des Grund- bzw. Hauptstudiums en bloc, sondern pro Prüfungsfach in studienbegleitenden Teilprüfungsleistungen statt. Dadurch wird den Studierenden weitgehende Freiheit bei der individuellen Gestaltung ihres Studiums hinsichtlich der zeitlichen Verteilung der Prüfungen eingeräumt. Das Modulare Prüfungssystem bedeutet also in erster Linie Flexibilität für die Studierenden, aber auch Eigenverantwortung für Studien- und Prüfungsplanung. Konkret heißt das: - Im Grund- und im Hauptstudium können alle Prüfungsleistungen studienbegleitend jedes Semester abgelegt werden. - Die schriftliche Prüfungsleistung pro Prüfungsfach setzt sich dabei im Grundstudium in fast allen Fächern, im Hauptstudium zumindest in den Allgemeinen Fächern aus einzelnen Teilprüfungsleistungen zusammen, die sich jeweils auf eine oder mehrere Lehrveranstaltungen beziehen. - In den (Wahl-) Pflichtfächern des Hauptstudiums hingegen erfolgt eine solche Modularisierung der schriftlichen Prüfung nur partiell: In einigen Fächern sind mehrere schriftliche Teilprüfungsleistungen vorgesehen (z. B. 2 x 2 Stunden oder 4 x 1 Stunde), in den meisten Fällen bleibt es hier aber bei einer schriftlichen Prüfungsleistung pro Prüfungsfach (1 x 4 Stunden). Die Ausgestaltung des Prüfungsmodus in den (Wahl-) Pflichtfächern wird in den Grenzen der Diplom-Prüfungsordnung durch den jeweiligen Fachvertreter festgelegt. Im modularen Prüfungssystem besteht also zum Ende eines jeden Semesters Gelegenheit, sich Teilprüfungsleistungen der Diplomvorprüfung bzw. Diplomprüfung zu unterziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sogar schon an Teilprüfungsleistungen des Hauptstudiums (Diplomprüfung) teilnehmen, wenn noch nicht alle Teilprüfungsleistungen des Grundstudiums (Diplomvorprüfung) absolviert wurden (vgl. Abschnitt 4.2). Die Studierenden können sich grundsätzlich frei entscheiden, an welchen Prüfungen sie im jeweiligen Semester teilnehmen wollen. Es ist somit auch möglich, Teilprüfungsleistungen zu einem anderen Prüfungstermin zu absolvieren als direkt im Anschluß an die entsprechende(n) Lehrveranstaltung(en).

14 8 Mit dem modularen Prüfungssystem wird das Ziel verfolgt, die Studierenden dazu anzuhalten, sich vom ersten Semester an kontinuierlich mit den Lehrangeboten und Studieninhalten zu beschäftigen. Die unmittelbare Erfolgskontrolle durch studienbegleitende Prüfungen legt Lücken zwischen Anforderungen und Wissensstand früh offen. Darüber hinaus ergibt sich im Vergleich zur alten Blockprüfung eine verringerte Belastung pro Einzelprüfung (bei allerdings erhöhter Anzahl der Prüfungen). Insgesamt sollen so auch eine Leistungsverbesserung und eine Beschleunigung des gesamten Studiums erreicht werden. Um diesem Ziel gerecht zu werden, sollten die Studierenden allerdings rechtzeitig einen individuellen Studien- und Prüfungsplan anstreben, der auch die Rahmenbedingungen (Jobs, Praktika etc.) berücksichtigt. Ein solches Prüfungsmanagement kann durchaus vorsehen, nicht in jedem Semester Prüfungen zu absolvieren, um genügend Freiraum für extracurriculare Aktivitäten zu haben Kredit- und Maluspunkte Das Kreditpunkte-System weist jeder schriftlichen Teilprüfungsleistung und jeder mündlichen Teilprüfungsleistung (Sprachen, (Wahl-) Pflichtfächer) und damit jedem Prüfungsfach eine bestimmte Anzahl an Kreditpunkten zu. Damit wird festgelegt, mit welchem Gewicht die mit den einzelnen Teilprüfungsleistungen erzielten Ergebnisse in die Fachnote und die Gesamtnote eines Studienabschnitts (Vordiplom, Diplom) eingehen, die sich somit als das arithmetische Mittel der mit Kreditpunkten gewichteten Fachnoten ergibt. In der Diplomprüfung kommt noch die entsprechend gewichtete Note der Diplomarbeit hinzu. Das Gewicht einzelner Teilprüfungsleistungen orientiert sich grundsätzlich an der dafür vorgesehenen Prüfungsdauer und den hierfür vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Semesterwochenstunden). In der Regel entsprechen einer schriftlichen Teilprüfungsleistung im Umfang von 1 Stunde (60 Minuten) 6 Kreditpunkte. Kreditpunkte erhält man allerdings nur für bestandene Prüfungen. Bei Fehlleistungen wird man in der gleichen Höhe mit Maluspunkten belastet - allerdings erst, wenn man in der ersten Wiederholungsprüfung (=zweiter Versuch) nicht besteht. Für jeden Studierenden wird dazu ein Kredit- und ein Maluspunktekonto geführt. Aus den Übersichten zum Grund- und Hauptstudium (siehe Abschnitt 3.1 bzw. 5.1) ist auf einen Blick ersichtlich, wieviele Kreditpunkte bei einer Prüfungsleistung in Aussicht bzw. Maluspunkte auf dem Spiel stehen.

15 9 Das Kreditpunkte-System dient auch dazu, einige für den Studienverlauf wesentliche Schwellenwerte festzulegen. So entscheidet die Summe der Maluspunkte über die Möglichkeit, in einzelnen Teilprüfungsleistungen die Chance einer zweiten Wiederholung (=dritter Versuch) zu erhalten (siehe Abschnitt 1.5.3). Andererseits erlaubt das Erreichen einer bestimmten Kreditpunkte-Summe, bestimmte Teilprüfungsleistungen des Hauptstudiums schon ablegen zu dürfen, ohne die gesamte Diplomvorprüfung absolviert zu haben; mitunter ein interessanter Zeitvorteil im Studium Wiederholung von Prüfungsleistungen und Freiversuche Grundsätzlich kann jede Teilprüfungsleistung in Grund- und Hauptstudium nur einmal wiederholt werden, d.h., es bestehen insgesamt zwei Chancen, eine Teilprüfungsleistung zu bestehen. Eine dritte Chance (=zweite Wiederholung) besteht bei schriftlichen Teilprüfungsleistungen in Form von Klausuren in beschränktem Umfang in Abhängigkeit von der jeweils erreichten Maluspunkte-Summe. Mündliche Teilprüfungen und die Diplomarbeit können generell nur einmal wiederholt werden Konkret bedeutet das: Eine zweite Wiederholung von Klausuren ist zulässig, wenn die Summe der Maluspunkte über alle Teilprüfungsleistungen die Schwelle von 69 Punkten (im Grundstudium) bzw. 60 Punkten (im Hauptstudium) nicht überschreitet. Grundsätzlich besteht eine Wiederholungsverpflichtung zum nächsten regulären Prüfungstermin: Der Prüfungsausschuß weist darauf hin, daß nicht bestandene Diplomvor- und Diplomprüfungsteile am nächsten regulären Prüfungstermin zu wiederholen sind. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn ein Studierender zwischenzeitlich an eine andere Hochschule gewechselt hat oder ein Urlaubssemester in Anspruch nimmt; die Prüfungsverpflichtung an der Universität Bamberg bleibt in diesen Fällen bestehen. Ausnahme: Fristaufschub wegen Auslandsstudium Studierende, die am Ende des Semesters vor einem Auslandsstudium einen Vordiplom- und Diplomprüfungsteil nicht bestehen (oder einen mit Freiversuch bestandenen Prüfungsteil wiederholen wollen), werden auf Antrag gegen Vorlage eines Studiennachweises der ausländischen Hochschule davon befreit, zum nächsten Termin zur Wiederholungsprüfung anzutreten. Der Antrag ist bis spätestens zum Ende der Prüfungsanmeldefrist im eigentlichen Wiederholungssemester beim Prüfungsamt zu stellen. Die Wiederholungsprüfung ist dann am übernächsten Prüfungstermin (ein Jahr nach Nichtbestehen der Prüfung bzw. nach einem mit Freiversuch bestandenen Prüfungsteil) abzulegen. Ein Wechsel - eines der Teilfächer in einem Prüfungsfach des Vordiploms, - eines Teilfaches in den A-Fächern, - des zweiten A-Faches (im Studiengang Betriebswirtschaftslehre) oder - eines Wahlpflichtfaches

16 10 ist bis zum 5. Semester (Grundstudium) bzw. 12. Semester (Hauptstudium) grundsätzlich zulässig, solange keine Teilprüfungsleistung der Diplomvorprüfung bzw. Diplomprüfung nach der Ausschöpfung aller Wiederholungsmöglichkeiten endgültig nicht bestanden wurde. Der Wechsel ist dem Prüfungsamt anzuzeigen (schriftlicher formloser Antrag) und hat während der regulären Anmeldefrist zu Prüfungsleistungen zu erfolgen. Im Ursprungsfach erworbene Kreditpunkte verfallen bei Wechsel, erworbene Maluspunkte bleiben dagegen erhalten. Entscheidet sich der Studierende bereits nach einem nicht bestandenen ersten Versuch (Wiederholungsverpflichtung zum nächsten Prüfungstermin) oder bei einer Nachholungsverpflichtung für ein neues (Teil-)Fach, erhält er trotzdem Maluspunkte (da er gewissermaßen die Wiederholungsprüfung nicht bestanden hat). Maluspunkte bei Wechsel können vermieden werden, wenn für den Erstversuch ein Freiversuch in Anspruch genommen wird (die Deklarierung als Freiversuch muß dabei - wie in allen anderen Fällen auch - vor Ablegung der Prüfung erfolgt sein!). Zusätzlich werden in begrenztem Umfang sogenannte Freiversuche eingeräumt. Freiversuche wirken im Prinzip wie Extra-Chancen: - Wird mit der Anmeldung zu einer Teilprüfungsleistung ein Freiversuch gesetzt und wird die Teilprüfungsleistung nicht bestanden, dann wird der gesamte Antritt (erster Versuch) annulliert. Es bestehen dann noch die normalen beiden Versuche (erster und zweiter Versuch). - Wird die Teilprüfungsleistung mit einem gesetzten Freiversuch dagegen bestanden, dann kann zum nächsten Prüfungstermin freiwillig trotzdem eine Wiederholung vorgenommen werden, um die Note zu verbessern. Diese freiwillige Wiederholung muß aber im nächsten Prüfungstermin erfolgen. Wird diese Wiederholung nicht bestanden, zählt die zuvor erzielte Note. Das Setzen von Freiversuchen erlaubt also, sich mit deutlich geringerem Risiko für Bestehen und Note einer Teilprüfungsleistung zu unterziehen. So kann man sich früher zutrauen, in eine Prüfung zu gehen und damit das Studium verkürzen. Konkret heißt das: - Vor Beginn der ersten Ablegung einer Teilprüfungsleistung eines Prüfungsfaches kann ein Freiversuch geltend gemacht werden. - Eine nachträgliche Inanspruchnahme oder eine Rückgewähr ist nicht möglich. - Im Grundstudium sind bis zum dritten Fachsemester Freiversuche für maximal drei schriftliche Teilprüfungen in den Fächern der Diplomvorprüfung möglich. Davon darf allerdings im dritten Semester nur ein Freiversuch gesetzt werden.

17 11 Das Gewicht (Kreditpunkte) der einzelnen Teilprüfungsleistungen, für die Freiversuche genutzt werden, kann durchaus unterschiedlich sein. - Im Hauptstudium sind bis zum sechsten Fachsemester Freiversuche für maximal vier schriftliche Teilprüfungen erlaubt. Davon dürfen im sechsten Fachsemester nur zwei solche Freiversuche gesetzt werden. Fällt das Studienjahr im Ausland in den obengenannten Zeitraum, so erhöht sich die Fachsemesterzahl entsprechend der Dauer des Pflichtaufenthaltes an der ausländischen Universität. Der Auslandsaufenthalt beläßt im Regelfall also die Möglichkeit der Freiversuche nach Rückkehr. 1.6 Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland Auslandserfahrungen und gute Sprachkenntnisse gehören heute zu den eigentlich schon selbstverständlichen Qualifikationen der Absolventen eines wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums. Die Fakultät SoWi hat die Voraussetzungen für eine möglichst reibungslose Integration eines befristeten, obligatorischen, ca. zweisemestrigen Auslandsstudiums für den Studiengang Europäische Wirtschaft geschaffen. Sie bestehen aus: - einer großen Anzahl ausländischer Partneruniversitäten bzw. von Austauschabkommen mit ausländischen Universitäten/Fakultäten, - der Mitgliedschaft der Universität/Fakultät SoWi in einem exklusiven Netzwerk europäischer Universitäten, die im Hauptstudium die Teilnahme an einem integrierten europäischen Studium mit dem zusätzlichen akademischen Abschluß European Master of Business Sciences (E.M.B.Sc.) ermöglicht, - der prinzipiellen Anrechenbarkeit von an einer ausländischen Hochschule erbrachten Prüfungsleistungen für die Diplomprüfung an der Universität Bamberg. Damit wird das Auslandsstudium zu einem integrierten Bestandteil des Studiums in Bamberg (weitere Hinweise vgl. Abschnitt 4.4).

18 Effiziente Studienplanung und Prüfungsvorbereitung Für eine erfolgversprechende Studienplanung und Prüfungsvorbereitung sind wichtig: - frühzeitige Inanspruchnahme der Studienberatung (siehe Abschnitt 1.2), - regelmäßiger Besuch der Lehrveranstaltungen, - frühzeitiger Kontakt zu Dozenten und Prüfern, - begleitendes Literaturstudium und - Mitarbeit in studentischen Arbeitsgruppen. In der Studienberatung kann im Einzelgespräch eine den persönlichen Interessen, Fähigkeiten und Berufsvorstellungen entsprechende Studienplanung erarbeitet werden (z.b. bezüglich der Auswahl von Wahlpflichtfächern und der zeitlichen Verteilung von Veranstaltungsbesuch und Prüfungsteilnahme). Treten Schwierigkeiten im Studium auf, hilft die Studienberatung bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten. In den einzelnen Lehrveranstaltungen werden u. a. die zentralen Prüfungsinhalte erarbeitet sowie die erforderlichen Literaturhinweise gegeben. Im engen Kontakt zum Dozenten bzw. Prüfer können die Studierenden über den Inhalt der Lehrveranstaltungen hinaus Informationen erhalten, die ihnen den Zugang zum Lehr- und Prüfungsstoff erleichtern. Einige Prüfer geben am Ende jeder Vorlesungszeit direkte Hinweise für die folgenden schriftlichen Teilprüfungsleistungen (Prüfungsvorbesprechung). Zentraler Teil der Prüfungsvorbereitung ist das Literaturstudium. Für eine effiziente Prüfungsvorbereitung kann darauf auf keinen Fall verzichtet werden. Empfehlungen für die Auswahl der geeigneten Literatur sind in den Lehrveranstaltungen und in Skripten zu den Veranstaltungen, bei den Dozenten und durch Aushänge erhältlich. Zusätzlich wird dringend empfohlen, in eigener Initiative Arbeitsgruppen zu bilden. Diese bieten die Möglichkeit der Bearbeitung des Prüfungsstoffes vor und nach den einzelnen Lehrveranstaltungen sowie zum unmittelbaren Klausurentraining rechtzeitig vor den Prüfungsterminen. Darüber hinaus sollten regelmäßig die Internet-Seiten einzelner Lehrstühle gesichtet werden. Auch gehört es zum Informationsstandard einiger Dozenten und Prüfer, -listen und Informationen über News- Server (campusnews) zur Verfügung zu stellen. Schließlich gestatten einige Prüfer die Teilnahme an mündlichen Prüfungen als Zuhörer, damit eine Vorbereitung auf die eigene Prüfungssituation rechtzeitig gewährleistet ist.

19 13 2. Das Grundstudium 2.1 Struktur Die Lehrveranstaltungen in den Diplomvorprüfungsfächern geben einen ersten Einblick in die Fächer des Studiums Europäische Wirtschaft, vermitteln die fachspezifischen Grundlagen für die weiterführenden Veranstaltungen des Hauptstudiums sowie einen Überblick über die verschiedenen Teilgebiete, in denen eine spätere Spezialisierung im Hauptstudium möglich ist. Diese Lehrveranstaltungen der Diplomvorprüfungsfächer sind inhaltliche Grundlagen der Diplomvorprüfung. In den einzelnen Prüfungsfächern können (Pro-)Seminarleistungen aller Teilprüfungen eines Faches vorgesehen werden. Die Wahl einzelner Teilprüfungen sollte auf die Wahl der Prüfungsfächer im Hauptstudium ausgerichtet sein. Diplomvorprüfung Das Prüfungsfach Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre umfaßt die schriftlichen Teilprüfungen: Betriebliches Rechnungswesen (Buchführung) Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (Dr. R. Dobbener) Wirtschaftsinformatik (Prof. Dr. E. Sinz) Grundzüge der Volkswirtschaftslehre Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre Zwei Wirtschaftsfremdsprachen Grundzüge des öffentlichen und des privaten Rechts I Statistik Wahlpflichtkorb und vier der nachfolgenden Teilgebiete: Absatzwirtschaft Externe Rechnungslegung der Unternehmung Internationales Management Internationale Unternehmensfinanzierung I Kostenrechnung und Controlling Personal und Organisation Produktion und Logistik Fachvertreter: Die Professoren für Betriebswirtschaftslehre (soweit nicht anders benannt)

20 14 In jedem der Teilgebiete sind Klausuren zu schreiben, die mit je 6 Kreditpunkten gleich gewichtet werden. Das Prüfungsfach Grundzüge der BWL wird mit insgesamt 42 (von 132) Kreditpunkten bewertet. Das Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn in jeder einzelnen Teilprüfung die Note mindestens ausreichend beträgt. Die Klausuren in Buchführung, Mathematik und Wirtschaftsinformatik sind zweistündig, alle anderen Klausuren sind einstündig (1 Stunde = 60 Minuten). Jede Klausur kann mindestens einmal und in Abhängigkeit von der Maluspunkteschwelle maximal zwei Mal wiederholt werden (insgesamt also drei Versuche). Die Anerkennung des Betrieblichen Rechnungswesens (Buchführung) durch eine kaufmännische Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. Aushang/Internet). Diplomvorprüfung Das Prüfungsfach Grundzüge der Volkswirtschaftslehre umfaßt die schriftlichen Teilprüfungen: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre Wirtschaftsfremdsprachen Grundzüge der Volkswirtschaftslehre Grundzüge des öffentlichen und privaten Rechts I Statistik Zwei Wahlpflichtkorb Mikroökonomie I und II oder Makroökonomie I und II. Fachvertreter: Die Professoren für Volkswirtschaftslehre Im Prüfungsfach "Grundzüge der Volkswirtschaftslehre" ist in den beiden gewählten Veranstaltungen jeweils eine einstündige Klausur zu schreiben. Das Prüfungsfach wird mit insgesamt 12 Kreditpunkten bewertet. Das Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn in jeder einzelnen Teilprüfung die Note mindestens ausreichend beträgt.

21 15 Diplomvorprüfung Das Prüfungsfach Grundzüge des öffentlichen und des privaten Rechts I umfaßt dieteilgebiete Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre Grundzüge der Volkswirtschaftslehre Grundzüge des öffentlichen und privaten Rechts I Statistik Zwei Wirtschaftsfremdsprachen Wahlpflichtkorb Öffentliches Recht I Privatrecht I. Fachvertreter: Prof. Dr. Sieckmann und Prof. Dr. Hans-W. Micklitz In jedem der Teilgebiete ist eine einstündige Klausur zu schreiben, beide Klausuren gehen mit der gleichen Gewichtung von je 6 Kreditpunkten in die Fachnote ein. Das Prüfungsfach Grundzüge des öffentlichen und des privaten Rechts I wird mit insgesamt 12 (von 132) Kreditpunkten bewertet. Diplomvorprüfung Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre Grundzüge der Volkswirtschaftslehre Grundzüge des öffentlichen und privaten Rechts I Statistik Zwei Wirtschaftsfremdsprachen Wahlpflichtkorb In diesem Prüfungsfach ist eine dreistündige Klausur zu schreiben, die mit 12 (von 132) Kreditpunkten bewertet wird. Fachvertreter: Prof. Dr. Friedrich Vogel Diplomvorprüfung Im Prüfungsfach Wirtschaftsfremdsprachen sind aus einem Angebot von gegenwärtig 5 Wirtschaftsfremdsprachen zwei auszuwählen: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre Grundzüge der Volkswirtschaftslehre Grundzüge des öffentlichen und privaten Rechts I Statistik Zwei Wirtschaftsfremdsprachen Wahlpflichtkorb Wirtschaftsenglisch Wirtschaftsfranzösisch Wirtschaftsspanisch Wirtschaftsitalienisch Wirtschaftsrussisch Fachvertreter: Lektor John Vincken (Fak. SoWi) und die Lektoren des Sprachen- und Medientechnischen Zentrums sowie der Fak. SpLit

22 16 In jeder der zwei Sprachen sind jeweils eine zweistündige Klausur und eine 30-minütige mündliche Prüfung zu absolvieren, wobei in jeder der beiden Sprachen beide Prüfungsleistungen zusammen als eine einheitliche Teilprüfungsleistung mit je 18 Kreditpunkten gewertet werden. Das Prüfungsfach wird insgesamt mit 36 (von 132) Kreditpunkten bewertet. Diplomvorprüfung Im Wahlpflichtkorb sind aus dem gesamten Angebot Teilprüfungsleistungen von insgesamt 18 Kreditpunkten auszuwählen. Das Angebot umfaßt gegenwärtig: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre Grundzüge der Volkswirtschaftslehre Grundzüge des öffentlichen und privaten Rechts I Statistik Zwei Wirtschaftsfremdsprachen Wahlpflichtkorb Teilprüfungen in BWL Teilprüfungen in VWL Teilprüfungen in Recht Teilprüfungen in (Wirtschafts)Fremdsprachen Teilprüfungen in Wirtschaftsinformatik Weitere Teilprüfungen der Fak. SoWi oder einer anderen Fakultät können auf Antrag durch den Prüfungsausschuß zugelassen werden (vgl. Aushang, Internet) In den Wahlpflichtkorb können und sollen Teilprüfungsleistungen der VWL (Mikro oder Makro) und der BWL (weitere Teilgebiete) eingebracht werden, wenn entsprechende Studienschwerpunkte im Hauptstudium angestrebt werden. Im Rahmen des Grundstudiums können auch Zusatzfächer (ganze Prüfungsfächer oder Teilprüfungen) eingebracht werden (z.b. weitere BWL- oder VWL-Teilgebiete), die im Zeugnis ausgewiesen werden, jedoch nicht in die Durchschnittsnote des Vordiploms eingehen. Ein Zusatzfach ist bei der Anmeldung zur (ersten) Teilprüfungsleistung zu deklarieren. Eine spätere (nachträgliche) Deklaration ist ausgeschlossen.

23 Pflichtpraktikum Eine für das Ausbildungsziel geeignete berufspraktische Tätigkeit (Pflichtpraktikum) in der Wirtschaft oder Wirtschaftsverwaltung von zwölf Wochen ist nachzuweisen. Das Pflichtpraktikum kann in höchstens drei Teilabschnitte zerlegt werden; jeder Teilabschnitt muß mindestens vier Wochen umfassen. Jeder Student sucht sich seinen Praktikumsplatz selbst. Studierende stehen während des Praktikums unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, zuständig ist der Unfallversicherungsträger des Praktikumsbetriebs. Die Sicherung im Krankheitsfall richtet sich nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs (Fünftes Buch) über die Krankenversicherung der Studierenden. Die Praktikumstätigkeit stellt keine abhängige Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts dar; sie begründet deshalb keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung für das Bestehen der Diplomprüfung ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Praktikum. Anträge auf Anerkennung sind rechtzeitig an das Praktikumsamt zu richten. Über die Anerkennung entscheidet der Praktikumsbeauftragte der Fakultät SoWi. Er steht auch für inhaltliche Fragen zur Verfügung. Zur Zeit ist dies: Prof. Dr. Peter Trenk-Hinterberger Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialrecht Feldkirchenstraße 21 Studierende, die eine kaufmännische oder vergleichbare Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, werden vom Praktikum auf Antrag und mit Nachweis befreit. 2.3 Studienpläne einzelner Prüfungsfächer Die Studienpläne aller Studiengänge der Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften finden Sie in alphabetischer Reihenfolge, gegliedert nach Grund- und Hauptstudium bzw. Bachelor- und Masterstudium, im Internet unter Unverbindliche Studienempfehlung Als Vorschlag zur Planung und Gestaltung des Grundstudiums wird nachfolgend eine Studienempfehlung dargestellt. Sie unterstellt einen Studienbeginn im Wintersemester (WS). Aufgrund der im flexiblen Prüfungssystem gegebenen Wahlmöglichkeiten kann er allerdings nur eine Variante abbilden.

24 18 Studienempfehlung für das Grundstudium Europäische Wirtschaft Semester Lehrveranstaltung / Teilprüfung SWS PD KP 1. WS Betriebliches Rechnungswesen Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler Wirtschaftsinformatik Personal und Organisation Mikroökonomik I Wirtschaftsfremdsprache I 2 Wirtschaftsfremdsprache II 2 Wahlpflichtkorb 6 Summe: SS Absatzwirtschaft Produktion und Logistik Externe Rechnungslegung der Unternehmung Mikroökonomik II Statistik I 4 Öffentliches Recht I Privatrecht I Wirtschaftsfremdsprache I 2 Wirtschaftsfremdsprache II 2 Wahlpflichtkorb 6 Summe: WS Kostenrechnung und Controlling 1 1, Internationale Unternehmensfinanzierung Makroökonomik I 3 3 Statistik II Wirtschaftsfremdsprache I 2 Wirtschaftsfremdsprache II 2 Wahlpflichtkorb 6 Summe: / 3 4. SS Problemorientierte Einführung in das Internationale Management Makroökonomik II Wirtschaftsfremdsprache I 2 2,5 18 Wirtschaftsfremdsprache II 2 2,5 18 Summe: Gesamt: / 3 Legende: SWS = Semesterwochenstunden; LVA = Art der Lehrveranstaltung: V = Vorlesung, Ü = Übung; PD = Prüfungsdauer (in Stunden); KP = Kreditpunkte Es wird empfohlen, Kostenrechnung und Controlling erst nach Produktion und Logistik zu belegen. Nur 4 von 7 Teilprüfungen abzulegen. Nur Mikro- oder Makroökonomie abzulegen.

25 19 3. Die Diplomvorprüfung (Das Vordiplom) 3.1 Überblick über die einzelnen Prüfungsfächer Gegenstand der Diplomvorprüfung sind die Inhalte des Grundstudiums. Im modularen Prüfungssystem sind dies die in Abschnitt 2.1 bereits genannten Prüfungsfächer. In der folgenden Übersicht werden diese nochmals zusammen mit der Prüfungsdauer (PD; in Minuten) und der Kreditpunktezahl (KP) aufgeführt. Prüfungsfach Teilprüfungen PD KP Grundzüge der BWL - Betriebliches Rechnungswesen - Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler - Wirtschaftsinformatik und vier der nachfolgenden Teilgebiete: - Absatzwirtschaft - Internationales Management - Investition und Finanzierung - Externe Rechnungslegung der Unternehmung - Kostenrechnung und Controlling - Personal und Organisation - Produktion und Logistik Grundzüge der VWL - Mikroökonomie I und II oder - Makroökonomie I und II Grundzüge des öffentlichen und des privaten Rechts I - Öffentliches Recht I - Privatrecht I Statistik Wirtschaftsfremdsprachen - Wirtschaftsfremdsprache I - Wirtschaftsfremdsprache II Wahlpflichtkorb 18 Summe In den Prüfungsfächern sind Klausuren im Umfang der genannten Prüfungsdauer zu erbringen. In den Wirtschaftsfremdsprachen ist zusätzlich zu einer Klausur mit der Dauer von 120 Minuten jeweils eine 30- minütige mündliche Prüfung abzulegen, die je Sprache zusammen als eine Teilprüfungsleistung bewertet werden. Die (Teil-) Prüfungen der Diplomvorprüfung finden jeweils zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit statt. Die Bekanntgabe der Klausurtermine erfolgt in der Regel einen Monat vor Beginn der Prüfungen durch Aushang. Dort werden auch alle zugelassenen Hilfsmittel (Gesetzestexte, Wörterbücher, Taschenrechner etc.) angegeben.

26 Zulassung zur Diplomvorprüfung In formaler Hinsicht besteht ein Unterschied zwischen der Zulassung zur Diplomvorprüfung und der Anmeldung zu einzelnen (Teil-) Prüfungen. De facto kann man aber beides im Rahmen einer einzigen Prozedur erledigen. Die Anmeldungen zu den jeweils beabsichtigten (Teil-) Prüfungen müssen unter Nutzung des Anmeldesystems in Flex Now! erfolgen (PC-Pools), womit dem formalen Gebot einer schriftlichen Anmeldung entsprochen wird. Die Termine für die Anmeldung werden jedes Semester mit Beginn der Vorlesungszeit durch Aushang bekanntgegeben ( Anmeldung bis spätestens... ). Mit der ersten Anmeldung zu einer (Teil-) Prüfung erfolgt implizit auch der Antrag auf Zulassung zur Diplomvorprüfung. Die Zulassung setzt zunächst lediglich einige generelle Bedingungen voraus, so insbesondere, daß man den Prüfungsanspruch wegen endgültigen Nichtbestehens einer Diplomvorprüfung im selben oder nahe verwandten Studiengang nicht schon verloren hat. Von einer erstmalig angemeldeten (Teil-) Prüfung kann man innerhalb einer bestimmten Frist (vgl. wiederum Aushang) ohne Angabe von Gründen zurücktreten; andernfalls gilt die Anmeldung als endgültig. Wird eine (Teil-) Prüfung, zu der man sich endgültig angemeldet hat, zum entsprechenden Prüfungstermin nicht abgelegt, so gilt sie als (erstmals) nicht bestanden - es sei denn, der Studierende hat die Gründe für das Versäumnis nicht zu vertreten. In der gleichen Frist können die Freiversuche gesetzt und wieder umgesetzt werden. Die Verpflichtung zur Wiederholung (bei Nichtbestehen) oder zur Nachholung (bei Aufschub z.b. wg. anerkannter Krankheit) besteht für Teilprüfungsleistungen und Schein -Leistungen gleichermaßen generell für den nächsten regulären Prüfungstermin (Zwangsanmeldung). Diese Prüfungsverpflichtung entfällt auch dann nicht, wenn Urlaubssemester gewährt werden, der Pflichtaufenthalt im Ausland stattfindet oder der Kandidat sich exmatrikuliert!

27 21 Ein Nichtantritt zu den entsprechenden Wiederholungsprüfungen kann zur Folge haben, daß der Kandidat den Studiengang Europäische Wirtschaft endgültig nicht bestanden hat (mit der Konsequenz, daß eine spätere erneute Zulassung ggf. auch in einem nahe verwandten Studiengang nicht mehr möglich ist). Unter bestimmten Bedingungen (z. B. Auslandsstudienjahr) oder aus triftigem Grund (z.b. anerkannte Krankheit) kann der Prüfungsausschuß auf Antrag allerdings einen Aufschub der Frist zur Ablegung der Wiederholungs- oder Nachholungsprüfung gewähren. Ausnahme: Wird eine Exmatrikulation nach dem ersten oder zweiten Fachsemester angestrebt, so kann von der Zwangsanmeldung abgesehen werden, wenn rechtzeitig ein Antrag erfolgt. 3.3 Bestehen der Diplomvorprüfung Unter der Voraussetzung, daß die oben genannten Leistungsnachweise rechtzeitig vorliegen, ist die Diplomvorprüfung bestanden, wenn pro Diplomvorprüfungsfach in jeweils allen (Teil-) Prüfungen mindestens die Note ausreichend erzielt wurde. Jede nicht bestandene, d. h. nicht mit mindestens ausreichend (4,0) bewertete (Teil-) Prüfung der Diplomvorprüfung kann zunächst ein Mal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur noch möglich, wenn die Summe der Maluspunkte aller (Teil-) Prüfungen der Diplomvorprüfung den Wert 69 nicht übersteigt. Wiederholungen einer (Teil-) Prüfung müssen prinzipiell zum nächsten regulären Prüfungstermin erfolgen. Die freiwillige Wiederholung einer bestandenen (Teil-) Prüfung ist - außer im Falle von Freiversuchen - nicht zulässig. Als (erstmals) nicht bestanden gelten auch diejenigen (Teil-) Prüfungen, zu denen man sich nicht spätestens zum letzten regulären Prüfungstermin am Ende des 5. Semesters angemeldet hat. Wird eine (Teil-) Prüfung auch bei der zweiten Wiederholung (=dritter Versuch) nicht mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet, so gilt sie - und damit die gesamte Diplomvorprüfung - als endgültig nicht bestanden. Sie kann dann, unabhängig vom Stand des Maluspunktekontos, nicht mehr wiederholt werden; es erfolgt die Exmatrikulation. Über die erfolgreiche Teilnahme an der Diplomvorprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das die Noten der einzelnen Prüfungsfächer sowie die Gesamtnote der Diplomvorprüfung enthält.

28 22 4. Das Hauptstudium 4.1 Struktur Im Studiengang Europäische Wirtschaft kann der Studierende insgesamt vier Wahlpflichtfächer aus drei Fächerkörben wählen. In den Pflicht- und Wahlpflichtfächern können nach Angebot bis zu einem Drittel der Kreditpunkte als Seminarleistungen erbracht werden. Erstes Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe I Zweites Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe II Diplomprüfung Drittes Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe II Viertes Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe III Zwei Wirtschaftsfremdsprachen Diplomarbeit Das erste Wahlpflichtfach ist aus einem international ausgerichteten Fächerkatalog (Fächergruppe I, Anhang 4) zu wählen. Der Fachvertreter des jeweiligen Faches bestimmt die nähere Ausgestaltung (vgl. Anhang 3). Dieses Prüfungsfach wird mit insgesamt 36 (von 240) Kreditpunkten bewertet. Erstes Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe I Zweites Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe II Diplomprüfung Drittes Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe II Viertes Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe III Zwei Wirtschaftsfremdsprachen Diplomarbeit Das zweite Wahlpflichtfach ist aus einem betriebswirtschaftlich ausgerichteten Fächerkatalog (Fächergruppe II, Anhang 4) zu wählen. Der Fachvertreter des jeweiligen Faches bestimmt die nähere Ausgestaltung (vgl. Anhang 3). Dieses Prüfungsfach wird mit insgesamt 36 (von 240) Kreditpunkten bewertet.

29 23 Erstes Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe I Zweites Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe II Diplomprüfung Drittes Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe II Viertes Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe III Zwei Wirtschaftsfremdsprachen Diplomarbeit Das dritte Wahlpflichtfach ist aus einem betriebswirtschaftlich ausgerichteten Fächerkatalog (Fächergruppe II, Anhang 4) zu wählen. Der Fachvertreter des jeweiligen Faches be stimmt die nähere Ausgestaltung (vgl. Anhang 3). Dieses Prüfungsfach wird mit insgesamt 36 (von 240) Kreditpunkten bewertet. Wird das Prüfungsfach Allgemeine Betriebswirtschaftslehre aus Fächergruppe II gewählt, dann sind in vier Teilgebieten nach Wahl jeweils eine einstündige Klausur zu schreiben, die mit je 6 Kreditpunkten gleich gewichtet werden. Eine mündliche Prüfung entfällt. Erstes Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe I Zweites Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe II Diplomprüfung Drittes Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe II Viertes Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe III Zwei Wirtschaftsfremdsprachen Diplomarbeit Das vierte Wahlpflichtfach ist aus eine sozial- und rechtswissenschaftlich ausgerichteten Fächerkatalog (Fächergruppe III, Anhang 4) zu wählen. Der Fachvertreter des jeweiligen Faches bestimmt die nähere Ausgestaltung (vgl. Anhang 3). Die betriebswirtschaftlichen Fächer der Fächergruppe II und Allgemeine Wirtschaftsinformatik sowie Allgemeines Wirtschaftsrecht können hier ebenfalls gewählt werden. Dieses Prüfungsfach wird mit insgesamt 36 (von 240) Kreditpunkten bewertet.

30 24 Erstes Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe I Zweites Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe II Diplomprüfung Drittes Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe II Viertes Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe III Zwei Wirtschaftsfremdsprachen Diplomarbeit Aus dem gleichen Angebot wie im Grundstudium sind zwei Wirtschaftsfremdsprachen zu belegen. In jeder Sprache ist eine zweistündi ge Klausur und eine 20-minütige mündliche Teil prüfung zu absolvieren, so daß dieses Prüfungs fach mit insgesamt 48 (von 240 Kreditpunkten) bewertet wird. Fachvertreter: Lektor John Vincken (Fak. SoWi) und die Lekto ren des Sprachen- und Medientechnischen Zentrums sowie der Fak. SpLit Erstes Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe I Zweites Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe II Diplomprüfung Drittes Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe II Viertes Wahlpflichtfach aus Fächer- Gruppe III Zwei Wirtschaftsfremdsprachen Diplomarbeit Die Diplomarbeit muß einen internationalen und betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt aufweisen. Sie umfaßt einen Bearbeitungszeitraum von 3 Monaten. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit auf 6 Monate festgelegt werden. Der Studierende soll hier den Nachweis erbringen, daß er in der Lage ist, ein Thma selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Diplomarbeit wird mit 48 (von 240) Kreditpunkten bewertet. Die Zulassung zur Diplomarbeit setzt einen Leistungsnachweis im Fach der Diplomarbeit voraus. Weitere Fächer können als Zusatzfächer belegt werden (ganze Prüfungsfächer oder Teilfächer). Diese werden auf dem Diplomzeugnis vermerkt; ihre Fachnoten gehen aber nicht in die Gesamtnote des Diploms ein. Ein Zusatzfach ist bei der Anmeldung zur ersten Teilprüfungsleistung zu deklarieren. Eine spätere (nachträgliche) Deklaration ist ausgeschlossen.

31 Vorgezogener Beginn des Hauptstudiums Das Erreichen einer bestimmten Kreditpunkte-Summe erlaubt, bestimmte Teilprüfungsleistungen des Hauptstudiums schon ablegen zu dürfen, ohne die gesamte Diplomvorprüfung absolviert zu haben; mitunter ein interessanter Zeitvorteil im Studium. Konkret bedeutet das: Das Absolvieren der Teilprüfungsleistungen der Wahlpflichtfächer und der Wirtschaftsfremdsprachen ist unter Vorbehalt des später bestandenen Vordiploms zulässig, wenn die Summe der Kreditpunkte über alle Teilprüfungsleistungen der Diplomvorprüfung mindestens die Schwelle von 90 Punkten erreicht und die Summe der Maluspunkte über alle Teilprüfungsleistungen der Diplomvorprüfung maximal 24 Punkte beträgt. Das vorgezogene Ablegen von Teilprüfungen ist besonders dann empfehlenswert, wenn bereits bis zum dritten oder vierten Fachsemester der größte Teil der Prüfungsfächer des Vordiploms bestanden ist. Das frühzeitige Ablegen von Teilprüfungsleistungen wird noch dadurch gefördert, daß Freiversuche gesetzt werden können (vgl. Abschnitt 1.5.3). 4.3 Studienpläne einzelner Prüfungsfächer Die Studienpläne aller Studiengänge der Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften finden Sie in alphabetischer Reihenfolge, gegliedert nach Grund- und Hauptstudium bzw. Bachelor- und Masterstudium, im Internet unter Auslandsaufenthalt Das akademische Studienjahr an einer Universität im Ausland ist im Verlauf des Hauptstudiums Pflicht. Eine Anerkennung von Prüfungsleistungen ist möglich und sollte sinnvollerweise angestrebt werden. Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen auf Prüfungsfächer oder die Diplomarbeit im Studiengang Europäische Wirtschaft ist auf den Umfang von höchstens drei Prüfungsfächer oder zwei Prüfungsfächer und die Diplomarbeit begrenzt. Bei den Prüfungsfächern ist es grundsätzlich auch möglich, nur einzelne Teilprüfungen anrechnen zu lassen (also nicht nur komplette Prüfungsfächer).

32 26 Für das Auslandsjahr können Urlaubssemester beantragt werden. In Abhängigkeit vom Umfang der anerkannten Prüfungsleistungen werden die Fachsemester für den Auslandsaufenthalt berechnet. Achtung: Der Zeitraum für die Nutzung der Freiversuche erhöht sich entsprechend der Dauer des Pflichtaufenthaltes an der ausländischen Universität. Der Auslandsaufenthalt beläßt also die Möglichkeit der Freiversuche nach Rückkehr (1.4). Die gegenwärtigen Partneruniversitäten der Universität Bamberg sind in Anhang 5 aufgeführt. Sollen die während des Auslandsaufenthaltes erbrachte Prüfungsleistungen an der Universität in Bamberg anerkannt werden, gilt folgender Ablaufplan: Frühzeitig: Belegungsvorschlag der Studierenden (Module mit Kursen) Anerkennungsprüfung durch jeweiligen Lehrstuhl Learning Agreement Änderungen während Auslandsaufenthalt? JA NEIN Anerkennung der erbrachten Prüfungsleistung durch Fachvertreter Notenumrechnung Im Einzelnen müssen dazu folgende Punkte beachtet werden:

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre Studienordnung für den Diplomstudiengang Auf der Grundlage von 4 und 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 5.Oktober 1995 (GVBl. S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.Juli

Mehr

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 17. April 2013 (Brem.ABl. S. 607), und

Mehr

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang

Mehr

Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen. der Wirtschafts- und Sozialgeschichte

Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen. der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen Das Studium der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Studiengänge, Studienanforderungen und Studienverlaufspläne Studiengänge

Mehr

Folien. In der Informationsveranstaltung werden Hinweise zu Organisation des Studienablaufs sowie den Prüfungsmodalitäten im Hauptstudium gegeben.

Folien. In der Informationsveranstaltung werden Hinweise zu Organisation des Studienablaufs sowie den Prüfungsmodalitäten im Hauptstudium gegeben. Folien Informationsveranstaltung zum Studienablauf und den Prüfungsmodalitäten im Hauptstudium für die Diplomstudiengänge BWL, VWL, BWL/IKM und Wipäd. In der Informationsveranstaltung werden Hinweise zu

Mehr

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt

Mehr

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums. rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden

Mehr

Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang

Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Allgemeine Vorbemerkungen Die Lehrveranstaltungen für Betriebswirtschaftslehre (BWL) als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang setzen

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Masterinformationsveranstaltung. 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit

Masterinformationsveranstaltung. 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit Masterinformationsveranstaltung 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit Seite 1 Bewerbung zum Master Anzahl der Studienplätze: Zum Wintersemester 2015/2016 stehen

Mehr

Betriebswirtschaftslehre als Nebenfach im Magisterstudium

Betriebswirtschaftslehre als Nebenfach im Magisterstudium Betriebswirtschaftslehre als Nebenfach im Magisterstudium Allgemeine Vorbemerkungen Die Lehrveranstaltungen für Betriebswirtschaftslehre (BWL) als Nebenfach im Magisterstudiengang setzen sich aus Lehrveranstaltungen

Mehr

Gegenstand der Erziehungswissenschaft. Institutsaufbau. Studienabschlüsse. Diplomstudiengang

Gegenstand der Erziehungswissenschaft. Institutsaufbau. Studienabschlüsse. Diplomstudiengang Gegenstand der Erziehungswissenschaft Die Erziehungswissenschaft hat als Gegenstand das pädagogische Handeln (Praxis) und das Nachdenken über Erziehung (Theorie): Ziele und Normen, Methoden und Modelle,

Mehr

Institut für Ethnologie

Institut für Ethnologie WESTFÄLISCHE WILHELMS-UNIVERSITÄT MÜNSTER Institut für Ethnologie Studtstr. 21 48149 Münster Telefon: 0251/92401-0 Telefax: 0251/9240113 Studienprogramm für das Fach Ethnologie (Völkerkunde) 1 Institut

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen

Mehr

Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12

Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12 Studien- und Prüfungsordnung Fotodesign Stand Oktober 2011 Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12 Das Studium an der Ruhrakademie ist in ein Grundstudium (1. - 4. Semester) und Hauptstudium (5. -

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011

Mehr

Herzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft

Herzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft Herzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft BASISSTUDIUM Anzahl der ECTS und der Prüfungen Basisstudium Semester Semester Semester 01 02 03 Grundlagenfächer

Mehr

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das Studium zulassungsbeschränkt?

Mehr

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil) Technische Universität Dortmund Fakultät Mathematik Institut für Entwicklung und Erforschung des Mathematikunterrichts Juni 2008 Information für die Studierenden im Modellversuch Veranstaltungsangebot

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information

Mehr

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012 AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität

Mehr

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law vom 1. August 2010 mit Änderungen vom 20. September 2012/22. August 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Rechtswissenschaftliche

Mehr

I. Fächer / Module beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen

I. Fächer / Module beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern und zum Fächerverbund I. Fächer / Module beim

Mehr

Informationsveranstaltung Master-Prüfungsordnung

Informationsveranstaltung Master-Prüfungsordnung 15. April 2013 Informationsveranstaltung Master-Prüfungsordnung Dipl.-Kfm. Frank Hesse Lehrstuhl für ABWL und Wirtschaftsinformatik Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Prüfungsausschuss und Prüfungsverwaltung

Mehr

Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012

Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012 Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012 Gliederung 1 Bachelor of Science in Produk4on und Logis4k 2 Master of Science in Produk4on und Logis4k 3 Allgemeines 4

Mehr

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Dokumentation der Studien -und Prüfungsordnungen. (Keine amtliche Bekanntmachung)

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Dokumentation der Studien -und Prüfungsordnungen. (Keine amtliche Bekanntmachung) Blatt: 1 (Satzung) der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Diplomstudienganges Betriebswirtschaftslehre vom 20. September

Mehr

ECTS-Credits = Leistungspunkte nach ECTS European Credit Transfer System; 1 Punkt entspricht einer Arbeitsbelastung von ca.

ECTS-Credits = Leistungspunkte nach ECTS European Credit Transfer System; 1 Punkt entspricht einer Arbeitsbelastung von ca. Univ.-Prof. Dr. Eric Sucky Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Produktion und Logistik Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftslehre, Internationale

Mehr

Wirtschaftsprüfung. Modulschlüssel: Leistungspunkte:

Wirtschaftsprüfung. Modulschlüssel: Leistungspunkte: Universität Bielefeld Modul: Modulschlüssel: Modulbeauftragte/r: Leistungspunkte: Turnus (Beginn): Dauer: Kompetenzen: Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftsprüfung 31-WP Amen, Matthias, Prof.

Mehr

I. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen im 1. Studienabschnitt

I. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen im 1. Studienabschnitt Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern I. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen

Mehr

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09. Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltung 2 Allgemeines Ausbildungsziel 3 Studiendauer

Mehr

FAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium

FAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium FAQ Grundlagen: Studienreglement vom 24. Juni 2010 mit Änderungen vom 15. September 2014 Studienplan vom 22. Mai 2014 Anhang zum Studienplan vom 22. Mai 2014 Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium Ist man

Mehr

Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Seite 1 Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 1 Allgemeine Vorbemerkungen (1) Diese

Mehr

FAQs zum Bachelorstudiengang Software Engineering PO-Version 2010. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Software Engineering

FAQs zum Bachelorstudiengang Software Engineering PO-Version 2010. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Software Engineering FAQs zum Bachelorstudiengang Software Engineering PO-Version 2010 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Software Engineering Wann kann das Studium begonnen werden? Im Winter- und Sommersemester

Mehr

Informationen zum Auslaufen des Diplomstudiengangs Psychologie. Universität zu Köln Department Psychologie

Informationen zum Auslaufen des Diplomstudiengangs Psychologie. Universität zu Köln Department Psychologie Informationen zum Auslaufen des Diplomstudiengangs Psychologie Department Psychologie Die wichtigsten Termine 17.09.2012 - letzter Anmeldetermin für Prüfungen 30.09.2012 - letztmögliche Anmeldung der Diplomarbeit

Mehr

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 349 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2005 ausgegeben zu Saarbrücken, 19. August 2005 Nr. 24 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Biotechnologie.

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)

Mehr

Mit BAföG ins Ausland

Mit BAföG ins Ausland Mit BAföG ins Ausland Ich will ein Auslandssemester / Auslandsjahr absolvieren. Steht mir mein BAföG-Anspruch auch im Ausland zu? Grundsätzlich ja, wenn einige (wenige) Bedingungen erfüllt sind. Ich bekomme

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

40 Diplom-Studiengang Medieninformatik

40 Diplom-Studiengang Medieninformatik 40 Diplom-Studiengang Medieninformatik () Der Gesamtumfang der den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 60 Semesterwochenstunden.

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang Kommunikation und Medienmanagement. Abschluss: Master of Science vom 29.02.2012

Bestimmungen. für den. Studiengang Kommunikation und Medienmanagement. Abschluss: Master of Science vom 29.02.2012 SPO Masterstudiengang Kommunikation und Medienmanagement Teil B und C Bestimmungen für den Studiengang Kommunikation und Medienmanagement Abschluss: Master of Science vom 29.02.202 Version 3 40-KMM/m Aufbau

Mehr

Erläuterungen zum Aufbau und Verlauf des Studiums

Erläuterungen zum Aufbau und Verlauf des Studiums Rechtswissenschaftliche Fakultät Direktor: Prof. Dr. Hans Peter Marutschke Erläuterungen zum Aufbau und Verlauf des Studiums Jan-Martin Wilhelm Telefon: 02331 987-2578 Telefax: 02331 987-336 E-Mail: jan-martin.wilhelm@fernuni-hagen.de

Mehr

Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement

Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 8/2010, S. 8, 29.12.2010 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement an der

Mehr

Anmerkung. 2. Prüfungszeitpunkt (Prüfung vor Vorlesungsbeginn des neuen Semesters)

Anmerkung. 2. Prüfungszeitpunkt (Prüfung vor Vorlesungsbeginn des neuen Semesters) Diplom Betriebswirtschaftslehre (Hauptstudium) & Diplom Wirtschaftspädagogik (Hauptstudium) Bachelor Betriebswirtschaftslehre Prüfungsordnung Mai 2008 (existiert seit WS 08/09) (Prüfung nach Vorlesungsende

Mehr

Informationen zum Übergang von den vom Lehrstuhl angebotenen Kursen und Fächern des Diplomstudiengangs zu den neuen Bachelorund Mastermodulen

Informationen zum Übergang von den vom Lehrstuhl angebotenen Kursen und Fächern des Diplomstudiengangs zu den neuen Bachelorund Mastermodulen FAKULTÄT für Wirtschaftswissenschaft Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Univ.-Prof. Dr. Ewald Scherm Informationen zum Übergang von den vom Lehrstuhl angebotenen Kursen und Fächern des

Mehr

Auslandsstudium. Wintersemester / Sommersemester 2012/2013. International Business Betriebswirtschaftslehre - Wirtschaftsingenieurwesen

Auslandsstudium. Wintersemester / Sommersemester 2012/2013. International Business Betriebswirtschaftslehre - Wirtschaftsingenieurwesen Auslandsstudium Wintersemester / Sommersemester 2012/2013 International Business Betriebswirtschaftslehre - Wirtschaftsingenieurwesen Bewerbungsablauf Suchen, lesen und fragen: NOVEMBER und DEZEMBER Welches

Mehr

Module und Modulprüfungen im Lehramtsstudium Mathematik

Module und Modulprüfungen im Lehramtsstudium Mathematik FB Mathematik und Informatik Modulprüfungsausschuss Lehramt Der Vorsitzende Prof. Dr. Thomas Bauer Hans-Meerwein-Straße 35032 Marburg Telefon: 06421 282 54 90 tbauer@mathematik.uni-marburg.de www.mathematik.uni-marburg.de/

Mehr

B.SC. und M. Sc. Wirtschaftspsychologie (ab WS 2012/2013) Informationen zu dem Studium der Nachbarfächer Stand 08/2012.

B.SC. und M. Sc. Wirtschaftspsychologie (ab WS 2012/2013) Informationen zu dem Studium der Nachbarfächer Stand 08/2012. Stand: 08/2012 I. Liste der Nachbarfächer In der nachfolgenden Liste finden Sie alle Veranstaltungen und Module, die Ihnen bei der erfolgreichen Teilnahme (siehe II) als Leistungen im Nachbarfach anerkannt

Mehr

Studienplan für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg

Studienplan für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg Studienplan für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg - Empfehlungen für den sachgerechten Aufbau des Diplomstudiums im Fach BWL - I. Vorbemerkungen Der Studienplan

Mehr

Regelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: 25.06.2007. I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang

Regelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: 25.06.2007. I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang Regelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: 25.06.2007 Inhaltsübersicht: I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang (vgl. auch V.) II. Psychologie als Nebenfach in einem

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.) Vom 9. August 005 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr., S. 9 9), in der Fassung vom. September 0 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr. 8, S. 58 58) Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Nr. 8/1995 Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Informatik Studien- und Prüfungsordnung

Mehr

Beispielhafter Stundenplan bei einem Auslandsaufenthalt im 6. Semester

Beispielhafter Stundenplan bei einem Auslandsaufenthalt im 6. Semester Informationen zum Studienverlauf bei erlassenen Praxissemestern oder Auslandssemestern Empfohlener Standard-Stundenplan o Empfohlener Stundenplan für Studierende, die Praxissemester ableisten und keinen

Mehr

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Prüfungsausschuss

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Prüfungsausschuss Merkblatt zum Formular Wer benötigt dieses Formular? Studierende, die ihr Abschlussziel und/oder Studienfach innerhalb der Europa-Universität Viadrina wechseln wollen, von einer anderen Hochschule kommen

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im

Mehr

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;

Mehr

Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 13/2015

Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 13/2015 Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 13/2015 Vierte Ordnung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Energie- und Wassermanagement einschließlich der dualen Studienform

Mehr

Anerkennungslisten für auslaufende Studiengänge und Veränderungen im Studienplan

Anerkennungslisten für auslaufende Studiengänge und Veränderungen im Studienplan Anerkennungslisten für auslaufende Studiengänge und Veränderungen im Studienplan Liebe Studierende, aufgrund der Akkreditierungsverfahren zu den Bachelor- und Master-Programmen hat sich das Studienangebot

Mehr

Newsletter Oktober 2009

Newsletter Oktober 2009 Newsletter Oktober 2009 Sehr geehrte Abonnentinnen und Abonnenten des Lehrstuhl-Olbrich-Newsletters! Zu folgenden Punkten finden Sie Informationen in unserem Newsletter Nr. 69 vom Oktober 2009: 1. LEHRE

Mehr

B. B e s o n d e r e T e i l e III. Besonderer Teil der Prüfungs- und Studienordnung für das Fach Medieninformatik

B. B e s o n d e r e T e i l e III. Besonderer Teil der Prüfungs- und Studienordnung für das Fach Medieninformatik B. B e s o n d e r e T e i l e III. Besonderer Teil der Prüfungs- und Studienordnung für das Fach Medieninformatik Aufgrund von 19 Abs. 1 Ziffer 7 und 34 Abs. 1 LHG in der Fassung vom 1. Januar 2005, zuletzt

Mehr

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum. Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger

Mehr

Mathematik Hauptfach. Veranstaltung Art P/WP ECTS PL/SL Analysis I V+Ü P 8 PL Analysis II V+Ü P 7 SL Mündliche Prüfung P 3 PL

Mathematik Hauptfach. Veranstaltung Art P/WP ECTS PL/SL Analysis I V+Ü P 8 PL Analysis II V+Ü P 7 SL Mündliche Prüfung P 3 PL - 184-5 Studienbegleitende Prüfungen und Bildung der Modulnoten Für die studienbegleitenden Prüfungen und die Bildung der Noten gilt Ziffer 1 5 der fachspezifischen Bestimmungen für das Beifach Latein

Mehr

Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK (Diplom - Gewerbelehrer/-in) Fachstudienberatung der Fakultät Informatik Universitätsstr. 38, Tel. 7816-392 Prof.

Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK (Diplom - Gewerbelehrer/-in) Fachstudienberatung der Fakultät Informatik Universitätsstr. 38, Tel. 7816-392 Prof. Seite C1 Wahlpflichtfach: Studienberatung: Informatik Fachstudienberatung der Fakultät Informatik Universitätsstr. 38, Tel. 7816-392 Prof. Lagally Im Wahlpflichtfach Informatik sind Veranstaltungen mit

Mehr

Einführung der neuen Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang BWL zum Wintersemester 2014/2105

Einführung der neuen Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang BWL zum Wintersemester 2014/2105 Einführung der neuen Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang BWL zum Wintersemester 2014/2105 (siehe http://www.wiso-studium.uni-kiel.de/de/bachelor/betriebswirtschaftslehre) Grundsätzliches Wenn

Mehr

FAQs zum Bachelorstudiengang Chemie PO-Version 2010. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Chemie

FAQs zum Bachelorstudiengang Chemie PO-Version 2010. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Chemie FAQs zum Bachelorstudiengang Chemie PO-Version 2010 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Chemie Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das Studium zulassungsbeschränkt?

Mehr

ISA interdisziplinäre Studienanteile. ISA im Ausland

ISA interdisziplinäre Studienanteile. ISA im Ausland ISA interdisziplinäre Studienanteile ISA im Ausland Ziele der ISA Grundlegendes Die ISA dienen der Vermittlung interdisziplinärer Kompetenzen, die das jeweilige Fachstudium ergänzen und im Offiziersberuf

Mehr

INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT. Informationen der Fachstudienberatung

INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT. Informationen der Fachstudienberatung INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT Informationen der Fachstudienberatung FAQ: Die Anerkennung politikwissenschaftlicher Studienleistungen aus dem Ausland Stand Dezember 2011 Tobias Ostheim, Fachstudienberater

Mehr

Studienplan für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Maschinenbau

Studienplan für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Maschinenbau Studienplan für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Maschinenbau Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Ziele des Studiengangs 3. Studienmodule und Vermittlungsformen 4. Dauer und

Mehr

Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM

Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Die folgenden Richtlinien beschreiben in Kurzfassung

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) in der Fassung vom 3. November 2014 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 45, Nr. 78, S. 593 602) Prüfungsordnung für den Studiengang

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Technische Fachhochschule Wildau Amtliche Mitteilungen Nr. 3/2001 15.02.2001 Studienordnung für den Studiengang Wirtschaft und Recht, mit den Studienrichtungen: Dienstleistungsmanagement Wirtschaftsrecht

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003)

Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003) Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003) 1. Allgemeines Die akademische Teilprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen im

Mehr

B.SC. und M. Sc. Wirtschaftspsychologie: Informationen zu dem Studium der Nachbarfächer Stand 02/2012

B.SC. und M. Sc. Wirtschaftspsychologie: Informationen zu dem Studium der Nachbarfächer Stand 02/2012 e Stand: 02/2012 I. Liste der Nachbarfächer In der nachfolgenden Liste finden Sie alle Veranstaltungen und Module, die Ihnen bei der erfolgreichen Teilnahme (siehe II) als Leistungen im Nachbarfach anerkannt

Mehr

Folien. Informationsveranstaltung zur Erläuterung der Prüfungsmodalitäten im Grundstudium

Folien. Informationsveranstaltung zur Erläuterung der Prüfungsmodalitäten im Grundstudium Folien Informationsveranstaltung zur Erläuterung der Prüfungsmodalitäten im Grundstudium für die Diplomstudiengänge BWL, BWL/IKM, VWL und Wirtschaftspädagogik In der Informationsveranstaltung werden den

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof Studien- und Prüfungsordnung Bachelor Wirtschaftsinformatik Seite 1 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule

Mehr

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) mitteilungsblatt Nr.4 16. Februar 2011 Fachhochschule Mainz Seite 47 Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) an

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild

Mehr

Begrüßung zum Studium

Begrüßung zum Studium Begrüßung zum Studium B.Sc. Volkswirtschaftslehre B.Sc. Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management) 19. Oktober 2015, 10:15 Uhr Prof. Dr. Olaf Rank Info-Veranstaltung zum Studium B.Sc.

Mehr

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Politikwissenschaft der Universität Mannheim

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Politikwissenschaft der Universität Mannheim Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Politikwissenschaft der Universität Mannheim - Auszug aus der Prüfungsordnung - 1. Aufbau des Studiums Der B.A.-Studiengang Politikwissenschaft ist modular aufgebaut.

Mehr

WiSo-Studienberatungszentrum Universität zu Köln Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik (WINFO)

WiSo-Studienberatungszentrum Universität zu Köln Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik (WINFO) Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik (WINFO) an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Stand: 30. September 2012 Das Diplomstudium Wirtschaftsinformatik gliedert sich in ein Grund-

Mehr

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt.

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt. Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Prozess-Engineering und Produktionsmanagement (PEP) mit den Studienschwerpunkten und mit dem Abschluss Master of Engineering (M. Eng.) in

Mehr

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78 600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10 September 2012 Nr 78 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom

Mehr

Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM

Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Gültig ab 1.1.2012 Beschluss: 10.03.2011 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 351 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2002 ausgegeben zu Saarbrücken, 12. Oktober 2002 Nr. 32 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite... Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre.

Mehr

Lehramt für Berufskollegs an der Universität Siegen Häufig gestellte Fragen

Lehramt für Berufskollegs an der Universität Siegen Häufig gestellte Fragen Lehramt für Berufskollegs an der Universität Siegen Häufig gestellte Fragen Wirtschaftswissenschaften mit spezieller Wirtschaftslehre oder mit einem Unterrichtsfach Wie funktioniert das mit den Semesterwochenstunden

Mehr

MERKBLATT AUSLANDSSEMESTER - BACHELOR

MERKBLATT AUSLANDSSEMESTER - BACHELOR MERKBLATT AUSLANDSSEMESTER - BACHELOR Grundsätzliches Aufgrund des speziellen Aufbaus von StudiumPlus mit den integrierten n erfordert ein Auslandsstudium besondere organisatorische Regelungen. Diese werden

Mehr

PRÜFUNGSAUSSCHUSS WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN. Obligatorische Fachstudienberatung

PRÜFUNGSAUSSCHUSS WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN. Obligatorische Fachstudienberatung Obligatorische Fachstudienberatung 1 Ansprechpartnerin des Prüfungsausschusses/ Fachstudienberatung Dr. phil. Alexandra Rese (Studium Wirtschaftsingenieurwesen und Promotion an der Universität Karlsruhe),

Mehr

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen 1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang Technische Redaktion. Abschluss: Master of Science

Bestimmungen. für den. Studiengang Technische Redaktion. Abschluss: Master of Science SPO Masterstudiengang Technische Redaktion Teil B und C Bestimmungen für den Studiengang Technische Redaktion Abschluss: Master of Science Version 2 40-TR/m Aufbau des Studiengangs 41-TR/m Lehrveranstaltungen,

Mehr

Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor)

Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester in den Studiengängen Marketing und Logistik - Technische Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg der

Mehr

Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation"

Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang Medien und Interkulturelle Kommunikation Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation" Inhaltsverzeichnis vom 2.05.2001 in der Fassung vom 19.11.200 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Spezifik

Mehr

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r

Mehr

DUALIS Web-Client Kurzanleitung für Studierende

DUALIS Web-Client Kurzanleitung für Studierende DUALIS Web-Client Kurzanleitung für Studierende Das neue Verwaltungsinformationssystem DUALIS der DHBW bietet eine Web-Schnittstelle an, die es Ihnen als Studierenden der DHBW ermöglicht, jederzeit Einsicht

Mehr

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Anmeldung zur Prüfung Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis und dem Aushang beim Prüfungsamt zu entnehmen. Terminänderungen werden per Aushang

Mehr

Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Flensburg

Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Flensburg Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Flensburg Bachelor of Science in Information Systems Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH) Master of Information Systems Warum Wirtschaftsinformatik an der FH

Mehr