SR 97, Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich SR 97. Sachverhalt SR 97

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1 , Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich 1 Sachverhalt

2 , Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich 2 Staatsanwaltschaft Erfurt Kopie aus dem Ermittlungsverfahren 940 Js 7925/15 Vfg. 1. Das Ermittlungsverfahren gegen Michael Arnold, geb. am in Erfurt, wohnhaft Fritz- Büchner-Str. 124, Erfurt, wird neu eingeleitet. Ein Verdacht wegen [vom GJPA gestrichen] ergibt sich aus der Vernehmung des Zeugen Gustav Arnold (Vater) vom sowie der Beschuldigtenvernehmung des Thomas Arnold (Bruder) vom und aus den sich anschließenden Ermittlungen. 2. Frau AL IX vor Ausführung dieser Verfügung zur billigenden Kenntnisnahme und wegen Eintragung in Dezernat Zu dem neuen Verfahren sind zu nehmen: Fotokopie dieser Verfügung und anliegende Fotokopien der für das neue Verfahren relevanten Aktenstücke. 4. Neu anzulegende Akte wie folgt ordnen: Zunächst Fotokopie dieser Verfügung, dann Fotokopien wie Ursprungsakte. 5. Bei abgetrenntem Verfahren Geschäftsnummer des neuen Verfahrens hier vermerken: 940 Js 9834/15 6. Wiedervorlage beider Verfahren sodann. Erfurt, den Müller Müller, Staatsanwalt

3 , Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich 3 Kriminalpolizeiinspektion Erfurt Erfurt, den Andreasstraße Erfurt Az.: TH Kopie aus dem Ermittlungsverfahren 940 Js 7925/15 Z e u g e n - V e r n e h m u n g Ort: Erfurt Beginn: 09:00 Uhr Ende: Uhr Belehrung: Mir wurde eröffnet, zu welcher Sache ich gehört werden soll. Ich bin darüber belehrt worden, dass ich das Recht habe, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung für mich selbst oder einen der in 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen die Gefahr nach sich ziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Außerdem kann ich den Verzicht auf das Verweigerungsrecht auch während der Vernehmung widerrufen. Ferner wurde ich darauf hingewiesen, dass bei Fragen nach Vornamen, Familien- und Geburtsnamen, nach Ort und Tag der Geburt, nach dem Familienstand, dem Beruf, dem Wohnort, der Wohnung und der Staatsangehörigkeit die Pflicht zur vollständigen und richtigen Beantwortung besteht und die Verletzung dieser Pflicht nach 111 OWiG mit Geldbuße bedroht ist. Zur Person: (Fam.Name, Geb.Name, Vorname, Geb.Datum, Geb.Ort, Beruf, Staatsang., Fam.Stand, Wohnanschrift, sonst. Erreichbarkeit) Arnold, Gustav, , Gera, Fabrikant, deutsch, verheiratet, Cyriakstraße 34, Erfurt Ich bin mit dem/der Beschuldigten/Betroffenen [ ] N I C H T verlobt, verheiratet, verwandt oder verschwägert. Ich bin mit dem/der Beschuldigten/Betroffenen [ ] verlobt [ ] verheiratet [x] verwandt [ ] verschwägert [ ] von ihm/ihr geschieden und gem. 52 Abs. 1 StPO berechtigt, das Zeugnis zu verweigern. Über dieses Recht wurde ich durch die Polizei vor meiner Vernehmung belehrt. Zur Sache: [X] mache ich Angaben [ ] Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch Ich erscheine hier aus eigener Veranlassung und möchte gegen meinen Sohn Thomas Arnold Strafanzeige wegen versuchten Mordes erstatten. Thomas ist der jüngere meiner beiden Söhne. Mein älterer Sohn, Michael Arnold, kam gestern zu uns und erzählte mir, dass er einen Brief abgefangen habe, in dem Thomas angekündigt hat, mich umbringen zu wollen. Den Brief mit Datum , gerichtet an einen Harald Breitenbach in Essen, habe ich mitgebracht und reiche ihn zu den Akten. Michael erzählte mir, dass nicht nur Thomas, sondern auch er mit dem Harald Breitenbach befreundet sei. Herr Breitenbach habe ihm Michael den Brief ausgehändigt, um so die Tat zu verhindern. Auf Befragen: Meine Frau Elfriede war bei dem Gespräch zwischen mir und meinem Sohn Michael anwesend und hat auch den Brief gesehen. Das war gestern Nachmittag. Auf weiteres Befragen: Das Verhältnis zwischen mir und meinem Sohn Thomas ist nicht gut, aber ich hätte nie gedacht, dass er so skrupellos ist und mir nach dem Leben trachtet. Ich habe sofort ein hand-

4 , Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich 4 schriftliches Testament aufgesetzt und Thomas enterbt. Falls es ihm gelingen sollte, mich umzubringen, so soll seine Rechnung wenigstens nicht aufgehen. Auf weiteres Befragen: Damit erbt neben meiner Frau nur noch mein Sohn Michael. Ich stelle Strafantrag aus allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten. geschlossen: Lindner Lindner, PKin selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben Gustav Arnold Gustav Arnold Kopie aus dem Ermittlungsverfahren 940 Js 7925/15 Thomas Arnold Nonnenrain Erfurt Herrn Harald Breitenbach Erfurt, den Schillerstr Essen Lieber Harald, ich muss mich einer Person anvertrauen. Du weißt, dass ich in finanziellen Schwierigkeiten bin. Der einzige Ausweg, den ich sehe, ist, meinen sehr vermögenden Vater umzulegen, um an das Erbe zu kommen. Damit wäre ich auf einen Schlag alle meine Geldsorgen los. Besonders leid würde es mir ohnehin nicht tun, weil ich den Alten schon seit Jahren intensiv hasse. Was hältst Du von meinem Vorhaben? Melde Dich bald! Thomas Arnold Kopie aus dem Ermittlungsverfahren 940 Js 7925/15 Kriminalpolizeiinspektion Erfurt Erfurt, den Andreasstraße Erfurt Az.: TH

5 , Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich 5 B e s c h u l d i g t e n - V e r n e h m u n g Ort: Erfurt Beginn: Uhr Ende: Uhr Mir wurde eröffnet, welche Tat mir zur Last gelegt wird. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass es mir nach dem Gesetz freisteht, mich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor dieser Vernehmung, einen von mir zu wählenden Verteidiger zu befragen, und dass ich zu meiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen kann. Ferner wurde ich darauf hingewiesen, dass bei Fragen zu Vor- und Familien- oder Geburtsnamen, nach Ort und Tag der Geburt, nach dem Familienstand, dem Beruf, dem Wohnort oder der Staatsangehörigkeit die Pflicht zur vollständigen und richtigen Beantwortung besteht und die Verletzung dieser Pflicht nach 111 OWiG mit Geldbuße bedroht ist. Pflichtangaben zur Person: Familien-/Ehename: Arnold Geburtsname: Vorname: Thomas Geburtsdatum: Geburtsort/-kreis: Sömmerda Geburtsland: Deutschland Staatsangehörigkeit: deutsch Familienstand: ledig ausgeübter Beruf: Kaufmann Wohnanschrift: Nonnenrain 25, Erfurt Freiwillige Angaben zur Person: Schulbildung: POS erlernter Beruf: s.o. wirtschaftliche Verhältnisse: ca netto monatlich Vorstrafen: nach eigenen Angaben keine Zur Sache: [x] möchte ich mich äußern [ ] möchte ich mich nicht äußern Vorhalt: Herr Arnold, Ihnen wird vorgeworfen, Ihrem Vater nach dem Leben zu trachten. Sie sollen den Ihnen hier vorliegenden Brief verfasst haben, aus dem hervorgeht, dass Sie planen, Ihren Vater zu töten, um dessen Vermögen alsbald zu erben. Hierzu kann ich nur sagen, dass der Vorwurf absurd ist. Dieser Brief ist mir nicht bekannt. Ich habe ihn weder verfasst noch stammt die Unterschrift von mir. Im Übrigen käme ich nie auf die Idee, meinen Vater umzubringen. Wir haben zwar keine gute Vater-Sohn-Beziehung, aber ich hasse meinen Vater nicht, wie in dem Brief der Anschein erweckt wird. Außerdem bin ich überhaupt nicht in finanziellen Schwierigkeiten und auf das Geld meines Vaters nicht angewiesen. Richtig allerdings ist, dass mein Vater ein beträchtliches Vermögen hat. Auf Befragen: Ich weiß nicht, wer den Brief verfasst hat; jedenfalls ist es jemand, der mir Übles will. Auf Befragen: Einen Harald Breitenbach, an den der Brief gerichtet ist, kenne ich nicht. In Essen habe ich überhaupt keine Bekannten. Auf Befragen: Auch das Verhältnis zwischen mir und meinem Bruder Michael ist nicht besonders gut. Meine Mutter versucht immer, zwischen uns zu vermitteln. Es ist richtig, dass mein Bruder Michael bei meinen Eltern am zu Besuch war. Meine Mutter und ich telefonieren regelmäßig. Sie erzählte mir, dass Michael zu Besuch ist. Sie reichte den Hörer an Michael weiter. Um meiner Mutter einen Gefallen zu tun, habe ich dann auch mit Michael kurz telefoniert.

6 , Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich 6 Auf Befragen: Ich bin gerne bereit, Schriftstücke, die meine Unterschrift tragen, zur Ermöglichung eines Schriftgutachtens den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen.

7 , Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich 7 Egal, wer den Brief verfasst hat und was auch immer der Täter bezweckt haben mag, stelle ich gegen den mir unbekannten Verfasser des Briefs Strafantrag aus allen rechtlichen Gesichtspunkten. geschlossen vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Leisel Leisel, KK Thomas Arnold Thomas Arnold Kriminalpolizeiinspektion Erfurt Erfurt, den Andreasstraße Erfurt Az.: TH Kopie aus dem Ermittlungsverfahren 940 Js 7925/15 Vermerk: Im Anschluss an die Vernehmung wurde mit dem Beschuldigten Thomas Arnold dessen Wohnung aufgesucht. Er händigte uns freiwillig diverse Schriftstücke mit seiner Unterschrift, insbesondere den Mietvertrag für seine Wohnung, diverse Versicherungsverträge und Kaufverträge zum Zweck der Einholung eines Schriftgutachtens aus. Die Unterschriften des Beschuldigten Thomas Arnold auf diesen Urkunden sollen mit der Unterschrift auf dem Brief vom , der angeblich vom Beschuldigten Thomas Arnold stammt, verglichen werden. Dass Landeskriminalamt wird mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt. Allerdings lässt sich bereits mit bloßem Auge erkennen, dass die Unterschrift auf dem Brief vom und die Vergleichsunterschriften (vgl. auch die Unterschrift unter dem Vernehmungsprotokoll vom ) relativ deutliche Unterschiede aufweisen. Dies betrifft insbesondere das große A und das kleine l und das kleine o (Anbindung an Folgebuchstaben) des Namenszugs Arnold. Die Ermittlungen beim Einwohnermeldeamt in Essen haben ergeben, dass ein Harald Breitenbach in Essen nicht gemeldet ist. Unter der in dem Brief vom angegebenen Anschrift wohnt keine Person dieses Namens. Leisel Leisel, KK Staatsanwaltschaft Erfurt 940 Js 9834/15 Rudolfstraße Erfurt Vfg. 1. Vermerk: Frau Elfriede Arnold wurde von mir zur Zeugenvernehmung im vorliegenden Ermittlungsverfahren gegen ihren Sohn Michael Arnold geladen. Sie hat daraufhin telefonisch mitgeteilt, dass sie

8 , Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich 8 sich noch nicht schlüssig sei, ob sie gegen ihren Sohn Michael aussagen werde. Michael habe sie geradezu angefleht, keine Aussage zu machen. 2. Der Termin zur Vernehmung der Zeugin Arnold wird aufgehoben 3. Die Zeugin von der Aufhebung des Termins benachrichtigen 4. Urschriftlich mit Akten dem AG Erfurt Ermittlungsrichter mit dem Antrag übersandt, die Zeugin Elfriede Arnold zu dem Vorwurf gegen den Beschuldigten Michael Arnold zu vernehmen. 5. Wiedervorlage: 3 Wochen. Erfurt, den Müller Müller, Staatsanwalt Amtsgericht Erfurt Erfurt, den Az: 3 Gs 137/15 Gegenwärtig: Richter am Amtsgericht Michalke als Vernehmender Justizsekretärin Tucher als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Ermittlungsverfahren gegen Michael Arnold wegen [vom GJPA gestrichen] Es erschien auf Vorladung die nachbenannte Zeugin. Die Zeugin wurde mit dem Gegenstand der Untersuchung und der Person des Beschuldigten bekannt gemacht. Die Zeugin wurde zur Wahrheit ermahnt und darüber belehrt, dass sie berechtigt ist, das Zeugnis zu verweigern, weil sie zu den in 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen des Beschuldigten gehört. Die Zeugin wurde ferner darüber belehrt, dass sie berechtigt ist, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihr selbst oder einem der in 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Die Zeugin wurde schließlich darauf hingewiesen, dass sie unter Umständen ihre Aussage schon jetzt zu beeiden haben werde. Sie wurde über die Bedeutung des Eids, die Möglichkeit der Wahl zwischen Eid mit religiöser oder ohne religiöse Beteuerung sowie über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage ( StGB) belehrt. Zur Person: Ich heiße Elfriede Arnold, geb. Schulze, geb. am in Gera, Rentnerin, wohnhaft Cyriakstr. 34, Erfurt. Ich bin die Mutter des Beschuldigten. Ich bin bereit, trotz meines Zeugnisverweigerungsrechts hier auszusagen. Zur Sache: Michael ist der ältere meiner beiden Söhne. Er kam im Februar, das müsste der gewesen sein, zu uns (meinem Mann und mir) nach Hause und brachte einen Brief mit. Diesen Brief hatte angeblich Thomas, mein anderer Sohn, an einen Herrn Breitenberg oder so ähnlich geschrieben. In dem Brief war zu lesen, dass Thomas plane, meinen Mann umzubringen, um sofort zu erben. Michael erzählte, der Breitenberg habe ihm den Brief gegeben. Mir kam die Sache unsinnig vor, obwohl das Verhältnis zwischen Thomas und meinem Mann seit einigen Jahren angespannt war. Thomas würde sich nie an seinem Vater vergreifen, was ich meinem Mann auch gleich sagte. Doch der war außer sich vor Wut und Argumenten gar nicht zugänglich. Er hat sich gleich hingesetzt und Thomas in einem hand-

9 , Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich 9 schriftlichen Testament enterbt. In seinem Entschluss hierzu wurde er von Michael bestärkt. Am nächsten Tag hat mein Mann bei der Polizei Anzeige gegen Thomas erstattet. Auf Befragen: Ich habe den Brief am gelesen. Der mir hier vorgelegte Brief ist derselbe, den Michael an jenem Tag mitbrachte. Das war nachmittags, als er den Brief meinem Mann vorlegte. Auf Befragen: Ob die Unterschrift auf dem Brief von meinem Sohn Thomas stammt, kann ich nicht beurteilen. Ich kenne zwar seine Handschrift, habe aber nicht spontan vor Augen, wie er unterschreibt. Ich vermute, dass Michael den Brief geschrieben hat, um Thomas als Miterben auszubooten. Michael hat erst im letzten Jahr anlässlich meines Geburtstags mir gegenüber geäußert, es sei ihm ein Dorn im Auge, Vaters Vermögen nach dessen und meinem Tode mit Thomas teilen zu müssen. Ich habe darauf erwidert, dass ich für eine solche Habgier und Missgunst unter Brüdern wenig Verständnis hätte. Meinem Mann habe ich hiervon nichts erzählt, um nicht noch mehr Unfrieden aufkommen zu lassen. Auf Anordnung des Vernehmenden blieb die Zeugin unvereidigt. Das Protokoll wurde der Zeugin vorgelesen und von ihr genehmigt und unterschrieben. Elfriede Arnold Unterschrift der Zeugin Michalke Unterschrift Vernehmender Tucher Unterschrift Protokollführer Hinweis des GJPA: Das Amtsgericht Erfurt hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Erfurt mit Beschluss vom die Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten Michael Arnold und die Beschlagnahme der aufgefundenen Beweismittel angeordnet. Die auf der Grundlage des Beschlusses im Folgenden vorgenommenen Ermittlungsmaßnahmen sind vom Inhalt des Beschlusses gedeckt. Kriminalpolizeiinspektion Erfurt Erfurt, den Andreasstraße 38, Erfurt Az.: TH Vermerk: Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des AG Erfurt vom wurde am heutigen Tag durch Beamte der KPI Erfurt vollstreckt. In der Wohnung fanden wir auf der Festplatte des Rechners des Beschuldigten das Schreiben vom , gespeichert in einem Ordner, der mit Entwürfe bezeichnet war. Die Daten wurden von uns zu Beweiszwecken gesichert. Andere Dateien auf der Festplatte oder elektronische Post mit Bezug zum Schreiben vom waren nicht vorhanden. In demselben Ordner war das Schreiben mit Datum gespeichert, das bereits Gegenstand eines anderen Ermittlungsverfahrens, nämlich gegen Richard Schütz, unter dem Justizaktenzeichen 820 Js 976/15 ist. Das Schreiben, welches nach den im Computer gespeicherten Daten am erstellt und ausgedruckt wurde, ist bis auf die handschriftliche Unterschrift inhaltsgleich mit dem vom Anzeigeerstatter Riemer überlassenen und zu den Akten genommenen Original des Schreibens vom , insbesondere weist das im Computer des Beschuldigten Michael Arnold gespeicherte Schreiben ebenfalls, wie im Originalschreiben, den Namen Richard Schütz in der Unterschriftszeile auf. Leisel

10 , Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich 10 Leisel, KK An alle Mitarbeiter der Fa. Schütte Metallbau GmbH, Richard Schütz Huttenstr Erfurt Erfurt, den der Kollege Gerald Riemer kommt täglich ungewaschen zur Arbeit. Das ist ekelhaft und eine Zumutung für alle Arbeitskollegen. Ich denke, Sie sind da ganz meiner Meinung. Mit freundlichen Grüßen Schütz Richard Schütz Staatsanwaltschaft Erfurt 940 Js 9834/15 Rudolfstraße Erfurt 1. Vermerk: KK Leisel (KPI Erfurt) hat heute telefonisch mitgeteilt, dass Herr Thomas Arnold gestern Abend bei einem (selbstverschuldeten) Autounfall ums Leben gekommen ist. 2. Das vorliegende Ermittlungsverfahren gegen Michael Arnold unter dem Justizaktenzeichen 940 Js 9834/15 und das Verfahren 820 Js 976/15 (polizeiliches Az: TH ) werden miteinander verbunden. Das Verfahren 940 Js 9834/15 ist das führende Verfahren. 3. Wiedervorlage sodann Erfurt, den Müller Müller, Staatsanwalt Polizeiinspektion Erfurt-Mitte Erfurt, den Andreasstraße Erfurt Az.: TH Z e u g e n - V e r n e h m u n g Ort: Erfurt Beginn: 09:00 Uhr Ende: Uhr

11 , Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich 11 Belehrung: Mir wurde eröffnet, zu welcher Sache ich gehört werden soll. Ich bin darüber belehrt worden, dass ich das Recht habe, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung für mich selbst oder einen der in 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen die Gefahr nach sich ziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Außerdem kann ich den Verzicht auf das Verweigerungsrecht auch während der Vernehmung widerrufen. Ferner wurde ich darauf hingewiesen, dass bei Fragen nach Vornamen, Familien- und Geburtsnamen, nach Ort und Tag der Geburt, nach dem Familienstand, dem Beruf, dem Wohnort, der Wohnung und der Staatsangehörigkeit die Pflicht zur vollständigen und richtigen Beantwortung besteht und die Verletzung dieser Pflicht nach 111 OWiG mit Geldbuße bedroht ist. Zur Person: (Fam.Name, Geb.Name, Vorname, Geb.Datum, Geb.Ort, Beruf, Staatsang., Fam.Stand, Wohnanschrift, sonst. Erreichbarkeit) Riemer, Gerald, , Jena, Dreher, deutsch, verheiratet, Grubenstraße 95, Erfurt Ich bin mit dem/der Beschuldigten/Betroffenen [X] N I C H T verlobt, verheiratet, verwandt oder verschwägert. Ich bin mit dem/der Beschuldigten/Betroffenen [ ] verlobt [ ] verheiratet [ ] verwandt [ ] verschwägert [ ] von ihm/ihr geschieden und gem. 52 Abs. 1 StPO berechtigt, das Zeugnis zu verweigern. Über dieses Recht wurde ich durch die Polizei vor meiner Vernehmung belehrt. Bei Vernehmung als Verletzte(r): Das Merkblatt über Rechte und Befugnisse von Verletzten im Strafverfahren wurde mir ausgehändigt. Zur Sache: [X] mache ich Angaben [ ] Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch Ich erscheine hier, um gegen Richard Schütz Strafanzeige zu erstatten. Herr Schütz ist einer meiner Arbeitskollegen. Wir arbeiten bei der Fa. Schütte Metallbau GmbH in Erfurt. Herr Schütz hat gestern einen mich diffamierenden Brief (Datum ) unter den Arbeitskollegen in Umlauf gegeben. Ich bin hierüber entsetzt und zutiefst gekränkt. Die Behauptungen, die über mich in dem Brief aufgestellt werden, sind gemeine Lügen. Selbstverständlich komme ich täglich gewaschen zur Arbeit. Ich weiß nicht, was in den Kollegen Schütz gefahren ist. Wir haben uns eigentlich immer recht gut verstanden. Den Brief vom reiche ich zum Beweis zu den Akten. Er lag am vormittags für jedermann gut sichtbar auf dem großen Tisch unseres Frühstücksraums. Die meisten Arbeitskolleginnen und -kollegen hatten den Brief bereits gelesen, als ich zum Frühstück kam. Ich stelle gegen den Verfasser des Briefes, Herrn Schütz, Strafantrag aus allen rechtlichen Gesichtspunkten. selbst gelesen, genehmigt und unter- geschlossen: schrieben Lochner Lochner, PMín Gerald Riemer Polizeiinspektion Erfurt-Mitte Erfurt, den Andreasstraße Erfurt Az.: TH

12 , Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich 12 B e s c h u l d i g t e n - V e r n e h m u n g Ort: Erfurt Beginn: Uhr Ende: Uhr Mir wurde eröffnet, welche Tat mir zur Last gelegt wird. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass es mir nach dem Gesetz freisteht, mich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor dieser Vernehmung, einen von mir zu wählenden Verteidiger zu befragen, und dass ich zu meiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen kann. Ferner wurde ich darauf hingewiesen, dass bei Fragen zu Vor- und Familien- oder Geburtsnamen, nach Ort und Tag der Geburt, nach dem Familienstand, dem Beruf, dem Wohnort oder der Staatsangehörigkeit die Pflicht zur vollständigen und richtigen Beantwortung besteht und die Verletzung dieser Pflicht nach 111 OWiG mit Geldbuße bedroht ist. Pflichtangaben zur Person: Familien-/Ehename: Schütz Vorname: Richard Geburtsdatum: Geburtsort/-kreis: Rudolstadt Geburtsland: Deutschland Staatsangehörigkeit: deutsch Familienstand: ledig ausgeübter Beruf: Dreher Wohnanschrift: Huttenstr. 37, Erfurt Freiwillige Angaben zur Person: Schulbildung: POS erlernter Beruf: s.o. wirtschaftliche Verhältnisse: netto monatlich Zur Sache: [x] möchte ich mich äußern [ ] möchte ich mich nicht äußern Wenn mir vorgehalten wird, ich hätte den mir hier vorgelegten Brief mit Datum geschrieben und unter den Arbeitskollegen der Fa. Schütte Metallbau GmbH in Umlauf gebracht, so kann ich nur sagen, dass dies nicht wahr ist. Es stimmt zwar, dass dieser Brief unter den Arbeitskollegen kursierte; auch ich habe das Schreiben Ende vorletzter Woche zu Gesicht bekommen, verfasst habe ich es aber nicht. Auch die Unterschrift am Ende des Briefs ist nicht meine. Zum Kollegen Riemer habe ich ein gutes kollegiales Verhältnis. Ich habe überhaupt keine Veranlassung, derartige Boshaftigkeiten über ihn zu verbreiten. Obwohl ich beinahe täglich mit ihm Kontakt habe, hat der Kollege Riemer auf mich nie einen ungewaschenen Eindruck gemacht. Ich weiß nicht, wer den Brief geschrieben und in Umlauf gebracht hat. Zum Vergleich der Unterschriften reiche ich Schriftstücke zur Akte, die meine Unterschrift tragen, insbesondere Kaufverträge, Versicherungsverträge, Mietvertrag und meinen Arbeitsvertrag. Ich stelle meinerseits Strafantrag gegen Unbekannt aus allen rechtlichen Gründen. geschlossen Kirchner Kirchner, PM vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Richard Schütz Richard Schütz Kriminalpolizeiinspektion Erfurt Erfurt, den

13 , Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich Andreasstraße Erfurt Az.: TH Vermerk: Nach erneuter Belehrung wurden der Zeuge Riemer und der Beschuldigte Schütz heute getrennt voneinander telefonisch befragt, in welchem Verhältnis sie zu dem Beschuldigten Michael Arnold stehen. Beide gaben unabhängig voneinander an, dass Michael Arnold ein Arbeitskollege von ihnen sei, dem man tunlichst aus dem Weg gehe, weil er offenbar Spaß daran habe, andere im Betrieb zu mobben. Was den anderen Tatvorwurf anbelangt, so hat die Zeugin Elfriede Arnold heute telefonisch mitgeteilt, dass sie nicht mehr bereit sei, in der Hauptverhandlung gegen ihren Sohn Michael auszusagen. Sie werde von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Daraufhin habe ich mit dem Vater des Beschuldigten, Gustav Arnold, telefonisch Kontakt aufgenommen. Nach Erläuterung des bisherigen Ermittlungsergebnisses und erneuter Belehrung erklärte er, er sei bereit, vor Gericht gegen seinen Sohn Michael auszusagen, weil dieser, wie sich jetzt gezeigt habe, das Schreiben vom offenbar selbst gefertigt habe, um ihn den Vater zu täuschen und sich das Erbe zu Lasten seines Bruders Thomas zu erschleichen. Der Zeuge Gustav Arnold erklärte, der Strafantrag, den er bei seiner Vernehmung am gestellt habe, beziehe sich nunmehr auf seinen Sohn Michael. Eine schriftliche Erklärung werde er nachreichen. Der Zeuge Gustav Arnold teilte schließlich mit, dass er nun seinen Sohn Michael enterbt habe. Leisel Leisel, KK Hinweis des GJPA: Ein von der KPI Erfurt beim Thüringer Landeskriminalamt in Auftrag gegebenes Gutachten vom hat überzeugend ergeben, dass die Unterschrift auf dem Schreiben vom mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht von dem angeblichen Aussteller Thomas Arnold und die Unterschrift auf dem Schreiben vom mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht von dem angeblichen Aussteller Richard Schütz stammen. An die Kriminalpolizeiinspektion Erfurt Andreasstraße Erfurt Eingang KPI Erfurt 8. Mai 2015 Erfurt, den 7. Mai 2015 Sehr geehrte Damen und Herren,

14 , Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich 14 unter Bezugnahme auf das soeben geführte Telefonat mit Herrn Kommissar Leisel teile ich mit, dass ich gegen meinen Sohn Michael Arnold auch Strafantrag wegen Erbschleicherei stelle. Mit freundlichen Grüßen Gustav Arnold

15 , Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich 15 Dr. Markus Meister Rechtsanwalt Pergamentergasse Erfurt Tel.: 0361/ Fax: 0361/ Staatsanwaltschaft Erfurt Erfurt, den Rudolfstr Erfurt Eingang Staatsanwaltschaft Erfurt Ermittlungsverfahren gegen Michael Arnold, geb. am in Erfurt Az. : 940 Js 9834/15 Sehr geehrte Damen und Herren, in obigem Ermittlungsverfahren zeige ich an, dass ich den Beschuldigte Michael Arnold anwaltlich vertrete. Die entsprechende Verfahrensvollmacht habe ich in der Anlage beigefügt. Mein Mandant wird sich ausschließlich über mich einlassen und wird zur Beschuldigtenvernehmung im Ermittlungsverfahren nicht erscheinen. Ich beantrage, dass Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen: Die Aussage des Vaters meines Mandanten ist unrichtig. Mein Mandant hat seine Eltern am nicht besucht. Er hat seinem Vater auch nicht vorgetäuscht, dass der Verfasser des Briefs vom sein Bruder Thomas sei. Vielmehr hat der Vater meines Mandanten den Brief selbst verfasst und denselben meinem Mandanten dann per zur Kenntnis übersandt. Mein Mandant hat den Brief daraufhin auf der Festplatte seines PC gespeichert, weil er sich noch nicht schlüssig war, ob er das Schreiben seinem Bruder Thomas zeigen solle. Die Aussage der Mutter meines Mandanten steht dem nicht entgegen. Sie wird nicht gegen meinem Mandanten vor Gericht aussagen. Ihre Angaben vor dem Ermittlungsrichter sind nicht verwertbar, da mein Mandant von dem Vernehmungstermin nicht benachrichtigt wurde. Das Schreiben vom stammt nicht von meinem Mandanten. Er hat dieses Schreiben auch nicht im Betrieb der Fa. Schütte Metallbau GmbH in Umlauf gebracht. Um Einstellungsnachricht wird gebeten. Für den Fall der Anklageerhebung bitte ich mich als Pflichtverteidiger zu bestellen. Mein Wahlmandat lege ich für diesen Fall nieder. Meister Rechtsanwalt

16 , Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich 16

17 , Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich 17 Vermerk für die Bearbeitung: (1) Gehen Sie davon aus, dass das Verfahren gegen den Beschuldigten Schütz abgetrennt worden ist. Der Sachverhalt ist daher nur hinsichtlich des Beschuldigten Michael Arnold strafrechtlich und strafprozessual zu begutachten, wobei auf alle im Sachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen einzugehen ist. Es sind nur Straftatbestände des Strafgesetzbuches zu prüfen. Ordnungswidrigkeiten sind nicht zu prüfen. Die Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft, die am 30. Mai 2015 ergeht, ist zu entwerfen. Im Falle der Anklageerhebung darf die Darstellung der Personalien des Angeschuldigten auf Vor- und Zuname beschränkt werden. Die Niederschrift der Beweismittelaufstellung und des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen sowie die Anfertigung einer Anklagebegleitverfügung sind erlassen. Soweit die teilweise Einstellung und teilweise Anklageerhebung vorgeschlagen wird, ist auch die Anfertigung einer Einstellungsverfügung erlassen. (2) Der Vortrag des Verteidigers mit Schriftsatz vom , der Beschuldigte sei von dem Termin zur Vernehmung seiner Mutter Elfriede Arnold nicht benachrichtigt worden, trifft zu. Der Ermittlungsakte ist nicht zu entnehmen, aus welchem Grund die Benachrichtigung unterblieben ist. Es ist davon auszugehen, dass der Verteidiger die im Schriftsatz in Bezug genommene Verfahrensvollmacht zu den Akten gereicht hat. Im Übrigen sind alle Formalien (Belehrungen, Unterschriften pp.) in Ordnung. (3) Sollten weitere Ermittlungen für erforderlich gehalten werden, so ist zu unterstellen, dass diese durchgeführt worden sind, aber keine weiterführenden Ergebnisse gebracht haben. (4) Der Auszug aus dem Bundeszentralregister vom bzgl. des Beschuldigten Michael Arnold enthält folgende Eintragung: Urteil des AG Erfurt vom (Az.: 940 Js 34976/14), seit diesem Tag rechtskräftig, 1 Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe wegen Untreue, ausgesetzt zur Bewährung, Bewährungszeit 3 Jahre. Datum der letzten Tat:

18 , Aufgabe bearbeitet von StA Ulbrich 18 (5) Alle Tat- und Wohnorte liegen im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Erfurt bzw. des Landgerichts Erfurt. (6) Von den 153 bis 154e, 407ff. StPO ist kein Gebrauch zu machen. Eine Verweisung auf den Privatklageweg ist ausgeschlossen. Zugelassene Hilfsmittel: a) Schönfelder, Deutsche Gesetze (Textsammlung) b) Fischer, Strafgesetzbuch (Kurzkommentar) d) Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung (Kurzkommentar)

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