LE 8: Überblick über das internationale Wirtschaftsrecht und seine Subjekte
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- Martin Schräder
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1 LE 8: Überblick über das internationale Wirtschaftsrecht und seine Subjekte Überblick: 8.1 Einleitung 8.2 Ebenen des internationalen Wirtschaftsrechts 8.3 Subjekte (Akteure) des internationalen Wirtschaftsrechts 8.4 Schlussbemerkungen Statt einer Einleitung Der internationale Wirtschaftsverkehr ist in ein Netz von Regelungen eingebettet, die unterschiedlichen Rechtsquellen entstammen und die sich auf das weite Spektrum der wirtschaftlichen Betätigung von Staaten, internationalen Organisationen und Privatunternehmen beziehen. Immer enger wird das Zusammenspiel der Normen, mit denen die nationalen Rechtsordnungen, das Völkerrecht und das Europäische Gemeinschaftsrecht den internationalen Wirtschaftsverkehr steuern. Die zunehmende Verflechtung der nationalen Wirtschaftsräume und das weltweite Bemühen um den Abbau von Handelshemmnissen (Liberalisierung) lassen heute eine isolierte Betrachtung der einzelnen Regelungskomplexe nicht mehr zu. (Herdegen, a.a.o., S. 1f.) Herdegen definiert das internationale Wirtschaftsrecht als die rechtliche Ordnung der Wirtschaftsbeziehungen von Staaten und internationalen Organisationen, des von Privaten getragenen Verkehrs von Gütern, Dienstleistungen und Produktionsfaktoren sowie der grenzüberschreitenden Aspekte von Unternehmensstrukturen und Produktionsstandards (wie vor, S. 4). Diese juristische Gesamtschau vereint mehrere Ebenen (hierzu 8.2) und mehrere Akteure (Subjekte, hierzu 8.3), die das internationale Wirtschaftsrecht in der einen oder anderen Weise mitgestalten oder beeinflussen
2 Wirtschaftsrechts (1 von 10) 8.21 Nationales Wirtschaftsrecht das Beispiel Deutschland Deutsches Wirtschaftsverfassungsrecht (z. B. Art. 12, 14 f.; Art. 74 Nr. 11 GG) Deutsches Wirtschaftsverwaltungsrecht, d. h. die staatlichen Normen der Wirtschaftsüberwachung, der Lenkung der Wirtschaft und der Wirtschaftsförderung. Dazu zählen auch die Normen des Wirtschaftsstrafrechts Deutsches Wirtschaftsprivatrecht, z. B. Vertragsrecht, Handelsrecht Güterrecht, Verkehrsrecht (privater Teil) Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht (privater Teil) Deutsches Arbeits- und Sozialrecht 121 Wirtschaftsrechts (2 von 10) 8.22 Europäisches Wirtschaftsrecht als Beispiel für transnationales bzw. regionales Wirtschaftsrecht grundsätzlich in die jeweiligen Mitgliedstaaten hineinwirkendes Wirtschaftsrecht oder sogar in ihnen unmittelbar geltendes Wirtschaftsrecht, wie z. B. die wirtschaftsrechtlichen Verordnungen der EU 122 2
3 Wirtschaftsrechts (3 von 10) Zu den europäischen wirtschaftsrechtlichen Grundrechten und Grundfreiheiten Literatur: Ehlers, Dirk (Hrsg.) (2009): Europäische Grundrechte und Grundfreiheiten. 3. Aufl., Berlin, inbes. S zu den Wirtschaftsgrundrechten der EMRK(B. W. Wegener); die 8-12 (S ) zu den wirtschaftlichen Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Freiheit des Warenverkehrs (Astrid Epiney), S. 270 ff.; Arbeitnehmerfreizügigkeit (Ulrich Becker), S. 305 ff.; Niederlassungsfreiheit (Christian Tietze), S. 332 ff.; Dienstleistungsfreiheit (Eckhard Pache), S. 365 ff.; Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs (Peter von Wilmonsky), S. 402 ff. 123 Wirtschaftsrechts (4 von 10) Zu den europäischen wirtschaftsrechtlichen Grundrechten und Grundfreiheiten (Fortsetzung) Literatur: Ehlers, Dirk (Hrsg.) (2009): Europäische Grundrechte und Grundfreiheiten. 3. Aufl., Berlin. Zu den auch wirtschaftsrechtlich relevanten Grundrechten der Europäischen Union, insbesondere verankert durch den Vertrag von Lissabon in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh), vgl. die 16.2 Kommunikationsgrundrechte (Hermann Pünder), S. 531 ff Grundrecht der Berufsfreiheit (Matthias Ruffert), S. 574 ff Eigentums Grundrecht (Christian Calliess), S. 593 ff
4 Wirtschaftsrechts (5 von 10) Zu den wirtschaftlich relevanten Politikfeldern der EU/EG Literatur: Heinelt, Hubert/ Knodt, Michèle (Hrsg.) (2008): Politikfelder im EU-Mehrebenensystem Instrumente und Strategien europäischen Regierens. Baden-Baden, darin insbesondere: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Dirk Peters und Wolfgang Wagner), S. 43 ff.; Außenhandelspolitik (Michèle Knodt), S. 61 ff.; Entwicklungspolitik (Michèle Knodt/ Xandra Schnurre-Weiß), S. 81 ff.; Währungspolitik (Dieter Wolf), S. 97 ff.; Wettbewerbspolitik (Anette Elisabeth Töller), S. 115 ff.; Strukturfondsförderung (Tanja Kopp-Malek), S. 141 ff.; Umweltpolitik (Christoph Knill und Jale Tosun), S. 157 ff.; Verbraucherpolitik (Martin Große Hüttmann), S. 173 ff.; Agrarpolitik (Peter Feindt), S. 191 ff.; Arbeits- und Beschäftigungspolitik (Berndt Keller), S. 213 ff.; Gesundheitspolitik (Peter Kotzian), S. 235 ff.; Verkehrspolitik (Dirk Lehmkuhl), S. 253 ff.; Bildungspolitik (Carolin Balzer und Christoph Humrich), S. 271 ff.; Geschlechterpolitik (Gabriele Abels), S. 293 ff. 125 Wirtschaftsrechts (6 von 10) Wirtschaftsrechtlich bedeutsame Außenbeziehungen der EU Literatur: Deutsche Bundesbank (2005): Die Europäische Union: Grundlagen und Politikbereiche außerhalb der Wirtschafts-und Währungsunion. Frankfurt a.m., insbesondere ist hieraus zu verweisen auf: das Wirtschaftsrecht des Binnenmarktes(z. T. schon in Ehlers, siehe 8.221), die wirtschaftlich wichtigen Teile der Außenbeziehungen der EU, d. h.: 126 I. Gemeinsame Außenwirtschafts- und Entwicklungspolitik (S. 150 ff.) II. Beziehungen zu Ländern und Ländergruppen (S ) 1. Handels-, Kooperations- und Assoziierungsabkommen 2. Beitrittsassoziierung 3. Freihandelsassoziierung und Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) (Norwegen, Schweiz, Island) 4. Entwicklungsassoziierung 5. Handels- und Kooperationsabkommen 4
5 Wirtschaftsrechts (7 von 10) Das Gesamtsystem des Europäischen Wirtschaftsrechts Literatur: Kilian, Wolfgang (2010): Europäisches Wirtschaftsrecht, 4. Aufl., München. Ziel seines umfassenden Lehrbuches ist, die wichtigsten Probleme des europäischen Wirtschaftsrechts so darzustellen, dass sowohl die Struktur und der Inhalt des Gemeinschaftsrechts als auch die Bezüge zum deutschen Wirtschaftsprivatrecht hervortreten. Als wichtig werden hier solche Fragestellungen eingestuft, die zum strukturellen Verständnis des Gemeinschaftsrechts beitragen oder die Auswirkungen auf das deutsche Wirtschaftsprivatrecht haben. (a.a.o., S. 3) 127 Wirtschaftsrechts (8 von 10) Zu seiner Methodikbemerkt Kilian (S. 5), und dies ist für Verständnis und Auswirkung des Europäischen Wirtschaftsrechts gleichermaßen bedeutsam: Die Darstellung des Europäischen Wirtschaftsrechts erfolgt aus doppelter Perspektive: Sowohl aus der Sicht des primären und sekundären Gemeinschaftsrechts als auch aus der Sicht des nationalen Rechts. Das materielle europäische Wirtschaftsrecht wirkt sich nämlich direkt oder indirekt im nationalen Wirtschaftsrecht aus. Deshalb müssen dort und immer dann, wenn europäische Bezüge herzustellen sind, die Inhalte beider Bereiche stärker verzahnt werden
6 Wirtschaftsrechts (9 von 10) Das wegweisende Lehrbuch, das auch auf die Arbeitsmaterialien eingeht (Amtliche Dokumente, S. 7 ff.; Online-Informationen, S. 10 ff.) behandelt eingehend unter der o.a. Zielsetzung und mit der o. a. Methodik: Gegenstände des Europäischen Wirtschaftsrechts (S ); Beteiligte (S ); Rechtsgrundlagen (S ); Wirtschaftsverfassungsrechtliche Grundlagen der EU (S ); Wirtschaftsrechtliche Teilgebiete (S ); Rechtsdurchsetzung und Verfahren (S ). 129 Wirtschaftsrechts (10 von 10) 8.23 Die internationale Ebene das u. a. durch Globalisierung geprägte internationale Wirtschaftsrecht Literaturempfehlung: Herdegen, a.a.o. In der Vorlesung werden die Teile dieses Lehrbuches knapp erläutert: 1. Teil: Grundlagen (S ); 2. Teil: Warenhandel und Dienstleistungen (S ); 3. Teil: Internationales Unternehmensrecht (S ); 4. Teil: Internationales Enteignungsrecht und Investitionsrecht (S ); 5. Teil: Währungssysteme und internationale Finanzleistungen (S )
7 8.3 Die Subjekte (Akteure) des internationalen Wirtschaftsrechts Substaatliche Akteure (z. B. L/G) und ihre Unternehmen; Staaten, Staatsorgane, Staatsunternehmen; Transnationale regionale Organisationen (z. B. EU, Freihandelszonen, Zollunionen) und Gremien; Internationale (weltweittätige) Organisationen und Gremien im Bereich Währung, Wirtschaft, Umwelt, Entwicklung; Gremien informeller internationaler Zusammenarbeit (Gruppen, Clubs, Gipfel, Foren); Internationale Behörden-Kooperation; Internationale Nicht-Regierungsorganisationen (INGOs) und Verbände; Privatunternehmen, insbesondere multinationale Unternehmen/Konzerne Schlussbemerkungen - wachsende Dynamik; - wachsende Komplexität; - wachsende Kompliziertheit; - wachsende interkulturelle Dynamik; - Multipolarität stärkt diese Trends
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