Im Amtslokal, Neustadtgasse 17, 8400 Winterthur, wird gepfändet:
|
|
- Carin Lenz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aufgabe 1
2 Im Amtslokal, Neustadtgasse 17, 8400 Winterthur, wird gepfändet: Nr. Liquidationsanteil (Erbschaftsanteil des Schuldners) am unverteilten Nachlassvermögen seines am 22. Februar 2010 verstorbenen Vaters, Hugo Bünzli, geb. 1932, wohnhaft gewesen Guggenbühlstrasse 22, 8404 Winterthur.
3 Miterben: Heiri Bünzli, Obere Seestrasse 22, 6002 Luzern Anton Bünzli, Kernstrasse 28, 5000 Aarau Heidi Schön-Bünzli, Aarestrasse 12, 3006 Bern Samuel Bünzli, Kampfstrasse 33, 8222 Beringen Klara Kern-Bünzli, Nordstrasse 32, D Berlin Peter Bünzli, Bollstrasse 21, 8405 Winterthur (Schuldner) Willensvollstrecker: Hans Keller, Erbschaftstreuhand, 8542 Wiesendangen Laut Steuerinventar des Steueramtes Winterthur besteht das Nachlassvermögen aus: Einem Einfamilienhaus, Guggenbühlstrasse 22, 8404 Winterthur; Kat. Nr. 2878, Grundbuchblatt 332. Das Haus wird zur Zeit von Herr Martin Waldvogel (Mieter) bewohnt.
4 Wert des Nachlassvermögens Fr Schätzung Fr Anzeigen: Anzeigen bezüglich Pfändung eines Anteilsrechtes an einem Gemeinschaftsvermögen an alle Miterben und an den Willensvollstrecker. Anzeige an das Grundbuchamt von der Pfändung eines Anteils am Gemeinschaftsvermögen gemäss Art. 31 Abs. 4 der Verordnung betreffend das Grundbuch.
5 Pfändung ja/nein? HR Eintrag Betreibungsauskunft Nr.. GmbH-Stammanteile 10 Stück je per nominell Fr , lautend auf Werbe GmbH, Möcklistrasse 2, 8405 Winterthur. Keine Unterlagen vorhanden. Schätzung: Fr.??? Amtliche Verwahrung:??
6 Im Bankfach Nr. 22, bei der Zürcher Kantonalbank Winterthur, Stadthausstrasse 18, 8400 Winterthur, wird gepfändet: Nr.. 5 Inhaberobligationen Je per nominell Fr , lautend auf die Zürcher Kantonalbank, Börsenstrasse 25, 8090 Zürich, Nrn.., fällig am.., verzinslich zu.., mit Semestercoupon per jeweils am.
7 Schätzung: Fr.???? Amtliche Verwahrung:?? Fristansetzung nach Art. 108 SchKG
8 Im Reiheneinfamilienhaus des Schuldners und dessen Familie Befinden sich nur Kompetenzstücke (Kleider und Hausgeräte) und ältere Einrichtungsgegenstände mit geringem Schätzungswert, darunter eine Polstergruppe, Salontisch, Kommode, Schlaf- und Kinderzimmereinrichtungen, Fernsehapparat 10-jährig, Stereoanlage 8-jährig und PC Anlage 5-jährig. Der gesamte Schätzungswert beträgt Fr Auf die Einpfändung dieser Gegenstände wird auf Grund der Kompetenzqualität (Kleider und Hausgeräte) und auf Grund von Art. 92 Abs. 2 SchKG (Verwertungserlös würden die Kosten einer Verwertung nicht decken) verzichtet.
9 Im Wohnzimmer, Bollstrasse 21, 8405 Winterthur wird gepfändet: Nr. 1 Bauernschrank Antik, eintürig, handbemalt, Farben braun/grün, vgl. Eigentumsansprache Nr. 1 hinten Schätzung Fr
10 Im Esszimmer, Bollstrasse 21, 8405 Winterthur wird gepfändet: Nr. 1 Klavier Marke Ton, Modell XPZ vgl. Eigentumsansprache Nr. 2 hinten Schätzung Fr
11 Im Keller, Bollstrasse 21, 8405 Winterthur wird gepfändet: Nr. 1 Werkbank Subito, mit Bohrmaschine, Fräse, Hobelbank, Schleifmaschine und Kleinwerkzeug Schätzung Fr
12 Gewahrsam: Die gepfändeten Objekte Nr. werden einstweilen beim Schuldner belassen. Schadenversicherungen: Die gepfändeten Gegenstände Nr. sind bei der Mobiliar AG, Versicherungsgesellschaft, Technikumstrasse 79, 8400 Winterthur, gegen Schaden versichert, Police Nr Anzeige: An Mobiliar AG, Versicherungsgesellschaft, Winterthur, bezüglich Pfändung von versicherten Gegenständen (Nr...).
13 Fristansetzungen: Nr. 1 Bauernschrank Fristansetzung zur Klage nach Art. 108 SchKG Nr. 1 Klavier Fristansetzung zur Klage nach Art. 107 SchKG
14 Pfändung ja/nein? Im Wohnzimmer, Bollstrasse 21, 8405 Winterthur wird gepfändet: Nr.. 1 Bibel, A4 Format, in Leder gebunden, nach Angaben des Schuldners aus dem 17. Jahrhundert stammend und es sei die einzige Bibel im Haushalt.
15 Vorgehen nach Art. 92 Abs. 3 SchKG: Die Bibel wird vom Schuldner als Kompetenzstück gemäss Art. 92 SchKG beansprucht. Auf das Schreiben mit Fristansetzung vom xxx hat der Gläubiger Z eine Ersatzbibel zur Verfügung gestellt (Art. 92 Abs. 3 SchKG). Somit ist die Bibel pfändbar. Schätzung: Fr.??? Gewahrsam/Amtliche Verwahrung:??
16 Pfändung ja/nein? Im Wohnzimmer, Bollstrasse 21, 8405 Winterthur wird gepfändet: Nr.. 1 Jahresmitgliederkarte des Fitnessclub Body- Fit, Ackeretstrasse 22, 8400 Winterthur, lautend auf den Namen des Schuldners, Mitgliederstatus Member, für alle Bereiche zugelassen, Ablauf 31. Juli 2012.
17 Pfändbarkeit ja! persönliche Karte spielt keine Rolle Gläubigerwechsel muss in Kauf genommen werden Kompetenzqualität Schätzung: Fr.??? Gewahrsam/Amtliche Verwahrung:??
18 Personenwagen Am.., Uhr, wurde in der Tiefgarage an der Bollstrasse 28, auf dem Abstellplatz 23, im Beisein des Schuldners, der Personenwagen, Marke Renault Laguna, Limousine, Farbe grün, Chassis Nr. WUA IZ , Stamm Nr , Typenschein Nr. PU 653, Hubraum 320 ccm, 1. Inverkehrssetzung , letzte Prüfung 2009, Km-Stand , besichtigt. Auf Grund des sehr geringen Schätzungswerts von Fr. 1.--, wird dieser gemäss Art. 92 Abs. 2 SchKG aus der Pfändung belassen, da ein allfälliger Verwertungserlös die Kosten (Transport, Verwertung) nicht decken würde. Anzeige:?
19 Aufgabe 2
20 Im Amtslokal, Neustadtgasse 17, 8400 Winterthur, wird gepfändet: Nr. Der Rechtsanspruch des Schuldners als Versicherter aus dem von ihm mit der Lebensversicherung PPP AG,.., abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag. Police Nr , abgeschlossen am , Versicherungssumme Fr , Leistungen fällig im Todesfall vor dem, spätestens jedoch am.. im Erlebensfall.
21 Der Rückkaufswert gemäss Schreiben des Versicherers vom.. Beträgt per.. Fr. xxxxxx. Begünstigung: Die Lebensversicherung PPP AG bestätigt mit Schreiben vom.., dass die in der Police vorgemerkte Begünstigung seit Vertragsabschluss am unverändert ist. Die Begünstigung ist demzufolge: Im Erlebensfall: Versicherungsnehmer bzw. Schuldner Im Todesfall: Annemarie Meier-Knabenhans, geb , Pachtstrasse 21, 6002 Luzern
22 Fristansetzungen 1. Dem Gläubiger wird eine Frist von 10 Tagen angesetzt um beim Betreibungsamt die Begünstigung als unwirksam zu bestreiten. Ohne Bestreitung oder Erklärung über mögliche Anfechtungsgründe fällt die Pfändung des Versicherungsanspruches dahin. 2. Erfolgt eine Bestreitung durch den Gläubiger, so wird ihm eine Frist zur gerichtlichen Klage auf Ungültigkeitserklärung der Begünstigung angesetzt.
23 Schätzung: Fr. xxx = Rückkaufswert Die Pfändung des Rechtsanspruches ist provisorisch. Gewahrsam/Amtliche Verwahrung:??
24 Im Amtslokal, Neustadtgasse 17, 8400 Winterthur, wird gepfändet: Nr. ½ Miteigentum an Grundstück Stadtquartier Winterthur-Seen Grundbuchblatt 2150, Kataster Nr m2 Wiesland, Schönreich Anmerkungen laut Grundbuchauszug Keine Grundpfandrechte
25 Schätzung: Miteigentumsanteil ja Anzeigen:? 1. An Dieter Huber bezüglich Pfändung eines Anteilsrechts an einem Gemeinschaftsvermögen. 2. An das Grundbuchamt Oberwinterthur bezüglich Anmeldung der Verfügungsbeschränkung.
26 Im Amtslokal, Neustadtgasse 17, 8400 Winterthur, wird gepfändet: Nr. Liquidationsanteil des Schuldners an der einfachen Gesellschaft infolge Gesamteigentum an einem Grundstück in 8405 Winterthur. Gesellschafter: - Peter Knabenhans,. (Schuldner) - Peter Gubler, - Sepp Meier,
27 Grundstück: Stadtquartier Winterthur-Seen Grundbuchblatt 2201, Kataster Nr m2 Wiesland, Waldegg Anmerkung laut Grundbuchauszug Keine Grundpfandrechte Schätzung:??
28 Anzeigen: Anzeigen bezüglich Pfändung eines Anteilsrechtes an einem Gemeinschaftsvermögen an die zwei übrigen Gesellschafter. Ev. Aufforderung Gesellschaftsvermögen bekannt zu geben. Anzeige an das Grundbuchamt von der Pfändung eines Anteils am Gemeinschaftsvermögen gemäss Art. 31 Abs. 4 der Verordnung betreffend das Grundbuch.
29 Im Amtslokal, Neustadtgasse 17, 8400 Winterthur, wird gepfändet: Nr. Darlehensforderung in der Höhe von Fr gegenüber Ulrich Oberschneit, Habsburgstrasse 18, 8472 Seuzach. Nach Angaben des Schuldners bestehe kein Darlehensvertrag und eine Rückzahlung wurde nie vereinbart.
30 Schätzung:? Anzeige: An Drittschuldner (Oberschneit) Anzeige von der Pfändung einer Forderung. Probleme: Fälligkeitserklärung Vertrag Verjährung bestreitet Darlehen
31 Einrichtungsgegenstände:? Bemerkungen in der Pfändungsurkunde:? Mietvertrag Rückfrage bei Vermieter
32 Vor dem Haus Säulistrasse 25, 8405 Winterthur, auf Parkplatz, wird gepfändet: Nr. Personenwagen Marke Honda Accord 2.0 VTEC, Stamm Nr...
33 Eigentumsvorbehalt An Nr. zugunsten XB Honda Garage AG, Höslistrasse 22, 8311 Brütten. Gemäss Mitteilung der XB Honda Garage AG beträgt die Kaufpreisrestanz per Fr. xxxx zuzüglich Zins seit. Fristansetzung zur Bestreitung:? Nach Art. 107 SchKG Schätzung:?
34 Anzeigen: 1. Aufforderung zur Angabe der Kaufpreisrestanz für einen unter Eigentumsvorbehalt verkauften Gegenstand. 2. Anzeige an den Versicherer (AXA Winterthur) über die Pfändung von versicherten Gegenständen.
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden
MehrDarlehensvertrag. Zwischen der. und der
Darlehensvertrag Zwischen der Politischen Gemeinde Scuol, 7550 Scuol, Darlehensgeberin und der Hochalpines Institut Ftan AG, 7551 Ftan, Darlehensnehmerin 1. Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin
MehrUmwandlung einer bestehenden Lebensversicherung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes ( 167 VVG, 851 c ZPO)
Verfügungsverzicht Umwandlung einer bestehenden Lebensversicherung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes ( 167 VVG, 851 c ZPO) Versicherungs-Nummer Versicherungsnehmer (Vor- und Nachname) Original an die
MehrBereicherungsrecht Fall 2
G hat bei der S-AG eine Lebensversicherung ihv. 300.000 abgeschlossen, als deren BegünsBgte seine Frau D benannt ist. Als die Finanzierung des gerade erworbenen Eigenheims die Möglichkeiten des G zu übersteigen
MehrVortragsunterlagen. Verfasst von Zehentmayer So:ware GmbH, Stand Mai 2012
EAVG 2012 Vortragsunterlagen Verfasst von Zehentmayer So:ware GmbH, Stand Mai 2012 3 Vorlage: Vor Vertragsunterzeichnung Aushändigen: Nach Vertragsunterzeichnung (binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss)
MehrVertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen
Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrArrestbefehl (Direkte Bundessteuer)
Luzerner Steuerbuch Band a, Weisungen StG: Steuerbezug, Anhang 5b Datum der letzten Änderung: 0.0.06 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_a_weisungen_stg_bezug_anhang_arrestbefehldbst.html Arrestbefehl (Direkte
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrKreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen
Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben
MehrVOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5. Kurzangebot 912250
VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5 Kurzangebot 912250 ZUM OBJEKT: Modernisierungsbedürftiges Reihenendhaus mit kleinem, pflegeleichtem Garten...! DIE LAGE: Dorfstraße 9, 38300
MehrSchadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens
CH-3003 Bern An alle beaufsichtigten Schadenversicherungsunternehmen und Krankenkassen, welche Zusatzversicherungen anbieten Referenz: A177012/GB-V/V-MKS Kontakt: Truffer Beat Bern, 23. Dezember 2011 FINMA-Mitteilung
MehrAVB für Unfallversicherung gemäss UVG
AVB für Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2011-10 Elips Life www.elips-life.com Inhalt 1 Grundlagen des Vertrages 3 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Grundlagen des Vertrages 3 2 Dauer des Vertrages, Kündigung
MehrMietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.
Mietvertrag Zwischen Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster im Folgenden auch Vermieter genannt und Name, Vorname: Adresse: PLZ, Stadt: im Folgenden auch Mieter
MehrAuftrag zum Fondswechsel
Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrRückschlagsperre und zunächst verfahrensrechtlich unzulässiger Eröffnungsantrag
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 9zb284_09 letzte Aktualisierung: 29.7.2011 BGH, 19.5.2011 - IX ZB 284/09 InsO 88, 312 Abs. 1 S. 3 Rückschlagsperre und zunächst verfahrensrechtlich unzulässiger
MehrOrganhaftpflichtversicherung
Organhaftpflichtversicherung Fragebogen Dieser Fragebogen soll es uns ermöglichen, Ihnen eine nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausgerichtete Versicherungslösung anzubieten. Deshalb bitten wir Sie,
MehrBEGRÜNDUNG DES RECHTSVORSCHLAGES MANGELS NEUEN VERMÖGENS (Art. 265a SchKG)
Einschreiben Kantonsgericht Nidwalden Zivilabteilung / Einzelgericht SchKG Rathausplatz 1 6371 Stans, (Ort) (Datum) Verfahren Nr. (Verfahrensnummer einsetzen; die Verfahrensnummer ist auf der Aufforderung
MehrKlauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)
TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
MehrReglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern
Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 5.4..1.1 Ausgabe vom 1. April 007 Reglement über den Sozialfonds der Stadt Luzern vom 30. November 1995 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt auf Art.
MehrFormular für die Übermittlung von Kaufvertragsangaben
Georg Volz Rechtsanwalt, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte Spitalgasse 4 - Postfach 543 CH-3000 Bern 7 Telefon +41 (0)31 311 22 61 Fax +41 (0)31 311 04 84 info@volzrecht.ch - www.volzrecht.ch Formular
MehrAMTSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
Geschäftsnummer Verkündet am 02.03.2007 30 C 7751/06 Haag Bei allen Schreiben angeben! als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle AMTSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit der Frau
MehrVerordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandleiherverordnung - PfandlV)
Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandleiherverordnung PfandlV) PfandlV Ausfertigungsdatum: 01.02.1961 Vollzitat: "Pfandleiherverordnung in der Fassung der Bekanntmachung
MehrEinzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung
Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung ausgefüllte Mieterselbstauskunft Bürgschaft (bei Studium oder Ausbildungsverhältnis) Unterschrift zur Schufakontrolle/- einsicht (wenn Bürge vorhanden, ist
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrDer Mieter zahlt nicht
Der Mieter zahlt nicht - Der Weg zur Kündigung - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Kündigung - Kündigung allgemein - Außerordentlich fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug 3. Zusammenfassung
MehrLösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB
Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus
MehrHinweise zum Kfz-Kaufvertrag
Hinweise zum Kfz-Kaufvertrag Blatt Nr. 1: Exemplar für den Blatt Nr. 2: Exemplar für den Blatt Nr. 3: Mitteilung an die Versicherung Nach den Versicherungsbestimmungen tritt der in die Rechte und Pflichten
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
MehrIII.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)
Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen
MehrÜbrigens: Bester Versicherungsschutz für Ihr neues Kfz zum besonders günstigen Tarif: http://www.allsecur.de. Zusatzausstattung und Zubehör:
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Für den Käufer Vorbemerkung Dieser Vertrag ist für den privaten Verkauf gebrauchter e gedacht. Ist ein Unternehmer Verkäufer, ist der vertraglich vorgesehene Gewährleistungsausschluss
MehrFÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)
SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrAnspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrGläubigerverzug und Zurückbehaltungsrechte
Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 17.12.209: Gläubigerverzug und Zurückbehaltungsrechte Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914 Voraussetzungen
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 8/10 BESCHLUSS vom 20. Januar 2011 in dem Insolvenzverfahren - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel,
MehrWerbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des
Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme
MehrE N T S C H E I D S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5736 Entscheid Nr. 137/2014 vom 25. September 2014 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfrage in Bezug auf Artikel 43 des Gesetzes vom 11. Juni
MehrDas Rücktrittsrecht I
Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht
MehrMietkaution? NEIN DANKE! Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution macht aus Ihrer Mietkaution bares Geld.
Mietkaution? NEIN DANKE! Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution macht aus Ihrer Mietkaution bares Geld. Wenn nur alles so einfach wäre! easykaution die Kautionsbürgschaft für Wohnräume. easykaution statt
MehrPrüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht
Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht 2. Halbjahr 2010 Termin: 5. August 2010 Bearbeitungszeit: 5 Stunden Hilfsmittel:
MehrMerkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.
MehrErbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB
Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere
Mehrpfšndung von Lebensversicherung und Direktversicherung durch Umwandlung in Rentenversicherung vermeiden
pfšndung von Lebensversicherung und Direktversicherung durch Umwandlung in Rentenversicherung vermeiden E:I Diese Seite bookmarken: 1. PfŠndungsschutz f r Direktversicherung und Lebensversicherung 2. PfŠndungsschutz
MehrKann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
MehrAnmeldung zum Triathlon Camp 2013 auf Fuerteventura Seite 1
Anmeldung zum Triathlon Camp 2013 auf Fuerteventura Seite 1 Name: Adresse: Telefonnummer: E-Mail: Geburtsdatum: Bitte vollständig in Blockschrift ausfüllen! Pro Person eine Anmeldung ausfüllen! Ich buche
MehrVerordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988
45. Verordnung zum Stipendiengesetz vom 4. April 988 vom 4. Oktober 988 (Stand. Oktober 009) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Stipendiengesetzes vom 4. April 988
Mehrbonus.ch: Zufriedenheitsumfrage 2014 über die Hausrat- und Haftpflichtversicherungen
bonus.ch: Zufriedenheitsumfrage 2014 über die Hausrat- und Haftpflichtversicherungen Genau wie im letzten Jahr sind die Schweizer mit Ihrer Hausrat- und Haftpflichtversicherung zufrieden. Die Durchschnittsnote
MehrHypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen!
Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen! Ein eigenes Haus mit Garten für viele Menschen ist das noch immer der klassische Lebenstraum. Eine Möglichkeit wenn auch bei weitem nicht die einzige um diesen
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrDas Stationsportal der DB Station&Service AG - Das Rollenkonzept. DB Station&Service AG Vertrieb Stationsportal Berlin, Juli 2015
Das Stationsportal der DB Station&Service AG - Das Rollenkonzept DB Station&Service AG Vertrieb Stationsportal Berlin, Juli 2015 1 Das EVU entscheidet eigenständig über die Nutzer des Stationsportals Der
MehrGeld zurück wegen fehlerhafter Verträge! So widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung
Geld zurück wegen fehlerhafter Verträge! So widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung Vergrößern BILD gibt Ratschläge zum Widerruf ihrer Lebensversicherung Hohe Beiträge, wenig Rendite: Etliche Verbraucher
MehrVertrag über eine Praxisphase
Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden
MehrFragen Übung 14, 17.7.2013
Fragen Übung 14, 17.7.2013 Student S möchte von Händler H einen Jetski für 12.300,- kaufen. Händler H weigert sich, ihm das teure Gerät ohne Sicherheit zu überlassen. Daher hat S seinen Freund F davon
MehrMustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
MehrVerordnung über die Darlehen an Arbeitgebende für die Ausfinanzierung der Forderungen der Pensionskasse (Poolingverordnung)
84. Verordnung über die Darlehen an Arbeitgebende für die Ausfinanzierung der Forderungen der Pensionskasse (Poolingverordnung) Vom 0. Mai 04 (Stand 0. Mai 04) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrGRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen
GRUNDSATZVEREINBARUNG abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien im folgenden stets kurz Gremium
MehrAttraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m²
Beispielhafte Darstellung Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m² Bebaubarkeit 3 Vollgeschosse GRZ 0,8 von ca. 2.641 qm GFZ 2,0 von
MehrSteuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen
Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen 19 - Stand Februar 2012 1 Inhalt 1. Erträge aus rückkaufsfähiger Kapitalversicherung (Lebensversicherung)
MehrVERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen
VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Mehr-Prüfung der Tragwerksplanung-
Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrArbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.
Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der
MehrAuftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach
Mehr(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009
(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 RA Mag. Michael Pilz www.jus.at I. Exekutive Pfändung und Verwertung von Internet-Domains Was soll gepfändet
MehrDAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.
Manuskript Wie wohnen die Deutschen eigentlich? Nina und David wollen herausfinden, ob es die typisch deutsche Wohnung gibt. Und sie versuchen außerdem, eine Wohnung zu finden. Nicht ganz einfach in der
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrDirektversicherung für Schweizer Grenzgänger
Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen
MehrLösung Fall 21. Lösung Ausgangsfall: Anspruch der S gegen E auf Duldung der Zwangsvollstreckung, 1147 BGB
Lösung Fall 21 Lösung Ausgangsfall: Anspruch der S gegen E auf Duldung der Zwangsvollstreckung, 1147 BGB Als Grundlage für den Zugriff der S auf das Getreide, den Mähdrescher und den Traktor kommt ein
MehrKooperationsvereinbarung für Dozenten. zwischen. Creative Arts Group e.v. Emanuel-Leutze-Straße 1/ 40547 Düsseldorf
Kooperationsvereinbarung für Dozenten zwischen Creative Arts Group e.v. Emanuel-Leutze-Straße 1/ 40547 Düsseldorf (hiernach Auftraggeber und/oder CAG genannt) und xxx xxxxxx / xxxxxx (hiernach Auftragnehmer
MehrMietänderungen im preisgebundenen Wohnraum
Mietänderungen im preisgebundenen Wohnraum Bitte bearbeiten Sie die folgenden Aufgaben zur Wirtschaftlichkeitsberechnung und zur Kostenmiete. Nr.: 10-20-025 Kopien brauchen Originale! Die Nutzung der Aufgaben
MehrZusatzleistungen zur AHV/IV
Zusatzleistungen zur AHV/IV Spannende Fälle aus der Praxis 09.00 10.00 Uhr Hans Liechti 10.00 10.30 Uhr Pause - Plafonierte EL - Anstellung von Pflegepersonal 10.30 11.30 Uhr Béatrice Peterhans - Vermögensverzicht
MehrMit Sicherheit mehr Lebensqualität
Mit Sicherheit mehr Lebensqualität Service mit Sicherheit Suchen Sie eine haushaltsnahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen mobilen Mittagstisch, einen Einkaufsdienst, einen Fahrdienst? Oder möchten
MehrAn das Amtsgericht Bremen - Insolvenzgericht -
1 An das Amtsgericht Bremen - Insolvenzgericht - 1 Antrag aug Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ich / Wir Herr Frau telefonisch erreichbar unter: beantrage / beantragen in meiner / unserer Eigenschaft
MehrHochschullehrerbund Bundesvereinigung e. V. Rechtsschutzsatzung
Rechtsschutzsatzung beschlossen von der Bundesdelegiertenversammlung des Hochschullehrerbundes Bundesvereinigung e. V. am 4. Mai 2013. 1 Geltungsbereich Die Rechtsschutzsatzung beschreibt Rechtsdienstleistungen
MehrHinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen
MehrMerkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines
Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993
MehrEinzelvorsorge Schutz der Familie und der Geschäftspartner. Was immer das Leben bringt, Sie haben vorgesorgt
Einzelvorsorge Schutz der Familie und der Geschäftspartner Was immer das Leben bringt, Sie haben vorgesorgt Einzelvorsorge Vaudoise Familie und Unternehmen schützen Ihre Bedürfnisse erkennen Über Schicksalsschläge
MehrDie Akten werden dem Rekursgericht mit dem Auftrag übermittelt, seinen Entscheidungsgegenstand nach
4 Ob 8/13z Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache
Mehrfichtenfuchs.de Inh. LARS SPILLNER - Immobilienmakler (IHK) Ihr Immobilienmakler im Raum GOSLAR und dem HARZ
KURZ-EXPOSÉ Nr. 38729.12 FF 06.2015 ZWEI DOPPELHAUSHÄLFTEN mit separater Gewerbeeinheit im Souterrain ZUM OBJEKT: Das eigene große Haus inkl. Gewerbemöglichkeit Doppelhaushälften samt Gewerbeeinheit auf
MehrMietrecht: Für die Beratung/ Vertretung ist auf jeden Fall die Vorlage des Miet-/ Pachtvertrages erforderlich.
Mietrecht: Für die Beratung/ Vertretung ist auf jeden Fall die Vorlage des Miet-/ Pachtvertrages erforderlich. Dieses Formular dient lediglich zur Vorbereitung. I.d.R. Wird ein persönliches Gespräch dennoch
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
Mehrim Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4015 6. Wahlperiode 16.06.2015. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4015 6. Wahlperiode 16.06.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verjährungsfristen der Inanspruchnahme der involvierten
MehrDeckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer
Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer I n h a l t s ü b e r s i c h t: 1. Versicherungsnehmer/Versicherte
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
Mehr- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.
- 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Mietkautionsversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Mietkautionsversicherung Ausgabe August 2015 Seite 1 von 7 1. Wer ist der Versicherer? Versicherer ist die GENERALI (nachfolgend die GENERALI ), Avenue Perdtemps
Mehr