Freistaat Thüringen. Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung. Mitteilungsheft Nr. 25 (2008) Inhalt. Karsten Hoffmann

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1 Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung Mitteilungsheft Nr. 25 (2008) Inhalt Karsten Hoffmann Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) Seite 4 Franz-Josef Gros Die Geodätischen Grundnetzpunkte Seite 6 Michael Schiebold Konzeption eines virtuellen Stadtmodells Seite 12 TKVV Freistaat Thüringen

2 Inhaltsverzeichnis Fachartikel Karsten Hoffmann Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Seite 4 Franz-Josef Gros Die Geodätischen Grundnetzpunkte Seite 6 Michael Schiebold Konzeption eines virtuellen Stadtmodells Seite 12 Rückblicke & Ausblicke Seite 17 Nachgefragt Seite 33 Forum Seite 36 Rezensionen Seite 38 Durchgeblättert Seite 40 Personalien Seite 43 Gefunden & Erfunden Seite 46 Impressum Herausgeber: Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien (TMBLM) Abt. Staatlicher Hochbau, Kataster- und Vermessungswesen Druck: Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Erfurt Schriftleitung: Werner Bartels, Ulrich Püß, Uwe Köhler Redaktion: Christine Gallander, Anke Timmermann, Wolfgang Conrad Für den Inhalt namentlich gekennzeichneter Beiträge übernimmt die Redaktion keine Verantwortung. Das Mitteilungsheft ist für die Bediensteten der TKVV bestimmt. Redaktionsschluss: Mai 2008 Seite TKVV-Mitteilungsheft 25 (2008)

3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, seit Februar dieses Jahres bin ich zuständig für das Kataster- und Vermessungswesen, einen Bereich, den ich bereits in meiner Funktion als Zentralabteilungsleiter, dort aber mehr aus personalstruktureller Sicht, kennen gelernt habe. Nun aber bin ich auch für die fachlich-konzeptionelle Arbeit der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung verantwortlich, und je intensiver ich mich mit den einzelnen Fachgebieten auseinandersetze, um so deutlicher spüre ich, welch ungeheueren Wandel das Kataster- und Vermessungswesen in den letzten Jahren durchlaufen hat. Einen Wandel, der den technischen Fortschritt in jedes Dienstzimmer gebracht hat, der aber jeden einzelnen Mitarbeiter auch vor große Herausforderungen gestellt hat, die zu erfüllen nicht einfach waren. Davor habe ich Respekt. Viele von Ihnen haben noch die klassische Vermessung mit den rot-weißen Fluchtstäben und dem Theodoliten praktiziert und arbeiten heute mit einem Chip, der die Koordinaten enthält, und der sich in einem gesteuerten Tachymeter befindet. Viele Kartographen unter Ihnen haben noch mit Tusche auf Transparent oder Karton gezeichnet, heute werden die Pläne im Computer gefertigt, deren Anfertigung große Fachkenntnis voraussetzt. Die Vermessung ist einem unaufhaltsamen Wandel unterworfen. Der Geodät wird zum Geoinformatiker, weil die konventionellen Verfahren durch die satellitengestützte Alternative abgelöst werden. Die neuen Möglichkeiten sind vielversprechend, sie verlangen aber auch nach gut ausgebildeten Fachleuten, denn die zur Anwendung kommenden Messgeräte und Programme werden immer komplizierter. Die erzeugten Datenberge müssen von geschulten Mitarbeitern ausgewertet werden, und das in oft sehr kurzer Zeit. Viele von Ihnen müssen sich durch die neu gesetzten Schwerpunkte im Bereich der Geobasisdaten in neue Aufgabenfelder einarbeiten. Ihre Arbeit ist anspruchsvoll, Sie sind ständig gefordert, sich mit Ihrem Fachwissen und Ihren Erfahrungen ergebnisorientiert einzubringen. Diese täglichen Herausforderungen zu meistern kann Sie durchaus mit Stolz erfüllen. Im Fokus der aktuellen Aktivitäten auf dem Gebiet des Geoinformationswesens steht neben der Erstellung und der Aktualisierung der Geobasisdaten der Aufbau der Geodateninfrastrukturen, und zwar grenz- und fachübergreifend in Thüringen, beim Bund und in Europa. Mit der Arbeit an diesen Projekten leisten Sie auch einen maßgeblichen Beitrag zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung im Freistaat Thüringen. Ich freue mich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und bin für konstruktive Anregungen aus Ihren Reihen dankbar. Werner Bartels Leiter der Abteilung Staatlicher Hochbau, Kataster- und Vermessungswesen Seite 3

4 Karsten Hoffmann Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) Thüringer Gesetz zur Zusammenführung der Rechtsgrundlagen und zur Neuausrichtung des Thüringer Vermessungsund Geoinformationswesens In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen von Staat und Gesellschaft an das amtliche Vermessungswesen erheblich verändert. Wir leben in einer Informationsgesellschaft, in der das amtliche Vermessungswesen mit seinen Geobasisinformationen die Grundlage für das öffentliche Geoinformationswesen bildet. Die Begriffe Geoinformation, Datenbank, SAPOS, Geotopographie, Informationsfreiheit, Datenverwertungsrechte usw. gehören bereits seit längerem zum allgemeinen Sprachgebrauch im bundesweiten Vermessungswesen. In den Rechtsgrundlagen der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung wurde dieser Wandel bisher noch nicht vollzogen. Bisher wurden im Jahr 2005 mit dem Thüringer Gesetz zur Neuorganisation des Kataster- und Vermessungswesens lediglich strukturelle Festlegungen getroffen und die Aufgabentrennung zwischen den Kataster- und Vermessungsbehörden und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren geregelt. Mit dem derzeitigen Gesetzesvorhaben werden die begrifflichen Anpassungen und die Zusammenfassung und Neuausrichtung des bisherigen Rechts mit dem Ziel vorgenommen, eine moderne, in die Zukunft gerichtete Rechtsgrundlage des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationswesens zu entwickeln. Die Umsetzung erfolgt in einem Artikelgesetz, da auch geltende Gesetze geändert werden müssen. Im Artikel 1 werden das Thüringer Katastergesetz, das Thüringer Abmarkungsgesetz und das Thüringer Landesvermessungsgesetz zum Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz zusammengefasst. Der Inhalt dieser drei Vermessungsgesetze wurde grundlegend überarbeitet und begrifflich angepasst. Da auch das Thüringer Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse an die heutigen Erfordernisse angepasst werden musste, wurden auch diese überarbeiteten Regelungen in das Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz integriert. In Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure) und in Artikel 3 (Änderung des Thüringer Denkmalschutzgesetzes) werden notwendige Änderungen vorgenommen, die sich aus dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz ergeben. Das zukünftige Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) besteht aus zehn Abschnitten mit 36 Paragraphen: Erster Abschnitt Amtliches Vermessungswesen und Öffentliches Geoinformationswesen Es werden der Auftrag des amtlichen Vermessungswesens und des öffentlichen Geoinformationswesens und die Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens beschrieben. Das öffentliche Geoinformationswesen wird gesetzlich eingebunden und dessen Grundsätze werden definiert. Weiterhin werden Aussagen zu den Datenbanken und zur Wahrnehmung der Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens getroffen. Zweiter Abschnitt Raumbezug Es werden Regelungen zur Einrichtung und zur Realisierung des amtlichen Raumbezugs getroffen und die Zuständigkeit festgelegt. Dritter Abschnitt Geotopographie Die amtliche Geotopographie wird beschrieben, deren Inhalte werden festgelegt und die Zuständigkeit wird geregelt. Weiterhin werden grundsätzliche Regelungen zum Landesluftbildarchiv und zu großräumigen Fernerkundungsvorhaben getroffen. Vierter Abschnitt Liegenschaftskataster Es werden die Belange des Liegenschaftskatasters geregelt. Begriffe wie Liegenschaften, Flurstücksgrenzen, Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellungsvertrag usw. werden definiert und die entsprechenden Verfahren werden festgelegt. Die seit 1991 im Thüringer Katastergesetz begründete Gebäudeeinmessungspflicht wird unverändert weitergeführt. Neu ist, dass sich der Gebäudenachweis nicht mehr auf alle Gebäude erstreckt, sondern nur noch auf die, welche für das amtliche Vermessungswesen bedeutsam sind. Damit wird die maximale Forderung (Nachweis aller Gebäude) auf ein notwendiges Maß beschränkt. Die Grundstückseigentümer werden in ihren Rechten aufgewertet, da sie entscheiden, ob die öffentlich-rechtliche Abmarkung an ihrem Grundstück vorgenommen wird oder ob die Abmarkung unterbleibt. Auch werden sie finanziell entlastet, indem z. B. die Sonderung nach Katasternachweis als geeignete Liegenschaftsvermessungsmethode gesetzlich zugelassen wird. Für die Eigentümer von Anteilen an einem ungetrennten Hofraum wird mit der Regelung, dass diese Anteile zusätzlich durch eine von der obersten Kataster- und Vermessungsbehörde festgelegten Liegenschaftsvermessungsmethode mit geringeren Genauigkeitsanforderungen aufgelöst werden können, das Verfahren erleichtert, grundbuchfähige Grundstücke zu erhalten. Zuständigkeiten, die im Wesentlichen die bisherigen gesetzlichen Regelungen weiterführen, werden festgelegt. Seite 4 TKVV-Mitteilungsheft 25 (2008)

5 Fünfter Abschnitt Benutzung der Datenbanken des amtlichen Vermessungswesens Der Zugang zu den Datenbanken des amtlichen Vermessungswesens, der automatisierte Abruf von Daten und die Verwendung der Datenbanken werden definiert. Mit der Regelung, dass außer bei personenbezogenen Daten, bei denen wie bisher ein berechtigtes Interesse darzulegen ist, jede Person oder Stelle die Datenbanken einsehen sowie Auskünfte und Ausgaben daraus erhalten kann, wurde das Öffentlichkeitsprinzip umgesetzt. Sechster Abschnitt Pflichten und Befugnisse Die Melde- und Auskunftspflichten der Grundstückseigentümer sowie der Behörden und Stellen, die Maßnahmen zur Sicherung der Aktualität des Nachweises von Flurstücken und Gebäuden, das Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen sowie das Einbringen und die Erhaltung von Grenz- und Vermessungsmarken werden geregelt. Siebter Abschnitt Rückführung und Auflösung der Marksteinschutzflächen Die Marksteinschutzflächen gehen mit Inkrafttreten des Gesetzes unentgeltlich auf die Eigentümer der durch die Überlassung der Marksteinschutzflächen verkleinerten Flurstücke über. Achter Abschnitt Unschädlichkeitszeugnisse In das Gesetz wurde das überarbeitete Thüringer Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse aufgenommen und damit dem Verwaltungsrechtsweg zugeordnet. Neben allgemeinen Aussagen zum Unschädlichkeitszeugnis wurden Festlegungen zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses, zum Verfahren und zur Zuständigkeit getroffen. Neunter Abschnitt Kostenregelungen und Ordnungswidrigkeiten Es werden Regelungen zu den Kosten und zur Verfolgung ordnungswidrigen Handelns getroffen. Zehnter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften In den Übergangsvorschriften sind die Maßnahmen bei bereits nach altem Recht begonnenen Verwaltungsverfahren formuliert und in den Verordnungsermächtigungen sind die notwendigen Rechtsverordnungen beschrieben. Das Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz aktualisiert die Thüringer Vermessungsgesetze grundlegend und bringt sie im bundesweiten Vergleich auf den neuesten Stand. Es werden Verwaltungsabläufe vereinfacht, dem Bürger wird mehr Eigenverantwortung gegeben und das Öffentlichkeitsprinzip in der Datenhaltung wird umgesetzt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Seite 5

6 Franz-Josef Gros Die Geodätischen Grundnetzpunkte - grundlegende Bausteine zur Sicherung des Raumbezuges und ein Blick auf die thüringischen Aktivitäten dazu Gewidmet Herrn MDgt a. D. Prof. Dr.-Ing. Gerhard Brüggemann, Wiesbaden, zum 65. Geburtstag Allgemeines und Zielsetzungen In das amtliche deutsche Vermessungswesen hält eine neue Punktart Einzug. Die ersten Aktivitäten gab es im Oktober 2004 in Wismar auf der 115. Tagung des AdV-Plenums. Der Beschluss 115/7 enthielt die Strategie für den einheitlichen Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens in der Bundesrepublik Deutschland. Warum ist das erforderlich geworden? Reicht denn die moderne satellitengestützte Vermessungstechnologie und der darüber hinaus entstandene Satellitenpositionierungsdienst SAPOS der deutschen Landesvermessung neben den bestehenden, in unterschiedlichen Hierarchiestufen eingeteilten Festpunktfeldern für die Lage, Höhe und Schwere nicht weiterhin aus, um die geodätischen Grundlagen für die gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens beschreiben und absichern zu können? Zunächst könnte man mit einem JA, DOCH antworten. Ich begründe das damit, dass sich ja allerorts deutliche Verbesserungen in der praktischen Anwendung und eine hohe Effizienz im eigentlichen Vermessen über die Vermessungstechnologie mit Hilfe des Global Positioning Systems (GPS) ergeben haben. Vor Einführung dieser Technologie hatte man in einem überschaubaren Zeitraum etwa der vergangenen 200 Jahre die Trigonometrischen Punkte zum Lageanschluss von amtlichen und technischen Vermessungen der unterschiedlichsten Art genutzt. In ähnlicher Weise wurde das Höhenfestpunktfeld aufgebaut und über die Zeiten überwacht, gepflegt und erhalten, um den Höhenanschluss zu gewährleisten. Selbst das Schwerefestpunktfeld, welches zu Unrecht ein Schattendasein zu fristen scheint, diente und dient vielfältigen und nicht nur ausschließlich geodätischen Zielsetzungen. Ich möchte hier nur einige erwähnen, wie die Bestimmung des Erdschwerefeldes, also eine überwiegend geophysikalisch geprägte Aufgabenstellung oder die Herleitung des Geoids, die Ermittlung von Geoidundulationen sowie die Ableitung des Quasigeoids, und auch das Ermitteln von Korrekturwerten über die erste und zweite Beschleunigung zum Berücksichtigen beim Präzisionsnivellement im Höhennetz der 1. und 2. Ordnung für das Bestimmen von amtlichen Höhenangaben gehören dazu. In den vergangenen 15 bis 20 Jahren hat sich das Bedürfnis nach raumbezogenen Informationen in unserer immer schnelllebiger werdenden Gesellschaft deutlich und stetig gesteigert. Diese werden in vielfältiger Weise benötigt, um Entscheidungen vorzubereiten und abzusichern. Diese Informationen müssen zum Zweck einer allseitigen Anwendung mit einem eindeutigen Bezug zur Position auf unserem Planeten, der Erde, ausgestattet sein. Um diese Forderung zu erfüllen, ist eine möglichst ganzheitliche Infrastruktur zur praxisgerechten Georeferenzierung nach Lage, Höhe und Schwere und mit einem zeitlichen Bezug aufzubauen und vorzuhalten. Erst durch den einheitlichen Raumbezug wird es möglich, die Informationen und Daten der verschiedenen Fachdisziplinen zusammen zu führen, zu analysieren und darzustellen. Dabei ist der einheitliche Raumbezug bei dem Aufbau einer Geodateninfrastruktur beim Bund und bei den Bundesländern von besonderer Bedeutung. Und auch nur durch eine amtlich sichergestellte Betreuung dieser Infrastruktur ist eine dauerhafte Verlässlichkeit und gesicherte Verfügbarkeit der Geobasisdaten des Raumbezugs, und auch insgesamt, gewährleistet. So wird mit dem Satellitenpositionierungsdienst SAPOS die Bereitstellung des geodätischen Raumbezugs modernisiert und ein nicht mehr wegzudenkender hoher Grad an Wirtschaftlichkeit erreicht. Über die Bundesrepublik Deutschland zieht sich ein Netz von ca. 260 Referenzstationen, von denen der Freistaat Thüringen durch seine Vermessungsverwaltung 16 SAPOS -Referenzstationen in einem ständig überwachten Betrieb eigenverantwortlich führt und mit diesen sich auch innerhalb einer Betreibergemeinschaft befindet, die ihrerseits unter der Bezeichnung»Zentrale Stelle SAPOS «firmiert. Dieses Netz aus Referenzstationen ermöglicht den dreidimensionalen Anschluss nachgeordneter Vermessungen an das europaweit einheitliche Raumbezugssystem ETRS89 (ETRS89 = European Terrestrial Reference System 1989). Mit Hilfe eines angepassten Quasigeoids ist der Übergang von ETRS89-Höhenangaben zu Gebrauchshöhen im System Normalhöhennull (NHN) möglich. Mit dem SAPOS werden die unterschiedlich geprägten Erwartungshaltungen in der Zweckbestimmung des Raumbezugs hinsichtlich Zuverlässigkeit und Genauigkeit zweifelsohne erfüllt. Um dieser Entwicklung des Einsatzes von modernen und zeitgemäßen Technologien Rechnung tragen zu können, sind naturgemäß Änderungen in der Anlage, der Dichte und Pflege der bisherigen, aber auch im besonderen der zukünftigen Festpunktfelder erforderlich. Um unterschiedliche Vorgehensweisen der Bundesländer bei der Ausgestaltung der zukünftigen Festpunktfelder weitestgehend vermeiden zu können, wurde eine Vorgehensweise für den einheitlichen Raumbezug des amtlichen deutschen Vermessungswesens in der Bundes- Seite 6 TKVV-Mitteilungsheft 25 (2008)

7 republik Deutschland erarbeitet und in der AdV über einen Beschluss verabschiedet, welche die Anforderungen an ein modernes, homogenes und für die gesamte Bundesrepublik Deutschland einheitliches Festpunktfeld gemeinsam für die Lage, Höhe und Schwere formulieren. Die Vorgehensweise mündete in einer gemeinsamen Richtlinie, die in der Regel zunächst lediglich eine Empfehlung darstellt. Dieses erarbeitete Dokument trägt den Titel»Richtlinien für den einheitlichen Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens in der Bundesrepublik Deutschland«und weist den Stand vom 26. Januar 2006 aus. Auf 20 Seiten werden grundlegende Aussagen getroffen zum Raumbezug, zu den Höhenfestpunkten, zu den Schwerefestpunkten, zu den Referenzstationspunkten und zu den Geodätischen Grundnetzpunkten. Einige erläuternde und darstellende Anlagen runden die Richtlinie ab. Stellen wir uns den Fragen: Wie wird der Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens realisiert? Was gehört alles dazu? Die Beantwortung erscheint zunächst trivial und ist nicht mit dem Akronym»ETRS89«abgetan. Hinter diesem Kürzel steht die ganze Beschreibung eines Systems, das schon in vielen anderen fachlichen Veröffentlichungsorganen erläutert worden ist. Jedoch ist dieses nicht von der Thematik»Raumbezug«loszulösen. Ohne näher darauf einzugehen soll hier dargestellt werden, dass der Raumbezug des amtlichen deutschen Vermessungswesens realisiert wird durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld und länderspezifisch erforderliche weitere Festpunktfelder. Das bundeseinheitliche Festpunktfeld besteht aus: - Geodätischen Grundnetzpunkten (GGP), - Höhenfestpunkten 1. Ordnung (HFP), - Schwerefestpunkten des Schweregrundnetzes und des Schwerenetzes 1.Ordnung (SFP) und - Referenzstationspunkten (RSP). In der Aufzählung erkennt man bereits, dass der bisher verwendete Begriff der Lagefestpunkte durch den Begriff»Geodätische Grundnetzpunkte«(GGP) ersetzt worden ist. Des Weiteren ist es eine abgeänderte Umschreibung des Begriffs»Festpunktfeld«, denn hiermit wird nicht ein einzelnes angesprochen, sondern es handelt sich hierbei um eine zusammenfassende Umschreibung. Was ist nun unter dieser neuen Punktart zukünftig zu verstehen? Die GGP dienen der physischen Realisierung und Sicherung des dreidimensionalen Raumbezuges und der Verknüpfung von Raum-, Höhen- und Schwerebezugssystem. Bislang waren die einzelnen Bezugssysteme wegen ihrer Eigenschaften einer Trennung unterworfen, die ihre Begründungen in dem jeweils zu Grunde gelegten geometrisch-mathematisch bzw. physikalisch definierten Funktionalmodell fanden. Erstmals nun wendet man im amtlichen deutschen Vermessungswesen eine Vorgehensweise an, bei der alle drei grundlegenden Werte, nämlich Lage, Höhe und Schwere, für einen Netzpunkt bestimmt werden. Für die GGP wurden Eigenschaften formuliert, welche diese weitestgehend erfüllen sollen. Ein GGP soll einen eindeutigen Lage- und Höhenbezug seitens seiner Vermarkung ausweisen; hier spricht man von einer sogenannten 3D-Vermarkung. Der GGP soll mit einer mindestens 2-Punkt-Sicherung ausgestattet sein, wobei die Sicherung auch nach Möglichkeit eine 3D-Vermarkung sein soll. Auf dem GGP soll sich eine satelliten-geodätisch bestimmte Position im Bezug des ETRS89 ermitteln lassen. Dem GGP ist eine mittels Präzisionsnivellement bestimmte physikalische Höhe über NHN zuzuordnen und diesem Punkt soll eine im System des DSGN94 bestimmte Schwerebeschleunigung zugewiesen werden (DSGN94 = Deutsches Schweregrundnetz 1994). Die GGP und die 2-Punkt-Sicherungen werden durch stabile dauerhafte Vermarkungen an besonders ausgewählten Standorten festgelegt. Die Verteilung der GGP soll dabei einen Punktabstand von maximal 30 km nicht überschreiten. Ein optimales Zutreffen aller Eigenschaften für einen Punkt ist aus den unterschiedlichsten Gründen, sei es durch die vorherrschenden geologischen Verhältnisse oder durch den Linienverlauf des Höhennetzes 1. Ordnung sowie unter dem Aspekt eines Punktabstandes, was für eine Punktverteilung und -dichte ein Kriterium darstellt, kaum erfüllbar. In wieweit sich im Besonderen die präfixe Abstandsregelung als praktisch umsetzbar erweist, ist eine kritische Überlegung durchaus wert. Solch eine Festlegung definiert zunächst einmal grundsätzlich die Anzahl der GGP im zuständigen Bearbeitungsgebiet. Die Standortbestimmung für die GGP ist auch an bestimmte Voraussetzungen gebunden, welche durch die geologischen und auch die örtlichen Verhältnisse, z. B. Mindestabstand zu Verkehrswegen und Energieversorgungsleitungen, Nähe zu dem Linienverlauf des Höhennetzes 1. Ordnung und Horizontfreiheit, bestimmt werden. Beeinflusst werden durch die Anzahl der GGP auch die eigenen verfügbaren Ressourcen sowohl in der Gegenwart als auch in einer zukünftigen Sichtweise. Diese Ressourcen werden über die personellen Kapazitäten, der verfügbaren Technik und einem für die eigentliche Punktbestimmung erforderliche Zeit gebildet. Denn es soll sich nicht nur um eine einmalige Beobachtung in zwei unabhängigen Messepochen jedes GGP handeln, sondern die GGP sollen zukünftig in einem bestimmten Turnus mit eigenen Kapazitäten konkret überprüft und überwacht werden. Wenn es sich um Punktbestimmungen handelt, dann sind naturgemäß auch die Sachverhalte von Genauigkeiten angesprochen. So sind die Vorgaben festgelegt, dass im System ETRS89 - die Lage mit ± 5 mm und - die ellipsoidische Höhe mit ± 8 mm nicht überschritten werden sollen. Die NHN-Höhenbestimmung in Form eines Präzisionsnivellement legt die Genauigkeitsanforderungen so fest, dass der zulässige Streckenwiderspruch ZS für den Betrag der Höhenunterschiede aus Hin- und Rückmessung einer Nivellementsstrecke (mit ZS in [mm] und Streckenlänge S in [km]) sich ermittelt über: ZS = 0,5 S ± 2,5 S Die zulässige Abweichung ZH bei durchzuführenden Überschlagsnivellements beträgt für einen korrigierten und reduzierten Höhenunterschied von dem entsprechenden Höhenunterschied des nachgewiesenen Wertes (mit ZH in [mm] und S in [km]): ZH = ± (2,0 + 3 S) Wird die zulässige Abweichung ZH überschritten, sind die Messungen soweit auszudehnen, bis ZH bei mindestens zwei Nivellementsstrecken eingehalten wird. Seite 7

8 Damit ist von vornherein klargestellt, dass für den Höhenanschluss nur Höhenfestpunkte der 1. Ordnung in die Auswahl kommen werden. Damit liegt auch der Schluss nahe, die GGP in die Nähe von Verläufen der Nivellementslinien 1. Ordnung zu platzieren. In bestimmten Ausnahmefällen, aber dieses erfordert eine vorausgehende sorgfältige und anspruchsvolle Überprüfung, lassen sich auch die Höhenfestpunkte 2. Ordnung verwenden. Für die Ermittlung der Schwerebeschleunigung wird eine Standardabweichung von σ m/s2 angestrebt. Ein Blick auf die ausgeführten Arbeiten Abbildung 3 Im Juli 2007 fand die örtliche Vermarkung des ersten thüringischen GGP in Walldorf statt. Damit man sich ein Bild von den durchgeführten örtlichen Arbeiten und dem damit verbundenen Aufwand machen kann, werden die nachfolgenden Abbildungen mit Kommentierungen versehen. Abbildung 4 Abbildung 1 Mit einem kleinen Schaufelbagger (Abb. 1) erfolgte das Ausheben des Loches für die Aufnahme des schweren Granitpfeilers. Das Loch hat die Ausmaße von ca. 1,5 m x 1,5 m in der Fläche und eine Tiefe von ca. 1,5 m. Reiche Ausbeute an»überraschenden Fundstücken«erbrachte das Ausheben des Loches (Abb. 2, Abb. 3), was den örtlichen geologischen Verhältnissen geschuldet ist und den Ausführenden vor Ort zudem ganzen Einsatz abverlangt hat (Abb. 4). In ein solch ausgehobenes Loch ist zunächst ein Betonfundament als Standfläche für den Pfeiler eingebracht worden (Abb. 5, Abb. 6). Auch das Wetter hat nicht jeden Außendiensttag mit dem gebotenen Sonnenschein für die Arbeiten verschönert (Abb. 7, Abb. 8). Abbildung 2 Abbildung 5 Seite 8 TKVV-Mitteilungsheft 25 (2008)

9 Abbildung 6 Abbildung 9 Abbildung 7 Abbildung 10 Abbildung 8 Spannend war das Ausheben des Loches allemal; manch einer von den Anwesenden fragte sich, was sich dort doch so alles vielleicht finden lasse (Abb. 9). Nach dem Herrichten der Standfläche ist der schwere Granitpfeiler, dessen Abmessungen 0,5 m x 0,5 m x 1,0 m betragen und der ein Gewicht von 6 Zentnern besitzt, mittels der Hebevorrichtung des eigenen Lkw in das Loch gehievt und entsprechend mit Wasserwaage und Kompass ausgerichtet worden (Abb. 10, Abb. 11). Abbildung 11 Mit weiterer Betonmasse wurde das Loch um den gesetzten Pfeiler ausgefüllt und verdichtet (Abb. 12). Damit werden eine langfristige Stabilität und ein sicherer Stand gewährleistet. Dabei wurden insgesamt ca. 1,5 m 3 Betonmasse je gesetzten GGP verbraucht. Seite 9

10 geführt worden. Insgesamt betrachtet stellt es eine beachtenswerte und zu würdigende Leistung dar, die nicht zum regulären Arbeitsablauf im vermessungstechnischen Außendienst gehört. Allen Beteiligten und das fängt schon bei der Tätigkeit der Ausplanung an sei für ihr an den Tag gelegtes Engagement und für ihre Leistung Anerkennung gezollt und herzlich gedankt. Ausblick Abbildung 12 Zum Schutz vor möglichen Beschädigungen ist zusätzlich noch ein Schachtring gesetzt worden (Abb. 13) und daraufhin erfolgte die Restverfüllung mit örtlich vorhandenem Material des Aushubes. Zwei Sicherungssäulen als oberirdische Sichtmarken kennzeichnen den Standort des neuen Festpunktes (Abb. 14) eines Geodätischen Grundnetzpunktes. Abbildung 13 Der letzte von insgesamt 8 schweren Granitpfeilern wurde Mitte November 2007 an der niedersächsisch-thüringischen Landesgrenze eingebracht. Viele Wochen anstrengender Arbeit sind mit diesem ersten Teilvorhaben vorerst zu einem Abschluss Die Vermarkungen dieser besonderen Festpunkte mit einem schweren Granitpfeiler stellen jedoch noch nicht die Gesamtheit der auf das thüringische Landesgebiet entfallenden GGP dar. Hinzukommen noch besonders ausgewählte SAPOS -Referenzstationen sowie Punkte des THREF-Netzes (Hierarchiestufe C). Es ist beabsichtigt, eine Verbindung zwischen dem Punktnetz des THREF und den SAPOS -Referenzstationen herzustellen und es wird sich zukünftig dann zwischen»aktiven«und»passiven«ggp unterscheiden lassen, was allerdings nicht zur Folge haben wird, dass eine Hierarchiestufe bei den GGP vorhanden ist. Nach den jüngsten Ausplanungen (Stand Dezember 2007) wird unsere Fachverwaltung insgesamt 20 GGP über das Gebiet des Freistaats Thüringen gelegt haben. Diese setzen sich zusammen aus acht Punkten mit der zuvor geschilderten schweren Granitpfeilervermarkung, weiterhin einem Punkt mit einem schweren Nivellementspfeiler als Vermarkung sowie weitere zwei Punkte aus dem Netz des THREF (C-Netz) und acht Punkte des SAPOS -Referenzstationsnetzes mit zusätzlicher externer Gravimeterplatte. In einem zweiten Verfahrensabschnitt erfolgt die Bestimmung der Koordinaten der GGP. Dazu wird im Frühsommer 2008 eine bundesweit angelegte GNSS-Messkampagne durchgeführt, um die Punktlokation im Raumbezug ETRS89 zu bestimmen. Einen Überblick über die bundesweite Verteilung der GNSS-Punkte liefert Abb. 15. Höhenmäßig werden die Punkte zusätzlich an das DHHN92 angeschlossen und dieses soll im Rahmen der gegenwärtig andauernden Arbeiten des Wiederholungsnivellements des Haupthöhennetzes 1. Ordnung in den Jahren erfolgen. Im Weiteren werden auf den Punkten noch die absoluten Schwerebeschleunigungen ermittelt. Hierzu sind erste Vorüberlegungen angestellt worden, wobei das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie bei dieser besonderen Messtechnologie die Federführung besitzt. Bis dann alle durchgeführten Messungen ausgewertet und die Berechnungsergebnisse vorliegen, diese analysiert sowie bewertet worden sind und sich darauf aufbauende, zukunftsweisende Entscheidungen abzeichnen, wird noch eine geraume Zeitspanne benötigt. Abbildung 14 Jedenfalls bleibt festzuhalten: Die Gesamtheit aller GGP, das sind so um die 250 Punkte, wird zukünftig das grundlegende Festpunktnetz bzw. -feld der Bundesrepublik Deutschland darstellen. Die bisherigen genutzten Lagefestpunktfelder mit den ihr eigenen Hierarchiestufen (TP 1. Ordnung bis 4. Ordnung) werden zunehmend in den Hintergrund rücken und damit in ihrer Bedeutung abnehmen bis diese dann über den unvermeidlichen Zeitfortschritt vollständig abgelöst sein werden. Dabei wird sich auch ein Aspekt deutlich bemerkbar machen, Seite 10 TKVV-Mitteilungsheft 25 (2008)

11 dass zukünftig keine zyklische Überwachung und Pflege des bisherigen Lagefestpunktfeldes, sondern nur noch nach Bedarf und auf Anforderung die bislang genutzten TP durch den mit diesen Aufgaben betraute Arbeitsbereich überwacht werden. Mit den GGP wird zukünftig der amtliche Raumbezug fundiert gesichert und durch die SAPOS -Referenzstationen realisiert sein. Abbildung 15 Atlas Seit 1595, als die Sammlung von Landkarten des flämischen Kartographen Gerhard Marcator ( ) herausgegeben wurde, wird eine Sammlung von Land-, See- und Himmelskarten als Atlas bezeichnet. Je nach Zielsetzung unterscheidet man allgemein-geographische Weltatlanten, Schulatlanten, thematische Atlanten sowie auf bestimmte räumliche Gebiete ausgerichtete Regionalatlanten. von Mauretanien kann nicht belegt werden, Gerhard Mercator dagegen gehörte zu den bedeutendsten Persönlichkeiten der modernen Kartographie. Lange Zeit hat man angenommen, dass der Titan Atlas aus der griechischen Mythologie für dieses Werk Pate gestanden habe. Erst 1993 wurde eine Einleitung der Originalausgabe von Mercators Atlas aus dem Lateinischen übersetzt. Hierin erklärt Mercator, dass er dem mythischen König Atlas von Mauretanien sein Kartenwerk widmen wolle. Dieser König sei ein äußerst belesener, menschlicher und weiser Mann gewesen, habe ein enormes astronomisches Wissen besessen und sogar den ersten Himmelsglobus besessen. Die Existenz des König Atlas Seite 11

12 Michael Schiebold Konzeption eines virtuellen Stadtmodells Virtuelle Stadtmodelle bieten den Vorteil, dreidimensionale räumliche Daten verarbeiten und visualisieren zu können. Bei der Lösung kommunaler Aufgaben können sie eine wertvolle Unterstützung sein. Mit CityGML steht für diese Systeme inzwischen ein interoperables Datenmodell zur Verfügung, das neben den Geometriedaten der 3D-Modelle auch deren semantische und topologische Eigenschaften abbilden und verlustfrei übertragen kann. Der Artikel beinhaltet die Zusammenfassung einer Master Thesis gleichen Themas, in der eine Konzeption für die Etablierung eines virtuellen Stadtmodells am Beispiel eines Planungsgebietes der Stadt Plauen im Vogtland erarbeitet wurde. Diese Master Thesis bildet den Abschluss eines postgradualen Studiums an der Universität Salzburg zur Erlangung des akademischen Grades»Master of Science«, welches der Autor in den Jahren 2005 bis 2007 berufsbegleitend absolviert hat. 1 Motivation Virtuelle Stadtmodelle sind Repräsentanten der gegenwärtig feststellbaren Entwicklung zu dreidimensionalen Visualisierungen und nehmen im Bereich GIS eine gewisse Sonderstellung ein, da echte 3D-GIS gegenwärtig noch die Ausnahme bilden. Eine wichtige Rolle in der künftigen Entwicklung wird die Interoperabilität dreidimensionaler Daten spielen. Ein Meilenstein auf diesem Weg ist CityGML, das mehr als ein Austauschformat für eben diese Daten darstellt, gegenwärtig in einem OGC Best Practice (Gröger, Kolbe & Czerwinski 2007) existiert und zu einem OGC-Standard entwickelt wird. Die übliche Darstellung räumlicher Phänomene im professionellen Bereich ist nach wie vor der zweidimensionale Plan, der zwar farblich keine Wünsche offen lässt, die dritte Dimension jedoch nur symbolisch darzustellen vermag. Kann die Zweidimensionalität bei einer Druckausgabe noch mit dem Medium Papier erklärt werden, bleibt die Frage offen, warum die Bearbeitung und Visualisierung räumlicher Daten am Bildschirm ebenfalls meist auf zwei Dimensionen beschränkt bleibt. Vor diesem Hintergrund ist Ernst Buschmanns Betrachtung zur Definitionsentwicklung der Geodäsie interessant, in der er feststellt, dass sich VIDUEV bereits 1977»von der Helmert schen Einengung auf die Erdoberfläche als Objekt der Geodäsie löst«, indem er definiert:»geodäsie ist die Wissenschaft von den Methoden zur Bestimmung der gegenseitigen Lage von Objekten, die sich auf, unter oder über der Erdoberfläche befinden.«(buschmann 1992). In der Verwaltung der kreisfreien Stadt Plauen wird seit Ende der 90er Jahre konsequent auf den Einsatz von GIS zur Unterstützung der Fachabteilungen, in denen raumbezogene Daten benötigt werden, gesetzt. Ein virtuelles Stadtmodell existiert jedoch nicht. Im»Stadtkonzept Plauen 2011«wird die Orientierung für die künftige Entwicklung der Stadt definiert.»alle Aktivitäten der Stadt und ihrer Bürger müssen daraufhin ausgerichtet sein, das Oberzentrum Plauen zu stärken und weiterzuentwickeln sowie die Kreisfreiheit weiterhin zu garantieren.wirtschaftsfördernde Maßnahmen werden zur absoluten Priorität erklärt.die Problematik des Stadtumbaus, als eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre, wird in Plauen offensiv angegangen.plauen entwickelt sich zu einem kundenfreundlichen Dienstleistungs- und Behördenzentrum für die Region.Die Entwicklungspolitik der nächsten Jahre wird durch das Prinzip der Nachhaltigkeit geprägt sein.aktivierung aller regionalen und lokalen Potenziale zur Förderung des Tourismus.Zur Imageverbesserung präsentiert sich die Stadt weltoffen und modern, ohne dabei die historischen Wurzeln preiszugeben.gemeinschaftliches Handeln zur Ausnutzung aller räumlichen und funktionalen Potenziale für die Attraktivitätssteigerung der Innenstadt.«2 Aufgabenstellung Ein virtuelles Stadtmodell ist für alle oben genannten Bereiche und darüber hinaus ein wesentliches und nutzbringendes Werkzeug zur Unterstützung von Entscheidungsprozessen. Dabei muss von der Vorstellung eines finanziell unüberschaubaren Großprojektes abgewichen werden. Die gegenwärtige Entwicklung zeigt einen deutlichen Trend in Richtung dreidimensionaler Visualisierung von Geodaten. Virtuelle Stadtmodelle werden künftig zum Standard einer modernen Verwaltung gehören und die Entstehung eines 3D- Geodatenmarktes ist voraussagbar. Wie die GIS-Entwicklung gezeigt hat, spielen Behörden diesbezüglich eine gewisse Vorreiterrolle. Mit der vorhandenen GIS- Infrastruktur verfügt die Plauener Stadtverwaltung über hervorragende Bedingungen zur sukzessiven Etablierung eines virtuellen Stadtmodells, wobei dessen Realisierung mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Folgende Fragen waren zu beantworten: Welche Schritte sind zur Etablierung eines virtuellen Stadtmodells notwendig? Wie kann die Interoperabilität eines Stadtmodells gesichert werden? Wie hoch ist der Aufwand für die Realisierung des beschriebenen Projektes? Seite 12 TKVV-Mitteilungsheft 25 (2008)

13 3 Begriffe 3.1 Der Modellbegriff»der Kraft od. Möglichkeit nach vorhanden, scheinbar«(duden 1996). Deshalb soll in dieser Arbeit der Begriff Virtuelle Stadtmodelle (VSM) für computergestützte dreidimensionale Stadtmodelle benutzt werden. Virtuelle Stadtmodelle lassen sich mittlerweile materialisieren. So genannte 3D-Printer ermöglichen die Herstellung realer dreidimensionaler Körper zu inzwischen akzeptablen Produktionskosten ( 0,10 bis 0,20 pro Kubikzentimeter). Die Fortführung klassischer dreidimensionaler Stadtmodelle kann durch den Einsatz dieser Technik sichergestellt werden. Die Möglichkeiten eines virtuellen Stadtmodells gehen aber weit über die der klassischen Modelle hinaus. Im virtuellen Stadtmodell sind Simulationen von großräumigen Phänomenen wie Lärmausbreitung, Hochwasser oder Abschattungen von Funkwellen realisierbar, andererseits können kleinräumige Objektbegehungen im Videoformat, Sichtbarkeitsanalysen oder virtuelle Museumsbesuche erzeugt werden. 3.3 Interoperabilität Das ist keine Pfeife. So lässt sich die Bildunterschrift übersetzen, die René Magritte unter sein berühmtes surrealistisches Bild gesetzt hat und damit den Betrachter derart verwirrt, dass dieser zunächst protestierend rückfragen könnte, was es denn sonst sei. Das es sich nur um das Bild einer Pfeife handelt, erscheint schließlich simpel, zeigt aber, wie leicht unser Abstraktionsvermögen durch visuelle Reize, virtuelle Eindrücke in reale Zusammenhänge zu bringen vermag. Modelle müssen weder in Größe noch in Material dem Original entsprechen. Sie dienen einem oder mehreren konkreten Zwecken, woran sich ihre Gestalt orientiert. 3.2 Virtuelle Stadtmodelle Das Problem eines möglichst reibungslosen Datentransfers stellt ein Urproblem in der Entwicklung der Datenverarbeitung dar, das sich letztlich auf das Problem des Kommunikationskreises reduzieren lässt. Überträgt man den Kommunikationskreis auf GI-Systeme, bezeichnet Interoperabilität eine funktionierende Kommunikation zwischen unterschiedlichen Systemen. 3.4 CityGML CityGML ist ein geometrisch-semantisches Informationsmodell für 3D-Stadtmodelle. Es ermöglicht die 3D-Datennutzung für verschiedene Anwendungsgebiete und hat das Potenzial für einen breiten Anwenderkreis. Die Entwicklung von CityGML wurde durch die Special Interest Group 3D (SIG 3D) im Rahmen der Initiative Geodateninfrastruktur Nordrhein-Westfalen (GDI NRW) vorangetrieben (siehe Skizze 1 nächste Seite). Neben den realen, quasi»anfassbaren«stadtmodellen existieren inzwischen deren Pendants in Informationssystemen. In der Fachliteratur werden sie unterschiedlich bezeichnet. Digitales Stadtmodell, Dreidimensionales Stadtmodell, 3D-Stadtmodell oder Citymodel sind häufig verwendete Bezeichnungen. Obwohl der Begriff virtuell im allgemeinen Sprachgebrauch für»scheinbar«benutzt wird, ist die primäre Bedeutung für Virtualität im Duden stärker ausgedrückt. Demnach bedeutet virtuell Seite 13

14 Skizze 1: Darstellung der City-GML Datenstruktur (siehe Erläuterungen Punkt 3.4) Skizze 2: Strukturplan des visuellen Projektkonzeptes Plauen Seite 14 TKVV-Mitteilungsheft 25 (2008)

15 4 Projektkonzept Plauen³ Der folgende Projektstrukturplan (siehe Skizze 2, Seite 14) repräsentiert das fiktive Projektkonzept Plauen³ mit den Phasen 1 und 2, mittels derer die Lösung der Aufgaben erarbeitet wurde. 4.1 Projektablauf (Auszüge) Die Ausgangsdaten werden in einem separaten GIS-Projekt zunächst gespeichert und untersucht. Die Erstellung des virtuellen Stadtmodells in Phase1 erfolgt nach dem Prinzip»von unten«. Das heißt, es werden ausschließlich Daten verwendet, die auf einer bodengestützten Erfassung basieren. Sowohl die Ausgangsdaten der Stadtgrundkarte, wie auch die zusätzlich erfassten Daten der Gebäudehöhen resultieren aus terrestrisch erfassten Daten. Gebäudehöhen wurden definiert und im Rahmen einer örtlichen Vermessung aufgenommen. Planungsdaten eines externen Ingenieurbüros wurden nach ArcGIS eingelesen und für die spätere Visualisierung aufbereitet. Aus den Ausgangs- und Messungsdaten wurden mit Hilfe des CAD-Werkzeuges (SketchUp) Gebäudemodelle erzeugt. Die übrigen Visualisierungsobjekte wurden mit Hilfe des zur Verfügung stehenden GIS bearbeitet. Von allen zu visualisierenden Gebäuden wurden bei einer Ortsbegehung Digitalphotos aufgenommen und entzerrt. Für Phase 2 des Projektkonzeptes wurde die Vorgehensweise für den Aufbau eines interoperablen virtuellen Stadtmodells erarbeitet und dokumentiert. Dabei wurde auf die Möglichkeiten eingegangen, die CityGML für die Datenmodellierung bietet. Für die beispielhafte Darstellung der Gebäude des Planungsgebietes wurden verschieden detaillierte Dachkonstruktionen erstellt, teilweise mit Gaubenkonstruktionen, die bereits dem höchsten Detaillierungsgrad 4 (Level of Detail, LOD) entsprechen. CityGML erlaubt das Abbilden beliebiger Objekte eines virtuellen Stadtmodells. Dazu werden die Objekte im XML-Format entsprechend des mitgelieferten Schemas beschrieben. XML ist ein Textformat und kann mit Standardeditoren geschrieben werden. Hilfreich sind XML-Editoren, wenngleich auch damit das vollständige manuelle Erfassen eines Stadtmodells unrealistisch ist. In der Realität steht für diesen Zweck professionelle Software in Verbindung mit einer Datenbank zur Verfügung. Beispielhaft wurde ein Gebäudekomplex mit vier Gebäuden und Turm in Phase 1 für die Visualisierung mit ArcScene im Seite 15

16 CAD-Tool SketchUp erfasst. Für die Erfassung dieses Gebäudekomplexes mittels Textdatei wurden die Gebäude vereinfacht. Für die Visualisierung in Phase 2 stand das Autorenwerkzeug LandXplorer Studio Professional zur Verfügung. Die Nutzung der Software hat entscheidende Vorteile im Vergleich zum Verfahren, wie es in Phase 1 beschrieben wurde. Zunächst unterstützt es in vollem Umfang CityGML. Der Vorteil der LandXplorer Software ist die Speicher- und Exportmöglichkeit der Daten in CityGML-Dateien. In der verwendeten Version Professional ist bereits eine Schnittstelle für Oracle-Datenbanken vorgesehen. Zu den in LandXplorer erstellten Gebäudemodellen konnten die in Phase 1 mit SketchUp erzeugten Gebäudemodelle im Format 3DS übernommen werden, was deren Aufwand bei der Erzeugung rechtfertigt. 4.2 Ergebnisse Die Beantwortung der obigen Fragen (siehe Abschnitt 2) wurde in Form des Projektkonzeptes Plauen³ bearbeitet und kann in folgenden drei Punkten zusammengefasst werden: Mit den Arbeitspaketen des Konzepts liegen Bausteine vor, die unmittelbar in das künftiges Pflichtenheft eines realen Projektes einfließen können. Dabei kann ein derartiges Projekt flexibel an die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Betreibers eines virtuellen Stadtmodells angepasst werden. Die Forderung nach Interoperabilität kann durch die Orientierung auf CityGML sichergestellt werden. Die Frage nach dem zu betreibenden Aufwand bei der Realisierung des Projektkonzepts ist relativ zu beantworten. Der Einstieg in die»3d-welt«ist mit einem virtuellen Stadtmodell in Minimalkonfiguration einfach zu realisieren und stellt keinen hohen monetären Aufwand dar. Nach Abschluss der Arbeiten konnte beispielhaft ein dreidimensionales maßstäbliches Gebäude des Planungsgebietes mittels 3D-Printer aus den Modelldaten»gedruckt«werden, das sich in das vorhandene Holzmodell der Stadt integrieren lässt. Quellen - Buschmann, Ernst: Gedanken über die Geodäsie, Bd. 22, Verlag Konrad Wittwer GmbH, Stuttgart, DUDENverlag: Rechtschreibung der deutschen Sprache, Bd. 1, Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich, Gröger, G., Kolbe, T. H. & Czerwinski, A.: Candidate OpenGIS CityGML Implementation Specification (City Geography Markup Language), Bd. OGC , Open Geospatial Consortium, Inc., René Magritte: Der Verrat der Bilder, 1928/29 Seite 16 TKVV-Mitteilungsheft 25 (2008)

17 Rückblicke & Ausblicke Bauland- und Immobilienumsätze in Thüringen für das Jahr 2006 stehen im Internet Die Schaffung der Transparenz des Grundstücksmarktes für alle Marktteilnehmer ist die Aufgabe der 23 Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Sie sind jeweils als selbstständige und unabhängige Einrichtung des Landes für das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt eingerichtet. Zusätzlich wurde durch das zuständige Ministerium der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Thüringen gebildet. Berichtsraum: Kreisfreie Stadt Erfurt Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Thüringen Bauland- und Immobilienumsätze im Jahr 2006 I. Unbebaute Bauflächen (ohne Verkehrs- und Gemeinbedarfsflächen) 1.1 Selbstständig bebaubare, baureife Grundstücke für den Ein- und Zweifamilienhausbau 1.2 Selbstständig bebaubare, baureife Grundstücke für den Mehrfamilienhausbau Fälle Anzahl Geldumsatz Mio. Flächenumsatz ha 172 9,4 9,43 3 0,1 0,06 Baureifes Wohnbauland insgesamt ,0 9,55 2. Selbstständig bebaubare, baureife Grundstücke für Gewerbe und Industrie 3. Sonstige Baugrundstücke für Wohnen und Gewerbe - Rohbauland und Bauerwartungsland - II. Bebaute Grundstücke (ohne Wohnungs- und Teileigentum) 16 2,1 6, ,0 10,92 Fälle Anzahl Geldumsatz Mio. Flächenumsatz ha 1.1 Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser 80 13,7 6, Reihenhäuser, Doppelhaushälften 57 8,1 1, Mehrfamilienhäuser 98 31,1 8,13 Wohngebäude insgesamt ,5 21,18 2. Sonstige bebaute Grundstücke Büro-, Geschäftshäuser, Gewerbeobjekte und dgl. III. Wohnungseigentum (ohne Teileigentum) ,1 38,79 Fälle Anzahl Geldumsatz Mio. Wohnflächepreis /m² Um Interessierten einen allgemeinen Überblick über das Marktgeschehen für das Berichtsjahr 2006 zu bieten, hat der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Thüringen bzw. dessen Geschäftsstelle eine Auswertung der Bauland- und Immobilienumsätze durchgeführt und stellt diese seit dem kostenfrei im Internet zur Verfügung. Zur Auswertung verwendet wurden die in der Kaufpreissammlung erfassten Kaufverträge für das Vertragsjahr In der von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse geführten Kaufpreissammlung werden, unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sämtliche von den beurkundenden Stellen in Abschrift übergebenen Verträge über eine Eigentumsübertragung an einem Grundstück gegen Entgelt oder die Begründung eines Erbbaurechts erfasst. Die durchschnittlichen Kosten für einen Bauplatz mit 500 m² beliefen sich in Thüringen im letzten Jahr auf EUR. Der Durchschnittspreis für baureife Wohnbaulandgrundstücke lag bei 39,50 EUR/m². Im Vergleich zum Vorjahr ist er damit um ca. 16 Prozent zurückgegangen. Die höchsten Kaufpreise wurden in Jena (111 EUR=/m²) und Erfurt (104 EUR/m²) erzielt. Am preiswertesten wurden solche Flächen im Osten und Westen des Freistaats veräußert. So zahlten die Käufer im Landkreis Greiz lediglich 21 EUR/m² und im Wartburgkreis sogar nur 15 EUR/m². Insgesamt wechselten in diesem Marktsegment rund 140 ha Fläche für 59,3 Mill. EUR den Eigentümer. Die höchsten Kaufpreise für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser wurden in den kreisfreien Städten erzielt. Die Spanne reicht dabei von EUR in Suhl bis zu ca EUR in Jena. In den Landkreisen liegen die Preise zwischen rund EUR (Altenburger Land, Sömmerda) und EUR im Weimarer Land. Der durchschnittliche Kaufpreis für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser von rund EUR entspricht dem Vorjahresniveau. Eigentumswohnungen insgesamt , Selektiert am: darunter: Erstverkäufe Neubauten 93 11, Der Umsatz an Gewerbegrundstücken ist im Vergleich zum Vorjahr um m² gestiegen. Dabei wurden für 194 ha Fläche insgesamt 22,3 Mill. EUR bezahlt. Dies entspricht einem Mittel von 11,48 EUR/m². Für die Vorbereitung ihrer Arbeiten bedienen sich die Gutachterausschüsse ihrer Geschäftsstellen. Die Aufgaben der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse werden von der oberen Katasterbehörde wahrgenommen. Zur Erfüllung der Aufgaben werden aufgrund bundes- und landesrechtlicher Vorgaben die Kaufpreissammlung geführt und ausgewertet, Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht, Grundstücksmarktberichte herausgegeben und auf Antrag Gutachten erstattet. Dörte Noll / Thomas Roos Seite 17

18 Seite 18 TKVV-Mitteilungsheft 25 (2008)

19 Immobilientag in Erfurt Der in Thüringen durchgeführte Immobilientag stand unter dem Motto»Die Zukunft des Wohnens«. Entsprechend startete die Veranstaltung mit einer Diskussionsrunde, an der u. a. Vertreter der Fachhochschule, des Bauministeriums und der Presse teilnahmen. In anschließenden Fachvorträgen ging es beispielsweise um die»moderne Immobilienpräsentation im Internet«oder um»geodaten Heute und Morgen«, die der Leiter des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Uwe Köhler dem Fachpublikum präsentierte. Er führte aus, dass die Bauland- und Immolilienumsätze für 2006 erstmals kostenfrei im Internet bekannt gegeben wurden. Außerdem wies er darauf hin, dass die Bodenrichtwertkarten gemäß 196 Abs. 3 BauGB zu veröffentlichen seien. Der nächste Bewertungsstichtag sei der 12. Dezember 2008 und das TLVermGeo strebe an, im Jahr 2009 eine digitale Bodenrichtwertkarte auf der Grundlage der Automatisierten Liegenschaftskarte über den Geoproxy per Internet verfügbar zu machen. Das TLVermGeo präsentierte sich auch am Stand und die Kolleginnen und Kollegen erteilten Auskünfte zu den Bodenrichtwerten und anderen Produkten des Amtes, wie z. B. zu Luftbildern und topographischen Karten. Nach der allgemeinen Begrüßung der Teilnehmer wurde durch den Veranstalter ein Interview mit den einzelnen Ausstellern geführt, in denen sie die Möglichkeit hatten, ihr Ausstellerprofil zu erläutern (von links: Heike Briczin, Dörte Noll, Anke Timmermann). Uwe Köhler ging in seinem Vortrag auf wichtige Fragen der Thüringer Immobilienvertreter ein. Beispiel einer analogen Bodenrichtwertkarte Seite 19

20 Freischaltung der Erweiterung des Onlineshops Auf einer Pressekonferenz am 4. Januar 2008 wurde die Erweiterung des Onlineshops des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) in Erfurt freigeschaltet. Damit können neben den topographischen Karten auch Übersichtskarten, topographische Kreiskarten, die CDTop50 Thüringen, die Bände der Schriftenreihe sowie digitale topographische Karten bestellt werden. Die Weimarer Firma»<i-D> internet + Design GmbH & Co. KG«hatte nach den Vorgaben der Vertriebsexperten eine sehr anwenderfreundliche Oberfläche gestaltet. Mit der Bestimmung des Maßstabes und der Eingabe der postalischen Adresse, welche durch eine Datenbank realisiert wird, erscheint innerhalb der Blattübersicht die entsprechende topographische Karte. Angezeigt wird außerdem das Kartenfeld des Titels, Erstellungsjahr, Ausgabejahr und der Preis. Und natürlich das Eingabefeld für den allseits bekannten»merkzettel«für die Bestellung. Da gerade im Maßstab 1: Straßen meist geschnitten werden, ist die Auswahlliste der Hausnummern konkret für das gewählte Kartenblatt ein unverzichtbares Instrument und sehr gutes Beispiel für die Anwendung von Geobasisdaten. Bei der Bestellung von Wanderkarten wird zunächst die Lage der verfügbaren Kartenblätter angezeigt, da Wanderkarten für den Freistaat Thüringen nicht flächendeckend hergestellt werden. Der Wanderer kann sich so direkt von seinem Urlaubsgebiet die passende Karte aussuchen. Der Einladung gefolgt: Herr Henke (mdr), Herr Schneider (dpa) und Herr Paczulla (OTZ) (v.l.n.r.) Produkte sind in einen Merkzettel einzutragen. Abschließend sendet der Besteller die Bestelldaten per an die Vertriebsstelle des TLVermGeo. Digitale Topographische Karten werden über ein Bestellformular, das ebenfalls per an das TLVermGeo gesandt wird, geordert. Hier sind die für die Bestellung wesentlichen Angaben (z. B. Beschreibung des gewünschten Gebiets über Koordinaten oder über eine textliche Beschreibung, Auflösung, Datenformat) einzutragen. Bei den historischen Karten wird unterschieden in Karten im Normalblattschnitt und in Karten im Sonderblattschnitt. Das Auswahlverfahren für die historischen Karten im Standardblattschnitt entspricht dem bei den amtlichen topographischen Karten. Alle Bestelldaten für die ausgewählten analogen Dezernatsleiter Dr. Andreas Richter zeigt im Anschluss an die Pressekonferenz eine der analogen Karten 1: als Grundlage für die CDTop50 Thüringen. Seite 20 TKVV-Mitteilungsheft 25 (2008)

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