Vertiefungskurs Versicherungen der Kirchgemeinden

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1 Vertiefungskurs Versicherungen der Kirchgemeinden Donnerstag, 22. Oktober Begrüssung Edi Wigger Synodalverwalter 2 1

2 Referenten Bruno Schenker, eidg. dipl. Versicherungsfachmann und Risikomanager Eugen Huber, Rechtsanwalt und Versicherungsbroker 3 Weitere Beteiligte Annegreth Bienz-Geisseler, Synodalrätin (Kirchgemeinden) Trudi Bättig (Verantwortliche Finanz- und Rechnungswesen) Matthias Bättig (Koordination) 4 2

3 Ablauf - Vorstellung Referenten / Beteiligte - Vertiefung Teil 1 - Kurzpause - 5 min (ca Uhr) - Vertiefung Teil 2 - Pause - 15 min (ca Uhr) - Tipps und Tricks / Fallbeispiele / Beispiele aus den Kirchgemeinden - Fragen / Anregungen -Imbiss 5 Schwerpunkte / Inhalt (1) - Das Vorsorgekonzept der Schweiz - AHV/IV (1. Säule) - Berufliche Vorsorge BVG (2. Säule) - Gesetzliche Leistungen - Ihre Vorsorgelösung - Lohnfortzahlung bei Krankheit - Lohnfortzahlung bei Unfall - Individuelle Vorsorge (3. Säule) 6 3

4 Schwerpunkte / Inhalt (2) - Abschluss einer Versicherungspolice - Allgemeines zur Versicherungspolice - Trilogie der Versicherung: Personen-, Sach-, Vermögensversicherung - Submission / Vergaben - Broker: Beziehungen zu Kunden und Versicherern 7 Unterlagen zum Download Angebote / Hilfsmittel Publikationen Kursunterlagen KU

5 Schwerpunkte (Teil 1) Bruno Schenker eidg. dipl. Versicherungsfachmann und Risikomanager 9 5

6 Vorsorgekonzept Schweiz Aufbau des schweizerischen Vorsorgesystems 1. Säule Staatliche Vorsorge 2. Säule Berufliche Vorsorge 3. Säule Private Vorsorge Was ist versichert? AHV IV Ergänzungsleistungen ALV Erwerbsersatzordnung Obligatorische Vorsorge Überobligatorische Vorsorge UVG (+ UVG-Ergänzung*) (Krankentaggeld*) Gebundene Vorsorge Freie Vorsorge Ziele? Existenzsicherung Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung Individuelle Ergänzung zur Schliessung von Vorsorgelücken Verantwortlich? Staat Arbeitgeber Eigenverantwortung Finanzierung? Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50% Arbeitgeber (mind. 50%) und Arbeitnehmer gemeinsam 100% selbst finanziert * Freiwillige Versicherungen des Arbeitgebers, wenn nicht vom GAV verlangt AHV/IV (1. Säule) Existenzsicherung 80% 70% % des AHV-Jahreslohnes 60% 50% 40% 30% 20% 1. Säule (AHV/IV) Existenzsicherung = 33,3% Max. CHF 2'350 im Monat 10% 0% CHF 28'200 CHF 59'925 CHF 84'600 CHF CHF

7 Berufliche Vorsorge BVG (2. Säule) Wie bildet sich das Kapital nach BVG? Mann/Frau, konstantes Einkommen CHF 84'600 (1,7 %) CHF 400'000 CHF CHF 300'000 CHF 245'612 CHF 200'000 CHF 121'088 CHF 100'000 CHF 45'735 0 Alter Sparbeiträge 7% 10% 15% 18% Berufliche Vorsorge BVG (2. Säule) Wie wird die jährliche Rente nach BVG berechnet? CHF 400'000 Achtung Dieser Umwandlungssatz gilt nur für das obligatorische Altersguthaben. 7% 10% 15% 18% CHF 27'200 Jährliche Sparbeiträge in Prozent des versicherten Jahreslohnes (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) Summe der Einzahlungen inkl. Zinseszins Jährliche Rentenzahlungen (100 % steuerbar) 7

8 Berufliche Vorsorge BVG (2. Säule) Versicherter Jahreslohn max. versicherbarer Jahreslohn (10 x max. BVG-Jahreslohn) 842'400 max. versicherbarer UVG-Jahreslohn 126'000 bis AHV- Lohn max. BVG-Jahreslohn 84' '430 min. BVG-Jahreslohn 28'200 59'925 Koordinationsabzug in CHF 24'675 3'525 24'675 24'675 24'675 24'675 Eintrittsschwelle = CHF 21'150 gem. Gesetz Ihre Vorsorge Berufliche Vorsorge BVG (2. Säule) Einkauf und Vorbezug Vorbezug Erst nach Rückzahlung eines Wohneigentumsförderungsvorbezuges ist ein Einkauf möglich Einkauf Für die Berechnung des möglichen Einkaufs sind die reglementarischen Leistungen massgebend Wartefrist 3 Jahre lang dürfen die aus dem Einkauf resultierenden Leistungen nicht in Kapitalform aus der Vorsorge "zurückgezogen" werden 8

9 Berufliche Vorsorge BVG (2. Säule) Kapitalvorbezug bei Auswanderung und Selbständigkeit Sie können das Kapital aus der beruflichen Vorsorge in den folgenden Fällen vorzeitig beziehen: Sie verlassen endgültig die Schweiz / EU Sie machen sich selbstständig und sind damit nicht mehr der beruflichen Vorsorge unterstellt Ihre Austrittsleistung ist kleiner als die jährliche Beitragszahlung Achtung: Falls Sie verheiratet sind, dann ist die Unterschrift Ihres Ehegatten notwendig. Lohnfortzahlung bei Krankheit 9

10 Lohnfortzahlung bei Krankheit Durch wen? Wann? Wieviel? Leistungen 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% Lohnfortzahlung des Arbeitgebers Krankentaggeld BVG - Invalidenrente IV-Rente 0% 30 Tage 365 Tage 730 Tage Wartefrist Lohnfortzahlung bei Unfall 10

11 Lohnfortzahlung bei Unfall Leistungen aus UVG und UVG-Ergänzungsversicherung Taggeld Leistungen UVG UVG Ergänzungen 80% ab 3. Tag bis CHF 126'000.- Ergänzung auf max. 100% des versicherten Lohns, max. CHF 250'000.- / Jahr Pflegeleistungen / Kostenvergütung Heilbehandlung (Spital Allgemeine Abteilung ), Hilfsmittel, Sachschäden, Reise-, Transport- und Rettungskosten, Leichentransport- und Bestattungskosten Ergänzung bei Spitalbehandlung: 1. oder 2. Klasse Invalidität Spitaltaggeld - 20% des Tageslohnes oder max. CHF Integritätsentschädigung bis 80% des versicherten Lohnes (max. 90% zusammen mit IV-Rente) - gemäss Skala der Integritätsschäden in % von CHF Hilflosenentschädigung Pro Monat maximal das 6-fache des Höchstbetrages des versicherten Tagesverdienstes - Todesfall Witwen- /Witwerrente: 40% Halb- /Vollwaisenrente:15%/ 25% Geschiedene Ehegatten: max. 20% max. 70% Kapital Leistungskürzung- und verweigerung Grobfahrlässigkeit, aussergewöhnliche Gefahren, Wagnisse, Vergehen Übernahme der Leistungskürzung gemäss UVG bei Grobfahrlässigkeit und Wagnis Lohnfortzahlung bei Unfall Durch wen? Wann? Wieviel? Leistungen 100% 100% = CHF % 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% UVG-Taggeld 80% des vers. Lohnes (max. CHF ) UVG-Komplementärrente Differenz zwischen 90% des versicherten Lohnes und der Rente der IV, im Maximum 80% IV-Renten Basis: durchschnittliches Einkommen 2 Tage 365 Tage Wartefrist 11

12 Lohnfortzahlung bei Unfall Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Abredeversicherung Wöchentliche Arbeitszeit beim selben Arbeitgeber: Deckung für Berufsunfälle Deckung für Nichtberufsunfälle Möglichkeit einer Abredeversicherung (= Verlängerung der Nichtberufsunfallversicherung) 8 Stunden und mehr Ja Ja Ja - bis 6 Monate weniger als 8 Stunden Ja Nein Nein Spezialregelung für Lehrkräfte (Vorbereitungszeit zählt zur Arbeitszeit) Ja Ja sofern die wöchentliche Arbeitszeit 8 Stunden und mehr beträgt Ja bis 6 Monate Individuelle Vorsorge (3. Säule) Sicherung des gewohnten Lebensstandards Vorsorge bei Erwerbsunfähigkeit Vorsorge für die Hinterbliebenen Vorsorge für das Alter Risiko: reduziertes Einkommen Mit der 3. Säule können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard sichern! 12

13 Individuelle Vorsorge (3. Säule) Sicherung des gewohnten Lebensstandards 80% 70% ca 60% % des AHV- Jahreslohnes 60% 50% 40% 30% 20% 10% 1. Säule (AHV/IV) Existenzsicherung 33% 2. Säule (BVG) ca. 27% 0% 28'200 59'925 84' ' '000 Individuelle Vorsorge (3. Säule) Einkommenslücke bei Frühpensionierung Einkommenslücke bei Frühpensionierung eines Mannes im Alter 60, der die BVG-Rente vorbezieht. 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% Jahreseinkommen in % BVG-Einkommenslücke (tieferer Umwandlungssatz) BVG-Rente 30% 20% 10% 0% AHV Einkommens- Lücke AHV-Rente bis Alter 60 evtl

14 Schwerpunkte (Teil 2) Eugen Huber Rechtsanwalt und Versicherungsbroker 27 Abschluss einer Versicherungspolice Antrag / Annahme Anzeigepflicht Folgen der verletzten Anzeigepflicht Nichteintritt der Folgen der verletzten Anzeigepflicht Deckungszusage 14

15 Allgemeines zur Versicherungspolice Prämienfälligkeit- / zahlung (Verzugsfolgen) Risikoerhöhung Obliegenheiten Pflichten im Schadenfall Kündigung Trilogie der Versicherungen Versicherter Gegenstand Personenversicherung Sachversicherung Vermögensversicherung 15

16 Vermögensversicherungen Betriebshaftpflichtversicherung Organhaftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung Kautionsversicherung Betriebsunterbrechungsversicherung Allgemeines Bedeutung der Haftung: Haften heisst Einstehen müssen für einen Schaden, den man einem Dritten zugefügt hat. Problematik Deckung Haftung: Deckung regelt Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, Haftung dasjenige zwischen Versicherungsnehmer und Geschädigten. Aufgaben des Haftpflichtversicherers: Vertretung / Übernahme gerechtfertigter Schadenersatzansprüche / Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche. 16

17 Betriebshaftpflichtversicherung Versicherte Personen: Arbeitnehmer / unselbständige Hilfspersonen Behördenmitglieder / Kirchgemeinderäte / Kommissionsmitglieder / Funktionäre Grunddeckungen: Personenschäden Sachschäden Zusatzdeckungen: Schäden aus kirchlichem Unterricht Schäden aus Organisation /Durchführung von Bazaren, Sammlungen, Lagern etc. Schäden aus Tätigkeiten als Bauherr Schäden aus Eigentum von Finanzvermögen Schäden aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben Schäden aus der Tätigkeit konfessioneller/weltlicher Vereine Schäden aus Ablauf Tag der offenen Tür Wichtiges: Rahmenvertrag für JUBLA-Lager existiert Deckungsausschluss für Schäden aus Vertragserfüllung Deckungsausschluss für reine Vermögensschäden 17

18 Organhaftpflichtversicherung Versicherte Personen: Kirchgemeinderäte Kommissionsmitglieder Funktionäre Geschäftsleitung Grunddeckungen: Schadenersatzansprüche aus Vermögensschäden Übernahme von Verteidigungs- und Untersuchungskosten Rechtsschutzversicherung Versicherte Personen: Kirchgemeinde sowie deren Mitarbeitenden Grunddeckung: Betriebs-Rechtsschutz Zusatzdeckungen: Vertrags-Rechtsschutz Inkasso-Rechtsschutz Immobilien-Rechtsschutz Motorfahrzeug-Rechtsschutz 18

19 Vermögensschadenversicherung Versicherte Personen: Alle Mitarbeitenden Deckung: Vermögensschäden aus strafbaren Handlungen von Mitarbeitenden Betriebsunterbrechungsversicherung Deckungen: Ertragsausfall Mehrkosten Haftzeit: Schaden ist im Gegensatz zur Sachversicherung dynamisch Gedeckt ist nur der während einer Zeitperiode entstandene Unterbrechungsschaden Diese Zeitperiode variiert zwischen 12 und 60 Monaten Wichtiges: Kirchgemeinde benötigt nur Mehrkostendeckung, Ertragsausfall nicht möglich Mietausfalldeckung bei vermieteten Liegenschaften ist wichtig Prämienberechnungsgrundlage ist meist die Anzahl der Konfessionsmitglieder 19

20 Schadenbeispiele zu Vermögensversicherung Betriebshaftpflicht: Vereister Weg zum Kircheneingang Vertrauensschaden: Veruntreuung von Geldern Bauherrenhaftpflicht: Baugerüst stürzt auf Nachbargrundstück Organhaftpflicht: Mangelhafte Buchführung Betriebsunterbrechung: Kirchenbrand Rechtsschutz: Mieterstreitigkeit Öffentliche Beschaffung (Submission) Verweis auf das Führungshandbuch: S 1.1-S.1.4 Entscheid des Kantonsgerichts vom : Kirchgemeinden unterstehen dem Submissionsrecht Verfahrensart / Wahl des Verfahrens: Freihändige Vergabe Lieferungen unter CHF Dienstleistungen unter CHF Baunebengewerbe unter CHF Bauhauptgewerbe unter CHF

21 Öffentliche Beschaffung (Submission) Verfahrensart / Wahl des Verfahrens: Einladungsverfahren: Lieferungen unter CHF Dienstleistungen unter CHF Baunebengewerbe unter CHF Bauhauptgewerbe unter CHF Offenes / selektives Verfahren: Lieferungen ab CHF Dienstleistungen ab CHF Baunebengewerbe ab CHF Bauhauptgewerbe ab CHF Modelle zur Überprüfung von Versicherungen B C D H A B C A E /../../../../. Kunde? Gemeinde xxxxxxx xx xxxxxxx vis. 21

22 22

23 «Tipps & Tricks» Spezielle Risiken, Lösungsansätze und Schadenbeispiele von und für Kirchgemeinden Bruno Schenker eidg. dipl. Versicherungsfachmann / Risikomanager 46 23

24 Schwerpunkte je Branche Risiken Versicherbarkeit, Massnahmen & Empfehlungen aktuelle Schadenbeispiele 47 Personal-Versicherungen - UVG-Lohngrenze per : CHF 148' NBU bei Lehrpersonen bereits nach 4 h pro Woche - Informationspflicht Personalverantwortliche - Merkblatt für austretende MA, Prämienbefreiung - Fristgerechte Anmeldung (Unfall / Krankheit) - Geringfügiger Lohn (gewählte Behörden) - Ehren- und nebenamtliche Mitarbeiter, Besucher 48 24

25 Gebäude-, Sach-, Kunst & Mietertag - Wo versteckt Ihr Sakristan den Tresorschlüssel? - Sind Ihre Kirchen tagsüber geöffnet? Besucher? - Vandalismus, böswillige Beschädigung - Sind vergammelte Zelte aus dem Lager versichert? - Besichtigung erfolgt? Wert der Kunstschätze? - Schlüsselkonzept vorhanden? Mietertrag? - Schadenbeispiele Büron, Meggen, Vitznau 49 Haftpflicht, RS, Veruntreuung - Sind Ihre Liegenschaften vom Finanzvermögen in Ihrer Haftpflichtpolice mitversichert? - Bauherrenhaftpflicht (Kausalhaftung) inkl.? - SVG Art. 76 Nationaler Garantiefonds - Wie helfen Sie Ihren ehrenamtlichen Lagerbegleiter, Präses usw. bei Anklage? - Veruntreuung & Betrug bei uns nicht möglich? 50 25

26 Speziallösungen - Rahmenverträge für Jungwacht und Blauring - Checkliste Versicherungen, Jahresgespräche? - Hoteltresor mit Zahlenkombination in Sakristei - Sicherung durch Kleinst-Alarmauslöser - Schatzungen durch Zivilschutz (Abteilung Kunst) - Dienstfahrtenkasko (Achtung Begehrlichkeit und Missbrauch) 51 Ihre Fragen Ihre Anregungen Moderation: Annegreth Bienz-Geissler Synodalrätin 52 26

27 Abschluss / Einladung Apéro Edi Wigger Synodalverwalter 53 Anhänge Checkliste Versicherungen Austritt Mitarbeitende Bestätigung/Merkblatt Merkblatt Jungwacht/Blauring Diverse Merkblätter 54 27

28 Vertiefungskurs «Versicherungen für Kirchgemeinden» Donnerstag, 22. Oktober 2015 Anhang Ergänzende Unterlagen: - Checkliste Versicherungen (Führungshandbuch: V 1.1. V 1.2) - Austritt Mitarbeitende Bestätigung/Merkblatt (Führungshandbuch: A 12.1 A 12.2) - Merkblatt Jungwacht/Blauring - Diverse Merkblätter

29 Handbuch V 1.1 Checkliste Versicherungen Kirchgemeinde:... Empfehlung: mindestens alle 5 Jahre unabhängigen Versicherungsspezialisten für die öffentliche Hand beiziehen (Versicherungsbroker) Deckungsart Gesellschaft Versichert ja nein Versicherungssumme/Objekte/ Versicherungsleistung/Selbstbehalt Ablauf Jahresprämie Personenversicherungen Betriebsunfall Nichtbetriebsunfall Ergänzungsversicherung zum UVG Versicherungsschutz für nicht dem UVG unterstellte Personen Krankentaggeld Pensionskasse Röm.-kath. Pensionskasse obligatorisch Sachversicherungen Sachversicherung für Gebäude: Feuer Elementarschäden Wasser Glas Diebstahl Gebäudehaftpflicht gemäss Reglement weitere: Inventar Wertgegenstände Mobiliar/Fahrhabe EDV Motorfahrzeuge Vandalismus Böswillige Beschädigung evtl. weitere Gefahren Betriebshaftpflicht Personenschäden Sachschäden Vermögensschaden Kaution

30 Handbuch V 1.2 Deckungsart Gesellschaft Versichert Ja nein Versicherungssumme/Objekte/ Versicherungsleistung/Selbstbehalt Ablauf Jahresprämie Vertrauensschaden Rechtsschutz Organhaftpflicht für Stiftungsräte Gebäudeversicherung (GVL) Gebäude 1 obligatorisch Gebäude 2 obligatorisch usw. Bauten und Renovationen Bauversicherung (GVL) obligatorisch Bauwesenversicherung Bauherrenhaftpflicht Bemerkungen Die Gebäudeversicherung ist obligatorisch und wird über die Gebäudeversicherung (GVL) abgeschlossen (Feuer, Elementarschaden). Die Gebäudehaftpflichtversicherung deckt Schäden, welche durch Ereignisse ausgelöst werden, die ihren Ausgangspunkt am Gebäude haben. Mobiliar-/Fahrhabeversicherung: Versicherung gegen Feuer-, Elementar-, Einbruch-, Diebstahl, Wasser- und Glas-Schäden. Zu beachten sind hier die Abgrenzungen zwischen der GVL, welche Werte mit dem Gebäude oder mit dem Mobiliar/Fahrhabe zu versichern sind.

31 Handbuch A 12.1 Austrittsbestätigung Zurück an Kirchmeieramt bis:... Name/Vorname... Personalnummer... Abteilung... Austritt per... Austrittsgrund... Ferien (... wird durch den Vorgesetzten ergänzt) Feriensaldo Vorjahr... Tage Ferienguthaben aktuelles Jahr bis Austritt... Tage Kürzung per Austrittsmonat... Tage Ferienbezug aktuelles Jahr... /... Tage Voraussichtl. Restbezug bis Austritt... /... Tage Schlusssaldo... Tage Gleitzeit (... wird durch den Vorgesetzten ergänzt) Gleitzeitsaldo per... Stunden Kompensation... /... Stunden Saldo... /... Stunden Schlusssaldo (Saldo Gleitzeit: 8.4 Stunden bei 42-Stunden-Woche)... Tage Letzter Arbeitstag gemäss dieser Berechnung: Eine Auszahlung allfälliger Ferien- oder Gleitzeitansprüche kann nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Datum/Unterschrift des Vorgesetzten:...

32 Handbuch A 12.2 Pensionskasse Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen muss Ihre Freizügigkeitsleistung an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers überwiesen werden. Wenn Sie in keinem neuen Vertragsverhältnis stehen, werden wir Ihre Freizügigkeitsleistung auf ein Sperrkonto überweisen. Unfallversicherung/Krankentaggeldversicherung Schlüssel Referenzen Beachten Sie, dass Sie bei Arbeitsunterbruch ab dem 31. Tag nicht mehr gegen Unfall versichert sind. Demzufolge sollten Sie Ihre Krankenkasse kontaktieren, um die Unfalldeckung miteinzuschliessen. Für einen begrenzten Arbeitsunterbruch können wir Ihnen eine Abredeversicherung anbieten. Sie haben zudem die Möglichkeit, die Krankentaggeldversicherung weiterzuführen. Schlüssel sind gegen Quittungen zurückzugeben; ein allenfalls geleistetes Depot (bei Eintritt) wird zurückerstattet. Gemäss Datenschutzgesetz ist uns ohne Ihre Einwilligung nicht erlaubt, Referenzauskünfte zu erteilen. Bitte kreuzen Sie an, ob wir Referenzauskünfte an allfällig zukünftige Arbeitgeber erteilen dürfen. Referenzen dürfen erteilt werden Referenzen dürfen nicht erteilt werden Hiermit bestätige ich die Richtigkeit respektive die Kenntnisnahme der oben stehenden Informationen: Datum/Unterschrift des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin:...

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