Aufenthaltserlaubnis für deutsche Staatsangehörige in der Türkei
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- Minna Gärtner
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1 Aufenthaltsrecht Aufenthaltserlaubnis für deutsche Staatsangehörige in der Türkei Das am 11. April 2014 in Kraft getretene Gesetz über die Ausländer und den internationalen Schutz enthält die wesentlichen Bestimmungen zum Aufenthalt von Ausländern in der Türkei. Die deutsche Fassung des Gesetzes finden Sie rechts unter Weiterführende Seiten unter dem Link Antragsverfahren Seit dem 18. Mai 2015 sind die Aufgaben der Ausländerbehörden auf die lokalen Direktionen der Generaldirektion der Migrationsverwaltung in den 81 Provinzen übergegangen. Die Adressen der Direktionen sind rechts unter Weiterführende Seiten über den Link aufrufbar. Durch das behördeninterne Göç-Net können Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen online eingeleitet werden. Auf der Homepage der Behörde ( siehe rechts unter Weiterführende Seiten, finden Sie eine Verlinkung zum Onlineportal e-ikamet bzw. e-aufenthalt in mehreren Sprachen. Hier können sowohl Erst- als auch Verlängerungsanträge gestellt werden. Erstantrag 1.) Antragsformular ausfüllen 2.) Termin für den persönlichen Besuch bei einer lokalen Direktion festlegen 3.) Bereitstellung der erforderlichen Dokumente bis zum Termin Verlängerungsantrag 1.) Antragsformular ausfüllen 2.) Entrichtung der Gebühren 3.) Bereitstellung und Zusendung aller erforderlichen Dokumente an die örtliche Direktion per Post Nach dem Einreichen oder dem Versand der Dokumente und der darauffolgenden Bearbeitung wird bei positiver Entscheidung die Aufenthaltskarte via PTT (türk. Post) an Ihre Adresse versendet. Die Bearbeitungszeit soll maximal 90 Tage dauern. Falls Dokumente fehlen sollten, haben Sie die Möglichkeit diese innerhalb von 30 Tagen nachzureichen. Wichtige Anmerkungen Beim Erstantrag muss der Antragsteller persönlich bei der Direktion erscheinen. Alle Termine, die bereits festgelegt sind und nach dem 18.Mai 2015 liegen, müssen online aktualisiert werden. Der elektronische Ausdruck über den vereinbarten Termin legalisiert Ihren Aufenthalt in der Türkei bis zu diesem Termin. Jedoch haben Sie nicht das Recht, nach abgelaufenem Visum aus- und einzureisen. Erst nach Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen wird ein Dokument erstellt, das die Aus- und Einreise für maximal 15 Tage genehmigt. Bei einer Verlängerung müssen die Antragsunterlagen per Post versendet werden. Die Gebühren setzen sich aus den Kosten für die Aufenthaltskarte in Höhe von 55 TL (2015) und für den Antrag, der je nach der Art der Aufenthaltserlaubnis und der Nationalität variiert, zusammen. Diese können bei den lokalen Finanzbehörden oder bei bestimmten Banken, die vom Finanzministerium dazu genehmigt sind, entrichtet werden.
2 Die Auslandsvertretungen möchten Sie über die Grundzüge des neuen Rechts informieren: Deutsche Staatsangehörige können sich in der Türkei bis zu 90 Tagen weiterhin ohne eine Anmeldung oder Genehmigung aufhalten. Ist ein Aufenthalt in der Türkei von mehr als 90 Tagen geplant, sind sie verpflichtet, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 60 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Die Aufenthaltserlaubnis wird ungültig, falls sie nicht innerhalb von 6 Monaten genutzt wird. Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen absehbar, so sollte vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen der Türkei in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Verfügt der deutsche Staatsangehörige über eine Arbeitserlaubnis, so muss keine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. a.) Arten der Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltserlaubnisse werden zu den nachfolgend aufgelisteten Aufenthaltszwecken erteilt: aa.) Eine Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis (= Kisa Dönem İkamet İzni) kann u.a. Wissenschaftlern, Eigentümern von Immobilien in der Türkei, Geschäftsleuten, Touristen (Aufzählung nicht abschließend) für eine Dauer von maximal einem Jahr erteilt werden. Hält sich der Inhaber einer Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis innerhalb des Jahres mehr als 120 Tage außerhalb der Türkei auf, ist eine erneute Erteilung bzw. Verlängerung der Kurzzeit- Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen. bb.) Eine Familien-Aufenthaltserlaubnis (= Aile İkamet İzni) kann ausländischen Ehepartnern und ausländischen Kindern eines türkischen Staatsangehörigen oder eines Ausländers, der im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, für jeweils maximal zwei Jahre erteilt werden, wenn u.a. der Lebensunterhalt gesichert ist und ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht. Die Gültigkeitsdauer der Familien-Aufenthaltserlaubnis kann zeitlich nicht über die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis des Ehepartners hinausgehen. Sobald der Inhaber einer Familien-Aufenthaltserlaubnis sich im zurückliegenden Kalenderjahr mehr als 180 Tage außerhalb der Türkei aufhält, ist eine erneute Erteilung bzw. Verlängerung ausgeschlossen. Im Falle einer Scheidung kann der ausländische Ehepartner eines türkischen Staatsangehörigen eine Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn er seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Familien-Aufenthaltserlaubnis war. Bei Auflösung der Ehe durch Tod kann der ausländische Ehepartner eine Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis erhalten, ohne dass eine Mindestdauer der bisherigen Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist. cc.) Eine Studien-Aufenthaltserlaubnis (= Ögrenci İkamet İzni) kann Ausländern, die an einer Hochschule in der Türkei studieren wollen, erteilt werden. Die Studien-Aufenthaltserlaubnis wird für ein Jahr erteilt und kann bis zur Beendigung des Studiums jeweils um ein Jahr verlängert werden. dd.) Mit Zustimmung des Innenministeriums kann eine Langzeit-Aufenthaltserlaubnis (= Uzun Dönem İkamet İzni) Ausländern, die sich ununterbrochen mindestens 8 Jahre legal in der Türkei aufgehalten haben und deren Lebensunterhalt gesichert ist, erteilt werden. Die Langzeit-Aufenthaltserlaubnis wird aufgehoben, wenn sich deren Inhaber länger als ein Jahr im Ausland aufhält, es sei denn, Gründe wie Gesundheit, Bildung, Militärdienst erfordern dies. Nach den Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen kann sich die Anwendung des neuen Gesetzes uneinheitlich gestalten (beispielsweise Höhe der Gebühren, Nachweis einer türkischen Krankenversicherung).
3 b.) Ausländeridentitätsnummer Ausländer, die eine mindestens 6-monatige Aufenthaltsgenehmigung für die Türkei besitzen, werden in das Ausländerregister eingetragen und erhalten eine Ausländeridentitätsnummer (= Yabancı Kimlik Numarası). Diese Identitätsnummer benötigen Sie, wenn Sie Dienstleistungen von Behörden oder privaten Institutionen in Anspruch nehmen wollen. Sie können Ihre Ausländeridentitätsnummer auf der Homepage der Generaldirektion für Staatsangehörigkeits und Personenstandsangelegenheiten (= Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü, vgl. Link rechts) herausfinden. Falls Sie Ihre Ausländeridentitätsnummer dort nicht finden, beantragen Sie sie bitte bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Sicherheitsdirektion/Ausländerbehörde (= Emniyet Müdürlüğü, Yabancılar Şubesi). Deutsche, die im Besitz einer Mavi-Kart sind, werden bereits in einem speziell hierfür vorgesehenen Register geführt, so dass diese Personen keiner weiteren Ausländeridentitätsnummer bedürfen. Wichtig: Wenn Sie z.b. in einem Krankenhaus behandelt werden möchten, muss vorab die Ausländeridentitätsnummer aktiviert werden. Dafür sind die örtlichen Behörden der SGK (= İl Sağlık Müdürlüğü - Provinzgesundheitsdirektion) zuständig (s.u. Hinweise zur Krankenversicherung). Gebühren a.) Aufenthaltstitel Mit Wirkung zum betragen die Gebühren für eine Aufenthaltserlaubnis: Im ersten Monat des Aufenthalts 1,00 US $ /Tag, höchstens 25,00 US $. Für jeden weiteren Monat 5,00 US $. Eine Verlängerung kostet genauso viel wie die Neuausstellung. Für die Ausstellung eines Heftes ist einmalig eine Gebühr i.h.v. 206 TL zu entrichten. Ist die Einreise ohne gültiges Visum zum Daueraufenthalt erfolgt, wird eine weitere einmalige Gebühr von 320,70 TL erhoben. Für Kinder unter 18 Jahren wird für den ersten Monat eine Gebühr von höchstens 12,50 US $ und für jeden weiteren Monat 2,50 US $ fällig. Für die Ausstellung eines Heftes und die Einreise ohne gültiges Visum gelten keine Ermäßigungen für Minderjährige. Die Gebühren werden jedes Jahr neu angepasst und können bei der Ausländerpolizei erfragt werden. Für deutsche Ehepartner und Kinder von türkischen Staatsangehörigen, die in der Türkei leben, besteht laut eine Mitteilung des türkischen Außenministeriums an die Botschaft Ankara vom März 2015 Gebührenbefreiung. Allerdings muss dieser Personenkreis für das Heft das die Aufenthaltserlaubnis enthält eine Gebühr entrichten. 5.) Gesetzliche Krankenversicherung im Ausland Sie wollen erfahren, ob Ihre gesetzliche Krankenversicherung Sie auch im Ausland schützt? Bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland erfahren Sie mehr. Beachten Sie jedoch bitte, dass Leistungen aus dem Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei nur in staatlichen Krankenhäusern erbracht werden und Privatkrankenhäuser und Ärzte nur gegen Rechnung behandeln. Wir empfehlen daher dringend, sich bei Türkeiaufenthalten gegen Krankheit ausreichend - gegebenenfalls auch privat - zu versichern. Den Link zur Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland und zur türkischen Sozialversicherung (deutsch) finden Sie rechts.
4 6.) Türkische gesetzliche Krankenversicherung Am ist in der Türkei das Gesetz über die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Kraft getreten. Auch Ausländer, die sich nicht nur vorübergehend in der Türkei aufhalten, können bzw. müssen in bestimmten Fällen der türkischen gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Einzelheiten erfahren Sie außerdem auf der Webseite der türkischen Sozialversicherungsanstalt (deutsch) siehe rechts. 7.) Rentenangelegenheiten Sie möchten wissen, ob und wie Sie Ihre gesetzliche Rente auch in der Türkei beziehen können oder wie sich in der Türkei zurückgelegte Versicherungszeiten auf Ihr deutsches Rentenkonto auswirken? Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern in Bayreuth fungiert als Verbindungsstelle zur Türkei und hält auf ihren Seiten weitergehende Informationen für Sie bereit. 8.) Kraftfahrzeugzulassung Sie haben einen PKW mitgebracht und möchten diesen für längere Zeit hier fahren? Grundsätzlich sind die Einfuhrabgaben für Kraftfahrzeuge sehr hoch; für bestimmte Gruppen gibt es dennoch die Möglichkeit, ein Fahrzeug befristet in die Türkei einzuführen. Das Fahrzeug darf dann jedoch weder frei verkauft noch von anderen Personen außer dem/den Halter(n) geführt werden. Mehr Informationen erhalten Sie vom türkischen Touring-Club (Website siehe rechts). Alle Angaben in diesem Text beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Auslandsvertretungen in der Türkei zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr Erreichbarkeit der Konsularabteilungen in der Türkei. Botschaft Ankara Mo - Fr 08:30-12:00 Mo - Do 15:00-16: Generalkonsulat Istanbul Generalkonsulat Izmir Rechts- und Konsularabteilung Schalterstunden
5 Montag bis Freitag von 08:30 bis 11:30 oder Vorsprache nach Terminvereinbarung Tel: +90 (0) Fax: +90 (0) Passstelle Schalterstunden Montag bis Freitag 08:30 bis 11:30 mit Termin Montag bis Freitag 11:30 bis 12:00 Passabholer ohne Termin Passstelle Telefonauskunft Mo, Mi, Do von 16:00 bis 17:00 Tel: +90 (0) Konsulat Antalya Mo - Fr 09:00-12:00 Do 14:00-16:30
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