Branchen. Die Clearingstelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz

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1 Keywords: EEG Cearingstee Energieversorgungsunternehmen Schiedsverfahren Mediation Branchen ANALYSE Die Cearingstee zum Erneuerbare-Energien-Gesetz Angebote und Arbeitsweise Von Dr. Sebastian Lovens Die Cearingstee EEG bietet Konfiktvermeidung und -beiegung für durch das EEG Berechtigte und Verpfichtete. Anagen- und Netzbetreiber sowie Direktvermarktungsunternehmen können sich an die Cearingstee EEG wenden, von den von ihr bereitgesteten Informationen profitieren und fas erforderich Streitigkeiten Meinungsverschiedenheiten gemeinsam in einzefabezogenen Verfahren beiegen. Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer soen die Arbeitsergebnisse der Cearingstee EEG berücksichtigen, wenn sie Endabrechnungen der Vergütungszahungen bei den Netzbetreibern prüfen (IDW PS 970); eine entsprechende gesetziche Pficht enthät auch 75 Satz 3 Nr. 3 EEG Überbick Die Cearingstee zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist im Jahr 2007 vom Bundesministerium für Umwet, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingerichtet worden. Inzwischen führt das nunmehr für die erneuerbaren Energien zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Cearingstee EEG weiter. 1 Die Cearingstee EEG ist kein Tei des Ministeriums, um größtmögiche Neutraität und poitische Unabhängigkeit zu wahren. Ihre Trägerschaft wird jeweis zeitich befristet öffentich ausgeschrieben. 2 Das Persona der Cearingstee EEG ist interdiszipinär aus Juristinnen und Juristen, einem Wirtschaftsingenieur und einer Ingenieurin, einer Regionawissenschafterin, einer IT- Fachkraft und kaufmännischem Persona zusammengesetzt. 3 Die meisten der Wissenschafterinnen und Wissenschafter sind ergänzend nach den Vorgaben des Bundesverbandes Mediation ausgebidet. Die Aufgaben der Cearingstee EEG sind gemäß 81 EEG 2014 die Vermeidung und die Beiegung von Streitigkeiten so hät es ihre Verfahrensordnung und, ihr fogend, auch 81 EEG 2014 fest. 4 Hierzu hät sie fogende Angebote bereit: 1 Zu weitergehenden Informationen zur Geschichte der Cearingstee EEG vg. (Abruf: ). 2 Die derzeitige Finanzierungsperiode endet mit dem Abauf des Jahres Die RELAW GmbH Geseschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien konnte ae drei bisherigen Ausschreibungsverfahren gewinnen. 3 Nähere Informationen sind abrufbar unter (Abruf: ). 4 Die Besondere Ausgeichsregeung gehört nicht in die Zuständigkeit der Cearingstee EEG

2 » Informationsaufarbeitung und -vermittung,» abstrakt-generee Kärung von umstrittenen Rechtsfragen,» Mediationen,» gutachteriche Tätigkeit im Auftrag beider Streitparteien,» Tätigkeit as Schiedsgericht i. S. des 10. Buches der Ziviprozessordnung (ZPO) und» Steungnahmeverfahren auf Ersuchen von staatichen Gerichten. 5 Einen Überbick über die Arbeitsweise der Cearingstee EEG gibt Übersicht Informationsaufarbeitung und -vermittung Der beste Streit ist der, der erst gar nicht entsteht. Viee Streitigkeiten entstehen durch mangenden Informationsfuss, wie sich in der Praxis der Cearingstee EEG immer wieder zeigt. Um dem entgegenzuwirken, sammet die Cearingstee EEG reevante Informationen und stet diese der interessierten Fachöffentichkeit zur Verfügung. Die wichtigste Pattform ist dabei die Homepage ( mit der umfassendsten und überwiegend tagesaktue gehatenen Datenbank zum EEG. Die Seiten stoßen mit bis zu Seitenaufrufen pro Monat auf größtes Interesse im In- und Ausand. Auf der Internetpräsenz finden sich Gerichtsurteie, Kurzzusammenfassungen von Fachzeitschriftenbeiträgen, Antworten auf häufige Fragen (FAQ 7 ), Arbeitsausgaben des EEG 8 und Arbeitsergebnisse der Cearingstee EEG. Ergänzt wird die Internetpräsenz durch den eektronischen Rundbrief der Cearingstee EEG, der kostenfrei abonniert werden kann 9 und zurzeit an ca AbonenntInnen versendet wird. Rund 90% der Anfragen, die an die Cearingstee EEG gerichtet werden, können auf informeem Wege gekärt werden, indem die Cearingstee EEG die Anfragenden auf bereits voriegende Arbeitsergebnisse, höchstrichteriche Rechtsprechung andere Informationen hinweist. Zusätzich veranstatet die Cearingstee EEG dreima jährich öffentich zugängiche Fachgespräche 10, um die Branche zu informieren und zu vernetzen. Erstkontakt Anfrage im Steungnahmeverfahren Ersuchen des Gerichts via Brief, E-Mai, Fax, Webformuar Vorprüfung Zuständigkeit der Cearingstee EEG Dezernatszuordnung Zuweisung Bearbeiter/in Erstbearbeitung Einarbeitung in die Probematik durch Leiter/in, Mitgied bzw. Koordinator/in Konfiktvermeidung durch Information Feststeung der geeigneten Verfahrensart, ggf. Abstimmung mit Parteien und Sichersteung der jeweis erforderichen Voraussetzungen im Steungnahmeverfahren, ggf. Rücksprache mit Gericht Schiedsrichteriches Verfahren EineitungnachKapazität Übersicht 1» Arbeitsweise der Cearingstee EEG Eineitungnach Priorität Einigungsverfahren Votumsverfahren Hinweisverfahren Empfehungsverfahren Steungnahmeverfahren Eineitung in Absprache mit Gericht BRANCHEN 3 Abstrakt-generee Kärungen von umstrittenen Rechtsfragen Wenn sich mögiche Probeme nicht informe ösen assen, kann die Cearingstee EEG for- 5 Diese Form der einzefabezogenen Kärung tangiert die Arbeit der Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer wenig, da es die Gerichte sind, die ihr jeweiiges Urtei fäen, und Endurteie bei der Testierung ohnehin zu berücksichtigen sind. Sie sei daher edigich der Voständigkeit haber erwähnt. Nähere Informationen unter (Abruf: ). 6 Nähere Eräuterungen und weiterführende Informationen sind unter (Abruf: ) abrufbar. 7 (Abruf: ). 8 Ein digitaes EEG, das durch Links eicht navigierbar ist. 9 (Abruf: ) (Abruf: )

3 » Die Cearingstee zum Erneuerbare-Energien-Gesetz Einigungsverfahren Konfiktösung durch Mediation im Bereich des EEG im Einzefa(keine inhatiche Begutachtung) Voraussetzungen 1. Zuständigkeit der Cearingstee EEG 2. Streitigkeit eignet sich für das Einigungsverfahren 3. Schriftiches Einverständnis aer Beteiigten, ein Einigungsverfahren durchführen zu woen Vorbereitende Teefonkonferenz zwischen Mediator/in und Beteiigten zu u.a. fogenden Themen: 1. Verfahrensabauf und Aufgabe des/der Mediators/in 2. Entgetmitteiung und Abstimmung über Aufteiung Ggf. as Teefonkonferenz WennzweiteVoraussetzung nicht erfüt, dannaternativvotumsschiedsrichteriches Verfahren Verfahrensergebnis: i.d.r. Einigung Verfahrensnachbereitung Schussrechnungen an Beteiigte; Nachsorge Übersicht 2» Abauf eines Mediationsverfahrens mae Verfahren zu abstrakt-genereen Ausegungsfragen des EEG 11 eineiten. Diese betreffen eine Viezah von Anagen- und Netzbetreibern sowie Direktvermarktungsunternehmen. Die Akzeptanz der in Hinweisen und Empfehungen genannten Ausegungsvorschäge ist erfreuich hoch. 12 In den Empfehungs- und Hinweisverfahren werden die reevanten Akteure registrierte öffentiche Steen 13 und akkreditierte Interessenverbände 14 konsutiert. Typische Fragen, die in der etzten Zeit von der Cearingstee EEG im Rahmen abstrakt-genereer Verfahren gekärt wurden, betreffen beispiesweise Unkarheiten bei der Eigenversorgung 15 beim Ersetzen defekter Fotovotaik-Anagen. 16 Dabei ging es um Hunderttausende von Anagen, so dass eine abstrakt-generee Kärung geboten war. 17 Verfahrensübereinkunft(Mediationsvertrag) anbeteiigte Fortgang nach Kapazität Anzahungsrechnung an Beteiigte gemäß Entgetaufteiung Entscheidung über Durchführung As miertes Gespräch in Berin Verfahrenseineitung Einigungstermin Ggf. as Teefonkonferenz Mit Mediator/in(ggf. Ko-Mediator/in) und Beteiigten As miertes Gespräch in Berin 4 Mediationen (Einigungsverfahren) Die Cearingstee EEG bietet drei einzefabezogene Verfahren an, wenn aufgrund sehr spezieer Tatbestände wei eine bestimmte Rechtsfrage noch nicht gekärt ist, eine Betrachtung des Einzefas erforderich ist. Die Parteien der Verfahren werden dabei nach den Vorgaben der Entgetordnung der Cearingstee EEG 18 (EntgetO) an den Kosten beteiigt. Die Kostenstruktur der EntgetO orientiert sich dabei einerseits an der Ertragsstärke der streitbefangenen Stromerzeugungsanage, andererseits daran, dass die Verfahren bei der Cearingstee EEG für die Parteien kostengünstiger sein soen as es ein Gerichtsverfahren wäre, um keine finanzieen Hürden für ihre Inanspruchnahme aufzubauen. Von den einzefabezogenen Verfahren so zunächst das sog. Einigungsverfahren genannt werden, da es das effizienteste einzefabezogene Verfahren ist. Mediationen können, je nach Terminage der Parteien und der Cearingstee EEG, schon innerhab weniger Wochen anberaumt werden und führen fast immer 19 zu einem erfogreichen Abschuss. Den Abauf eines Mediationsverfahrens zeigt Übersicht Oder auf der Grundage des EEG erassener Rechtsverordnungen. 12 Eingangs- und Berufungsgerichte sowie der BGH kommen überwiegend zu den geichen Ausegungen wie die Cearingstee EEG. 13 Beispiesweise das BMWi, die Bundesnetzagentur (BNetzA) Landesministerien. 14 Beispiesweise der BDEW, der BEE das IDW eine Liste der registrierten öffentichen Steen und akkreditierten Verbände ist unter downoads unter Anhang zur Verfahrensordnung der Cearingstee EEG (VerfO) abrufbar (Abruf: ). 15 Empfehung 2014/31 der Cearingstee EEG, abrufbar unter (Abruf: ). 16 Hinweis 2015/7 der Cearingstee EEG, abrufbar unter (Abruf: 17 Zu weiteren Informationen zu Empfehungs- und Hinweisverfahren vg ). cearingstee-eeg.de/empfv/info und (Abruf: ) (Abruf: ). 19 Seit dem Jahr 2007 ist erst eins von 25 Mediationsverfahren gescheitert

4 Das Einigungsverfahren wird dabei stets von mindestens einem, meistens zwei erfahrenen Mitgiedern der Cearingstee EEG as Mediatoren geführt, die den gesamten Prozess professione begeiten, strukturieren und die Parteien dabei unterstützen, zum Abschuss die schriftiche Einigung zu verfassen. Zwar gibt die Cearingstee EEG im Rahmen des Mediationsprozesses unter Berücksichtigung der gängigen Mediationspraxis keine fachiche Einschätzung, wie en détai eine EEG-rechtiche Frage beispiesweise durch ein Gericht zu ösen wäre, ab. Da die mit der Mediation betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Cearingstee EEG über erhebiche fachiche Expertise verfügen, vermögen sie jedoch einzuschätzen, ob eine von den Konfiktparteien angestrebte Lösung mit dem EEG bzw. dem ordre pubic in Einkang steht. Einigungen, die hiergegen verstoßen würden, protokoiert die Cearingstee EEG unter keinen Umständen. In diesem Fa käme keine Einigung zustande. Saopp ausgedrückt: Schmuh Mauscheeien zu Lasten der Übertragungsnetzbetreiber und damit etztendich zu Lasten der Letztverbraucherinnen und -verbraucher ist bei Einigungsverfahren der Cearingstee EEG ausgeschossen. Wenn sich beispiesweise ein Anagen- und ein Netzbetreiber darauf verständigen woen, dass der Netzbetreiber künftig eine höhere Vergütung zaht as gesetzich vorgesehen und im Gegenzug der Anagebetreiber auf Nachzahungen, Zinsen und Schadenersatz verzichtet, so würde die Cearingstee EEG dies nicht protokoieren. 5 Tätigkeit as Schiedsgericht As weiteres effizientes Instrument kann die Cearingstee EEG ein Schiedsgericht i. S. des 10. Buches der ZPO (Schiedsverfahren) einsetzen, das in der Rege aus ihren Mitgiedern, ansonsten auch aus ihren wissenschaftichen Mitarbeiterinnen besteht. 20 Diese Mögichkeit der Beiegung ist für die Parteien sehr attraktiv, denn der Schiedsspruch ist wie das etztinstanziche Urtei eines staatichen Gerichtes inhatich abschießend Die Cearingstee EEG gibt agemeine Ausegungshinweise für eine Viezah von Anagen; zudem öst sie Meinungsverschiedenheiten im Einzefa. und kann nur aufgrund (praktisch nicht vorkommender) formaer Mänge angegriffen werden. Das Schiedsgericht der Cearingstee EEG hat bereits mehrfach die Mögichkeit genutzt, durch eine Zeugenbefragung Beweis zu erheben. In besonders kritischen Fäen hat die Cearingstee EEG die Mögichkeit, staatiche Gerichte um die Zeugenvernehmung unter Eid zu ersuchen. Der Abauf eines schiedsrichterichen Verfahrens ist Übersicht 3 zu entnehmen. 21 Ein typisches Beispie für die Tätigkeit der Cearingstee EEG as Schiedsgericht ist die Frage, wann eine EEG-Anage in Betrieb genommen worden ist. Hierzu ist oft die Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen erforderich. Dass die Mehrheit der Mitgieder der Cearingstee EEG über die Befähigung zum Richteramt verfügen, wirkt sich hier im Sinne der Professionaität positiv zugunsten der Streitparteien aus. 6 Gutachteriche Tätigkeit im Auftrag beider Streitparteien (Votumsverfahren) Wünschen sich die Streitparteien eine fachkundige Steungnahme ohne Rechtsverbindichkeit, eröffnet die Cearingstee EEG das sogenannte Votumsverfahren. 22 Darin prüft die Cearingstee BRANCHEN 20 Auch das schiedsrichteriche Verfahren wird durch die Verfahrensordnung der Cearingstee EEG gereget, abrufbar unter de/downoads (Abruf: ), hier 21 a. 21 Weitere Informationen sind über abrufbar (Abruf: ). 22 Nähere Informationen unter (Abruf: )

5 » Die Cearingstee zum Erneuerbare-Energien-Gesetz Voraussetzungen 1. Zuständigkeit der Cearingstee EEG 2. Schriftiches Einverständnis aer Beteiigten, ein schiedsrichteriches Verfahren durchführen zu woen 3. Detaiierte Angaben zum zu kärenden Sachverhat 4. Übermittung einer Originavomacht bei rechtsgeschäfticher anwaticher Vertretung» SchiedsrichterichesVerfahren Rechtsverbindiche Kärung von rechtichen und technischen FragendesEEGimEinzefanachdem10.BuchderZPO (keine einseitige Rechtsberatung) Abstimmung der Verfahrensfrage(n) Entgetmitteiung und Abstimmung über Aufteiung Übermittung weiterer verfahrensreevanter Informationen SchiedsverträgeanBeteiigte Zusammensteung und Versand verfahrensreevanter UnteragendurchBeteiigteundCearingsteeEEG Fortgang nach Kapazität 1. Anzahungsrechnung an Beteiigte gemäß Entgetaufteiung 2. Aufforderung mit Frist zur Steungnahme an Beteiigte As mündiche Verhandung in Berin Mündiche Verhandung in Berin Ggf. Zeugenvernehmung durch Schiedsgericht Entscheidung über Durchführung Verfahrenseineitung Beratung durch das Schiedsgericht Ggf.Gutachten von Sachverständigen einhoen Verfahrensergebnis: i.d.r. Schiedsspruch Verfahrensnachbereitung Ggf. auf dem Schriftwege Ggf. anderweitige Beweisaufnahme Ggf. Veröffentichung in anonymisierter Form auf der Internetpräsenz der Cearingstee EEG und Schussrechnungen an Beteiigte WennVoraussetzungennicht erfüt,dann Durchführung nicht mögich Niveau geprüft wird. Anderenfas wäre ein Votum für die Parteien sinnos, da bei einer unzureichenden und daher nicht überzeugenden Begründung die unteriegende Partei im Zweifesfa den ordentichen Gerichtsweg einschagen würde. Ein Puspunkt des Votumsverfahrens gegenüber dem Einigungs- und dem schiedsrichterichen Verfahren ist, dass Voten in anonymisierter Form veröffenticht werden. Hierdurch ist es potentieen Streitparteien auch in anderen Fäen mögich, sich an der Spruchpraxis der Cearingstee EEG zu orientieren, ohne ein eigenes Verfahren anstrengen zu müssen. 7 Zusammenfassung Die Cearingstee EEG trägt erfogreich dazu bei, offene Rechts- und Anwendungsfragen des EEG zu kären. 75 Satz 3 Nr. 3 EEG 2014 gibt den Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern auf, die Entscheidungen der Cearingstee nach 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Abs. 5 EEG 2014 bei der Prüfung zu berücksichtigen. Hiermit sind die Ergebnisse von Empfehungs- und Hinweisverfahren sowie anonymisiert veröffentichte Voten und Schiedssprüche gemeint. Für den konkreten Einzefa git dies aber auch für Schiedssprüche, die nicht anonymisiert veröffenticht werden, und vor aem für Einigungen, die am Ende des effizientesten Streitbeiegungsverfahrens der Cearingstee EEG stehen.» DOC-ID: W Übersicht 3» Abauf eines schiedsrichterichen Verfahrens EEG die Sach- und Rechtsage, wie es ein auf das EEG speziaisiertes Gericht tun würde. 23 Die Votumsverfahren erfreuen sich großer Beiebtheit, 24 sind aerdings auch arbeitsaufwändig und zeitintensiv, da jeder Fa auf höchstrichterichem Anke Jacob» Dr. Sebastian Lovens Vorsitzender und Leiter der Cearingstee EEG, Berin 23 Eine speziee Gerichtsbarkeit für das EEG gibt es nicht; zuständig sind hierfür viemehr die sogenannten ordentichen Gerichte, aso je nach Streitwert die Amts- Landgerichte as Eingangsinstanz. 24 Etwa zwei Dritte aer formaen Anträge werden as Votumsverfahren bearbeitet

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