SAirGroup AG in Nachlassliquidation. Zirkular Nr. 27

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1 SAirGroup AG in Nachlassliquidation Zirkular Nr. 27

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3 Rechtsanwälte Steuerberater Notare Wenger Plattner Seestrasse 39 Postfach CH-8700 Küsnacht-Zürich T F An die Gläubiger der SAirGroup AG in Nachlassliquidation Karl Wüthrich, lic. iur. Rechtsanwalt Attorney at Law swissair@wenger-plattner.ch Eingetragen im Anwaltsregister Küsnacht, im Dezember 2016 X docx/WuK SAirGroup AG in Nachlassliquidation; Zirkular Nr. 27 Sehr geehrte Damen und Herren Nachfolgend orientiere ich Sie über den aktuellen Stand der Nachlassliquidation der SAirGroup AG sowie den geplanten weiteren Ablauf des Verfahrens in den nächsten Monaten. I. VERWERTUNG VON AKTIVEN 1. VERKAUF DER ANTEILE AM "CENTRE SWISSAIR", GENF Ende der 1980er Jahre baute die SAirGroup, damals noch Swissair Schweizerische Luftverkehr-AG, am Flughafen in Genf zusammen mit dem Kanton Genf und der IATA das Büro- und Gewerbegebäude "Centre Swissair". Das Gebäude wurde auf der Basis eines vom Kanton Genf eingeräumten Baurechts als Stockwerkeigentum errichtet. Der seinerzeitige Gebäudeneubauwert, bezogen auf den Anteil der SAirGroup, betrug rund CHF 67 Mio. Bei der Umstrukturierung der Swissair-Gruppe im Jahr 1997 hätten die Liegenschaften in der Schweiz in die Avireal-Gruppe eingebracht werden sollen. Aus steuerlichen Gründen wurde aber entschieden, die Anteile am "Centre Swissair" bei der SAirGroup zu belassen. Im Rahmen des Nachlassverfahrens der

4 2 9 SAirGroup musste allerdings eine Entflechtung aus der Avireal SA Suisse Romande betreffend Liegenschaftsverwaltung und Zuordnung des Liegenschaftsertrags sowie eine Bereinigung der Verhältnisse mit dem Flughafen Genf vorgenommen werden. Während der letzten 15 Jahre konnten die Büroräumlichkeiten immer zu einem sehr grossen Teil zu guten Konditionen vermietet werden. Der Nettomietertrag betrug total rund CHF 54 Mio. Im Frühjahr 2016 initiierte der Liquidator in Absprache mit dem Gläubigerausschuss den Verkauf der Anteile der SAirGroup am "Centre Swissair". Bis Ende Juni 2016 gingen Kaufofferten von acht Interessenten beim Liquidator ein. Die beste Offerte mit einem Kaufpreis von CHF 72 Mio. reichte die Aéroport International de Genève, Entreprise droit public, ("AIG") ein. Die anderen Offerten lagen unter diesem Preis. Dies lässt sich vor allem durch die relativ komplexe Struktur (Baurecht und Stockwerkeigentum) und die auf dem Gebäude lastenden, verschiedenen Vorkaufsrechte des Kantons Genf erklären. Aufgrund dieser Ausgangslage entschied der Liquidator, das Angebot der AIG unter Vorbehalt der Zustimmung des Gläubigerausschusses anzunehmen. Der Eingang eines höheren Angebots in einer weiteren Angebotsrunde erschien aufgrund der vorliegenden Angebote als unwahrscheinlich. Im Übrigen war klar, dass der Verkauf an die AIG ohne Probleme abgewickelt werden kann, weil der Kanton Genf in diesem Fall kein Interesse daran hatte, von seinen Vorkaufsrechten Gebrauch zu machen. Im September 2016 wurde der Kaufvertrag mit der AIG unterzeichnet. Der Gläubigerausschuss stimmte dem Kaufvertrag an seiner Sitzung im November 2016 zu. Der Verkauf der Anteile der SAirGroup am "Centre Swissair" wurde anschliessend abgewickelt. Der Kaufpreis ist bei der SAirGroup eingegangen. 2. VERKAUF DER FORDERUNGEN GEGEN DIE VOLARE-GESELLSCHAFTEN Die Volare Group war eine im Jahr 2000 gegründete Holdinggesellschaft, welche die Volare Airlines und die Air Europe unter einem gemeinsamen Dach vereinigte. Ende des Jahres 2000 hielt die SAirLines AG eine Beteiligung von % an der Volare Group. Am 1. Februar 2001 veräusserte die SAirLines AG die Beteiligung an der Volare Group an den Mitaktionär Gino Zoccai bzw. an eine von ihm beherrschte Gesellschaft. Bei dieser Gelegenheit wurden die gegenseitigen Forderungsverhältnisse zwischen den Gesellschaften des Swissair-Konzerns und denjenigen der Volare-Gesellschaften bereinigt. Im Rahmen dieses Geschäftes verpflichteten sich die Volare-Gesellschaften zu ei-

5 3 9 ner Zahlung von insgesamt CHF 70 Mio. an die auf Seiten des Swissair- Konzerns beteiligten Gesellschaften. Die Veräusserungsvereinbarung wurde wegen Zahlungsschwierigkeiten der Volare-Gesellschaften mehrfach modifiziert. Unter anderem wurden die Zahlungsfristen verlängert. Ende des Jahres 2004 wurden die drei Volare-Gesellschaften in Italien für insolvent erklärt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die Volare-Gesellschaften, Gino Zoccai und die Banken, die Garantien geleistet hatten, rund CHF 66 Mio. an die Swissair-Gesellschaften bezahlt. Die SAirGroup meldete in den Insolvenzverfahren der Volare-Gesellschaften jeweils für die Swissair- Gesellschaften die ausstehenden Kapital- und Zinsforderungen an. Im Januar 2006 wurden in jedem der drei Verfahren Forderungen im Umfang von EUR 4'095' als nicht privilegierte Forderungen zugelassen. Seither sind in diesen Verfahren keine Abschlagszahlungen an die Gläubiger ausgerichtet worden. Informationen über den Stand und das voraussichtliche Ergebnis der Insolvenzverfahren sind nicht erhältlich. Es ist unklar, wie lange die Verfahren noch dauern werden. Im Juni 2016 bekundete die Duepuntozero NPL S.p.A. ("Duepuntozero"), ein italienisches Investmentunternehmen, Interesse daran, die kollozierten Forderungen der Swissair-Gesellschaften gegen die Volare-Gesellschaften zu erwerben. Als Ergebnis der darauffolgenden Verhandlungen schloss die SAirGroup mit Duepuntozero im Oktober 2016 eine Vereinbarung über den Verkauf der Forderungen zum Gesamtpreis von EUR 600'000 ab. In der Zwischenzeit haben der Gläubigerausschuss und die beteiligten Swissair-Gesellschaften dem Verkauf der Forderungen gegen die Volare-Gesellschaften zugestimmt. Die SAirGroup wird aus diesem Verkauf EUR 121'840 ( % von EUR 600'000) erhalten. II. BEREINIGUNG DER KONZERNINTERNEN FORDERUNGEN 1. VERGLEICH MIT DER SAIRLINES AG IN NACHLASSLIQUIDATION BE- TREFFEND GEGENSEITIGE FORDERUNGSVERHÄLTNISSE Die SAirGroup meldete im Nachlassverfahren der SAirLines AG in Nachlassliquidation ("SAirLines") Forderungen in verschiedenen Währungen von umgerechnet insgesamt rund CHF 3 Mrd. an, davon rund CHF 250 Mio. mit Vorrechten an den Vermögensmassen der in die SAirLines fusionierten S Air Logistics AG, S Air Relations AG, S Air Services AG und Roscor AG. Diese Forderungen wurden hauptsächlich mit Darlehen, mit anfechtbaren Handlungen und mit Entschädigungen für konzerninterne Dienstleistungen begründet.

6 4 9 Die SAirLines ihrerseits machte im Nachlassverfahren der SAirGroup Forderungen in verschiedenen Währungen von umgerechnet insgesamt rund CHF 315 Mio. geltend. Die SAirLines begründete ihre Forderungen im Wesentlichen mit Darlehen, mit anfechtbaren Handlungen und mit Entschädigungen für konzerninterne Dienstleistungen. Im Weiteren stellte sie Verantwortlichkeitsansprüche gegenüber der SAirGroup als faktischem Organ der SAirLines in den Raum. Der Liquidator der SAirGroup auf der einen Seite und der Co-Liquidator der SAirLines auf der anderen Seite überprüften die jeweils angemeldeten Forderungen. Zur Bereinigung der gegenseitigen Forderungsverhältnisse nahmen sie im Frühjahr 2016 Verhandlungen auf. In diesen Verhandlungen wurden die Prozessrisiken der jeweils bestrittenen Forderungen diskutiert. Beide Parteien waren sich einig, dass gerichtliche Auseinandersetzungen wegen der Komplexität der Sachverhalte langwierig sein würden und dass das Resultat solcher Gerichtsverfahren nicht abschätzbar ist. Aus diesem Grund wurde nach einer für beide Parteien akzeptablen, gütlichen Lösung gesucht. Die Verhandlungen konnten im Sommer 2016 erfolgreich mit dem Abschluss eines Vergleichs mit folgenden Eckpunkten beendet werden: Die SAirGroup reduziert ihre bei der SAirLines angemeldeten Forderungen auf CHF 1'000'000'000. Die SAirLines anerkennt die Forderungen in diesem Umfang. Die anerkannten Forderungen werden bei der SAirLines wie folgt kolloziert: CHF 50'000'000 mit einem Vorrecht an der Vermögensmasse der S Air Logistics AG; CHF 30'000'000 mit einem Vorrecht an der Vermögensmasse der S Air Services AG; CHF 70'000'000 mit einem Vorrecht an der Vermögensmasse der S Air Relations AG; CHF 850'000'000 in der dritten Klasse. Die SAirLines zieht ihre bei der SAirGroup angemeldeten Forderungen vollumfänglich zurück. Die Auszahlung der fälligen vier Abschlagszahlungen von insgesamt 14.4 % auf dem anerkannten Forderungsbetrag in Höhe von CHF 850 Mio. sowie die Auszahlung der Abschlagszahlung von 100 % auf den anerkannten Forderungen mit Vorrechten in Höhe von total CHF 150 Mio. erfolgen nach dem

7 5 9 Inkrafttreten des Vergleichs und nach dessen Mitteilung an die Gläubiger der SAirGroup und der SAirLines. Nach Erfüllung dieses Vergleichs sind die Parteien per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt. Ausgenommen von dieser Saldoklausel sind allfällige Masseforderungen sowie Forderungen bei der Aufteilung von Verwertungserlösen im Zusammenhang mit der Realisierung von Aktiven, deren Zuteilung momentan noch offen ist. Der Vergleich tritt in Kraft, wenn ihm die Gläubigerausschüsse der SAirGroup und der SAirLines zustimmen. Die Gläubigerausschüsse der SAirGroup und der SAirLines haben dem Vergleich an ihren Sitzungen im November 2016 zugestimmt. Mit diesem Vergleich werden die gegenseitigen Forderungsverhältnisse zwischen der SAirGroup und der SAirLines ohne langwierige gerichtliche Verfahren bereinigt. Die SAirGroup wird von der SAirLines wie alle übrigen Gläubiger die weiteren Dividendenzahlungen erhalten. Die SAirLines besitzt keine Nachlassforderungen mehr gegenüber der SAirGroup. 2. VERGLEICH MIT DER FLIGHTLEASE AG IN N ACHLASSLIQUIDATION BE- TREFFEND GEGENSEITIGE FORDERUNGSVERHÄLTNISSE Die SAirGroup meldete im Nachlassverfahren der Flightlease AG in Nachlassliquidation ("Flightlease") Forderungen in verschiedenen Währungen von umgerechnet insgesamt rund CHF 462 Mio. an. Diese Forderungen wurden hauptsächlich mit Darlehen und mit Entschädigungen für konzerninterne Dienstleistungen begründet. Die Flightlease ihrerseits machte im Nachlassverfahren der SAirGroup Forderungen in verschiedenen Währungen von umgerechnet insgesamt rund CHF 562 Mio. geltend. Die Flightlease begründete ihre Forderungen im Wesentlichen mit Darlehen und anfechtbaren Handlungen. Im Weiteren stellte sie Verantwortlichkeitsansprüche gegenüber der SAirGroup als faktischem Organ in den Raum. Der Liquidator überprüfte mit seinem Team die angemeldeten Forderungen und arbeitete einen Vorschlag für einen Vergleich zur Bereinigung der gegenseitigen Forderungen aus. Bei diesem Vergleichsvorschlag berücksichtigte er folgende Aspekte: Die gegenseitigen Darlehensforderungen sind grundsätzlich ausgewiesen.

8 6 9 Der Einwand der Flightlease, die Darlehen der SAirGroup als Konzern-Muttergesellschaft seien als nachrangige Darlehen zu behandeln, wird im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichts als wenig aussichtsreich beurteilt. Dieser Aspekt wird nur durch einen kleinen Abzug bei einem Darlehen der SAirGroup aus dem Jahr 2001 berücksichtigt. Die von der Flightlease geltend gemachten Anfechtungsansprüche werden unterschiedlich beurteilt und je nach geschätztem Risiko im Vergleichsvorschlag berücksichtigt. Die gegenseitigen Darlehensforderungen können verrechnet werden. Eine Verrechnung von Darlehensforderungen mit Anfechtungsansprüchen ist dagegen ausgeschlossen. Die Gläubigerausschüsse der SAirGroup und der Flightlease haben auf Antrag des Liquidators hin dem Abschluss des folgenden Vergleichs zur Bereinigung der gegenseitigen Forderungen zwischen der SAirGroup und der Flightlease zugestimmt: Die Flightlease reduziert ihre bei der SAirGroup angemeldeten Forderungen auf CHF 74 Mio. Die SAirGroup anerkennt diese Forderungen und kolloziert sie in der 3. Klasse. Die SAirGroup zieht ihre bei der Flightlease angemeldeten Forderungen vollumfänglich zurück. Die bisher von der SAirGroup an ihre Gläubiger ausbezahlten Abschlagszahlungen von insgesamt 12 % werden der Flightlease auf der kollozierten Forderung von CHF 74 Mio. nach Inkrafttreten des Vergleichs und nach dessen Mitteilung an die Gläubiger der SAirGroup und der Flightlease ausbezahlt. Nach Erfüllung dieses Vergleichs sind die Parteien per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt. Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass dieser Vergleich nur ihnen gegenüber wirksam ist und keine Befreiung oder Beschränkung der Haftbarkeit allfälliger Solidarschuldner und/oder Regressberechtigter aus dem Themenkomplex der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit bewirkt. Mit dem Abschluss dieses Vergleichs werden die gegenseitigen Forderungsverhältnisse zwischen der SAirGroup und der Flightlease abschliessend bereinigt. Die Flightlease wird von der SAirGroup, wie alle übrigen Gläubiger, die weiteren Dividendenzahlungen erhalten. Die SAirGroup ihrerseits hat keine Ansprüche mehr gegenüber der Flightlease.

9 VERGLEICH MIT DER SWISSAIR SCHWEIZERISCHE LUFTVERKEHR-AG IN N ACHLASSLIQUIDATION BETREFFEND GEGENSEITIGE FORDERUNGS- VERHÄLTNISSE Die SAirGroup meldete im Nachlassverfahren der Swissair Schweizerische Luftverkehr-AG in Nachlassliquidation ("Swissair") Forderungen in verschiedenen Währungen von umgerechnet insgesamt rund CHF 160 Mio. an. Diese Forderungen wurden hauptsächlich mit Entschädigungen für konzerninterne Dienstleistungen und mit anfechtbaren Handlungen begründet. Die Swissair ihrerseits machte im Nachlassverfahren der SAirGroup Forderungen in verschiedenen Währungen von umgerechnet insgesamt rund CHF 4 Mrd. geltend. Die Swissair begründete ihre Forderungen im Wesentlichen mit Darlehen, mit Schadenersatz im Zusammenhang mit Leasingverträgen, aus anfechtbaren Handlungen, mit Verantwortlichkeit der SAirGroup als faktisches Organ der Swissair und als Entschädigungen für konzerninterne Dienstleistungen. Der Liquidator der SAirGroup auf der einen Seite und der stellvertretende Liquidator der Swissair auf der anderen Seite überprüften mit ihren Teams die jeweils angemeldeten Forderungen. Zur Bereinigung der gegenseitigen Forderungsverhältnisse nahmen sie im Frühjahr 2016 Verhandlungen auf. In diesen Verhandlungen wurden die Prozessrisiken der jeweils bestrittenen Forderungen diskutiert. Beide Parteien waren sich einig, dass gerichtliche Auseinandersetzungen wegen der Komplexität der Sachverhalte langwierig sein würden und dass das Resultat solcher Gerichtsverfahren nicht abschätzbar ist. Aus diesem Grund wurde nach einer für beide Parteien akzeptablen, gütlichen Lösung gesucht. Die Verhandlungen konnten im September 2016 erfolgreich mit dem Abschluss eines Vergleichs mit folgenden Eckpunkten beendet werden: Die Swissair reduziert ihre bei der SAirGroup angemeldeten Forderungen auf CHF 1.5 Mrd. Die SAirGroup anerkennt diese Forderungen und kolloziert sie in der 3. Klasse. Ausgenommen ist die von der Swissair im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Teilnahme am Konzerncashpooling angemeldete Forderung in Höhe von CHF 195'593' Diese Forderung bleibt weiterhin ausgesetzt. Über die Zulassung oder Abweisung werden die Liquidationsorgane der SAirGroup entscheiden, nachdem das derzeit am Handelsgericht des Kantons Zürich hängige, gegen verschiedene Beklagte geführte Verantwortlichkeitsverfahren (Geschäfts-Nr.: HG130073) rechtskräftig abgeschlossen ist.

10 8 9 Die SAirGroup zieht ihre bei der Swissair angemeldeten Forderungen vollumfänglich zurück. Die bisher von der SAirGroup an ihre Gläubiger ausbezahlten Abschlagszahlungen von insgesamt 12 % werden der Swissair auf der kollozierten Forderung von CHF 1.5 Mrd. nach Inkrafttreten des Vergleichs und nach dessen Mitteilung an die Gläubiger der SAirGroup und der Swissair ausbezahlt. Die Swissair partizipiert an weiteren Abschlagszahlungen bzw. der Schlussdividende nach Massgabe des kollozierten Forderungsbetrags. Mit Vollzug dieses Vergleichs erklären sich die Parteien per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt. Ausgenommen von dieser Saldoklausel sind die Forderung im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Teilnahme am Konzerncashpooling, allfällige Masseforderungen sowie Forderungen bei der Aufteilung von Verwertungserlösen im Zusammenhang mit der Realisierung von Aktiven, deren Zuteilung momentan noch offen ist. Die SAirGroup nimmt zur Kenntnis, dass dieser Vergleich nur ihr gegenüber wirksam ist und keine Befreiung oder Beschränkung der Haftbarkeit allfälliger Solidarschuldner und/oder Regressberechtigter aus dem Themenkomplex der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit bewirkt. Der Vergleich tritt in Kraft, wenn ihm die Gläubigerausschüsse der SAirGroup und der Swissair zustimmen. Die Gläubigerausschüsse der SAirGroup und der Swissair haben dem Vergleich an ihren Sitzungen im November 2016 zugestimmt. Mit diesem Vergleich werden die gegenseitigen Forderungsverhältnisse zwischen der SAirGroup und der Swissair ohne langwierige gerichtliche Verfahren weitgehend bereinigt. Die Swissair wird von der SAirGroup wie alle übrigen Gläubiger die weiteren Dividendenzahlungen erhalten. Die SAirGroup besitzt keine Nachlassforderungen mehr gegenüber der Swissair. III. NACHLASSDIVIDENDE Die Aktivseite der SAirGroup konnte nun im Wesentlichen bereinigt werden. Offen sind noch die Aufteilung der Verwertungserlöse für die Liegenschaften im Ausland zwischen der Swissair und der SAirGroup sowie Verantwortlichkeitsansprüche. Bei den Forderungen gegen Gruppengesellschaften, die sich im Inund Ausland in Insolvenzverfahren befinden, geht es darum, den Eingang der Insolvenzdividenden auf den anerkannten Forderungen abzuwarten.

11 9 9 Auf der Basis des aktuellen Wissensstandes kann mit einer Nachlassdividende von insgesamt zwischen 19 % und 23 % gerechnet werden. Davon wurden in den ersten vier Abschlagszahlungen bereits 12 % ausbezahlt. Die zukünftig noch zu erwartende Nachlassdividende wird dementsprechend zwischen 7 % und 11 % betragen. IV. 5. ABSCHLAGSZAHLUNG Mit der Abwicklung der in Ziff. I und II vorstehend beschriebenen Transaktionen werden liquide Mittel in grösserem Ausmass in die Nachlassmasse fliessen und es werden Rückstellungen für die ausgesetzten Forderungen, die nun nicht anerkannt werden mussten, frei werden. Es wird deshalb im ersten Halbjahr 2017 möglich sein, eine 5. Abschlagszahlung in der Grössenordnung von 5 % an die Gläubiger mit anerkannten Forderungen in der 3. Klasse auszuzahlen. Im Frühjahr 2017 werde ich die Gläubiger über den Rechenschaftsbericht 2016 und die Durchführung der 5. Abschlagszahlung mit einem Zirkular informieren. Mit freundlichen Grüssen SAirGroup AG in Nachlassliquidation Der Liquidator: Karl Wüthrich

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