Naturschutzfachliche Einschränkungen der Forstwirtschaft. Ökonomische Katastrophe oder Bagatelle?

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1 SCHRIFTENREIHE FREIBURGER FORSTLICHE FORSCHUNG HEFT 97 Sebastian Schmack, Reinhard Aichholz, Christoph Hartebrodt Naturschutzfachliche Einschränkungen der Forstwirtschaft Ökonomische Katastrophe oder Bagatelle? FORSTLICHE VERSUCHS- UND FORSCHUNGSANSTALT BADEN-WÜRTTEMBERG ABTEILUNG FORSTÖKONOMIE 2013

2 Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über://dnb.de abrufbar. ISSN Die Herausgeber: Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg Umschlaggestaltung: Bernhard Kunkler Design, Freiburg Druck: Eigenverlag der FVA, Freiburg Bestellung an: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg Wonnhaldestraße Freiburg Tel.: 0761/ Fax: 0761/ fva-bw@forst.bwl.de Alle Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung vorbehalten. Gedruckt auf 100 % chlorfrei gebleichtem Papier.

3 FÖRDERHINWEIS Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.v. (FNR) als Projektträger des BMEL für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe unterstützt. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor. Förderkennzeichen: 09NR056 bzw

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5 INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS III 1 EINLEITUNG ÜBERBLICK EINFÜHRUNG PROBLEMSTELLUNG ZIELSETZUNG 5 2 FFH IN DEUTSCHLAND ÜBERBLICK BEDEUTUNG DER FFH-RICHTLINIE MANAGEMENTPLÄNE IN FFH-GEBIETEN 11 3 METHODIK ÜBERBLICK DATENGRUNDLAGEN Bundeswaldinventur Managementpläne RESTRIKTIONEN IN FFH-GEBIETEN DEUTSCHLANDS Zusammenfassung einzelner Maßnahmen zu Restriktionstypen Ableitung von Behandlungsregimen für Restriktionstypen Flächenanteile von Restriktionstypen in FFH-Gebieten UNECHTE ZEITREIHEN VON BESTANDESMITTELWERTEN Ableitung gemittelter Reinbestände für Deutschland Überführung in unechte Zeitreihen und Ausgleichsfunktionen WALDWACHSTUMSSIMULATION Parametrisierung des Simulators Programmablauf bei der Wachstumssimulation 25

6 3.6 SORTIERUNG, HOLZPREISE, AUFARBEITUNGSKOSTEN Losbildung Güteklassen, Holzpreise und Holzerntekosten HOLZAUFKOMMEN UND ANNUITÄTEN Periodische Wert- und Volumenermittlung Mittleres Holzaufkommen und Annuitäten HOCHRECHNUNG FÜR DEUTSCHLAND Referenzberechnung und Restriktionsszenarien Untersuchungsvarianten 36 4 ERGEBNISSE ÜBERBLICK RESTRIKTIONSTYPEN UND DEREN FLÄCHENANTEILE UNECHTE ZEITREIHEN VON BESTANDESMITTELWERTEN SORTIERUNG, HOLZPREISE, AUFARBEITUNGSKOSTEN HOLZAUFKOMMEN UND ANNUITÄTEN JE HEKTAR Holzaufkommen Annuitäten HOCHRECHNUNG AUF DIE DEUTSCHE WALDFLÄCHE Ergebnisse der Berechnungsvarianten Effekte der Restriktion Vorgabe der Baumart 67 5 DISKUSSION ÜBERBLICK METHODISCHES VORGEHEN Ableitung von Restriktionstypen Simulation des Waldwachstums Ermittlung von Erntevolumen und Annuitäten Hochrechnung ERGEBNISSE Restriktionstypen und deren Verteilung Hiebsmengen Monetäre Auswirkungen 77

7 5.4 GESAMTBEWERTUNG UND FOLGERUNGEN Bewertungsansatz Sicherheit der Ergebnisse Folgerungen PRAXISANWENDUNG DES ANNUITÄTENKONZEPTS Beispiele für Berechnungsmöglichkeiten auf Bestandesebene Beispiele der Umsetzung von Maßnahmen auf Betriebsebene Online-Berechnung 93 6 ZUSAMMENFASSUNG 95 7 VERZEICHNISSE LITERATURVERZEICHNIS TABELLENVERZEICHNIS ABBILDUNGSVERZEICHNIS 105

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9 EINLEITUNG 1 1 EINLEITUNG 1.1 ÜBERBLICK Naturschutzfachliche Anforderungen an den Umgang mit der Natur erfahren in den letzten Jahrzehnten einen deutlich steigenden Stellenwert in der Gesellschaft. Wälder sind nach wie vor Inbegriff der Natur und dienen zugleich als Rückzugsraum vieler freilebender Arten, insbesondere öffentlichkeitswirksamer Großsäuger. Daher lastet das Begehren zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auf Wäldern in besonderem Maße. Durch die Einschränkung der Forstwirtschaft wie z. B. die Vorgabe bestimmter Baumarten oder die flächenweise Stilllegung ergeben sich jedoch mitunter weitreichende ökonomische Konsequenzen. Die aus Restriktionen resultierenden finanziellen Folgen sind in der Gesellschaft indes wenig beachtet. Wälder werden in Deutschland - ungeachtet der tatsächlichen Besitzverhältnisse - zumeist als Gemeingut erachtet. Die Gewährleistung von Waldfunktionen über die Holzproduktion hinaus wird folglich als selbstverständlich angesehen und entsprechend eingefordert. Über den politischen Diskurs finden die Ansprüche der Gesellschaft in gesetzlichen Regelungen Ausdruck. Auf europäischer Ebene sind weitreichende und großflächige Nutzungseinschränkungen durch das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 verwirklicht. Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist darin als wesentlicher Bestandteil des länderübergreifenden Schutzes gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten integriert. In dieser findet die Einschränkung der Bewirtschaftung von Wäldern primär und nahezu ausschließlich anhand von arten- und/oder naturschutzrechtlichen Überlegungen statt. Ökonomische Überlegungen finden in FFH-Managementplänen, entgegen der entsprechenden Leitlinie zur Erstellung optimaler Managementpläne, kaum Berücksichtigung. Die dazu notwendigen Planungen wären auch mit erheblichem Aufwand verbunden. Wissenschaftliche Untersuchungen existieren bis dato nicht und auch praktische Erfahrungen aus Beständen oder Versuchsflächen, die anhand der FFH-Richtlinie bewirtschaftet werden, liegen bisher nicht zuletzt wegen der in der Forstwirtschaft üblichen, langen Produktionszeiträume noch nicht vor. Das hier beschriebene Projekt Restricted Forest Management (ReForMa) untersucht als Teil des Verbundvorhabens Auswirkungen von naturschutzfachlichen Anforderungen auf die Forst- und Holzwirtschaft (auch FFH-Impact ) die wirtschaftlichen Folgen von Naturschutzvorgaben, die sich aus den geforderten FFH-Maßnahmen ergeben. Ziel des Projektes ist es, die Planungssicherheit betroffener Forstbetriebe zu erhöhen und ihnen verlässliche Zahlenwerke zu liefern, die eine Minimierung der ökonomischen Konsequenzen naturschutzfachlicher Restriktionen ermöglichen. Bei der Erstellung weiterer Managementpläne mit wesentlichen Anteilen an naturschutzrelevanten Planungen eröffnet die Einbeziehung der gewonnenen Erkenntnisse zugleich die Möglichkeit auf betriebliche Ziele besser Rücksicht zu nehmen. Nicht zuletzt können die hier vorgestellten Ergebnisse zudem auch als Hilfe bei forstpolitischen Entscheidungen z. B. bei der Bemessung finanziellen Ausgleiches dienen.

10 2 EINLEITUNG 1.2 EINFÜHRUNG Das von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) bearbeitete Projekt Restricted Forest Management (ReForMa) ist Teil des Verbundvorhabens Auswirkungen von naturschutzfachlichen Anforderungen auf die Forst- und Holzwirtschaft", welches vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) über die Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) gefördert wird. Im Projektverbund finden sich als Partner das Thünen-Institut (Hamburg), das Beratungsbüro Becker, Borchers, Wippel (Freiburg), die Georg-August-Universität (Göttingen) und das Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz (Bühl). Mit dem Projekt wird einem in der Vergangenheit immer deutlicher werdenden Interesse der Gesellschaft an der Forstwirtschaft Rechnung getragen. Naturschutzfachliche Anforderungen stellen dabei zwar nur eine Facette der Betrachtung dar, spielen aber, wie es beispielsweise an öffentlichkeitswirksamen Kampagnen großer Naturschutzorganisationen deutlich wird (siehe z. B. BUND 2009), für die Öffentlichkeit eine immer wichtigere Rolle. Diese Aufmerksamkeit teilt die Forstwirtschaft mit vielen anderen Branchen. In jedem Wirtschaftszweig bestehen für die Produktion von Waren oder Dienstleistungen besondere Rahmenbedingungen. Insbesondere, wenn durch die Produktionsmethoden negative Auswirkungen auf die Gesellschaft oder die Umwelt zu befürchten sind, werden Regeln geschaffen, um diese zu begrenzen oder zu vermeiden. Zumeist sind diese Rahmenbedingungen in Gesetzen oder gesetzesgleichen Richtlinien niedergelegt. Im Lauf des politischen Diskurses der vergangenen Jahre konnten sich auf internationaler Ebene gesetzliche Regelungen etablieren, die auch die Produktionsweise in der Forstwirtschaft spürbar beeinflussen. Ursache dieser Initiativen sind häufig Überlegungen zum Naturschutz. So wurde auf EU-Ebene unter anderem das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000" beschlossen, das den länderübergreifenden Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume sicherstellen soll. Niedergelegt ist dies in den Richtlinien 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) und 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie). Ob bei den Vorüberlegungen zu diesen Richtlinien die Methoden der Holzproduktion als auslösender Problemfaktor angesehen worden sind oder nicht, kann dahingestellt bleiben. Waldbesitzende sind von den Regelungen jedenfalls unmittelbar betroffen, wenn sie mit ihrer Waldfläche in der Gebietsklasse der Natura 2000-Schutzgebiete liegen. Damit hat sich die Situation in der Forstwirtschaft stark verändert. Waren in der Vergangenheit private wie öffentliche Waldbesitzer noch gewohnt, auf ihrer gesamten Waldfläche in erster Linie Holz zu produzieren und in ihrer Waldbewirtschaftung von Dritten kaum behelligt zu werden, so sind heute große Waldflächen mit unterschiedlichsten Nutzungseinschränkungen belegt. Alleine von der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie sind bereits mehr als 9 % des terrestrischen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland betroffen, wobei rund 55 % dieser Flächen im Wald liegen (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2011). Forderungen nach naturschutzrelevanten Maßnahmen im Wald können, sofern sie sich aus einem gesellschaftlichen Diskurs ableiten lassen, als Ausdruck des Gemeinwohls aufgefasst werden. Werden solche Forderungen wie im Beispiel der Natura 2000-Regelungen auf EU-Ebene geschehen in unmittelbar anzuwendendes Recht umgesetzt, entstehen Ver-

11 EINLEITUNG 3 pflichtungen für die Waldbesitzenden, in besonderer Weise zum Gemeinwohl beizutragen. An dieser Stelle ist nicht zu klären, ob andere Wege der Sicherung von Gemeinwohlinteressen gefunden werden müssen. Es stellt sich aber die Frage, ob bzw. in welchem Maß die auferlegten Gemeinwohlverpflichtungen die ökonomische Leistungsfähigkeit der Betroffenen einschränken. Werden Unternehmen bei der Herstellung ihrer Güter Beschränkungen auferlegt, können daraus negative finanzielle Folgen erwachsen. Handelt es sich bei den Unternehmen um Forstbetriebe, stellt sich in der Öffentlichkeit das Verständnis für den beschriebenen Zusammenhang nicht automatisch ein. Dies mag an dem Umstand liegen, dass Wald häufig als öffentliches Gut angesehen wird. Da man dem Wald in der Regel die Eigentumsart nicht ansieht, geschieht dies unabhängig von den im Einzelfall bestehenden Eigentumsverhältnissen (MÖHRING & MESTEMACHER 2009). Allein aus der überwiegend freien Zugänglichkeit von Wald leiten viele Menschen einen (kostenlosen) Betretungsanspruch ab (OTT & BAUR 2005; REEH & RIEGERT 2007; SCHRAML 2009). Dass ein solches Benutzen des Waldes für die Eigentümer unter Umständen ein Bewirtschaftungshindernis darstellt, wird vielfach nicht wahrgenommen. Analog kann dies auch für Forderungen gesellschaftlicher Gruppen nach Maßnahmen oder Unterlassungen zum Ziel des Naturschutzes gelten. Über die oben beschriebene EU-Gesetzgebung und deren Umsetzung in nationales Recht sind gesellschaftliche Forderungen zum Naturschutz für Waldbesitzer in Europa zur unmittelbaren wirtschaftlichen Rahmenbedingung geworden. Von Waldbesitzenden werden dadurch hohe ökonomische Einbußen befürchtet, wodurch die Politik sich wiederum mit der Forderung nach Ausgleichszahlungen konfrontiert sieht (WAGNER & JÖNSSON 2011). Über die tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Natura 2000-Richtlinien besteht bis dato noch weitgehend Unklarheit. 1.3 PROBLEMSTELLUNG Naturschutzleistungen des Waldes dienen der Allgemeinheit. Diese und andere Gemeinwohlfunktionen sind in Deutschland schon immer als Ansprüche an den Wald gestellt worden. Gleichwohl befindet sich ein großer Teil des Waldes im Eigentum von Privatpersonen oder Körperschaften. Dabei sind die Interessen von Eigentümern und der Allgemeinheit häufig nicht gleichgerichtet. So wird bei gemeinwohlorientierten Überlegungen zum Wald nicht immer berücksichtigt, dass der Wald auch stets einen Eigentümer mit eigenen Interessen hat. Dieses Versäumnis mag mit der großen Ausdehnung des Waldes und der Unmöglichkeit, ihn dem Betreten Dritter vollständig zu entziehen, zusammenhängen (OTT & BAUR 2005). Gleichzeitig übersehen Waldbesitzende nicht selten die berechtigten Ansprüche der Allgemeinheit an den Wald, welche sich aus der Sozialbindung des Eigentums und den Waldgesetzen ergeben. Indes haben die Waldgesetze in Deutschland seit Ende des Zweiten Weltkriegs einerseits klare Eigentumsarten ausgewiesen, berücksichtigen aber andererseits auch die Gemeinwohleigenschaften des Waldes. Forstpolitisch drückte sich dies bereits 1960 im Begriff "Kielwassertheorie" (RUPF 1960, HANEWINKEL 2011) aus, der zwar die wirtschaftliche Nutzung durch Holzproduktion in den Mittelpunkt stellte, aber auch andere Waldfunktionen anerkannte, nämlich insbesondere die

12 4 EINLEITUNG Schutz- und die Erholungsfunktion. Mit dem Aufkommen der multifunktionalen Forstwirtschaft" wurde ein Nebeneinander der verschiedenen Waldfunktionen formuliert und damit die gedankliche Offenheit geschaffen, auch auf größeren Waldflächen anderen Funktionen als der Holzproduktion ebenfalls eine hohe Bedeutung beizumessen. Flächenmäßig fand eine Verschiebung der Priorität bei der Nutzung der Waldfläche zunächst nur in geringem Umfang statt. Lediglich in Schutzgebieten, in denen eine forstwirtschaftliche Nutzung zu unterbleiben hatte, bekam die Schutzfunktion Vorrang vor der Nutzfunktion. Auch die Erholungsfunktion stand zunächst nur in sehr geringem Umfang und allenfalls in unmittelbarer Nähe zu Ballungsräumen in Konkurrenz zur Holzproduktion. Durch das sich gesellschaftlich immer stärker artikulierende Umweltbewusstsein und die sich dadurch ergebenden nationalen und internationalen Regelungen wie die EU-weite Errichtung des Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 erlangen die Waldfunktionen, die nicht der Holzproduktion zuzurechnen sind, jedoch stetig einen höheren Stellenwert. Damit erwächst auch der Anspruch, auf den Waldflächen, die weiterhin der Holzproduktion dienen sollen, ökologische, naturschutz- und erholungsbezogene Belange verstärkt zu berücksichtigen. Andererseits lässt die zunehmende Nachfrage nach dem nachwachsenden und CO 2 - neutralen Rohstoff Holz eine sich rasch verschärfende Konkurrenzsituation zwischen Rohstoffversorgung und Naturschutzforderungen erkennen. Daraus entwickelt sich naturgemäß auch ein finanzieller Konflikt. Die von der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie ausgehenden naturschutzrechtlichen Restriktionen werden in Managementplänen niedergelegt. In vielen Fällen erfolgt dies ohne Beteiligung der Waldeigentümer bzw. deren Bewirtschaftungsinstitutionen (angestelltes Forstpersonal, private und/oder öffentliche Dienstleistungsbetriebe, Selbstwerber, etc.). Als Folge der im Wesentlichen auf naturschutzfachliche Aspekte bezogenen Pläne lassen diese vielmals die Auswirkungen auf die forstliche Bewirtschaftung völlig außer Acht. Konsequenzen ergeben sich insbesondere im technischen und organisatorischen Bereich. Welche Implikationen damit im Einzelnen verbunden sein können, ist anhand der nachfolgenden, nicht abschließenden Aufzählung verdeutlicht: Reduktion der Produktionsfläche Reduktion des Rohholzanfalls Umstrukturierung des Sortenanfalls Verschiebung räumlicher Nutzungsintensitäten Veränderungen bzw. Einschränkungen des Holzartenspektrums Einschränkung der technischen Möglichkeiten bei der Bewirtschaftung Erhöhung des technischen Aufwands bei der Bewirtschaftung Erhöhung des Gefahrenpotenzials bei der Bewirtschaftung Erhöhung des organisatorischen Aufwands bei der Bewirtschaftung Bisher sind die verschiedenen, aus Naturschutzgründen denkbaren waldbaulichen Maßnahmen bzw. Unterlassungspflichten nicht näher untersucht. Gleichzeitig liegen auch noch keine abgesicherten waldbaulichen Erfahrungen über die Bewirtschaftung von FFH-Waldflächen über längere Zeiträume vor. Darüber, welche ökonomischen Folgen sich aus den oben genannten Auswirkungen von Natura 2000-Managementplanungen ergeben, herrscht ebenfalls noch weitgehend Unklarheit.

13 EINLEITUNG 5 Bezogen auf forstliche Produktionszeiträume sind die Managementplanungen noch sehr jung, folglich existieren kaum Erfahrungen aus der forstlichen Praxis. Insbesondere konnten noch keine ökonomischen Studien über forstlich relevante Zeiträume durchgeführt werden. Weder ist untersucht, wie sich Einzelmaßnahmen in einem Bestand ökonomisch auswirken, noch sind Bestände bislang über einen längeren Zeitraum unter den vorgesehenen Restriktionsbedingungen beobachtet worden. Auch aus modellhaften Ansätzen liegen keine Erkenntnisse zu ökonomischen Auswirkungen von Naturschutzrestriktionen vor. Es sind bisher keine Abschätzungen vorgenommen worden, welche Kosten sich aus den Maßnahmenplanungen bei der Einrichtung der Natura 2000-Gebiete ergeben. Dadurch besteht sowohl für die Politik als auch für die forstliche Praxis weitgehend Unsicherheit darüber, wie sich die beschriebenen gesetzlichen Regelungen auswirken. Besonders bedeutend ist dieser Umstand für Forstbetriebe, da ihnen die Planungssicherheit im Hinblick auf Investitionen fehlt. Auch bei der Erstellung von Managementplänen für FFH-Gebiete kann demnach bis dato noch keine Rücksicht auf ökonomische Aspekte genommen werden. 1.4 ZIELSETZUNG Ausgehend vom Ziel des Verbundvorhabens, die naturalen und ökonomischen Auswirkungen der FFH-Richtlinie auf die Forst- und Holzwirtschaft in zwei Teilprojekten aufzuarbeiten, werden mit dem vorliegenden Projekt Restricted Forest Management die wirtschaftlichen Folgen ausgewählter gesetzlicher Naturschutzvorgaben der EU für die Waldbesitzenden in Deutschland sowie für die Rohstoffversorgung der deutschen Holzwirtschaft untersucht. Auf Grundlage einer Analyse fertiggestellter Managementpläne, ertragskundlicher Wachstumssimulationen auf Basis der Bundeswaldinventur und auf diesen aufbauenden ökonomischen Bewertungsverfahren soll der finanzielle Rahmen abgesteckt werden, in dem sich vor allem die Opportunitätskosten für die Umsetzung von Natura 2000 bewegen. Die Auswirkungen einzelner Kategorien von Maßnahmen sollen untereinander und gegenüber der momentanen Situation vergleichbar gemacht werden. Die Ergebnisse des Projektes werden die Planungssicherheit von Forstbetrieben, die mit ihren Waldflächen von den untersuchten EU-Richtlinien betroffen sind, deutlich erhöhen. Ebenso wird es möglich sein, künftige Maßnahmenplanungen bereits vor ihrer Festlegung unter ökonomischen Gesichtspunkten zu bewerten. Für politische Entscheidungsträger dienen die Ergebnisse ferner als Grundlage für forstpolitische Entscheidungen.

14 6 EINLEITUNG Im Einzelnen verfolgt das Projekt folgende Teilziele: 1. Sammeln möglichst vieler Managementplanungen für Waldlebensraumtypen aus dem gesamten Bundesgebiet; Sammeln weiterer Nutzungseinschränkungen auf Basis von Habitatansprüchen naturschutzrelevanter Arten 2. Herausarbeiten der in den Planungswerken formulierten Bewirtschaftungseinschränkungen; Kategorisieren von Nutzungseinschränkungen in Restriktionstypen" 3. Beschreiben der waldbaulichen Behandlung der gewonnenen Restriktionstypen einerseits und der jeweiligen Bestandessituation ohne naturschutzfachliche Einschränkungen auf Basis der Daten der Bundeswaldinventur 2 andererseits 4. Erstellen waldwachstumskundlicher Modelle dieser Behandlungssituationen 5. Berechnen des sich jeweils ergebenden Holzaufkommens 6. Ökonomische Bewertung der verschiedenen Bewirtschaftungsmodelle, ausgedrückt als Vergleich der Annuitäten der berechneten Bestände 7. Hochrechnen der gewonnen Daten auf die gesamte Waldfläche in Deutschland, untergliedert nach Regionen

15 FFH IN DEUTSCHLAND 7 2 FFH IN DEUTSCHLAND 2.1 ÜBERBLICK Unter dem Oberbegriff Natura 2000 sind seit dem Jahr 1992 auf EU-Ebene die Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie eingeführt. Ihr Ziel ist die Sicherung der Artenvielfalt durch den Erhalt von Lebensräumen sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Sowohl Lebensräume als auch Habitate von Tier- und Pflanzenarten sind dazu in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren bzw. dieser ist auf den ausgewählten Flächen (wieder) herzustellen. In Deutschland werden zum Stand 2011 insgesamt FFH-Gebiete mit ha Gesamtfläche gezählt. Dies entspricht einem Flächenanteil von 9,3 % an der gesamten terrestrischen Fläche Deutschlands. Wälder nehmen mit 55 % dabei den größten Anteil der Landnutzung ein, wobei sich 72 % der Wälder im öffentlichen Wald und 28 % im Privatwald befinden. In den deutschen FFH-Gebieten sind auf 42 % der Waldfläche spezifische Lebensraumtypen (LRT) kartiert. Nennenswerte Anteile belegen dabei 17 Waldlebensraumtypen. Mit einem Flächenanteil von etwa 80 % dominieren die Buchenlebensraumtypen die Gebietskulisse. Waldmeister-Buchenwälder (LRT 9130) und Hainsimsen-Buchenwälder (LRT 9110) bedecken etwa 2/3 aller Waldflächen in FFH-Gebieten (vgl. FORSTLICHE VERSUCHS- UND FORSCHUNGSANSTALT BADEN-WÜRTTEMBERG 2007). Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele sind in der Richtlinie nicht formuliert, sondern diese liegen im Ermessen der Mitgliedsstaaten. Daher ist die Erstellung von Managementplänen in FFH-Gebieten keine Pflicht, sie wird jedoch aus naturschutzfachlicher Sicht empfohlen und in Deutschland auch vorgenommen. Zuständig sind dafür die Bundesländer. Die Planerstellung kann sowohl über die öffentliche Verwaltung als auch über Planungsbüros erfolgen; eine Zusammenarbeit beider ist verbreitet. Die Planerstellung erfolgt dabei üblicherweise durch regionale, ortskundige Bearbeiter, jedoch zumeist ohne Beteiligung betroffener Privatwaldbesitzer. Da es kein vorgeschriebenes Verfahren oder strikte Auflagen für die Erstellung von FFH- Managementplänen gibt und die Bearbeiter in der Regel nur einen oder einige wenige Pläne erstellen, finden sich an Umfang und Qualität sehr uneinheitliche Planungswerke. Die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Elemente eines optimalen Managementplans sind in keinem der Pläne komplett vorhanden; insbesondere eine ökonomische Bewertung fehlt in der Regel. Aus der uneinheitlichen Ausarbeitung der Managementpläne resultiert ein breites Spektrum an Umsetzungen der FFH-Richtlinie. Dies ist insofern bedeutsam, als dass sich naturale und ökonomische Konsequenzen aus den beiden Faktoren aktueller Zustand und konkrete Maßnahmenplanung ergeben. Werden aufgrund des Zustands stark ökonomisch wirksame Maßnahmen gefordert, so kann die Einschränkung wirtschaftlicher Handlungsfreiheit zugunsten des Gemeinwohls zu erheblichen finanziellen Einbußen für Forstbetriebe führen.

16 8 FFH IN DEUTSCHLAND 2.2 BEDEUTUNG DER FFH-RICHTLINIE Zum Schutz der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist im Jahr 1992 durch den Rat der Europäischen Gemeinschaften für alle EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) erlassen worden. Ziel der Richtlinie ist die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (92/43/EWG 1992). Dies soll durch ein europaweites ökologisches Netz (Natura 2000) erreicht werden. Nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie sollen die Lebensraumtypen und Habitate in einem günstigen Erhaltungszustand bewahrt bzw. dieser soll wiederhergestellt werden. Umgangssprachlich wird dieses Bestreben daher oft auch als Verschlechterungsverbot bezeichnet. Die EU-Vorgaben sind in das Bundesnaturschutzgesetz übertragen worden. Dort finden sich in 31 bis 36 verbindliche Rahmenbedingungen, die in der Folge in den Naturschutzgesetzen der Bundesländer aufgegriffen werden. Einschränkungen von Nutzungen in Waldgebieten existieren aber nicht erst seit der Einführung und Umsetzung der FFH-Richtlinie, sondern bestehen u. a. auch durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten (BRABÄNDER 1992; SUDA 1993; WAGNER 1994; WAGNER et al. 1990). Mit der rechtsverbindlichen Umsetzung der FFH-Richtlinie ist das Thema jedoch flächenmäßig bedeutender geworden. Im Februar 2011 waren FFH-Gebiete mit einer Gesamtfläche von ha in Deutschland gemeldet (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2011). Davon sind Gebiete terrestrische FFH-Gebiete, welche eine Fläche von ha und damit 9,3 % der Landfläche Deutschlands einnehmen. Die verbleibenden 53 Gebiete mit einer Fläche von ca ha haben einen maritimen Charakter (SUNDSETH 2011). Der Flächenanteil der FFH-Gebiete innerhalb der Europäischen Union variiert sehr stark. So hat Slowenien mit 29,6 % den größten und das Vereinigte Königreich mit 5,4 % den geringsten Anteil an ausgewiesenen Flächen (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2011). Deutschland liegt mit seinen 9,3 % unter dem europäischen Durchschnitt von 13,4 % des terrestrischen Anteils der FFH-Gebiete an der Gesamtfläche. Innerhalb der Bundesländer liegen diese Anteile zwischen 5,4 % in Nordrhein-Westfalen und 12,9 % in Rheinland-Pfalz (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2011). Tabelle 1 zeigt die Flächen der FFH-Gebiete in den Bundesländern. Laut einer Studie der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) aus dem Jahr 2007 (FORSTLICHE VERSUCHS- UND FORSCHUNGSANSTALT BADEN-WÜRTTEMBERG 2007) liegen im bundesweiten Durchschnitt 55 % der FFH-Gebiete im Wald. Diese ca. 1,9 Mio. Hektar Wald entsprechen etwa 18 % der Gesamtwaldfläche Deutschlands. Nach Hochrechnungen der FVA (EBD.) liegen ca. 72 % aller FFH-Waldflächen im öffentlichen Wald und 28 % im Privatwald. Wie der Anteil der FFH-Gebiete variiert, so schwankt auch der Anteil der Waldflächen innerhalb der FFH-Gebiete zwischen den Bundesländern (Tabelle 2). Durch die Europäische Kommission sind zahlreiche Lebensraumtypen festgelegt worden, welche im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgelistet und im Interpretation Manual of European Union Habitats (EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT 2003) genauer beschrieben werden. Insgesamt kommen in den FFH-Gebieten Deutschlands 17 Waldlebensraumtypen (WLRT) vor, von denen der Waldmeister-Buchenwald (LRT 9130)

17 FFH IN DEUTSCHLAND 9 Tab. 1: FFH-Gebiete in Deutschland, Meldestand 11. Februar 2011 (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2011) Bundesland FFH- Fläche Fläche Fläche Anteil Gebiete terr. marin ges. terr. [ha] [ha] [ha] [%] Baden-Württemberg ,6 Bayern ,1 Berlin ,1 Brandenburg ,3 Bremen ,3 Hamburg ,4 Hessen ,9 Mecklenburg-Vorpommern ,4 Niedersachsen ,8 Nordrhein-Westfalen ,4 Rheinland-Pfalz ,9 Saarland ,2 Sachsen ,2 Sachsen-Anhalt ,8 Schleswig-Holstein ,2 Thüringen ,0 Ausschl. Wirtschaftszone ,6 Gesamt ,3 Tab. 2: Flächenumfang der FFH-Gebiete und des darin enthaltenen Waldes in den deutschen Bundesländern (FVA BADEN-WÜRTTEMBERG 2007, S. 10, verändert) Bundesland Bewaldung Gesamtfläche FFH-Gebiete Waldfläche FFH-Gebiete Waldanteil FFH- Gebiete [%] [ha] [ha] [%] Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Gesamt

18 10 FFH IN DEUTSCHLAND und der Hainsimsen-Buchenwald (LRT 9110) die größten Anteile besitzen (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2011, FVA BADEN-WÜRTTEMBERG 2007). Im Jahr 2007 wurde das Gesamtvorkommen der Waldlebensraumtypen inner- und außerhalb der FFH-Gebiete eingeschätzt. Demnach beträgt der Anteil der Waldlebensraumtypen innerhalb der FFH- Waldflächen ca. 42 %. Dies entspricht einer Fläche von rund ha. Die restlichen 58 % der Wälder in FFH-Gebieten erfüllen andere Funktionen wie den Schutz von Tierund Pflanzenarten oder den Schutz anderer Lebensraumtypen innerhalb des Waldes (z. B. Fließgewässer), oder sie bilden Füll- und Pufferflächen (EBD.; Tabelle 3). Ähnliche Zahlen sind von ELLWANGER et al. (2006) veröffentlicht (vgl. Tabelle 4). Tab. 3: Waldlebensraumtypen in Deutschland (FVA BADEN-WÜRTTEMBERG 2007) EU-Code Waldlebensraumtyp Anteil an LRT-Fläche 9110 Hainsimsen-Buchenwald 9120 Atlantisch-bodensaurer Buchenwald 9130 Waldmeister-Buchenwald 9140 Subalpiner Buchenwald 9150 Orchideen-Buchenwald 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald 9180 Schlucht- und Hangmischwald 9190 Bodensaurer Eichenwald 91D0 91E0 91F0 91G0 91T0 91U0 Moorwald Auwald mit Erle, Esche und Weide Hartholzauwald Pannonischer Eichenwald Flechten-Kiefernwald Steppen-Kiefernwald 9410 Bodensaurer Nadelwald 9420 Alpiner Lärchen-Arvenwald ca. 80 % ca. 20 % Tab. 4: Flächen und Anteile der Lebensraumtypen innerhalb der gemeldeten FFH-Gebiete nach Gruppen von Lebensraumtypen (ELLWANGER et al. 2006) Gruppe der Lebensraumtypen Fläche[Tsd. ha] Flächenanteil [%] Marine Lebensräume (einschl. Watt) ,9 Küstenlebensräume 40 1,6 Binnendünen 12 0,5 Süßwasserlebensräume 169 6,6 Heiden und Gebüsche 53 2,1 Grünland 200 7,8 Moore, Sümpfe und Quellen 59 2,3 Felsen und Schutthalden 27 1,1 Wälder ,3

19 FFH IN DEUTSCHLAND MANAGEMENTPLÄNE IN FFH-GEBIETEN Die Erstellung von Managementplänen in FFH-Gebieten ist keine Pflicht. Laut Artikel 6 der FFH-Richtlinie legen die EU-Mitgliedsstaaten für die Schutzgebiete Erhaltungsmaßnahmen fest, welche gegebenenfalls geeignete, eigens für die Gebiete aufgestellte oder in andere Entwicklungspläne integrierte Bewirtschaftungspläne [ ] umfassen (92/43/EWG 1992). Aus naturschutzfachlicher Sicht wird die Erstellung von Managementplänen für den größten Teil der Gebiete empfohlen (ELLWANGER et al. 2006). Eine einheitliche Vorgabe zur Erstellung der FFH-Managementpläne existiert dabei nicht. Im Rahmen eines internationalen Seminars zum Thema Managementplanung, organisiert von der irischen Präsidentschaft und unterstützt durch die Europäische Kommission, ist 1996 folgende Aufstellung von Elementen eines optimalen Managementplanes erarbeitet worden (EUROPÄISCHE KOMMISSION 1997): politische Aussage mit Bezug auf Artikel 6 der Habitat-Richtlinie Gebietsbeschreibung einschließlich einer Analyse früherer Landnutzungsformen Beschreibung der Zielsetzung einschließlich kurzfristig und langfristig zu erreichender Ziele Beschreibung der Hemmnisse und Akteure, die diesen Zielen entgegenstehen Liste von realistisch umsetzbaren Maßnahmen mit Zeit- und Kostenplanung intensive Öffentlichkeitsbeteiligung Monitoring und Erfolgskontrolle Die Umsetzung dieser Managementplanung bleibt weiterhin den EU-Mitgliedstaaten überlassen. In Deutschland sind die einzelnen Bundesländer bei der Erstellung unterschiedlich vorgegangen. Folglich ist ein breites Spektrum an Managementplänen entstanden. Einige Länder haben einheitliche Verfahren entwickelt, andere Bundesländer haben hingegen Muster-Managementpläne erarbeitet. Welche Auswirkungen die Richtlinie auf die Waldbewirtschaftung haben würde, konnte vor der Implementierung nicht genau prognostiziert werden. Der FFH-Status bedeutet zunächst nicht a priori die Nutzung aufzugeben oder einzuschränken. Vielmehr ist die Ausgestaltung der Umsetzung abhängig vom jeweiligen Zustand des FFH-Gebietes (SSYMANK 2000). Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die bisherige Nutzung zu dem schutzwürdigen Zustand geführt hat oder keine besonderen Schutzziele der Fortführung bisheriger Bewirtschaftungsweisen entgegenstehen. Des Weiteren hängt die künftige Behandlung des Bestandes von den ausgewiesenen Schutzzielen ab. Daher können an einzelne Bestände innerhalb des FFH-Gebiets unterschiedliche Ansprüche gestellt werden. Die EUROPÄISCHE KOMMISSION (2003) sieht als mögliche Konsequenzen für die Waldbewirtschaftung: kein großflächiger Kahlschlag, keine Änderungen in der Art der Landnutzung oder kein Ersetzen heimischer durch eingeführte Baumarten. Ebenso könnten waldbauliche Tätigkeiten wie das Fällen von Bäumen, Wegebau oder Bodenentwässerung eine Verträglichkeitsprüfung erfordern. Diese genannten Tätigkeiten stellen Pläne oder Projekte dar, welche nicht unmittelbar mit der Verwaltung von FFH-Gebieten in Zusam-

20 12 FFH IN DEUTSCHLAND menhang stehen, sich aber auf deren Zustand auswirken könnten. In der Fallstudie der FVA BADEN-WÜRTTEMBERG (2007) werden folgende Aspekte aufgezählt, welche einen Einfluss auf die Waldbewirtschaftung haben können: Flächenstilllegungen Verlängerung von Umtriebszeiten Verbot von Kahlhieben Absenkung von Eingriffsstärken Reduktion von gesellschaftsfremden Baumarten Beschränkungen beim Wegebau SSYMANK (2000) geht davon aus, dass die Form der Holzernte meist unerheblich sein wird und vielmehr die Einschränkung in der Baumartenwahl und die Anteile von Alt- und Totholz besondere Anforderungen darstellen. Angesichts der möglichen Konsequenzen ist Natura 2000 und somit auch FFH aus forstlicher Sicht eine weitere Einschränkung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit zugunsten des Gemeinwohls (FÜRST 2005). Auch WAGNER & JÖNSSON (2001) rechnen mit zum Teil weitreichenden Bewirtschaftungseinschränkungen für Forstbetriebe, welche zwangsläufig zu erheblichen finanziellen Einbußen führen werden.

21 METHODIK 13 3 METHODIK 3.1 ÜBERBLICK Um eine gesicherte Prognose der monetären Konsequenzen und Auswirkungen auf die Holznutzung, die von naturschutzfachlichen Regelungen ausgehen, vornehmen zu können, wird eine Vielzahl unterschiedlichster Informationen benötigt. Die Methodik des ReForMa- Projekts greift auf eine Reihe bekannter und akzeptierter Verfahren zurück. Als grundlegende Ausgangsdaten dienen die Aufnahmen der Bundeswaldinventur 2 (BWI²), welche in mehreren Arbeitsschritten bearbeitet werden und als Zwischenergebnisse in sich anschließende Berechnungen einfließen. Neben den naturalen Daten des aktuellen Waldzustands sind Waldwachstumsprognosen von modellierten Beständen einer Baumart bei unterschiedlichen Behandlungsregimen, die aktuell gebräuchliche Holzsortierung sowie die ökonomischen Faktoren Holzpreis und Aufarbeitungskosten entscheidende Größen. Diese, aus den unterschiedlichsten Datenquellen gewonnenen Parameter, finden aufbereitet in aufeinander folgenden Arbeitsschritten Anwendung. Die Verfahrensschritte sind im Folgenden kurz erläutert; ein grafischer Überblick findet sich in Abbildung 1. Zusammensetzung der deutschen Wälder im Hinblick auf Baumarten und Bonitäten Als Grundlage für die Analyse der aktuellen Waldstruktur dienen die Ergebnisse der BWI². Sie bieten aktuelle, erhobene, standardisierte und für Deutschland repräsentative Naturaldaten der Wälder. Aus ihnen werden Einzelbestände für die Waldwachstumssimulationen generiert. Definition und Typologisierung naturschutzfachlicher Einschränkungen Von den zuständigen Stellen in den Ministerien der Länder sind alle zum Stichtag verfügbaren FFH-Managementpläne angefordert worden. Von 70 zugesandten Managementplänen sind 39 im Sinne der Fragestellung verwertbar. Diese dienen als Datengrundlage für die vorgestellte Untersuchung. Ausgewählte Pläne sind mithilfe des Programms MaxQDA einer qualitativen Textanalyse nach MAYRING (2000) unterzogen worden. Naturschutzfachliche Einschränkungen werden dabei in Kategorien, Restriktionstypen genannt, eingeteilt und durch quantitative Größen beschrieben. Flächenbezogene Bedeutung der naturschutzfachlichen Einschränkungen Anhand der zu den Managementplänen gehörigen Karten werden unter Einsatz von Planimetern flächenscharf Lebensraumtypen und Bewirtschaftungseinschränkungen kartiert. Für jeden Lebensraumtyp kann eine repräsentative Belegung mit unterschiedlichen Restriktionstypen ermittelt werden. Gewinnung von Eingangsdaten für die Simulation Mithilfe der BWI²-Daten werden für die Hauptbaumarten Zeitreihen der Bestandeskennwerte mittlerer Brusthöhendurchmesser, mittlere Höhe und mittlere Grundfläche erzeugt. Daraus werden für jeweils drei Bonitätsgruppen Ausgleichskurven berechnet.

22 14 METHODIK Bundeswaldinventur Managementpläne Statistische Aufbereitung von Reinbeständen Informationen der Aufnahmepunkte Textanalyse und kartografische Auswertung Unechte Zeitreihen von Bestandeskennwerten Baumart und Bonität FFH Ja / Nein Flächenanteile Restriktionstypen BWIN Pro Waldwachstumskundliche Modellierung Einzelbaumlisten aussch. / verbl. Bestand Holzernte Legende: Modul Methode Ergebnis Sortierung und Kalkulation der Erlöse Zeitreihe Holzaufkommen DB ReForMa Zeitreihe erntekostenfreie Erlöse Verknüpfung der Informationen aus den Vormodulen Göttinger Annuitätentabellen Dynamische Investitionsrechnung Annuitäten je Baumart und Bonität Holzmenge je BWI-Punkt Annuität je BWI-Punkt jeweils mit und ohne Restriktionen Gesamtergebnisse: Holzaufkommen und ökonomische Bewertung für Bundesgebiet und Regionen Abb. 1: Schematischer Methodenüberblick

23 METHODIK 15 Prognose von Wuchspotenzialen mit und ohne Einschränkung der Bewirtschaftung Auf Basis der Funktionen werden unter Verwendung des Waldwachstumssimulators BWINPro normierte, für die bundesdeutschen Wälder repräsentative Bestände erzeugt. Deren Wachstum und daraus resultierende Nutzungen werden für die aktuelle Bewirtschaftung sowie für die einschränkungsgeprägten Bewirtschaftungsvarianten der einzelnen Restriktionstypen simuliert. Da bei Waldwachstumssimulationen über längere Zeiträume hinweg Abweichungen zu tatsächlichen Bestandesentwicklungen nicht ausgeschlossen werden können, wird alle zehn Jahre eine Rekalibrierung der Simulation auf die BWI-Daten vorgenommen. Berechnung entstehender Holzvolumina und monetäre Bewertung Die Einzelbaumlisten aus den Wuchssimulationen werden unter Verwendung des Programms Holzernte der FVA Baden-Württemberg sortiert, und den Sortimenten werden Holzpreise und Aufarbeitungskosten zugewiesen. Daraus können erntekostenfreie Abtriebswerte und Holzmengen abgeleitet werden, aus denen für alle Behandlungsvarianten und über das gesamte Bestandesleben hinweg, unechte Zeitreihen gebildet werden. Die entstehenden Zeitreihen der erntekostenfreien Abtriebswerte werden unter Verwendung des Annuitätenkonzepts des DFWR (MÖHRING & RÜPING 2006) in Annuitäten überführt. Für die Zeitreihen der Holzernten wird ein mittleres jährliches Holzaufkommen je Hektar berechnet. Hochrechnung von Holzaufkommen und Erlösen für Deutschland Die Hektarergebnisse aus der Modellierung werden anhand der Baumartenverteilungen an den BWI²-Aufnahmepunkten auf die bundesdeutsche Waldfläche hochgerechnet. Aus den Differenzen von Behandlungen mit Naturschutzrestriktionen zur aktuellen Bewirtschaftung können Opportunitätskosten und die Veränderung des produzierten Holzvolumens in Erntefestmetern (Efm) berechnet werden. Damit entsteht ein Potenzialvergleich zwischen der aktuellen Situation und dem Endzustand einer vollständigen Umsetzung der derzeit geforderten Restriktionen (statisch-komparative Analyse). Auf den stark vom Einzelfall geprägten Überführungszeitraum wird im Rahmen dieser Studie nicht eingegangen.

24 16 METHODIK 3.2 DATENGRUNDLAGEN Bundeswaldinventur Als Datengrundlage für die Modellierung und die spätere Hochrechnung für Deutschland bzw. die einzelnen Bundesländer dienen die Daten der BWI², deren Aufnahmen in den Jahren 2001 und 2002 vorgenommen worden sind. Dabei ist über alle Waldflächen Deutschlands hinweg stichprobenartig eine Bestandsaufnahme durchgeführt worden. Die Auswertung dieser Waldzustandsinformationen führt zu kontemporären und statistisch abgesicherten Aussagen über forstliche Produktionsmöglichkeiten und Waldverhältnisse. Die BWI² ist die erste Bundeswaldinventur, die sich auf die Gesamtfläche Deutschlands erstreckt. Während in den alten Bundesländern bereits vor der Wiedervereinigung eine Bundeswaldinventur vorgenommen worden ist, die BWI² hier demnach eine Wiederholungsaufnahme darstellt, ist sie für die neuen Bundesländer eine Erstaufnahme. Die BWI² enthält Informationen über den Zustand des Waldes. Hierzu zählt die Darstellung klassischer Inventurergebnisse wie Holznutzung, Zuwachs und Holzvorrat. An diese Datengrundlage angelehnt können Holznutzungspotenziale und Zukunftsprognosen der Waldentwicklung ermittelt werden. Ferner bewertet die BWI² die ökologische Stabilität des Waldes. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Naturnähe der Waldbestände gelegt. Als grundlegende Beurteilungsparameter werden die Waldrandgestaltung, die Baumartenzusammensetzung sowie die Totholzmenge des Bestandes hinzugezogen (BMELV 2012). Die Bundeswaldinventur findet etwa alle zehn Jahre über alle Eigentumsarten hinweg statt. Sie wird auf Stichprobenbasis und regionsabhängig in unterschiedlicher Dichte durchgeführt. Die Stichprobenpunkte werden permanent markiert, sodass sie im Rahmen der Folgeinventur wieder aufgesucht werden können. Bundesweit wird ein Gitternetz im 4 km x 4 km Quadratverband verwendet, das am Gauß-Krüger-Koordinatensystem ausgerichtet ist. Die Rasterweite der einzelnen Trakte kann regional bedingt unterschiedlich ausfallen. So legen einige Bundesländer ein dichteres Stichprobennetz an, um deutlichere und naturräumlich abgegrenzte Informationen zu erhalten. An den Traktecken werden, sofern sich diese im Wald befinden, Winkelzählproben durchgeführt. Die Datenbasis der BWI² weist gegenüber gängigen Ertragstafeln und Forsteinrichtungsschätzungen Vorteile auf. Sie bildet die Ist-Situation des Waldbestandes ab, ist repräsentativ und als wissenschaftliche Bestandsaufnahme anerkannt (BMELV 2012) Managementpläne Grundlage aller Aussagen zu Restriktionstypen, deren Definition und insbesondere ihrer bundesweiten Flächenanteile bilden die für FFH-Gebiete erstellten Managementpläne. Sie stellen in der Summe den Rücklauf einer mehrstufigen Anfrage der FVA Baden- Württemberg bei den zuständigen Stellen der Länderministerien dar. Die Anfrage ist dort sehr unterschiedlich beantwortet worden, sodass sich die Zahl der untersuchten Pläne je Bundesland stark unterscheidet. Zudem sind von den 70 eingegangenen Managementplänen lediglich 39 Pläne für eine statistische Analyse von FFH-Restriktionen in Waldlebensraumtypen brauchbar. Die übrigen Pläne enthielten entweder keine oder nur geringe

25 METHODIK 17 Waldflächen oder waren aufgrund fehlender Daten nicht auswertbar. Insgesamt ergibt sich für die Bundesrepublik eine befriedigende Abdeckung, auch wenn die südlich gelegenen Bundesländer überproportional vertreten sind. Zur Ableitung bundeslandspezifischer Restriktionsmuster ist die Datengrundlage jedoch nicht ausreichend. Eine detaillierte Auflistung der verwendeten Managementpläne ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Tab. 5: Untersuchte Managementpläne FFH-Gebiet Name Bundesland Erstellungsjahr DE Albtrauf zwischen Mössingen und Gönningen Baden-Württemberg 2007 DE Klettgaurücken Baden-Württemberg 2008 DE Schauinsland Baden-Württemberg 2007 DE Neckartal und Wald Obrigheim Baden-Württemberg 2007 DE DE DE DE Umlachtal und Riß südlich Biberach Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen Rohrhardsberg, Obere Elz und Wilde Gutach Neckartal zwischen Rottweil und Sulz Baden-Württemberg 2007 Baden-Württemberg 2009 Baden-Württemberg 2007 Baden-Württemberg 2006 DE Odenwald bei Schriesheim Baden-Württemberg 2009 DE Jagsttal bei Schöntal und Klosterwald Baden-Württemberg 2007 DE Taubergrund bei Creglingen Baden-Württemberg 2006 DE Kochertal Schwäbisch Hall Künzelsau Baden-Württemberg 2009 DE Hochrhein östlich Waldshut Baden-Württemberg 2009 DE Rotachtal Baden-Württemberg 2007 DE Irrhain Bayern 2009 DE Basaltkuppen in der Nördlichen Oberpfalz Bayern 2009 DE Daschendorfer Forst Bayern 2009 DE Prosselsheimer Holz Bayern 2003 DE DE DE Frauenforst östlich Ihrlerstein und westlich Dürnstetten Hochwald und Urwald am Dreisessel Östlicher Neuburger Wald und Innleiten bis Vornbach Bayern 2008 Bayern 2003 Bayern 2009 DE Eichelgarten Bayern 2009

26 18 METHODIK FFH-Gebiet Name Bundesland Erstellungsjahr DE Silberberg Bayern 2007 DE Heimsche Heide Brandenburg 2009 DE DE DE DE DE Wälder um Greifswald Nebeltal mit Zuflüssen, verbundenen Seen und angrenzenden Wäldern Wald und Kleingewässerlandschaft bei Burg Stargard Schaaletal mit Zuflüssen und nahegelegenen Wäldern und Mooren Sonnenberg bei Parchim Mecklenburg- Vorpommern Mecklenburg- Vorpommern Mecklenburg- Vorpommern Mecklenburg- Vorpommern Mecklenburg- Vorpommern DE Dollberg u. Eisener Wald Saarland 2009 DE Holzhauser Wald bei Türkismühle Saarland 2009 DE Mittelgebirgslandschaft um Oelsen Sachsen 2005 DE Buchberge bei Laußnitz Sachsen 2004 DE Buchenwälder bei Rechenberg- Holzhau Sachsen 2005 DE Muldetal bei Aue Sachsen 2005 DE Roitzsch Sachsen 2008 DE Staatsforst Rantzau östlich Tornesch Schleswig-Holstein 2009 DE Kiuser Gehege Schleswig-Holstein 2009 DE Gehege Osterhamm-Elsdorf Schleswig-Holstein 2010 Die Güte der Managementpläne schwankt im beschreibenden Teil stark, insbesondere in Bezug auf eine klare Flächenzuordnung und die Eindeutigkeit geforderter FFH-Maßnahmen. Aus einigen Plänen lassen sich exakte Maßnahmenbezeichnungen und Flächenabgrenzungen entnehmen, in anderen Fällen ist die Beschreibung der geforderten Maßnahmen sehr vage gehalten, insbesondere fehlen genaue Angaben zu Lage und/oder Größe der betroffenen Flächen. Präziser hingegen sind in der Regel die beiliegenden Kartenwerke gestaltet. Daher werden diese später im Mittelpunkt der Auswertungen zum Flächenbezug von Restriktionen stehen.

27 METHODIK RESTRIKTIONEN IN FFH-GEBIETEN DEUTSCHLANDS Zusammenfassung einzelner Maßnahmen zu Restriktionstypen Restriktionstypen bilden die Grundlage, aus der die Spezifikationen einzelner Szenarien abgeleitet sind. Ein Restriktionstyp repräsentiert dabei eine Gruppe von Restriktionen, die sich ähnlich sind und sich anhand einer Anzahl von Charakteristiken von anderen Restriktionen unterscheiden. In ihrer Summe sollen die einzelnen Restriktionstypen die in den Managementplänen geforderten Maßnahmen möglichst vollständig erfassen. Gleichzeitig müssen die Charakteristiken der einzelnen Beschränkungsmuster eines Restriktionstyps so zusammengefasst werden, dass eine modellhafte Kalkulation der Restriktionsszenarien ermöglicht wird. Zur Bildung der Restriktionstypen kommt die Methode der qualitativen Inhaltsanalyse nach MAYRING (2000) zur Anwendung. Die Managementpläne werden einer intensiven Literatur- und Dokumentenanalyse unterzogen und dabei einem inhaltsanalytischen Ablaufmodell folgend untersucht. In einem ersten Schritt werden die FFH-Managementpläne im Rahmen einer Primäranalyse zunächst auf das Vorhandensein naturschutzfachlicher Planungen durchsucht. Die Maßnahmenbeschreibungen werden markiert und mit Codes versehen ( offenes Codieren ). Dabei sollen die vergebenen Codes die jeweiligen Maßnahmen inhaltlich möglichst eindeutig erfassen und beschreiben. Maßnahmen, die sich lediglich in ihren Flächenangaben voneinander unterscheiden, werden mit den gleichen Codes markiert. Die Bezüge der Maßnahmen zu Arten und Lebensraumtypen werden durch zusätzlich vergebene Codes hergestellt. Dabei werden nur Erhaltungsmaßnahmen (verpflichtende Maßnahmen) codiert. Die (nicht verpflichtenden) Entwicklungsmaßnahmen sind in der Codierung nicht berücksichtigt. Die Codierung wird solange durchgeführt, bis alle vorgefundenen Maßnahmen durch einen vergebenen Code repräsentiert werden. In einem nächsten Schritt werden die einzelnen Codes zu Kategorien zusammengefasst. Dabei werden Codes von Maßnahmen, die aufgrund inhaltlicher Übereinstimmungen ähnliche waldbauliche Behandlungen bedingen, zusammen gruppiert. Die Kategorienbildung erfolgt damit induktiv, da sie auf den Inhalten der Managementpläne aufbaut. Anschließend werden die Managementpläne erneut codiert. Dabei wird das zuvor entwickelte Kategoriensystem als Codier-Richtlinie verwendet. Dieser Teil der Erstellung von Restriktionstypen folgt damit einem deduktiven Ansatz. Die einzelnen Kategorien werden anschließend zueinander in Beziehung gesetzt und auf einer höheren Ebene zu Restriktionstypen zusammengefasst. Abschließend werden die Charakteristiken der verschiedenen Restriktionstypen herausgearbeitet, die später zur Parametrisierung der entsprechenden waldbaulichen Szenarien dienen. Die quantitative Beschreibung erfolgt dabei, nach relevanten Baumarten getrennt, auf Grundlage der Informationen aus den Managementplänen Ableitung von Behandlungsregimen für Restriktionstypen Im Frühjahr 2010 ist das Institut für Landschaftspflege und Naturschutz Bühl (ILN) beauftragt worden, die in den FFH-Managementplänen formulierten naturschutzfachlichen

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