Modelvertrag - TFP-Shooting (Time for Picture) l Vertrags-Nr.: / (Fotograf)

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1 Modevertrag - TFP-Shooting (Time for Picture) (Fotograf) zwischen Fotograf: Bernd Frank Ortohstr. 57 nachfogend Fotograf genannt Teefon: +49 (0) Teefax: +49 (0) Mobi: +49 (0) E-Mai: info@photography-frank.de Web : und I Mode: Name: Vorname: Geb.-Datum: Straße: Haus-Nr.: PLZ: Wohnort: Teefon: E-Mai: i Identität nachgewiesen durch: Reisepass Personaausweis Nr.: nachfogend Mode genannt und I Styist: Name: Vorname: Geb.-Datum: Straße: Haus-Nr.: PLZ: Wohnort: Teefon: E-Mai: i Identität nachgewiesen durch: Reisepass Personaausweis Nr.: nachfogend Styist genannt Modevertrag - TFP-Shooting FMS V Bernd Frank Seite 1 von 9

2 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Grundagen Der Fotograf fertigt während eines Fotoshootings Fotografien in eigener Leistung, auf eigene oder fremde Rechnung Fotografien vom genannten Mode an. 1.2 Ort und Datum des Fotoshootings: Datum: Das Fotoshooting findet statt am: Uhrzeit: Das Fotoshooting beginnt um: Uhr, und endet voraussichtich um: Uhr Ort: Ort des Fotoshootings: (genaue Anschrift) 1.3 Sti, Inhat und Art der Aufnahmen (Mehrfachnennung mögich) Sti, Inhat und Art der Aufnahmen orientieren sich an denen in Anage 1 beschriebenen Formen der Peope-Fotografie. [ ] A: Portrait [ ] F: Baby [ ] K: freizügiger Akt [ ] B: Lifestye [ ] G: Babybauch [ ] L: Softcore [ ] C: Beauty [ ] H: Lingerie [ ] M: Hardcore [ ] D: Gruppen [ ] I: Tei-Akt [ ] N: Bodyparts [ ] E: Famiie [ ] J: Akt [ ] O: Bodypainting [ ] sonstiges: ( Zutreffendes bitte ankreuzen! ) Modevertrag - TFP-Shooting FMS V Bernd Frank Seite 2 von 9

3 2 Vereinbarungen zu den Pfichten der Vertragsparteien 2.1 Termintreue Ein vereinbarter Termin ist für ae Vertragsparteien verbindich. Sote der vereinbarte Termin im Verschuden einer Vertragspartei nicht zustande kommen können, sind die anderen Vertragspartner unverzügich davon in Kenntnis zu setzen. Zudem ist ein Ersatztermin zu steen. Bei Absagen müssen erfogte Ausagen der von der Absage betroffenen Partei ersetzt werden. Getend gemacht werden können hier nur erfogte, nachweisbare Ausagen. Weitergehender Schadenersatz erfogt nicht. 2.2 Honorarforderung / Aufwandsentschädigung (zutreffendes bitte ankreuzen) Es handet sich um ein TFP-Shooting (Time for Prints/ Time for CD s) und deshab heben sich Honorarforderungen und/oder Forderungen zur Aufwandsentschädigung gegeneinander auf. Fahrt- und Verpfegungskosten werden jeweis sebst getragen. Das Mode, sowie auch der Styist erhaten as Honorar für die Tätigkeit und Übertragung der Verwertungsrechte keine monetäre Vergütung, sondern innerhab von 1-2 Wochen nach dem Shooting (sofern nicht anders vereinbart) vom Fotografen eine Auswah der im Rahmen des Shootings entstandenen Aufnahmen as unbearbeitetes JPG Format mit Wasserzeichen in einer mit Password geschützten Onine-Gaerie zur Ansicht bereitgestet. Die Auswah der bereitgesteten Aufnahmen trifft der Fotograf aeine. Er hat zudem das Recht, Aufnahmen die aus seiner Sicht nicht geungen sind (z.b. wegen Verwackungen, Fehbeichtung usw.), vorzuenthaten oder gar zu öschen. Aus den bereitgesteten Aufnahmen dürfen sich unabhängig voneinander, a) das Mode bis zu Bider aussuchen b) der Styist bis zu Bider aussuchen weche mittes eektronischer Bidbearbeitung durch den Fotografen professione aufbereitet und bearbeitet werden. Die bearbeiteten Aufnahmen werden im JPG-Format in höchster Aufösung wie fogt bereitgestet: Bereitsteung der Bider zum Downoad in einer Password geschützten Onine-Gaerie Bereitsteung der Bider auf CD/DVD Mit diesem Honorar sind sämtiche Ansprüche des Modes und des Styisten voständig abgegoten. Modevertrag - TFP-Shooting FMS V Bernd Frank Seite 3 von 9

4 3 Vereinbarungen zu den Bidrechten 3.1 Urheber der Aufnahmen Der Fotograf ist aeiniger Urheber der Aufnahmen. Im Fae von Veröffentichung der Aufnahmen ist der Fotograf grundsätzich as Urheber schriftich und mit einem Link zur Internetpräsenz ( zu nennen. 3.2 Nutzung, Speicherung und Verwertung der Aufnahmen (zutreffendes bitte ankreuzen) a) Der Fotograf ist unwiderrufich zu einer uneingeschränkten, zeitich, örtich und sachich unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwertung der Aufnahmen berechtigt, sowie für nichtkommerziee Zwecke, p für kommerziee Zweck, die ausschießich der Eigenwerbung dienen, in veränderter sowie unveränderter Form as Print oder in digitaer Form in jegichen Medien (wie z.b. Internet, Aussteungen, Zeitungen, Magazinen usw.) zu veröffentichen, zu vertreiben oder auszusteen. Der Fotograf kann Dritten Nutzungsrechte an den Fotografien einräumen. b) Das Mode sowie der Styist können sämtiche Aufnahmen, die Endprodukt eines Shootings sind (bearbeitete Aufnahmen des Fotografen), zum Zweck der Eigenwerbung sowie auch auf der eigenen Internetpräsenz (Homepage sowie auch in den soziaen Medien) zu nichtkommerzieen Zwecken nutzen. Eine Veränderung der Aufnahmen, außer um die Darsteungsgröße zu verändern, ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht gestattet. Eine kommerziee Nutzung sowie die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne schriftiche Zustimmung des Fotografen ebenfas nicht gestattet. c) Das Nutzungsrecht git ferner nicht für Veröffentichungen in Medien, die dem Ruf des Modes schaden könnten, oder mindestens nicht förderich sind. Insbesondere git dies im Zusammenhang mit poitischen Pubikationen, im Umfed der Pornografie, oder sonst geseschaftich umstrittener Themenkreise. d) Das Mode sowie der Styist versichern, nicht durch Verträge mit Dritten (Exkusiv- Verträge, Agenturverträge) oder durch andere Rechtsgründe (gesetziche Bestimmungen, Atersgrenzen) an der Teinahme am Shooting oder am Abschuss dieses Vertrages gehindert zu sein. Insbesondere wird das Mode den Fotografen von aen Ansprüchen Dritter freihaten, die aufgrund socher Gründe gegen den Fotografen gerichtet werden. Modevertrag - TFP-Shooting FMS V Bernd Frank Seite 4 von 9 p

5 3.3 Persönichkeitsrechte / Namensnennung Der Fotograf verpfichtet sich, die Persönichkeitsrechte des Modes zu wahren. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönichkeitsrechts des Modes bearbeitet, umgestatet und pubiziert werden. Das Mode hat im Fae von Veröffentichung der Aufnahmen das Recht auf Namensnennung sowie auf eine Angabe zu einem Link ihrer Internetpräsenz oder E-Mai-Adresse. Wird Dieses vom Mode gewünscht, werden fogende Angaben vereinbart: Modename / Künstername: Link: 3.4 Bearbeitung der Aufnahmen Die Aufnahmen dürfen vom Fotograf mit entsprechender eektronischer/digitaer Bidbearbeitungssoftware bearbeitet und verfremdet werden, soange es der Bidsituation nicht entgegenwirkt. Die Verfremdung in pornografische Inhate ist untersagt. Der Fotograf versichert, dass Veränderungen am Bid der quaitativen Aufwertung dienen. 4 Zusätziche Vereinbarungen Modevertrag - TFP-Shooting FMS V Bernd Frank Seite 5 von 9

6 5 Haftungsausschuss 5.1 Haftungsausschuss für Requisiten oder sonstige Gegenstände Für Requisiten oder sonstige Gegenstände, z.b. Bekeidungsstücke, Kostüme etc. wird gegenseitig keine Haftung übernommen. Dies git nicht für grobe Fahrässigkeit oder mutwiige Beschädigung. 5.2 Haftungsausschuss bei Unfa Im Fae eines Unfas wird eine Haftung grundsätzich ausgeschossen. Jeder Vertragspartner hat sich sebst, für den Fa eines Unfas, ausreichend zu versichern. 5.3 Haftungsausschuss bei höherer Gewat oder durch Einwirkung Dritter Eine Haftung wird gegenseitig für den Fa ausgeschossen, dass durch Einwirkung Dritter oder im Fa höherer Gewat ein Shooting nicht stattfinden kann oder abgebrochen werden muss. 6 Sonstiges 6.1 Savatorische Kause Soten einzene Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschuss unwirksam oder undurchführbar werden, beibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stee der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so diejenige wirksame und durchführbare Regeung treten, deren Wirkungen der wirtschaftichen Ziesetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfogt haben. Die vorstehenden Bestimmungen geten entsprechend für den Fa, dass sich der Vertrag as ückenhaft erweist. 6.2 Begeitperson Das Mode ist berechtigt, zum Fotoshooting eine Begeitperson ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den Abauf des Fotoshootings weder beeinfussen noch stören. 6.3 Arbeitsverhätnis Durch diesen Vertrag wird kein Arbeitsverhätnis begründet. Die Verpfichtung zur Zahung eventue anfaender Steuern, Versicherungsbeiträge und Soziaversicherungsabgaben, soweit diese anfaen, übernehmen beide Parteien sebst. Modevertrag - TFP-Shooting FMS V Bernd Frank Seite 6 von 9

7 6.4 Make-Up, Stying, Accessoires Grundsätzich hat das Mode sebst für ihr Stying, Make-Up und Accessoires zu sorgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 6.5 Weitere Vereinbarungen Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Zusätziche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Vereinbarung unteriegt deutschem Recht. 6.6 Weitere Exempare Das Mode bzw. der Styist haben je ein aerseits unterzeichnetes Exempar dieser Vereinbarung ink. Anage 1 erhaten. eigenhändige Unterschriften: Fotograf:... Ort, Datum:... Mode: :... Ort, Datum:... Styist:... Ort, Datum:... bei Minderjährigen zusätzich: Erziehungsberechtigte(r):... Ort, Datum:... Name, Anschrift: Erziehungsberechtigte(r):... Ort, Datum:... Name, Anschrift: Modevertrag - TFP-Shooting FMS V Bernd Frank Seite 7 von 9

8 Anage 1 Beschreibung von Formen der Peope-Fotografie. A: Portrait Hier steht die Ausdruckskraft der Person im Vordergrund. Fotografiert wird oft auch noch der Oberkörper (bekeidet oder nicht), der Fokus iegt aber immer auf dem Gesicht. Portraits eignen sich sehr gut zum Verschenken, aber auch für Bewerbungen und Wettbewerbe. Oder einfach nur zum Aufhängen in den eigenen vier Wänden. Bidaussage. In dieser Form der Fotografie iegt der Focus darauf, das Stying- und Make-up Produkte besonders zur Getung kommen. B: Lifestye Hauptsächich geht es darum, Geschichten die das Leben erzäht, reae Ereignisse bzw. Meiensteine fotografisch darzusteen. Modee werden in verschiedenen Situationen des Lebens abgeichtet. C: Beauty Die Beautyfotografie beschäftigt sich mit der Schönheit des Menschen as Bidaussage. In dieser Form der Fotografie iegt der Focus auf das Stying- und das Make-up, weches besonders zur Getung kommt. D: Gruppen Unter Gruppenfotografie versteht man das abichten von Personen einer zusammengehörenden Gemeinschaft (wie z.b. bei Kassenfotos, Vereinsfotos, Gruppen-Aufnahmen bei Feierichkeiten usw.). E: Famiie Hiermit gemeint sind anassfreie Aufnahmen (aso z.b. nicht bei einer Hochzeit einer Famiie). Neben Gruppenaufnahmen der Famiie können auch Einzeaufnahmen und Aufnahmen von Haustieren hinzukommen. F: Baby Die Babyfotografie ist as Unterkategorie der Portraitfotografie zu verstehen. Hier steht die Ausdruckskraft des Babys im Vorderrund. Neben Einzeaufnahmen können auch Aufnahmen zusammen mit Famiienangehörigen entstehen. G: Babybauch Bei der Babybauchfotografie steht die Ausdruckskraft der Schwangerschaft mit der Abichtung des Babybauchs ganz kar im Vordergrund. Der Babybauch wird dabei in der Rege in nackter Form abgeichtet. Neben Einzeaufnahmen können auch hierbei Aufnahmen zusammen mit Famiienangehörigen entstehen. H: Lingerie Unter Lingerie versteht man Aufnahmen bei denen das Mode Unterwäsche/Dessous trägt. Es sei darauf hingewiesen, dass es auf Grund der Machart der Wäsche vorkommen kann, dass zum Beispie Brustwarzen zu sehen sind, oder auch der Intimbereich des Modes. Das Mode ist bei dieser Art der Fotografie aerdings nie voständig nackt. Modevertrag - TFP-Shooting FMS V Bernd Frank Seite 8 von 9

9 I: Tei-Akt Mit Tei-Akt (auch Topess genannt) bezeichnet man Aufnahmen, die einen teiweise nackten Körper zeigen. Dabei sind die Brüste entbößt, der Schambereich jedoch noch verdeckt. J: Akt Akt (auch as kassischer Akt oder "Vo-Akt" bezeichnet) ist die künsterische Darsteung des nackte Menschichen Körpers. Der Schambereich darf gezeigt werden, jedoch ohne besonderes Augenmerk, d.h. dass dieser nicht im Fokus steht und eine Abgrenzung zum Freizügigen Akt stattfindet. Im Akt-Bereich muss nicht die gesamte Person zu sehen sein, mögich sind auch die so genannten Körperandschaften (Teibereiche des Körpers). K: freizügiger Akt Im Gegensatz zum kassischen Akt iegt hier der Fokus auf den sichtbaren und ggf. auch geöffneten Intimbereich des Modes. Auch hier gibt es die Mögichkeit so genannte Cose-Up s (Teibereiche) oder das ganze Mode abzuichten. Hier gibt es aerdings eine kare Abgrenzung zum Bereich Hardcore (Pornart). L: Softcore Es geht um die erweiterte Darsteung der Erotik, meist mit mehr as einem Mode, jedoch wird hier auf den echten Sex verzichtet. Er wird in den Aufnahmen edigich angedeutet und spiet sich aso in der Fantasie des Betrachters ab. Und genau diese anzuregen ist es, um was es bei diesen Aufnahmen geht. M: Hardcore Wenn im Bereich Softcore auf den Akt an sich verzichtet wird, so ist dieser das Thema dieses Bereiches. Künsterisch gesprochen spricht man von Pornart, aso der tabuosen Darsteung des Aktes in künsterischer Art und Weise. N: Bodyparts Bodyparts (Körperandschaften) ist ein Bereich der Aktfotografie, meist im Makrobereich, der von der kassischen Akt-Fotografie bis hin zum freizügigen Akt reichen kann. Der Fokus iegt hierbei jedoch auf den einzenen Körperpartien. Das Gesicht des Modes ist auf diesen Bidern nicht zu sehen. N: Bodypainting Beim Bodypainting geht es schicht und einfach um Aufnahmen von einem bematen Körper, wobei das Mode unter Umständen nahezu unbekeidet ist. Auch diese Aufnahmen können bis hin zum freizügigen Akt reichen. Modevertrag - TFP-Shooting FMS V Bernd Frank Seite 9 von 9

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