Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung mit XXL-Schutz für das Gesundheitswesen

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1 ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengeseschaft U 38.5 Besondere Bedingungen zur Unfaversicherung mit XXL-Schutz für das Gesundheitswesen A B C D Dekaration des Versicherungsschutzes Bedingungen für den XXL-Schutz Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von Kosmetischen Operationen in der Unfaversicherung Besondere Bedingungen für die Verbesserte Über- gangseistung U

2 A Dekaration des Versicherungsschutzes Einzepersonen und Famiien Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist edigich eine Kurzübersicht. Der rechtverbindiche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschießich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor. Unfäe bei Rettungsmaßnahmen Versicherungsschutz bei Gasen und Dämpfen Tauchtypische Gesundheitsschäden Insektenbisse und stiche sind Unfäe Kapitaeistung bei Invaidität Verängerte Anmedefrist für die Invaidität Verbesserte Giedertaxe XXL-Schutz für das Gesundheitswesen ohne Höchstater 21 Monate Bewusstseinsstörungen infoge Trunkenheit Butakohogehat <1,3 %o Beerdigungskosten trotz bestimmter Leistungsausschüsse Passives Kriegsrisiko (Überraschungskause) Gemischte Fahrtveranstatungen Versicherungsschutz bei Strahenunfäen Infektionen durch Zeckenbiss Infektionen bei Ausübung der Berufstätigkeit Nahrungsmittevergiftungen Verängerte Frist bei Berufsänderung Verspätete Hinzuziehung eines Arztes Verdienstausfa für Sebständige und Freiberufer bei Untersuchungen Rechtsanspruch auf Außerkraftsetzung bei Arbeitsosigkeit Famiienvorsorge bis zu 6 Monate für Neugeborene und Partner nach der Hochzeit Sofern Verbesserte Übergangseistung vereinbart Soforteistungen bei schweren Veretzungen Sofern Tageged vereinbart Tageged nach Abschuss ärzticher Behandung bei fortdauernder Arbeitsbeeinträchtigung Todesfasumme, max EUR 7 Tage Borreiose, FSME 6 Monate 1,5 der Invaiditätssumme, max. 600 EUR je Person EUR Invaidität 50 % der Übergangseistung max EUR Sofern Krankenhaustageged vereinbart Krankenhaustageged maximae Dauer vostationäre Rehabiitation ambuante Operationen Genesungsged maximae Dauer (ohne Staffeung) nach vostationärer Rehabiitation nach ambuanten Operationen Weitere Leistung Übernahme der gesetzichen Zuzahungen bei vostationärer Behandung Kosmetische Operationen (inkusive Zahnschäden) Bergungskosten Kurbeihife 3 Jahre inkusive 3 Tage 100 Tage inkusive 3 Tage bis max. 50 % des Krankenhaustagegedes EUR EUR EUR Fahrradhem 25 % Mehreistung bei Invaidität Nachhifeged bei Schuunfähigkeit Rooming in Leistung pro Übernachtung Zusätziche Todesfaeistung für Vowaisen Neubemessung der Invaidität von Kindern bis 16 Jahre = mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen Zusatzschutz für Kinder 20faches Krankenhaustageged Kind, max. 500 EUR anaog Krankenhaustageged Kind, max. 30 Tage doppete Todesfaeistung der Etern, max EUR 5 Jahre

3 B Bedingungen für den XXL-Schutz Verbesserte Giedertaxe Abweichend von Ziffer der Agemeinen Unfa- Versicherungsbedingungen AL-AUB 2008 geten bei Verust oder vöiger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteie und Sinnesorgane ausschießich die fogenden Invaiditätsgrade: Arm 75 % Hand 60 % Daumen 25 % Zeigefinger 15 % anderer Finger 5 % Bein 75 % Fuß 45 % große Zehe 8 % anderer Zehen 3 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 15 % Geschmackssinn 10 % Bei Teiverust oder teiweiser Funktionsbeeinträchtigung git der entsprechende Tei des jeweiigen Prozentsatzes. Bewusstseinstörungen Abweichend von Ziffer AL-AUB 2008 eisten wir für Unfäe, die durch Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit entstanden sind; beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Butakohogehat unter 1,3 iegt. Beerdigungskosten trotz Leistungsausschuss Wir zahen die Beerdigungskosten, wenn die versicherte Todesfaeistung aufgrund der Ausschusstatbestände gemäß Ziffer AL-AUB 2008 nicht zu erbringen ist. Soweit ein anderer Ersatzpfichtiger eintritt, zahen wir nur die darüber hinausgehenden Kosten. Höhe der Leistung: die nachgewiesenen Beerdigungskosten, höchstens die vereinbarte Todesfasumme, maxima EUR. Bestehen für den Versicherten bei der Aten Leipziger Versicherung AG mehrere Unfaversicherungen, können Beerdigungskosten nur aus einem dieser Verträge verangt werden. Infektionen durch Zeckenbiss Ergänzend zu Ziffer AL-AUB 2008 besteht Versicherungsschutz auch für die durch Zeckenbiss übertragenen Infektionskrankheiten Frühsommer-Meningo-Enzephaitis und Borreiose (Lymekrankheit). Versicherungsfa ist die erstmaige Infizierung mit diesen Infektionskrankheiten. ist, dass der Nachweis durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztichen Bericht unter Beifügung der Laborbefunde erbracht wird. Infektionen bei Ausübung der Berufstätigkeit Ergänzend zu Ziffer AL-AUB 2008 wird der Versicherungsschutz auf Gesundheitsschädigungen durch Infektionen erweitert die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer im Vertrag genannten berufichen Tätigkeit infiziert. 1.2 Aus der Krankengeschichte, dem Befund oder der Natur der Erkrankung geht hervor, dass die Krankheitserreger auf eine der in Ziffer bestimmten Art in den Körper geangt sind. 1.3 Die Krankheitserreger sind entweder durch eine Beschädigung der Haut wobei mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss oder durch pötziches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase in den Körper geangt. 1.4 Vom Versicherungsschutz ausgeschossen beiben Schädigungen, die as Foge der berufsmäßigen Beschäftigung mit Substanzen, wie z.b. Chemikaien amähich zustande kommen oder Berufskrankheiten sind. 2. Erweiterter Schutz im Invaiditätsfa Abweichend von Ziffer AL-AUB 2008 besteht auch dann noch Anspruch auf Invaiditätseistung, wenn die infektionsbedingte Invaidität nach diesen Besonderen Bedingungen innerhab von drei Jahren nach dem Unfa eingetreten und innerhab dieses Zeitraums von einem Arzt schriftich festgestet und von Ihnen innerhab von weiteren drei Monaten bei uns getend gemacht worden ist. Nahrungsmittevergiftungen Abweichend von Ziffer AL-AUB 2008 besteht Versicherungsschutz für Vergiftungen durch Nahrungsmitte. Ausgeschossen beiben Vergiftungen durch Akoho. Dies git jedoch nicht für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfaes das 10. Lebensjahr noch nicht voendet haben. Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Abweichend von Ziffer AL-AUB 2008 git Fogendes: Errechnen sich bei geich beibendem Beitrag nach dem zum Zeitpunkt der Änderung gütigen Tarif niedrigere Versicherungssummen, geten diesen nach Abauf von sechs Monaten ab der Änderung. Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, geten diese nach Abauf eines Monats ab der Änderung. Verdienstausfa bei Sebständigen und Freiberufern In Ergänzung zu Ziffer 7.3 AL-AUB 2008 erstatten wir einen festen Betrag in Höhe der von 1,5 %o der versicherten Summe für Invaidität, höchstens jedoch 600 EUR, wenn bei Sebständigen oder Freiberufern der Verdienstausfa im

4 Sinne von Ziffer 7.3 AL-AUB 2008 nicht konkret nachgewiesen wird. Famiienvorsorge Für den Fa der Eheschießung oder der Geburt eines Kindes des Versicherungsnehmers während der Laufzeit des Vertrages git Fogendes: Beitragsfrei mitversichert sind Der Ehepartner ab dem Tag der Eheschießung; Das Kind ab der Voendung der Geburt. Dauer und Höhe der Leistung: bis zu drei Monate ab Eheschießung oder Voendung der Geburt; weitere drei Monate, wenn Sie uns die Eheschießung oder die Geburt innerhab der ersten drei Monate angezeigt haben. 50 % der für den Versicherungsnehmer vereinbarten Versicherungssumme für Invaidität, höchstens EUR. Der Versicherungsschutz entfät rückwirkend, wenn kein Vertrag über einen sich unmittebar anschießenden Versicherungsschutz geschossen wird. Der Versicherungsschutz richtet sich nach den für den Versicherungsnehmer vereinbarten Bedingungen. Soforteistung bei schweren Veretzungen Sofern im Versicherungsschein eine Verbesserte Übergangseistung vereinbart ist, zahen wir bei schweren Veretzungen eine Soforteistung Der Versicherte hat auf Grund des Unfas nachfogende schwere Veretzungen eritten und ist infoge des Unfaes nicht innerhab von drei Tagen gestorben. 1.2 Die unfabedingte schwere Veretzung ist uns durch einen objektiven ärztichen Bericht, de sich am Stand medizinischer Erkenntnisse orientiert, nachgewiesen worden. 2. Art und Höhe der Leistung Wir zahen einen Betrag in Höhe von 50 % der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme für Verbesserte Übergangseistung, höchstens EUR. Diese Leistung wird nicht auf den Anspruch auf Verbesserte Übergangseistung angerechnet. 3. Was sind schwere Veretzungen? Schwere Veretzungen in diesem Sinne sind Querschnittsähmung durch Schädigung des Rücken marks, Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand; Schäde-Hirn-Veretzungen mit nachgewiesener Hirnpreung (Contusion 2. oder 3. Grades) oder Hirnbutung; Schwere Mehrfachveretzung, d.h. entweder - Frakturen von zwei angen Röhrenknochen an zwei verschiedenen Giedmaßen (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenke) oder gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder - eine Kombination aus mindestens zwei der fogenden Veretzungen - Fraktur eine angen Röhrenknochens an Armen und Beinen; - Fraktur des Beckens; - Fraktur von Wirbekörpern; - gewebezerstörender Schaden an einem inneren Organ; Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr as 30 % der Körperoberfäche; Erbindung beider Augen. Krankenhaustageged mit Genesungsged Ergänzend zu Ziffer 2.4 und 2.5 AL-AUB 2008 git fogendes: 1. Dauer der Leistung Das vereinbarte Krankenhaustageged wird ängstens für drei Jahres vom Unfatag gerechnet gezaht. 2. Gesetziche Zuzahungen Bei vostationärer Heibehandung erstatten wir zusätzich zum vereinbarten Krankenhaustageged mit Genesungsged den Betrag der gesetzichen Zuzahungen max. in Höhe von 50 % des vereinbarten Tagessatzes für Krankenhaustageged. Soweit ein anderer Ersatzpfichtiger eintritt, zahen wir nur die darüber hinausgehenden Kosten. Bestehen für den Versicherten bei der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG mehrere Unfaversicherungen, können gesetziche Zuzahungen nur aus einem dieser Verträge verangt werden. 3. Rehabiitation Wir eisten Krankenhaustageged mit Genesungsged auch im Fae einer Rehabiitation. Die unfabedingte Rehabiitation wird vostationär in einem Rehabiitationszentrum durchgeführt und schießt sich unmittebar an eine vostationäre Krankenhausbehandung an. 4. Ambuante Operation Wir eisten für drei Tage Krankenhaustageged mit Genesungsged auch im Fae einer ambuanten Operation. Die ambuante Operation ist unfabedingt und wird sonst übicherweise stationär ausgeführt. Kosmetische Operationen Mitversichert sind Kosten für kosmetische Operationen bis zur Höhe von EUR gemäß Besondere Bedingungen für die Versicherung der Kosten für kosmetische Operationen in der Unfaversicherung.

5 Bergungskosten Mitversicherte sind Bergungskosten bis zur Höhe von EUR gemäß Besondere Bedingungen für die Versicherung von Bergungskosten in der Agemeinen Unfaversicherung (BB Bergungskosten 2008). Kurbeihife Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 bieten wir Versicherungsschutz bei Kuraufenthaten. 1. Voraussetzungen für die Leistung 1.1 die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag faenden Unfa im Sinne von Ziffer 1 der Agemeinen Unfaversicherungsbedingungen AL-AUB 2008 wegen der durch das Unfaereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Fogen innerhab von drei Jahren vom Unfatag an gerechnet für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen eine medizinisch notwendige Kur durchgeführt. Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch ein ärztiches Attest nachgewiesen. 1.2 as Kur git nicht eine stationäre Behandung, bei der die ärztiche Behandung der Unfafogen im Vordergrund steht. 2. Höhe der Leistung Die Kurbeihife wird in Höhe von 2000 EUR einma je Unfa gezaht. Dabei wird Ziffer 3 AL-AUB 2008 berücksichtigt. Bestehen für die versicherte Person bei unserer Geseschaft mehrere Unfaversicherungen, kann die vereinbarte Kurbeihife nur aus einem dieser Verträge verangt werden. Erhöhte Invaiditätseistung bei Benutzung eines Fahrradhemes Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie fogt ergänzt: Die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme für Invaidität wird um 25 % erhöht. Der Invaiditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer3 AL-AUB 2008 ermittet. Das versicherte Kind hat das 16. Lebensjahr noch nicht voendet; Der Unfa ist bei der Benutzung eines Fahrrades eingetreten und das versicherte Kind hat zum Zeitpunkt des Unfaes einen handesübichen Fahrradhem getragen. 1.2 die Schuunfähigkeit wird durch ein ärztiches Attest und eine Schubescheinigung nachgewiesen; die Schuunfähigkeit hat mindesten 21 Tage bestanden; 1.3 mehrere Schuausfäe wegen desseben Unfaes werden wie ein ununterbrochener Schuausfa gewertet. 2. Höhe und Dauer der Leistung Wir zahen das Zwangzigfache des vereinbarten Krankenhaustagegedes, höchstens 500 EUR. Rooming-in-Leistung Sofern für Kinder, die am Unfatag das 16. Lebensjahr noch nicht voendet haben, ein Krankenhaustageged mit Genesungsged vereinbart ist, zahen wir zusätzich Rooming-in- Kosten in Höhe des vereinbarten Tagessatzes für Krankenhaustaged, max. für 30 Tage. Das versicherte Kind befindet sich wegen des Unfaes in medizinisch notwendiger vostationärer Heibehandung; Ein Erziehungsberechtigter übernachtet ärztich gewot und genehmigt mit dem Kind im Krankenhaus. Zusätziche Todesfaeistung bei Vowaisen Besteht im Rahmen des Vertrages Versicherungsschutz für Etern und Kinder bis zum voendeten 16. Lebensjahres wird eine zusätziche Todesfaeistung gezaht Beide versicherten Eternteie werden durch das geiche Unfaereignis tödich veretzt; 1.2 die bezugsberechtigten Kinder haben das 16. Lebensjahr noch nicht voendet. 2. Höhe der Leistung Wir zahen 50 % der versicherten Todesfaeistung beider Etern, höchstens EUR. Zuwachs von Leistung und Beitrag Die im XXL-Schutz vereinbarten Versicherungssummen nehmen nicht an einer panmäßigen Erhöhung gemäß den Besonderen Bedingungen für die Unfaversicherung mit Zuwachs von Leistung und Beitrag tei. Nachhifeged bei Schuunfähigkeit Sofern für Kinder, die am Unfatag des 16. Lebensjahr noch nicht voendet haben, ein Krankenhaustageged mit Genesungsged vereinbart ist, zahen wir ein Nachhifeged die versicherte Person kann wegen des Unfaes nicht am Schuunterreicht (agemeinbidende Schue oder geichgestete Einrichtung) teinehmen;

6 C Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von Kosmetischen Operationen in der Unfaversicherung Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 eisten wir Ersatz für Kosten unfabedingter kosmetischer Operationen die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag faenden Unfa einer kosmetischen Operation unterzogen. As kosmetische Operation git eine nach Abschuss der Heibehandung durchgeführte ärztiche Behandung mit dem Zie, eine unfabedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbides der versicherten Person zu beheben. 1.2 die kosmetische Operation erfogt innerhab von drei Jahren nach dem Unfa, bei Unfäen Minderjähriger spätestens vor Voendung des 21. Lebensjahres. 1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpfichtet oder bestreitet seine Leistungspficht. 3. Art und Höhe der Leistung Wir eisten insgesamt bis zu Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Ersatz für nachgewiesene Arzthonorare und sonstige Operationskosten Notwendige Kosten für Unterbringung und Verpfegung in einem Krankenhaus; Zahnbehandungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen unfabedingten Verust oder Teiverust von Schneide- und Eckzähnen entstanden sind. D Besondere Bedingungen für die Verbesserte Übergangseistung Ziffer 2.2 AL-AUB 2008 wird wie fogt geändert: 1. Die normae körperiche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person im berufichen oder außerberufichen Bereich ist unfabedingt nach Abauf von drei Monaten vom Unfatag an ge rechnet und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen um mindestens 100 % beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung hat innerhab der drei Monate ununterbrochen bestanden. Sie ist von Ihnen spätestens vier Monate nach Eintritt des Unfaes unter Vorage eines ärztichen Attestes bei uns getend gemacht worden. 2. Art und Höhe der Leistung Die Häfte der vereinbarten Versicherungssumme für die Übergangseistung wir bereits jetzt gezaht. Dieser Betrag wird auf den Anspruch für die Übergangseistung angerechnet.

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