Vergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung der Maßnahme Sozialstundenabbau und pädagogische Begleitung von Schulverweigerern Deine Chance!
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- Reinhardt Sternberg
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1 Vergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung der Maßnahme Sozialstundenabbau und pädagogische Begleitung von Schulverweigerern Deine Chance! Seite 1 von 14
2 Vorbemerkung: Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angaben beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die männliche als auch die weibliche Form. Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet. Sofern in den vorliegenden Vergabeunterlagen von Bietern/Auftragnehmern die Rede ist, gilt dies gleichlautend soweit nichts anders angegeben sowohl für Einzelbieter als auch für Bietergemeinschaften. von der Auftraggeberin die Rede ist, ist damit soweit nichts anderes angegeben die Maß- Arbeit kaör als zuständige Stelle für zusätzliche kommunale Angebote im Bereich Schulverweigerung ab 14 Jahren im Landkreis Osnabrück gemeint. A. Allgemeine Informationen 1. Angebotsabgabe, Ansprechpartner, Fristen Die Auftraggeberin beabsichtigt im Wege der Öffentlichen Ausschreibung gemäß 3 Abs. 1 Satz 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) die Maßnahme Sozialstundenabbau und pädagogische Begleitung von Schulverweigerern zu vergeben. Die unterschriebenen Angebote müssen in einem verschlossenen Umschlag/Paket adressiert an die MaßArbeit kaör Übergangsmanagement Schule-Beruf Abteilung Verwaltung Zimmer 3153 Am Schölerberg Osnabrück mit der Aufschrift rechtzeitig bis zum Nicht öffnen! Ausschreibungsunterlagen Vergabe-Nr.: 2013-MaßArbeit kaör ÜMSB-04 Seite 2 von 14
3 Ablauf der Angebotsfrist am , Uhr, bei der vorgenannten Angebotsstelle eingegangen sein. Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete oder nicht ordnungsgemäß verschlossene oder nicht rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten Angebotsstelle eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. Nebenangebote sind unzulässig. Mit Angebotsabgabe ist der Bieter an sein Angebot gebunden, sofern er es nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich zurückzieht. Änderungen, Ergänzungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie sind bei der Angebotsstelle in entsprechend gekennzeichnetem und verschlossenem Briefumschlag einzureichen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingangsstempel der Angebotsstelle. Die Auftraggeberin gewährt keine Entschädigung für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am Aufteilung der Leistung Die Maßnahme soll für 7 Regionen durchgeführt werden. Sie wird in 7 Teillosen wie folgt vergeben: Los-Nr. 1: 8 Teilnehmerplätze für Belm, Wittlager Land, Bissendorf, Wallenhorst, Los-Nr. 2: 8 Teilnehmerplätze für Bramsche, Samtgemeinde Neuenkirchen, Samtgemeinde Bersenbrück, Los-Nr. 3: 6 Teilnehmerplätze für Dissen, Glandorf, Bad Rothenfelde, Bad Laer, Hilter, Los-Nr. 4: 4 Teilnehmerplätze für die Samtgemeinde Fürstenau, Los-Nr. 5: : 6 Teilnehmerplätze für Georgsmarienhütte, Hasbergen, Hagen, Bad Iburg, Los-Nr. 6: 6 Teilnehmerplätze für die Samtgemeinde Artland, Los-Nr. 7: 8 Teilnehmerplätze für Melle. Es kann nur für eine vollständige Einzellosleistung ein Angebot abgegeben werden. Es ist möglich das einzelne Anbieter sich auf mehrere Lose bewerben. 3. Bieterfragen Sollten im Rahmen der Angebotserstellung maßnahmebezogene oder verfahrensrechtliche Fragen entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus den Vergabeunterlagen erschließt, können diese Fragen längstens bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich an die MaßArbeit kaör, Seite 3 von 14
4 Übergangsmanagement Schule-Beruf, Zimmer 3153, Am Schölerberg 1, Osnabrück oder an Frau Löhnicker unter: zur Beantwortung gestellt werden. Antworten auf mögliche Fragen der Bieter werden denjenigen, die die Ausschreibungsunterlagen angefordert haben, in Form eines Fragen-/Antwortkataloges übersandt. Die Antworten werden zum Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Außerdem werden im Fragen- und Antwortkatalog bei Bedarf Änderungen, Ergänzungen sowie Hinweise der Auftraggeberin zum Vergabeverfahren bekannt gegeben. Im Interesse der Bieter sollten auftretende Fragen unverzüglich schriftlich gestellt werden, damit den Bietern ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebots- und Konzepterstellung zu berücksichtigen. 4. Konzepterstellung Der Bieter hat in seinem Angebotskonzept darzustellen, wie er die in der Leistungsbeschreibung aufgestellten Anforderungen erfüllen und wie er die Qualität der Durchführung sicherstellen wird. Bei der Konzepterstellung ist konkret auf die Maßnahme des jeweiligen Loses einzugehen. Das Konzept ist entsprechend der in der Bewertungsmatrix unter Punkt 13.4 vorgegebenen Reihenfolge der Wertungskriterien zu gliedern. Sofern dieses nicht nach der vorgegebenen Gliederung erstellt worden ist, wird es ausgeschlossen. Der Umfang des Gesamtkonzepts ohne die in den Vergabeunterlagen ggf. geforderten Anlagen soll insgesamt 8 Seiten (Schriftgrad 11 pts) nicht übersteigen. Verweise z. B. auf andere Stellen des Angebotes, auf Anlagen etc. ersetzen nicht die an dieser Stelle geforderten Ausführungen zum Konzept und werden somit nicht gewertet. B. Leistungsbeschreibung 1. Ziele Ziele der zu vergebenden Maßnahme sind: 1. Reintegration in Schule und Reduzierung der unentschuldigten Fehlzeiten in der Schule, 2. Vollständige Ableistung der Sozialstunden, 3. Die persönliche Situation ist geklärt und entsprechende Hilfen sind eingeleitet. Das Angebot bietet Jugendlichen, die aufgrund unterschiedlichster Gründe (z. B. familiärer Problemlagen, mangelndem Selbstwertgefühl, Antrieblosigkeit, Mobbingerfahrung) eine Schulverwei- Seite 4 von 14
5 gerungshaltung entwickelt haben und der Ableistung ihrer Sozialstunden nicht nachkommen, eine sozialpädagogische Unterstützung während der Ableistung der Sozialstunden an. Außerhalb der Schulzeit sollen Jugendliche wieder lernen, gerne zu lernen und die Schule als schützenden sowie wertschätzenden Ort für ihre Persönlichkeitsentwicklung wahrnehmen. 2. Zielgruppe Die Maßnahme ist ausgelegt für Schulverweigerer ab dem 14. Lebensjahr, gegen die aufgrund der Unterrichtsversäumnisse eine gerichtliche Auflage zur Ableistung von Sozialstunden vorliegt. 3. Zugang Die Fachberatung Schulverweigerung der Auftraggeberin regelt die Zuführung der Teilnehmer in die Maßnahme. Die Teilnehmerfindung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Meldestellen und den Sozialräumen des Fachdienstes Jugend des Landkreises Osnabrück sowie dem Projektträger. Grundsätzlich erfolgen der Zugang zur Maßnahme und die Teilnahme für die Jugendlichen auf freiwilliger Basis. Vor dem Hintergrund der individuellen Problemlage eines Jugendlichen gibt die Fachberatung erste Informationen über Inhalte und Ablauf der Maßnahme, die dann im Rahmen eines ausführlichen Erstgesprächs beim Träger vertieft werden. Die Eltern und Erziehungsberechtigten des Jugendlichen werden am Einmündungsprozess verantwortlich beteiligt. 4. Inhalte Zeitpunkt Inhalt Einstieg fortlaufend Aufsuchende Arbeit, Individuelle Aktivierungsplanung, Aufbau einer tragfähigen Beziehung, Sicherstellen des Schulbesuchs, zeitnahe Ableistung der Sozialstunden. Aktivierung Aufsuchende Arbeit, Einzelfallarbeit, Gruppenarbeit, Ableistung der Sozialstunden. Abschluss max. 6 Monate Abbau der Sozialstunden ist erfolgt bzw. läuft, nach Abschlussgespräch unter Beteiligung der Eltern und der Projektbeginn Fachberatung Schulverweigerung und Übergabe an die Fachberatung Schulverweigerung, ggf. Übergabe an weiteren flankierende Angebote. Seite 5 von 14
6 Die Sozialstunden können bei dem Auftragnehmer oder einem externen Anbieter abgeleistet werden. Dieses legt die Sozialstundenvermittlungsstelle der Sozialräume des Fachdienstes Jugend des Landkreises Osnabrück nach Zuschlagserteilung in Absprache mit dem Auftragnehmer und der Koordination Handlungsfeld Schulverweigerung der Auftraggeberin fest. Leistet der Teilnehmer seine Sozialstunden bei einem externen Anbieter ab, hält der Auftragnehmer Kontakt zur Ableistungsstelle und unterstützt den Teilnehmer falls notwendig über den aufsuchenden Ansatz. Die sozialpädagogische Begleitung verfolgt neben den eigentlichen Aufgaben in der Projektstelle den aufsuchenden Ansatz durch Gespräche in der gewohnten Umgebung (z. B. Hausbesuche, Elterngespräche), um so die Teilnahme an der Maßnahme sicherzustellen. 5. Individuell begleitende Unterstützung der Teilnehmenden Die betreuende sozialpädagogische Fachkraft vereinbart mit jedem Teilnehmer einen individuell zugeschnittenen Aktivierungsplan. Beginnend mit dem Eingangsprofiling und der Feststellung des Unterstützungsbedarfs, werden mit dem Teilnehmer Ziele vereinbart und Handlungsschritte geplant. Der Aktivierungsplan muss mit dem Teilnehmer reflektiert, auf Erfolg geprüft, ggfs. neu formuliert und fortgeschrieben werden. Zusätzlich sollen niedrigschwellige und realistische Klein-Ziele mit dem Teilnehmer vereinbart und reflektiert werden. Innerhalb der individuellen Begleitung muss das Gesamtumfeld des Teilnehmers in den Blick genommen werden und das persönliche und institutionelle Netzwerk aktiviert werden. Zum Ende der Maßnahme erfolgt eine abschließende Evaluation mit einer Auswertung der formulierten Ziele. 6. Gender Mainstreaming Das Projektangebot hat gleichermaßen weiblichen und männlichen Teilnehmern zur Verfügung zu stehen. Die Angebote sollen die Bedarfe beider Geschlechter auch im Hinblick auf die Religionszugehörigkeit, ethnische Herkunft, Stand der Bildung und sexueller Orientierung berücksichtigen. Für die Einzelfallarbeit müssen beim Träger, entsprechend der Bedarfe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen. 7. Rahmenbedingungen 7.1. Räumlichkeiten Der Bildungsträger garantiert, dass hinreichend Räumlichkeiten für die Durchführung der Maßnahme vorhanden sind. Die Maßnahme kann in den eigenen Räumen durchgeführt werden. Fer- Seite 6 von 14
7 ner hat der Auftragnehmer während der gesamten Dauer die erforderliche sachliche und technische Ausstattung der Maßnahme sicherzustellen Erreichbarkeit Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Maßnahmeort mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar ist. 8. Personaleinsatz In der Maßnahme ist der Einsatz einer qualifizierten sozialpädagogischen Fachkraft (i. d. R. Diplom Sozialpädagoge/-sozialarbeiter oder vergleichbar), die sich in die Lebenswelt jugendlicher Schulverweigerer und deren individuellen Problemlagen nachvollziehen kann, erforderlich. Für die pädagogischen Angebote sind falls notwendig - ausgebildete pädagogische Fachkräfte/fachliche Anleiter einzusetzen. Um den besonderen Bedarfen der Zielgruppe gerecht zu werden, sind Personalschlüssel vorzusehen, die den Erfolg der Maßnahme sicherstellen. 9. Dauer der Maßnahme Die Maßnahme beginnt am und endet am Dauer der individuellen Teilnahme Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es zu einer Unterbesetzung der Maßnahme kommen kann. Es besteht somit kein Anspruch des Bieters auf eine durchgängige Besetzung der Teilnehmerplätze durch die Auftraggeberin. Die individuelle Teilnahmedauer eines Jugendlichen oder jungen Erwachsenen beträgt grundsätzlich max. bis zu 6 Monate. Grundsätzlich erfolgt die Projektumsetzung außerhalb der Schulzeit. Mindestens einmal wöchentlich sollte allen Maßnahmeteilnehmern ein gemeinsames Angebot in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers unterbreitet werden. Gelingt es in den ersten 6 Wochen nicht, den Teilnehmer zu motivieren regelmäßig teilzunehmen kann die Maßnahme nach Rücksprache mit der Fachberatung Schulverweigerung beendet werden. Dadurch freigewordene Plätze können während der Maßnahme laufend nachbesetzt werden. 11. Dokumentation Für den Auftragnehmer ist eine Dokumentation der Maßnahme verpflichtend. Monatliche Teilnehmerlisten mit Beginn und Ende, Seite 7 von 14
8 Liste mit aktuellem Stand der Ableistung der Sozialstunden, Erstellung einer Teilnehmerakte, Dokumentation des Maßnahmeverlaufs und des individuellen Förderverlaufs, Erstellung eines Abschlussberichtes. 12. Preiskalkulation/Abrechnung Im Rahmen der Preiskalkulation sind alle mit der Durchführung der Maßnahme in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Kosten zu berücksichtigen. Es ist eine monatliche Kostenpauschale pro Teilnehmer anzugeben. Diese beträgt max. 350,00 pro Teilnehmerplatz. Die Bildung eines Staffelpreises ist möglich. Insbesondere sind in die monatliche Kostenpauschale einzukalkulieren: Personal- und Sachkosten des Bieters (wie z.b. Lehrgangs-, Lehrmittel-, Versicherungs-, Investitions-, und Raumkosten, Kosten für Fachdozenten, aufsuchende Arbeit), Lehrgangskosten (einschließlich Lern- und Arbeitsmittel, notwendige Eignungsfeststellungen, Aufwendungen für die Durchführung der Gesundheitsförderung), Gesetzliche Unfallversicherung und Aufnahme in die betriebliche Haftpflichtversicherung für die Teilnehmer. Mit dieser Kostenpauschale werden alle Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sind, abgegolten. Ggf. anfallende und notwendige Fahrtkosten der Teilnehmer sowie Kosten für Arbeitskleidung der Teilnehmer sind keine Maßnahmekosten und daher nicht in den Angebotspreis einzukalkulieren. 13. Bewertung des Konzeptinhalts 13.1 Bewertungsstufen Die Bewertung des Konzeptinhaltes wird anhand der Wertungskriterien vorgenommen. Für jedes Wertungskriterium wird eine Bewertung vorgenommen. Hinsichtlich der Bewertung der Konzeptinhalte gelten ausschließlich folgende vier Bewertungsstufen: 0 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen. 1 Punkt: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen. 2 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen. 3 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Seite 8 von 14
9 Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen nicht erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt werden. Außerdem wird ein Konzept mit 0 Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme keinen Erfolg verspricht. Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit Einschränkungen erfüllt sind oder die Konzeption inhaltliche Unschärfen aufweist, die Konzeption der Maßnahme insgesamt eine erfolgreiche Durchführung möglich erscheinen lässt. Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und die Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht. Ein Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der Zielerreichung in besonderer Weise (z.b. kreative Ansätze und Ideen) dienlich ist und dies in der Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist. Ein Konzept ist von der weiteren Bewertung ausgeschlossen, wenn es in einem Wertungskriterium mit 0 bewertet wurde. Die Wertungskriterien der Bewertungsmatrix sind unterschiedlich gewichtet. Die Gewichtung spiegelt die Bedeutung der Wertungskriterien innerhalb des jeweiligen Wertungsbereiches sowie die Bedeutung der Wertungsbereiche untereinander wieder. Die Punkteskala der Gewichtung reicht von 1 bis 5, wobei 1 Punkt für ein weniger gewichtetes Kriterium und 5 Punkte für ein besonders stark gewichtetes Wertungskriterium vergeben werden. Pro Wertungskriterium werden 0 bis maximal 3 Punkten vergeben. Die so erreichte Punktezahl (Spalte 2) wird mit der Gewichtungszahl (Spalte 3) multipliziert und ergibt die Wertungspunktezahl (Spalte 4). Die Wertungspunktzahlen aller Wertungskriterien werden addiert und bilden eine Summe. Diese Summe aller Wertungspunktzahlen wird mit dem Inhaltsgewichtungsfaktor multipliziert. Für den Konzeptinhalt können so maximal 70 Punkte erreicht werden. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Ein Konzept wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen, wenn die (Gesamt-)punktezahl für den Konzeptinhalt kleiner als 40 ist. Seite 9 von 14
10 Inhaltsgewichtungsfaktor = 70 _. 3 (maximale Punktezahl) x Summe der Gewichtungszahlen Beispiel: Bewertungsmatrix für die Ermittlung der Punktezahl für den Konzeptinhalt Wertungskriterium Erreichte Punktezahl (0-3) Gewichtungszahl (1-5) 1. Inhalte Wertungspunktzahl 2. Individuell begleitende Unterstützung Summe Wertungspunktzahlen 10 Inhaltsgesamtgewichtungfaktor 5,83 Punktezahl Konzeptinhalt 58,30 (von max. 70) 13.2 Bewertung des Preises Das günstigste Angebot erhält 30 Punkte für den Preis. Bei allen anderen Angeboten, die nicht bereits wegen des Konzeptinhalts ausgeschlossen sind, erfolgt die Ermittlung der Punktezahl für den Preis anhand folgender Formel: Punktezahl Preis = 30 (max. Punktezahl für den Preis) x Preis des günstigsten Angebotes Preis des gewerteten Angebotes 13.3 Gesamtbewertung Die Punkte für den Konzeptinhalt und den Preis werden zu einer Gesamtpunktezahl addiert. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktezahl erhält den Zuschlag. Seite 10 von 14
11 13.4 Bewertungsmatrix BEWERTUNGSMATRIX Wertungskriterium Beschreibung erreichte Punktezahl (0 3) 1. Inhalte a. Einstiegsphase Es ist schlüssig dargestellt wie die Teilnehmer über die aufsuchende Arbeit erreicht werden und die individuelle Begleitung stattfinden soll. Die Inhalte der Einstiegsphase sind konzeptionell hinterlegt. Aufsuchende Arbeit, Individuelle Aktivierungsplanung, Aufbau einer tragfähigen Beziehung, Sicherstellen des Schulbesuchs, zeitnahe Ableistung der Sozialstunden. b. Aktivierungsphase Die in der Aktivierungsphase benannten Inhalte sind methodisch - didaktisch hinterlegt. Die Umsetzung der Einzelfallarbeit ist deutlich beschrieben. - Aufsuchende Arbeit, - Einzelfallarbeit, - Gruppenarbeit, Gewichtungszahl (1-5) 3 5 Wertungspunktzahl (Spalte 3 x Spalte 4) Seite 11 von 14
12 - Ableistung der Sozialstunden c. Abschluss Es ist dargestellt, wie die Abschlussphase gestaltet werden soll und wie eine Übergabe an weitere flankierende Hilfen stattfindet. d. Sozialstundenableistung 5 4 Die Ableistung der Sozialstunden ist dargestellt und mit Tätigkeiten hinterlegt. e. Einbindung der Eltern und Erziehungsberechtigten 3 2. Individuell begleitende Unterstützung Die Einbeziehung der Eltern und Sorgeberechtigten ist schlüssig dargestellt. a. Aktivierungsplan Aus dem Angebot geht hervor, dass mit jedem Teilnehmer ein individuell zugeschnittener Aktivierungsplan erstellt wird. Es wird beschrieben wie ein Eingangsprofil und die Feststellung des Unterstützungsbedarfs ermittelt werden. Mit dem Teilnehmer werden Ziele vereinbart und Handlungsschritte geplant. Der Aktivierungsplan wird mit dem Teilnehmer reflektiert, auf Erfolg geprüft, ggfs. neu formuliert und fortgeschrieben. Es ist ersichtlich, dass niedrigschwellige und realistische Klein-Ziele mit dem Teilnehmer vereinbart und reflektiert werden. 4 Seite 12 von 14
13 b. Netzwerk 3 Es wurde schlüssig dargestellt, wie das Gesamtumfeld des Teilnehmers in den Blick genommen wird und das persönliche und institutionelle Netzwerk aktiviert wird. Zum Ende der Maßnahme erfolgt eine abschließende Evaluation mit einer Auswertung der formulierten Ziele. Seite 13 von 14
14 C. Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen und Erklärungen sind vom Bieter zwingend einzureichen: a. Konzept (anhand der oben genannten Bewertungsmatrix, max. 8 Seiten, Schriftgröße 11); b. Eignung/Darstellung des Trägers (max. 1 Seite), c. Benennung eigener Ziele für die Maßnahme (quantitativ und qualitativ) und entsprechende Zielindikatoren (max. 1 Seite), d. Kalkulation, Preis und Stellungnahme zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahme (max. 1 Seite). Das Angebot darf eine Gesamtseitenanzahl von 12 nicht überschreiten. 14
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