BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG (BetrSichV) ALLES NEU? Anwendung der BetrSichV auf Druckluftkompressoren

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1 Zusammenfassung Bei den rechtlichen Grundlagen hat sich für den Betreiber von Drucklufterzeugungsanlagen in den letzten Jahren vieles verändert. Eine wesentliche Änderung ergibt sich mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum Die BetrSichV regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln. Die Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Der nachfolgende Beitrag will die wichtigsten Neuerungen aufzählen und an den Komponenten einer Drucklufterzeugungsanlage mit Rotations- oder Schraubenkompressor konkretisieren. Nationale Vorschriften EG-rechtliche Vorschriften für den Betrieb, wurden 2002 durch die BetrSichV umgesetzt. Die BetrSichV regelt Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmittel. Sie schafft ein einheitliches betriebliches Anlagensicherheitsrecht. Adressat ist der Betreiber. Arbeitsmittel sind dabei Werkzeuge, Maschinen, Geräte und überwachungsbedürftige Anlagen. Die BetriebSichV enthält allerdings (noch) keine technischen Regeln. Diese werden zukünftig vom Betriebssicherheitsausschuß erlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Unfallverhütungsvorschriften oder BG-Regeln als Entscheidungsgrundlagen bezüglich z.b. Prüffristen, Prüfinhalte herangezogen werden. Hier ist besonders die UVV 16 Verdichter, BGI 822 Leitfaden Druckgeräte und die BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln zu nennen. Mit Inkrafttreten der neuen Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1) traten zahlreiche Unfallverhütungsvorschriften außer Kraft. So auch die VBG 16. Die Unfallverhütungsvorschrift Verdichter VBG 16 enthält Sicherheitsanforderungen, technische Regeln und Durchführungsanweisungen. Sicherheitsanforderungen für Verdichter sind auch in der EN (Kompressoren und Vakuumpumpen-Sicherheitsanforderungen) enthalten. Die Sicherheitsanforderungen der VBG 16 stellen im Vergleich dazu, allerdings zum Teil höhere Anforderungen (z. B. Anzeige der Verdichtungstemperatur) an die Sicherheitsausrüstung eines. Allerdings schließt die VBG 16 ausdrücklich andere - ebenso sichere Lösungen - nicht aus. Druckluftanlagen Druckluftanlagen bestehen in der Regel aus einem oder mehreren Kompressoren und einer nachgeschalteten Druckluftaufbereitung. Der Kompressor (z. B. öleinspritzgekühlter Rotaions- / Schraubenkompressor) wiederum besteht aus einzelnen Bauteilen, wie z. B. Verdichterelement, Ölabscheidebehälter und Wärmetauscher. Die Druckluftaufbereitung kann aus Druckluftfilter und Drucklufttrockner bestehen, mit Verbindung durch Rohrleitungen/Schläuche. Druckluftanlagen in Ihrer Gesamtheit unterlagen bisher keinerlei Vorschriften. Nach der Druckgeräterichtline (DGRL) 97/23/EG (seit anwendbar), sind diese Anlagen jedoch Baugruppen der DGRL, wenn eine der Komponenten unter die DGRL fällt. Druckluftanlagen und Druckluftbehälter, die von der DGRL und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfasst werden, müssen einer Inbetriebnahmeprüfung und wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden. Anlagen die vor dem Inkrafttreten der DGRL installiert wurden, sind keine Baugruppen im Sinne der DGRL. Kompressoren Kompressoren unterliegen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG und der BetrSichV (als Arbeitsmittel). Ob ein Kompressor der Druckgeräterichtlinie unterliegt, hängt von seinem Innenleben ab. Der Hersteller des muss überprüfen, ob Druckgeräte und Baugruppen im Sinne der DGRL vorhanden sind. Gegebenfalls muss er die Konformität mit der DGRL bescheinigen. Bild 1 Druckluftanlage mit Rotationskompressor (Vielzellenverdichter), Rohrleitungen, Druckluftbehälter, Konden- satabscheider M. Koch-Karminski, A. Guske, 2004 Seite 1 / 5

2 Bild 2: Schraubenkompressor mit Plattenwärmetauscher und Schraubenverdichterblock Plattenwärmetauscher Schraubenverdichterblock Viele Teile liegen mit ihrem Gefährdungspotenzial unterhalb von Kategorie I nach DGRL. In diesen Fällen ist die Anwendung der Guten Ingenieurpraxis ausreichend. Mit Bild 2 soll diese beispielhaft dargestellt werden. Typische Teile die unter diese Richtlinie fallen können, sind Wärmetauscher, Filtergehäuse, Rohrleitungen. Der Ölabscheidebehälter kann ein einfacher Druckbehälter nach 87/404/EWG sein. Andere Bauteile wie z. B. Kompressorgehäuse oder Schmierölfilter werden u. U. nicht von der DGRL erfasst. Kompressorengehäuse z.b. sind gem. Art. 1, Abs von der DGRL ausgeschlossen. Diese Komponenten sind z.b. hinsichtlich Funktionsfähigkeit ausgelegt. Der gelötete Plattenwärmetauscher in obigem Bild ist vom Hersteller in Übereinstimmung mit 3, Abs. 3 der DGRL 97/23/EG nach der guten Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt worden. Daher ist auch keine CE-Kennzeichnung erforderlich. Schmierölfilter, aber auch Manometer oder Ansaugregler haben in der Regel ein so geringes Gefährdungspotenzial, dass die Anforderungen der Druckgeräterichtlinie nicht erfüllt werden müssen. Hier reicht wiederum die Anwendung der sog. Guten Ingenieurpraxis aus. Zutreffendes ist auch am CE Zeichen und einer Konformitätserklärung zu erkennen. Arbeitsmittel / BetrSichV Rechtsvorschriften für Arbeitsmittel lassen sich unterteilen in Vorschriften für die Gerätesicherheit und in Vorschriften für das Benutzen durch Beschäftigte (BetrSichV, UVV BGV A1). Ein Schrauben- / Rotationskompressor ist nach BetrSichV ein Arbeitsmittel. Die seit dem 1. Januar 2004 in Kraft befindliche Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) gilt als Grundlagenvorschrift für alle Branchen und enthält die wesentlichen Bestimmungen über die Organisation des Arbeitsschutzes und über die im Betrieb zu treffenden Präventionsmaßnahmen. Für den sog. Maschinenaltbestand (Kompressor war vor dem Inkraftreten der BetrSichV schon in Betrieb), gab es in der VBG 16 eine hinreichende Anzahl von Ausrüstungs- und Betriebsbestimmungen. Erhaltenswerte Betriebsbestimmungen sind in der BGR 500 zusammengefasst worden. Sie können sowohl für den Altbestand als auch für neue Kompressoren herangezogen werden. Daneben sind natürlich die Hinweise des Herstellers in der Bedienungsanleitung heranzuziehen und zu beachten. Was ist zu tun? Gefährdungsbeurteilung Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber an Arbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Nach BetrSichV müssen nun auch für Arbeitsmittel unter dem Aspekt der Gefährdungen durch Wechselwirkungen von Anlagenteilen untereinander, Gefährdungen bei Störungen oder Wartungen, Wechselwirkungen mit Arbeitsstoffen oder mit der Arbeitsumgebung ermittelt werden. Die bestehende Gefährdungsbeurteilung ist um die Gefährdung durch Arbeitsmittel zu erweitern. Zur Unterstützung kann auch die Gefahrenanalyse, die der Hersteller für sein Gerät erstellt hat, herangezogen werden. Die nachfolgenden Punkte stellen nur einen Ausschnitt dar. Umfassendere Informationen zu diesem Thema und dem Betrieb von Drucklufterzeugern werden in Seminaren angeboten. Zum Beispiel beim TÜV-Saarland. M. Koch-Karminski, A. Guske, 2004 Seite 2 / 5

3 Welche Gefährdungen können durch den Betrieb eines öleinspritzgekühlten entstehen? Potenzielle Gefahren können sein (die nachfolgende Auflistung zeigt nur beispielhaft einige Gefahren auf) -Schlauchleitungen. Austritt von Druckluft durch undichte oder defekte Schlauchverbindungen mit der Gefahr von Verletzungen des Bedienungspersonals (sog. Peitscheneffekt). Evtl. Verbrennungen durch heiße Druckluft. Ölführende Schlauchleitungen können bei Ausfall zum Ölaustritt innerhalb des führen. Dadurch Brandgefahr. Gefahr von Verbrennungen und Gefahr des Ausrutschens vor dem Kompressor für das Bedienungspersonal. -Verpuffungen Ölmangel, ungeeignete Öle oder z. B. das Versagen der Temperaturüberwachungseinrichtung können zu Verpuffungen innerhalb des führen. Mit der Gefahr für Leib und Leben der Beschäftigten. Evtl. sogar zu Bränden der entsprechenden Werksteile. Bild 3 Ausschnitt aus einer Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung Rotations- / Schraubenkompressor Arbeitsmittel Gefährdung Mangel Schraubenkompressor BWS, Typ 4711, 55 kw Lärm am Montageplatz Lüfterwalzen. Kompressor steht unmiitelbar daneben. Schwerhörigkeit durch gehörschädigenden Lärm gefährliche Reaktion Brandgefahr Brandgefahr Rutschgefahr am Aufstellungsort des Brandgefahr, mechanische Zerstörung des Schutzziel, Vorschriften Betriebs zu laut BGV B 3, BGR 500 Kompressor saugt aus Druckerei Lösungsmitteldämpfe an Kabeltrasse oberhalb Schraubenkompressor Ansprechen des Sicherheitsventils. Abblasen von ölhaltiger Druckluft in die Schalldämmhaube des Austriit von Öl aus Kompressor durch undichte Schlauchleitungen und Verschraubungen Bedienungselemente Kompressor frei zugänglich Vermeidung Bildung von Ablagerungen. Damit Gefahr von Verpuffungen (BGR 500) BGR 500 Betriebsanleitung Hersteller, BGR 500, VBG 16 ArbStättV Keine Bedienung des durch Unbefugte, BetrSichV Maßnahmen Erledigung erledigt Lärm durch technische Maßnahmen reduzieren. Räumliche Trennung zu den Arbeitsplätzen durch separaten Kompressorraum mit separatem Kompressorraum Kompressoransaugung verbessern Separater Kompressorraum Halbjährliche Überprüfung und Wartung des durch ervice-firma Schläuche ersetzen, Verschraubungen nachziehen / erneuern ervice-firma Unterweisung des Montagepersonals Lüfterwalzen. Separater Kompressorraum abschließbar wer wann Unterschrift Frau Ludewig Frau Ludewig Herr Meister, Herr Leiter sofort 2 Wochen sofort, Prüfungen Der Arbeitgeber hat für Arbeitsmittel nach 10 BetrSichV die Prüffristen festzulegen. Ziel dieser Ermittlung ist es, Schäden an Arbeitsmitteln rechtzeitig zu erkennen und zu beheben, sowie die Einhaltung eines sicheren Betriebes zu gewährleisten. Hierzu ist ein Prüfkataster anzulegen. In dem Prüfkataster wird der Prüfumfang, die Prüffristen und die befähigten Personen, die diese Prüfungen durchführen sollen, festgelegt. Eine befähigte Person ist nach der BetrSichV eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeit- M. Koch-Karminski, A. Guske, 2004 Seite 3 / 5

4 nahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Die Ergebnisse der Prüfung hat der Arbeitgeber aufzuzeichnen und aufzubewahren. Aufstellung und Inbetriebnahme eines Rotations- /Schraubenkompressors Zur Aufstellung und deren Einfluss auf die Betriebsbedingen und Sicherheit, können entsprechende Bestimmungen der BGR 500, der VBG 16 und der Betriebsanleitung des Herstellers entnommen werden. Damit Gefährdungen reduziert werden, sollte das Arbeitsmittel öleinspritzgekühlter Schraubenkompressor vor oder während der ersten Inbetriebnahme durch eine befähigte Person geprüft werden. Insbesondere empfiehlt sich dieses bei Kompressoren > 100 kw Antriebsleistung (s.a. VBG 16, 18a). Wird die Inbetriebnahme durch den Monteur eines Druckluftfachbetriebs oder des Kompressorherstellers durchgeführt, kann davon ausgegangen werden, dass diese Person befähigt ist. Wartungen / Inspektionen Nach den Angaben aus der Betriebsanleitung des Herstellers oder auch VBG16 / BGR 500, sind die notwendigen Wartungen und regelmäßigen Prüfungen durchzuführen. Bild 4 Beispiel eines Wartungsplans/ -nachweises (nicht vollständig) Art der Prüfung Prüfintervall Prüfung am / durch: Ölstand, Leckagen, Verdichtungstemperatur täglich Kondensatablaß Nachkühler Kühlerverschmutzung Erster Ölwechsel mit Wechsel des Ölfilters Weitere Ölwechsel Luftfilter, Ölfilter Ölabscheidepatrone Prüfung Sicherheitsventil täglich Jede Woche Nach 500 Betr.-Stunden Alle 2000 Betr.-Stunden oder mind. 1X pro Jahr Alle 2000 Betr.-Stunden Nach Angabe des Herstellers und Bedarf (Anzeige Differenzdruck) Alle 2000 Betr.-Stunden Mindestens einmal jährlich! Es empfiehlt sich die durchgeführten Arbeiten aufzuzeichnen und am Betriebsort aufzubewahren (BetrSichV 11). Muster siehe vorstehende Auflistung. Betriebsanweisung / Unterrichtung und Unterweisung Die Beschäftigten sind im sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln zu unterweisen. Die Unterweisung ist nach BGV A1 einmal jährlich durchzuführen und zu dokumentieren. Sind mit Arbeitsmittel besondere Gefahren verbunden dazu zählen auch Kompressoren so sind Betriebsanweisungen zu erstellen. Die Betriebsanweisung ist eine schriftliche Information der Beschäftigten ( 9 BetrSichV). Sie ist in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache zu erstellen. Bild 5 Muster-Betriebsanweisung für öleinspritzgekühlte Schraubenkompressoren. M. Koch-Karminski, A. Guske, 2004 Seite 4 / 5

5 Betriebsanweisung für Schraubenkompressoren Mü ller Lü fterwalzenbau Arbeitsbereich Montage Lüfterwalzen ANWENDUNG VORSCHRIFTEN Umgang mit Schraubenkompressoren BetrSichV, BGR 500, VBG 16 GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Gefahren entstehen durch: Unsachgemäße Bedienung Heiße Oberflächen Unter Druck stehende Leitungen und Behälter Arbeiten am / im Kompressor während des Betriebs SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Kompressoren dürfen nur von befähigten Personen bedient werden, die vom Arbeitgeber dazu beauftragt worden sind. Die Betriebssicherheitsverodnung und die Betriebsanleitung des Herstellers ist einzuhalten. Vor Arbeiten ist der Kompressor stromlos zu machen, pneumatisch vom Leitungsnetz abzutrennen und gegen Wiedereinschalten zu sichern. Vor Arbeitsbeginn ist durch den zuständigen Mitarbeiter eine Sichtprüfung auf Leckagen und eine Funktionsprüfung durchzuführen. Der Kompressor ist gegen unbefugte Benutzung zu sichern. VERHALTEN BEI STÖRUNGEN Bei auftretenden Störungen während des Betriebs, sofort Anlage stillsetzen! Festgestellte Betriebssicherheitsmängel sofort beseitigen oder melden. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN UND ERSTE HILFE Verletzten sofort Erste Hilfe leisten (Blutungen stillen, verletzte Gliedmaßen ruhigstellen, Schockbekämpfung)! Ersthelfer, Herrn Meier, verständigen, gegebenenfalls Notarzt rufen. Arbeitgeber unverzüglich benachrichtigen! INSTANDHALTUNG UND ENTSORGUNG Instandhaltung nur durch befähigte Personen. Instandhaltungs- und Prüffristen in der Betriebsanleitung beachten. Kondensat, Kompressorenöl und ölhaltige Materialien umweltgerecht entsorgen. FOLGEN DER NICHTBEACHTUNG Gesundheitliche Schäden bei Mitarbeitern, Einrichtungsschäden, Produktionsausfälle. Ersteller : Datum : März 2004 M. Koch-Karminski, A. Guske, 2004 Seite 5 / 5

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