AUSSCHUSS DER REGIONEN

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1 AUSSCHUSS DER REGIONEN Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales informiert Ergebnisse der 119. Plenartagung des Ausschusses der Regionen vom 10. bis 12. Oktober 2016 in Brüssel

2 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesvertretung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Herausgeberin: Die Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Peter-Altmeier-Allee 1, Mainz Tel / Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union, In den Ministergärten 6, Berlin, Tel. 030/ , Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Brüssel, 60, Avenue de Tervuren, B-1040 Brüssel, Tel , 2

3 1. Allgemeines Die 119. Plenartagung des Ausschusses der Regionen (AdR) fand vom 10. bis 12. Oktober 2016 in Brüssel statt. Das AdR-Plenum im Oktober steht grundsätzlich im Zeichen der Europäischen Woche der Regionen und Städte (EWRS). Ihre frühere Bezeichnung war Open Days, was in der Vergangenheit häufig zu Konfusionen mit den Tagen der offenen Türen (Open doors) der europäischen Institutionen, die im Mai jeden Jahres stattfinden, führte. Die EWRS ist eine jährliche, viertägige Veranstaltung in Brüssel, bei der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lokaler und regionaler Verwaltungsbehörden, sowie Fachleute, Wissenschaftler, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger bewährte Verfahren und Wissen über die europäische Regional- und Stadtentwicklung austauschen können. Außerdem sind sie eine anerkannte Plattform für die politische Kommunikation über die Entwicklung der Kohäsionspolitik der EU. Die EWRS ist regelmäßig ein Spiegel dafür, dass den Regionen und Städten ein angemessenes Mitspracherecht bei der Politikgestaltung in der EU eingeräumt werden muss. Die EWRS ist die größte europäische Veranstaltung dieser Art. Flankiert werden die Workshops und Podiumsdiskussionen im AdR, in der Kommission und in den Regionalvertretungen in Brüssel von lokalen Veranstaltungen, in der EU und darüber hinaus, die von September bis November in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stattfinden. Die diesjährige EWRS hatte als Themenschwerpunkt Nachhaltiges und umfassendes Wachstum. Die EWRS wird vom AdR, der Generaldirektion Regio der Kommission, dem REGI-Ausschuss des EP und den europäischen Regionen und Städten und ihrer Vertretungen in Brüssel bei der EU organisiert. Über 120 Workshops und Podiumsdiskussionen finden während der EWRS statt. Einen besonderen Stellenwert hat dabei auch die Master Class für Jungforscherinnen, Jungforscher und Doktoranden, die im Bereich der europäischen Regional- und Städtepolitik wissenschaftlich arbeiten und im Vorfeld vom AdR und der Kommission ausgewählt und eingeladen wurden. Einer der Höhepunkte der EWRS ist zudem auch die Preisverleihung des Regio stars Award, ausgelobt von Kommission und AdR, der Regionen und Städte für außergewöhnliche Leistungen im Bereich best practice und innovative Projekte verliehen wird. Die Preisträger wurden in jeweils fünf Kategorien ermittelt: - Intelligentes Wachstum : Preisträger sind Kopenhagen (Hauptstadtregion) und Seeland mit ihren Cleantech Cluster (Energie): Netzwerkbildung zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Einrichtungen; - Nachhaltiges Wachstum : Preisträger ist die Zentrumsregion in Portugal kofinanziert durch EFRE: Bio-Industrien, Bio-Raffinerien, Bio-Produkte (Energieunabhängigkeit in dünn besiedelten Gebieten). Aus dem Projekt gehen 5 spin-offs und 6 start-ups hervor; - Umfassendes Wachstum : Preisträger ist die Region Małopolska (Kleinpolen) kofinanziert durch ESF mit ihrer Akademie sozialer Wirtschaft : Individuen aus marginalisierten Gemeinschaften und Minderheiten finden Anschluss an die Gesellschaft; 3

4 - City Star : Preisträger ist die Woiwodschaft Pomorski kofinanziert durch EFRE mit der Revitalisierung eines historischen Stadtteils von Gdansk; - Effektives Management : Preisträger ist die Transparenzinitiative (Onlineplattform) Jonvabaliai aus Litauen, die die öffentliche Wahrnehmung und Transparenz bei der Bevölkerung für EU-kofinanzierte Projekte stärkt und verbessert. Die Initiative zeigt kartografisch auf, welche Projekte in welcher Höhe von der EU kofinanziert wurden. - Public choice award : Preisträger sind: Highlands und Inseln, Südwestengland, West Sussex, Grönland, Trøndelag kofinanziert von Interreg und EFRE mit Circular Ocean : Innovative und nachhaltige Lösungen für Plastikabfälle im Meer und alte Fischernetze, die neue Funktionen als Baustoffe erhalten. Eine kurze Beschreibungen aller Gewinnerprojekte gibt es hier: 4

5 2. Schwerpunkte der Plenartagung a) Europäische Regional- und Kohäsionspolitik Im Jahr 2016 wird eine umfassende Überprüfung vieler Politikbereiche auf europäischer Ebene durchgeführt aus Anlass der Halbzeit des Mehrjährigen Finanzrahmens (Budget für den Zeitraum: 454 Mrd. Euro). Ziel ist es, die Effizienz bestehender Programm zu messen, in der zweiten Hälfte diese bei Notwendigkeit korrigieren zu können und im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen ( ) gegebenenfalls neu auszurichten. Da die europäische Kohäsionspolitik gleich nach der Gemeinsamen Agrarpolitik den größten Anteil des EU-Haushalts ausmacht und ihre Vorteile und Auswirkungen auf der lokalen und regionalen Ebene unmittelbar messbar sind und von den Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden, unterzieht sich dieser Politikbereich gleichermaßen einer umfänglichen Überprüfung. Der AdR hat deshalb eine Initiativstellungnahme, die auch auf Grundlage einer Befassung durch den zurückliegenden niederländischen Ratsvorsitz zum Thema Vereinfachung der ESI-Fonds aus Sicht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verabschiedet, in der er eine Resonanz über bestehende europäische Fonds, die Abrufung der Mittel und den Verwaltungsaufwand gibt. Die Bezeichnung ESI-Fonds umfasst folgende Fonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF), Kohäsionsfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF). In seiner Stellungnahme hält der AdR fest, dass mit jedem Programmplanungszeitraum das Verfahren zur Nutzung der ESI-Fonds komplizierter würde und die lokalen und regionalen Verwaltungen vor immer größere Herausforderungen stelle. Daher begrüße der AdR nachdrücklich die auf die EU- Kommission zurückgehende Initiative, auf deren Grundlage sich die Kommission um Vereinfachungen bemühe und zu diesem Zweck eine hochrangige Gruppe eingesetzt habe, sowie mit unterschiedlichen Partnern in ständigen Kontakt stehe. Zudem unterstreicht der AdR, dass die Kohäsionspolitik immer weiter von der Regionalpolitik abrücke und mit ihrer Hilfe Probleme vermehrt auf nationaler statt auf interregionaler Ebene gelöst würden. Der AdR fordert, dass die Erfahrungen, Erkenntnisse und die daraus resultierenden Vorschläge der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Zuge des Vereinfachungsverfahrens von vorrangiger Bedeutung für die Kommission sein müssten. Er betont, dass der Vereinfachungsprozess seine Wirkung nur dann entfalten könnte, wenn sich die für die Programmplanung und die Überwachung der ESI-Fonds zuständigen Generaldirektionen der Kommission besser abstimmen. Mit diesen Forderungen geht einher, dass der AdR sich zugleich für eine größere Flexibilität in den Beziehungen zwischen der (nationalen oder regionalen) 5

6 Verwaltungsbehörde und den lokalen Gebietskörperschaften (als Empfänger oder durchführende Akteure) sowie die Vereinfachung der Audit- und Kontrollverfahren, der Berichterstattung und Ausgabenbescheinigung einsetzt. Gleichzeitig schlägt der AdR die Vereinfachung vor, dass für alle EU-Fonds die gleichen Förderfähigkeitsregelungen gelten müssen, wobei die Zuständigkeit für die Definition der förderfähigen Kosten jedoch unbedingt weiter auf nationaler Ebene bleiben sollte. Mit Blick auf die Durchführung von Projekten im Rahmen der ESI- Fonds sollte es klare EU-weit geltende Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge geben, die in diesem Bereich Vorrang vor den nationalen Rechtsvorschriften hätten. Dabei handele es sich in erster Linie um EU-Mittel, daher sollte die Auftragsvergabe auch nach den Regeln auf EU-Ebene und nicht nach nationalen Vorschriften erfolgen. Außerdem sollten die Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe dazu beitragen, ein möglichst effektives Endergebnis entstehen zu lassen. Zu diesem Zweck sollten eine gewisse Flexibilität für die verschiedenen Arten von Aufträgen vorgesehen werden, anstatt die Auftraggeber und Bieter schemenhaft an verschiedene verbindliche Verfahren und Prozesse zu binden. Unter anderem sollten die Schwellenwerte für eine Veröffentlichung auf dem Portal für öffentliche Ausschreibungen sowie im Amtsblatt der EU erhöht werden. Die einzelnen Maßnahmen, die im Interesse der Transparenz und der Betrugsbekämpfung schrittweise eingeführt wurden, verkomplizierten das System in erheblichem Maße. Die Stellungnahme wurde vom Plenum verabschiedet. b) Einleitung einer Konsultation über eine Europäische Säule sozialer Rechte Kommissionpräsident Juncker hatte in seiner Rede zur Lage der Union vom 9. September 2015 erklärt: Ich möchte eine europäische Säule sozialer Rechte entwickeln, die die sich verändernden Realitäten in der Arbeitswelt widerspiegelt und die uns als Kompass für eine erneute Konvergenz innerhalb des Euro-Raums dienen kann. Und: Ich glaube, wir tun gut daran, diese Initiative im Euro-Währungsgebiet einzuleiten, und anderen EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu bieten, sich anzuschließen, wenn sie das wünschen. Am 8. März 2016 hat die Kommission infolgedessen einen ersten, vorläufigen Entwurf für ein Vorhaben vorgelegt, das sich zur Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) entwickeln soll. Die Säule wird eine Reihe wesentlicher Grundsätze umfassen, die allen Euro-Ländern gemeinsam sein sollen, wobei der Schwerpunkt auf deren beschäftigungs- und sozialpolitischen Bedürfnissen und Herausforderungen liegen soll. Der vorläufige Entwurf der europäischen Säule sozialer Rechte ist im Bereich Beschäftigung und Soziales in drei Kapitel unterteilt. Jedes dieser Kapitel umfasst eine Reihe von Politikbereichen mit entsprechenden Grundsätzen. Die drei Kapitel lauten: Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang; 6

7 Faire Arbeitsbedingungen; Angemessener und nachhaltiger Sozialschutz. Im Laufe des Jahres 2016 berät die Kommission mit Behörden, Sozialpartnern, Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürgern der EU darüber, welche Inhalte die Säule umfassen und welche Rolle sie beim Übergang zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion spielen soll. Das Ergebnis dieser Diskussion soll in einen endgültigen Text über die europäische Säule sozialer Rechte einfließen. Der AdR fordert in seiner Stellungnahme, dass die Säule auf dem sozialen Besitzstand der EU aufbauen und diesen ergänzen sollte, um so die Politik in einer Reihe von Bereichen, die unerlässlich für funktionierende und faire Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme sind, in die richtige Richtung zu lenken. Die vorgeschlagenen Grundsätze sollen keine bestehenden Rechte ersetzen, sondern sollen eine Möglichkeit eröffnen, die Leistung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der einzelnen EU-Länder zu bewerten und sie künftig zum Besseren hin aneinander anzunähern. Begleitet werden die umfassenden Beratungen von einer von der Kommission lancierten öffentlichen Konsultation, dich sich über die zweite Hälfte des Jahres 2016 erstreckt. Geplant ist, dass die Kommission in der ersten Hälfte des Jahres 2017 einen Vorschlag vorlegt. Zusätzlich zur öffentlichen Konsultation tauscht sich die Kommission aktiv mit anderen EU-Institutionen, nationalen Behörden und Parlamenten, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden, NRO, Anbietern sozialer Dienstleistungen, Fachleuten aus Hochschulen und der Öffentlichkeit aus. Zur besseren Strukturierung des Feedbacks und um die Interessenträger zum Meinungsaustausch über die Europäische Säule sozialer Rechte anzuregen, organisieren die Kommissionsdienststellen eine Reihe von flankierenden Veranstaltungen. Der AdR ist die erste europäische Institution, die sich mit einer Stellungnahme zum Vorhaben der Kommission, insbesondere zu ihrer Konsultation äußert. Berichterstatter ist Heinz-Joachim Höfer, Bürgermeister von Altenkirchen (Westerwald) und Europabeauftragter des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebunds. Der AdR hält in seiner Stellungnahme fest, dass er das Vorhaben der Kommission zur Europäischen Säule sozialer Rechte grundsätzlich begrüßt. Die ESSR könne zur nachhaltigen Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität beitragen, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft zu entwickeln, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie soziale Ausgrenzung und Diskriminierung bekämpfen und soziale Gerechtigkeit, sozialen Schutz, die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte der Kinder fördern. 7

8 In der Stellungnahme bleibt nicht ungeachtet, dass erwartet wird, dass die Kommission hinsichtlich ihres künftigen Vorschlags das Subsidiaritätsprinzip einhält und die umfassenden sozialpolitischen Zuständigkeiten der nationalen und nachgeordneten Stellen achten soll. Im Einzelnen begrüßt der AdR, dass in der Konsultation der Kommission wesentliche geschlechterpolitische Herausforderungen thematisiert werden, so etwa die niedrige Erwerbsbeteiligung von Frauen und die geschlechterspezifische Segregation des Arbeitsmarkts, den Gender-Gap bei Löhnen und Pensionen, die mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Langzeitpflege von Angehörigen. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission zudem darlegen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichend sind, um die Diskriminierung von Frauen abzubauen bzw. ob darüber hinaus ein weitergehendes Mainstreaming der Geschlechterperspektive erforderlich ist. Allgemein betont der AdR in seiner Stellungnahme, dass eine enge Koordinierung der Wirtschafts- und Fiskalpolitik im Euroraum mit einer vollständigen Berücksichtigung der sozialen Dimension der WWU Hand in Hand gehen müsse. Diese Forderung war bestimmender Faktor in den Debatten, sowie die Frage, über die Notwendigkeit einer europaweiten Arbeitslosenversicherung. An der Konsultation haben sich bis Ende Oktober 2016 bereits viele Akteure beteiligt. Die Stellungnahme wurde verabschiedet. c) Resolutionen zur europapolitischen Aktualität Neben insgesamt 14 Stellungnahmen verabschiedeten die AdR-Mitglieder drei Resolutionen. Die Entschließung zum Europäischen Semester 2016 mit Blick auf den Jahreswachstumsbericht 2017 wurde verabschiedet. Das Europäische Semester wurde 2011 im Rahmen der Europa-2020-Strategie eingeführt. Es entstand auf Vorschlag der Kommission und ermöglicht ihr die frühzeitige Überprüfung der nationalen Haushalts- und Reformentwürfe, bevor diese von den nationalen Parlamenten beschlossen werden. Das Hauptziel ist die Sicherung der nationalen Haushaltsdisziplin und eine leistungsfähigere Wirtschaft. In seiner Resolution hebt der AdR hervor, dass die öffentlichen und privaten Investitionen in der EU aufgrund der Wirtschaftskrise und der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Vergleich zu 2007 um rund 15 Prozent- und in einigen Mitgliedstaaten sogar um 50 Prozent- zurückgegangen seien. Daraus sei eine Investitionslücke entstanden, die auf der lokalen und regionalen Ebene deutlich zu spüren sei. In diesem Zusammenhang unterstreicht er die Notwendigkeit, die Hindernisse abzubauen, die das große ungenutzte Investitionspotenzial der Städte, Regionen und ländlichen Gebiete in Europa hemmen, und die Rolle der lokalen und 8

9 regionalen Gebietskörperschaften bei der Bereitstellung innovativer Infrastrukturen und Dienstleistungen zur Förderung von Investitionen und Verbesserung der Lebensqualität der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zu unterstützen. In seiner Resolution macht der AdR wiederholt darauf aufmerksam, dass viele Interessierte und relevante Entscheider auf unterschiedlichen Ebenen den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) immer noch nicht kennen, obwohl er ein bedeutender Faktor für Investitionen in Städte und Regionen sein könnte. Gleichzeitig stellt der AdR fest, dass das relativ hoch angesetzte Mindestvolumen förderfähiger Investitionen häufig nicht in Anspruch genommen werde, und erwartet, dass dieser Schwellenwert bei der Überprüfung des EFSI gesenkt wird. Schließlich betont der AdR, dass er sich gegen die in Art. 23 der Dachverordnung vorgesehene makroökonomische Konditionalität bei der Durchführung der Kohäsionspolitik ausgesprochen hat, da dadurch die Städte und Regionen für Verstöße des Mitgliedstaats gegen seine Verpflichtungen im Rahmen des Stabilitätsund Wachstumspakts bestraft würden. Eine weitere Resolution verabschiedete der AdR zum Europäischen Jahr des kulturellen Erbes Darin ist er der Ansicht, dass ein dem kulturellen Erbe gewidmetes Europäisches Jahr eine gute Gelegenheit sei, vor Ort das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass das kulturelle Erbe geschützt werden müsse, es in der breiteren Öffentlichkeit besser bekannt zu machen und dazu beizutragen, dass die gemeinsamen Ziele im gesamteuropäischen Kontext verwirklicht werden. Der AdR fordert für die Vorbereitungen einen umfassenden und visionären Ansatz. Er geht davon aus, dass der Tourismus insbesondere der Kultur- und Kulturerbetourismus 2018 eine wichtige Rolle spielen werde, da er zu den am schnellsten wachsenden Wirtschaftszweigen in Europa gehört, weltweit Wachstum und Entwicklung vorantreibt, Millionen von Arbeitsplätzen schafft, den Export und die Investitionen ankurbelt und das Leben der Menschen verändert kann. Er bekräftigt seine Unterstützung für die Initiativen Kulturhauptstadt Europas und Europäisches Kulturerbe-Siegel sowie für die Europäischen Tage des Denkmals und den Preis der Europäischen Union für das Kulturerbe und hebt die Notwendigkeit hervor, starke Synergien zu den im Rahmen des Europäischen Jahres 2018 getroffenen Maßnahmen zu schaffen. Der AdR begrüßt, dass bei den Überlegungen zur Rolle des Kulturerbes im Bereich der Außenbeziehungen der Nahe Osten in den Mittelpunkt gerückt wurde, da diese Region in einigen Konfliktgebieten schwer unter der bewussten Zerstörung von Kulturgütern zu leiden habe. Er teilt die Auffassung, dass auch im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft eine kulturelle Zusammenarbeit angestrebt werden müsse. 9

10 Zudem betont er, dass junge Menschen unbedingt ihr kulturelles Erbe anerkennen, verstehen, wertschätzen und als Teil ihrer eigenen Identität betrachten sollten. Er spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, gezielter vorzugehen, um das europäische Kulturerbe, seine Vielfalt unter jungen Menschen und Kindern zu fördern und empfiehlt daher, Elemente aus der europäischen Kunst, der Musik, des Theaters und des Films in die Lehrpläne der Schulen aufzunehmen, um mehr Wissen über das materielle und immaterielle kulturelle Erbe des europäischen Kontinents zu vermitteln. Eine dritte Resolution verabschiedete der AdR zur Halbzeitbewertung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Bereits im Juni 2016 hatte der AdR eine Stellungnahme zur Halbzeitbewertung verabschiedet, deren Inhalte die Kommission vor Veröffentlichung ihrer Halbzeitbilanz erreichen sollte. Die Verabschiedung der Resolution im Oktober ist infolgedessen der Nachgang und die Reaktion des AdR auf die von der Kommission am 14. September 2016 veröffentlichte Halbzeitbilanz. Darin bedauert er den fehlenden Ehrgeiz der Kommission, die für den MFR, der bereits an seine Grenzen gestoßen ist, lediglich eine Überprüfung statt einer vollständigen Überarbeitung vorgesehen hat, denn letztere gäbe der EU die Möglichkeit, die Herausforderungen anzugehen, vor denen sie jetzt steht. Der Schwerpunkt des Haushalts der EU müsse jetzt auf denjenigen Bereichen liegen, die mit einem großen europäischen Mehrwert nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen bewirken. Der AdR erwartet, dass im nächsten MFR ein bedeutender Schritt zur Modernisierung des Haushalts und zur Bewältigung künftiger Herausforderungen und neu entstandener Prioritäten geleistet werde. Zudem widerspricht der AdR dem in der MFR-Mitteilung vermittelten Eindruck, die Programme mit geteilter Mittelverwaltung funktionierten nicht, aufs Schärfste und betont die Tatsache, dass trotz der Verzögerungen bei der Annahme der neuen ESIF-Verordnungen und des sehr komplexen Programmplanungsverfahrens mehr als Projekte angelaufen seien und bereits 46 Mrd. Euro aus den ESI-Fonds zur Kofinanzierung von Projekten im Wert von 68 Mrd. EUR gebunden wurden. Der AdR sieht mit erheblicher Besorgnis eine Tendenz zur Zentralisierung des EU- Haushalts, die eindeutig der Suche nach maßgeschneiderten Lösungen für lokale und regionale Herausforderungen zuwiderlaufen würde. Die Verringerung der Programme mit geteilter Mittelverwaltung hätte negative Auswirkungen auf die sich aus dem EU-Vertrag ergebende Verpflichtung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und auf das Subsidiaritäts- und das Partnerschaftsprinzip, sowie auf den Grundsatz der Multi-Level-Governance. Er begrüßt die Aufstockung der Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) und für das Programm Erasmus + und bedauert indes, dass eine Initiative zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit fehlt. 10

11 Der AdR nimmt die von der Kommission vorgeschlagenen Flexibilitätsmaßnahmen zur Kenntnis insbesondere die Schaffung einer Krisenreserve der EU zur Wiederverwendung frei gewordener Mittel, die Beseitigung der jährlichen Obergrenzen bei den Gesamtspielräumen für Zahlungen und die gezielte Nutzung der technischen Anpassung der Zuweisungen kohäsionspolitischer Mittel. Er beurteilt diese als richtige Schritte zur Bewältigung der aktuellen Krise mit einem flexibleren EU-Haushalt. Er erinnert angesichts des 2015 in Paris erreichten ehrgeizigen globalen Klimaübereinkommens an die Zielsetzung von 20 Prozent der EU-Ausgaben für klimarelevante Projekte und Maßnahmen und unterstreicht, dass dieses Ziel ein Minimum darstelle und dass weitere Anstrengungen wahrscheinlich erforderlich werden, um sicherzustellen, dass es bis 2020 erreicht werde. Der AdR ist besorgt, dass trotz der Aufstockungen der Haushaltslinien 3 und 4 zur Bewältigung der Flüchtlings- und Migrationskrise, der Einrichtung der Krisenreserve der EU und eines Flexibilitätspolsters die im gegenwärtigen MFR verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um den zunehmenden Forderungen an den EU-Haushalt in puncto Aufnahme, Verteilung und Integration von Flüchtlingen und Migranten bzw. ihren Schutz in ihrem Heimatland gerecht zu werden. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine zentrale Rolle bei der Aufnahme und Integration von Migranten spielen und dass daher ein direkter Zugang zu relevanten Finanzierungsmöglichkeiten der EU dazu beitragen würde, diesen Herausforderungen zu begegnen. Er warnt davor, dass mehr Flexibilität nicht die Lösung für unzureichende Finanzmittel sein könne. 3. Die verabschiedeten Stellungnahen im Überblick Titel der Stellungnahme Vereinfachung der ESI- Fonds, ihrer Gegenwart und ihrer Zukunft EU-Aktionsplan für elektronische Behördendienste Beschleunigung der digitalen Transformation von Behörden Digitalisierung der europäischen Industrie- Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen Europäische Cloud- Initiative: Aufbau einer Berichterstatter/- in Petr Osvald (CZ/SPE) Martin Andreasson (SE/EVP) Kieran McCarthy (IE/EA) Anne Karjalainen (FI/SPE) Dossiernummer COTER-VI-012 SEDEC-VI-013 SEDEC-VI-014 SEDEC-VI-012 Ergebnis einstimmig einstimmig einstimmig 11

12 wettbewerbsfähigen Datenund Wissenswirtschaft in Europa Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik Schaffung eines europäischen Einlagensicherungssystems Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer- Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum: Zeit für Reformen Umsetzung des Weltklimaübereinkommens von Paris- ein territorialer Ansatz für die COP 22 in Marrakesch Den Kreislauf schließen- Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung Eine Luftverkehrsstrategie für Europa Ein EU-Aktionsplan für den Radverkehr Entschließung zum Europäischen Semester 2016 und mit Blick auf den Jahreswachstumsbericht 2017 Entschließung über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes 2018 Entschließung zur Halbzeitbewertung des Mehrjährigen Finanzrahmens Heinz-Joachim Höfer (DE/SPE) Anne Quart (DE/SPE) Hans-Jörg Duppre (DE/EVP) Dainis Turlais (LV/ALDE) Francesco Pigliaru (IT/SPE) Babette Winter (DE/SPE) Daiva Matonienė (LT/EKR) Ulrika Carlefall Landergren (SE/EVP) Kevin Peel (UK/SPE) SEDEC-VI-010 CIVEX-VI-011 ECON-VI-012 ECON-VI-017 ENVE-VI-013 ENVE-VI-011 ENVE-VI-012 COTER-VI-011 COTER-VI-013 einstimmig einstimmig einstimmig 12

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