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1 Leistungsbeschreibung für die Erstellung der Ex-ante-Evaluierung des Operationellen Programms des Saarlandes für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Auftraggeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Referat C/2: Verwaltungsbehörde Europäischer Sozialfonds Franz-Josef-Röder-Straße Saarbrücken Ansprechpartner: Klaus-Peter Pfahler Hubertus Stoll Seite 1

2 1. Ausgangslage und Ziel Für die kommende Förderperiode erstellt das Saarland im Bereich der Strukturfonds ein neues Operationelles Programm (OP) für den ESF im Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung. Dieses Programm tritt an die Stelle des Operationellen Programmes des Saarlandes für den ESF in der Förderperiode im Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Hierzu ist eine Ex-ante-Evaluierung zu erstellen. Das für die Erstellung des neuen OP zuständige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes vergibt die Erarbeitung einer Ex-ante-Evaluierung im Wege der freihändigen Vergabe an einen externen Auftragnehmer. 2. Auftragsgegenstand Gegenstand des Auftrages ist die Ex-ante-Evaluierung des Operationellen Programms des Saarlandes für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode im Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung ". Die Ex-ante-Evaluierung ist unabdingbare Voraussetzung für die Akzeptanz des vorgelegten OP durch die Europäische Kommission. Anhand einer Analyse und Bewertung soll geprüft werden, ob die Programmstrategie und die Umsetzungsmodalitäten mit den globalen Zielen der Europäischen Gemeinschaft, der Allgemeinen Verordnung sowie der ESF-Verordnung übereinstimmen und ob diese geeignet sind, sich den Zielen der europäischen Kohäsionspolitik (wirtschaftlicher, sozialer, territorialer Zusammenhalt) weiter anzunähern sowie die Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 sicherzustellen. Zugleich hat die Ex-ante-Evaluierung auch eine wichtige Funktion für das Saarland selbst, da die neue Förderperiode nicht aus einer reinen Fortsetzung der Förderaktivitäten der Förderperiode besteht, sondern auch auf neue Herausforderungen reagieren, Ergebnisse von Zwischenbewertungen aufgreifen und gezielt bestehende Chancen nutzen muss. In diesem Kontext dient die Ex-ante-Evaluierung auch der Qualitätsverbesserung des OP für den ESF und der Unterstützung der Programmierung. Das Guidance document on ex-ante evaluation: The Programming Period Monitoring and Evaluation of European Cohesion Policy (Draft 15 March 2012) ist das zentrale Dokument für die Struktur und die Elemente der Ex-ante-Evaluierung des OP der Förderperiode Demzufolge muss sie mindestens fünf Hauptbestandteile bzw. Untersuchungsschwerpunkte umfassen: (1) Die Bewertung der Konsistenz und Kohärenz der Programmstrategie Konsistenz und Kohärenz der Programmstrategie stellen die Kernelemente der Exante-Evaluierung dar. Dabei geht es zum einen um die Frage der Angemessenheit und Schlüssigkeit der vorgesehenen Interventionen im Hinblick auf die festgestellten Herausforderungen und Potentiale der SWOT-Analyse, aber auch im Hinblick auf die Kernziele der Strategie Europa 2020, zum anderen um die Frage, inwieweit der Programmentwurf mit den Politiken der Europäischen Union, des Bundes und des Saarlandes im Einklang steht oder ob sich hier möglicherweise Unvereinbarkeiten oder Zielkonflikte abzeichnen. Die Bewertung von Konsistenz und Kohärenz des Programms soll einerseits auf der Gesamtprogrammebene, andererseits auf der Ebene der thematischen Ziele und In- Seite 2

3 vestitionsprioritäten sowie der daraus abgeleiteten Aktivitäten des Programms erfolgen. Darüber hinaus sollen in die Bewertung von Konsistenz und Kohärenz die Querschnittsziele Chancengleichheit und Nachhaltigkeit sowie die konsequente Umsetzung des Gender-Maistreaming-Prinzips einbezogen werden. (2) Die Beurteilung der Indikatoren, des Monitorings und der Evaluation Dieser Aufgabenbereich soll sowohl eine Bewertung der vorgeschlagenen Indikatoren, einschließlich der quantifizierten Zielvorgaben umfassen, als auch eine aktive Mitwirkung bei den erforderlichen Anpassungen des Monitoringsystems und der Evaluierungsstrategien. (3) Die Konsistenz der finanziellen Mittelverteilung Die Ex-ante-Bewertung soll im Rahmen dieses Moduls die Konsistenz der Mittelzuweisungen im Hinblick auf die identifizierten Herausforderungen und Bedürfnisse auf Ebene der thematischen Ziele und Investitionsprioritäten beurteilen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Mittelzuweisungen im Einklang mit den Herausforderungen stehen. (4) Den Beitrag zur Strategie Europa 2020 Die Ex-ante-Evaluierung soll den Beitrag des OP zur Strategie Europa 2020 bewerten und zwar unter Berücksichtigung der ausgewählten thematischen Ziele und Investitionsprioritäten einerseits und unter Berücksichtigung der nationalen und regionalen Bedürfnisse andererseits. Zusätzlich zur Überprüfung der Konsistenz des Programms mit der Strategie Europa 2020, der Interventionslogik und der beabsichtigten Ergebnisse soll die Ex-ante-Evaluierung Aussagen dazu treffen, in welchem Umfang das OP dazu beiträgt, die jeweiligen Ziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen. (5) Die strategische Umweltprüfung Nach den bisherigen Ausführungen im Guidance document on ex-ante evaluation ist eine strategische Umweltprüfung obligatorisch für Infrastrukturmaßnahmen, nicht für Programme, die soft activities wie Ausbildung umfassen. Aktuelle Regelungen im noch ausstehenden Annex 1 des Guidance document on ex-ante evaluation sind zu beachten. Das Guidance document on ex-ante evaluation: The Programming Period Monitoring and Evaluation of European Cohesion Policy (Draft 15 March 2012) nimmt ausdrücklich und umfassend Bezug auf Artikel 48 des Entwurfs der Allgemeinen Verordnung, der die verschiedenen Bestandteile auflistet, die im Rahmen der Ex-ante-Evaluierung des neuen OP für die Förderperiode zu beurteilen sind: (a) der Beitrag zur EU-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum auf Grundlage der ausgewählten thematischen Ziele und Prioritäten unter Berücksichtigung der nationalen und regionalen Bedürfnisse; (b) die interne Kohärenz des vorgeschlagenen Programms bzw. der vorgeschlagenen Maßnahmen und den Bezug zu anderen relevanten Instrumenten; (c) die Übereinstimmung der Zuweisung der Haushaltsmittel mit den Programmzielen; (d) die Übereinstimmung der ausgewählten thematischen Ziele, der Prioritäten und der entsprechenden Ziele der Programme mit dem Gemeinsamen Strategischen Rahmen, der Partnerschaftsvereinbarung, den länderspezifischen Emp- Seite 3

4 fehlungen nach Artikel 121 Absatz 2 des Vertrags und den nach Artikel 148 Absatz 4 des Vertrags angenommenen Ratsempfehlungen; (e) die Relevanz und Klarheit der vorgeschlagenen Programmindikatoren; (f) wie der erwartete Output zu den Ergebnissen beiträgt; (g) ob die quantifizierten Zielwerte für Indikatoren realistisch sind; berücksichtigt wird hierbei die vorgesehene Unterstützung aus den GSR-Fonds; (h) die Argumentation für die vorgeschlagene Unterstützungsart; (i) die Angemessenheit der Humanressourcen und der administrativen Leistungsfähigkeit für die Verwaltung der Programme; (j) die Eignung der Verfahren für das Monitoring der Programme und für die Erhebung der für die Evaluierungen notwendigen Daten; (k) die Eignung der für den Leistungsrahmen ausgewählten Etappenziele; (l) die Angemessenheit der geplanten Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen und zur Verhinderung von Diskriminierung; (m) die Angemessenheit der geplanten Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. 3. Grundlagen und Bezugsquellen Wesentliche zu berücksichtigende Dokumente für den unter (2.) geschilderten Auftrag sind zunächst: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom , COM (2011) 615 final/2; Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1801/2006 vom , KOM (2011) 607 final/2; Fiche no 1 Strategic planning and programming ohne Datum; Fiche no 2 Summary of provisions für ringfencing of funds ohne Datum; Fiche no 3 List of delegated and implementing powers proposed in the Common Provisions, ERDF, ESF, Cohesion Fund, ETC and EGTC regulations vom ; Fiche no 4 Draft PC template for the main elements of the partnership contract vom ; Fiche no 5A Draft Template for the main elements of the Operational Programme vom ; Fiche no 5B Examples of key elements of the Operational Programmes vom ; Fiche no 5C Examples of key elements of the Operational Programmes (for the European Social Fund) vom ; Seite 4

5 Fiche no 6 Categories of intervention vom ; Fiche no 7 Common Strategic Framework vom ; Fiche no 8 Performance Framework Reserve vom ; Fiche no 9 Simplification in the legislative framework for cohesion policy for vom ; Fiche no 10 Ex-ante-conditionality ohne Datum; Fiche no 11 E-Cohesion Policy vom ; Fiche no 12 Financial Instruments vom ; Fiche no 13 European Social Fund Policy Based Guarantees ; Fiche no 14 Reporting Arrangement for the CSF-Funds in vom ; Fiche no 15 Article 54 Flat Rates vom ; Fiche no 19 Common Strategic Framework vom ; Fiche no 20 Innovative Actions In Urban Areas ; Fiche no 21 Definition of the area and population covered by the local development strategies vom ; Fiche no 22 The Urban Development Platform vom ; Guidance document on ex-ante evaluation: The Programming Period Monitoring and Evaluation of European Cohesion Policy (Draft 15 March 2012); Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: Wesentliche Aspekte eines Gemeinsamen Strategischen Rahmens (GSR) 2014 bis 2020 für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds vom , SWD (2012) 61 endgültig; Mitteilung der Kommission EUROPA Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum vom ; Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 {SEK(2010) 488 endgültig}; Nationales Reformprogramm 2012 vom März 2012; Empfehlungen des Rates zum Nationalen Reformprogramm Deutschlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm für die Jahre Operationelles Programm des Saarland für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode im Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ; Zwischenevaluierung des Operationellen Programms des Saarlandes für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode im Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung vom Die o.g. Quellen werden auf der Website zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind alle im Laufe der Erstellung der Ex-ante-Evaluierung erlassenen einschlägigen Verordnungen, Durchführungsbestimmungen und Regelungen in der jeweils geltenden Fassung bzw. in der aktuellsten Entwurfsfassung zu berücksichtigen. Dies gilt neben den Spezialvorschriften der einzelnen Fonds auch für die Elemente der EU 2020-Strategie und des Gemeinsamen Strategischen Rahmens sowie für die Vorgaben zu einem Gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungssystem. Seite 5

6 4. Begleitung des Verfahrens durch den Auftraggeber Die Ex-ante-Evaluierung ist der KOM gemeinsam mit dem Entwurf des OP des Saarlandes für den ESF sowie einer Zusammenfassung vorzulegen; sie ist somit parallel zum Erstellungsprozess des OP durchzuführen. Die Ergebnisse der Ex-ante- Evaluierung und die Festlegungen im Entwurf des OP müssen daher in engster Absprache mit dem Auftraggeber erstellt werden und erfordern eine konsequente Zusammenarbeit der Auftragnehmer für die OP-Erstellung mit den Auftragnehmern für die Ex-ante-Evaluierung. Um einen ständigen Dialog zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zu gewährleisten, ist von Seiten des Bewerbers ein Ansprechpartner zu benennen. Der Auftraggeber begleitet die Erstellung der Ex-ante-Evaluierung und lässt sich über den Stand der Erarbeitung regelmäßig informieren, um gegebenenfalls auftretende Probleme frühzeitig identifizieren und beheben zu können. Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er nach Einladung an den Beratungen mit dem Auftraggeber teilnimmt, um Fortschritte, Probleme sowie Ergebnisse darzustellen und Fragen des Auftraggebers zu beantworten. Vorgaben des Auftraggebers, die im laufenden Erstellungsprozess eingebracht werden, müssen vom Auftragnehmer in die Analyse eingepflegt werden. Der Auftragnehmer nimmt bei Bedarf an Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit der Ex-ante-Evaluierung stehen, teil und trägt gegebenenfalls vor. Dazu gehören insbesondere Veranstaltungen mit Wirtschafts- und Sozialpartnern. Die Ergebnisse sind in einem Bericht in Anlehnung an die Gliederung nach Artikel 48 Ziffer 3 des Entwurfes zur Allgemeinen Verordnung festzuhalten. Eine Zusammenfassung der Ex-ante-Evaluierung gemäß Artikel 48 Ziffer 2 Satz 2 des Entwurfes zur Allgemeinen Verordnung ist zu erstellen. 5. Vorläufige Zeitplanung Die Zeitplanung für die Erstellung des OP des Saarlandes für den ESF in der Förderperiode und damit auch für die Erstellung der Ex-ante-Evaluierung ist einerseits abhängig von der Zeitplanung des Bundes. Nach Artikel 13 des Entwurfs der Allg.-VO muss der Mitgliedstaat Deutschland zur Umsetzung der Strukturfonds eine PV erstellen, die unter Federführung des BMWi erarbeitet wird. Ein Teil der PV wird den ESF umfassen. Zur Ausarbeitung der Inhalte der PV müssen die ESF- Verwaltungsbehörden der Bundesländer dem BMAS zuliefern, das für die Regelungen des ESF zuständig ist. Die PV muss der KOM durch das BMWi im Juli 2013 vorgelegt werden, die dann in den Folgemonaten über deren Annahme entscheidet. Für den Abstimmungsprozess zwischen Bund und Ländern hat der Bund deshalb einen engen Zeitplan vorgelegt. Andererseits wird die Zeitplanung maßgeblich bestimmt von den laufenden Verhandlungen zu den einschlägigen Verordnungen, dem Gemeinsamen Strategischen Rahmen, dem Partnerschaftsvertrag sowie der endgültigen Verabschiedung derjenigen unter 3. genannten Dokumente, die bislang lediglich als Entwurf vorliegen. Nach derzeitigem Planungsstand werden vorläufig folgende Fristen für die Berichtslegung der Ex-ante-Evaluierung angesetzt: 10/ /2013: Kontinuierliche Durchführung der Ex-ante-Evaluierung in Abstimmung mit dem Auftraggeber Seite 6

7 01/2013: Vorlage des ersten (Teil-)Entwurfes des Berichtes über die Ex-ante- Evaluierung an den Auftraggeber (Teilinhalte in Absprache mit dem Auftraggeber) 03/2013: Vorlage des zweiten vollständigen Entwurfes des Berichtes über die Exante-Evaluierung an den Auftraggeber ab 03/2013: Finalisierungsprozess der Ex-ante-Evaluierung und Berichterstellung in Abstimmung mit dem Auftraggeber 04/ /2013: ggfs. Anpassung der Ex-ante-Evaluierung an den endgülti- gen Gemeinsamen Strategischen Rahmen (GSR) bis 06/2013: kontinuierlicher Abstimmungsprozess der Vereinbarkeit des ESF-OP- Entwurfes und der Ex-ante-Evaluierung 04/ /2013: Überprüfung der Übereinstimmung der ausgewählten thematischen Ziele, der Prioritäten und der entsprechenden Ziele des Programmes mit dem endgültigen Gemeinsamen Strategischen Rahmen, der Partnerschaftsvereinbarung, etc. gemäß Artikel 48 Ziffer 3 Buchstabe d) und ggfs. Anpassung bis 06/2013: Vorlage einer Zusammenfassung der Ex-ante-Evaluierung gemäß Artikel 48 Ziffer 2 Satz 2 des Entwurfes zur Allgemeinen Verordnung 07/2013: die Ex-ante-Evaluierung muss zusammen mit dem neu erstellten OP der Europäischen Kommission vorgelegt werden Textbausteine sind rechtzeitig für die Übernahme in die Programmdokumente schriftlich und graphisch aufzubereiten. Zudem ist auch in der Kalkulation zu berücksichtigen, dass sich der Auftragnehmer nach Einreichung der Programmdokumente zur Klärung von zu erwartenden Rückfragen der Europäischen Kommission im Genehmigungsverfahren zur Verfügung stellt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Prozess der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission weitere Anpassungen erforderlich und vom Auftragnehmer zu erarbeiten sind. Die Vertragslaufzeit endet mit der Genehmigung des Operationellen Programms durch die Europäische Kommission. 6. Bietergemeinschaften Bei der Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung beizufügen, in der: die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, alle Vertreter aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, die rechtsverbindliche Vertretungsmacht des bevollmächtigten Vertreters für die Mitglieder der Bietergemeinschaft bestätigt wird, sowie die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft anerkannt wird. 7. Zuschlagskriterien Bei der Vergabe des Auftrags wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der folgenden Kriterien ausgewählt: zu 40% anhand der Qualität des eingereichten Konzepts, das nach den Unterkriterien Qualität, Klarheit und Nachvollziehbarkeit des Konzepts, Überzeugungskraft der Projektplanung und Umfang der Prozessbegleitung bewertet wird, zu 30% anhand des verfolgten methodischen Ansatzes sowie Seite 7

8 zu 30% anhand des Angebotspreises. 8. Angebotslegung Die potentiellen Auftragnehmer sollen in ihrem Angebot die durchzuführenden Arbeiten sowie die aus ihrer Sicht geeignete inhaltliche und methodische Vorgehensweise darstellen. Anzugeben sind zudem: die Anzahl der für den Auftrag kalkulierten Tagwerke und der zugrunde gelegte Tagessatz (inklusive Nebenkosten, unter getrennter Ausweisung der Mehrwertsteuer) sowie der sich hieraus ergebende Angebotsgesamtpreis (inklusive Nebenkosten, unter getrennter Ausweisung der Mehrwertsteuer). Angebote müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 31. August 2012 auf postalischem und elektronischem Weg bei folgender Adresse eingegangen sein: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes Referat C/2: Verwaltungsbehörde Europäischer Sozialfonds Franz-Josef-Röder-Str Saarbrücken Telefon: Fax: Zugelassen sind nur Angebote in deutscher Sprache, die rechtsverbindlich unterschrieben sind. Eine Kostenerstattung für die Bearbeitung des Angebots findet nicht statt. Die Bewerber werden schriftlich über das Ergebnis der Vergabe in Kenntnis gesetzt. Seite 8

Insbesondere auf Basis der unter (3.) genannten Grundlagen und Bezugsquellen soll der Auftragnehmer folgende Leistungen erbringen:

Insbesondere auf Basis der unter (3.) genannten Grundlagen und Bezugsquellen soll der Auftragnehmer folgende Leistungen erbringen: Leistungsbeschreibung für die sozioökonomische Analyse und SWOT- Analysen des EFRE- und ESF-Programms im Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Saarland 2014-2020 sowie des ELER-Programms 2014-2020

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