Sanierungskonzepte nach IDW S 6: Lösungsansätze zu offenen Anwendungsfragen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sanierungskonzepte nach IDW S 6: Lösungsansätze zu offenen Anwendungsfragen"

Transkript

1 Keywords: IDW S 6 Sanierungskonzept Sanierung Insovenz Insovenzrecht ANALYSE Sanierungskonzepte nach IDW S 6: Lösungsansätze zu offenen Anwendungsfragen Von WP StB Bernhard Steffan Ein nach IDW S 6 erstetes Sanierungskonzept fasst die Anforderungen der Rechtsprechung an eine nachhatige Gesundung des Unternehmens zusammen und konkretisiert sie betriebswirtschaftich. Da ein socher Standard nicht ae Fragen abschießend regen kann, die sich im Zusammenhang mit der Sanierung eines Unternehmens steen, hat das IFUS Institut Heideberg in Kooperation mit dem IDW eine Studie über die wichtigsten Anwendungsfragen zu IDW S 6 durchgeführt (dazu WPg 2016, S. 1195). Der Fachausschuss Sanierung und Insovenz (FAS) des IDW hat zu diesen Fragen in einem gesonderten Fragen-und-Antworten-Papier (FAQ) Lösungsansätze erarbeitet. 1 Einführung In einem umfängichen due process mit Vertretern des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer und anderer Berufsgruppen hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschand e.v. (IDW) seinen im Jahr 2012 erarbeiteten Standard IDW S 6 1 zur Ersteung von Sanierungskonzepten grundegend überarbeitet und dabei vor aem die enge Verzahnung zwischen den BGH-Anforderungen an eine nachhatige Gesundung von Unternehmen und der betriebswirtschaftichen Umsetzung dieser Anforderungen herausgearbeitet. IDW S 6 hat sich in den vergangenen Jahren zum Benchmark für Sanierungskonzepte entwicket. 2 Dies ist vor aem darauf zurückzuführen, dass ein nach IDW S 6 erstetes Sanierungskonzept die von der Rechtsprechung formuierten Anforderungen ( Kernbestandteie ) an eine nachhatige Sanierung schüssig in ein betriebswirtschaftiches Konzept einbindet, das den Umständen und Erfordernissen des konkreten Einzefas Rechnung trägt. 3 Dies hat der BGH dem Grunde nach bestätigt, indes dem Konzeptersteer auch andere betriebswirtschaftiche Ansätze offen geassen, soweit die Anforderungen der Rechtsprechung erfüt sind. 4 Ein positives Gutachten nach IDW S 6 zu verangen, ist jedoch weiterhin der sicherste Weg, um vor aem Anfechtungsrisiken zu vermeiden: 5» Der Auftraggeber hat die Gewissheit, dass den Anforderungen der Rechtsprechung insgesamt Genüge getan wird. 1 IDW Standard: Anforderungen an die Ersteung von Sanierungskonzepten (IDW S 6) (Stand: ). 2 Vg. Steffan, ZIP 2016, S. 1719; Jaroschinsky/Werner, Studie zum deutschen Restrukturierungsmarkt, Heideberg 2015, S. 22; Püsche, KSI 2013, S Zum Abgeich der Anforderungen der Rechtsprechung mit IDW S 6 vg. Steffan, ZIP 2016, S ff.; Huber, NZI 2015, S. 490; Prütting, ZIP 2013, S. 208; Hagemann, NZI 2014, S BGH vom IX ZR 65/14, Rn Uhenbruck, InsO, 14. Auf., München 2015, 133, Rn. 136; Kiese, FD-InsR 2016, ; Hagemann, NZI 2014, S

2 » Der Ersteer hat die Gewissheit, dass sein Sanierungskonzept auch dann trägt, wenn die Sanierung scheitert.» Die Gäubiger setzen sich nicht der Gefahr aus, dass ein Gericht im Rahmen der Anfechtung nachträgich feststet, dass das vorgeegte Konzept nicht schüssig war. Voraussetzung ist sebstverständich, dass das Sanierungskonzept nicht nur forma, sondern auch inhatich den Anforderungen von IDW S 6 entspricht. 6 Da jeder Sanierungsfa seine eigene fachgerechte Lösung erfordert, können die in IDW S 6 dargesteten betriebswirtschaftichen Konkretisierungen nur den Rahmen festegen, innerhab dessen eine die eigenverantwortiche Lösung für den konkreten Einzefa gefunden werden muss. Deshab iegt es in der Natur der Sache, dass IDW S 6 nicht abschießend ae Fragen regen kann, die sich im Rahmen einer Unternehmenssanierung ergeben können. Vor diesem Hintergrund hat das IFUS Institut Heideberg an der SRH Hochschue Heideberg in Kooperation mit dem IDW eine Studie durchgeführt, mit der die wichtigsten Anwendungsfragen zu IDW S 6 ermittet wurden. Hierzu wurden in einem ersten Schritt quaitative Experteninterviews geführt und darauf aufbauend die zehn größten Geschäftsbanken, der Deutsche Sparkassen und Giroverband (DSGV), der Genossenschaftsverband e.v., die fünf größten Warenkreditversicherer sowie 266 Restrukturierungsberatungen befragt. 7 Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass weniger die Anforderungen von IDW S 6 Fragen aufwerfen as viemehr die praktische Umsetzung von Sanierungskonzepten. Hifesteung wird vor aem bei der Frage benötigt, wie Sanierungskonzepte bei keineren und weniger kompexen Unternehmen umgesetzt werden können. Offene Anwendungsfragen gibt es aber beispiesweise auch bei Sanierungskonzepten für Konzerne bzw. Konzerngeseschaften. 8 Der Fachausschuss Sanierung und Insovenz (FAS) des IDW hat sich dieser Fragen angenommen und unter Einbeziehung von Adressaten der Studie in einem gesonderten Fragen-und-Antworten-Papier (FAQ) 9 Lösungsansätze für über 20 Anwendungsfragen zu IDW S 6 erarbeitet. Die vier Anwendungsfragen mit dem größten Konkretisierungsbedarf werden samt Lösungsansätzen nachfogend dargestet. 2 Was kennzeichnet keinere Unternehmen und wie kann der Aufwand bei keineren Unternehmen begrenzt werden? Nach dem Ergebnis der Studie besteht der größte Konkretisierungsbedarf darin, wie der Umfang von Sanierungskonzepten nach IDW S 6 bei keineren Unternehmen begrenzt werden kann und was ein soches keineres Unternehmen kennzeichnet. 10 Keinere Unternehmen unterscheiden sich von größeren Unternehmen etwa hinsichtich Umsatz, Bianzsumme und Zah der Mitarbeiter 11 sowie vor aem hinsichtich ihrer Kompexität. Sanierungsreevante Charakteristika keinerer Unternehmen zeigt die fogende Aufsteung: Überschaubarer rechticher und organisatorischer Rahmen» einfache geseschaftsrechtiche Struktur mit oft nur einer (dominierenden) Geseschaft,» dominanter Geseschafter-Geschäftsführer, oftmas mit Verhaftung des Privatvermögens,» sehr schanke Organisation,» überschaubare Produktpaette,» häufig nationae bzw. regionae Ausrichtung des Geschäftsmodes,» oft nur rudimentär vorhandene Vertragsdokumentation und unzureichendes Vertragscontroing. Geringe Kompexität der Finanzierung» Einsatz kassischer Finanzierungsinstrumente (z. B. Hausbankkredite, Leasing, Gewinnthesaurierung, Lieferanten-, Geseschafterkredite). Schwach ausgeprägtes internes Rechnungswesen» edigich vorhandene Finanzbuchhatung (oftmas an Steuerberater ausgeagert),» keine oder nur rudimentär vorhandene Kostenrechnung,» keine Profitabiitätsrechnung (Deckungsbeitrag/ Produkt, Deckungsbeitrag/Kunde etc.),» keine integrierte Panung (ggf. edigich GuV-Panung),» kein Risikofrüherkennungs- und Management- System und» kein oder nur unzureichendes regemäßiges Reporting-System. MANAGEMENT & BERATUNG 6 Vg. Steffan, ZIP 2016, S Informationen über den voständigen Inhat der Studie sind bei deren Verfassern erhätich; dazu Jaroschinsky/Werner, WPg 2016, S Jaroschinsky/Werner, WPg 2016, S f. 9 FAQ IDW S 6 Fragen und Antworten zur Ersteung und Beurteiung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6, IDW Life 12/ Jaroschinsky/Werner, WPg 2016, S Nach der EU-Empfehung 2003/361 hat ein KMU nicht mehr as 249 Beschäftigte, erwirtschaftet einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. oder weist eine Bianzsumme von höchstens 43 Mio. auf

3 » Sanierungskonzepte nach IDW S 6: Lösungsansätze zu offenen Anwendungsfragen Ein Sanierungsversuch setzt nach Auffassung des BGH auch für keinere Unternehmen mindestens ein schüssiges Konzept voraus, das von den erkannten und erkennbaren tatsächichen Gegebenheiten ausgeht und nicht offensichtich undurchführbar ist. Sowoh für die Frage der Erkennbarkeit der Ausgangsage as auch für die Prognose der Durchführbarkeit ist auf die Beurteiung eines unvoreingenommenen nicht notwendigerweise unbeteiigten und branchenkundigen Fachmanns abzusteen, dem die vorgeschriebenen oder übichen Buchhatungsunteragen zeitnah vorzuegen sind. Eine soche Beurteiung muss die wirtschaftiche Lage des Schudners branchenbezogen anaysieren und die Krisenursachen sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragsage erfassen. Das git grundsätzich auch für den Versuch der Sanierung eines keineren Unternehmens, wei dabei ebenfas Gäubiger in für sie beträchtichem Umfang geschädigt werden können; edigich das Ausmaß der Beurteiung kann dem Umfang des Unternehmens und der verfügbaren Zeit angepasst werden. 12 Die auch für keinere Unternehmenden getenden Kernanforderungen eines Sanierungskonzepts im Sinne der BGH-Rechtsprechung werden in IDW S 6, Tz. 8, as Kernbestandteie bezeichnet. 13 Kernbestandteie eines Sanierungskonzepts» Basisinformationen über die wirtschaftiche und rechtiche Ausgangsage des Unternehmens in seinem Umfed, einschießich der Vermögens-, Finanz- und Ertragsage (vg. IDW S 6, Tz. 44 ff.); 14» Anayse von Krisenstadium und -ursachen (vg. IDW S 6, Tz. 47ff.) 15, einschießich der Anayse, ob eine Insovenzgefährdung voriegt; 16» Darsteung des Leitbids (vg. IDW S 6, Tz. 88 ff.) 17 mit dem Geschäftsmode des sanierten Unternehmens;» Maßnahmen zur Bewätigung der Unternehmenskrise und zur Abwendung einer Insovenzgefahr (vg. IDW S 6, Tz. 98ff.); 18» integrierter Unternehmenspan (vg. IDW S 6, Tz. 129 ff.); 19» zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit im Einkang mit der Rechtsprechung des BGH (vg. IDW S 6, Tz. 150ff.) 20. Diese Kernbestandteie sind bei der Ersteung des Sanierungskonzepts in jedem Fae zu bearbeiten. Der Ersteer des Konzepts hat beim Umfang und der Detaiierung seiner Untersuchungen aber darauf zu achten, dass sich diese auf die Reevanz für den konkreten Einzefa beschränken und vor aem der Kompexität des Fas angemessen Rechnung tragen (vg. IDW S 6, Tz. 5). Da besonders bei keineren Unternehmen häufig eine weniger kompexe Sanierungssituation voriegt, sind das Ausmaß der Untersuchung und die Berichterstattung darüber entsprechend anzupassen. 21 Konzeptersteer nehmen zum Tei an, dass IDW S 6 eine genere anzuwendende strenge Logik eines Abarbeiten- Müssens vom Anfang bis zum Ende des Standards vorgibt und deshab nach IDW S 6 erstete Sanierungskonzepte immer einen Umfang von mehreren hundert Seiten umfassen müssen. 22 Dieses Verständnis entspricht nicht der Intention von IDW S 6. Der Standard so für die anstehenden Untersuchungen edigich einen Baukasten bereitsteen, dem der erfahrene Sanierer die für den Einzefa erforderichen Bausteine entnimmt und bearbeitet. So ist z. B. auf eine Stakehoder-Krise nicht einzugehen, wenn es hierfür keine Anhatspunkte gibt. Diese Grundsätze sind in der Sanierungspraxis zu beachten, um das Sanierungskonzept besonders bei keineren Unternehmen mögichst schank und kostengünstig zu haten, was auch nach IDW S 6 mögich ist. 23 Beibt dessen Grundstruktur erhaten, indem die Kernbestandteie sachgerecht, für einen Dritten nachvoziehbar und mit karen Aussagen versehen abgearbeitet werden, kann ein Konzeptersteer zudem davon ausgehen, dass sein Urtei gerichtich beastbar ist 24, auch wenn das Konzept z. B. weniger as 50 Seiten umfasst. 25 Auch kostenseitig ist in der Praxis keinerer Unternehmen regemäßig nicht die Anwendung von IDW S 6 das Pro 12 Vg. BGH vom IX ZR 47/97, Rn. 25, m. w.n.; FAQ IDW S 6, Tz. 2.7; Steffan, ZIP 2016, S Vg. auch FAQ IDW S 6, Tz So auch BGH vom IX ZR 47/97, Rn Vg. BGH vom IX ZR 47/97, Rn. 25; BGH vom StR 185/01, Rn Vg. BGH vom IX ZR 65/14, Rn Vg. OLG Kön vom U 134/05, WPg 2011, S Vg. BGH vom II ZR 277/03, Rn. 14; BGH vom IX ZR 65/14, Rn. 34 ff.; BGH vom IX ZR 65/14, Rn. 29f. 19 Vg. BGH vom IX ZR 236/91, Rn Vg. BGH vom II ZR 277/03, Rn So auch Püsche, KSI 2013, S Diese Auffassung findet sich etwa bei Püsche, KSI 2013, S. 55 und So auch Herrmanns, in: Buth/Herrmanns (Hrsg.), Restrukturierung, Sanierung, Insovenz, 4. Auf., München 2014, 6, Rn. 38. Einen konkreten Vorschag am Beispie des Automobihandes unterbreiten Pagens/Odemanns, ZInsO 2014, S Vg. Steffan, ZIP 2016, S. 1714; Herrmanns, a.a.o. (Fn. 22), 6, Rn Eine Mustergiederung für ein Sanierungskonzept findet sich z. B. bei Püsche, KSI 2013, S

4 bem. Viemehr ist das Rechnungswesen im Unternehmen häufig nicht so aufgestet ist, dass Anaysen über betriebswirtschaftiche Zusammenhänge zu Beginn der Ersteung des Sanierungskonzepts verfügbar sind bzw. zeitnah und mit wenig Aufwand vom Konzeptersteer erarbeitet werden können. Im Regefa sind auch keine Panungssysteme vorhanden, eine integrierte Panung muss deshab erst aufwändig ebenfas vom Konzeptersteer aufgesetzt werden. Beides und in Verbindung Die Kompexität ist bei keineren Unternehmen zwar geringer ausgeprägt, dafür sind aber die kaufmännischen Hausaufgaben oft nicht gemacht. mit einer oftmas nicht ausreichend vorhandenen kaufmännischen Quaifikation ist der eigentiche Kostentreiber für die Ersteung eines Sanierungskonzepts (Einsatz des Beraters, um Hausaufgaben des Unternehmens zu eredigen). Bei der Diskussion um ein mögichst schankes Sanierungskonzept ist zu beachten, dass sich der Konzeptersteer besonders bei keineren Unternehmen in einem gewissen Spannungsfed bewegt: Einerseits sind ae Kernbestandteie eines Sanierungskonzepts zu bearbeiten, andererseits soen Zeitaufwand und Kosten so gering wie mögich gehaten werden. Um diesen Spagat zu bewätigen, muss sich der Konzeptersteer in der Sanierungspraxis auf die wesentichen Themen fokussieren, die für die Krise des Unternehmens ursächich und für dessen Gesundung maßgebich sind. Zugeich hat er mögiche Anfechtungs- und Haftungsrisiken im Auge zu behaten, die umso größer sind, je weniger Untersuchungen angestet werden Gibt es die Sanierungsfähigkeit eines Konzerns oder bezieht sich die Sanierungsfähigkeit immer auf eine rechtiche Einheit? Besondere Fragen ergeben sich, wenn die Sanierungsfähigkeit eines Konzerns oder eines Konzernunternehmens beurteit werden muss, da regemäßig voriegende Sachverhate wie eine wirtschaftiche und finanziee Verfechtung und/oder ein Konzernrückhat zu berücksichtigen sind. Hier stet sich die Frage, ob und inwieweit die Sanierungsfähigkeit für jede rechtiche Einheit oder für die gesamte Konzerngruppe beurteit werden muss. 27 Ein erwerbswirtschaftiches Unternehmen ist nach IDW S6in Ausegung der vom BGH genannten Anforderungen nur sanierungsfähig, wenn eine positive Fortführungsprognose voriegt (Stufe 1) 28 und es darüber hinaus im Panungszeitraum geingt, sowoh die Wettbewerbsfähigkeit as auch die Renditefähigkeit 29 des Unternehmens nachhatig wieder herzusteen (Stufe 2). 30 Ist das Unternehmen in einen Konzern oder eine Unternehmensgruppe (nachfogend kurz Konzern ) eingebunden oder ist die Sanierungsfähigkeit für einen Konzern zu beurteien, können aufgrund von wirtschaftichen, finanzieen und rechtichen Verfechtungen die Fortführungsprognose sowie die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit regemäßig nicht ausschießich auf der Ebene eines einzenen Konzernunternehmens beurteit werden. Viemehr geingt dies nur unter Einbeziehung dieser Verfechtungen und besonders was die Fortführungsprognose betrifft auch der Liquiditätssituation und -entwickung der Konzernunternehmen (Konzern- Liquiditätspanung). 31 Die Fortführungsfähigkeit eines Konzerns bestimmt sich somit nach der Fortführungsfähigkeit der Konzernunternehmen (aso der in den Konzernabschuss einbezogenen und nicht einbezogenen Unternehmen), soweit sie wesentich für die Beurteiung des Konzerns sind. 32 Fortführungsfähigkeit eines Konzerns 33» Die Insovenzeröffnungsgründe (drohende) Zahungsunfähigkeit und Überschudung ( 17ff. InsO) sind für jede inändische Konzerngeseschaft gesondert zu beurteien. Für ausändische Konzerngeseschaften sind die im jeweiigen Ausand getenden Rechtsvorschriften maßgebend.» Soweit die Fortführung einzener Konzerngeseschaften nicht beabsichtigt ist, muss dies mit den jeweiigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragsage in der Panung abgebidet sein und eräutert werden. MANAGEMENT & BERATUNG 26 FAQ IDW S 6, Tz. 2.7; Steffan, ZIP 2016, S Jaroschinsky/Werner, WPg 2016, S Vg. BGH vom IX ZR 65/14, Rn Vg. BGH vom IX ZR 65/14, Rn Vg. FAQ IDW S 6, Tz Vg. FAQ IDW S 6, Tz Vg. FAQ IDW S 6, Tz Vg. FAQ IDW S 6, Tz

5 » Sanierungskonzepte nach IDW S 6: Lösungsansätze zu offenen Anwendungsfragen» Soweit ein Zugriff auf die freie Liquidität im Konzern hinreichend gesichert erscheint (z.b. durch entsprechende Liquiditätsgarantien), kommen der Konzern-Liquidität und der Konzern- Liquiditätspanung, aus der sich die Liquiditätsströme innerhab der Konzernunternehmen und damit die im Konzern insgesamt verfügbare Liquidität abeiten, besondere Bedeutung zu.» In diesen Fäen kann daher nicht nur die eigene verfügbare Liquidität, sondern muss auch die des Konzerns auf der Basis des Sanierungskonzepts berücksichtigt werden, soweit der Transferierbarkeit von Liquidität im Konzern keine rechtichen Hindernisse (z.b. bei sog. Upstream-Darehen) oder sonstigen Hindernisse (z.b. bei Devisenverkehrsbeschränkungen) entgegenstehen. Die Sanierungsfähigkeit eines Konzerns bestimmt sich insoweit nach der Fortführungsfähigkeit der Konzernunternehmen sowie der Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns as Ganzen (Gruppenbetrachtung) Wie sind Sanierungskonzepte in Anehnung an IDW S 6 zu beurteien? Nach dem Ergebnis der Studie besteht ein hoher Konkretisierungsbedarf im Hinbick darauf, ob es zuässig ist, ein Sanierungskonzept in Anehnung an IDW S 6 zu ersteen (bzw. weche rechtichen Impikationen dies mit sich bringt), oder ob ein Sanierungskonzept ausschießich nach IDW S 6 zu ersteen ist. 35 Die vom BGH beschriebenen Anforderungen an Sanierungskonzepte sind in IDW S 6 betriebswirtschaftich konkretisiert. Demnach handet es sich bei diesen Konkretisierungen um eine Zusammenfassung eineuchtender Vernunfterwägungen, die bei jeder Sanierung angestet werden müssen. 36 Eine unmittebare und verbindiche Anwendung von IDW S 6 gibt den Beteiigten (z. B. Unternehmensorganen, Konzeptersteern, Bankmitarbeitern) die Sicherheit, dass ae quaitativen Anforderungen aut BGH und IDW S 6 im Sanierungskonzept Berücksichtigung finden und somit eine Art Quaitätssiege und größtmögichen Schutz vor straf- und haftungsrechtichen Risiken sowie reguatorischen bzw. aufsichtsrechtichen Maßnahmen iefern. 37 Da die Sanierungsfähigkeit nur beurteit werden kann, wenn die Kernbestandteie eines Sanierungskonzepts bearbeitet worden sind, beibt immer dann, wenn eine Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit abzugeben ist, etztich kein Raum für edigich in Anehnung an IDW S 6 erstete Konzepte Ist für die Sanierungsfähigkeit zwingend eine branchenübiche Rendite erforderich und woran ist diese zu messen? Konkretisierungsbedarf besteht auch in der Frage, ob die Sanierungsfähigkeit verneint werden muss, wenn der gepante Kapitadienst zwar geeistet werden kann, die gepante Rendite aber unter dem Branchendurchschnitt iegt. 39 Für in Anehnung an IDW S 6 erstete Konzepte beibt kein Raum, auch nicht bei keineren Unternehmen. Nach der Rechtsprechung des BGH wird eine durchgreifende Sanierung gefordert, aso die Wiederhersteung der Rentabiität der unternehmerischen Tätigkeit. 40 Dies erfordert zwingend eine branchenübiche Rendite, die sich regemäßig innerhab einer Bandbreite bewegt. Ein sanierungsfähiges Unternehmen muss sowoh eistungsbezogen as auch für Eigen- und Fremdkapitageber eine angemessene, branchenübiche Rendite erwirtschaften. Daher ist auf eine Gesamtbetrachtung des sanierten Unternehmens abzusteen und nicht auf eine einzene Kennzah, zuma diese ggf. auch durch bianzpoitische oder andere Maßnahmen zu beeinfussen ist. 41 Entscheidend kann deshab nicht aein das Verhätnis von EBITDA/EBIT bzw. Jahresüberschuss zum Umsatz oder zum Eigenkapita sein, denn diese Kennzahen faen je nach Branche, Geschäftsmode und Eigentümerstruktur unterschiedich aus. Abzusteen ist auf die Risikoposi- 34 Vg. FAQ IDW S 6, Tz Jaroschinsky/Werner, WPg 2016, S Vg. OLG Kön vom U 134/ IDW FAQ S 6, Tz. 2.3; Steffan, ZIP 2016, S IDW FAQ S 6, Tz Jaroschinsky/Werner, WPg 2016, S. 1198; IDW S 6, Tz. 14 und Vg. BGH vom IX ZR 65/14, Rn. 36; FAQ IDW S 6, Tz. 5.1 und Tz Vg. FAQ IDW S 6, Tz

6 tion des Unternehmens mit der insoweit erforderichen Höhe des Eigen- und Fremdkapitas und der sich daraus ergebenden Renditeerwartung. 42 Finanzierungsverträge aufen i. d. R. innerhab des Sanierungszeitraums aus oder sind bis zum Ende des Panungshorizonts befristet. Deshab ist es sachgerecht, davon auszugehen, dass ein Unternehmen, dessen operativer Betrieb eine branchenübiche Umsatzrendite erwirtschaftet und über ein branchenübiches Eigenkapita verfügt, auch wieder eine branchenübiche Fremdfinanzierung erhät. Insoweit kann bei einem operativ sanierten Unternehmen nach dem Ausaufen der bestehenden Finanzierungsverträge wieder von marktübichen Finanzierungskosten ausgegangen werden. 43 Bei der Beurteiung ob die Eigenkapitaausstattung angemessen ist, ist auf das Eigenkapita abzusteen, das sich nach den vom Unternehmen angewendeten Rechnungsegungsvorschriften am Ende des Sanierungszeitraums ergibt. 44 Kann auf Basis einer angemessenen Eigenkapitaquote zum Ende des Sanierungszeitraums keine branchenübiche positive Rendite für die Eigenkapitageber erwirtschaftet werden, ist das Unternehmen nicht durchgreifend bzw. nachhatig saniert, da es von den Rating- Systemen der Kapitageber negativ beurteit wird und somit nicht in der Lage sein wird, sich dauerhaft zu refinanzieren. 45 Ein soches Unternehmen ist weder für Eigenkapita- noch für Fremdkapitageber attraktiv und erfüt eine wesentiche Anforderung an die Sanierungsfähigkeit nicht (IDW S 6, Tz. 14). Ist eine positive Eigenkapitarendite auch am Ende des Panungszeitraums nicht zu erwarten, kann keine positive Sanierungsaussage getroffen werden. Dies git auch dann, wenn die branchenübiche Rendite negativ ist Fazit Ein Sanierungskonzept für keinere Unternehmen nach IDW S 6 beibt auch beastbar, wenn es weniger as 50 Seiten umfasst. Auch aufgrund der zunehmenden Tendenz zu Anfechtungskagen und Schadenersatzkagen gegen Kreditinstitute, Organe und Sanierer durch Insovenzverwater hat sich die Sanierungspraxis auf IDW S 6 as Quaitätsstandard (Benchmark) verständigt. Dieser Standard bietet größtmögichen Schutz vor rechtichen Risiken, da er die von der (aktueen) Rechtsprechung geforderten Anforderungen an Sanierungskonzepte voständig abdeckt und betriebswirtschaftich konkretisiert. Die Diskussionen mit Adressaten der Studie haben gezeigt, dass die in den FAQ IDW S 6 beschriebenen Lösungsansätze dazu beitragen, im konkreten Einzefa nicht nur den Ersteern von Sanierungskonzepten, sondern auch aen anderen an der Unternehmenssanierung Beteiigten mehr Sicherheit im Umgang mit sich ergebenden Anwendungsfragen zu geben. Die Diskussionen haben aber auch gezeigt, dass bezügich des Umfangs von Sanierungskonzepten und hier vor aem bei keineren Unternehmen Handungsbedarf in der Praxis besteht. Die Sanierungskonzepte werden oft as zu umfangreich und as zu wenig konkret beschrieben. Hier ist die Sanierungspraxis gefordert. Beibt die Grundstruktur von IDW S 6 erhaten, indem die Kernbestandteie sachgerecht, für einen Dritten nachvoziehbar und mit karen Aussagen versehen abgearbeitet werden, kann ein Konzeptersteer davon ausgehen, dass sein Urtei gerichtich beastbar ist, auch wenn das Konzept z. B. weniger as 50 Seiten umfasst.» Bernhard Steffan Partner bei Ebner Stoz» DOC-ID: W Vorsitzer des Fachausschusses Sanierung und Insovenz (FAS) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschand e.v. (IDW) MANAGEMENT & BERATUNG 42 Vg. FAQ IDW S 6, Tz Vg. FAQ IDW S 6, Tz Vg. FAQ IDW S 6, Tz Vg. FAQ IDW S 6, Tz Vg. FAQ IDW S 6, Tz

Handbuch OES. Handreichung 14 Zielvereinbarung mit der Schulverwaltung

Handbuch OES. Handreichung 14 Zielvereinbarung mit der Schulverwaltung Handbuch OES Handreichung 14 Zievereinbarung mit der Schuverwatung Autorenteam: Susanne Thimet (verantwortich) Kutusministerium, Referat Grundsatzfragen und Quaitätsmanagement beruficher Schuen Dr. Rüdiger

Mehr

B. Die Referendarausbildung und das Assessorexamen

B. Die Referendarausbildung und das Assessorexamen B. Die Referendarausbidung und das Assessorexamen 2 Der juristische Vorbereitungsdienst und dessen konkrete Ausgestatung obiegt den jeweiigen Bundesändern, weche hierfür die gesetzichen Grundagen schaffen.

Mehr

1.3 Elektrothermische Energiewandlungsvorgänge in Gleichstromkreisen

1.3 Elektrothermische Energiewandlungsvorgänge in Gleichstromkreisen 6 Vorgänge in eektrischen Netzwerken bei Geichstrom.3 Eektrothermische Energiewandungsvorgänge in Geichstromkreisen.3. Grundgesetze der Erwärmung und des ärmeaustauschs Erwärmung So ein örper der Masse

Mehr

Inhalt. Einleitung... 13 Der Nutzen des Businessplanes... 15 Was kann mit einem Businessplan geplant werden?... 16 ErwartungenandiesesBuch...

Inhalt. Einleitung... 13 Der Nutzen des Businessplanes... 15 Was kann mit einem Businessplan geplant werden?... 16 ErwartungenandiesesBuch... Inhat Eineitung.................................... 13 Der Nutzen des Businesspanes........................ 15 Was kann mit einem Businesspan gepant werden?............. 16 ErwartungenandiesesBuch..........................

Mehr

Anforderungen der Rechtsprechung an ein Sanierungsgutachten

Anforderungen der Rechtsprechung an ein Sanierungsgutachten Anforderungen der Rechtsprechung an ein Sanierungsgutachten Reinhard Halbgewachs RHU Unternehmens- und Managementberatung Rechtsassessor & M.BC KMU Fachberater Sanierung 1 Grundfrage Der Standard für Sanierungskonzepte

Mehr

Lernen aus Evaluierung Prozesse und Instrumente der GIZ als lernende Organisation und der Beitrag zum interorganisationalen Lernen

Lernen aus Evaluierung Prozesse und Instrumente der GIZ als lernende Organisation und der Beitrag zum interorganisationalen Lernen Stabsstee Monitoring und Evauierung Lernen aus Evauierung Prozesse und Instrumente der GIZ as ernende Organisation und der Beitrag zum interorganisationaen Lernen Inhat 1.3Lernen aus Evauierung as Unternehmensstrategie

Mehr

Sanierungsstrategien vor der Insolvenz

Sanierungsstrategien vor der Insolvenz Dipl. Kfm Jochen Wentzler (WP/StB) 13.6.2014 Jochen Wentzler 8. Hamburger Forum - Bucerius Law School 1 Krisenstadien 13.6.2014 Jochen Wentzler 8. Hamburger Forum - Bucerius Law School 2 Stakeholderkrise

Mehr

Telefon- und Handyrechnung. Richtig reklamieren

Telefon- und Handyrechnung. Richtig reklamieren Teefon- und Handyrechnung Richtig rekamieren Ärger mit der Teefonrechnung gehört inzwischen zum Atag vieer Verbraucher. Hierauf hat die Poitik reagiert: Mit dem Teekommunikationsgesetz gibt es einige neue

Mehr

1 Einleitung. 1.1 Definition und Eingliederung des Personalmanagements. Die Ziele dieses Kapitels

1 Einleitung. 1.1 Definition und Eingliederung des Personalmanagements. Die Ziele dieses Kapitels 15....1 Eineitung 1 Eineitung Die Ziee dieses Kapites Die Ziee und Ziesetzungen des Personamanagements erfahren. Einen historischen Ûberbick çber das Personamanagement erhaten. Die Einbindung des Personamanagements

Mehr

Stärkung der Volksschule auf Kurs

Stärkung der Volksschule auf Kurs Stärkung der Voksschue auf Kurs Der Grosse Rat debattierte abschiessend über die Vorage «Stärkung der Voksschue Aargau». 14 Abstimmung. Der Grosse Rat hat am 8. November die Vorage zur Stärkung der Voksschue

Mehr

ImmVermV-E Nachweis der Sachkunde. Heike Weidmann IHK Frankfurt am Main h.weidmann@frankfurt-main.ihk.de

ImmVermV-E Nachweis der Sachkunde. Heike Weidmann IHK Frankfurt am Main h.weidmann@frankfurt-main.ihk.de ImmVermV-E Nachweis der Sachkunde Heike Weidmann IHK Frankfurt am Main h.weidmann@frankfurt-main.ihk.de ImmVermV-E 4 Geichsteung anderer Berufsquaifikationen Abs. 1 Nachweis der erforderichen Sachkunde:

Mehr

Herausgegeben von Clarissa Kurscheid, Julia Oswald, und Winfried Zapp. Die geplanten und bereits erschienenen Bände in der Übersicht:

Herausgegeben von Clarissa Kurscheid, Julia Oswald, und Winfried Zapp. Die geplanten und bereits erschienenen Bände in der Übersicht: Heath Care- und Krankenhaus-Management Begründet von Udo Janßen, Axe Oaf Kern, Carissa Kurscheid, Thomas Schege, Birgit Vosseer und Winfried Zapp Herausgegeben von Carissa Kurscheid, Juia Oswad, und Winfried

Mehr

aufbaubusinessjunior Kaufmännisches Traineeprogramm für Maturant/innen

aufbaubusinessjunior Kaufmännisches Traineeprogramm für Maturant/innen aufbaubusinessjunior Kaufmännisches Traineeprogramm für Maturant/innen Entdecken Sie die PORR Ega, weches Projekt die PORR baut es! Ob Straßen oder Wohnhäuser, Hotes oder Bürokompexe, Kraftwerke, Stadien

Mehr

VERBRAUCHERKREDITGESETZ

VERBRAUCHERKREDITGESETZ Verbraucherkreditgesetz_02_2014_A5 02.09.14 10:07 Seite 1 DAS VERBRAUCHERKREDITGESETZ www.voksbank.at DAS VERBRAUCHERKREDITGESETZ WISSENSWERTES FÜR VOLKSBANK-KUNDEN Verbraucherkreditgesetz_02_2014_A5 02.09.14

Mehr

Bahlmann, J., Spiller, A. (2007): DV-gestützte Lieferantenbewertung auf Spotmärkten, in: Referate der 27. GIL-Jahrestagung in Stuttgart.

Bahlmann, J., Spiller, A. (2007): DV-gestützte Lieferantenbewertung auf Spotmärkten, in: Referate der 27. GIL-Jahrestagung in Stuttgart. Bahmann, J., Spier, A. (2007): DV-gestützte Lieferantenbewertung auf Spotmärkten, in: Referate der 27. GIL-Jahrestagung in Stuttgart. DV-gestützte Lieferantenbewertung auf Spotmärkten: Erschießung von

Mehr

Dokumentation der Vermögensverwaltungsmandate

Dokumentation der Vermögensverwaltungsmandate Dokumentation der Vermögensverwatungsmandate Wir ösen das. nab.ch Inhat 3 Was ist ein Vermögensverwatungsmandat? 4 Weche Diensteistungen erbringt die NEUE AARGAUER BANK im Rahmen eines Vermögensverwatungsmandats?

Mehr

Intelligente Strukturen zwischen Markt und Staat: Stadtmarketing in Friedrichshafen

Intelligente Strukturen zwischen Markt und Staat: Stadtmarketing in Friedrichshafen 8. 2.2011 w:/haufe/c-oe-v/heft_2011-2/4_2567193.3d Seite 63 Haufe-Lexware Refexion, Grundagen & Konzepte Gruppe 4 Seite 63 Inteigente Strukturen zwischen Markt und Staat: in Friedrichshafen Der Beitrag

Mehr

Leitlinien und Behandlungspfade

Leitlinien und Behandlungspfade 1.2 Definition und Konzept. 9 Leitinien und Behandungspfade Bei der Ersteung von Leitinien in der Medizin hat die EbM eines ihrer wichtigsten Anwendungsgebiete. Leitinien sind systematisch entwickete Steungnahmen,

Mehr

Zum Verständnis und zur Kommunikation über Begriffe aus der Störfallvorsorge: «Risiko» = «Gefahr»? Richtig kommunizieren kann lebenswichtig sein

Zum Verständnis und zur Kommunikation über Begriffe aus der Störfallvorsorge: «Risiko» = «Gefahr»? Richtig kommunizieren kann lebenswichtig sein UMWELTPRAXIS Nr. 11 / Februar 1997 Seite 7 Zum Verständnis und zur Kommunikation über Begriffe aus der Störfavorsorge: «Risiko» = «Gefahr»? Richtig kommunizieren kann ebenswichtig sein Kommunikation ist

Mehr

Fragen und Antworten zum Planwechsel der Pensionskasse Novartis

Fragen und Antworten zum Planwechsel der Pensionskasse Novartis Pensionskasse novartis Base, oktober 2010 Fragen und Antworten zum Panwechse der Pensionskasse Novartis 1 Agemeine Fragen... 3 1.01 Weches sind die Hauptunterschiede zwischen eistungs- und Beitragsprimat?...

Mehr

CompetenceForum. Der IDW-Standard S 6. Inhalte und Kriterien für Sanierungskonzepte. Aktualisierte Ausgabe 04-2016

CompetenceForum. Der IDW-Standard S 6. Inhalte und Kriterien für Sanierungskonzepte. Aktualisierte Ausgabe 04-2016 Aktualisierte Ausgabe 04-2016 CompetenceForum Ein Serviceangebot von Struktur Management Partner für Unternehmer Der IDW-Standard S 6. Inhalte und Kriterien für Sanierungskonzepte. Sehr geehrte Leserin,

Mehr

PersonalAusbilden. Das aktuelle Nachschlagewerk für Praktiker

PersonalAusbilden. Das aktuelle Nachschlagewerk für Praktiker Das aktuee Nachschagewerk für Praktiker von Dr. Günter Cramer, Stefan F. Diet, Prof. Dr. Hermann Schmidt, Prof. Dr. Wofgang Wittwer Grundwerk mit 95. Ergänzungsieferung Deutscher Wirtschaftsdienst Unterscheißheim

Mehr

2.6.2.2 Das Aufwandsrechnerische Verfahren ( Just-in-time-Verfahren ) 1

2.6.2.2 Das Aufwandsrechnerische Verfahren ( Just-in-time-Verfahren ) 1 Die Differenz zwischen den Umsatzerösen (= verkaufte Waren bewertet zum Verkaufspreis) und dem (= Aufwendungen für Waren, = verkaufte Waren bewertet zum Einstandspreis) ergibt das Rohergebnis, in unserem

Mehr

Einleitung: Was ist Marketing?

Einleitung: Was ist Marketing? Eineitung: Was ist Marketing? Die Abäufe auf Märkten geich wecher Art haben sich im Grundsatz nie geändert: Es geht um die Befriedigung von Bedürfnissen durch den Austausch von Waren gegen Ged. Aus Bedürfnissen

Mehr

Praktische Einführung in die Chemie Integriertes Praktikum:

Praktische Einführung in die Chemie Integriertes Praktikum: Praktische Einführung in die Chemie Integriertes Praktikum: Versuch 1-1 (ABS) Optische Absorptionsspektroskopie Versuchs-Datum: 13. Juni 2012 Gruppenummer: 8 Gruppenmitgieder: Domenico Paone Patrick Küssner

Mehr

Risiken und Erfolgsfaktoren bei der Einführung eines unternehmensweiten Dokumenten-Management-Systems in Kernprozessen der pharmazeutischen Industrie

Risiken und Erfolgsfaktoren bei der Einführung eines unternehmensweiten Dokumenten-Management-Systems in Kernprozessen der pharmazeutischen Industrie Arzneimittewesen Gesundheitspoitik Industrie und Geseschaft fme AG, Hattersheim Der Markt für eektronische Dokumenten-Management-Systeme (DMS) ist insbesondere in der pharmazeutischen Industrie kräftig

Mehr

... Einleitung. Warum finden gerade heute, in den Zeiten immer knapper werdender Finanzen im Gesundheitssystem, immer neue Projekte statt?

... Einleitung. Warum finden gerade heute, in den Zeiten immer knapper werdender Finanzen im Gesundheitssystem, immer neue Projekte statt? ... Eineitung Eineitung Warum finden gerade heute, in den Zeiten immer knapper werdender Finanzen im Gesundheitssystem, immer neue Projekte statt? Diese Frage beantwortet sich eigentich schon sebst. Denn

Mehr

Planung und Durchführung der Beschaffung, Marketing und Vertrieb. In diesem Prüfungsteil weisen Sie also. nachweisen, dass Sie die Geschäftsprozesse

Planung und Durchführung der Beschaffung, Marketing und Vertrieb. In diesem Prüfungsteil weisen Sie also. nachweisen, dass Sie die Geschäftsprozesse Prüfungsfächer Prüfung 1Weche Anforderungen erwarten michinder Abschussprüfung? Um Groß- und Außenhandeskaufmann bzw. Groß- und Außenhandeskauffrau zu werden, müssen Sie vier Hürden überspringen: drei

Mehr

Patiententipps zu IGeL-Leistungen. Wenn Sie beim Arzt extra bezahlen sollen

Patiententipps zu IGeL-Leistungen. Wenn Sie beim Arzt extra bezahlen sollen Patiententipps zu IGeL-Leistungen Wenn Sie beim Arzt extra bezahen soen Patiententipps zu IGeL-Leistungen Zur Orientierung: vier IGeL-Gruppen Wenn Sie beim Arzt extra bezahen soen Ob Innendruckmessung

Mehr

Die Europäische Aktiengesellschaft

Die Europäische Aktiengesellschaft Arbeitshifen für Aufsichtsräte 6 Die Europäische Aktiengeseschaft Eine Einführung in die Europäische Aktiengeseschaft mit Anmerkungen zur grenzüberschreitenden Verschmezung www.boecker.de Arbeitshife für

Mehr

Fragen und Antworten zum Planwechsel der Pensionskasse Novartis

Fragen und Antworten zum Planwechsel der Pensionskasse Novartis Pensionskasse novartis Base, Juni 2010 Fragen und Antworten zum Panwechse der Pensionskasse Novartis 1 Agemeine Fragen... 3 1.01 Weches sind die Hauptunterschiede zwischen eistungs- und Beitragsprimat?...

Mehr

Geprüfter Wassermeister

Geprüfter Wassermeister www.wassermeister-info.de BERUFSINFORMATION ZUR AUFSTIEGSFORTBILDUNG Geprüfter Wassermeister Impressum Herausgeber DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. Technisch-wissenschafticher Verein

Mehr

www.dergefahrgutbeauftragte.de

www.dergefahrgutbeauftragte.de Königsdiszipin Lithiumbatterien Lithiumbatterien zu versenden ist nicht einfach. Michae Miska zeigt Ihnen, wie Sie sich orientieren und worauf Sie achten soten. Mehr auf Seite 6 Es fehen Maßstäbe Ein aktuees

Mehr

Sparkasse Fürstenfeldbruck und Immobilien

Sparkasse Fürstenfeldbruck und Immobilien Sparkasse Fürstenfedbruck und Immobiien Eigentum schaffen im schönen Landkreis Fürstenfedbruck. In sechs Schritten zum Eigentum. So einfach ist das... mit Ihrer Sparkasse Fürstenfedbruck. S Sparkasse Fürstenfedbruck

Mehr

Daimler AG 4T /04/2013

Daimler AG 4T /04/2013 Daimler AG 4T 2012 29/04/2013 DAG Konzern Prüfungsbericht Konzernabschluss zum 31.12.2012 und zusammengefasster Lagebericht Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Daimler AG, Stuttgart Vermerk

Mehr

2014 Freitag, 6. Juni Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung

2014 Freitag, 6. Juni Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung 2014 Freitag, 6. Juni Quaifikationsverfahren Agemeinbidung Schussprüfung (SP) für 4-jährige Lehren, Tei 4, Serie A 4 H Lehrjahre 4. Grundwissen Kontronummer Name Vorname Beruf Kasse Prüfungsteie Tota 1

Mehr

CompetenceForum. Der IDW-Standard S 6. Inhalte und Kriterien für Sanierungskonzepte. Ausgabe 01-2013

CompetenceForum. Der IDW-Standard S 6. Inhalte und Kriterien für Sanierungskonzepte. Ausgabe 01-2013 Ausgabe 01-2013 CompetenceForum Ein Serviceangebot von Struktur Management Partner für Unternehmer Der IDW-Standard S 6. Inhalte und Kriterien für Sanierungskonzepte. Warum verlangt Ihre Bank ein Sanierungskonzept

Mehr

ILA PILOTPROJEKT SWISS SUPPLY CHAIN. Eine Kompetenzanalyse im Bereich der höheren Berufsbildung. Christian Aeschlimann Christoph Roth Berno Stoffel

ILA PILOTPROJEKT SWISS SUPPLY CHAIN. Eine Kompetenzanalyse im Bereich der höheren Berufsbildung. Christian Aeschlimann Christoph Roth Berno Stoffel ILA Institut für Laufbahn und Arbeit GmbH Eichenstrasse 16 EHB Schriftenreihe CH-3074 Muri b. Bern Nr. 2 Teefon 031 398 70 60 Fax 031 398 70 61 Homepage www.ia.ch PILOTPROJEKT SWISS SUPPLY CHAIN Eine Kompetenzanayse

Mehr

Vor diesem Hintergrund sind die nachfolgenden Ausführungen zu sehen.

Vor diesem Hintergrund sind die nachfolgenden Ausführungen zu sehen. 1 Stellungnahme von Bankenvertretern der Commerzbank AG, Bayern LB, Deutsche Bank AG, Landesbank Hessen Thüringen, KfW, LBBW, UniCredit Bank zum Entwurf der Neufassung des IDW S 6: Anforderungen an die

Mehr

Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6

Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6 Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung FAR 1/91 Sanierungsfähigkeit: + Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens

Mehr

Zahnersatzkosten im Griff. Wichtige Regeln zum Zahnersatz speziell zum Heil- und Kostenplan

Zahnersatzkosten im Griff. Wichtige Regeln zum Zahnersatz speziell zum Heil- und Kostenplan Zahnersatzkosten im Griff Wichtige Regen zum Zahnersatz spezie zum Hei- und Kostenpan Ega, ob der Zahnarzt eine Krone oder ein Impantat empfieht: Gesetzich Krankenversicherte können die Behandungsmethode

Mehr

Vorwort 6 1 Der TI-Nspire CX CAS 7

Vorwort 6 1 Der TI-Nspire CX CAS 7 Inhatsverzeichnis 3 Inhatsverzeichnis Vorwort 6 1 Der TI-Nspire CX CAS 7 1.1 Der Hauptbidschirm............................... 8 1.2 Die Bidschirmeemente des TI-Nspire CX CAS................ 9 1.3 Das

Mehr

l Bildung und Qualifizierung l Leistungen des gemeinwohlorientierten Sports für lebenslanges Lernen

l Bildung und Qualifizierung l Leistungen des gemeinwohlorientierten Sports für lebenslanges Lernen Bidung und Quaifizierung Leistungen des gemeinwohorientierten Sports für ebensanges Lernen Deutscher Oympischer Sportbund Gudrun Schwind-Gick Ressorteiterin Bidung und Oympische Erziehung Leistungen des

Mehr

Checkliste Wärmepumpen 2012/13

Checkliste Wärmepumpen 2012/13 Checkiste Wärmepumpen 2012/13 Eine Verbraucherinformation Fas Sie in Ihrem Wohngebäude den Einbau einer Wärmepumpe zur Beheizung des Gebäudes und zur Warmwasserbereitung ernsthaft in Erwägung ziehen, bietet

Mehr

Fachkraft für Wasserversorgungstechnik

Fachkraft für Wasserversorgungstechnik www.dvgw-facharbeiter.de BERUFSINFORMATION ZUM AUSBILDUNGSBERUF Fachkraft für Wasserversorgungstechnik nach BBiG 40 (2) Impressum Herausgeber DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. Technisch-wissenschafticher

Mehr

Prüfungsaufgaben Modul ANS07: Anwendungssysteme im Finanz- und Rechnungswesen ANS701. Dipl. Kaufmann FH

Prüfungsaufgaben Modul ANS07: Anwendungssysteme im Finanz- und Rechnungswesen ANS701. Dipl. Kaufmann FH Bei Postversand: Bitte Seiten zusammenheften. Seite 1 von 5 Prüfungsaufgaben Modu : Anwendungssysteme im Finanz- und Rechnungswesen ANS701 Name/Vorname: Straße: PLZ/Ort: Ausbidungszie/Schuabteiung: Dip.

Mehr

Kundenzentrierte Unternehmensführung herausgegeben von Stefan Lubritz

Kundenzentrierte Unternehmensführung herausgegeben von Stefan Lubritz Kundenzentrierte Unternehmensführung herausgegeben von Stefan Lubritz Prof. Dr. Raf T. Kreutzer Kundenbeziehungsmanagement im digitaen Zeitater Konzepte, Erfogsfaktoren, Handungsideen Verag W. Kohhammer

Mehr

Gespräche mit Lehrkräften führen

Gespräche mit Lehrkräften führen 70.11 Gespräche mit Lehrkräften führen ADOLF BARTZ Die Schueitung nimmt ihre Aufgabe der Personaführung wesentich über Gespräche mit den Lehrkräften wahr. Um diese Gespräche wirksam zu führen, muss sich

Mehr

Die Mitgliederversammlung fasst bei 13 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Die Mitgliederversammlung fasst bei 13 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen folgenden Beschluss: BESCHLUSS 9. DOSB-Mitgiederversammung am 7. Dezember 2013 DIE INTEGRITÄT DES SPORTLICHEN WETTBEWERBS SICHERN DOPING UND WETTBETRUG KONSEQUENT BEKÄMPFEN! Antrag des DOSB-Präsidiums und des Deutschen Tischtennis-Bundes

Mehr

Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Unternehmerberatung Rechtsberatung INSOLVENZRECHT UNTERNEHMEN ERFOLGREICH SANIEREN. VORTEILE FÜR GLÄUBIGER SCHAFFEN.

Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Unternehmerberatung Rechtsberatung INSOLVENZRECHT UNTERNEHMEN ERFOLGREICH SANIEREN. VORTEILE FÜR GLÄUBIGER SCHAFFEN. Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Unternehmerberatung Rechtsberatung INSOLVENZRECHT UNTERNEHMEN ERFOLGREICH SANIEREN. VORTEILE FÜR GLÄUBIGER SCHAFFEN. CHANCEN NUTZEN, RISIKEN ERKENNEN. Schnell, pragmatisch

Mehr

Bezirk Mitte. Gute Arbeit mit tariflichen Entgeltgrundsätzen gestalten. Rechtliches aus dem Tarifvertrag und dem Betriebsverfassungsgesetz

Bezirk Mitte. Gute Arbeit mit tariflichen Entgeltgrundsätzen gestalten. Rechtliches aus dem Tarifvertrag und dem Betriebsverfassungsgesetz Bezirk Mitte Arbeitsheft 2 Gute Arbeit mit tarifichen Entgetgrundsätzen gestaten Rechtiches aus dem Tarifvertrag und dem Betriebsverfassungsgesetz Impressum: Herausgeber: IG Meta Bezirk Mitte Wihem-Leuschner-Straße

Mehr

GOING INTERNATIONAL. für Technology Start-ups WELTWEIT FÜR SIE DA. Gerhard Apfelthaler, Monika Vuong. 0800 397678 awo@wko.at wko.

GOING INTERNATIONAL. für Technology Start-ups WELTWEIT FÜR SIE DA. Gerhard Apfelthaler, Monika Vuong. 0800 397678 awo@wko.at wko. 0800 397678 awo@wko.at wko.at/awo Gerhard Apfethaer, Monika Vuong GOING INTERNATIONAL für Technoogy Start-ups Über 100 Stützpunkte zur Internationaisierung der österreichischen Wirtschaft auf aen 5 Kontinenten

Mehr

Ordermanagement und Asset Management für IT-Systeme Der Schüsse für erfogreiches IT-Management Business Soution GmbH the asset management experts Ganzheitiche IT-Prozessorganisation ITIL konforme Prozessabäufe

Mehr

3 Waren. Warenwirtschaft. 2.4.1 Gebundene Aufgaben und Lösungen. zu 2.1 Warenwirtschaft

3 Waren. Warenwirtschaft. 2.4.1 Gebundene Aufgaben und Lösungen. zu 2.1 Warenwirtschaft Warenwirtschaft Waren Aufgabe : Nr.(6): 2.99,00 :100 % 15% = 448,95 Nr.(8): 2.544,05 :100 % 2% = 50,88 Nr.(12): 2.690,47 :820,00 kg =,28 /kg 2.4 Gebundene Aufgaben und Lösungen 2.4.1 Gebundene Aufgaben

Mehr

Anlagenmechaniker Einsatzgebiet Rohrsystemtechnik

Anlagenmechaniker Einsatzgebiet Rohrsystemtechnik www.dvgw-facharbeiter.de BERUFSINFORMATION ZUM AUSBILDUNGSBERUF Anagenmechaniker Einsatzgebiet Rohrsystemtechnik nach BBiG 40 (2) Impressum Herausgeber DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v.

Mehr

11/2000. November. DeutscherAnwaltVerein. DeutscherAnwaltVerlag. Aus dem Inhalt

11/2000. November. DeutscherAnwaltVerein. DeutscherAnwaltVerlag. Aus dem Inhalt DeutscherAnwatVerein Aus dem Inhat Aufsätze Rechtiche Grenzen von Beratertätigkeit im Sport (Buchberger) 637 Steueroptimierung nach der Steuerreform (Fore) 648 Mediation im Unternehmen (Ponschab / Dendorfer)

Mehr

Dipl. Wirtschaftsinformatiker

Dipl. Wirtschaftsinformatiker Bei Postversand: Bitte Seiten zusammenheften. Seite 1 von 7 Einsendeaufgaben Modu : Grundagen der Softwareentwickung SWE101 Name: Straße: PLZ/Ort: Betreuungs-/Immatrikuationsnummer: Ausbidungszie: Dip.

Mehr

3 + 4A. 2012 Montag, 11. Juni Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung. Grundwissen. Schlussprüfung (SP) für 3-jährige Lehren, Teil 3 und 4, Serie A

3 + 4A. 2012 Montag, 11. Juni Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung. Grundwissen. Schlussprüfung (SP) für 3-jährige Lehren, Teil 3 und 4, Serie A 2012 Montag, 11. Juni Quaifikationsverfahren Agemeinbidung Schussprüfung (SP) für 3-jährige Lehren, Tei 3 und 4, Serie A 3 3. Lehrjahre Grundwissen 4. Grafiken 3 + 4A Kontronummer Name Vorname Beruf Kasse

Mehr

Idee und Konzept der Schriftenreihe»Kundenzentrierte Unternehmensführung«

Idee und Konzept der Schriftenreihe»Kundenzentrierte Unternehmensführung« Idee und Konzept der Schriftenreihe»Kundenzentrierte Unternehmensführung«Markt- und Kundenorientierung eine eementare Ziegröße des Marketing und zugeich das Mantra des Marketing der 80er und 90er Jahre

Mehr

6/2002. Juni. DeutscherAnwaltVerein. DeutscherAnwaltVerlag A11041. Aus dem Inhalt

6/2002. Juni. DeutscherAnwaltVerein. DeutscherAnwaltVerlag A11041. Aus dem Inhalt A11041 DeutscherAnwatVerein Aus dem Inhat Aufsätze Environmenta due diigence as anwatiches Betätigungsfed (Ewer) 309 Europas Anwäte im Internet (Wuster) 316 Restwert bei Verkehrsunfa-Reguierung (Gebhardt)

Mehr

Persönliche PDF-Datei für T. Clausen

Persönliche PDF-Datei für T. Clausen Persöniche PDF-Datei für T. Causen Mit den besten Grüßen vom Georg Thieme Verag www.thieme.de Aktuee rechtiche Hinweise für den kardioogischen Chefarzt DOI 10.1055/s-0033-1346676 Aktue Kardio 2013; 2:

Mehr

':i LANDGERICHT DÜSSELDORF. des 01 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Torgauer Straße 233, 04347 Leipzig, In dem einstweiligen Verfügungsveifahren

':i LANDGERICHT DÜSSELDORF. des 01 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Torgauer Straße 233, 04347 Leipzig, In dem einstweiligen Verfügungsveifahren LANDGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am 15.04.2015 2a O 243/'14 Kingberg, Justizbeschäftigte as Urkundsbeamter der Geschäftsstee In dem einstweiigen Verfügungsveifahren des 01 ]

Mehr

KSI. Krisen-, Sanierungsund. Insolvenzberatung Wirtschaft Recht Steuern. 11. Jahrgang Juli/August 2015 Seiten 145 192. www.ksidigital.

KSI. Krisen-, Sanierungsund. Insolvenzberatung Wirtschaft Recht Steuern. 11. Jahrgang Juli/August 2015 Seiten 145 192. www.ksidigital. 69037 04. 11. Jahrgang Juli/August 2015 Seiten 145 192 www.ksidigital.de Herausgeber: Peter Depré, Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator (cvm), Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Lutz Mackebrandt, Unternehmensberater,

Mehr

Directionality Effect beim Gebärdensprachdolmetschen

Directionality Effect beim Gebärdensprachdolmetschen Directionaity Effect beim Gebärdensprachdometschen Weche Dometschrichtung präferieren Gebärdensprachdometscher in der Schweiz? Tei 1 124 DZ 93 13 Von mireie audeoud und tobias haug Über Gebärdensprachdometscher

Mehr

Multichannel Verification System (Mehrkanal-Verifizierungssystem)

Multichannel Verification System (Mehrkanal-Verifizierungssystem) MVS Mutichanne Verification System (Mehrkana-Verifizierungssystem) Steigern Sie die Quaität Ihres Liquid Handings durch eine einfache und zuverässige Verifizierung Ist die Handhabung kritischer Voumina

Mehr

BACHELORSTUDIENGANG. Pharmaökonomie. Bachelor of Science (B.Sc.) Pharmazie und Ökonomie eine zukunftsorientierte Doppelqualifikation

BACHELORSTUDIENGANG. Pharmaökonomie. Bachelor of Science (B.Sc.) Pharmazie und Ökonomie eine zukunftsorientierte Doppelqualifikation BACHELORSTUDIENGANG Pharmaökonomie Bacheor of Science (B.Sc.) Pharmazie und Ökonomie eine zukunftsorientierte Doppequaifikation Arzneimitteversorgung muss wirtschaftich sein Anforderung an ein modernes

Mehr

l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden

l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden AMTSBLATT Nr. 4 vom 28.01.2011 Verbandsgemeinde Kirchheimboanden Aktiv für Mensch + Zukunft... uff onte-fa- ****** Auskunft erteit: Frau Druck. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimboanden Datum

Mehr

Handbuch OES. Handreichung 8 Prozessmanagement

Handbuch OES. Handreichung 8 Prozessmanagement Handbuch OES Handreichung 8 Prozessmanagement Autorenteam: Frank Athoff Dr. Kar-Otto Dçbber (verantwortich) Traude Gerstauer Heinrich Hçrtdçrfer Michae Rütter Rudof Wiedenmann Handbuch OES, Handreichung

Mehr

Die mehrköpfige GmbH-Geschäftsführung

Die mehrköpfige GmbH-Geschäftsführung Geschäftsverteiung bedeutet nicht Haftungsbefreiung! Die mehrköpfige Struktur - Haftung - Informationsfuss Von Juristen für Nicht-Juristen! Seminar: 22. und 23. Jui 2008 in München 18. und 19. August 2008

Mehr

\I -Werteordnung. I der Aktionstmger h Unabhowge Vorlable. Die Leistungsfähigkeit einer projektbezogenen Matrixorganisation.

\I -Werteordnung. I der Aktionstmger h Unabhowge Vorlable. Die Leistungsfähigkeit einer projektbezogenen Matrixorganisation. LENZNGER BERCHTE Mai 1974 Die Leistungsfähigkeit einer projektbezogenen Matrixorganisation as Tei eines umfassenden betriebichem Führungssystems Mag. Dr. Wiibad G i r k i n g e r, Lenzing Herrn Direktor

Mehr

Die Transaktionskasse

Die Transaktionskasse z z ˆ =.4 Prof. Dr. Johann Graf Labsdorff Uniersität Passau 4. Transaktionskasse und Vorsichtskasse WS 007/08 F n Pfichtektüre: Jarchow, H.-J.: Theorie und Poitik des Gedes, 11. überarb. und wesent. erw.

Mehr

ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER

ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER ZAHLUNGSDIENST- LEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER www.voksbank.at ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER INHALT Agemeine Informationen zu Zahungsdiensteistungen für Verbraucher 4

Mehr

Handbuch OES. Handreichung 6 Individualfeedback

Handbuch OES. Handreichung 6 Individualfeedback Handbuch OES Handreichung 6 Individuafeedback Autorenteam: Bärbe Bochmann Traude Gerstauer Mirosav Moravek Jürgen Niemeyer Ingo Prumbs (verantwortich) Vincent Richers Birgit Schoze-Thoe Theo Trçnde Handbuch

Mehr

Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt.

Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt. Der eine wartet, dass die Zeit sich wandet, der andere packt sie kräftig an und handet. Dante Aighieri TAKE YOUR CHANCE! Executive Search Personaber Managementber Interim Management Coaching Outpacementber

Mehr

Stipendien für angehende Erzieherinnen und Erzieher. in Hessen und Rheinland-Pfalz. In Kooperation mit. Hessisches Kultus ministerium

Stipendien für angehende Erzieherinnen und Erzieher. in Hessen und Rheinland-Pfalz. In Kooperation mit. Hessisches Kultus ministerium Stipendien für angehende Erzieherinnen und Erzieher in Hessen und Rheinand-Pfaz Bewerbung bis 31. Mai 2013 In Kooperation mit Hessisches Kutus ministerium Hessisches Sozia ministerium Das Programm Sie

Mehr

SICHERHEIT. Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte. Aktuelle Missverständnisse. www.vaeb.at. Seite 5. Seite 10

SICHERHEIT. Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte. Aktuelle Missverständnisse. www.vaeb.at. Seite 5. Seite 10 SICHERHEIT 1/12 ZUERST www.vaeb.at Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte Seite 5 Aktuee Missverständnisse Seite 10 Mitteiungsbatt des Unfaverhütungsdienstes der Versicherungsanstat für Eisenbahnen und Bergbau

Mehr

Quantitative Analyse mittels Titration

Quantitative Analyse mittels Titration Quantitative Anayse mittes Titration - Ermittung des Säuregehats in Speiseessig - Hausarbeit im Seminarfach Chemie Patrick Heinecke 25. November 2008 Inhatsverzeichnis 1 Einführung 3 2 Theorie 3 2.1 Titration.......................................

Mehr

SEPA-INFORMATION FÜR UNTERNEHMER. www.volksbank.at SEPA-INFORMATION FÜR UNTERNEHMER

SEPA-INFORMATION FÜR UNTERNEHMER. www.volksbank.at SEPA-INFORMATION FÜR UNTERNEHMER SEPA-INFORMATION FÜR UNTERNEHMER www.voksbank.at SEPA-INFORMATION FÜR UNTERNEHMER SEPA-INFORMATION FÜR UNTERNEHMER SEPA ist die Abkürzung der engischen Bezeichnung Singe Euro Payments Area und so den

Mehr

Natürlich schöne Zähne ein Leben lang

Natürlich schöne Zähne ein Leben lang Natürich schöne Zähne ein Leben ang Zahnimpantate Die eigenen Zähne gesund erhaten ist die Grundrege Nr. 1 Ihre eigenen Zähne sind ein perfektes Kunstwerk der Natur. Sie soten aes dafür tun, um sie mögichst

Mehr

Übungen zur Vorlesung. Mobile und Verteilte Datenbanken. WS 2008/2009 Übung 2 Anfrageoptimierung in zentralisierten Datenbanksystemen LÖSUNG

Übungen zur Vorlesung. Mobile und Verteilte Datenbanken. WS 2008/2009 Übung 2 Anfrageoptimierung in zentralisierten Datenbanksystemen LÖSUNG Dr. rer. nat. Sven Groppe Übungen zur Voresung Mobie und Verteite Datenbanken WS 28/29 Übung 2 Anfrageoptimierung in zentraisierten Datenbanksystemen Aufgabe 1: Fogende Reationen seien gegeben: LÖSUNG

Mehr

harting E-Business Angebote und Lösungen zum E-Business

harting E-Business Angebote und Lösungen zum E-Business harting E-Business Angebote und Lösungen zum E-Business Optimaer Kundenservice durch innovative E-Business-Systeme Die inteigente Nutzung informationstechnischer Systeme wird in Zukunft starken Einfuss

Mehr

Großübung Stabilität, elastische Knickung, Eulerfälle

Großübung Stabilität, elastische Knickung, Eulerfälle Großübung Stabiität, eastische nickung, Euerfäe Ein druckbeanspruchter gerader Stab kann seine unktion (Geichgewicht mit gerader Stabachse) verieren, auch wenn die im Stab vorhandene Druckspannung σ d

Mehr

Interessenkonflikte im Mergers & Acquisitions-Prozess

Interessenkonflikte im Mergers & Acquisitions-Prozess Ronad Weihe / Rainer Eschen Interessenkonfikte im Mergers & Acquisitions-Prozess Dr. Ronad Weihe ist Vice President im Bereich Corporate Fi- I. Eineitung Mergers & Acquisitions (M&A) verändern merkich

Mehr

Wenn... Dann... Sonst... Diese Abfrageoption werden Sie am öftesten benützen, da diese Option für die Serienbriefe von großer Bedeutung ist.

Wenn... Dann... Sonst... Diese Abfrageoption werden Sie am öftesten benützen, da diese Option für die Serienbriefe von großer Bedeutung ist. WinWord Water Staufer Die Ersteung von Serienbriefen ist sehr einfach. Anhand dieser Unterage ist es sehr eicht Serienbriefe zu gestaten. Fednamen öschen heraus. Sie können aber auch umgekehrt neue Fedna-

Mehr

ARBEITSRECHT......FÜR FRAUEN

ARBEITSRECHT......FÜR FRAUEN ARBEITSRECHT......FÜR FRAUEN 1 ARBEITSRECHT FÜR FRAUEN Maria Rinkens Gabriee Mickasch Januar 2011 2 INHALT Vorwort Warum diese Broschüre? Tei 1 I. In wechen Fäen hift das Agemeine Geichbehandungsgesetz?

Mehr

Vom steuerlichen Kontrollsystem zum Tax Performance Management System. Das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten

Vom steuerlichen Kontrollsystem zum Tax Performance Management System. Das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten Vom steuerlichen Kontrollsystem zum Tax Performance Management System Das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten Anforderungen Risiko Tax Compliance? Unternehmen sind

Mehr

11/97. November. DeutscherAnwaltVerein. DeutscherAnwaltVerlag. Beilage Das Berufsbild des Syndikusanwaltes. Aus dem Inhalt

11/97. November. DeutscherAnwaltVerein. DeutscherAnwaltVerlag. Beilage Das Berufsbild des Syndikusanwaltes. Aus dem Inhalt G 11041 DeutscherAnwatVerein Aus dem Inhat Beiage Das Berufsbid des Syndikusanwates Aufsätze Sebstverständnis des Syndikus (Braun) 573 Abschied vom Einzeanwat (Paas) 578 Wirtschaftsanwat und Strafverteidiger

Mehr

IDW S6 KONZEPTE FÜR DIE PRAXIS MIT KONKRETEN HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN DIREKT ZUM ERFOLG

IDW S6 KONZEPTE FÜR DIE PRAXIS MIT KONKRETEN HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN DIREKT ZUM ERFOLG IDW S6 GUTACHTEN KONZEPTE FÜR DIE PRAXIS MIT KONKRETEN HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN DIREKT ZUM ERFOLG IDW S6 GUTACHTEN Um die Finanzierung in schwierigen Unternehmensphasen zu sichern, benötigen Unternehmen ein

Mehr

Geprüfter Netzmeister Handlungsfeld Gas und/oder Wasser, Fernwärme, Strom

Geprüfter Netzmeister Handlungsfeld Gas und/oder Wasser, Fernwärme, Strom www.netzmeister-info.de BERUFSINFORMATION ZUR AUFSTIEGSFORTBILDUNG Geprüfter Netzmeister Handungsfed Gas und/oder Wasser, Fernwärme, Strom Impressum Herausgeber DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches

Mehr

Leitbildentwicklung in Schulen

Leitbildentwicklung in Schulen 21.21 Leitbidentwickung in Schuen RAINER ZECH Ein Leitbid ist eine gemeinsame Sebstbeschreibung der Organisation Schue durch deren Beschäftigte. Es so die Handungen der Organisation beziehungsweise der

Mehr

Ein Weiterbildungskonzept für (Nachwuchs-)Führungskräfte in einem mittelständischen Unternehmen

Ein Weiterbildungskonzept für (Nachwuchs-)Führungskräfte in einem mittelständischen Unternehmen Wirtschaft Imke Krome Ein Weiterbildungskonzept für (Nachwuchs-)Führungskräfte in einem mittelständischen Unternehmen Am Beispiel der X GmbH & Co. KG Diplomarbeit Fachhochschule Osnabrück University of

Mehr

ENERGIEAUSWEIS gemäßden$$ 16ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)vom''l 8. November 201 3

ENERGIEAUSWEIS gemäßden$$ 16ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)vom''l 8. November 201 3 ENERGEAUSWES gemäßden$$ 16ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)vom 8. November 201 3 $ für Wohngebäude Gütig bis: 08.03.2026 Registriernummer HH-2016-000842836 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudetei freistehendes

Mehr

SeminarangebotE. pfm-seminare: Praxisorientiert. Nachhaltig. Resultatfokussiert. Gewinnbringend

SeminarangebotE. pfm-seminare: Praxisorientiert. Nachhaltig. Resultatfokussiert. Gewinnbringend SeminarangebotE pfm-seminare: Praxisorientiert Nachhatig Resutatfokussiert Gewinnbringend Unsere Seminare sind anders! Sie sind resutatfokussiert und nachhatig ausgeegt! Seminare für persönichen und berufichen

Mehr

Inhalt: Seite 3 Wer wir sind und was wir tun. 4-5 Die Alternative. Holzinvestments in Brandenburg. 6-7 Unsere Bäume: Robinie und Paulownie

Inhalt: Seite 3 Wer wir sind und was wir tun. 4-5 Die Alternative. Holzinvestments in Brandenburg. 6-7 Unsere Bäume: Robinie und Paulownie Inhat: Seite 3 Wer wir sind und was wir tun 4-5 Die Aternative. Hozinvestments in Brandenburg 6-7 Unsere Bäume: Robinie und Pauownie 8 Unsere Pantagen 9 Die Vorgehensweise/Umwetschutz 10 Der Robinien Investmentpan

Mehr

Mustermietvertrag zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern

Mustermietvertrag zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern Mustermietvertrag zur Unterbringung von Füchtingen und Asybewerbern Dieses Formuar ist vor dem Unterschreiben von den Vertragsparteien zu überprüfen und an den besonders gekennzeichneten Steen () auszufüen.

Mehr

Ultrakurzpulslaser haben sich in den vergangenen. 3D-Oberflächenstrukturierung von Freiformflächen

Ultrakurzpulslaser haben sich in den vergangenen. 3D-Oberflächenstrukturierung von Freiformflächen 30 S M I K R O L A S E R B E A R B E I T U N G 3D-Oberfächenstrukturierung von Freiformfächen Mit ULTRAKURZPULSLASERN können funktionae Mikro- und Nanostrukturen auf Freiformoberfächen aufgebracht werden.

Mehr

Tatbestand. Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Nachteilsausgleich gemäß 113 Abs. 3, Abs. 1 BetrVG.

Tatbestand. Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Nachteilsausgleich gemäß 113 Abs. 3, Abs. 1 BetrVG. Interessenausgleich in der Insolvenz BetrVG 113 Abs. 3, Abs. l Die Verpflichtung des Insolvenzverwalters, den Betriebsrat über eine geplante Betriebsänderung zu unterrichten, diese mit ihm zu beraten und

Mehr

Checkliste Wärmepumpen 2010

Checkliste Wärmepumpen 2010 Checkiste Wärmepumpen 2010 Eine Verbraucherinformation Fas Sie in Ihrem Wohngebäude den Einbau einer Wärmepumpe zur Beheizung des Gebäudes und zur Warmwasserbereitung ernsthaft in Erwägung ziehen, bietet

Mehr

DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS

DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS BUSINESS + ADVENTURE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BUSINESS + ADVENTURE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Waldstraße 80 D 76661 Philippsburg DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS 30.06.2016

Mehr