Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis für die Essensversorgung der Pestalozzischule mit Hort und der Carl-Orff-Schule in Ettlingen

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1 Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis für die Essensversorgung der Pestalozzischule mit Hort und der Carl-Orff-Schule in Ettlingen Auftraggeber: Stadt Ettlingen Amt für Bildung und Weiterbildung Schillerstraße Ettlingen

2 Anforderungen an die Mittagessenversorgung an der Pestalozzi- und der Carl-Orff- Schule sowie dem angeschlossenen Hort Pestalozzi- Grund- und Werkrealschule Gebundende Ganztages-Werkrealschule Carl-Orff-Schule Gebundene Ganztagesförderschule Hort an der Pestalozzischule Lindenweg Ettlingen Telefon Sekretariat Pestalozzischule: / Telefon Sektretariat Carl-Orff-Schule: / Telefon Hortleitung: / Allgemeines Gegenstand der Ausschreibung ist die Mittagsverpflegung an der Pestalozzischule mit Hort und der Carl-Orff-Schule Ettlingen ab dem Schuljahr 2013/2014. Dafür werden die Mahlzeiten extern durch einen Auftragnehmer zubereitet, zur Schule transportiert und dort an das Ausgabepersonal des Auftragnehmers übergeben. Die Mittagessenversorgung zwischen der Stadt Ettlingen und dem Auftragnehmer wird vertraglich geregelt. 2. Vertragslaufzeit Der Vertrag wird zum mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren geschlossen. Die Vertragsleistungen beginnen nach vorheriger Absprache mit der Hortleitung voraussichtlich ab dem mit der Essensbelieferung des Hortes an der Pestalozzischule. Die Essensbelieferung der Pestalozzischule und der Carl- Orff-Schule beginnt in Absprache mit der jeweiligen Schulleitung voraussichtlich am Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten von beiden Vertragspartnern zum Ablauf eines Vertragsjahres gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich jeweils um zwei Jahre. Es ist möglich den Vertrag zwei Mal zu verlängern. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt maximal sechs Jahre. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen trotz zweimaliger vorheriger schriftlich erfolgter Abmahnung den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten vorzeitig zu beenden, ohne dass der Auftragnehmer daraus einen Anspruch auf Schadensersatz begründen kann. Evtl. entstehende Mehrkosten durch die Beauftragung Dritter gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 3. Preis Der Preis pro Essen, bestehend aus Suppe, Hauptspeise und Dessert, darf den Betrag in Höhe von 4 Euro inkl. MwSt. nicht übersteigen. Angebote, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Preis wird mit 30% gewichtet und hat gegenüber der Qualität des Essens (siehe Punkt 10) eine

3 untergeordnete Bedeutung. Für den Zeitraum vom gilt der Angebotspreis als Festpreis. 4. Verlängerungsoption / Evtl. Preiserhöhung bei Ausübung der Verlängerungsoption Sechs Monate vor Ablauf des Vertrages hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, gegenüber dem Auftraggeber die Vertragsverlängerungsoption auszuüben. Er hat dabei die Möglichkeit, mit dem Angebot der Vertragsverlängerung eine moderate Preiserhöhung vorzunehmen. Die Preisanpassung erfolgt auf der Grundlage des kalkulierten Angebotspreises und der nachzuweisenden Mehrkosten. Der Auftraggeber entscheidet über die angebotene Vertragsverlängerung bei Preiserhöhung nach Sicherstellung der Finanzierung durch den Gemeinderat, ansonsten zwei Monate nach Eingang des Angebotes auf Vertragsverlängerung. 5. Verpflegungssystem / Lieferung / Bereitstellung Auf Grund der technischen Ausstattung der Mensa ist ausschließlich die Warmverpflegung möglich und anzubieten. Die Anlieferung der Speisen hat täglich für die Schulen von Montag bis Donnerstag, für den Hort von Montag bis Freitag für den jeweiligen Verpflegungstag zu erfolgen. In den Schulen wird nur außerhalb der Schulferien gegessen. Der Hort hat auch während der Ferienzeiten teilweise geöffnet und muss an diesen Öffnungstagen auch beliefert werden. Der Ferienplan ist als Anlage diesem Leistungsverzeichnis beigefügt. Auf dem Schulgelände ist höchste Vorsicht vor allem mit Lieferfahrzeugen geboten. Durch die Anlieferung darf keine Beeinträchtigung des Schulbetriebs verursacht werden. Organisatorische Regelungen wie Zeiten der Belieferung oder notwendige Änderungen der Zeiten der Essensausgabe aufgrund des Stunden- oder Ferienplans sind zwischen dem Auftragnehmer und der Schul- bzw. der Hortleitung oder einer von ihr genannten Person rechtzeitig abzustimmen. Den Anforderungen entsprechende und hygienisch vorschriftsmäßige Transportmittel (z. B. Thermophoren) werden vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Bei Beschädigungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Auftraggebers verursacht wurden, haftet der Auftraggeber. Die Vorgaben zu Standzeiten und Temperaturen sind zu beachten und entsprechend zu dokumentieren. Die Wärme- bzw. die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden. Bei Verpflegung mit warmen Speisen darf die gesamte Heißhaltezeit drei Stunden, gemessen ab Produktionsende bis zur letzten Abgabe an den Gast, nicht überschreiten; die DIN Temperaturen für Lebensmittel ist zu berücksichtigen. Die Anlieferzeit wird in der Wertung mit einer Gewichtung von 20% berücksichtigt. Die Ausgabetemperatur muss bei warmen Speisen mindestens 65 Grad betragen. 6. Ausgabepersonal Der Auftraggeber stellt das Ausgabepersonal.

4 7. Hygiene Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Hygienevorschriften, von der externen Zubereitung bis hin zu ggf. erforderlichen Verteilung vor Ort, einzuhalten. Ein betriebliches Eigenkontrollsystem (HACCP-Konzept) ist erforderlich. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber auf jederzeitgen Wunsch Einsicht in das HACCP-Konzept erhalten kann. 8. Rechtliche Bestimmungen Der Auftragnehmer ist für die Beachtung und Einhaltung nachstehender Vorschriften verantwortlich: EU-Basis-Verordnung für das Lebensmittelrecht: Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Produkthaftungsgesetz Verordnung zur Lebensmittelhygiene: Verordnung (EG) 852/2004 Infektionsschutzgesetz (IfSG Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung), insbes. 20a, Besondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel. 9. Wissenschaftliche Empfehlungen Das Speisenangebot des Auftragnehmers für die im Leistungsumfang beschriebenen Schulen orientiert sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.v. (DGE), veröffentlicht in den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung. Die Empfehlungen der DGE sind für den Auftragnehmer bindend. 10. Ernährungsphysiologische Qualität der Lebensmittel Die Qualität des Essens hat oberste Priorität und wird mit 50% gewichtet. Den Kindern und Jugendlichen muss es aufgrund des Speisenangebotes möglich sein, sich ausgewogen und vollwertig im Sinne der Standards zu ernähren. Gleichzeitig ist das Speisenangebot zielgruppengerecht und berücksichtigt in gewissem Umfang die Vorlieben der Schüler (z.b. im Hinblick auf Paniertes oder verarbeitete Fleischprodukte). Die oben genannten Empfehlungen geben hierzu klare Vorgaben. In der Selbstauskunft hat der Auftragnehmer die Produktqualität der von ihm eingesetzten Lebensmittel gemäß den Standards zu beschreiben und einmalig bei Angebotsabgabe schriftlich nachzuweisen, inwieweit der empfohlene Lebensmitteleinsatz in seinem Angebot umgesetzt wird. Es ist auf nachfolgend genannte Lebensmittel bzw. Lebensmittelgruppen zu verzichten: Gentechnisch veränderte Lebensmittel Bei der Zubereitung des Essens ist auf den Einsatz von künstlichen Aromen und Süßstoffen bzw. Zuckeralkohole, synthetische Konservierungsstoffe, Geschmacksverstärker, vor allem Glutamate sowie andere künstliche Zusatzstoffe

5 grundsätzlich zu verzichten. Werden dennoch Zusatzstoffe verwendet, müssen diese laut Zusatzstoff- Zulassungsverordnung (ZZulV) zu deklariert und auf dem Speiseplan angegeben werden. 11. Mengenangaben und Häufigkeiten In Abhängigkeit vom Alter der Schüler variieren die Größen für die Zufuhr von Energie und Nährstoffen und damit auch die Portionsgrößen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung gibt Richtwerte für Portionsgrößen und Lebensmittelmengen für die Mittagsverpflegung in Schulen vor, an denen sich der Auftragnehmer orientieren muss. Ebenfalls sind in den Standards Vorgaben für die Häufigkeiten von Speisen in einem Speisenplan gemacht. Die Bestätigung, dass sich der Auftragnehmer an dem Empfehlungsrahmen der DGE orientiert und welche Lebensmittelhäufigkeiten für ihn Grundlage seiner Speisplanung sind, ist über die Selbstauskunft einzureichen. Das tägliche Gemüseangebot wird entweder als Rohkost (geraspeltes, in Stifte oder Scheiben geschnittenes Gemüse) oder als gegartes Gemüse (frische oder tiefgekühlte Ware) angeboten. Reis, Nudeln und andere Stärkebeilagen sind einmal pro Woche als Vollkornvariante anzubieten. Konkurrenzangebote von Stärkebeilagen aus Mehlen mit hohen Ausmahlungsgraden oder Reis und Nudeln in Nicht-Vollkornqualität sind in den jeweils anderen Auswahlmenüs im Sinne einer wünschenswerten Gewöhnung zu vermeiden. Die Häufigkeit der Vollkornvariante ist bei entsprechender Akzeptanz sukzessive den DGE-Standards anzupassen. Das tägliche Dessert soll wöchentlich mindestens zweimal auf der Basis von Frischobst oder Milchprodukten wie Joghurt, Quark und Ähnlichem angeboten werden. 12. Menüzusammenstellung und Wahlmöglichkeit Die Schulen können aus zwei warmen Hauptgerichten auswählen, wobei eines immer vegetarisch sein muss. Diese sollten primär aus Getreide, Kartoffeln, Hülsenfrüchten und Gemüse bestehen. Bei der Zubereitung von ovo-lakto-vegetarischen Gerichten sind die Qualitätsstandards gem. Ziff. 8 einzuhalten. Zu jedem Hauptgericht wird täglich eine Suppe und ein Dessert angeboten. Getränkebereitstellung (Wasser) erfolgt durch den Auftraggeber. 13. Abwechslung Der Speisenplan hat abwechslungsreich zu sein. Hierbei hat die Speiesen- bzw. die Menüfolge an den Wochentagen zu rotieren (Beispiel: ein Gericht mit Fisch soll z.b. nicht ausschließlich freitags angeboten werden). Um Monotonie zu vermeiden, sind regelmäßig neue Rezepturen in den Speisenplan aufzunehmen. Hierbei sollen auch die unterschiedlichen Nationalitäten der Schüler Berücksichtigung finden, indem Speisen aus anderen Kulturkreisen angeboten werden.

6 Der Speisenplan für vier Wochen muss der Schulleitung oder einer von ihr benannten Person mindestens fünf Arbeitstage im Voraus bekannt gemacht werden. Bei fehlender Akzeptanz wird der Speisenplan (vor Inkrafttreten) überarbeitet. 14. Regionalität Es sind regelmäßig regional typische Speisen und Gerichte anzubieten. Bei Obst und Gemüse sind saisonale Aspekte zu berücksichtigen. 15. Sonstiges Schülern und Schülerinnen, die aus ethischen oder gesundheitlichen Gründen auf bestimmte Nahrungsmittel verzichten müssen, wird nach Absprache ein Alternativgericht zur Verfügung gestellt. Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie die Tierart, von der sie stammen, müssen auf dem Speisenplan ausgewiesen werden. Die Bezeichnungen der Gerichte im Speisenplan müssen insbesondere auch für Kinder und Jugendliche klar und verständlich sein. 16. Kontakt Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen Ansprechpartner zu benennen. Ansprechpartner vor Ort ist die jeweilige Schul- bzw. Hortleitung, falls von dieser nicht eine andere Person benannt wird. Die jeweilige Schule ist Ansprechpartner im operativen Tagesgeschäft, jedoch erst nach erfolgtem Zuschlag. Bei Fragen zum Vertragsinhalt ist der Auftraggeber Ansprechpartner. Bei Bedarf finden zwischen Schul- bzw. Hortleitung, Auftragnehmer und Auftraggeber Abstimmungsgespräche statt. 17. Haftung Der Auftragnehmer haftet gegenüber der Stadt Ettlingen für Schäden und Unfälle, die von seinen Mitarbeitern fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Er hat eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen zu garantieren: Personenschäden pro Person Sachschäden Der Auftraggeber hat für die ihm zur Verfügung gestellten, zur Benutzung oder zu einem sonstigen Zweck überlassenen Sachen eine Haftpflichtversicherung vorzuhalten, die neben den üblichen Risiken der Haftung aus Beschädigung oder Zerstörung durch Feuer, Wasser und Explosion einschließen. Eine entsprechende Versicherung ist bei Vertragsschluss vorzulegen.

7 18. Verpflegung Verpflegungssystem: Warmanlieferung; das Essen muss am Tag der Lieferung (des Verzehrs) frisch gekocht worden sein Ausgabesystem: Tablettservice für Pestalozzischule und Hort Tischgemeinschaft (Mehrportionenausgabe in Schüsseln und auf Platten, die auf den Tischen verteilt werden) für Carl-Orff-Schule Erforderliche Essensportionen: Pestalozzischule Montag-Donnerstag täglich ca. 170 Essen Carl-Orff-Schule Montag-Donnerstag täglich ca. 90 Essen Hort an der Pestalozzischule Montag-Freitag täglich ca. 50 Essen Bei den angegebenen Mengenangaben handelt es sich um eine Schätzung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Lieferung und Abrechnung der vorgenannten Anzahl von Essensportionen. Abzurechnen sind die tatsächlich gelieferten Essensportionen. Der erste Verpflegungstag nach den Sommerferien 2013 (Schulbeginn: ) ist mit den Schulleitungen abzustimmen. Der Hortbetrieb beginnt bereits am , der erste Verpflegungstag ist mit der Hortleitung abzustimmen. Während der Schulferien wird für die Schulen kein Essen angeboten, für den Hortbetrieb nach Ferienplan (Anlage). Die Essensausgabe erfolgt von 12 bis 14 Uhr durch den Auftraggeber. Die Mahlzeiten werden extern durch den Auftragnehmer zubereitet und zur zentralen Anlieferungsstation der Schule geliefert. Die Lieferungen müssen entsprechend der Bestellzahlen der jeweiligen Schule und des Hortes sortiert sein und die Transportbehälter entsprechend gekennzeichnet. Von Montag bis Donnerstag muss das Essen bis spätestens 11:30 Uhr geliefert werden, am Freitag bis spätestens 13:00 Uhr und während der Ferien nach Rücksprache mit den Hortleitungen Bestellung / Abrechnung Die Schule teilt dem Auftragnehmer bis spätestens Freitag, 10:00 Uhr die Bedarfszahlen der Mittagessen für die folgende Woche mit. Bei Krankmeldungen oder sonstigen begründeten Ausfällen ist die Gelegenheit einzuräumen, täglich bis 9:00 Uhr des betreffenden Essenstages das Essen abzubestellen bzw. vereinzelte Nachbestellungen zu tätigen. Die Abrechnung des Essensgeldes zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber erfolgt monatlich. Die Rechnung des Auftragnehmers ist direkt an die Sekretariate der jeweiligen Schule bzw. an die Hortleitung zu richten.

8 Es werden nur die tatsächlich täglich bestellten und gelieferten Essen vergütet. Die Abrechnung mit den Eltern / Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler erfolgt direkt zwischen der Stadt Ettlingen und den Eltern / Erziehungsberechtigten.

9 Angebot für die Essensverpflegung der Pestalozzischule mit Hort und der Carl-Orff-Schule Ettlingen Preis für Menü mit Fleisch / Fisch oder vegetarisch (inkl. Suppe und Dessert) Nettopreis: zzgl. % MwSt Bruttopreis Warmhaltezeit der Mahlzeiten gemessen ab Produktionsende bis zur Anlieferung an die Schule: min* ab Produktionsende bis zur letzten Essenabgabe: min* *Angabe zwingend erforderlich. Wird keine Angabe eingetragen ist das Angebot gem. 19 EG Abs. 3 lit. a) in Verbindung mit Abs. 2 VOL/A auszuschließen. (Die Unterschrift des Bieters ist auf dem Vordruck Angebot für Dienstleistungen Komm EG (D) Ang zu leisten. Mit der Unterschrift wird versichert, dass alle Angaben der Leistungsbeschreibung anerkannt und eingehalten werden. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Vordruck Angebot für Dienstleistungen Komm EG (D) Ang führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes.)

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