Beschäftigten-Transfer. Transferagentur und Transfergesellschaft nach 110 und 111 SGB III
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- Monika Krause
- vor 8 Jahren
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1 Beschäftigten-Transfer Transferagentur und Transfergesellschaft nach 110 und 111 SGB III
2 Was ist eine Transfergesellschaft? Das Ziel: Die Vermeidung von Arbeitslosigkeit > Eine Transfergesellschaft ist ein neuer Arbeitgeber, der befristete Arbeitsverträge für maximal 12 Monate bietet. > Eine Transfergesellschaft kann gegründet werden im Fall von Massenentlassung Betriebsschließung oder Teil-Betriebsstilllegung Insolvenz Übertragender Sanierung mit einem Investor > Die Transfergesellschaft bietet: Finanzielle Absicherung Berufliche Neuorientierung Berufliche Qualifizierung Beratung und Betreuung Vermittlung in neue Arbeit/Selbständigkeit. > Voraussetzung ist ein Interessenausgleich und Sozialplan im alten Unternehmen.
3 Grundlagen Die 110 und 111 des Sozialgesetzbuchs III regelt den Rahmen für eine Transfergesellschaft Die Betriebsparteien müssen vor Abschluss des Sozialplans von der Agentur für Arbeit beraten worden sein. Der Sozialplan muss Integrationsfördernde Element enthalten wie z.b. Sprinterprämie. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen vor Übertritt in die Transfergesellschaft ein Profiling absolvieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen den Altbetrieb in der Regel per Aufhebungsvertrag. Sie bringen damit die Kündigungsfristen, die bei einer betriebsbedingten Kündigung auflaufen, in die Finanzierung der Transfergesellschaft ein. Das Gesetz befristet den Arbeitsvertrag in der Transfergesellschaft (TG) auf 12 Monate. Die Arbeitsagentur zahlt das Transfer-Kurzarbeitergeld (ca. 60 bzw. 67 % des bisherigen Netto). Die TG leistet eine Aufstockung auf ca. 80 % des bisherigen Netto. Regelung der Betriebsparteien dazu im Sozialplan.
4 Beratung, Betreuung, Vermittlung Das Angebot der be:at in der Transfergesellschaft Kommunikationstraining Bewerbungstraining Rechtl. Fragen bei Bewerbungen Online- Bewerbung Telefontraining Übergang In ALG Profiling Zielvereinbarung Berufswegeplanung Das Kurz- Portrait Potentialanalyse Master- Plan Neue Arbeit Qualifizierung Arbeitsmarktseminar Individuelle Problemberatung Profil Existenz- nach gründer- TMS Beratung Existenz- gründer- Beratung Existenz- Gründung Vermitt- lungs- Beratung Zukunftswerkstatt Workshop Job- Akquise Renten- Seminar Existenz- gründer- Seminar
5 Berufliche Qualifizierung Berufliche Qualifizierung findet mit externen Bildungsträgern statt. Projektbüro Bildungsträger Bildungsträger Bildungsträger Bildungsträger Bildungsträger
6 Das Zweitarbeitsverhältnis (ZAV) Eintritt in eine neue Arbeitsstelle mit Rückkehrrecht. Mitarbeiter können die TG jederzeit verlassen. Die TG kann MA nicht kündigen. Im neuen Betrieb Transfergesellschaft > Mitarbeiter hat neuen Arbeitsvertrag. > Wechsel in neue Arbeit aus der TG jederzeit möglich. > Arbeitsvertag mit der TG ruht. > Er wird aktiviert bei einer Rückkehr. > Das neue Arbeitsverhältnis, meist mit Probezeit. Gehalt zahlt der Betrieb. > Rückkehr zur TG möglich, wenn das Arbeitsverhältnis nicht klappt.
7 Das Praktikum Ausprobieren und Erfahrung sammeln. Neue Arbeit kennenlernen. Transfergesellschaft Berufspraxis aneignen Qualifizierung anwenden Erproben und erprobt werden > Der Praktikant bleibt Mitarbeiter der Transfergesellschaft und erhält während des Praktikums die Bezüge aus der TG.
8 Das Büro der Transfergesellschaft Ein Büro... > wird am Standort eingerichtet > ist erste Anlaufstelle und Ort der Kommunikation > bietet umfassende Hilfestellung Im Büro > finden die Beratungen statt > ist ein Personalsachbearbeiter ständiger Ansprechpartner > sind alle Informationen zugänglich > gibt es Arbeitsplätze für die Bewerbungsaktivitäten Im Büro verfügbar: > Zeitungen > Internetzugang > Computer > Telefon, Fax > Kopierer > Schreib- und Versandmaterial Willkommen!
9 Bezüge für die Mitarbeiter Transfer-Kurzarbeitergeld plus Aufstockung > Die Mitarbeiter erhalten in der Transfergesellschaft das Transfer-Kurzarbeitergeld plus einen Aufstockungsbetrag. > Der Netto-Betrag wird monatlich an die Mitarbeiter ausgezahlt. Wie hoch ist die Aufstockung > Der Aufstockungsbetrag wird im Sozialplan festgelegt. Hier sind die Betriebsparteien frei in der Vertragsgestaltung. > ca. 80 Prozent der bisherigen Netto-Bezüge haben sich als Richtschnur herausgestellt. Wie hoch ist das Transfer-Kurzarbeitergeld > Die Höhe des Transfer-Kurzarbeitergeldes ergibt sich aus den Bezügen im bisherigen Betrieb. > Es ist sinnvoll, die Bezugsgröße zu vereinbaren. > Die Sozialversicherung wird von der Transfergesellschaft gezahlt.
10 Kosten der Transfergesellschaft Die Kostenkalkulation und Berechnung der Remanenzkosten ergibt sich aus: > der Anzahl der in die TG eintretenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen > dem durchschnittlichen Arbeitnehmer-Brutto > der Höhe der Aufstockung über das Transfer-KuG hinaus > den von den Mitarbeitern eingebrachten Kündigungsfristen > der Laufzeit der Transfergesellschaft Die Kosten setzen sich zusammen aus: > den Remanenzkosten (Sozialversicherung, Kosten der Urlaubs- und Feiertage, Berufsgenossenschaft) > der Aufstockung auf das Transfer-KUG zur Netto-Absicherung > den Kosten für Qualifizierung, Beratung und Vermittlung > den Kosten für die Betreuung und die Personalverantwortlichen, für Mieten und Infrastruktur > dem Honorar der be:at und Kosten für Verwaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Steuerberatung etc.
11 Finanzierung einer Transfergesellschaft Die Finanzierung speist sich aus: > dem Transfer-Kurzarbeiter-Geld. Die Höhe des Transfer-KuG berechnet sich nach dem Bemessungsentgelt. Die Bemessungsgrundlage wird im Sozialplan durch die Betriebsparteien definiert. > den eingebrachten Kündigungsfristen. Zum Übertritt in die Transfergesellschaft unterzeichnen die Mitarbeiter einen betriebsbedingten Aufhebungsvertrag. Es entstehen keine Sperrfristen. Die nicht ausgeschöpften Kündigungsfristen dienen der Sockelfinanzierung der Transfergesellschaft. > dem Sozialplan. Nicht über die eingebrachten Kündigungsfristen refinanzierte Kosten müssen über den Sozialplan gedeckt werden. > Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Zu Qualifizierungsmaßnahmen kann die Agentur für Arbeit Zuschüsse leisten.
12 Danke für Ihre Aufmerksamkeit be:at GmbH Beratungsinstitut für Personalentwicklung, Arbeitsorganisation und Transfer GmbH Ihre Ansprechpartnerinnen: Karin Jürgen Mobil Rigaer Strasse Bremen Telefon Telefax Internet info@beat-transfer.de
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