Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt März Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zahlen

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1 Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt März 2019 Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zahlen

2 Impressum Produktlinie/Reihe: Titel: Berichtsmonat: Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zahlen März 2019 Erstellungsdatum: Hinweise: Herausgeberin: Bundesagentur für Arbeit Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung Rückfragen an: Martin Petermüller Anton Klaus Nicole Fleischer Regensburger Straße 104 Hotline: 0911/ Fax: 0911/ Nürnberg Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Nutzungsbedingungen: Register: "Statistik nach Themen" Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zahlen, Nürnberg, März 2019 Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

3 Inhaltsverzeichnis Das Wichtigste in Kürze Aktuelle Eckwerte des SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende Struktur der Bedarfsgemeinschaften Struktur der Personen in Bedarfsgemeinschaften SGB II-Hilfequoten von Bedarfsgemeinschaften SGB II-Hilfequoten nach Personenmerkmalen SGB II-Hilfequoten von Bedarfsgemeinschaften in West- und Ostdeutschland Hilfebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit Hilfebedürftigkeit und Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit und Erwerbstätigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Art der Erwerbstätigkeit und Typ der Bedarfsgemeinschaft Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsaufnahmen Bisherige Verweildauern im Regelleistungsbezug Eintritts-, Verbleibs- und Verhärtungsrisiko des Regelleistungsbezugs im SGB II Langzeitleistungsbezieher Höhe der Zahlungsansprüche für Bedarfsgemeinschaften nach Leistungsarten Haushaltsbudget pro Regelbedarfsgemeinschaft Verfügbares Einkommen von Regelleistungsbedarfsgemeinschaften Neu festgestellte Sanktionen gegenüber erwerbsfähige Leistungsberechtigte Widersprüche und Klagen Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen Unterbeschäftigung Komponenten der Unterbeschäftigung im Rechtskreis SGB II Langzeitarbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit nach Altersklassen Arbeitslosigkeit und Berufsausbildung Arbeitslosigkeit nach Personengruppen Arbeitslosigkeit von Jugendlichen Arbeitslosigkeit von Jugendlichen nach Schulabschluss Abgangschancen aus Arbeitslosigkeit Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im SGB II Eintritte und Bestand an Teilnehmern in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Struktur arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen Eintritte und Bestand unter 25-Jähriger in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Bestand von unter 25-Jährigen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Eingliederungsquote nach Geschlecht und Alter Glossar Statistik-Infoseite... 47

4 Das Wichtigste in Kürze Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist im Vergleich zum Vorjahresmonat gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr wurden ebenfalls weniger Personen von den Jobcentern betreut. Jeder elfte Haushalt in ist hilfebedürftig. Besonders betroffen sind Haushalte Alleinerziehender. Auch aufgrund des doppelten Einkommens haben dagegen Paar-Haushalte ein geringeres Risiko hilfebedürftig zu sein. Fast zwei Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind nicht arbeitslos. Entweder gehen sie bereits einer Erwerbstätigkeit nach und erhalten aufstockende Leistungen oder sie befinden sich in der Ausbildung bzw. kümmern sich um kleine Kinder oder Angehörige. Weiterhin sind die Teilnahme an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik bzw. eine Erkrankung Gründe für die Nichtarbeitslosigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Über zwei Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind Langzeitleistungsbezieher. 45 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind bereits seit vier Jahren und länger auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen. Die Arbeitslosigkeit verteilt sich zu fast zwei Fünftel auf den Bereich der Arbeitslosenversicherung und zu drei Fünftel auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Fast jeder zweite Arbeitslose in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist langzeitarbeitslos. Eine Ursache dafür ist auch der mit fast zwei Dritteln recht hohe Anteil von Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Im Laufe des Jahres 2018 haben in der Grundsicherung für Arbeitsuchende fast 1,3 Millionen Menschen eine Förderung (ohne Einmalleistungen) erhalten. Etwa ein Drittel der in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Geförderten hatte sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme immer noch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

5 1. Aktuelle Eckwerte des SGB II, Bestand in Millionen März 2019 Nicht erwerbsfähige 5,6 1,6 Erwerbsfähige 4,0 3,0 Regelleistungsberechtigte Bedarfsgemeinschaften 2,3 SGB III 0,8 SGB II 1,5 Arbeitslose SGB III SGB II 0,9 0,4 0,5 Teilnehmende an aktiver Arbeitsmarktpolitik Zahl der Regelleistungsberechtigten deutlich unter Vorjahresniveau Im März 2019 waren in 5,6 Millionen Menschen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen. Etwas weniger als drei Viertel von ihnen waren im erwerbsfähigen Alter und mehr als ein Viertel waren nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der Regelleistungsberechtigten um fünf Prozent verringert. 2,3 Millionen Menschen waren im März arbeitslos gemeldet. Fast zwei Fünftel der Arbeitslosen wurde dabei von einer Agentur für Arbeit und gut drei Fünftel von einem Jobcenter betreut. Berichtsmonat März 2019 Merkmal März 2019 Veränderung zum Vorjahresmonat Bestand aktueller Monat Veränderung zum Vorjahresmonat 1) Grundsicherung für Arbeitsuchende 2) Bestand absolut in % SGB II-Hilfequote Bedarfsgemeinschaften (BG) ,8 9,1-0,6 Regelleistungsberechtigte (RLB) ,0 - - Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) ,7 7,4-0,5 Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) ,2 - - Arbeitslosigkeit Bestand absolut in % Arbeitslosenquote Arbeitslose Insgesamt ,4 5,1-0,4 im Rechtskreis SGB III ,1 1,9 0,0 im Rechtskreis SGB II ,2 3,2-0,4 Aktive Arbeitsmarktpolitik 2) Bestand absolut in % Aktivierungsquote Teilnehmende ,4 21,9 1,7 im Rechtskreis SGB III ,2 23,2 0,8 im Rechtskreis SGB II ,9 21,1 2,2 1) in %-Punkten 2) Die Eckwerte für Bedarfsgemeinschaften, erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sowie Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind auf den erwarteten 3-Monatswert hochgerechnet. finden Sie auf Seite 38 finden Sie im aktuellen Monatsbericht "Arbeits- und Ausbildungsmarkt"

6 2.1.1 Struktur der Bedarfsgemeinschaften, Struktur der Bedarfsgemeinschaften (BG) Berichtsmonat Dezember Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten BG mit minderjährigen Kindern Partner-BG mit Kindern 16 % 34 % 2 % 3,2 Mio Nicht zuordenbare BG (z.b. Alleinerziehende- BG mit volljährigem Kind) Alleinerziehende-BG 18 % Bedarfsgemeinschaften 66 % 55 % Single-BG Partner-BG ohne Kinder 9 % BG ohne minderjährige Kinder Zahl der Bedarfsgemeinschaften gegenüber dem Vorjahr gesunken Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften lag mit fast 3,0 Millionen im Dezember 2018 unter dem Wert des Vorjahres. Nach Art und Haushaltsgröße unterschieden sich die Entwicklungen teilweise sehr stark. So hat sich z. B. die Zahl der Bedarfsgemeinschaften von Singles und Partnern ohne Kinder im letzten Jahr weiter deutlich verringert. Bei Partner-BG mit Kindern fiel der Rückgang etwas moderater aus. Waren es drei oder mehr Kinder, war die Vorjahresveränderung bei den Partner-BG mit Kindern nahezu unverändert. Berichtsmonat Dezember Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten absolut in % Bedarfsgemeinschaften insgesamt ,3 100 dar. Single-BG ,6 55,2 Alleinerziehende-BG ,7 18,1 Partner-BG ohne Kinder ,0 8,7 Partner-BG mit Kindern ,0 16,1 dar. mit Kindern ,4 34,3 mit 1 Kind ,9 15,5 mit 2 Kindern ,3 10,8 mit 3 Kindern und mehr ,4 8,0 dar. mit Kindern unter 3 Jahren ,1 11,2 mit Kindern unter 6 Jahren ,3 18,3 mit Kindern unter 15 Jahren ,0 31,4 finden Sie auf Seite 38 Merkmal Dezember 2018 finden Sie in der Publikation "Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder" Veränderung aktueller Monat zum Vorjahresmonat Anteile

7 2.1.2 Struktur der Personen in Bedarfsgemeinschaften, Bestand der jeweiligen Personengruppen im Berichtsmonat Berichtsmonat Dezember Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten 1,6 Mio Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) 4,0 Mio Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 5,6 Mio Regelleistungsberechtigte (RLB) 5,6 Mio Leistungsberechtigte (LB) 5,9 Mio Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) 0,0 Mio Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) 0,2 Mio Nicht Leistungsberechtigte (NLB) Mehr als ein Viertel der Leistungsberechtigten sind Kinder Im Dezember 2018 lebten fast 5,9 Millionen Personen in leistungsberechtigten Haushalten. Davon zählten 5,6 Millionen zu den sogenannten Regelleistungsberechtigten, also Personen mit einem Anspruch auf eine Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Davon waren wiederrum rund 71 Prozent bzw. 4,0 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte und knapp 29 Prozent bzw. 1,6 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Berichtsmonat Dezember Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten absolut in % Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) ,3 100 dav. Leistungsberechtigte (LB) ,6 96,1 dav. Regelleistungsberechtigte (RLB) ,7 95,3 dav. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) ,3 67,9 dav. unter 25 Jahren ,5 12,3 25 bis unter 55 Jahre ,1 43,5 55 Jahre und älter ,7 12,0 dav. Deutsche ,7 43,1 Ausländer ,8 24,4 dar. Alleinerziehende ,6 9,1 Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) ,4 27,5 Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) ,1 0,8 dav. Nicht Leistungsberechtigte (NLB) ,2 3,9 dav. Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) ,6 1,9 vom Leistungsanspr. ausgeschl. Pers. (AUS) ,7 1,9 finden Sie auf Seite 38 Merkmal Dezember 2018 finden Sie in der Publikation "Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder" Veränderung aktueller Monat zum Vorjahresmonat Anteile

8 2.2.1 SGB II-Hilfequoten von Bedarfsgemeinschaften, Anteil der BG nach BG-Typ an den jeweiligen Haushaltsgruppen in der Bevölkerung 1) Berichtsmonat Dezember Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten BG insgesamt Single-BG Alleinerziehende-BG mit 1 Kind mit 2 Kindern mit 3 Kindern und mehr Partner-BG ohne Kinder Partner-BG mit Kindern mit 1 Kind mit 2 Kindern mit 3 Kindern und mehr 9,0 11,4 2,7 7,2 5,0 6,1 19,3 29,2 34,9 39,9 69,0 Das Risiko hilfebedürftig zu sein steigt mit höherer Zahl an Haushaltsmitgliedern Im Dezember 2018 war jeder elfte Haushalt in hilfebedürftig. Alleinerziehende weisen weiterhin eine besonders hohe Hilfequote auf: 34,9 Prozent der Alleinerziehenden-Haushalte waren auf SGB II-Leistungen angewiesen. Dagegen hatten Partner-Haushalte mit Kindern eine deutlich geringere Hilfequote und Partner-Haushalte ohne Kinder wiesen eine noch niedrigere Quote auf. Mit zunehmender Zahl an Haushaltsmitgliedern erhöhen sich auch die Bedarfe. Daher ist das Risiko hilfebedürftig zu sein umso höher, je mehr Kinder in einer Familie leben. Berichtsmonat Dezember Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten SGB II-Hilfequoten 1) Dezember 2018 Veränderung aktueller Monat zum Vorjahresmonat Vorjahreswerte in %-Punkten Anteile BG insgesamt 9,0 9,6-0,6 100 Single-BG 11,4 12,1-0,7 55,2 Alleinerziehende-BG 34,9 37,0-2,1 18,1 mit 1 Kind 29,2 31,5-2,3 10,1 mit 2 Kindern 39,9 42,0-2,1 5,4 mit 3 Kindern und mehr 69,0 69,8-0,8 2,6 Partner-BG ohne Kinder 2,7 2,9-0,2 8,7 Partner-BG mit Kindern 7,2 7,6-0,4 16,1 mit 1 Kind 5,0 5,5-0,5 5,3 mit 2 Kindern 6,1 6,4-0,3 5,4 mit 3 Kindern und mehr 19,3 19,3 0,0 5,4 1) Hilfequoten bezogen auf alle Familien oder Lebensformen des selben Familientyps in der Bevölkerung; Sonderauswertung des Mikrozensus mit Stand ; Quelle: Statistisches Bundesamt. finden Sie auf Seite 38 finden Sie in der Publikation "Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende"

9 2.2.2 SGB II-Hilfequoten nach Personenmerkmalen, Anteil an den jeweiligen Personengruppen in der Bevölkerung 1) Berichtsmonat Dezember Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten 14,0 15,9 8,6 7,3 8,3 7,6 5,7 SGB II-Quote ELB-Quote elb-quote elb unter unter 25 elb 25 bis Jahre elb 550 Jahre 25 Jahren bis unter und älter Jahre NEF-Quote Kinder unter Kinder Kinder unter (unter 15 Jahre 15 3 unter Jahre3 Jahre) Jahre Ältere Menschen haben die niedrigste Hilfequote 8,6 Prozent der in lebenden Personen im Alter bis zur Regelaltersgrenze (SGB II-Quote) und 7,3 Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (ELB-Quote) haben im Dezember 2018 Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen. Ältere Menschen (55 Jahre und älter) haben mit 5,7 Prozent weiterhin die niedrigste Hilfequote, die im Vergleich zum Vorjahr allerdings nur gering sank. Dagegen haben insbesondere Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft eine deutlich höhere Hilfequote. Berichtsmonat Dezember Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten SGB II-Hilfequoten 1) SGB II-Quote 8,6 9,1-0,5 100 ELB-Quote 7,3 7,8-0,5 70,6 Frauen 7,5 7,9-0,4 35,6 Männer 7,1 7,7-0,6 35,0 unter 25 Jahren 8,3 9,1-0,8 12,8 25 Jahre bis unter 55 Jahre 7,6 8,2-0,6 45,2 55 Jahre und älter 5,7 5,8-0,1 12,5 Ausländer 18,8 19,5-0,7 25,4 NEF-Quote (unter 15 Jahre) SGB II-Quote der Kinder unter 3 Jahre Dezember 2018 Veränderung aktueller Monat zum Vorjahresmonat Vorjahreswerte in %-Punkten Anteile 14,0 14,6-0,6 27,7 15,9 16,5-0,6 6,6 1) Hilfequoten bezogen auf die Wohnbevölkerung im jeweiligen Alter; Bevölkerungsfortscheibung auf Basis des Zensus 2011 mit Stand ; Quelle: Statistisches Bundesamt. Ab Berichtsmonat Juli 2018 können aktuell nur vorläufige Quoten berechnet werden. Hierfür wird der Bevölkerungsstand verwendet. finden Sie auf Seite 38 finden Sie in der Publikation "Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende"

10 2.3 SGB II-Hilfequoten von Bedarfsgemeinschaften in West- und Ostdeutschland, Anteil an den jeweiligen Haushaltsgruppen in der Bevölkerung 1) Berichtsmonat Dezember Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten BG insgesamt Single-BG 34,9 34,5 36,2 15,9 12,3 9,0 11,4 8,2 10,2 7,2 6,8 8,9 2,7 2,4 3,7 Alleinerziehende-BG Partner-BG ohne Kinder Partner-BG mit Kindern Westdeutschland Ostdeutschland Deutlicher Rückgang der Hilfequoten in Ostdeutschland Die Hilfebedürftigkeit ist in regional noch immer sehr unterschiedlich. Im Dezember 2018 waren 8,2 Prozent der Haushalte in Westdeutschland hilfebedürftig. In Ostdeutschland waren dagegen 12,3 Prozent der Haushalte auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen. Im Vorjahresvergleich ist die Hilfebedürftigkeit hingegen in Ostdeutschland deutlich stärker gesunken als in Westdeutschland. Berichtsmonat Dezember Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten SGB II-Hilfequoten 1) 2) Dezember 2018 Veränderung aktueller Monat zum Vorjahresmonat in %-Punkten Westdeutschland Ostdeutschland Westdeutschland Ostdeutschland BG-Quote 1) 9,0 8,2 12,3-0,6-0,5-1,1 Single-BG 11,4 10,2 15,9-0,7-0,6-1,3 Alleinerziehende-BG 34,9 34,5 36,2-2,1-1,8-3,0 Partner-BG ohne Kinder 2,7 2,4 3,7-0,2-0,2-0,5 Partner-BG mit Kindern 7,2 6,8 8,9-0,4-0,3-0,8 SGB II-Quote 2) 8,6 7,9 11,4-0,5-0,4-1,0 ELB-Quote 7,3 6,7 10,0-0,5-0,4-1,0 ELB-Quote (unter 25 Jahren) 8,3 7,6 12,3-0,8-0,7-1,3 NEF-Quote (unter 15 Jahre) 14,0 13,2 17,1-0,6-0,5-1,4 SGB II-Quote (unter 3 Jahre) 15,9 15,0 19,6-0,6-0,5-1,3 1) Hilfequoten bezogen auf alle Familien oder Lebensformen des selben Familientyps in der Bevölkerung; Sonderauswertung des Mikrozensus mit Stand ; Quelle: Statistisches Bundesamt 2) bezogen auf die Wohnbevölkerung im jeweiligen Alter; Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 mit Stand ; Quelle: Statistisches Bundesamt. Ab Berichtsmonat Juli 2018 können aktuell nur vorläufige Quoten berechnet werden (siehe Fußnote 1 in Tabelle 2.2.2) finden Sie auf Seite 38 finden Sie in der Publikation "Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende"

11 2.4 Hilfebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit, Struktur der Regelleistungsberechtigten Berichtsmonat November Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten 5,6 Mio Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 1,6 Mio 4,0 Mio Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 4,0 Mio Arbeitslose ELB 1,4 Mio Nicht arbeitslose ELB 2,6 Mio 2,6 Mio 0,5 Mio 0,7 Mio 0,2 Mio 0,6 Mio sonstiges (u.a. arbeitsunfähig erkrankt) in Schule, Studium, Erziehung, Pflege in Sonderregelungen für Ältere in ungeförderter Erwerbstätigkeit 0,6 Mio in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Fast zwei Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind nicht arbeitslos Im November 2018 war mehr als ein Drittel (1,4 Millionen) der 4,0 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten arbeitslos. Folglich waren fast zwei Drittel Arbeitslosengeld II-berechtigt ohne arbeitslos zu sein. Gut jeder vierte nicht arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte ging in die Schule, befand sich im Studium oder kümmerte sich um kleine Kinder bzw. pflegte Angehörige. Fast ein Viertel ging einer ungeförderten Erwerbstätigkeit nach. Mehr als ein Fünftel befand sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme. Im Vergleich zum hohen Niveau im Vorjahr sinkt die Zahl der Personen in Förderprogrammen. Eine Erklärung dafür lässt sich vor allem in der gesunkenen Zahl an Geförderten in Integrations- und Sprachkursen ausmachen. Berichtsmonat November Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten absolut in % Regelleistungsberechtigte (RLB) ,8 dav. nachrichtlich: Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte ,4 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) ,3 100 dav. Arbeitslose ELB ,6 35,5 Nicht arbeitslose ELB ,4 64,5 dav. in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ,1 14,4 in ungeförderter Erwerbstätigkeit ,2 15,0 in Sonderregelungen für Ältere ,8 4,2 Schule/Studium/Erziehung/Pflege ,0 17,6 sonstiges (u.a. arbeitsunfähig erkrankt) ,8 13,3 dar. nachrichtlich: Aufstocker ,5 1,6 finden Sie auf Seite 38 Merkmal November 2018 finden Sie in der Publikation "Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende" Veränderung aktueller Monat zum Vorjahresmonat Anteile

12 2.5.1 Hilfebedürftigkeit und Erwerbstätigkeit, Anteil der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Art der Erwerbstätigkeit an allen ELB Berichtsmonat August Daten nach einer Wartezeit von 6 Monaten 11 % ausschließlich geringfügig beschäftigt / ohne Meldung ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit 73 % 4,1 Mio erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 14 % 2 % sozialversicherungspflichtig beschäftigt selbständig erwerbstätig Mehr als ein Viertel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten geht einer Erwerbstätigkeit nach Im August 2018 neuere detaillierte Daten liegen nicht vor war mehr als ein Viertel (1,1 Millionen) der 4,1 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erwerbstätig. Davon waren 93 Prozent abhängig beschäftigt. Gut sieben Prozent gingen einer selbständigen Tätigkeit nach manche davon auch zusätzlich zu einer abhängigen Beschäftigung. Gut zwei Fünftel der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren ausschließlich geringfügig beschäftigt. Etwas mehr als die Hälfte ging einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (davon wiederum ein Drittel in Vollzeit und zwei Drittel in Teilzeit). Berichtsmonat August Daten nach einer Wartezeit von 6 Monaten Merkmal August 2018 Veränderung aktueller Monat zum Vorjahresmonat Anteile absolut in % Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) ,0 dar. Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte ,6 100 dar. 1) in selbständiger Erwerbstätigkeit ,3 7,4 in abhängiger Erwerbstätigkeit ,2 93,2 dav. ausschließlich geringfügig beschäftigt/ohne Meldung ,1 41,6 sozialversicherungspflichtig beschäftigt ,4 51,6 dar. 1) sozialversicherungspfl. Vollzeit beschäftigt ,7 17,4 sozialversicherungspfl. Teilzeit beschäftigt ,7 34,1 1) Mehrfachnennungen möglich. finden Sie auf Seite 38 finden Sie in der Publikation "Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte"

13 2.5.2 Hilfebedürftigkeit und Erwerbstätigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Art der Erwerbstätigkeit und Typ der Bedarfsgemeinschaft, Verteilung der erwerbstätigen ELB nach Art der Erwerbstätigkeit und nach BG-Typ Berichtsmonat August Daten nach einer Wartezeit von 6 Monaten selbständig sozialversicherungspfl. beschäftigt ausschl. geringfügig beschäftigt / ohne Beschäftigungsmeldung Partner-BG mit Kindern 9 % 52 % 39 % Partner-BG ohne Kinder 7 % 45 % 48 % Alleinerziehende-BG 5 % 48 % 47 % Single-BG 11 % 34 % 55 % Art und Umfang von Erwerbstätigkeit verteilen sich unterschiedlich auf Haushalte Etwas mehr als die Hälfte der alleinstehenden erwerbstätigen ELB bekommt zu dem Einkommen aus einem Minijob ergänzende Arbeitslosengeld II - Leistungen und nur rund ein Drittel geht einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis nach. Nicht-alleinstehende ELB sind dagegen anteilig deutlich häufiger sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bei Partner-BG mit Kindern ist es sogar mehr als die Hälfte. Berichtsmonat August Daten nach einer Wartezeit von 6 Monaten Abhängig erwerbstätige ELB davon: Ausschließlich geringfügig beschäftigte ELB bzw. ELB ohne Beschäftigungsmeldung Sozialversicherungspfl. beschäftigte ELB Merkmal August 2018 Veränderung aktueller Monat zum Vorjahresmonat Anteil an Gesamt 1) absolut in % Single-BG ,8 37,3 Alleinerziehende-BG ,3 18,0 Partner-BG ohne Kinder ,5 13,6 Partner-BG mit Kindern ,6 28,0 Single-BG ,7 44,1 Alleinerziehende-BG ,9 16,3 Partner-BG ohne Kinder ,3 14,1 Partner-BG mit Kindern ,0 22,7 Single-BG ,6 31,7 Alleinerziehende-BG ,3 19,4 Partner-BG ohne Kinder ,7 13,2 Partner-BG mit Kindern ,4 32,3 1) Anteil an allen derart beschäftigten erwerbstätigen Leistungsbeziehern im aktuellem Monat finden Sie auf Seite 38 finden Sie in der Publikation "Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte"

14 2.6 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug, Zugänge in und Abgänge aus dem Regelleistungsbezug von ELB bzw. Bestand ELB November gleitende Jahressumme Zu- und Abgänge bzw gleitender Jahresdurchschnitt Bestand 4,2 Mio 1,4 Mio 1,8 Mio vorheriger Regeleistungsbezug in den letzten 3 Monaten 35 % Zugang (Jahressumme) Bestand (Jahresdurchschnitt) 23 % erneuter Regeleistungsbezug innerhalb von 3 Monaten Abgang (Jahressumme) Gut ein Drittel der Zugänge bezog vorher Arbeitslosengeld In den zwölf Monaten Dezember 2017 bis November 2018 sind Anträge von 1,4 Millionen Menschen auf Grundsicherung für Arbeitsuchende neu bewilligt worden - deutlich weniger als ein Jahr zuvor. Rund drei Viertel der Zugänge haben bereits zuvor Regelleistungen erhalten und gut ein Drittel hat vor dem Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende Arbeitslosengeld erhalten. Fast 1,8 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist es im Berichtszeitraum gelungen den Leistungsbezug (vorübergehend) zu beenden. Fast 23 Prozent der Abgänge bekamen allerdings innerhalb von drei Monaten erneut Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. gleitende Jahressumme Dezember 2017 bis November 2018 Merkmal absolut in % Zugang in Regelleistungsbezug Regelleistungsberechtigte (RLB) ,4 3,0 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) ,4 2,8 dar. mit vorherigem Regelleistungsbezug in % 77,5 8,7 - - Vorbezug innerhalb der letzten 3 Monate 34,8 3,6 - - Vorbezug länger als 3 Monate zurück 42,7 5,1 - - dar. mit Vorbezug Arbeitslosengeld (ALG) nach SGB III in % 35,7 2,4 - - letzter ALG Bezug innerhalb der letzten 3 Monate 8,8 0,3 - - letzter ALG Bezug länger als 3 Monate zurück 26,9 2,0 - - Abgang aus Regelleistungsbezug Regelleistungsberechtigte (RLB) ,2 3,5 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) ,9 3,5 dar. mit erneutem Regelleistungsbezug innerhalb der folgenden 3 Monaten in % Jahressumme November 2018 Veränderung zum Vorjahreszeitraum Zu- und Abgangsrate 22,7 0,0 - - finden Sie auf Seite 38 finden Sie in der Publikation "Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende"

15 2.7 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsaufnahmen, Quote der Beschäftigungsaufnahmen nach Altersklassen Berichtsmonat November Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten Bestand arbeitslose ELB 18 % 7 % Altersstruktur 16 % 8 % Lesehilfe: Personen im Alter von mindestens 55 Jahren stellen 18% der arbeitslosen ELB dar, sind aber nur für 7% aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsaufnahmen von arbeitslosen ELB verantwortlich. Anteil der Beschäftigungsaufnahmen der arbeitlosen ELB 78 % 74 % unter 25 Jahren 25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter Quoten der Beschäftigungsaufnahmen haben sich überwiegend nur leicht verändert Im November 2018 haben 1,9 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Eine vergleichsweise hohe Quote der Beschäftigungsaufnahmen weisen unter 25-jährige arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte auf. Dagegen zeigt sich neben nicht arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vor allem bei über 55-Jährigen eine relativ niedrige Quote. Die Wahrscheinlichkeit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen lag für fast alle Personengruppen etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Ein nennenswerter Anstieg war bei den Jüngeren unter 25 Jahren zu verzeichnen. Berichtsmonat November Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten Quote der Beschäftigungsaufnahmen in % November 2018 Veränderung aktueller Monat zum Vorjahresmonat Vorjahreswerte in %-Punkten Anteile (im Bestand) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 1,9 1,9 0,0 100 darunter nicht arbeitslose ELB 1,3 1,3 0,0 64,3 arbeitslose ELB 3,0 3,0 0,1 35,7 dar. (arbeitslose ELB in...) Single-BG 3,1 3,1 0,0 18,2 Alleinerziehende-BG 3,1 3,0 0,1 4,8 Partner-BG ohne Kinder 2,2 2,2 0,0 4,2 Partner-BG mit Kindern 3,3 3,1 0,1 7,7 dav. (arbeitslose ELB nach Alter) unter 25 Jahren 5,7 5,3 0,4 3,0 25 bis unter 55 Jahre 3,2 3,1 0,1 26,4 55 Jahre und älter 1,1 1,1 0,0 6,3 finden Sie auf Seite 38 finden Sie in der Publikation "Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende"

16 2.8.1 Bisherige Verweildauern im Regelleistungsbezug, klassierte bisherige Verweildauer mit maximaler Unterbrechung von 31 Tagen differenziert nach BG-Typ Berichtsmonat Juni Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten 1) Insgesamt 21% 18% 12% 8% 41% Single-BG Alleinerziehende-BG Partner-BG ohne Kinder 22% 21% 19% 16% 10% 16% 11% 13% 9% 7% 7% 9% 52% 45% 44% unter 1 Jahr 1 bis unter 2 Jahre 2 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 4 Jahre 4 Jahre und länger Partner-BG mit Kindern 21% 23% 14% 8% 33% 45 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bezieht seit vier Jahren und länger Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende Im Juni 2018 aktuellere Daten liegen nicht vor bezogen drei Fünftel der Regelleistungsberechtigten bereits 24 Monate oder länger Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigen waren etwas mehr als drei Fünftel bereits 24 Monate und länger im Leistungsbezug, 45 Prozent sogar vier Jahre und länger. Dabei haben vor allem ältere Personen ein besonders hohes Risiko länger als zwei Jahre auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen zu sein. Berichtsmonat Juni Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten 1) Merkmal Regelleistungsberechtigte (RLB) dar. in Single-BG ,2 16,0 10,5 6,7 44,6 Alleinerziehende-BG ,6 15,7 10,8 8,9 44,1 Partner-BG ohne Kinder ,3 12,8 8,9 6,6 52,4 Partner-BG mit Kindern ,5 23,5 13,7 8,2 33,2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) ,0 16,8 11,0 7,3 44,9 Deutsche ,9 11,4 8,2 6,9 54,6 Ausländer ,9 26,3 16,0 8,0 27,8 unter 25 Jahren ,1 22,9 12,3 6,5 31,2 55 Jahre und älter ,8 8,4 6,8 6,3 67,6 arbeitslos ,5 14,1 10,2 7,3 47,9 erwerbstätig ,2 13,7 10,5 7,8 48,9 1) Die Berichterstattung über Verweildauern wird nur halbjährlich aktualisiert finden Sie auf Seite 39 Bestand Anteil an Bestand klassiert nach jeweiliger Verweildauer im Regelleistungsbezug mit maximaler Unterbrechung von 31 Tagen im SGB II unter 1 Jahr 1 bis unter 2 Jahre ,2 18,3 finden Sie in der Publikation "Verweildauern nach dem SGB II" 2 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 4 Jahre 4 Jahre und länger 11,5 7,8 41,2

17 2.8.2 Eintritts-, Verbleibs- und Verhärtungsrisiko des Regelleistungsbezugs im SGB II, Risiko der ELB nach Altersgruppen in % Berichtsmonat Juni ,6 Verhärtung (4 Jahre und länger) Anteil der jeweiligen Dauerkategorie am Bestand der Regelleistungsberechtigten der jeweiligen soziodemografischen Gruppe Verbleibsrisiko (4 Jahre und länger) Anteil der jeweiligen Dauerkategorie am Abgang von Regelleistungsberechtigten der jeweiligen soziodemografischen Gruppe Eintrittsrisiko Gleitende Jahressumme Juli 2017 bis Juni 2018 der Zugänge in Regelleistungsbezug ³) bezogen auf die Bevölkerung der jeweiligen soziodemografischen Gruppe 31,2 20,2 4,7 unter 25 Jahren 42,8 22,6 2,8 25 bis unter 55 Jahre 45,3 1,1 55 Jahre und älter Ältere Menschen haben ein vergleichsweise geringes Eintrittsrisiko in Hilfebedürftigkeit Im Juni 2018 aktuellere Zahlen liegen nicht vor betrug das Risiko hilfebedürftig zu sein, ausgedrückt in der SGB II-Hilfequote, 9,0 Prozent. Dabei betrug das Eintrittsrisiko, also das Risiko erstmals oder erneut hilfebedürftig zu werden, 3,4 Prozent. Nach dem Eintritt in den Leistungsbezug verbleiben 42,5 Prozent der Personen weniger als ein Jahr in der Hilfebedürftigkeit (Verbleibsrisiko). Von den Menschen, die den Leistungsbezug noch nicht beendet haben, sind 41,2 Prozent bereits vier Jahre und länger hilfebedürftig. Berichtsmonat Juni 2018 Risiko (in %) Gesamtrisiko 1) Regelleistungsberechtigte (RLB 9,0 ³) 3,4 42,5 33,8 23,7 41,2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) dav. unter 25 Jahren 9,0 4,7 45,4 34,4 20,2 31,2 25 bis unter 55 Jahre 8,0 2,8 42,0 35,3 22,6 42,8 55 Jahre und älter 5,8 1,1 29,9 24,8 45,3 67,6 dar. Deutsche 5,7 2,0 42,4 28,8 28,8 54,6 Ausländer 19,5 6,9 39,3 44,0 16,7 27,8 Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 15 Jahren 1) des Regelleistungsbezugs 2) bezogen auf Bevölkerung im jeweiligen Alter; Stand ; Quelle: Statistisches Bundesamt 3) Da es keine Hilfequote für Regelleistungsberechtigte (RLB) gibt, wird hier näherungsweise die SGB II-Quote, die auf Basis der Leistungsberechtigten (LB) errechnet wird, dargestellt. finden Sie auf Seite 39 Hilfequote 2) 14,4 Eintrittsrisiko insgesamt Teilrisiken 1) in % Verbleibsrisiko nach Eintritt (abgeschlossene Dauer) unter 1 Jahr 1 bis unter 4 Jahre 6,9 45,9 34,0 finden Sie in der Publikation "Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende" 4 Jahre und länger Verhärtung (bisherige Dauer) in % 4 Jahre und länger 7,7 2,7 41,3 33,8 24,8 44,9 20,2 31,1

18 2.9 Langzeitleistungsbezieher, Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und Langzeitleistungsbezieher (LZB) Zeitreihe November 2014 bis November Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 4,3 Mio 4,2 Mio 4,3 Mio 4,3 Mio 4,0 Mio Langzeitleistungsbezieher (LZB) Anteil Langzeitleistungsbezieher an ELB 2,9 Mio 2,8 Mio 2,8 Mio 2,7 Mio 2,8 Mio (68%) (67%) (64%) (64%) (70%) Über zwei Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind Langzeitleistungsbezieher Langzeitleistungsbezieher sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Die Zahl der Langzeitleistungsbezieher ist im Vergleich zum Vorjahresmonat leicht gestiegen. Von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren im November 2018 mehr als zwei Drittel Langzeitleistungsbezieher. Überdurchschnittlich hohe Anteile von Langzeitleistungsbeziehern weisen Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender auf. Die besondere familiäre Situation dieser Menschen erschwert in vielen Fällen die Aufnahme einer bedarfsdeckenden Beschäftigung. Berichtsmonat November Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten Merkmal Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) November 2018 Veränderung aktueller Monat zum Vorjahresmonat Anteile (im Bestand) absolut in % ,3 100 Langzeitleistungsbezieher (LZB) ,1 69,7 dav. Männer ,8 48,2 Frauen ,5 51,8 dar. arbeitslos ,3 37,1 Anteilswerte LZB an ELB an ELB insgesamt 69,7 5,7-100 an arbeitslosen ELB 73,0 3,4-35,5 dar. in Single-BG 69,9 2,6-18,2 Alleinerziehende-BG 80,8 1,6-4,8 Partner-BG ohne Kinder 73,4 2,3-4,2 Partner-BG mit Kindern 74,8 7,0-7,6 finden Sie auf Seite 39 finden Sie in der Publikation "Langzeitleistungsbezieher"

19 2.10 Höhe der Zahlungsansprüche für Bedarfsgemeinschaften nach Leistungsarten, Höhe der durchschnittlichen Zahlungsansprüche pro BG nach Art der Leistung in Euro Zeitreihe November 2010 bis November Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten Regel- und Mehrbedarfe Kosten der Unterkunft SV-Leistungen und weitere Zahlungsansprüche Anstieg der durchschnittlichen Zahlungsansprüche Für eine Durchschnitts-Bedarfsgemeinschaft (BG) wurden im November 2018 durchschnittlich 966 Euro aufgewendet (Zahlungsansprüche); darin sind alle Leistungen der Grundsicherung zum Lebensunterhalt enthalten. Rechnet man Sozialversicherungsleistungen und weitere Zahlungsansprüche heraus, erhielt eine Durchschnitts-Bedarfsgemeinschaft eine Gesamtregelleistung in Höhe von 802 Euro. Gegenüber November 2017 war das ein Anstieg um 13 Euro. Die Anstiege der Geldleistungen gegenüber dem Vorjahr erklären sich auch aus der Anpassung der Regelbedarfe zum 1. Januar Berichtsmonat November Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten Merkmal November 2018 Veränderung aktueller Monat zum Vorjahresmonat Anteile an insgesamt absolut in % Zahlungsansprüche insgesamt je BG in Euro 966,01 14,77 1,6 100 Gesamtregelleistung (GRL) 1) 802,09 13,07 1,7 83,0 Regelbedarf Arbeitslosengeld II 357,67 3,97 1,1 37,0 Je BG mit diesem Zahlungsanspruch 404,90 6,18 1,5 - Regelbedarf Sozialgeld 24,20-0,49-2,0 2,5 Je BG mit diesem Zahlungsanspruch 151,25 4,48 3,1 - Mehrbedarfe 22,93 0,44 1,9 2,4 Je BG mit diesem Zahlungsanspruch 68,72 0,74 1,1 - Kosten der Unterkunft (KdU) 397,29 9,16 2,4 41,1 dar. laufende KdU 391,37 9,26 2,4 40,5 Sozialversicherungsleistungen 155,13 2,88 1,9 16,1 Weitere Zahlungsansprüche 8,79-1,18-11,8 0,9 1) Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) umfasst den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, sowie bis zum den befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld gemäß 24 SGB II a.f. finden Sie auf Seite 39 finden Sie in der Publikation "Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften"

20 2.11 Haushaltsbudget pro Regelbedarfsgemeinschaft, Durchschnittliche Höhe des Haushaltsbudgets pro Regelleistungsbedarfsgemeinschaft (RL-BG) und Zusammensetzung des Haushaltsbudgets nach Art der BG in Euro Berichtsmonat November Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten Zahlungsanspruch Gesamtregelleistung Haushaltsbudget Verfügbares Einkommen BG insgesamt Single-BG Alleinerziehende- BG Partner-BG ohne Kinder Partner-BG mit Kindern Haushaltsbudget variiert je nach Haushaltsgröße Das durchschnittliche verfügbare Haushaltsbudget steigt mit der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Dieser Anstieg ist allerdings nicht linear zur Anzahl der Haushaltsmitglieder: Durchschnittlich hatte im November 2018 eine alleinstehende Person 799 Euro zur Verfügung, ein Partnerhaushalt mit Kindern verfügte dagegen über Euro. Dies ist zunächst auf Skaleneffekte bei den Wohn- und Heizkosten sowie auf den niedrigeren Regelsatz für Kinder zurückzuführen. Weitere Gründe sind die höheren Erwerbseinkommen in Haushalten mit mehreren Mitgliedern sowie Haushaltseinkommen aus der Anrechnung von Kindergeld und Unterhaltsleistungen. Berichtsmonat November Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten Merkmal November 2018 Veränderung aktueller Monat zum Vorjahresmonat absolut in % Anteile BG- Typ an Bestand Höhe der Zahlungsansprüche Gesamtregelleistung 1) pro RL-BG in Euro Insgesamt ,8 100 dar. in Single-BG ,4 53,7 Alleinerziehende-BG ,0 19,0 Partner-BG ohne Kinder ,4 11,0 Partner-BG mit Kindern ,3 14,1 Höhe des Haushaltsbudgets pro RL-BG in Euro Insgesamt ,0 100 dar. in Single-BG ,8 53,7 Alleinerziehende-BG ,5 19,0 Partner-BG ohne Kinder ,3 11,0 Partner-BG mit Kindern ,6 14,1 1) Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) umfasst den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, sowie bis zum den befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld gemäß 24 SGB II a.f. finden Sie auf Seite 39 finden Sie in der Publikation "Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende"

21 Verfügbares Einkommen von Regelleistungsbedarfsgemeinschaften, Anteil Regelleistungsbedarfsgemeinschaften und Höhe des verfügbaren Einkommens in Euro nach Einkommensarten Berichtsmonat November Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten Durchschnittliches verfügbares Einkommen nach Einkommensart pro Regelleistungsbedarfsgemeinschaft (RL-BG) in Euro insgesamt Anteil Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) nach Art des verfügbaren Einkommens an allen RL-BG 59 % 592 Erwerbstätigkeit 33 % 356 Kindergeld 36 % 268 Unterhalt 11 % 463 Sozialleistungen 7 % Knapp drei von fünf aller Regelleistungsbedarfsgemeinschaften verfügen über zusätzliches Einkommen Im November 2018 verfügten knapp 1,8 Millionen Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (59 Prozent) über ein eigenes Einkommen außerhalb des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II etwas weniger als im Vorjahr. Im Durchschnitt standen den Regelleistungsbedarfsgemeinschaften mit verfügbarem Einkommen 694 Euro zur Verfügung. Das waren 17 Euro mehr als vor einem Jahr. Ein Drittel aller Bedarfsgemeinschaften verfügte über ein Einkommen aus Erwerbsarbeit und mehr als ein Drittel bekam Kindergeld. Eine geringere Rolle spielten Unterhalt oder Sozialleistungen. Berichtsmonat November Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten absolut in % Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) ,3 100 dar. Anzahl RL-BG nach Art des verfügbaren Einkommens Insgesamt ,3 58,9 Erwerbstätigkeit 1) ,5 33,3 Kindergeld 1) ,7 36,4 Unterhalt 1) ,8 11,1 Sozialleistungen 1) ,9 6,7 Durchschnittliches verfügbares Einkommen (in Euro) 2) Insgesamt ,5 58,9 Erwerbstätigkeit ,1 33,3 Kindergeld ,0 36,4 Unterhalt ,5 11,1 Sozialleistungen ,7 6,7 1) Mehrfachnennung der Einkommensarten möglich 2) bezogen auf alle RL-BG Merkmal November 2018 Veränderung aktueller Monat zum Vorjahresmonat Anteile im Bestand finden Sie auf Seite 39 finden Sie in der Publikation "Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende"

22 2.13 Neu festgestellte Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), Neu festgestellte Sanktionen gegenüber ELB nach Sanktionsgrund gleitende Jahressumme Dezember 2017 bis November 2018 sonstige Sanktionsgründe 3 % 11 % Weigerung: Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme 0,9 Mio neu festgestellte Sanktionen 9 % Weigerung: Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung Meldeversäumnisse 77 % Rückgang bei neu festgestellten Sanktionen Im Laufe der Monate Dezember 2017 bis November 2018 wurden Sanktionen an erwerbsfähige Leistungsberechtige ausgesprochen und damit fast fünf Prozent weniger als im Berichtszeitraum ein Jahr zuvor. Am häufigsten wurde eine Sanktion aufgrund eines Meldeversäumnisses bei einem Träger ausgesprochen, ferner folgten Sanktionen aufgrund der Weigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme sowie aufgrund der Weigerung bei der Erfüllung von Pflichten der Eingliederungsvereinbarung. gleitende Jahressumme Dezember 2017 bis November 2018 Merkmal gleitende Jahressumme November 2018 Veränderung aktueller Zeitraum zum Vorjahreszeitraum Anteile absolut in % Anzahl neu festgestellte Sanktionen gegenüber ELB ,7 100 dav. Weigerung Erfüllung Pflichten der Eingliederungsvereinbarung ,9 8,6 Weigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme Meldeversäumnis beim Träger ,1 76,7 Meldeversäumnis beim ärztlichen oder psychologischen Dien ,6 0,7 Verminderung von Einkommen bzw. Vermögen ,2 0,1 Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens ,7 0,0 Eintritt Sperrzeit/Erlöschen des Anspruchs nach dem SGB II ,9 1,8 Erfüllung der Vorraussetzung für Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III , , ,2 1,4 finden Sie auf Seite 40 finden Sie in der Publikation "Sanktionen"

23 2.14 Widersprüche und Klagen, Zugang und Abgänge Widersprüche und Klagen nach Erledigungsarten gleitende Jahressumme März 2017 bis Februar ,60 Mio 0,61 Mio 10 % 55 % keine Angabe sonstige Erledigung zurückgewiesen/abgewiesen stattgegeben/teilweise stattgegeben Widersprüche 35 % 0,10 Mio 0,11 Mio Klagen 47 % 40 % Zugang Abgang Zugang Abgang 13 % Gut jedem dritten Widerspruch wird stattgegeben Im Zeitraum März 2018 bis Februar 2019 sind Widersprüche bei einer Grundsicherungsstelle eingegangen. Im gleichen Zeitraum wurde Widersprüchen (teilweise) stattgegeben und wurden zurückgewiesen. Innerhalb desselben Zeitraums sind bei den Sozialgerichten Klagen eingereicht worden Klagen wurden von den Gerichten bearbeitet bzw. verhandelt. Davon wurde Klagen (teilweise) stattgegeben. Etwa Klagen wurden mit Urteilsspruch abgewiesen bzw. haben sich anderweitig erledigt. Berichtsmonat Februar 2019 Merkmal gleitende Jahressumme Februar 2019 Veränderung aktueller Zeitraum zum Vorjahreszeitraum absolut in % Anteile an insgesamt (inklusive keine Angabe) Widersprüche Zugang ,2 Abgang ,1 100 stattgegeben/teilweise stattgegeben ,3 34,7 zurückgewiesen ,8 55,0 Sonstige Erledigung/Rücknahme des Widerspruchs ,8 9,7 Klagen Zugang ,8 Abgang ,9 100 stattgegeben/teilweise stattgegeben ,2 40,0 abgewiesen mit Urteil/Beschluss ,6 13,0 anderweitig erledigt ohne Nachgeben ,2 46,6 finden Sie auf Seite 40 finden Sie in der Publikation "Widersprüche und Klagen"

24 3.1 Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen, Arbeitslose nach Rechtskreisen Zeitreihe März 2014 bis März 2019 Insgesamt 3,1 Mio 2,9 Mio 2,8 Mio 2,7 Mio 2,5 Mio 2,3 Mio SGB II SGB III 2,0 Mio 2,0 Mio 2,0 Mio 1,7 Mio 1,0 Mio 1,0 Mio 0,9 Mio 0,9 Mio 1,6 Mio 1,5 Mio 0,9 Mio 0,8 Mio Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich gesunken Im März 2019 wurden 1,5 Millionen arbeitslose Menschen von einem Jobcenter betreut. Der Anteil der Arbeitslosen in der Grundsicherung an allen Arbeitslosen lag damit bei 63 Prozent. Das waren drei Prozentpunkte weniger als im März Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der Arbeitslosen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende um 9,2 Prozent zurück, in der Arbeitslosenversicherung um 1,1 Prozent. Zeitreihe März 2014 bis März 2019 Merkmal Arbeitslose Insgesamt Veränderung zum Vorjahresmonat in % -6,4-7,7-6,4-3,0-4,0-1,4 Arbeitslosenquote 5,1 5,5 6,0 6,5 6,8 7,1 Arbeitslose SGB III Veränderung zum Vorjahresmonat in % -1,1-8,1 5,3-7,0-6,9-4,3 Arbeitslosenquote 1,9 1,9 2,1 2,0 2,2 2,4 Arbeitslose SGB II Veränderung zum Vorjahresmonat in % -9,2-7,4-11,7-1,0-2,6 0,1 Arbeitslosenquote 3,2 3,6 3,9 4,5 4,6 4,7 finden Sie auf Seite 40 finden Sie in der Publikation "Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf"

25 3.2 Unterbeschäftigung, Bestand in Millionen Zeitreihe März 2014 bis März 2019 Insgesamt SGB III 4,0 1,3 3,8 1,2 3,7 1,1 3,7 1,2 3,4 1,1 3,3 1,1 SGB II 2,7 2,6 2,6 2,5 2,4 2, Unterbeschäftigung liegt unter dem Vorjahreswert Die Unterbeschäftigung, in der neben Arbeitslosen auch Personen berücksichtigt werden, die z. B. an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sowie an Integrations- und Sprachkursen teilnehmen, liegt sowohl insgesamt als auch nach Rechtskreisen unter dem Vorjahreswert. Seit März 2014 ist die Unterbeschäftigung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Tendenz zurückgegangen und liegt aktuell bei 2,2 Millionen. Berichtsmonat März 2019 Merkmal März 2019 Veränderung zum Vorjahresmonat absolut in % Unterbeschäftigung insgesamt (ohne Kurzarbeit) ,4 100 SGB III ,2 32,9 SGB II ,7 67,1 Unterbeschäftigung im engeren Sinne ,4 100 SGB III ,1 32,5 SGB II ,7 67,5 Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne ,6 100 SGB III ,8 33,3 SGB II ,4 66,7 Arbeitslosigkeit insgesamt ,4 100 SGB III ,1 36,9 SGB II ,2 63,1 Anteil finden Sie auf Seite 40 finden Sie in der Publikation "Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung"

26 3.3 Komponenten der Unterbeschäftigung im Rechtskreis SGB II, Bestand in Millionen März 2018 und 2019 Insgesamt Aktivierung und berufliche Eingliederung Fremdförderung Sonstige Komponenten der Unterbeschäftigung im Rechtskreis SGB II 2,2 Mio 0,2 Mio 0,2 Mio 0,3 Mio 2,4 Mio 0,2 Mio 0,2 Mio 0,4 Mio Arbeitslose im SGB II 1,5 Mio 1,6 Mio März 2019 März 2018 Rückgänge vor allem bei Fremdförderung Im Vorjahresvergleich hat die Unterbeschäftigung im SGB II um bzw. acht Prozent abgenommen. Dabei ist im Detail die Entlastung durch Arbeitsmarktpolitik (ohne Kurzarbeit) als Teil der Unterbeschäftigung im Vorjahresvergleich im Saldo zurückgegangen. Einen merklichen Anstieg gab es insbesondere noch bei den Sonderregelungen für Ältere (+5.000) und den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( ). Den absolut größten Rückgang verzeichnete die sogenannte Fremdförderung ( ), die unterschiedliche Maßnahmen zusammenfasst, die nicht über die Arbeitsagenturen und Jobcenter gefördert werden (insbesondere Integrationskurse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und das ausgelaufene Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt ( ). Berichtsmonat März 2019 Merkmal März 2019 Veränderung zum Vorjahresmonat absolut in % Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II insgesamt ,2 66,5 + Aktivierung und berufliche Eingliederung ,5 7,9 + Sonderregelungen für Ältere ( 53a Abs. 2 SGB II) ,9 7,8 = Arbeitslose im weiteren Sinne ,4 82,2 + Berufliche Weiterb. inkl. Förderung behinderter Menschen ,1 2,7 + Arbeitsgelegenheiten ,2 3,2 + Fremdförderung ,2 8,6 + Förderung von Arbeitsverhältnissen ,3 0,3 + Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt ,0 0,0 + Beschäftigungszuschuss ,8 0,1 + kurzfristige Arbeitsunfähigkeit ,9 2,5 = Unterbeschäftigung im engeren Sinne ,0 99,7 + Einstiegsgeld - Variante Selbständigkeit ,8 0,1 = Unterbeschäftigung im Rechtskreis SGB II ,7 100 Anteil finden Sie auf Seite 40 finden Sie in der Publikation "Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung"

27 3.4 Langzeitarbeitslosigkeit, Bestand, Anteile an allen Arbeitslosen im Rechtskreis in Prozent Zeitreihe März 2014 bis März 2019 Insgesamt 1,1 Mio 1,0 Mio 1,0 Mio SGB II 1,0 Mio 0,9 Mio 0,9 Mio 0,9 Mio 0,8 Mio 0,8 Mio 0,8 Mio 0,7 Mio 0,7 Mio SGB III 0,1 Mio 0,1 Mio 0,1 Mio 0,1 Mio 0,1 Mio 0,1 Mio Langzeitarbeitslosigkeit sinkt deutlich im Vorjahresvergleich Die Zahl der Personen, die zwölf Monate und länger arbeitslos waren, ist im Vergleich zum Vorjahr um oder knapp zwölf Prozent auf gesunken. Abnahmen zeigten sich in beiden Rechtskreisen - allerdings fiel der Rückgang in der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit deutlich stärker aus als in der Arbeitslosenversicherung (-7.000). Die Zahl der langzeitarbeitslosen Ausländer sank insgesamt um neun Prozent und damit eher unterdurchschnittlich. Noch geringer war der Rückgang bei schwerbehinderten Menschen (-5 Prozent). Der Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit ist vor allem das Resultat von weniger Übertritten aus Kurzzeitarbeitslosigkeit. Berichtsmonat März 2019 absolut in % Langzeitarbeitslose insgesamt ,7 32,4 Männer ,0 31,1 Frauen ,4 34,2 Ausländer ,2 27,3 schwerbehinderte Menschen ,3 42,1 Langzeitarbeitslose SGB III ,1 9,4 Männer ,8 8,7 Frauen ,4 10,4 Ausländer ,2 4,2 schwerbehinderte Menschen ,2 24,1 Langzeitarbeitslose SGB II ,1 45,9 Männer ,3 44,8 Frauen ,9 47,4 Ausländer ,2 35,5 schwerbehinderte Menschen ,6 55,9 finden Sie auf Seite 41 Merkmal finden Sie in der Publikation "Strukturen der Arbeitslosigkeit" März 2019 Veränderung zum Vorjahresmonat Anteil jeweils an insgesamt

28 3.5 Arbeitslosgkeit nach Altersklassen, Bestand Arbeitslose nach Rechtskreis und Alter in Jahren Berichtsmonat März 2019 Arbeitslose insgesamt 9 % 24 % 45 % 22 % Arbeitslose SGB III 10 % 23 % 38 % 29 % Arbeitslose SGB II 8 % 25 % 49 % 18 % unter 25 Jahren 25 bis unter 35 Jahre 35 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter Acht Prozent der Arbeitslosen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind jünger als 25 Jahre Von allen Arbeitslosen ist mehr als jeder Fünfte 55 Jahre und älter und jeder Zwölfte jünger als 25 Jahre. Der Anteil der Arbeitslosen unter 25 Jahren in der Grundsicherung für Arbeitsuchende beträgt acht Prozent in der Arbeitslosenversicherung ist der Anteil mit gut zehn Prozent etwas höher. In der Arbeitslosenversicherung ist fast ein Drittel der Arbeitslosen 55 Jahre und älter, während in der Grundsicherung für Arbeitsuchende deren Anteil nur gut ein Sechstel beträgt. Berichtsmonat März 2019 absolut in % Arbeitslose Insgesamt , bis unter 25 Jahren ,4 8,9 25 bis unter 35 Jahren ,9 24,2 35 bis unter 55 Jahren ,6 44,8 55 Jahre und älter ,7 22,2 Arbeitslose SGB III , bis unter 25 Jahren ,8 10,2 25 bis unter 35 Jahren ,8 22,8 35 bis unter 55 Jahren ,0 37,7 55 Jahre und älter ,8 29,3 Arbeitslose SGB II , bis unter 25 Jahren ,4 8,1 25 bis unter 35 Jahren ,5 25,0 35 bis unter 55 Jahren ,5 49,0 55 Jahre und älter ,4 18,0 finden Sie auf Seite 41 Merkmal März 2019 Veränderung zum Vorjahresmonat finden Sie in der Publikation "Arbeitslose nach Personengruppen - Arbeitslose insgesamt" Anteil

29 3.6 Arbeitslosigkeit und Berufsausbildung, Arbeitslose nach Art des Berufsabschlusses und Rechtskreis, Anteil ohne keine Angabe Berichtsmonat März 2019 Insgesamt 2,3 Mio akademisch 8% beruflich 40% 1,5 Mio 4% 0,8 Mio 31% ohne Berufsabschluss 52% 14% 55% 65% 30% insgesamt SGB III SGB II Fast zwei Drittel der Arbeitslosen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben keine abgeschlossene Berufsausbildung Mit gut 30 Prozent haben bereits viele Personen im Bereich der Arbeitslosenversicherung keine abgeschlossene Berufsausbildung. Von den Arbeitslosen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind allerdings fast zwei Drittel ohne einen berufsqualifizierenden Abschluss. Dagegen ist der Anteil von Arbeitslosen mit einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung bzw. mit einem akademischen Abschluss in der Arbeitslosenversicherung deutlich höher. Von allen Arbeitslosen ohne Berufsabschluss werden mehr als drei Viertel im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende betreut, mit einer außer-/betrieblichen Ausbildung sind es fast die Hälfte und von den arbeitslosen Akademikern ein Drittel. Berichtsmonat März 2019 absolut in % Arbeitslose Insgesamt ,4 100 ohne abgeschl. Berufsausbildung ,9 52,2 auß.-/betriebliche Ausb./Fachschule ,7 39,8 akademische Ausbildung ,4 7,9 keine Angabe ,5 - Arbeitslose SGB III ,1 100 ohne abgeschl. Berufsausbildung ,9 30,5 auß.-/betriebliche Ausb./Fachschule ,2 55,4 akademische Ausbildung ,2 14,2 keine Angabe ,5 - Arbeitslose SGB II ,2 100 ohne abgeschl. Berufsausbildung ,1 65,2 auß.-/betriebliche Ausb./Fachschule ,2 30,6 akademische Ausbildung ,0 4,2 keine Angabe ,7 - finden Sie auf Seite 41 Merkmal März 2019 finden Sie in der Publikation "Strukturen der Arbeitslosigkeit" Veränderung zum Vorjahresmonat Anteil

30 3.7 Arbeitslosigkeit nach Personengruppen, Arbeitslose nach weiteren Merkmalen und Rechtskreisen, Anteil an Bestand Berichtsmonat März 2019 So viele der Arbeitslosen... sind im SGB II 62% Männer Männer Männer So viele der Arbeitslosen im SGB II sind... 56% 64% Frauen Frauen Frauen 44% 74% Ausländer Ausländer Ausländer 32% 57% schwerbehinderte schwerbehinderte Menschen 6% Arbeitslosigkeit von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gesunken Von den arbeitslosen Männern und Frauen finden sich 62 bzw. 64 Prozent im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bei Ausländern sind es fast drei Viertel. Die Arbeitslosigkeit ist, relativ gesehen, in beiden Rechtskreisen bei Frauen etwas stärker gesunken als bei Männern. Bei Ausländern liegt die Arbeitslosigkeit im SGB II ebenfalls unter dem Wert des Vorjahres. Die deutlich gesunkene Zuwanderung von Schutzsuchenden, die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt und die Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen haben im Ergebnis dazu beigetragen. Berichtsmonat März 2019 Merkmal Arbeitslose Insgesamt dar.: Männer Frauen Ausländer schwerbehinderte Menschen Arbeitslose SGB III dar.: Männer Frauen Ausländer schwerbehinderte Menschen Arbeitslose SGB II dar.: Männer Frauen Ausländer schwerbehinderte Menschen März 2019 Veränderung zum Vorjahresmonat Anteil absolut in % , ,9 56, ,0 43, ,2 27, ,9 6, , ,6 57, ,8 42, ,3 19, ,1 7, , ,9 55, ,6 44, ,2 32, ,8 6,0 finden Sie auf Seite 41 finden Sie in der Publikation "Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen"

31 3.8 Arbeitslosigkeit von Jugendlichen, Bestand Arbeitsloser im Alter von 15 bis unter 25 Jahren nach Rechtskreis Zeitreihe März 2014 bis März 2019 Insgesamt 275 Tsd 249 Tsd 245 Tsd 239 Tsd 216 Tsd 204 Tsd SGB II 155 Tsd 143 Tsd 149 Tsd 137 Tsd 130 Tsd 117 Tsd SGB III 120 Tsd 106 Tsd 96 Tsd 102 Tsd 86 Tsd 87 Tsd Jugendarbeitslosigkeit auf sehr niedrigem Niveau Die Arbeitslosigkeit von Jüngeren lag unter dem Wert des Vorjahres. Insgesamt zeigt sich in den vergangenen Jahren ein positiver Trend: Die Jugendarbeitslosigkeit insgesamt ist in den letzten fünf Jahren sichtbar zurückgegangen. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende stagnierte zuletzt lediglich die Jugendarbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen. Berichtsmonat März 2019 absolut in % Arbeitslose unter 25 Jahren ,4 100 Männer ,6 63,1 Frauen ,7 36,9 Ausländer ,5 31,3 schwerbehinderte Menschen ,7 2,5 dav. im Rechtskreis SGB III ,8 100 Männer ,5 65,6 Frauen ,4 34,4 Ausländer ,7 20,1 schwerbehinderte Menschen ,8 2,6 dav. im Rechtskreis SGB II ,4 100 Männer ,5 61,2 Frauen ,2 38,8 Ausländer ,2 39,6 schwerbehinderte Menschen ,2 2,5 finden Sie auf Seite 41 Merkmal März 2019 Veränderung zum Vorjahresmonat finden Sie in der Publikation "Analyse des Arbeits- und Ausbildungsstellenmarktes für unter 25-Jährige" Anteil

32 3.9 Arbeitslosigkeit von Jugendlichen nach Schulabschluss, Arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren nach Schulbildung und Rechtskreis, Anteil ohne keine Angabe Berichtsmonat März 2019 Insgesamt 204 Tsd (Fach-)Abitur 13% Realschule 25% 117 Tsd Hauptschule 37% 87 Tsd 16% 35% 11% 17% 36% ohne Abschluss 25% 38% 10% 35% insgesamt SGB III SGB II Mehr als ein Drittel der arbeitslosen Jugendlichen im SGB II haben keinen Schulabschluss Von den arbeitslosen Jugendlichen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat gut ein Drittel keinen Schulabschluss. Bei den arbeitslosen Jugendlichen im Bereich der Arbeitslosenversicherung sind es dagegen nur zehn Prozent. Zum Vergleich: In der gesamten Bevölkerung dieser Altersgruppe, die nicht mehr zur Schule gehen, haben nur fünf Prozent keinen Schulabschluss erworben, knapp vier von fünf haben mindestens einen Realschulabschluss. Dagegen hat nur fast ein Drittel der arbeitslosen Jugendlichen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende einen Realschul- oder höherwertigen Schulabschluss. Berichtsmonat März 2019 Merkmal insgesamt ohne Schulabschluss Keine Angabe Arbeitslose unter 25 Jahren Anteil ohne keine Angabe 24,6 37,1 25,0 13,3 (6) dav. Hauptschule Mittlere Reife (Fach-) Abitur dav. im Rechtskreis SGB III Anteil ohne keine Angabe 10,5 38,4 35,0 16,1 (4,1) dav. im Rechtskreis SGB II Anteil ohne keine Angabe 35,5 36,0 17,4 11,1 (7,5) finden Sie auf Seite 41 finden Sie in der Publikation "Analyse des Arbeits- und Ausbildungsstellenmarktes für unter 25-Jährige"

33 3.10 Abgangschancen aus Arbeitslosigkeit, Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt und außer-/betriebliche Ausbildung bezogen auf den Bestand an Arbeitslosen im Vormonat, gleitender Jahresdurchschnitt Zeitreihe Februar 2015 bis Februar 2019 SGB III 13,7 % 14,9 % 14,6 % 15, % 15,2 % Insgesamt 6,6 % 6,9 % 6,7 % 7,2 % 7,4 % SGB II 3,3 % 3,3 % 3,2 % 3,2 % 3,3 % Hohe Dynamik in der Arbeitslosenversicherung Zu- und Abgangszahlen zeigen die weit höhere Dynamik der Arbeitslosigkeit im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Bei fast zwei Fünftel des Bestands an allen Arbeitslosen finden hier mehr als zwei Drittel der Beschäftigungsaufnahmen aus Arbeitslosigkeit heraus statt. Auch die Abgangschance zeigt den weitaus höheren Umschlag der Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung. In Durchschnitt der zwölf Monate März 2018 bis Februar 2019 ist es monatlich 15,2 Prozent der Arbeitslosen im SGB III gelungen, ihre Arbeitslosigkeit zumindest zeitweise zu beenden. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende lag die Abgangschance dagegen nur bei 3,3 Prozent. gleitende Jahressummen Februar 2015 bis Februar 2019 in/aus Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt und außer-/betrieblicher Ausbildung Zugänge aus Beschäftigung in Arbeitslosigkeit Zugangsrisiko aus Beschäftigung 1) 0,65 0,67 0,71 0,75 0,78 Abgänge in Beschäftigung insgesamt Abgangschance 2) 7,4 7,2 6,7 6,9 6,6 Abgänge in Beschäftigung aus dem SGB III Abgangschance 2) 15,2 15,0 14,6 14,9 13,7 Abgänge in Beschäftigung aus dem SGB II Abgangschance 2) 3,3 3,2 3,2 3,3 3,3 1) Zugang in Arbeitslosigkeit aus Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt (einschließlich betrieblicher/außerbetrieblicher Ausbildung) eines Monats bezogen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung des Vormonats. Daten liegen mit einem Monat Zeitverzug vor. 2) Abgang aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt (einschließlich betrieblicher/außerbetrieblicher Ausbildung) eines Monats bezogen auf die Arbeitslosen des Vormonats. finden Sie auf Seite 41 finden Sie in der Publikation "Strukturen der Arbeitslosigkeit"

34 4.1 Eintritte und Bestand an Teilnehmern in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im SGB II, Bestand und Eintritte im Rechtskreis SGB II Zeitreihe Dezember 2015 bis Dezember 2018 Eintritte mit Einmalleistungen (gleitende Jahressumme) 1,9 Mio 2,2 Mio 2,4 Mio 2,3 Mio Eintritte ohne Einmalleistungen (gleitende Jahressumme) 1,3 Mio 1,4 Mio 1,5 Mio 1,3 Mio Bestand insgesamt (gleitender Jahresdurchschnitt) 0,4 Mio 0,4 Mio 0,4 Mio 0,4 Mio Dezember 2018 Dezember 2017 Dezember 2016 Dezember 2015 Jede zehnte bewilligte Förderung ist eine Beschäftigung schaffende Maßnahme Mit Geförderten wurden im Durchschnitt des Jahres 2018 aktuellere endgültige Werte liegen nicht vor weniger Personen aus Mitteln der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefördert, als im identischen Vorjahreszeitraum. Insgesamt wurde im SGB II in diesem Zeitraum 1,9 Millionen Teilnehmenden eine Förderung genehmigt darunter Einmalleistungen (z. B. Beförderungskosten). In knapp drei Viertel der Fälle handelte es sich um eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und in zehn Prozent war es eine Beschäftigung schaffende Maßnahme. gleitende Jahressumme Januar 2018 bis Dezember 2018 Instrumente nach Eintritten Summe der Instrumente mit Einmalleistungen Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen Aktivierung und berufliche Eingliederung Berufswahl und Berufsausbildung Berufliche Weiterbildung Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, dar.: Förderung abhängiger Beschäftigung Förderung der Selbständigkeit besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen Beschäftigung schaffende Maßnahmen Freie Förderung / Sonstige Förderung nachrichtl. Kommunale Eingliederungsleistungen nachrichtl. Bestand (gleitender Jahresdurchschnitt) gleitende Jahressumme Veränderung gegenüber Vorjahreszeitraum Anteile an insgesamt absolut in % , ,2 67, ,3 73, ,0 1, ,3 5, ,9 6, ,8 6, ,5 0, ,9 0, ,1 10, ,4 2, ,9 4, ,3 - finden Sie auf Seite 41 finden Sie in der Publikation "Aktuelle Daten zu ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen"

35 4.2 Struktur arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen im SGB II Berichtsmonat Dezember 2018 sonstiges/freie Förderung 4 % Beschäftigung schaffende Maßnahmen bes. Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 1 % 22 % 14 % 0,5 Mio Teilnehmer an Maßnahmen im SGB II 14 % 5 % berufliche Weiterbildung 40 % Berufswahl und Berufsausbildung Aktivierung und berufliche Eingliederung Etwas mehr Geförderte als im Vorjahr Im Dezember 2018 wurden aus Mitteln der Grundsicherung für Arbeitsuchende Personen gefördert und damit fast zwei Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei nahm der größte Teil der Geförderten (40 Prozent) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teil. Mit Geförderten waren Beschäftigung schaffende Maßnahmen die zweitwichtigste Gruppe. Jeweils etwa 14 Prozent befanden sich in Maßnahmen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder nahmen an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teil. Berichtsmonat Dezember 2018 Instrumente im Bestand Summe der Instrumente Aktivierung und berufliche Eingliederung Berufswahl und Berufsausbildung Berufliche Weiterbildung Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, dar.: Förderung abhängiger Beschäftigung Förderung der Selbständigkeit besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen Beschäftigung schaffende Maßnahmen Freie Förderung / Sonstige Förderung nachrichtl. Kommunale Eingliederungsleistungen Aktivierungsquote 1 Aktivierungsquote 2 Dezember 2018 Veränderung aktueller Monat zum Vorjahresmonat Anteile an insgesamt absolut in % , ,1 39, ,0 5, ,3 13, ,3 14, ,8 13, ,4 0, ,3 0, ,6 21, ,6 3, ,4 12,4 21,5 2,0 x x 10,1 0,8 x x finden Sie auf Seite 41 finden Sie in der Publikation "Aktuelle Daten zu ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen"

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