GESETZLICHE BEGRENZUNG VON ABWASSEREMISSIONEN AUS DER ERZEUGUNG VON PAPIER UND PAPPE

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1 GESETZLICHE BEGRENZUNG VON ABWASSEREMISSIONEN AUS DER ERZEUGUNG VON PAPIER UND PAPPE (AEV PAPIER UND PAPPE BGBl. II Nr. 220/2000) 1. Allgemeines 1.1 Einteilung der Papiere und Pappen Papier oder Pappe ist ein flächiger, aus Fasern vorwiegend pflanzlicher Herkunft sowie aus Hilfsstoffen bestehender Werkstoff, welcher durch Entwässerung einer Feststoffaufschwemmung auf einem Sieb gebildet wird. Bei der Entwässerung entsteht ein Faserfilz, der anschließend verdichtet und getrocknet wird. Hauptbestandteil von Papier oder Pappe sind pflanzliche Faserrohstoffe, als deren Hauptquelle Hölzer dienen. Für die faserigen Rohstoffe der Papierherstellung verwendet man auch den Begriff Halbstoffe. Die nicht faserigen Einsatzstoffe der Papier- oder Pappeherstellung bezeichnet man dagegen als Papierhilfsmittel. Die Einteilung der Papiere und Pappen kann nach folgenden Kriterien erfolgen: a) Flächengewicht bis 225 g/m 2 spricht man von Papier, bei größeren Flächengewichten von Pappen. Der Sammelbegriff Karton umfasst sowohl Papier- als auch Pappsorten (Flächengewichte von 150 bis 600 g/m 2 ). b) Hauptfaserstoffarten Holzstoff, Zellstoff, Faserstoff aus Altpapier, Chemiefasern, Asbestfasern und sonstige Mineralfasern etc. c) Verwendungszweck Zeitungsdruckpapiere, Illustrationsdruckpapiere, Schreib- und Zeichenpapiere, Einschlag- und Etikettenpapiere, Packpapiere, Hygienepapiere, Büro- und Durchschreibpapiere, technische Papiere, Spezialpapiere.

2 Herstellung von Papier und Pappe Bei der Herstellung von Papier und Pappe werden folgende Faserstoffe (Halbstoffe) und Hilfsstoffe eingesetzt: Faserstoffe a) Holzstoff (mechanical pulp, MP) Holzstoff ist Fasermaterial, das aus Holz alleine oder überwiegend mit mechanischen Verfahren gewonnen wird. Nach dem angewandten Herstellungsverfahren unterschiedet man: - Holzschliff (Steinholzschliff, stone groundwood pulp, SGW); Stammholz wird unter atmosphärischem Druck an rotierenden Schleifsteinen zerfasert. - Druckschliff (pressurized stone ground wood pulp, PGW); Stammholz wird unter Überdruck an rotierenden Schleifsteinen zerfasert. - Refinerholzstoff (refiner mechanical pulp, RMP); Hackschnitzel werden zwischen rotierenden Mahlscheiben (Refinerscheiben) zerfasert. - Thermomechanischer Holzstoff (thermomechanical pulp, TMP); mit Dampf vorbehandelte Hackschnitzel werden bei Temperaturen größer als 100 C unter Überdruck zwischen rotierenden Mahlscheiben zerfasert. - Chemothermomechanischer Holzstoff (chemothermomechanical pulp, CTMP); mit Dampf und Chemikalien vorbehandelte Hackschnitzel werden bei erhöhter Temperatur unter Überdruck zwischen rotierenden Mahlscheiben zerfasert. Die Hackschnitzel werden bei Temperaturen von 120 bis 130 C vorgedämpft, mit einer Lösung von g/l Natriumsulfit (Na 2 SO 3 ) imprägniert und einer meist dreistufigen Mahlung unterworfen. Alle Holzstoffe sind in ihren Eigenschaften nahe verwandt. Bei den Aufschlussverfahren wird das Holz bis in die Einzelfasern zerlegt, ohne die physikalischen und chemischen Eigenschaften wesentlich zu verändern; insbesonders sollen die Holzfasern nicht wesentlich verkürzt werden. Ein Nachteil der Holzstoffe gegenüber dem Zellstoff ist ihre schlechtere Lichtbeständigkeit und ihre Alterungsfähigkeit. Holzstoff vergilbt relativ schnell und ist daher ungeeignet für Dokumente und Papiere mit Repräsentationscharakter. Bei der Herstellung der Holzstoffe wird nach folgenden Verfahrensschritten vorgegangen: - Entrinden Die Holzstämme werden in der Regel mit trockenen Methoden von der Rinde befreit.

3 Zerfasern Durch Einwirkung der mechanischen Energie rotierender Werkzeuge (Mahlsteine, Refinerscheiben) wird das Holz aufgeschlossen; durch Einwirkung von Wärme (Dämpfung bei TMP) und Chemikalien (bei CTMP) wird zusätzlich eine Lockerung des Faserverbundes im Holz vor der mechanischen Zerkleinerung erzielt. Beim Zerfasern entsteht Reibungswärme; Holzbestandteile gehen in das während der Zerfaserung zugesetzte Wasser in Lösung. - Reinigen Unbrauchbare Bestandteile (Äste, Spukstoffe) werden ausgeschleust. - Entwässern Vor dem Einsatz in der Stoffauflaufbereitung der Papiermaschine muss der Holzstoff auf die richtige Konsistenz gebracht werden; dies geschieht durch Entwässerung. Das anfallende Wasser kann zum überwiegenden Teil im Kreis geführt werden. - Bleichen Durch Zusatz von Bleichmitteln kann der Holzstoff aufgehellt werden. Im Gegensatz zur Zellstoffbleiche findet kein Herauslösen von Lignin aus dem Faserverbund statt. Die Holzstoffbleiche erfolgt heute mit chlorfreien Verfahren; eingesetzt werden als Bleichmittel Natriumdithionit (Na 2 S 2 O 4, reduktive Bleiche) oder Wasserstoffperoxid (H 2 O 2, oxidative Bleiche). Die Dithionitbleiche erfolgt im sauren Bereich, die Peroxidbleiche im alkalischen. Für die Bleiche werden 4 bis 40 kg Bleichmittel pro Tonne Faserstoff zugesetzt. Bei beiden Verfahren werden auch organische Komplexbildner (EDTA, DTPA) zur Maskierung von Metallionen verwendet. b) Zellstoff (chemical pulp, CP) Zellstoff ist ein aus pflanzlichen Rohstoffen durch chemischen Aufschluss erhaltener Halbstoff. Hinsichtlich der Herstellung von Zellstoff und der dabei auftretenden Abwasserprobleme wird auf die Erläuterungen zur AEV Gebleichter Zellstoff (BGBl. II Nr. 219/2000) verwiesen. c) Faserstoff aus Altpapier (recycled fibre, RCF) Die Faser zu Faser Bindungen von Papier und Pappe lassen sich in Wasser leicht lösen, sofern keine Nassfestausrüstung erfolgt ist. Diesen Umstand macht man sich bei der Rückführung von Altpapier in die Papierherstellung zu Nutze. Papier, Pappe und Karton zerfallen bei Befeuchtung mit Wasser bereits unter Einwirkung geringer Scherkräfte in ihre Faserbestandteile. Bei der nass arbeitenden Altpapieraufbereitung werden folgende Verfahrensschritte in geeigneter Reihenfolge und Abstufung miteinander kombiniert: - Auflösung Im Stofflöser (Pulper) erfolgt die Suspendierung und Zerfaserung bei Temperaturen bis 50 C. Wesentlich ist die schonende Dispergierung, sodass die Fasern

4 - 4 - nicht zerkleinert oder gekürzt werden. Fremdstoffe sollen so erhalten werden, dass ihre Abtrennung leicht möglich ist. - Reinigung Unerwünschte, die Produktion störende Bestandteile müssen aus der Feststoffsuspension entfernt werden. Zur Abscheidung verwendet man Siebsortierer, Entstipper, Hydrozyklone etc. Nicht entfernbare Verunreinigungen müssen unter die Sichtbarkeitsgrenze zerkleinert werden. Bei der Verwertung von bedruckten Papieren kann als weiterer Reinigungsprozess eine Deinking Stufe eingesetzt werden. Dabei werden Druckfarben und feinere Verunreinigungen mittels physikalischer oder chemischer Prozesse mit hoher Wirksamkeit aus der Fasersuspension entfernt. Eingesetzt werden die Verfahren Wasch - Deinking und Flotations - Deinking. Beim Wasch - Deinking werden die nach der Zerfaserung in dispergierter Form vorliegenden Druckfarben durch Zugabe tensidhaltiger Waschwässer ausgewaschen und über die Entwässerungsstufen ausgetragen (Schräg-, Bogen- oder Mikrosiebe, Entwässerungsschnecken etc.). Beim Flotations - Deinking nutzt man die unterschiedliche Benetzbarkeit von Druckfarbe und Papierfaser. Die hydrophobe Druckfarbe wird geflockt und gesammelt sowie mit dem Flotationsschaum entfernt. Das Verfahren arbeitet mit hoher Ausbeute und niedrigem Wasserverbrauch. Der druckfarbenhältige Flotationsschaum wird aufkonzentriert, in Zentrifugen entwässert und als Abfall entsorgt. In manchen Fällen wird in Kombination mit dem Deinking eine Bleiche durchgeführt. Verwendet werden als Bleichchemikalien Natriumdithionit, Wasserstoffperoxid oder Formamidinsulfinsäure (FAS). Pro Tonne Faserstoff in der Altpapierbehandlung können 45 bis 70 kg Chemikalien zum Einsatz kommen, wovon 30 bis 60 kg Flotationschemikalien und 10 bis 15 kg Bleichchemikalien sind. Als wichtigste Stoffgruppen sind Natronlauge, Wasserglas, Seife oder andere Tenside, Komplexbildner und Dispergiermittel zu nennen. - Mahlung Für die Herstellung des Stoffauflaufes muss ein Brei von Fasern bereitgestellt werden, die eine geeignete Oberflächenbeschaffenheit aufweisen. Quellfähigkeit, Fibrillierung und Blattbildungseigenschaften müssen durch mechanische Bearbeitung (Mahlung) optimiert werden. Dies geschieht in Mahlmaschinen, in denen die Fasern bzw. Faserbündel durch Schläge hoher Frequenz (ausgelöst durch rotierende Messer) aufgelockert werden. Früher waren dafür die klassischen Holländer im Einsatz; heute verwendet man dafür Kegelmühlen oder Refiner.

5 - 5 - d) Chemiefasern Chemiefasern und andere industriell hergestellte Fasern (z.b. Glasfasern, Mineralfasern, Kunststofffasern) werden in Einzelfällen zur Erzielung besonderer Eigenschaften des Papiers zugesetzt. e) Asbestfasern Asbestfasern (Faserstruktursilikate wie Krokydolith, Aktinolith, Chrysotil, Anthophyllit, Amosit, Tremolit) finden in der Herstellung von Asbestpapier und pappe Verwendung Papierhilfsmittel Neben den Faserstoffen kommen bei der Papier- und Pappeherstellung Füllstoffe, Stärke, Aluminiumsulfat, Harzleime und sonstige Hilfsmittel zum Einsatz. Sie sollen einerseits die Papiereigenschaften in der gewünschten Weise beeinflussen und andererseits einen reibungslosen technologischen Ablauf des Herstellungsprozesses gewährleisten. Als Papiereigenschaften, die durch die Hilfsmittelzugabe beeinflusst werden, sind zu nennen: - Festigkeit - Resistenz gegen Wasser - Nassfestigkeit - Weißegrad - Farbigkeit - Oberflächenbeschaffenheit (Glätte) etc. Der Einsatz der Papierhilfsmittel kann sowohl in der Masse wie auch in der Oberfläche erfolgen. Papierhilfsmittel gelangen in unterschiedlichem Ausmaß in das Prozessabwasser und können bei der Abwasserreinigung zu massiven Problemen führen. Daher werden nachstehend die wichtigsten Gruppen der Papierhilfsmittel angeführt, soweit sie abwassertechnisch von Bedeutung sind: - Leimstoffe Leime werden verwendet, um das Papier hydrophob (beschreibbar) zu machen. Sie werden in der Papiermasse eingebracht (Masseleimung) oder auf der Papieroberfläche aufgebracht (Oberflächenleimung). Für die Leimung kommen als anorganischer Grundstoff Wasserglas, als makromolekulare Naturstoffe Stärke, Alginate, Harze, Glutin oder Kasein und als makromolekulare synthetische Stoffe Polyacrylsäureester, Polyvinylalkohole, Melaminharze, Harnstoffharze, Fettsäurederivate etc. zur Anwendung.

6 Füllstoffe Füllstoffe lagern sich im Fasergewebe des Papiers zwischen den Fasern ein und vermindern die Transparenz, glätten das Papier, regulieren den Weißegrad und beeinflussen Gewicht, Brennbarkeit etc. Füllstoffe sind weitestgehend wasserunlöslich. Eingesetzt werden vorwiegend Silikate (Kaolin, Talkum), Sulfate (Blanc fix, Satinweiß), Carbonate (Kreide, Magnesit) und Oxide (Titanweiß, Aluminiumoxid). Füllstoffe beeinflussen andere Papierveredelungsschritte stark z.b. den Harzleimbedarf. Der meist verbreitete Füllstoff ist heute Kaolin. Bei Papierherstellung im neutralen oder alkalischen Bereich wird bevorzugt Calciumcarbonat angewandt. - Optische Aufheller Hochweiße Papiere erfordern den Einsatz weißegradsteigernder Maßnahmen. Als solche stehen Bleichen der Fasern, Einsatz von Füllstoffen oder Einsatz von optischen Aufhellern zur Verfügung. Letztere absorbieren UV-Licht, wandeln es in sichtbares Licht und reflektieren es als blau-violettes Fluoreszenzlicht. In der Papierindustrie werden Derivate der Diaminostilbensulfonsäure mit unterschiedlicher Anzahl von Sulfo - Gruppen eingesetzt. - Farbmittel Eingesetzt werden basische und saure Farbstoffe sowie Substantivfarben und Farbpigmente in Konzentrationen von 0,2 bis 0,8 Masseprozent. Saure, basische und Substantivfarbstoffe sind im Anwendungsmedium Wasser löslich. Die Farbmoleküle lagern sich durch Diffusion zwischen den Papierfasern ein oder durch Adsorption an den Faseroberflächen an. Farbpigmente sind wasserunlöslich und werden mit den Füllstoffen im Fasergefüge fixiert. Basische Farbstoffe sind in der Regel Salze von Farbstoffbasen (z.b. Triphenylmethane). Saure Farbstoffe sind überwiegend Alkalisalze von Farbstoff-Sulfonsäuren; der Chromophor ist oft eine Azogruppe. Substantivfarbstoffe sind Natriumsalze von Chromophoren mit Sulfo- oder Carboxylgruppen. Pigmente sind wasserunlösliche anorganische Oxide oder Salze. - Flammschutzmittel Flammschutzmittel in Papier oder Pappe dienen der Verhinderung von Brandausbreitung. Sie bestehen in der Regel aus Ammonium-, Halogen- oder Schwefel- Stickstoff-Verbindungen sowie aus Silikaten oder Phosphaten. - Mikrobizide/Schleimbekämpfungsmittel Bei vielen Papiersorten (z.b. bei Verpackungspapieren, Tapeten, Kabelpapieren, medizinischen Hygiene- oder Toilettenpapieren etc.) werden insektizide, fungizide oder bakterizide Wirkungen gefordert. Mit Schleimbekämpfungsmitteln wird das Mikroorganismenwachstum im Produktionswasser vermindert, welches unerwünschte Schleimbildungen, üble Gerüche und Korrosionen verursachen kann. Ein Teil der Mikrobizide verbleibt bestimmungsgemäß im Papier, ein Teil gelangt aber ins Abwasser.

7 - 7 - Zur Gruppe der antimikrobiellen Mittel zählen Aldehydpräparate, Phenolderivate, stickstoffhaltige und schwefelhaltige Heterocyclen, Thiocarbamate und Thiocyanate. Zur Gruppe der Schleimverhinderungsmittel zählen Dithiocarbamate, Thiocyanate, quaternäre Ammoniumverbindungen, Thiazoline, halogenierte organische Verbindungen wie z.b. Bromnitropropandiol, Bromhydroxyacetophenon, 1-4-Bisbromacetoxybuten etc. Auch anorganische Schleimbekämpfungsmittel wie Natriumchlorit, Wasserstoffperoxid, Natriumperoxid, Natriumhydrogensulfit, Natriumdithionit, Peroxyessigsäure oder Natriumhexafluorosilikat sind im Einsatz. - Färbereihilfsmittel Netzmittel werden aufgrund ihrer grenzflächenaktiven Wirkung zum Anteigen von Pigmentzubereitungen, als Weichmacher und in der Altpapieraufbereitung verwendet. Eingesetzt werden sulfatierte Öle, Alkylsulfate, Alkylsulfonate, Sulfobernsteinsäureester, Oxalkylierungsprodukte sowie sulfonierte Naphthalin-Formaldehyd - Kondensate. Fixiermittel unterstützen das Aufziehen der Farbstoffe auf die Papierfasern und verbessern die Ausblutechtheit der Papierfärbung. Eingesetzt werden höhermolekulare kationische Verbindungen wie Dicyandiamide, Polyamine oder Polyamidoamine, weiters anionische Fixiermittel wie sulfonierte Naphthalin Formaldehyd - Harze etc. Auch Polyaluminiumchloride, Polyethylenimine, quaternäre Polyamine, Tannine, Chlorhydrinharze etc. werden als Fixiermittel verwendet. - Bleichmittel/Bleichhilfsmittel Die heute gebräuchlichen Bleichmittel sind Peroxid, Natriumdithionit, Natriumbisulfit und Formamidinsulfinsäure. Chlordioxid oder Hypochlorit werden nicht mehr verwendet. Als Bleichhilfsmittel, die die rationelle Faserstoffbleiche ermöglichen, verwendet man Komplexbildner wie EDTA, DTPA, Phosphonate, Polycarbonsäuren (Zitronensäure, Weinsäure, Gluconsäure) sowie vereinzelt Amine oder Ammoniak. - Retentions- und Flockungsmittel/Entwässerungsbeschleuniger Aufgabe dieser Stoffe ist es, durch Umladung oder Brückenbildung die Verknüpfung von Fasern und Füllstoffen zu bewirken und die Retention und das Entwässerungsverhalten zu verbessern. Bei der Faserrückgewinnung werden durch ihre Zugabe Flotation, Sedimentation und Filtration verbessert. Harz- und Kalkablagerungen sowie Leimungsschwierigkeiten werden durch den Einsatz der Dispergiermittel verhindert. Eingesetzt werden als Retentionsmittel hochmolekulare Verbindungen wie Polyamine, Polyamidoamine, Polyacrylamide, Polyethylenimine, kationische Stärke und Guarderivate.

8 - 8 - Als Entwässerungebeschleuniger verwendet man Polyamine und Polyethylenimine. Für Flotation, Sedimentation und Filtration setzt man gleichfalls Polyamine, Polyethylenimine, Polyamidoamine und Polyacrylamide ein. - Nassfestmittel Die Reiß-, Berst- und Abriebfestigkeit von nassem Papier wird durch Einsatz von Nassfestmitteln erhöht. Das Nassfestmittel verhindert die Lösung der Faser-Faser- Bindung. Als Mittel für die Nassverfestigung werden reaktive höhermulekulare Verbindungen wie Harnstoff - Formaldehyd- oder Melamin Formaldehyd Kondensate sowie mit Epichlorhydrin vernetzte Polyamine, Polyamide oder Polyamidoamine eingesetzt, die während des Trocknungsprozesses in der Papiermaschine unter Vernetzung abreagieren. Nassfestmittel auf Epichlorhydrinbasis bilden Reaktionsnebenprodukte, die zur AOX-Belastung des Abwassers signifikant beitragen. - Spezialausrüstungsmittel Bei der Herstellung von Spezialpapieren werden in der Masse oder durch Oberflächenauftrag Stoffe wie Butadien - Acrylnitril, Butadien - Styrol, Acrylester, Silikonharze sowie Paraffin-, Wachs-, Bitumen- oder Polyethylendispersionen u.ä. aufgetragen. In Frage kommen dafür Basispapiere für Kunstleder, Abdeckpapiere, Schleifpapiere etc. - Weichmacher Weichmacher haben die Aufgabe, die Geschmeidigkeit, Falzfähigkeit, Dehnbarkeit, Saugfähigkeit und Satinierbarkeit von Papier zu verbessern sowie das Stauben zu verhindern. In der Streichfarbe haben sie die Aufgabe, die Elastizität des Striches zu gewährleisten. Zum Einsatz kommen Stoffe wie Paraffine, quaternäre Ammoniumverbindungen, Polyethylenglykole oder Polyalkohole. - Schaumdämpfungsmittel Schaumbildungen führen zu Störungen im Produktionsablauf. Ursache für die Schaumbildung ist das Zusammentreffen von Luft oder freiwerdender Kohlensäure bzw. carbonatischer Füllstoffe in Gegenwart von Harzleimen. Die immer weiter vorangetriebene Kreislaufschließung sowie die zunehmende Verwendung calciumcarbonathaltiger Füllstoffe führen zu verstärkter Schaumbildung. Als Dämpfungsmittel gelangen spezielle grenzflächenaktive Stoffe wie Paraffinöle oder fette, Öle tierischer oder pflanzlicher Herkunft, Fettalkohole, Phosphorsäureester, Oxalkylierungsprodukte höherer Alkohole oder Fettsäuren sowie Silikone zur Anwendung. Als aktive Substanz in Silikonemulsionen wird Polydimethylsiloxan eingesetzt. - Pigmente In der Papierindustrie werden neben Pigmentrußen vor allem Eisenblaupigmente sowie Cadmium- und Cobaltpigmente als unlösliche Farbmittel eingesetzt.

9 Herstellungsvorgang/Herstellungsbereiche Bei der Herstellung von Papier und Pappe werden im Wesentlichen die folgenden Verfahrensschritte angewandt: - Suspendieren Die Halbstoffe werden im Pulper und Entstipper mit großen Mengen Wasser zu einer Fasersuspension von rund 5 % Stoffdichte aufgelöst. - Reinigen/Sortieren Ungeeignete Suspensionsbestandteile werden in Dickstoffreinigern entfernt. - Mahlen Zur Steigerung der Papierfestigkeit und zur Verbesserung der Blattbildungseigenschaften wird die Suspension in Mahlaggregaten (Refiner, früher Holländer) vorbehandelt. - Mischen Durch Zugabe von Füll- und sonstigen Hilfsstoffen werden die gewünschten Papiereigenschaften eingestellt. - Verdünnen Die Suspension (Ganzstoff) wird unter Wasserzugabe so stark verdünnt, dass je nach den gewünschten Eigenschaften des Papierblattes die Blattbildung in der Papiermaschine erfolgt. - Blattbilden Die aus 99,5 % Wasser und 0,5 % Feststoff bestehende Fasermischung gelangt über die Stoffzufuhr zum Stoffauflauf der Papiermaschine, wo auf umlaufenden Lang- oder Rundsieben durch möglichst raschen Wasserentzug die Blattbildung eingeleitet wird. - Entwässern Am Ende der Siebpartie enthält das Papierblatt noch 75 bis 80 % Wasser. In der Pressenpartie wird die Papierbahn mittels saugfähiger Endlosfilztücher auf einen Wassergehalt von bis zu 50 % entwässert. - Trocknen Zum weiteren Wasserentzug wird die Papierbahn in der Trockenpartie mittels Filzbahnen und anschließend freitragend über zahlreiche dampfbeheizte Zylinder geführt, bis das Papierblatt auf einen Restfeuchtegehalt von 2 12 % abgetrocknet ist. - Veredeln Durch Imprägnieren, Beschichten, chemisches und/oder mechanisch thermisches Behandeln innerhalb oder außerhalb der Papiermaschine (Leimpresse, Streichanlage) werden besondere Produkteigenschaften erzielt.

10 Unter Berücksichtigung von Rohstoffeinsatz und Produktionstechnologie können in Anlehnung an DIN 6730 folgende Bereiche der Papier- und Pappeherstellung unterschieden werden: a) Ungeleimte holzfreie Papiere Diese bestehen vorwiegend aus Zellstoff. Das natürliche Saugvermögen des Faservlieses ist nicht durch Zusatz von Leim vermindert. Hergestellt werden u.a. Tissue, Zellstoffwatte, Filterpapiere, holzfreies Löschpapier, Dekorpapier, Laminatrohpapier und Pergamentrohpapier. Im Verfahrensschritt Reinigen werden nur geringe Schmutzmengen ausgeschleust, weil überwiegend reine Rohstoffe eingesetzt werden. Beim Mahlen werden die Fasern verkürzt und/oder fibrilliert. Die zugesetzten Hilfsstoffe belasten das Abwasser in Form von ungelösten Feststoffen, teilweise aber auch als gelöste oxidierbare Stoffe. b) Geleimte holzfreie Papiere Diese Papiere bestehen überwiegend aus Zellstoff und Leim. Die Produktpalette umfasst u.a. Plakatpapiere (Affichenpapiere), Schreib- und Druckpapiere, Durchschreibpapiere, Papiere höherer Reißfestigkeit und Zeichenpapiere. Wie bei lit. a) fallen in den Prozessschritten Reinigen/Sortieren nur geringe Mengen an Abfall an. Durch Zusatz von Leim und anderen Hilfsstoffen wird das natürliche Saugvermögen des Faservlieses gegen Wasser vermindert. Als Veredelungsschritt wird häufig eine Oberflächenleimung vorgenommen. Bei der Wiederaufbereitung von Ausschuss aus der Papierproduktion kann ein Teil der verwendeten Hilfsstoffe in Lösung gehen. c) Hochausgemahlene Spezialpapiere aus reinem Zellstoff und Spezialpapiere mit mehr als einem Sortenwechsel pro Arbeitstag im Jahresmittel Hochausgemahlene Papiere bestehen aus reinem Zellstoff. Durch intensives Mahlen werden spezifische Eigenschaften wie Transparenz und Fettdichtigkeit erreicht. Hergestellt werden unter anderem Buchungstransparentpapiere, Elektroisolierpapiere, Kondensatorpapiere, Naturpauspapiere, Pergamin, Pergamentersatzpapiere, Transparentzeichenpapiere und Zigarettenpapiere. Wie bei lit. a) und b) fallen beim Reinigen/Sortieren nur geringe Schmutzmengen an. Bei der Faserfibrillierung geht ein Teil des organischen Materials in Lösung. Hilfsstoffe werden je nach Papiersorte zugesetzt. Spezialpapiere werden für technische, medizinische, pharmazeutische oder sonstige Anwendungen in kleinen Chargen mit mehr als einem Sortenwechsel je Arbeitstag und Papiermaschine im Jahresmittel hergestellt. Die Faserzusammensetzung der einzelnen Papierprodukte können stark variieren und umfassen auch aufbereitete Einjahrespflanzen, tierische Fasern, Chemiefasern und anorganische Fasern. Hergestellt werden u.a. Teststreifenpapiere, Fotorohpapiere, Filterpapiere für Laborzwecke, Spezialpapiere für den medizinischen Bereich, Ölfilterpapiere, Staubfilterpapiere, Basispapiere für Vulkanfiber, Dichtungspapiere, Kalanderwalzpapiere etc. Charakteristisch für derartige Produktionen ist, dass aufgrund der hohen Qualitätsanforderungen beim Sortenwechsel die Stoff- und Wasserkreisläufe weitestgehend entleert werden müssen.

11 d) Gestrichene holzfreie Papiere Die Rohpapiere dieser Sorten bestehen überwiegend aus Zellstoff. Sie werden ein- oder beidseitig mit Streichmasse von mehr als 10 g/m 2 beschichtet. Die Streichmasse besteht aus Pigmenten, Bindemitteln und sonstigen Hilfsmitteln. Hergestellt werden u.a. Chromokarton und papier, gussgestrichene Papiere, Kunstdruckpapiere und Bilddruckpapiere. Beim Reinigen/Sortieren der Stoffsuspension fallen nur geringe Schmutzmengen an. Zugesetzte Hilfsstoffe führen je nach Papiersorte zu unterschiedlichen Abwasserbelastungen. Das Papier wird sowohl nach dem Entwässern wie auch nach dem Veredeln getrocknet. Die Veredelung kann auch eine Oberflächenleimung umfassen. Die Aufbringung der Streichmasse kann ein- oder beidseitig, in einem oder mehreren Arbeitsgängen sowie in der Papiermaschine oder in einer separaten Streichanlage erfolgen. Bei der Streichmassenherstellung werden Pigmente, Bindemittel und Hilfsstoffe unter Zugabe von Wasser zu einer homogenen Suspension vermischt. e) Holzhaltige Papiere (Holzstoff aus integrierter Herstellung, Anteil der Faserstoffe aus Altpapier nicht größer als 50 %), gestrichen und ungestrichen Holzhaltige Papiere enthalten Holzstoff aus integrierter Herstellung. Faserstoffe aus Altpapier können einen bestimmten Anteil erreichen, sind aber nicht dominierend (Anteil kleiner als 50 Masseprozent). Hergestellt werden u.a. Zeitungsdruckpapiere, Illustrationsdruckpapiere, LWC-Papiere (light weight coated), holzhaltige Schreib- und Druckpapiere, holzhaltige Streichrohpapiere, Tapetenrohpapiere, Chromoersatzkarton, Maschinenholzpappe, Bierglasuntersatzpappe. Bei der Holzstofferzeugung gehen die Holzinhaltsstoffe in Lösung und verursachen eine organische Abwasserbelastung. Bei der Herstellung von gestrichenen Papieren wird wie bei den Papieren der lit. d) verfahren. f) Papiere, die aus Faserstoffen bestehen, die überwiegend aus Altpapier stammen Faserstoffe aus Altpapier werden verwendet zur Herstellung von Altpapier-Packpapieren, Schrenzpapieren, Testliner, Wellenpapier, Kraftmischpapier, Wickelpapier, Wickelpappe, Vollpappe, Graupappe, Duplexkarton, Hygienepapier, Tapetenrohpapieren, Schreibpapier und Zeitungsdruckpapier. Mahlvorgänge sind nur in geringem Umfang erforderlich; die Hilfsstoffe werden beim Mischen zugefügt. Deinking- oder Bleichvorgänge sind bei der Fasergewinnung allenfalls notwendig. In Abhängigkeit von der erzeugten Produktqualität (z.b. für Verpackungspapiere) ist eine enge Wasserkreislaufführung möglich; bei geringer Produktqualität ist im Einzelfall auch eine geschlossene Kreislaufführung des Produktionswassers realisierbar. g) Papiere und Pappen aus Asbest Asbestpapiere oder pappen werden u.a. als Dichtungspapiere, Isolationspapiere oder Filterpapiere verwendet. Die Herstellungstechnik entspricht im Wesentlichen der gewöhnlichen Papier- und Pappeherstellung. Asbest und erforderlichenfalls Zellstoff werden in Wasser suspendiert und mit Hilfsstoffen versetzt, auf die erforderliche Stoffkonzentration verdünnt und in der Papiermaschine entwässert, gepresst und getrocknet. Das Prozesswasser wird im Kreislauf geführt.

12 Wasserwirtschaft/Abwasseranfall Zur Papierherstellung werden große Wassermengen benötigt; in Abhängigkeit von der hergestellten Sorte kann ein spezifischer Verbrauch von weit über 100 m 3 /Tonne auftreten. Durch Mehrfachnutzung und Kreislaufführung wurde in den vergangenen Jahren eine kontinuierliche Reduktion des spezifischen Wasserverbrauches erzielt. Wasser wird bei der Papierfabrikation benötigt: 1. zur Suspendierung der Faser- und Hilfsstoffe sowie zur Auflösung anderer Hilfsstoffe (Verdünnen) 2. zur Reinigung der Siebe, Filze und sonstigen Anlagenteile (Spritzwasser) 3. als Sperr-, Dicht-, Kühl- und Kesselspeisewasser. An die Qualität des Wassers zur Papierherstellung werden teilweise hohe Reinheitsanforderungen gestellt. Insbesonders darf die Qualität des Wassers zur Verdünnung des Stoffauflaufes die Vorgänge der Papiererzeugung nicht stören, keine Qualitätsverschlechterungen des Papieres bewirken und keine Produktionsstörungen hervorrufen (Papierabriss in der Maschine, Korrosion, Geruchsprobleme etc.). Innerhalb der Produktionswasserkreisläufe sind Systeme zur Rückgewinnung von Fasern und Füllstoffen installiert, die diese Stoffe aus dem Wasser entfernen, bevor es wiederverwendet oder ausgeschleust wird. Wasser aus dem Primärkreislauf kann in den meisten Fällen trotz seines Feststoffgehaltes zu Verdünnungszwecken direkt wiederverwendet werden (Primärkreislauf). Zu Reinigungszwecken in der Papiermaschine kann mitunter geklärtes Abwasser aus dem Sekundärkreislauf eingesetzt werden. Zu den Produktionsbereichen des Kap lit. a bis g (Papier- und Pappesorten) können betreffend den Abwasseranfall nachstehende Detailangaben gemacht werden: a) Der spezifische Abwasseranfall kann je nach Endprodukt und Anlagenverhältnissen bis zu 50 m 3 /Tonne betragen. b) Der spezifische Abwasseranfall kann je nach Endprodukt und Anlagenverhältnissen bis zu 50 m 3 /Tonne betragen. c) Der spezifische Abwasseranfall kann je nach Endprodukt und Anlagenverhältnissen 40 bis 300 m 3 /Tonne betragen. Die Möglichkeiten zur Kreislaufführung sind aufgrund der angewandten Produktionstechniken (vor allem auch durch die erhöhte Abwärmefracht infolge der intensiven Mahlung) und durch die teilweise sehr hohen Qualitätsanforderungen (z.b. für elektrische Leitfähigkeit, Transparenz oder sensorische Eigenschaften) begrenzt. Bei Spezialpapieren entsteht durch den häufigen Sortenwechsel ein hoher Wasserverbrauch bzw. Abwasseranfall von weit über 100 m 3 /Tonne. Qualitätsbedingt erfordern die Sortenwechsel ein weitestgehendes Entleeren der Stoff- und Was-

13 serkreisläufe sowie ein gründliches Reinigen aller Anlagenteile der Papiermaschine. d) Der spezifische Abwasseranfall kann je nach Endprodukt und Anlagenverhältnissen bis zu 30 m 3 /Tonne betragen. e) Der spezifische Abwasseranfall kann je nach Endprodukt und Anlagenverhältnissen bis zu 40 m 3 /Tonne betragen. f) Der spezifische Abwasseranfall kann je nach Endprodukt und Anlagenverhältnissen 5 bis 15 m 3 /Tonne betragen. Bei den Papiersorten minderer Qualität (z.b. Verpackungspapieren) ist technisch auch eine geschlossene Kreislaufführung möglich. Produktionswasser wird dem System nur zur Abdeckung der Verluste infolge von Verdampfung und Produktaustrag zugegeben. Die Kreislaufschließung führt zu einer Anreicherung von Salzen und löslichen organischen Stoffen im Prozesswasser, was wesentlichen Einfluss auf Festigkeit, Verkeimung und sensorische Eigenschaften (insbesonders Geruch) des Produktes hat und zu unerwünschten Aufkonzentrierungen führen kann. Eine Anwendung der Kreislaufschließung bei der Produktion hochwertiger Papierqualitäten ist gegenwärtig nicht machbar. g) Abwasser fällt nur an, wenn die Produktionsanlagen routinemäßig gewartet und gereinigt werden. Der spezifische Abwasseranfall liegt je nach Produktionsverhältnissen (z.b. Häufigkeit des Wechsels zwischen asbesthaltigen und asbestfreien Produkten) im Mittel bei 0,5 bis 1,8 m 3 /Tonne. Abwasser aus der Herstellung von Papier und Pappe ist mit Feststoffen und organischen Inhaltsstoffen hoch belastet. Folgende spezifische Schmutzfrachten im ungereinigten Abwasser werden beobachtet (alle Zahlen in kg pro Tonne Papier lutro): Feststoffe CSB BSB 5 Holzfreie Papiere Tissue Spezialpapiere Karton Geltungsbereich Entsprechend den in Kapitel 1 geschilderten Tätigkeiten im Rahmen der Herstellung von Papier und Pappe wird der Geltungsbereich der AEV wie folgt abgegrenzt: 1. Herstellen von Faserstoffen für Papier und Pappe durch mechanischen (MP), thermomechanischen (TMP und PGW) oder chemothermomechanischen (CTMP) Aufschluss von Holz

14 Herstellen von Faserstoffen für Papier und Pappe aus Altpapier 3. Herstellen von Papier oder Pappe unter Einsatz von Faserstoffen der Z 1 oder 2 oder von ungebleichten oder gebleichten Zellstoffen 4. Herstellen von Asbestpapier oder pappe 5. Reinigen von Abluft und wässrigen Kondensaten aus Tätigkeiten der Z 1 bis 4. Neben dem eigentlichen Abwasser aus den Produktionsprozessen können in Anlagen zur Herstellung von Papier und Pappe folgende Abwässer anfallen: - Abwasser aus Kühlsystemen und Dampferzeugern - Abwasser aus der Wasseraufbereitung - Häusliches Abwasser. Für die genannten Abwasserherkunftsbereiche existieren jeweils eigene AEVen. Bei gemeinsamer Behandlung und Ableitung derartiger Wässer und Abwasser aus der Herstellung von Papier und Pappe sind die Mischungsregel bzw. die Teilstrombehandlungsregel gemäß 4 Abs. 5 bis 7 AAEV anzuwenden. Eine Einleitung von Abwasser aus der Herstellung von Papier und Pappe in eine öffentliche Kanalisation ist nach den Anforderungen der Anlage A Spalte II der AAEV zu beurteilen; im Bedarfsfall kann dabei für die Festlegung des Emissionsgrenzwertes von AOX die Ausnahmeregelung des 4 Abs. 4 AAEV angewendet werden. Abwasser aus der Produktion von ungebleichten oder gebleichten Zellstoffen fällt nicht in den Geltungsbereich der AEV Herstellung von Papier und Pappe. Zellstoffe werden in Österreich integriert mit Anlagen der Papier- und Pappeherstellung produziert. Die Abwasseremissionen aus der Herstellung von gebleichtem Zellstoff regelt die AEV Gebleichter Zellstoff, jene aus der Herstellung von ungebleichtem Zellstoff die AAEV. Gemische von Abwasser aus der Zellstofferzeugung mit Abwasser aus der Herstellung von Papier und Pappe sind anhand der Vorgaben von 4 Abs. 5 bis 7 AAEV zu beurteilen (Mischungsregel, Teilstrombehandlungsregel). 3. Gegenwärtige Entsorgungssituation In den 60-iger und 70-iger Jahren dieses Jahrhunderts stellten die Abwässer aus der Zellstoff- und Papierproduktion eine der Hauptbelastungsquellen der österreichischen Gewässer dar. In den 80-iger Jahren setzte in der Zellstoff- und Papierindustrie ein umfassendes Strukturbereinigungsprogramm ein, im Zuge dessen unter hohem Einsatz (auch öffentlicher) finanzieller Mittel eine Umstellung auf umweltfreundliche Produktionsmethoden erfolgte.

15 Gegenwärtig wird in Österreich an 30 Standorten Papier und Pappe produziert. Die Gesamtjahresproduktion an Papier und Pappe aller Werke betrug im Jahr 1998 rund 4 Mio. Tonnen bei einem Exportanteil von 82 %. An 7 Standorten wird Papier und Pappe integriert mit einer Zellstofferzeugung hergestellt. Vom gesamten Industriewasserverbrauch Österreichs (rund 1,5 Mia. m³/a) entfällt auf die Papier erzeugende Industrie ein Anteil von 16,5 % oder eine Jahreswassermenge von 0,25 Mia. m 3. Damit zählt die Papierindustrie (einschließlich Zellstofferzeugung) zu den Abwassergroßemittenten. Im Jahr 1992 erließ der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft eine Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Erzeugung von Papier und Pappe (AEV Papier und Pappe BGBl. Nr. 610/1992). Basis der Grenzwertfestlegung in dieser Verordnung waren die Ende der 80-iger Jahre eingesetzten Verfahren der innerbetrieblichen Verwertung und Kreislaufführung sowie der externen Abwasserreinigung. Die Verordnung sah eine Anpassungsfrist von 5 Jahren zur Erreichung der Emissionsbegrenzungen nach dem Stand der Technik vor. Die Anpassungsfrist endete am 25. September Während des verordneten Anpassungszeitraumes schritt die Entwicklung des Standes der Technik weiter fort. Betroffen davon waren insbesonders die Maßnahmen der Mehrfachnutzung bzw. Kreislaufführung von Produktionswasser und die Maßnahmen zur Substitution des Einsatzes gefährlicher Roh-, Arbeits- und Hilfsstoffe. Die bestehenden Papier- und Pappefabriken, die in den Geltungsbereich der AEV Papier und Pappe fallen, sind teilweise Direkteinleiter und teilweise Indirekteinleiter. Für letztere hat die WRG-Novelle 1997 durch die Indirekteinleiterbestimmungen des 32 b WRG 1959 neue rechtliche Voraussetzungen geschaffen insofern, als bei einer nicht bewilligungspflichtigen Einleitung in eine öffentliche Kanalisation die maßgeblichen Emissionsbegrenzungen der Anlage A Spalte II der AAEV unmittelbar (d.h. ohne wasserrechtliches Bewilligungsverfahren) einzuhalten sind. Manche Papier- und Pappefabriken übergeben ihre Abwässer einem Abwasserverband, dessen Mitglied sie sind und welcher die gemeinsame Reinigung der Produktionsabwässer aus der Papier- und Pappeherstellung mit den Abwässern der anderen Verbandsmitglieder durchführt. An der Anwendbarkeit der AEV Papier und Pappe ändert dies nichts; gegebenenfalls muss unter Berücksichtigung der Emissionsbegrenzungen für die Herkunftsbereiche der anderen Verbandsmitglieder das Maß der Wasserbenutzung ( 32 WRG 1959) für die Einleitung aus der Verbandskläranlage durch Mischungsrechnung festgelegt werden ( 4 Abs. 5 AAEV). Asbestpapier oder pappe wird gegenwärtig in Österreich nicht erzeugt. Aufgrund einer wasserbezogenen EU-Vorgabe für den Einsatz von Asbest war es aber notwendig, eine diesbezügliche Regelung in die AEV Papier und Pappe aufzunehmen (siehe dazu auch Kap. 6).

16 Stand der Technik Im Hinblick auf die Ausführungen in den Kapiteln 1 bis 3 können folgende Maßnahmen nach dem Stand der Technik angeführt werden, die geeignet sind, zur Einhaltung der verordneten Emissionsbegrenzung beizutragen: 1. In Abhängigkeit von den eingesetzten Rohstoffen und Produktionsverfahren sowie von den erzeugten Produktsorten weitestgehende Verminderung des Wasserverbrauches und des Abwasseranfalles durch Einengung von Wasserkreisläufen, erforderlichenfalls unter Einsatz von physikalischen, chemischen oder biologischen Zwischenreinigungsmaßnahmen. Der überwiegende Anteil des bei der Blattbildung anfallenden Fabrikationswassers kann ohne weitere Zwischenbehandlung zur Verdünnung der Suspension vor der Papiermaschine wiederverwendet werden (Primärkreislauf). Die Zugabe von Retentionsmitteln zur Suspension bewirkt eine Flockung und bessere Zurückhaltung feindisperser Stoffe im Faservlies. Das überschüssige Wasser aus dem Primärkreislauf wird großteils zum Suspendieren der Papierrohstoffe wieder verwendet (Sekundärkreislauf). Filter-, Flotations- oder Sedimentationsanlagen werden zur Reinigung des Kreislaufwassers üblicherweise eingesetzt. 2. Trennung und gesonderte Ableitung der Prozesswässer von unbelasteten Kühlwässern; 3. Weitestgehende Rückhaltung und Wiederverwertung von Faserstoffen und Papierhilfsmitteln; 4. Einsatz von betrieblichen Vorsorgemaßnahmen zur rechtzeitigen Erkennung von Betriebsstörungen und zur kurzfristigen Behebung derartiger Betriebsstörungen; 5. Weitestgehender Verzicht auf den Einsatz von halogenhaltigen oder halogenabspaltenden Chemikalien bei der Faserstoffbleiche oder beim Deinking; 6. Vom Abwasser gesonderte Entsorgung nichtwässriger Reinigungs- und Lösungsmittel (z.b. Aromaten, halogenierte Kohlenwasserstoffe); 7. Beachtung der ökotoxikologischen Angaben in den Sicherheitsdatenblättern der eingesetzten Arbeits- und Hilfsstoffe; Auswahl und bevorzugter Einsatz solcher Stoffe, die selbst keine gefährlichen Eigenschaften gemäß 33a WRG 1959 aufweisen, bei denen möglichst keine gefährlichen Reaktionsprodukte aus den Herstellungsverfahren zu erwarten sind und welche bevorzugt durch biologische Abwasserreinigungsmaßnahmen eliminiert werden können; weitestgehender Verzicht auf den Einsatz von Polyaminocarbonsäuren und deren Salzen, von Alkylphenolethoxylaten und von Phosphonaten; Einsatz von organischen Komplexbildnern, die eine Gesamtabbaubarkeit durch aerobe Mikroorganismen in einem wässrigen Milieu von nicht kleiner als 80 % nach einer Testdauer von 28 Tagen aufweisen (ÖNORM ISO 7827 Februar 1996);

17 Einsatz von Ausgleichsmaßnahmen zur Vergleichmäßigung von Abwassermengen- und Schmutzfrachtspitzen sowie zum Auffangen von Spritz- oder Leckageverlusten; 9. Einsatz von physikalischen, physikalisch-chemischen oder chemischen Abwasserreinigungsverfahren (z.b. Neutralisation, Feststoffabscheidung, Fällung/Flockung, Flotation) an Abwasserteilströmen und/oder am Gesamtabwasser, Einsatz von biologischen Abwasserreinigungsverfahren am Gesamtabwasser; 10. Vom Abwasser gesonderte Erfassung und Verwertung der Produktionsrückstände sowie der Rückstände aus der Abwasserreinigung oder deren externe Entsorgung als Abfall (AWG, BGBl. Nr. 325/1990). 5. Parameterauswahl und Emissionsbegrenzungen 5.1 Parameterauswahl Die Inhaltsstoffe des Abwassers aus der Herstellung von Papier und Pappe stammen aus der Faserstoffbereitstellung (Holzstoffherstellung, Altpapieraufbereitung) sowie aus dem Einsatz sonstiger Roh-, Arbeits- und Hilfsstoffe. Die Papierherstellung ist ein energieintensiver Vorgang. Das Abwasser weist daher eine beträchtliche thermische Belastung auf, die über den Parameter Temperatur erfasst wird. Aufgrund der eingesetzten Stoffe (insbesonders der Papierhilfsmittel) kann das Abwasser auch eine gewisse Toxizität gegenüber Wasserorganismen entwickeln. Zur Überwachung dieser Toxizität können die Parameter Bakterienleuchthemmung (G L ) und Fischgiftigkeit (G F ) verwendet werden. G L wurde aus Praktikabilitätsgründen neu in die AEV Papier und Pappe eingeführt. Die Feststoffbelastung des Abwassers wird durch den Parameter Abfiltrierbare Stoffe (AFS) überwacht. Stickstoff- und Phosphorverbindungen im Abwasser stammen primär aus dem Einsatz von Papierhilfsmitteln (z.b. Leime, Komplexbildner wie EDTA/DTPA, Phosphonate, Azofarbstoffe, stickstoff- und phosphorhaltige Schleimbekämpfungsmittel und Mikrobizide). Stickstoff und Phosphor müssen aber auch in der biologischen Abwasserreinigung zur Aufrechterhaltung eines ausgewogenen Nährstoffverhältnisses für die Mikroorganismen künstlich gegeben werden (meist in Form von Harnstoff und Phosphorsäure). Die organische Belastung des Abwassers wird über die Summenparameter TOC, CSB und BSB 5 kontrolliert. Die Messwerte der Parameter TOC und CSB weisen eine relativ straffe Korrelation zueinander auf, sodass bei der Überwachung wahlweise auf den Einsatz des einen oder anderen Parameter verzichtet werden kann.

18 Halogenorganische Verbindungen (als AOX) werden im Papierfabriksabwasser angetroffen, wenn chlorgebleichte Zellstoffe oder Altpapierfaserstoffe als Halbstoffe verwendet werden. Eine weitere wesentliche Ursache für die AOX-Belastung des Abwassers ist der Einsatz von Neutralnassfestmitteln auf der Basis von Epichlorhydrin. Epichlorhydrinharze sind bei manchen Nassfestpapieren derzeit nicht substituierbar (z.b. aufgrund lebensmittelrechtlicher Vorschriften), insbesonders wenn die Papierherstellung im neutralen ph- Bereich erfolgen muss. Andere Papierhilfsmittel tragen dagegen nicht wesentlich zur AOX- Belastung des Abwassers bei. Die Faserbleiche mit chlorabspaltenden oder chlorhaltigen Substanzen wird heute nicht mehr durchgeführt, sodass diese AOX-Quelle ausgeschaltet wurde. Dies ist auch der Grund, warum der Parameter Freies Chlor aus der Verordnung eliminiert wurde. 5.2 Emissionsbegrenzungen Die Emissionsbegrenzungen der Anlage A der AEV Papier und Pappe beziehen sich auf die Beschaffenheit des Gesamtabwassers an der Einleitungsstelle in ein Fließgewässer; Teilstromanforderungen innerhalb des Herkunftsbereiches werden nicht gestellt. Die Emissionsbegrenzungen für die Parameter TOC, CSB, BSB 5 und AOX sind als produktionsspezifische Frachten definiert, die sich auf die Tonne installierte Produktionskapazität für Papier oder Pappe beziehen. Dies ist eine wesentliche Änderung gegenüber der AEV BGBl. Nr. 610/1992. In letzterer wurde die produzierte Tonne Papier oder Pappe als Referenzgröße zur Festlegung des Maßes der Wasserbenutzung sowie zur Überwachung einer Abwassereinleitung herangezogen. Aus Gründen der EU-Konformität (im BAT-Dokument Pulp/Paper nach Art der RL 96/61/EG IPPC werden alle Angaben betreffend Emissionen auf die Produktionskapazität abgestellt) sowie aus Gründen der leichteren Handhabung der Verordnung (das gegenwärtig erforderliche Statistikmodell nach 3 des BGBl. Nr. 610/1992 ist in der Handhabung relativ aufwändig) wird auf die Tagesproduktionskapazität umgestellt. Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung muss daher von der Behörde die maximale Tagesproduktionskapazität festgelegt werden. Bei den Emissionsbegrenzungen wird zwischen den sieben Herstellungsbereichen unterschieden, wie sie in Kap beschrieben sind. Die Emissionsbegrenzungen für Abwasser aus der Herstellung von PGW werden jenen aus der Herstellung von TMP gleichgestellt. Eine wesentliche Abänderung in der Emissionsbegrenzung gegenüber der AEV BGBl. Nr. 610/1992 betrifft den Parameter Temperatur. Durch die positiv zu bewertende verstärkte Einengung von Wasserkreisläufen in praktisch allen Papierfabriken kam es zu einem Anstieg des Temperaturniveaus in den Produktionsanlagen und damit im Abwasser. Die in BGBl. Nr. 610/1996 festgelegte Obergrenze der Abwassertemperatur von 30 C war damit nicht mehr einhaltbar. Angesichts der im Großteil der österreichischen Fließgewässer nicht Besorgnis erregenden Temperaturverhältnisse erschien es daher vertretbar, ein etwas höheres Temperaturniveau als generell für zulässig zu erklären (Erhöhung des Grenzwertes von 30 C auf 40 C). Die Anwendbarkeit von 33b Abs. 6 WRG 1959 sichert die Möglichkeit einer notwendigen Verschärfung dieses Temperaturgrenzwertes im Einzelfall

19 bei nicht mehr vertretbarer thermischen Vorbelastung eines von der Einleitung betroffenen Fließgewässers. Der Parameter Ammonium-Stickstoff ist durch den Parameter Ges.geb. Stickstoff (TN b ) ersetzt, weil Ammonium nur einen Teil aller Stickstoffverbindungen im Papierfabriksabwasser ausmacht. Mit dem Parameter TN b dagegen wird eine große Zahl (auch kritischer) Stickstoffkomponenten zumindest summarisch überwacht (EDTA, DTPA, Azofarbstoffe, quaternäre Ammoniumverbindungen, Harnstoffderivate etc.). Aus diesem Grund wird auch der Parameter TN b als gefährlich eingestuft (siehe 2 der Verordnung). 6. Umsetzung wasserbezogener EU-Richtlinien 6.1 Richtlinie 76/464/EWG Gemäß RL 76/464/EG legt die EU Programme zur Vermeidung und Verminderung der Gewässerbelastung durch Stoffe der Liste I fest. Für Stoffe der Liste II legen die Mitgliedstaaten autonome Programme zur Verminderung der Gewässerbelastung fest; weiters legen die Mitgliedstaaten für jene Stoffe der Liste I, für welche die EU noch keine Regelungen erlassen hat, autonome Regelungen fest. Von der Kommission wurde eine Liste von Stoffen der Kategorie I erstellt, die insgesamt 129 gefährliche Substanzen enthielt. Für die darin genannten Stoffe erarbeitete die DG XI Einzelregelungen für 17 Substanzen. Die Papierindustrie kommt in den bisher erlassenen Tochterrichtlinien zu 76/464/EWG nur in Fußnoten vor. Eine dieser Fußnoten betrifft den Einsatz von Quecksilber vermutlich als Mikrobizid in der Papierherstellung (RL 84/156/EWG); sie verlangt von den Mitgliedstaaten, bis zur Festlegung von Grenzwerten durch den Rat interimistisch nationale Grenzwerte vorzugeben. Eine Festlegung derartiger Grenzwerte durch den Rat ist bislang nicht erfolgt. Ebenso enthält RL 77/347/EWG ein derartiges Gebot für Chloroform aus der Herstellung von Papierstoff. Als Stoffe der Liste II kommen für Abwasser aus der Herstellung von Papier und Pappe folgende in Frage: TN b, Phosphor-Gesamt und AOX. Die AEV Papier und Pappe stellt das nationale Programm (Art. 7 der RL) zur Verringerung der Gewässerbelastung durch die genannten Stoffe aus dem Bereich Papier- und Pappeherstellung dar. 6.2 Richtlinie 96/61/EG(IPPC) 1996 verabschiedete die EU eine Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung aus Industrieanlagen. Fachliche Basis für die Bewertung der zu treffenden Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen sollen die Besten verfügbaren Techniken (BVT oder BAT nach Art. 2 Z 11 in Verbindung mit Anhang IV der Richtlinie) sein.

20 In Anhang I der Richtlinie sind jene Industriesparten genannt, die dem integrierten Bewertungs- und Bewilligungsregime zu unterziehen sind. Gemäß Anhang I Z 6.1 der Richtlinie fallen Industrieanlagen zur Herstellung von Papier und Pappe, deren Produktionskapazität größer ist als 2 t/d, in den Geltungsbereich des IPPC-Konzeptes. Jede Industrieanlage, die unter das Regime der Richtlinie fällt, darf nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde errichtet und betrieben werden. Bei der Genehmigung müssen alle Auflagen erteilt werden, die notwendig sind, um den Schutz von Wasser, Boden und Luft auf hohem Niveau zu gewährleisten. Die Genehmigung hat Emissionsgrenzwerte zu enthalten, die sich auf die BAT stützen, ohne dass eine bestimmte Technologie vorgeschrieben wird (Art. 9 der RL). Bei der Festlegung der BAT hat die Behörde die Kriterien des Anhanges IV der RL zu berücksichtigen. Eines dieser Kriterien des Anhang IV betrifft die Ergebnisse des von der Kommission zu organisierenden Informationsaustausches (Art. 16 Abs. 2 der RL). Für die Durchführung dieses Informationsaustausches hat die Kommission in Brüssel ein Forum eingerichtet (Information Exchange Forum IEF). Zur Erarbeitung der für die einzelnen Industriesparten geplanten BAT-Dokumente wurde am Institut für Prospektive Technologiestudien in Sevilla (IPTS) ein Büro eingerichtet (EIPPCB); weiters wurden Arbeitsgruppen ins Leben gerufen (Technical Working Groups TWG). Eine TWG besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der betroffenen Industriesparte und sonstigen NGO s. Für das BAT-Dokument PULP/PAPER wurde die Arbeitsgruppe 1997 installiert. Das Dokument befindet sich in der Phase der Finalisierung; seine Fertigstellung ist bis Mitte des Jahres 2000 vorgesehen. Nach Verabschiedung durch das IEF soll das BAT-Dokument als Fachgrundlage für integrierte Behördenverfahren dienen. Das BAT-Dokument wird keine Emissionsgrenzwerte enthalten, sondern Beschreibungen von Technologien und Verfahren, die von den befassten Experten als best verfügbar im Sinne der Definition der RL eingestuft wurden. Vorgesehen ist die Angabe von Spannen für Emissionen und Verbräuche (emission/consumption levels) und Kostenangaben. Zweck des Informationsaustausches nach Art. 16 ist auch, einen Vergleich zwischen den Grenzwertfestlegungen für einzelne Industriesparten in den Mitgliedstaaten vornehmen zu können (Art. 16 Abs. 1). Aufgrund der Ergebnisse des Austausches kann der Rat auf Vorschlag der Kommission gemeinschaftseinheitliche Emissionsgrenzwerte für IPPCpflichtige Anlagen festlegen, wenn sich herausstellt, dass die Gemeinschaft tätig werden muss (Originalzitat). Solange keine gemeinschaftseinheitlichen Grenzwerte nach Art. 18 festgelegt sind, gelten die nach anderen Richtlinien der Gemeinschaft festgelegten Grenzwerte (also z.b. nach 76/464/EWG) sowie die von den Mitgliedstaaten generell (z. B. in Verordnungsform) oder individuell (in Bescheidform) festgelegten Grenzwerte. 6.3 Richtlinie 87/217/EWG zur Verhütung und Verringerung der Umweltverschmutzung durch Asbest Zweck der Richtlinie ist es, Maßnahmen vorzusehen oder bereits bestehende Vorschriften zu ergänzen, um zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt Verunreinigungen durch Asbest zu vermeiden oder zu verhindern.

21 Die Mitgliedstaaten werden u.a. verpflichtet, bei der Herstellung von Asbestzement sowie von Asbestpapier und pappe eine vollständige Recyclierung des Abwassers zu fordern. Anlässlich der routinemäßigen Reinigung oder Wartung der Herstellungsanlagen darf Abwasser abgeleitet werden, sofern eine Konzentration von Feststoffen von nicht größer als 30 g/m³ (= 30 mg/l) eingehalten wird. 7. Fristen Die AEV Papier und Pappe wurde am 18. Juli 2000 kundgemacht; sie tritt ein Jahr nach der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt BGBl. Nr. 610/1992 außer Kraft. Eine Abwassereinleitung aus der Herstellung von Papier und Pappe, die nach dem 25. September 1992 (Datum des Inkrafttretens von BGBl. Nr. 610/1992) erstmalig wasserrechtlich bewilligt wurde, hat innerhalb von 5 Jahren den Emissionsbegrenzungen der Anlage A zu entsprechen. Eine Abwassereinleitung aus der Herstellung von Asbestpapier oder pappe, die nach dem 25. September 1992 erstmalig wasserrechtlich bewilligt wurde, hat innerhalb von 5 Jahren den geforderten Emissionsbegrenzungen (geschlossene Kreislaufführung des Produktionswassers und Einhaltung der Emissionsbegrenzungen gemäß Anlage A bei Entleerung des Systems) zu entsprechen.

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