Die Mitgliederversammlung fasst bei 13 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

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1 BESCHLUSS 9. DOSB-Mitgiederversammung am 7. Dezember 2013 DIE INTEGRITÄT DES SPORTLICHEN WETTBEWERBS SICHERN DOPING UND WETTBETRUG KONSEQUENT BEKÄMPFEN! Antrag des DOSB-Präsidiums und des Deutschen Tischtennis-Bundes 1 Die Mitgiederversammung fasst bei 13 Gegenstimmen und 2 Enthatungen fogenden Beschuss: 1. Die Integrität des sportichen Wettbewerbs ist das Lebenseixier sämticher Aktivitäten des organisierten Sports mit seinen 28 Miionen Mitgiedschaften in Vereinen und den vieen freiwiigen und ehrenamtichen Hefern/innen. Sie zu schützen ist Hauptaufgabe und Hauptinteresse aer Verantwortungsträger/innen im Sport. Darum git dem Kampf gegen Betrug durch Doping und gegen die Manipuation von Wettkämpfen zum Zweck des Wettbetrugs unser Hauptaugenmerk. In beiden Bereichen verfogen wir eine konsequente Nu-Toeranz-Poitik. 2. Eine gesicherte Finanzierung der Nationaen Anti Doping Agentur (NADA) ist die Grundvoraussetzung für einen erfogreichen Anti-Doping-Kampf. Darum begrüßen wir die Ankündigung im Koaitionsvertrag der neuen Regierungskoaition, die nachhatige Finanzierung der NADA sicherzusteen, und erwarten, dass dies nicht auf Kosten der Leistungssportförderung geschieht. Neben dem Bund und dem Sport, die die NADA derzeit finanzie hauptsächich tragen, entassen wir aber auch die anderen Partner, nämich die Länder und die Wirtschaft, nicht aus ihrer Verantwortung. Insgesamt git es, mit aen Stakehodern eine Struktur auszubauen, die dauerhaft eine verässiche Finanzierung der NADA gewähreistet. Der organisierte Sport ist bereit, seinen Beitrag in Höhe von rund 2 Mio. Euro für das kommende Jahr deutich zu erhöhen. 3. Die Mitgiederversammung begrüßt die im November beschossene Verschärfung des WADA- Codes ab Um den Kampf gegen Doping und die daran beteiigten Personen einschießich der Atheten/innen zu stärken, spricht sich der organisierte Sport für weitergehende strafrechtiche Regeungen einschießich einer Kronzeugenregeung und deren Bündeung mit den einschägigen Bestimmungen des Arzneimittegesetzes in einem Anti-Doping-Gesetz aus. Er begrüßt ausdrückich, dass die neue Regierungskoaition aut Koaitionsvertrag soche Regeungen schaffen wi, sofern die Grundsätze der Bestimmtheit von Straftatbeständen und die Verhätnismäßigkeit einer strafrechtichen Sanktion gewähreistet sind und die neuen Regeungen weder die verfassungsrechtich garantierte Autonomie des Sports unzuässig einschränken noch die Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit beeinträchtigen. Wir sprechen uns vor diesem Hintergrund wie der von Baden-Württemberg eingebrachte Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung eines Straftatbestandes Dopingbetrug gegen die Ausdehnung der Besitzstrafbarkeit auf geringe Mengen aus. Denn weder der Grundsatz der strict iabiity, aso der Verantwortichkeit des/der Sporters/in für die in seinem/ihrem Körper gefundenen Stoffe, noch die im sportrechtichen Verfahren geten- 1 Dieser gemeinsame Antrag ersetzt die bisherigen Einze-Anträge des DOSB-Präsidiums und des Deutschen Tischtennis-Bundes.

2 de Umkehr der Beweisast dürfen theoretisch oder praktisch angetastet oder eingeschränkt werden, wei sonst das schärfste Instrument zur Sanktionierung dopender Sporter/innen, nämich die sofortige Sperre, nicht mehr zur Verfügung stünde. Vor diesem Hintergrund erwartet der organisierte Sport, im weiteren Verfahren bis zur Verabschiedung eines Gesetzes eng beteiigt zu werden. 5. Wir werden auch einen weiteren Angriff auf die Integrität des Sports verstärkt ins Visier nehmen, nämich die Manipuation von Wettkämpfen zum Zweck des Wettbetruges, denn er rüttet ebenfas an den Grundfesten des Sports. Der DOSB spricht sich dafür aus, dass der Staat ein System zur Überwachung und Aufdeckung auf Sportwetten bezogener Manipuationen aufbaut, das einerseits die Früherkennung beabsichtigter Manipuationen ermögicht und damit die Grundage dafür iefert, sie durch entschossene Gegenmaßnahmen zu verhindern, und das andererseits vor aem Manipuationen, die erst während des Wettkampfs sichtbar werden, aufdeckt, um insgesamt dazu beizutragen, die bestochenen Hefer/innen im Sport und in seinem Umfed zu identifizieren und zu bestrafen. Die Aufgabe des Sports iegt vor aem in einer effektiven Präventionsarbeit, die über das Vorgehen der krimineen Akteure informiert und für das frühzeitige Erkennen von Anzeichen für Manipuationen sensibiisiert. Das Präsidium wird aufgefordert, einen Anti-Manipuations-Code für den organisierten Sport zum Schutz des sportichen Wettbewerbs zu schaffen. Begründung 1. Der sportiche Wettbewerb begeistert viee Miionen Menschen in Deutschand, ega ob sie sebst Sport treiben oder as Pubikum ihre Idoe anfeuern. Dabei stehen Spitzensport und Breitensport in einer engen Wechsebeziehung. Wo Sport popuär ist, sind auch die Menschen sportich; und wo Sport in der Breite getrieben wird, profitiert die Spitze. Der Sport fördert von Kindheit an die Auseinandersetzung mit Werten und vermittet die Erfahrung, dass Regen im sportichen wie soziaen Miteinander unerässich sind. Siege und Niederagen setzen große Emotionen frei. Sie zu verkraften, ernen gerade junge Menschen auf dem Spiefed oder in der Sporthae. Diese Gemeinsinn stiftenden und Gemeinschaft fördernden Wirkungen des Sports zu erhaten und auszubauen, ist genuines Interesse des DOSB. Darum ist es eine Hauptaufgabe aer Verantwortungsträger/innen im Sport, die Integrität des sportichen Wettbewerbs zu schützen. Diese wird insbesondere durch zwei Übe bedroht: Betrug vor aem durch Doping auf der einen und die Manipuation von Wettkämpfen zum Zweck des Wettbetrugs auf der anderen Seite. Hiergegen muss und wird der organisierte Sport auch weiterhin konsequent vorgehen. Er vertritt in beiden Bereichen eine Nu-Toeranz-Poitik und wird sich in den kommenden Jahren einerseits für die Schärfung repressiver Maßnahmen gegenüber jegicher Form von Doping und Manipuation im Sport einsetzen und andererseits seine Präventionsarbeit insbesondere für Kinder und Jugendiche ausbauen. 2. Der Anti-Doping-Kampf in Deutschand basiert auf der gewachsenen Arbeitsteiung und Zusammenarbeit zwischen Sport und Staat. Der Sport verfogt dopende Sporter/innen und bestraft sie unverzügich und hart durch sofort wirksame Sperren. Der Staat wendet sich mit seinem Strafrecht maßgebich gegen die Hintermänner, aso Ärzte/innen, Händer/innen und Betreuer/innen, ohne deren kriminees Wirken Doping und dessen Unterstützung heute praktisch nicht mögich sind. Beide Systeme müssen eng zusammenarbeiten und sich noch besser wechseseitig über gewonnene Erkenntnisse informieren. So müssen künftig ae Staatsanwatschaften in Deutschand je- 2

3 den Dopingfa zur Grundage eines Anfangsverdachtes gegen die (unbekannten) Hintermänner nehmen und zeitgeich entsprechende Ermittungen gegen diese eineiten. Umgekehrt unterrichten die Verbände zum frühestmögichen Zeitpunkt, noch vor dem/r Dopingtäter/in, die zuständige Staatsanwatschaft. 3. Die deutsche Anti-Doping-Gesetzgebung, durch den Gesetzgeber in den Jahren 2007 und 2013 verschärft, hat seit 2007, wie der Evauationsbericht der Bundesregierung vom September 2012 zeigt, zu einer Versechsfachung der Ermittungsverfahren und zu einer Verzwöffachung der Verurteiungen, teis mit mehrjährigen Gefängnisstrafen, geführt. Im Hinbick auf ihre öffentiche Wahrnehmung krankt sie aerdings daran, dass sie im Arzneimittegesetz versteckt ist. Bei der 8. DOSB-Mitgiederversammung am 8. Dezember 2012 hat der DOSB mit überwätigender Mehrheit weitere Schärfungen und Verbesserungen vorgeschagen, die - ebenso wie Empfehungen des von ihr angeregten Runden Tisches vom Februar teis noch uneredigt sind: die Einführung der zusätzichen Tathandung des Verbringens von bzw. des Handes mit Dopingmitten; die Erhöhung der Höchststrafe für Dopingvergehen von drei auf fünf Jahre; die einheitiche Anwendung der Anti-Doping-Gesetzgebung durch die Staatsanwatschaften; die fächendeckende Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwatschaften und die zusätziche Prüfung der Einrichtung von Schwerpunktkammern bei Landgerichten; die Formaisierung der Zusammenarbeit der Staatsanwatschaften, der Poizei und des Zos mit der NADA durch deren Aufnahme in die Richtinie für das Strafverfahren und das Bußgedverfahren (RiStBV) ; die Angeichung der Dopingmitte-Mengenverordnung an die WADA-Verbotsiste; die Erweiterung des Vortaten-Kataogs für Gedwäsche-Deikte um den Doping-Tatbestand. Damas hat die Mitgiederversammung auch festgestet: Der Anti-Doping-Kampf muss und wird weitergehen; seine Instrumente sind fortaufend zu schärfen. Sebstverständich ist der Sport für neue Vorschäge grundsätzich offen, sofern sie dem Dreikang von Prävention, Kontroe und Sanktion faktisch nützen, die Arbeitsteiung zwischen Sport und Staat stärken und das Prinzip der strict iabiity nicht in Frage steen. Der organisierte Sport bekräftigt diese Hatung und spricht sich, wie unter Ziffer 4 des Beschussentwurfs dargeegt, für weitergehende strafrechtiche Regeungen einschießich einer Kronzeugenregeung im Kampf gegen Doping und die daran beteiigten Personen (einschießich der Atheten/innen) und deren Bündeung in einem Anti-Doping-Gesetz aus. Er begrüßt ausdrückich, dass die neue Regierungskoaition aut Koaitionsvertrag soche Regeungen unter den im Beschusstext zitierten Voraussetzungen schaffen wi. Diese Forderungen beegen beispiehaft den karen Wien des Sports, ae Mögichkeiten zur weiteren Verschärfung repressiver Maßnahmen im Anti-Doping-Kampf zu nutzen, sofern sie nicht das eigene, dem staatichen hinsichtich Schneigkeit, Härte und Internationaität überegene Sanktionssystem zum Einsturz bringen. 3

4 4. Die Nationae Anti Doping Agentur (NADA), das Kompetenzzentrum für den Anti-Doping-Kampf in Deutschand, eidet nach wie vor an der ungesicherten Finanzierung ihres operativen Geschäfts. Während der Bund und der Sport ihre eingegangenen Verpfichtungen erfüen und erhebiche Beiträge eisten, ja sogar zu zusätzichem Engagement bereit sind, tragen die Länder und die Wirtschaft bisang nur rudimentär zur Finanzierung der NADA bei. Die Mitgiederversammung begrüßt, dass die Landessportbünde beschossen haben, ihren Finanzierungsbeitrag von auf Euro jährich anzuheben. Um ein weiteres Zeichen zu setzen, spricht sich die Mitgiederversammung dafür aus, den vom DOSB geeisteten Beitrag zur Grundfinanzierung, der seit 2011 bereits von auf Euro jährich gesteigert wurde, zunächst im kommenden Jahr um weitere auf Euro zu erhöhen. Sie bittet zugeich die Spitzenverbände, die für die Finanzierung der Dopingkontroen insgesamt rund 1,4 Mio. Euro aufbringen, zusätzich einen Overhead-Beitrag in Höhe von Euro zu erbringen. Auch die Stiftung Deutsche Sporthife hat sich bereit erkärt, ihren Antei von bisang Euro jährich aufzustocken. Insgesamt steigert der Sport damit seinen Finanzierungsbeitrag erhebich ein starkes Statement, das auf die übrigen Partner im Anti-Doping-Kampf ausstrahen sote. 5. Ein weiterer Angriff auf die Integrität des Sports droht durch die Organisierte Kriminaität, die in den etzten Jahren verstärkt den gobaen Sportwetten-Markt as Betätigungsfed entdeckt hat. Hier geht es einerseits um die seit vieen Jahren praktizierte Gedwäsche iega erworbener Geder (die den Sport nicht unmittebar gefährdet und außerhab seines Einfussbereiches iegt) und andererseits darum, sportiche Wettbewerbe mit Hife von Akteuren aus dem Sport zu manipuieren, um darauf hohe Beträge zu setzen und entsprechend extreme Wetteröse zu erzieen. Soche manipuierten Wettkämpfe rütten an den Grundfesten des Sports, wei sie Werte wie Fairness und Respekt zerstören. Die Betrüger operieren auf dem wetweiten Sportwetten-Markt vernetzt und internationa. Dabei nutzen sie die Angebote izenzierter wie iegaer, privater wie staaticher Wettveranstater. Regionaer Schwerpunkt ist Asien, wei dort nahezu unbegrenzte Summen anonym gesetzt werden können. Die Manipuationen von Sportveranstatungen zum Zweck des Wettbetrugs haben immer drei Geschädigte: erstens den Sportwetten-Anbieter, der dadurch vie Ged veriert, zweitens das Pubikum ega ob es wettet oder edigich zuschaut, das um einen fairen Wettkampf betrogen wird, und damit schießich drittens den Sport sebst, dessen Integrität angegriffen wird. Deshab ist der Sport nationa wie internationa gefordert, sich gegen diesen Angriff zu verteidigen. Auf dem Fed des Wettbetrugs durch Spiemanipuationen existieren keine gesonderte Verfogungs- und Sanktionierungsinstitution und bisang auch kein as Code formaisiertes Kontrosystem. Hier sind vor aem die zuständigen staatichen Steen gefordert. Aufgabe des Sports ist es, über das Vorgehen der krimineen Akteure zu informieren und damit einen wesentichen Beitrag zur Prävention zu eisten. Darüber hinaus steht er in der Pficht, Anzeichen für Manipuationen zu identifizieren und ggfs. den Strafverfogungsbehörden zu meden, damit die Verantwortichen bestraft werden können. Auf internationaer Ebene hat das IOC bereits 2011 die Initiative ergriffen und eine Arbeitsgruppe aus Vertretern/innen des internationaen Sports, der Regierungen mit ihren nationaen und internationaen Strafverfogungsbehörden und von Sportwetten-Veranstatern gebidet. Der DOSB unterstützt zudem die gegenwärtigen Arbeiten des Europarates an einer internationaen Konvention gegen Spiemanipuationen und erwartet daraus Impuse für die wetweite Kooperation. 4

5 Der DOSB spricht sich dafür aus, ein System zur Überwachung und Aufdeckung auf Sportwetten bezogener Manipuationen aufzubauen, das einerseits die Früherkennung beabsichtigter Manipuationen ermögicht und damit die Grundage dafür iefert, sie durch entschossene Gegenmaßnahmen zu verhindern, und das andererseits vor aem Manipuationen, die erst während des Wettkampfs sichtbar werden, detektiert, um insgesamt dazu beizutragen, die bestochenen Hefer/innen im Sport und in seinem Umfed zu identifizieren und zu bestrafen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist auch, in Deutschand den existierenden Markt seriöser Wettveranstater nach dem von den Ländern geschossenen Gücksspieänderungsstaatsvertrag in die Legaität mit kontroierten Rahmenbedingungen zu überführen. Der DOSB wird seine Mitgiedsorganisationen über die Entwickungen im Kampf gegen Wettbetrug kontinuierich informieren und Empfehungen zur Verhinderung und Aufdeckung von Manipuationen erarbeiten. Zie ist es, einen Anti-Manipuations-Code für den organisierten Sport zum Schutz der Integrität des sportichen Wettbewerbs zu schaffen. DOSB-Präsidium Deutscher Tischtennis-Bund 5

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