Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, Master of Science HES-SO in Information Science (nachfolgend MSc ID) fest.

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1 Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Information Science Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Vereinbarungsprotokoll zwischen der CUSO (Conférence universitaire de Suisse occidentale) und der HES-SO über die gegenseitige Anerkennung von Studiengängen und Abschlüssen und über die Rahmenvorschriften für den Zugang von Studierenden und Diplomierten von einer Hochschule zur anderen vom 17. April 007, gestützt auf das interkantonale Konkordat zur Schaffung einer Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 9. Januar 1997, gestützt auf die Rahmenrichtlinien für die Grundausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge) an der HES-SO vom 6. Mai 011, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Ziel Art. 1 Die vorliegenden Richtlinien legen die Rechtsvorschriften für den Studiengang Master of Science HES-SO in Information Science (nachfolgend MSc ID) fest. Ziel des Studiengangs MSc ID Art. Das Ziel des auf den Bachelor of Science HES-SO in Information und Dokumentation (ID) folgenden Studiengangs MSc ID besteht darin, eine auf wissenschaftlichen und methodologischen Grundlagen beruhende praxisorientierte Ausbildung im Bereich des Informationsmanagements anzubieten. Diese Ausbildung soll folgende Kenntnisse vermitteln: a) Problemlösungskompetenzen auf Branchen- und Methodenebene; b) wissenschaftliche und analytische Kompetenzen sowie Forschungskompetenzen; c) soziale Kompetenzen; d) fortgeschrittene Kompetenzen in Information Science und im Informationsmanagement; e) Managementkompetenzen auf einer Reflexions- und Handlungsebene, die grundlegend auf das strategische Informationsmanagement in privaten, gemischtwirtschaftlichen und staatlichen Unternehmen im Rahmen einer nationalen und internationalen Entwicklungsdynamik ausgerichtet sind. Seite 1/7

2 Verwaltung und Organisation Art. 1 Der Studiengang MSc ID untersteht der Verantwortung des Bereichsrates Wirtschaft & Dienstleistungen (nachfolgend Bereichsrat). Der Bereichsrat übt bei der Leitung des Studiengangs MSc ID die folgenden Kompetenzen aus: a) Vorschläge an den Leitungsausschuss der HES-SO (nachfolgend Leitungsausschuss) zum Programm sowie zu der Bezeichnung des Diploms; insbesondere Stellungnahme zu den Antragsunterlagen für die Einrichtung; b) Vorschläge an den Leitungsausschuss zur Ernennung des Leiters bzw. der Leiterin des Studiengangs MSc ID und seiner/ihrer Anforderungsspezifikation; c) Stellungnahme zu den Finanz- und Entwicklungsplänen im Zusammenhang mit dem Studiengang MSc ID; d) Vorschläge an den Leitungsausschuss zu den Richtlinien für den Studiengang; e) Entscheidung über Qualitätssicherungsmassnahmen für das Programm des Studiengangs MSc ID unter dem Gesichtspunkt der Ausbildung und der Forschung. Der Bereichsrat kann einen Teil seiner Zuständigkeiten an den Rat des Studiengangs MSc ID delegieren. Rat des Studiengangs MSc ID Art. 4 1 Der Rat des Studiengangs MSc ID besteht aus folgenden Mitgliedern: a) dem/der Leiter/in des Bereichs Wirtschaft & Dienstleistungen (nachfolgend Bereichsleiter/in), als Vorsitzendem/Vorsitzender; b) einem/einer Vertreter/in der Direktion der Haute école de gestion de Genève; c) dem/der Leiter/in des Studiengangs MSc ID; d) einem/einer Vertreter/in des Studiengangs Information Science. Die Mitglieder des Rates des Studiengangs MSc ID werden für zwei Jahre ernannt. Sie sind wiederwählbar. Der Rat des Studiengangs MSc ID berichtet an den Bereichsrat, dem er direkt unterstellt ist. 4 Er übt insbesondere folgende Kompetenzen aus: a) Vorschläge an den Bereichsrat zu den Studienplänen des Programms MSc ID; b) Stellungnahme zu den Finanzplänen; c) Stellungnahme zu den Richtlinien des Studiengangs; d) Anerkennung von Ausbildungsleistungen; e) Vorschlag und Durchführung von Qualitätssicherungsmassnahmen, insbesondere unter Einbeziehung der pädagogischen und wissenschaftlichen Leitung des Studiengangs, der Administration, Logistik- und Finanzverwaltung des Studiengangs, des Qualitätsmanagements, der Verwaltung der Akkreditierung sowie der Koordination des Studiengangs; f) Koordination der Personaleinstellung des Lehrkörpers und des Mittelbaus; g) Validierung der Resultate der Studierenden, die die Erteilung des Diploms ermöglichen. Seite /7

3 II. Zulassung und Einschreibung Ordentliche Zulassung Art. 5 Zum Studiengang MSc ID zugelassen sind Inhaber/innen eines FH-Bachelors oder eines FH-Diploms, der/das von einem Studiengang Information und Dokumentation an einer Schweizer Fachhochschule erteilt wurde. Zulassung sur Dossier Art. 6 Inhaber/innen von Abschlüssen, die in den in Art. 5 angegebenen Studiengängen erteilt wurden, die aber älter sind als das FH-Diplom, werden einem Zulassungsverfahren sur Dossier unterzogen. Voraussetzungen Art. 7 1 Inhaber/innen eines Bachelors oder eines Lizentiats in einem anderen Studienbereich oder eines gleichwertigen Bachelors oder Lizentiats einer Schweizer Fachhochschule oder universitären Hochschule müssen während des dem Ausbildungsbeginn vorausgehenden Jahres an der Haute école de gestion de Genève (nachfolgend HEG Genève) 60 ECTS-Credits (European Credit Transfer and Accumulation System) erwerben. Der/die Studierende muss einen finanziellen Beitrag zu den von der HEG Genève festgelegten Studienkosten für den Erwerb dieser ECTS-Credits bezahlen. Ausländische Diplome Art. 8 1 Inhaber/innen ausländischer Diplome werden einem Zulassungsverfahren sur Dossier unterzogen. Die Bewerber/innen müssen den Nachweis erbringen, dass sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um an dem Programm teilzunehmen. Anerkennung von Ausbildungsleistungen Art. 9 1 Studierende, die zum Studiengang MSc ID zugelassen wurden und die zuvor eine anerkannte Ausbildung auf Magisterniveau in einem mit dem Studienprogramm des MSc ID verwandten Studienbereich erworben haben oder die einen gleichwertigen akademischen Titel besitzen, den sie in einem anderen Studienbereich erworben haben, können eine Anerkennung von Ausbildungsleistungen erlangen. In allen Fällen müssen im Rahmen des Studiengangs MSc ID mindestens 60 ECTS-Credits von den 90 für die Erlangung des MSc ID erforderlichen ECTS-Credits erworben werden. Jeder Antrag auf Anerkennung von Ausbildungsleistungen muss zum Zeitpunkt der Einschreibung gestellt werden. Aufnahmekommission MSc ID Art Die Aufnahmekommission besteht aus den Mitgliedern des Rates des Studiengangs MSc ID. Die Aufnahmekommission entscheidet in allen Fällen der Zulassung sur Dossier und ausländischer Diplome. Sie tagt auf Antrag. Seite /7

4 Einschreibung und Gebühren Art Jede/r zugelassene Studierende wird zum Studiengang MSc ID eingeschrieben. Er/sie bezahlt die Gebühren und Beiträge für die Kosten des Studiums, die von der HES-SO festgelegt werden. Die Einschreibung wird am Tag des Studienjahrbeginns wirksam und berechtigt zu einem Studierendenausweis, auf dem der Gültigkeitszeitraum angegeben ist. III. Organisation der Ausbildung Studiendauer und ECTS-Credits Art. 1 1 Für die Erlangung des MSc ID muss der/die Studierende insgesamt 90 ECTS- Credits erwerben, die im Studienplan vorgesehen sind und einer Studiendauer von 4 Semestern entsprechen. Die Höchstdauer des Studiums beträgt 6 Semester. Ein Überschreiten dieser Dauer führt zu einem definitiven Ausschluss aus dem Studiengang. Auf schriftlichen Antrag des/der Studierenden und aufgrund von anerkannten, triftigen Gründen kann der/die Vorsitzende des Rates des Studiengangs MSc ID ausnahmsweise eine Abweichung von der Höchstdauer des Studiums bewilligen. Urlaub Art. 1 1 Studierende, die ihr Studium vorübergehend unterbrechen wollen, können bei dem/der Leiter/in des Studiengangs MSc ID einen Urlaub beantragen. Ein Urlaub kann für die Dauer eines Semesters oder eines Jahres gewährt werden. Ein gewährter Urlaub kann verlängert werden. Die kumulierte Gesamtdauer der Urlaube darf zwei Jahre nicht überschreiten. Organisation des Studiums Art Das gesamte Studium (ausser bei einem ERASMUS-Austausch) findet an der HEG Genève statt. Das Ausbildungsprogramm des 1. Studienjahres besteht aus Modulen, die akademische Vorlesungen sowie den Beginn eines Forschungsprojekts umfassen. Das. Studienjahr besteht aus akademischen Vorlesungen, dem Abschluss des Forschungsprojekts sowie aus einem Spezialisierungsmodul und einer Masterarbeit. Der Studienplan legt fest, in welcher Form die Module erteilt werden, ob sie Pflicht- oder Wahlcharakter haben, ihre Intervalle, die Methode ihrer Evaluation sowie die Zuteilung der mit ihnen verbundenen ECTS-Credits. Er legt ebenfalls die Dauer und die Modalitäten der Masterarbeit fest. Der Studiengang MSc ID wird alle zwei Jahre angeboten. Unterrichtssprachen Art. 15 Die während des Studiums verwendete Grundsprache ist Französisch. Es können jedoch Module in englischer Sprache angeboten werden. Seite 4/7

5 IV. Evaluation, Promotion, Verleihung von Diplomen, Masterarbeit Allgemeines Art Jedes Modul ist Gegenstand von Evaluationen, deren Modalitäten im Studienplan und insbesondere in den Modulbeschrieben festgelegt sind. Prüfungstermine können am Ende jedes Herbst- und Frühlingssemesters stattfinden. Die Anmeldung zu einem Modul führt de facto zur Anmeldung zu den Evaluationen des besagten Moduls. Die Modalitäten für die Evaluation und das Bestehen der Module sind in den Modulbeschrieben festgelegt. Anmeldung und Zurückziehung von Prüfungen, Verstösse und Betrug bei Prüfungen Art Die Anmeldung zu einem Modul kann nicht zurückgezogen werden, ausser wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Der/die Studierende, der/die zu den Evaluationen der Module, zu denen er/sie sich gemäss dem Studienplan angemeldet hat, nicht nach den vorgesehenen Bestimmungen erschienen ist, erhält die Note 1, ausser wenn ein Fall höherer Gewalt gemäss Absatz vorliegt. Die Anwendung der Bestimmungen von Artikel 0 bleibt vorbehalten. Der/die Studierende, der/die sich zur Begründung seiner/ihrer Abwesenheit auf einen Fall von höherer Gewalt beruft, hat dem/der Leiter/in des Studiengangs MSc ID innerhalb von drei Tagen nach Auftreten des Falles höherer Gewalt einen schriftlichen Antrag zusammen mit den entsprechenden Nachweisen vorzulegen. Der/die Vorsitzende des Rates des Studiengangs MSc ID nimmt in schriftlicher Form den Antrag an oder lehnt ihn schriftlich ab. Im Falle einer Zulassung des Antrags bleiben die Ergebnisse von eventuell bereits abgelegten Prüfungen erhalten. 4 Jeder Betrug oder Betrugsversuch hat die Vergabe der Note 1 für das entsprechende Modul zur Folge. Die Anwendung zusätzlicher Disziplinarvorschriften bleibt vorbehalten. Zusatzarbeit und Wiederholung Art Der/die Studierende, der/die für ein Modul eine Note zwischen.5 und.9 erhält, kann gegebenenfalls eine Zusatzarbeit ableisten, deren Modalitäten in dem Modulbeschrieb festgelegt sind. Im Falle einer Zusatzarbeit erhält der/die Studierende höchstens die Note 4.0. Im Falle eines Nichtbestehens des Moduls, mit einem Durchschnitt unter.5, muss der/die Studierende die ungenügenden Evaluationen am Ende des folgenden Semesters wiederholen, und zwar nach folgendem Prinzip: Soweit der/die Studierende das Modul nicht ein zweites Mal absolvieren kann, wiederholt er/sie es allein. Er/sie kann gegebenenfalls für eventuelle Fragen die Unterstützung eines Assistenten bzw. einer Assistentin und/oder eines Adjunkten bzw. einer Adjunktin in Anspruch nehmen. Diese Wiederholung kann auch je nach dem Bedarf des/der Dozierenden die Form eines zu erstellenden Berichts oder einer praktischen Arbeit annehmen. Seite 5/7

6 Masterarbeit (Master-Thesis) Art Zur Einreichung eines Antrags für eine Masterarbeit sind nur Studierende berechtigt, die zuvor mindestens 40 ECTS-Credits im Rahmen des Studiengangs MSc ID erworben haben. Die Masterarbeit erfolgt unter der Aufsicht des/der verantwortlichen Dozierenden und führt zur Abfassung und Verteidigung einer wissenschaftlichen Abhandlung. Die Dauer und die Modalitäten der Masterarbeit sind im Modulbeschrieb festgelegt. Um die Grundbestandteile genau zu dokumentieren, ist die Masterarbeit Gegenstand einer besonderen Vereinbarung mit Unterzeichnung durch drei Parteien: den/die Leiter/in des Studiengangs MSc ID, den/die Studierende/n und das Unternehmen/Institut. 4 Die Masterarbeit und die Verteidigung werden zusammen beurteilt. Die Modalitäten der Evaluation, des Terminkalenders und der Verteidigung sind im Modulbeschrieb festgelegt. 5 Nur die Studierenden, die zuvor ihre ECTS-Credits ohne die Masterarbeit vollständig erworben haben, sind zur Verteidigung ihrer Masterarbeit berechtigt. Ausschluss Art. 0 1 Ein/e Studierende/r hat das Studium definitiv nicht bestanden und wird aus dem Studiengang MSc ID ausgeschlossen, wenn er/sie: a) sich nach Anmeldung und ohne erteilte Befreiung von einer oder mehreren obligatorischen Prüfungen zurückgezogen hat oder zu diesen nicht erschienen ist; b) die Prüfung zu einem Modul, zu dem er/sie sich angemeldet hat, auch nach einem zweiten Versuch nicht bestanden hat; c) nicht die 90 ECTS-Credits des Programms erworben hat, das im Studienplan innerhalb des Höchstzeitraums gemäss Artikel 1, Absatz 1 vorgesehen war. Die Entscheidung über einen Ausschluss wird von der Direktion der HEG Genève auf Vorschlag des Rates des Studiengangs MSc ID getroffen. Erteilung des Diploms Art. 1 1 Der/die Studierende, welche/r die für den Studiengang MSc ID erforderlichen 90 ECTS-Credits erworben hat, erhält das Diplom Master of Science HES-SO in Information Science. Das Diplom wird von dem Präsidenten oder der Präsidentin des Leitungsausschusses der HES-SO und von einem Mitglied des Bereichsrates Wirtschaft & Dienstleistungen unterzeichnet. V. Disziplinarische Aspekte Pflichten und Sanktionen Art. 1 Die Studierenden sind verpflichtet, die Reglemente der Schulen einzuhalten, an denen die Lernmodule erteilt werden, und die diesbezüglichen Richtlinien und Verfahren zu beachten. Bei Disziplinlosigkeit, unregelmässigem Unterrichtsbesuch und bei Verstössen werden gegen den/die Studierende/n Sanktionen verhängt, die von der HEG Genève auf Vorschlag des Rates des Studiengangs MSc ID ausgesprochen werden und die bis zum Ausschluss reichen können. Vor der Verhängung einer Sanktion muss eine Anhörung des/der Studierenden erfolgen. Seite 6/7

7 VI. Schlussbestimmungen Rechtsmittel Art. Rechtsmittel der an der HES-SO eingeschriebenen Studierenden unterliegen weiterhin dem Verfahren der HES-SO//Genf. Inkrafttreten und Aufhebung Art. 4 1 Die vorliegenden Richtlinien treten rückwirkend zum 17. September 01 in Kraft. Sie heben die Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Informationswissenschaft vom 7. Mai 011 auf. Diese Richtlinien wurden vom Leitungsausschuss der HES-SO in seiner Sitzung vom 0. Oktober 01 verabschiedet. Seite 7/7

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