Sachsenweite Bürgermeisterkonferenz am 20. September 2017
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- Gabriel Schumacher
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1 Sachsenweite Bürgermeisterkonferenz am 20. September 2017
2 Wirtschaftsnahe Infrastrukturförderung in Sachsen GRW-INFRA September 2017 Angelika Szabó
3 GRW - Infrastrukturförderung I. Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) II. III. Förderfähige Infrastrukturmaßnahmen Allgemeine Grundsätze der Förderung IV. Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen und Revitalisierung von Altstandorten V. Anbindung von Gewerbebetrieben VI. Touristische Infrastruktureinrichtungen VII. Modernisierungsmaßnahmen VIII. Planungs- und Beratungsleistungen September 2017 Angelika Szabó
4 I. Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Ziele regionaler Wirtschaftspolitik Grundgesetz: Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse Anschluss strukturschwacher Regionen an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung durch Ausgleich ihrer Standortnachteile Abbau regionaler Entwicklungsunterschiede September 2017 Angelika Szabó
5 I. Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Rechtlicher Rahmen Europäisches Wettbewerbsrecht gemäß Art. 107 AEUV Regionalleitlinien (Fördergebietskarte und Förderhöchstsätze) Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Nationales Recht Artikel 91a Grundgesetz Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und Bundeseinheitlicher GRW-Koordinierungsrahmen September 2017 Angelika Szabó
6 I. Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung durch Zuschüsse für Investitionen gewerblicher Unternehmen Kommunale Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur Rechtsgrundlagen in Sachsen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) (RIGA) vom 17. August 2016 (Sächsisches Amtsblatt vom 1. September 2016) Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Infra) vom 14. Juli 2015 ( Sächsisches Amtsblatt vom 6. August 2015) September 2017 Angelika Szabó
7 GRW-Fördergebiete 2014 bis 2020 Datenbasis und Quellen BMWi Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur im Zeitraum 2014 bis 2020 in gemeindescharfer Abgrenzung September 2017 Angelika Szabó
8 I. Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Wirtschaftsnahe Infrastruktur Förderziel: Vorbereitung, Begleitung und Unterstützung von Investitionen gewerblicher Unternehmen Zuwendungsempfänger: Kommunen, Landkreise und Zweckverbände investive und nicht-investive Maßnahmen werden gefördert September 2017 Angelika Szabó
9 II. Förderfähige Infrastrukturmaßnahmen Investive Maßnahmen: Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten Anbindung von Gewerbebetrieben (Straße, Schiene, Wasserver- und Abwasserentsorgung) Errichtung/Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung für den Tourismus Errichtung und Ausbau von Gewerbezentren (Neu: auch Maker Spaces) Errichtung und Ausbau von Abwasseranlagen Neu: Maßnahmen zur Modernisierung Neu: Errichtung und Ausbau von Häfen September 2017 Angelika Szabó
10 II. Förderfähige Infrastrukturmaßnahmen Nicht investive Maßnahmen: Planungs- und Beratungsmaßnahmen Integrierte regionale Entwicklungskonzepte Regionalbudget (Träger sind Landkreise) Experimentierklausel (Zustimmung des Bundes erforderlich) September 2017 Angelika Szabó
11 September 2017 Angelika Szabó
12 September 2017 Angelika Szabó
13 II. Förderfähige Infrastrukturmaßnahmen Bewilligte Zuschüsse nach Vorhabensarten (insgesamt 5,4 Mrd. ) Industrie- und Gewerbegebiete, Gewerbeparks 26,3% Aus- u. Fortbildung u. Umschulung 3,6% Verkehrsver- und - anbindungen 17,2% Gewerbe- und Technologiezentren 6,8% Wasserversorgung 2,7% Nichtinvestive Maßnahmen 0,5% Abwasserentsorgung 24,5% Touristische Basiseinrichtungen 18,4% September 2017 Angelika Szabó
14 II. Förderfähige Infrastrukturmaßnahmen Bewilligte Zuschüsse nach Vorhabensarten (insgesamt 352 Mio. ) Aus- u. Fortbildung u. Umschulung 0,1% Wasserversorgung 0,3% Industrie- und Gewerbegebiete, Gewerbeparks 33,7% Nichtinvestive Maßnahmen 2,8% Abwasserentsorgung 13,6% Touristische Basiseinrichtungen 15,7% Verkehrsver- und - anbindungen 24,2% Gewerbe- und Technologiezentren 9,5% September 2017 Angelika Szabó
15 III. Allgemeine Grundsätze der Förderung Infrastruktureinrichtungen können gefördert werden, soweit sie für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind. Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise Rechtlich selbständige Unternehmen, deren Gesellschafter überwiegend Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und deren Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen ist Eingetragene Vereine, wenn Infrastrukturmaßnahme mit Zustimmung oder im Auftrag der Gemeinde durchgeführt wird und Gemeinde für den Fall der Fördermittelrückforderung die Haftung übernimmt September 2017 Angelika Szabó
16 III. Allgemeine Grundsätze der Förderung Neu: Fördersätze bei investiven Maßnahmen: In der 1. Priorität (LK Görlitz und Nordsachsen) bis zu 90 % In der 2. Priorität (alle LK ohne Stadt Dresden) bis zu 85 % In der 3. Priorität (Stadt Dresden) bis zu 70 % Fördersätze bei nichtinvestiven Maßnahmen: Planungs- und Beratungsmaßnahmen (Vorbereitung und Durchführung von GRW-INFRA-Maßnahmen): 75 % der Projektkosten Integrierte regionale Entwicklungskonzepte: 75 % der Projektkosten (Höchstbetrag: je Maßnahme) September 2017 Angelika Szabó
17 September 2017 Angelika Szabó
18 III. Allgemeine Grundsätze der Förderung Gesamtfinanzierung: Die Gesamtfinanzierung eines Vorhabens muss gesichert sein (keine Vorfinanzierung erforderlich, Mittelabruf für innerhalb von zwei Monaten erwartete Rechnungen möglich) Förderschwelle: Neu: Förderfähig sind investive Maßnahmen wenn förderfähige Kosten über liegen Eigentum: Der Zuwendungsempfänger muss grundsätzlich Eigentümer von Grund und Boden und Eigentümer der hergestellten Infrastrukturanlage sein Zweckbindungsfrist: Neu: Nach Fertigstellung ist die Infrastruktureinrichtung 15 Jahre zweckentsprechend zu nutzen September 2017 Angelika Szabó
19 IV. Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen und Revitalisierung von Altstandorten Seit 1991 wurden 436 Gewerbegebiete (einschließlich Altstandorte) mit GRW-INFRA-Fördermitteln erschlossen Das entspricht einer Nettofläche von insgesamt ca ha Förderung mit GRW-Infra-Zuschüssen in Höhe von rund 1,42 Mrd. Durchschnittlich sind die geförderten Gewerbegebiete zu ca. 81 % belegt Praxiserfahrung: Erschließung erfolgt i. d. R. in überschaubaren Bauabschnitten (619 Einzelmaßnahmen) September 2017 Angelika Szabó
20 IV. Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen und Revitalisierung von Altstandorten Auswertung nach Kreisen: Kreis Anzahl d. Fälle Zuschuss (T ) Investitione n gesamt (T ) Investitionen förderfähig (T ) Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis LK Zwickau Dresden, Stadt LK Bautzen LK Görlitz LK Meißen Sächs. Schweiz-Osterzgebirge Leipzig, Stadt LK Leipzig Nordsachsen Gesamt September 2017 Angelika Szabó
21 IV. Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen und Revitalisierung von Altstandorten Mio Zuschuss für Gewerbegebiete seit 1991 nach Kreisen September 2017 Angelika Szabó
22 IV. Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen und Revitalisierung von Altstandorten Neu: Eine Förderung kann erfolgen, wenn Bedarf absehbar (z. B. Plan mit Ansiedlungsinteressenten) Bei Antragstellung erforderlich: seriöses Ansiedlungsinteresse von mindestens zwei Investoren Investoren: gewerbliche Unternehmen - zielgerichtet und vorrangig GRW-förderfähige Unternehmen (überregional tätig) dazu gehören z.b. verarbeitendes Gewerbe und unternehmensnahe Dienstleister Neu: Eine vollständige Belegung zum Zeitpunkt der Antragstellung ist nicht erforderlich September 2017 Angelika Szabó
23 IV. Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen und Revitalisierung von Altstandorten Was wird gefördert? Baureifmachung (z. B. Geländegestaltung) Errichtung von Straßen, Wegen und Grünanlagen Anbindungen an das überregionale Straßen- und Schienennetz Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsleitungen und verteilungsanlagen zur Anbindung an das regionale bzw. überregionale Netz Umweltschutzmaßnahmen (z. B. ökologische Ausgleichsleistungen, Lärmschutzwände, Begrünung) Neu: Vermarktung, sofern sie von Dritten erbracht wird Neu: Projektvorbereitung und Projektbegleitung September 2017 Angelika Szabó
24 IV. Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen und Revitalisierung von Altstandorten Bei Altstandorten wird zusätzlich gefördert: Beseitigung von Altanlagen (alte Fabrikationsanlagen, Gebäude oder Versorgungseinrichtungen) Beseitigung von Altlasten, soweit unmittelbarer Zusammenhang mit der Maßnahme, wirtschaftlich vertretbar und keine umweltrechtliche Haftung eines Dritten September 2017 Angelika Szabó
25 IV. Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen und Revitalisierung von Altstandorten Ausgeschlossen sind: Die Nutzung der Gewerbeflächen durch: - Großflächigen Einzelhandel einschließlich seiner Logistik - Solarparks - Bund und Land (z. B. Zollstation) Erschließung nach Maß (für nur ein Unternehmen) Bauleitplanung September 2017 Angelika Szabó
26 IV. Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen und Revitalisierung von Altstandorten Was ist beim Verkauf der Flächen zu beachten? Die erschlossenen Flächen sind ausschließlich zum Marktpreis zu verkaufen! Dafür gibt es 2 Möglichkeiten: - Gutachten (Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen; z. B Gutachterausschuss des Landkreises) oder - Bieterverfahren - Ausschreibung (Interessenten werden öffentlich zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert) Bodenrichtwert ist nicht gleichzusetzen mit dem Marktpreis September 2017 Angelika Szabó
27 V. Anbindung von Gewerbebetrieben Voraussetzung: mindestens zwei Unternehmen müssen durch die Maßnahme an das überregionale Netz angebunden werden. Gefördert werden: Verkehrsverbindungen, wenn dadurch Gewerbebetriebe an das überregionale Verkehrsnetz (Straße, Schiene) angebunden werden Kommunale Straßen (auch in einiger Entfernung vom Gewerbestandort), wenn sie Teil der Verkehrsverbindung zwischen Gewerbestandort und Bundes- oder Staatsstraße sind Kreisstraßen mit gewerblichem Bezug Neu: Sofern Notwendigkeit von ein- oder beidseitigem Geh- / Radweg besteht, sind Kosten dieser Anlagen im Rahmen der Straßenbaumaßnahme förderfähig Brücken sind Bestandteil der Verkehrsanlagen und können gefördert werden September 2017 Angelika Szabó
28 V. Anbindung von Gewerbebetrieben Gefördert werden auch: Wasserversorgungsleitungen, -verteilungsanlagen und Abwasserleitungen, -verteilungsanlagen zur Anbindung von mindestens zwei Gewerbebetrieben an das Versorgungsnetz September 2017 Angelika Szabó
29 VI. Touristische Infrastruktureinrichtungen Voraussetzung: Öffentliche Einrichtungen des Tourismus müssen für die wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sein und überwiegend touristisch genutzt werden Neu: Unterscheidung in nicht einnahmeschaffende und einnahmeschaffende Maßnahmen Höchstfördersatz kann nur erreicht werden, wenn: - sich das Projekt in die jeweilige DMO-Konzeption einfügt und - die Kommune Mitglied der jeweiligen DMO ist September 2017 Angelika Szabó
30 VI. Touristische Infrastruktureinrichtungen Nicht einnahmeschaffend sind u. a.: Unentgeltliche Park-/Rastplätze, Lehr-, Erlebnis- und Naturpfade einschließlich Beschilderung, Möblierung, Schutzhütten und Beobachtungsstände in Schutzgebieten, touristische Leitsysteme, Unentgeltliche öffentliche Toiletten, Unentgeltliche Informationszentren und Häuser des Gastes, Promenaden, Kurparks, Wassertretanlagen, Gradierwerke, Unentgeltliche Bootsanlegestellen und Wasserwanderrastplätze, Wanderwege und Skiloipen (u. a. auch Loipenspurgerät) als überregional vermarktbare Angebote September 2017 Angelika Szabó
31 VI. Touristische Infrastruktureinrichtungen Neu: Touristische Radwege (gemäß Radverkehrskonzeption) werden nach der Richtlinie Förderung von Straßenund Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) gefördert und nicht mehr nach GRW-INFRA Ausnahme: Radwege zur touristischen Nutzung in prädikatisierten Kur- und Erholungsorten September 2017 Angelika Szabó
32 VI. Touristische Infrastruktureinrichtungen Einnahmeschaffend sind u. a.: Infrastruktureinrichtungen mit ausschließlich regionaler Bedeutung: - Schlechtwetterfreizeitangebote (z. B. Lehrküche, Spielscheune), - Entgeltliche Wasserwanderrastplätze, - Regionaltypische Schauwerkstätten Multifunktionale Einrichtungen gemäß Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO Artikel 53 und 55 Beihilfevorschriften sind zu beachten) - Kurhäuser, Sole- und Heilwassereinrichtungen, - Kulturelle Einrichtungen mit touristischem Bezug September 2017 Angelika Szabó
33 VI. Touristische Infrastruktureinrichtungen Geländeerschließung für den Tourismus Zuwendungsbedingungen wie bei Gewerbegebietserschließung Zuwendungsvoraussetzung: Ansiedlung von touristischen Unternehmen keine Erschließung nach Maß (für nur ein Unternehmen) September 2017 Angelika Szabó
34 VII. Modernisierungsmaßnahmen Neu: Bei bereits geförderten Infrastruktureinrichtungen sind Modernisierungsmaßnahmen förderfähig Voraussetzungen: Bindefrist ist noch nicht abgelaufen Modernisierung geht über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustandes hinaus Vorlage eines Gutachtens zur baulichen Beschaffenheit Wirtschaftlichkeitsgutachten (z. B. bei touristischen Einrichtungen) September 2017 Angelika Szabó
35 VIII. Planungs- und Beratungsleistungen Gefördert werden Planungs- und Beratungsleistungen, die von Dritten in Anspruch genommen werden zur Vorbereitung / Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen z. B. für: Konzeptionen, Zustandsanalysen, Maßnahmenkataloge, Wirtschaftlichkeitsberechnungen (insbesondere bei Brachen, komplexen touristischen Maßnahmen oder Modernisierungen) Hilfen für die Herstellung der eigentums-, planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. Standortanalysen, Baugrundgutachten) Ausschreibung und Durchführung von Architektenwettbewerben Ausgeschlossen: Bauleitplanung Fördersatz : 75% September 2017 Angelika Szabó
36 Ansprechpartner Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Referat 33 Regionale Wirtschaftsentwicklung Wilhelm-Buck-Straße Dresden Tel.: 0351/ ; 0351/ ; 0351/ dietrich.ancot@smwa.sachsen.de; angelika.szabo@smwa.sachsen.de; evelyn.methner@smwa.sachsen.de Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH (WFS) Bertolt-Brecht-Allee Dresden Tel.: 0351/ info@wfs.saxony.de September 2017 Angelika Szabó
37 Ansprechpartner Landesdirektion Sachsen -Dienststelle Chemnitz- Referat 31 C Regionale Wirtschaftsentwicklung und -förderung Altchemnitzer Straße Chemnitz Tel. 0371/ lutz.winkler@lds.sachsen.de Landesdirektion Sachsen -Dienststelle Dresden- Referat 31 DD - Regionale Wirtschaftsentwicklung und -förderung, Gleichstellung Stauffenbergallee Dresden Tel. 0351/ lutz.kretzschmar@lds.sachsen.de Landesdirektion Sachsen -Dienststelle Leipzig- Referat 31 L Regionale Wirtschaftsentwicklung und -förderung Braustraße Leipzig Tel. 0341/ doris.mallast@lds.sachsen.de September 2017 Angelika Szabó
38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! September 2017 Angelika Szabó
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