Beteiligungsangebot GENOHAUSFONDS II INVESTITION MENSCH

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1 Beteiligungsangebot GENOHAUSFONDS II INVESTITION MENSCH

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3 Wichtiger hinweis Wichtiger hinweis Dieses Angebot richtet sich an erfahrene und informierte Anleger mit einem längerfristigen Anlagehorizont. interessierte Anleger sollten eine eigene Prüfung der rechtlichen, finanziellen und sonstigen Folgen einer Beteiligung vornehmen und ggf. einen Wirtschaftsprüfer oder steuerberater oder eine andere geeignete Person zu rate ziehen. Die gesamtkonzeption des Beteiligungsangebotes ist auf eine Dauer von voraussichtlich 8 Jahren ab Zeichnungsschluss ausgerichtet, wenngleich seitens des Anlegers die Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung besteht. Der Anleger sollte daher nur einen angemessenen teil seines liquiden Vermögens investieren. Die informationen in diesem Verkaufsprospekt wurden sorgfältig zusammengestellt. Dieser Verkaufsprospekt enthält informationen, die auf Prognosen, schätzungen und Annahmen über zukünftige entwicklungen beruhen. Diese informationen dienen ausschließlich illustrationszwecken und stellen keine garantie, Zusicherung oder Fakten dar. Bei einer Beteiligung wie der vorliegenden sind Vorhersagen hinsichtlich spezifischer und gesamtwirtschaftlicher entwicklungen aufgrund des Vorliegens einer Vielzahl von Faktoren, die außerhalb der einflussnahmemöglichkeit der emittentin und der Prospektverantwortlichen liegen, nur bedingt möglich. insbesondere können nicht vorherzusehende entwicklungen der allgemeinen Markt- und Finanzdaten sowie der politischen und rechtlichen rahmenbedingungen einschließlich der rechtssprechung und der Praxis der Finanzverwaltung zu abweichenden entwicklungen und ergebnissen führen. eine haftung für Änderungen aufgrund zukünftiger wirtschaftlicher entwicklungen, Änderungen der gesetzeslage, der rechtsprechung oder der Praxis der Finanzverwaltung sowie generell eine garantie für den eintritt der im Prospekt dargestellten wirtschaftlichen ergebnisse kann daher soweit gesetzlich zulässig nicht übernommen werden. Der vorliegende Verkaufsprospekt stellt keine empfehlung im Zusammenhang mit rechtlichen, steuerlichen oder finanziellen Aspekten dar. grundlage einer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft ist allein dieser Prospekt. hiervon abweichende oder darüber hinausgehende Angaben oder Ausführungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Vermittlung der Beteiligung, sind unzulässig und bei einer investitionsentscheidung nicht zu beachten. 2

4 ProsPektVerAntWortung ProsPekt VerAnt Wortung Die Angaben und Berechnungen in diesem Prospekt wurden von der Prospektverantwortlichen genoinvestment gmbh, Pflugfelder straße 22, Ludwigsburg, gewissenhaft erarbeitet, zusammengestellt und überprüft. sie entsprechen dem aktuellen Planungsstand und beruhen auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften sowie Verwaltungsanweisungen. eine haftung für den eintritt der den Berechnungen zu grunde gelegten wirtschaftlichen und steuerlichen ergebnisse und ihrer wirtschaftlichen Folgen wird ebenso wenig übernommen, wie für Abweichungen durch künftige wirtschaftliche entwicklungen oder durch Änderungen der rechtlichen und steuerrechtlichen grundlagen, soweit gesetzlich zulässig. Vom inhalt dieses Prospektes abweichende Angaben bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch die genoinvestment gmbh. Ansonsten ist allein der inhalt dieses Prospektes und des Vertragswerkes verbindlich. Alle etwaigen schadensersatzansprüche aus der Prospekthaftung verjähren, vorbehaltlich kürzerer gesetzlicher Verjährungsfristen, nach Ablauf von einem Jahr seit kenntniserlangung von den unzutreffenden oder unvollständigen Angaben, spätestens jedoch drei Jahre nach Begründung der Beteiligung. Die Prospektverantwortliche genoinvestment gmbh mit sitz in Ludwigsburg übernimmt für den inhalt des Prospektes die Verantwortung und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in dem Prospekt richtig und vollständig sind und keine wesentlichen umstände ausgelassen sind. Der Verkaufsprospekt zu diesem Beteiligungsangebot kann kostenfrei in Druckversion bei der Anbieterin genoinvestment gmbh, Pflugfelder straße 22, Ludwigsburg, angefordert werden. Datum der Prospektaufstellung Jens Meier als geschäftsführer der Genoinvestment gmbh 3

5 inhalt inhaltsverzeichnis seite A: ÜBERBLICK 5 1. Das Beteiligungsangebot im Überblick 6 B: RISIKEN Die wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage 14 C: FONDSKONZEPT Leistungsbilanz Investitionsbereich Anlagekonzept, Investitionsgrundsätze und Anlagepolitik Die wesentlichen Grundlagen der rechtlichen Konzeption Angaben über die Kosten und Vergütungen auf Fondsebene Die Vertragspartner Angaben über die Geschäftstätigkeit der GenoHausFonds II Angaben über den jüngsten Geschäftsgang der GenoHausFonds II Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GenoHausFonds II 69 eröffnungsbilanz zum Prognostizierte Planzahlen sowie dazugehörige Erläuterungen der 70 Annahmen und Wirkungszusammenhänge Prognostizierte Planbilanz 72 Prognostizierte Plan-gewinn- und Verlustrechnung 74 Liquiditätsplanung inklusive cash-flow 78 Planzahlen der emittentin 82 investitions- und Finanzierungsplan in der investitionsphase Erläuterungen zum Ergebnis für den Anleger Mittelverwendungskontrolle Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption 92 D: ANHANG Verträge 104 gesellschaftsvertrag 104 treuhandvertrag Weitere Angaben nach der VermVerkProspV Pflichtangaben Fernabsatz nach BGB-Info-VO Glossar 128 Hinweis nach 2 Abs. 2 Satz 2 VermVerkProspV: Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 4

6 A: ÜBERBLICK 5

7 DAs AngeBot im ÜBerBLick A: ÜBerBLick 1. DAs BeteiLigungsAngeBot im ÜBerBLick Prospektverantwortliche/Anbieterin genoinvestment gmbh, geschäftsanschrift: Pflugfelder straße 22, Ludwigsburg sitz: Ludwigsburg, hr-b , handelsregister des Amtsgerichts stuttgart Emittentin genohausfonds ii gmbh & co. kg (im Prospekt auch bezeichnet als genohausfonds ii ), geschäftsanschrift: Pflugfelder straße 22, Ludwigsburg sitz: Ludwigsburg, hr-a , handelsregister des Amtsgerichts stuttgart Wichtigste Tätigkeitsbereiche der Emittentin Angebot einer kommanditbeteiligung in Form eines geschlossenen Fonds, Vermögensvermehrung durch den erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und den Verkauf von immobilienobjekten und grundstücken sowie den erwerb von Fondsanteilen an der genohausfonds i Ag & co. kg unter Ausschluss erlaubnispflichtiger geschäfte im eigenen namen und auf eigene rechnung, Anlegerbetreuung und Verwaltung der Beteiligungsverträge Art der Beteiligungsgesellschaft Beim genohausfonds ii handelt es sich um eine kommanditgesellschaft nach deutschem recht. Komplementärin genoinvestment gmbh, geschäftsanschrift: Pflugfelder straße 22, Ludwigsburg sitz: Ludwigsburg, hr-b , handelsregister des Amtsgerichts stuttgart Geschäftsführende Kommanditistin genohaus gmbh & co. kg, geschäftsanschrift: Pflugfelder straße 22, Ludwigsburg sitz: Ludwigsburg, hr-a , handelsregister des Amtsgerichts stuttgart Treuhandkommanditistin Ft Fonds treuhand gmbh, geschäftsanschrift: ritterstraße 11-17, kitzingen sitz: kitzingen, hr-b 5214, handelsregister des Amtsgerichts Würzburg 6

8 DAs AngeBot im ÜBerBLick VerMögensAnLAge Art der angebotenen Beteiligung Der Anleger ist als kommanditist an der genohausfonds ii beteiligt. Die eingehung einer kommanditeinlage an der genohausfonds ii geschieht durch Zeichnung einer privatschriftlichen Beitrittserklärung als Direktkommanditist oder durch Beauftragung der treuhandkommanditistin mit dem Abschluss einer mittelbaren kommanditbeteiligung. seine vertraglich festgelegte kapitaleinlage erbringt der kommanditist durch einmalige einzahlung zuzüglich Agio. sein gesellschaftsanteil wird entweder treuhänderisch durch eine treuhandkommanditistin gehalten, oder der Anleger wird selbst als Direktkommanditist im handelsregister eingetragen und bevollmächtigt die treuhandkommanditistin zur Vornahme bestimmter rechtsgeschäfte. Haftung der Anleger, Nachschusspflicht eine Zahlungs- bzw. nachschusspflicht über die geleistete einlage hinaus besteht nicht. Die gesetzliche haftung gegenüber gesellschaftsgläubigern ist auf 1% der einlage begrenzt. Die gesetzliche haftung gegenüber gesellschaftsgläubigern ist vom Anleger wirtschaftlich zu tragen. Der Anleger haftet, bis er einen Betrag in höhe der haftsumme (1% der einlage) gezahlt hat. Da treugeber wirtschaftlich einem kommanditisten gleichgestellt sind, sind treugeber verpflichtet, die treuhandkommanditistin von einer eventuellen inanspruchnahme durch gesellschaftsgläubiger freizustellen. Mit der Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens lebt die haftung für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Ausscheiden in höhe der haftsumme für die bis zum Ausscheiden begründeten Verbindlichkeiten wieder auf. Die haftung gegenüber gesellschaftsgläubigern besteht solange, bis der Anleger die haftsumme gezahlt hat. Geplantes Gesamtvolumen Die summe der geplanten gesellschaftseinlagen beträgt eur 15 Mio. mit der option der erhöhung auf eine summe von bis zu eur 50 Mio.. Anlegerzielgruppe Das vorliegende Beteiligungsangebot richtet sich an erfahrene Anleger mit einem längerfristigen Anlagehorizont. eine Beteiligung sollte unter Berücksichtigung der mehrjährigen kapitalbindung nur mit aktuell nicht benötigtem kapital gezeichnet werden. Das vorliegende Angebot ist nicht geeignet für Anleger, die eine Anlage mit einer festen Verzinsung oder einem bereits heute feststehenden rückzahlungsbetrag zu einem festen rückzahlungstermin suchen oder gegebenenfalls kurzfristig über ihre einlagen verfügen müssen (siehe kapitel Die wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage auf den seiten 14ff ). Die gegenständliche Anlage sollte lediglich einen Beimischungscharakter für das sonstige Vermögensportfolio eines Anlegers darstellen; neben der Beteiligung sollte der Anleger über eine angemessene Liquiditätsreserve verfügen und die Beteiligung sollte keinen wesentlichen teil des Vermögens des Anlegers darstellen. Die Beteiligung ist längerfristig bis zum bzw. bei Verlängerung durch die geschäftsführende kommanditistin bis längstens angelegt. Zu den risiken bei einer vorzeitigen Beendigung durch den Anleger wird auf seite 26 ( Risiko bei vorzeitigem Ausscheiden ) verwiesen. Bindungsdauer der Vermögensanlage Die gesamtkonzeption des Beteiligungsangebotes ist auf eine Anlagedauer von voraussichtlich 8 Jahren ab Zeichnungsschluss (gesamtlaufzeit ca. 10 Jahre) ausgerichtet, wenngleich seitens des Anlegers und auch der gesellschaft die grundsätzliche Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung besteht. 7

9 DAs AngeBot im ÜBerBLick Gegenstand der Investition grundlage des prospektierten Beteiligungsangebotes sind investitionen in Wohnimmobilienobjekte, wie eigenheime, eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, ganz oder teilweise gewerblich genutzte Wohnobjekte, gemischt genutzte objekte mit mindestens 50 % wohnwirtschaftlichem Anteil und unbebaute grundstücke. Der investitionsschwerpunkt wird voraussichtlich im erwerb von immobilien aus gekündigten oder fällig gestellten Darlehenssituationen aus Bankenbestand, von Forderungsaufkäufern sowie aus der Zwangsversteigerung oder direkt vom eigentümer liegen. Daneben kann die genohausfonds ii, sofern es die statuten der genotec eg zulassen, in den Jahren 2011 und 2012 aus ihren Überschüssen Vorrats-genosparverträge bis zu einer höhe von je eur ,- zeichnen und die zum Verkauf angebotenen Beteiligungen aus der gesellschaft genohausfonds i Ag & co. kg erwerben. Wirtschaftliche Zielsetzung Zielsetzung ist die realisierung überdurchschnittlicher erträge aus dem immobilien- und grundstückseinkauf und -verkauf sowie der Vermietung der immobilienobjekte unter Zuhilfenahme einer Fremdfinanzierung (lt. gesellschaftsvertrag max. 100% des nach kosten investierbaren kapitals) im Fonds. Dabei sollen von dem insgesamt zur Verfügung stehenden kommanditkapital (laut investitionsplan) in höhe von voraussichtlich eur 15,0 Mio. insgesamt 85 %, d.h., ein Betrag in höhe von eur 12,75 Mio. zzgl. eines aufzunehmenden Darlehens in höhe von voraussichtlich weiteren eur 12,75 Mio., insgesamt also ein Betrag in höhe von eur 25,5 Mio. in immobilien und grundstücke investiert werden. Bei einem angenommen durchschnittlichen einkauf von 70% des Verkehrswertes würde sich ausgehend von 100% des Verkehrswertes ein Brutto-immobilienvermögen in höhe von eur 36,429 Mio. ergeben. Der daraus entstehende potentielle Wert der stillen reserve auf Basis der gutachterlichen einschätzung ergibt rechnerisch eur 10,929 Mio.. Bezogen auf das investierte kapital würde das 142,85% bedeuten. Der darüber hinausgehende Betrag aus dem einbezahlten kommanditkapital in höhe von eur 2,25 Mio. dient der Deckung von anfänglichen emissionskosten in der Platzierungsphase (2011 bis voraussichtlich 2012). Durch den einkauf unterhalb des gutachterlichen Verkehrswertes wird in vielen Fällen von Beginn an ein Mehrwert generiert. Durch die zwischenzeitliche Vermietung dieser immobilien an ihre ehemaligen eigentümer/mieter und durch den späteren planmäßigen Abverkauf an die ehemaligen eigentümer bzw. eine von ihnen benannte dritte Person oder die genotec eg oder eine Veräußerung am freien Markt sowie durch den handel mit grundstücken sollen überdurchschnittliche hohe renditen erwirtschaftet werden. Die genohausfonds ii profitiert hierbei von der Differenz zwischen An- und Verkauf der objekte, sowie der generierten Mieteinnahmen einerseits und den von ihr aufzubringenden Darlehenszinsen sowie der sonstigen Fondskosten andererseits. Die Investitionsgrundsätze Bei der Auswahl der einzelnen investitionen hat die genohausfonds ii in 11 des gesellschaftsvertrages u. a. folgende investitionsgrundsätze festgelegt: objekte dürfen nur bis zu einem maximalen Verkehrswert in höhe von 70 % zuzüglich kaufnebenkosten, gutachterkosten, sanierungsaufwand und ggf. Vermittlungsgebühr erworben werden. investitionen für renovierung und sanierung erhöhen im gleichen Maß den Verkehrswert. Die maximale gesamtinvestition darf 80 % des angepassten Verkehrswertes nicht überschreiten. Die gesellschaft kann Fremdkapital bis zu einer höhe von 100 % des nach Abzug der kosten verbleibenden investierbaren kapitals für weitere investitionszwecke aufnehmen. Der Verkehrswert der Anlageobjekte muss durch Verkehrswertgutachten des tüv oder der DekrA oder eines öffentlich bestellten oder vereidigten gutachters festgestellt werden, welche zum investitionszeitpunkt höchstens 12 Monate alt sein dürfen. 8

10 DAs AngeBot im ÜBerBLick Die investitionen erfolgen vorrangig in der Währung euro. Beim Verkauf der Anlageobjekte an die ehemaligen eigentümer oder die genotec eg (nicht beim Verkauf auf dem freien Markt) sind in Abhängigkeit vom einkaufspreis und der haltedauer der objekte im gesellschaftsvertrag geregelte Aufund Zuschläge zwischen 12% und 32% auf den Verkehrswert festgelegt. Abweichungen von diesen investitionsgrundsätzen sind nur mit Zustimmung der gesellschafterversammlung zulässig. Die Investitionsentscheidungen Die geschäftsführung der genohausfonds ii prüft die investitionsvorschläge nach den vorgegebenen investitionsgrundsätzen und trifft danach die notwendigen investitionsentscheidungen. Mindest- / Höchstbeteiligung Der Anleger zahlt im Wege der einmaleinzahlung eine Mindesteinlage in höhe von eur ,-. höhere Beträge müssen durch 500 teilbar sein. Der höchstbetrag je Beteiligtem (kommanditist) ist begrenzt auf eur 1,5 Mio.. Ab einer Beteiligung über eur 1,5 Mio. bedarf es der Zustimmung der geschäftsführenden kommanditistin (genohaus gmbh und co. kg). Zeichnungsfrist Die Zeichnungsfrist beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung gem. 9 Verkaufsprospektgesetz und endet am es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres kalenderjahr. eine vorzeitige schließung ist bei Überschreiten des geplanten Zeichnungsvolumens von über eur 15 Mio. jederzeit möglich. Agio Das Agio beträgt 5% der einmalzahlung. Laufzeit Die Beteiligung ist auf eine Laufzeit von voraussichtlich 8 Jahren ab Zeichnungsschluss (also ca. 10 Jahre) ausgerichtet, maximal zzgl. einem weiteren Jahr. Die gesellschaft plant sämtliche immobilien und grundstücke bis spätestens zum abzuverkaufen. Für die Abwicklung des Verkaufs werden weitere sechs Monate angesetzt. Weitere Kosten für den Anleger im Falle einer kündigung des gesellschaftsvertrags vor Ablauf der gesellschaftsdauer fällt eine gebühr in höhe von eur 250,- zzgl. gesetzlicher umsatzsteuer an. Direktkommanditisten haben diese gebühr an die geschäftsführende kommanditistin zu entrichten; treugeber zahlen diese gebühr in voller höhe an die treuhandkommanditistin, welche die hälfte der gebühr an die geschäftsführende kommanditistin weiterleitet. eine ebensolche gebühr wird fällig bei einer Übertragung der rechte aus dem Vertragsverhältnis und bei der umwandlung der treugeberstellung in die stellung eines Direktkommanditisten. ebenfalls trägt der als Direktkommanditist Beitretende oder der treugeber, der seine Beteiligung in eine direkte kommanditbeteiligung umwandelt, die kosten der notwendigen notariellen Vollmacht und die kosten seiner eintragung ins handelsregister. Wählt der Anleger eine gewinnunabhängige entnahme mit monatlicher Auszahlung, so wird durch die gesellschaft aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes eine Bearbeitungsgebühr in höhe von 0,5% p. a. des gebundenen kapitals, maximal eur 100,- p. a. einbehalten. Die kosten einer kündigung (bzw. eines Ausschlusses) vor Ablauf der Fondslaufzeit ergeben sich indirekt aus dem Abfindungsbetrag. Der kommanditist/treugeber erhält bei Ausscheiden in den ersten vier vollen geschäftsjahren ab Beendigung der emissionsphase 90% und danach 95% seines gebundenen kapitals zurückerstattet. 9

11 DAs AngeBot im ÜBerBLick kosten, die im rahmen der Ausübung der kontrollrechte des einzelnen Anlegers anfallen, insbesondere kosten für die einsichtnahme in die Bücher der gesellschaft, sind vom Anleger zu tragen. Weitere kosten, die durch Übertragung, sonstige Verfügungen über die Beteiligung, Ausübung der kontrollrechte, sonstiges Ausscheiden oder einen Ausschluss entstehen, sind ebenfalls vom Anleger zu tragen. Emissionskostenquote Die emissionskostenquote auf ebene der genohausfonds ii beträgt bei einem Fondsvolumen von mindestens eur 15 Mio. nach Abzug des Agios voraussichtlich 14,3%. Die ausführliche Berechnung der emissionskostenquote findet sich auf der seite 85 des Prospekts. Investitionsquote Die investitionsquote beträgt voraussichtlich 85% des eingezahlten kapitals (= eur 12,75 Mio.). Zuzüglich des möglichen Darlehens investiert die gesellschaft somit voraussichtlich bis zu 170% des Zielkapitals (eur 15 Mio.) in immobilien und grundstücke (= eur 25,5 Mio.) mit einem Verkehrswert auf Basis der gutachterlichen einschätzung in höhe von ca. eur 36,429 Mio. (angenommen durchschnittlicher einkauf zu 70% des Verkehrswertes). Kündigung eine vorzeitige Beendigung durch ordentliche kündigung ist nach schließung des Fonds mit einer kündigungsfrist von 3 Monaten zum oder eines Jahres möglich, frühestens jedoch zum es werden bei vorzeitiger Vertragsauflösung die oben unter dem Punkt Weitere kosten für den Anleger angegebenen kosten ausgelöst. Informations- und Kontrollrechte gesetzliche informations- und kontrollrechte des kommanditisten stimmrechte in den gesellschafterversammlungen Mittelverwendungskontrolle durch unabhängigen Wirtschaftsprüfer Übertragungsmöglichkeit treugeber können jederzeit die rechte aus dem treuhandverhältnis übertragen oder in sonstiger Weise darüber verfügen. Die Übertragung ist ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme zulässig und bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der treuhandkommanditistin sowie der geschäftsführenden kommanditistin, ein Direktkommanditist kann jederzeit mit Zustimmung der geschäftsführenden kommanditistin seinen geschäftsanteil abtreten oder in sonstiger Weise darüber verfügen, sofern der rechtsnachfolger vollumfänglich in die rechte und Pflichten des Direktkommanditisten aus diesem Vertrag eintritt. es werden bei Übertragung die oben unter dem Punkt Weitere kosten für den Anleger angegebenen kosten ausgelöst. Ertragserwartungen/Gewinnauszahlung exakte Prognosen über die zu erwartenden renditen sind bei dem vorliegenden konzept nicht möglich, denn Zeitpunkt und höhe der ergebniszuteilungen und gewinnauszahlungen hängen stark von dem endgültigen Beteiligungsportfolio, dem investitions- und Veräußerungsrhytmus sowie der ertragsentwicklung der einzelnen investments ab. Beteiligung am Ergebnis Die Direktkommanditisten / treugeber sind am ergebnis der gesellschaft unter Beachtung der hurdle-rate-regelung im Verhältnis ihres gebundenen kapitals zueinander beteiligt. Als gebundenes kapital wird der stand des einlagekontos (ohne Agio) abzüglich stand entnahmekonto e1 und stand entnahmekonto e2 bezeichnet (vgl. 13 des gesellschaftsvertrags). Das ergebnis (gewinn und Verlust) umfasst sämtliche realisierten erlöse abzüglich der Aufwendungen. Die erzielten gewinne werden auf dem gewinn- und Verlustkonto des Anlegers verbucht. entstehen auf diesem positive Beträge, so werden diese zunächst zur Auffüllung des entnahmekontos e1 verwendet und der überschießende Betrag 10

12 DAs AngeBot im ÜBerBLick auf dem entnahmekonto e3 (vgl. 13 des gesellschaftsvertrags) verbucht und dann in Form von gewinnabhängigen entnahmen jährlich an die Anleger ausgeschüttet. Die höhe der an die Anleger auszuschüttenden Beträge wird im jeweils entsprechenden Folgejahr nach Feststellung des relevanten Jahresabschlusses ermittelt und ausgezahlt. Hurdle-Rate-Regelung im rahmen der gewinnverteilung erhalten die Anleger jährlich zunächst einen Anteil am gewinn zugewiesen, der einem Prozentsatz von 6 Prozentpunkten auf ihr gesamtes gebundenes kapital entspricht. nach erreichen der rechnerischen grundverzinsung ( hurdle-rate ) werden alle darüber hinaus gehenden ergebnisse im Verhältnis wie folgt verteilt: 50% an die Anleger 47,5% an die geschäftsführende kommanditistin 2,5% an die komplementärin. Der auf die Anleger hierbei nochmals entfallende Anteil wird erneut im Verhältnis ihres gebundenen kapitals zueinander verteilt. Die hurdle-rate ist in jedem Jahr erneut zu berechnen. Die Berechnung dieser hurdle-rate erfolgt auf Jahresbasis, wobei alle im Laufe eines Jahres erfolgten ein- und Auszahlungen unabhängig vom tatsächlichen Zahlungszeitpunkt rechnerisch jeweils zum Jahresende berücksichtigt werden. Gewinnunabhängige Entnahmen 1) Entnahmekonto E1 (fixe Entnahmen) Den Anlegern wird, abhängig von der Liquiditätslage der gesellschaft, die Möglichkeit eingeräumt, monatlich oder jährlich bis zu 5 % p. a. ihres jeweils gebundenen kapitals ausgezahlt zu erhalten. Das gebundene kapital bezeichnet die summe der einzahlungen (ohne Agio) abzüglich entnahmen (stand einlagenkonto abzüglich stand entnahmekonto e1 und stand entnahmekonto e2). Die höhe der gewinnunabhängigen entnahmen wird jährlich neu berechnet, da die Bemessungsgrundlage für die gewinnunabhängigen entnahmen das gebundene kapital ist, dessen stand sich stetig verändern kann. Folglich wird die gewinnunabhängige entnahmeauszahlung prognosegemäß über die Dauer der Beteiligung geringer. Der Anleger kann zwischen einer monatlichen entnahme, einer jährlichen entnahme oder keiner entnahme wählen. Bei einer monatlichen entnahme wird durch die gesellschaft aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes eine Bearbeitungsgebühr in höhe von 0,5% p.a. des gebundenen kapitals, maximal eur 100,- p.a., einbehalten. 2) Entnahmekonto E2 (variable Entnahmen) innerhalb der emissionsphase wird das frei werdende bzw. durch investitionsveräußerungen an die gesellschaft rückgeführte kapital stetig reinvestiert. nach Ablauf der emissionsphase wird rückfließendes, desinvestiertes kapital durch investitionsveräußerungen nach Abzug des erzielten gewinns an die Anleger ausgeschüttet. Die kapitalrückführungen werden zum stichtag auf Basis einer objektbezogenen Betrachtung und zum auf Basis des jeweiligen Jahresabschlusses fällig. Die Auszahlung der zum fälligen Beträge erfolgt bis spätestens und die zum fälligen Beträge nach Fertigstellung des Jahresabschlusses. Der auf die gesellschafter hierbei entfallende Betrag wird im Verhältnis ihres gebundenen kapitals zueinander verteilt. Einkunftsart Der Anleger erzielt im Privatvermögen zu versteuernde einkünfte aus gewerbebetrieb. Treuhänderin Die treuhänderin führt als treuhandkommanditistin die treuhandkonten und verwaltet die kommanditbeteiligungen an der gesellschaft auf rechnung der treugeber (mittelbare Anleger). Die treuhandkommanditistin wird nach eingang der vollständig ausgefüllten Beitrittserklärung sowie des Beteiligungskapitals nebst Agio auf dem in der Beitrittserklärung bezeichneten treuhandkonto und nach Ablauf der Widerrufsfrist für den Anleger den Beitritt zur genohausfonds ii erklären. Der treugeber verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung der treuhandkommanditistin; über die Ablehnung des Vertragsverhältnisses wird er durch die treuhandkommanditistin jedoch umgehend in kenntnis gesetzt. 11

13 DAs AngeBot im ÜBerBLick Auflösung der Gesellschaft nach dem ende der Laufzeit, voraussichtlich am , wird die gesellschaft mit Abverkauf der letzten Anlageobjekte in die Liquidationsphase überführt und danach das ergebnis an die Direktkommanditisten / treugeber im Verhältnis ihres gebundenen kapitals ausbezahlt. Steuerliche Konzeption Bei einer Anlage im Privatvermögen stellen die gewinnanteile aus der Beteiligung einkünfte aus gewerbebetrieb dar und sind als solche im Wesentlichen bei gewinnrealisierung zu versteuern. Dies bestimmt sich nach den grundsätzen der steuerlichen gewinnermittlung für bilanzierende unternehmen( 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 estg). (siehe hierzu auch kapitel Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption auf seiten 92 ff ). Wichtige Hinweise etwaige schadenersatzansprüche wegen versehentlich unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren 6 Monate nach kenntnis, spätestens jedoch 3 Jahre nach Beitritt zur gesellschaft. Ausgeschlossen sind darüber hinaus ersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss ( 311 Abs. 2 nr. 1, nr. 2, 241 Abs. 1, 280 Abs. 1, 241 Abs. 1 BgB) oder ersatzansprüche wegen Pflichtverletzung aus Vertrag ( 280 Abs. 1, 241 Abs.1 BgB). hiervon ausgenommen sind grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie ersatzansprüche wegen Verletzungen der rechtsgüter Leben, körper und gesundheit. Jedwede ersatzansprüche, gleichgültig aus welchem rechtsgrund, sind beschränkt auf die höhe der durch den Anspruchsteller geleisteten einlage, wobei an den Anspruchsteller geleistete Ausschüttungen mit diesen ersatzansprüchen zu verrechnen sind. 12

14 B: risiken 13

15 risiken B: risiken 2. Die WesentLichen risiken im ZusAMMenhAng Mit Der VerMögensAnLAge Allgemeines unternehmerisches Risiko Bei der vorliegenden kapitalanlage handelt es sich um eine investition in eine unternehmerische Beteiligung. charakteristisch für unternehmerische Beteiligungen ist die unvorhersehbare wirtschaftliche entwicklung, die schlechter als erwartet ausfallen kann. Aus diesem grund kann es sein, dass die vom Anleger erwarteten erträge nicht erreicht werden. Die höhe des Beteiligungskapitals steht erst mit ende der Platzierungsphase, voraussichtlich zum fest. Die investitionsdurchführung hängt vom ergebnis der prognostizierten Platzierung sowie der entsprechenden gewährung von Fremdmitteln ab. Des Weiteren hängt die investitionsmöglichkeit davon ab, ob ausreichend lukrative Anlageobjekte zu den gesellschaftsvertraglich definierten investitionskriterien der gesellschaft zugänglich werden. kein seriöser Marktteilnehmer kann behaupten, künftige entwicklungen, Wertzuwächse, kosten und erträge konkret vorhersagen zu können. Die zukünftigen erträge können von ertragsprognosen aus heute nicht erkennbaren gründen u. u. erheblich abweichen. Die prognostizierten Angaben dieses Prospektes hängen in erster Linie von dem annahmegemäßen Verlauf der geschäftlichen entwicklung der genohausfonds ii ab. Jede relevante Abweichung von der geplanten geschäftlichen entwicklung der genohausfonds ii hat auch zwingend eine Veränderung des Prognoseergebnisses zur Folge. Abhängig von der künftigen entwicklung der in diesem Prospekt dargestellten verschiedenen, sowohl die erträge als auch die kostenbelastung beeinflussenden Faktoren besteht daher das risiko, insgesamt schlechtere ergebnisse als in diesem Prospekt prognostiziert zu erzielen. Die entwicklung des Wertes der genohausfonds ii basiert auf der Vermietbarkeit der immobilien und der realisierbarkeit eines späteren Abverkaufs. Verwirklichen sich mehrere risiken gleichzeitig, können hieraus erhebliche störungen des planmäßigen wirtschaftlichen Verlaufs der gesellschaft auftauchen. so können Ausschüttungen ausbleiben oder sogar ein Verlust des eingezahlten eigenkapitals nicht ausgeschlossen werden. Dieses Beteiligungsangebot ist damit nur für Anleger geeignet, die einen bei negativem wirtschaftlichem Verlauf eintretenden Verlust in kauf nehmen können. Bei dem Beteiligungsangebot handelt es sich zusammengefasst somit um eine unternehmerische Beteiligung, die mit den risiken des unternehmertums verbunden ist. Letztlich ist das ergebnis des Beteiligungsangebotes im Wesentlichen von den in Verbindung mit dem erwerb, der Vermietung und der Veräußerung von eigenheimen und grundstücken erwirtschafteten renditen abhängig. in keinem Fall kann aus der Beteiligung an der genohausfonds ii eine Festverzinsung oder auch eine feste rendite erwartet werden. Die Beteiligung an der genohaus- Fonds ii ist vielmehr in keiner Weise vergleichbar mit reinen geldanlagen, wie festverzinslichen Wertpapieren oder auch Festgeldguthaben bei Banken. Die nachfolgende Darstellung der risiken beschreibt die aus der sicht der Anbieterin wesentlichen tatsächlichen, rechtlichen und steuerlichen risiken. Auf alle individuellen risiken auf ebene des einzelnen Anlegers kann nicht abschließend eingegangen werden. Die nachfolgend aufgeführten risiken sind in drei risikoklassen aufgeteilt: Prognosegefährdende Risiken führen für den Anleger dazu, das sein individuelles ergebnis schlechter ausfällt, als dies in der Prognose geplant wurde. ebenfalls können auch Ausschüttungen geringer als geplant ausfallen oder ganz entfallen. Anlagegefährdende Risiken können zu einem teilweisen oder sogar vollständigen Verlust der gezeichneten einlage führen. es besteht das risiko, dass der Anleger den eingesetzten geldbetrag ganz oder teilweise verliert. Anlegergefährdende Risiken können neben dem Verlust der gezeichneten einlage des Anlegers darüber hinaus weitere Vermögensverluste beim Anleger entstehen lassen (wie nachschusspflichten oder steuernachzahlungen). Der Anleger muss zusätzlich zum Verlust des eingesetzten geldbetrags weitere Zahlungen leisten. 14

16 risiken Investitionsrisiko Der Anleger trägt das grundsätzliche risiko, dass zum geplanten investitionszeitpunkt nicht genügend geeignete investitionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen oder die suche der genohausfonds ii nach geeigneten investitionsmöglichkeiten länger dauert als erwartet. in diesem Fall könnte bereits eingezahltes kommanditkapital nicht zeitnah investiert, sondern müsste zu vergleichsweise unattraktiven konditionen angelegt werden. Darüber hinaus können die kalkulierten investitionsnebenkosten höher ausfallen als geplant, was bewirkt, dass die prognostizierte investitionsquote geringer wird und damit eine geringere Anzahl an investitionen eingegangen werden kann als geplant. Diese geringeren investitionen vermindern auch die risikostreuung und verstärken die Abhängigkeit des Beteiligungsertrages vom ergebnis einzelner investments. Diese risiken können dazu führen, dass sich die Beteiligung des Anlegers negativ bzw. schlechter als geplant entwickelt. Prognosegefährdend: Anlagegefährdend: Anlegergefährdend: - Prognoserisiko sämtliche prognostizierten Ausschüttungen basieren auf der Planprognose der Beteiligungsgesellschaft. es wurde eine künftige mögliche entwicklung des unternehmens erarbeitet, so dass die bekannt gegebenen Planwerte lediglich eine zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf allgemeinen erfahrungssätzen beruhende Prognose der zukünftigen wirtschaftlichen entwicklung darstellen kann. Mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden die Prognosen nicht derart eintreten wie angenommen und im vorliegenden Prospekt abgebildet. Denn, ob die angenommenen Prognosen mit den tatsächlichen entwicklungen übereinstimmen, hängt von zahlreichen Faktoren ab, die niemand über einen langfristigen Zeitraum voraussagen kann. Jede Abweichung von den angenommenen und zugrunde gelegten Parametern kann zu Abweichungen der Planergebnisse und Ausschüttungserwartungen führen, bis hin zu einem vollständigen Ausbleiben von Ausschüttungen. Fällige, jedoch noch nicht zugeflossene Ausschüttungen können bei entsprechend negativer entwicklung einbehalten werden. Prognosegefährdend: Anlagegefährdend: Anlegergefährdend: - Blind-Pool-Risiko Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen naturgemäß die genauen Zielobjekte noch nicht fest, so dass es sich bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot um ein so genanntes Blind-Pool-konzept handelt. im gesellschaftsvertrag sind die investitionsbestimmungen verankert, jedoch können Anleger nur begrenzt einfluss auf die jeweilige konkrete investitionsentscheidung der genohausfonds ii nehmen und sind damit auf die Fähigkeiten der geschäftsführung angewiesen. es besteht das grundsätzliche risiko, dass sich die entscheidungen der geschäftsführung als fehlerhaft herausstellen oder die geplante rendite in den jeweiligen Anlageobjekten nicht erreicht werden kann. es können sich Annahmen, Prognosen und Bewertungen wegen unvorhergesehener umstände als fehlerhaft herausstellen. Diese risiken können zu einer negativen bzw. schlechter als geplant verlaufenden entwicklung der Beteiligung des Anlegers führen. Prognosegefährdend: Anlagegefährdend: Anlegergefährdend: - 15

17 risiken Diversifikationsrisiko / Klumpenrisiko Die genohausfonds ii wird das ihr zur Verfügung stehende gesellschaftsvermögen nur in den durch die investitionskriterien eng begrenzten Bereich investieren. Je nach höhe der jeweiligen erwerbspreise der zu erwerbenden Anlageobjekte kann auch die Anzahl der investitionen begrenzt sein. Die gesamte entwicklung der gesellschaft ist also von diesen investitionsaktivitäten abhängig. eine weitgehende Diversifikation durch die investition in eine unbegrenzte Anzahl von Projekten oder durch die weitere Anlage in verschiedene Arten von Finanz- und Anlageprodukten wird nicht erfolgen. Das Diversifikationsrisiko kann infolgedessen negative Auswirkungen auf die rentabilität der Anlage und auf das für den Anleger prognostizierte ergebnis haben. Prognosegefährdend: Anlagegefährdend: Anlegergefährdend: - Kurzes Bestehen der Beteiligungsgesellschaft Bei der genohausfonds ii handelt es sich um eine neu gegründete gesellschaft. Die Anleger sollten sich daher vor ihrer Beitrittsentscheidung bewusst sein, dass die Beteiligungsgesellschaft noch kein Fondsvermögen verwaltet hat und dass sie daher noch keine fondsspezifischen erfahrungen gesammelt hat. sollten die geplanten Ziele des vorliegenden Beteiligungsangebotes auf grund fehlender Marktakzeptanz nicht erreicht werden, besteht das risiko, dass sich die Beteiligung des Anlegers schlechter als geplant entwickelt. Prognosegefährdend: Anlagegefährdend: Anlegergefährdend: - Risiko durch Fremdfinanzierungen der Beteiligung durch den Anleger Das prospektierte Beteiligungsangebot geht davon aus, dass das von den einzelnen Anlegern (treugebern/kommanditisten) einzubringende kommanditkapital aus vorhandener Liquidität bedient wird. Die genohausfonds ii rät ausdrücklich von einer Fremdfianzierung der Beteiligung ab. sofern ein Anleger eine Fremdfinanzierung seiner übernommenen Anteile vornimmt, hat er das Finanzierungsrisiko zu tragen. Zins- und tilgungsbeträge für das in diesem Zusammenhang eigens in Anspruch genommene Darlehen haben solche Anleger dann unabhängig von der wirtschaftlichen entwicklung der genohausfonds ii zu leisten. eine vorzeitige rückführung der von dem Anleger aufgenommenen Fremdmittel wird häufig auch nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich sein. Bei Fremdfinanzierung der kommanditeinlage bestehen zudem Zinsänderungsrisiken, wenn keine langfristig abgesicherten Zinsvereinbarungen vorliegen. Bei in Fremdwährung finanzierten investitionen können zudem Verluste durch Wechselkursrisiken entstehen. Ferner kann in steuerlicher hinsicht auch eine gewinnerzielungsabsicht von der Finanzverwaltung in Frage gestellt werden. Prognosegefährdend: Anlagegefährdend: Anlegergefährdend: Risiken durch die Finanzierung von Investitionen auf Ebene der Emittentin Die Planprognose basiert darauf, dass der genohausfonds ii zusätzlich in vorgesehener höhe Fremdmittel zur Verfügung gestellt werden. erhält sie diese nicht, kann sie die geplanten investitionen nicht oder nur teilweise durchführen, was zu einer Minderung der risikostreuung führt und einfluss auf das gesamtergebnis nehmen kann. Die Darlehensgewährung, die Darlehenskonditionen und die Auszahlungszeitpunkte sind zum Zeitpunkt der 16

18 risiken Prospektaufstellung nicht verbindlich vereinbart. Liegt das Zinsniveau zum Zeitpunkt der inanspruchnahme von Fremdmitteln oberhalb des prognostizierten Zinsniveaus, ist eine reduzierung des gesamtergebnisses die konsequenz. Die Fondskonzeption sieht vor, das nach kosten investierbare kapital bis maximal 100% zusätzlich zu beleihen. Durch die Aufnahme von im grundbuch in Abteilung iii abgesicherten krediten entstehen Zahlungsverpflichtungen, die die genohausfonds ii zu bedienen hat. Dies soll aus den laufenden einnahmen (Mieteinahmen) erfolgen. Durch ein Ausbleiben hinreichender Mieteinnahmen könnte das Aktivvermögen der Beteiligungsgesellschaft nicht zur Deckung aller Verbindlichkeiten ausreichen. es könnte zu kreditkündigungen und Zwangsverwertungen der dem kreditgeber als sicherheit von Fremdmitteln dienenden Anlageobjekte kommen. nach Ablauf einer Zinsfestschreibung können Zinserhöhungen die Darlehensbelastung ebenso erhöhen wie die Vereinbarung eines variablen Zinses. Die dann zu tragende erhöhte gesamtfinanzierungsbelastung könnte das gesamtergebnis negativ beeinflussen. im Falle eines Wertverlustes von dem kreditgeber dienenden Anlageobjekten besteht das risiko einer nachbesicherung. sofern die liquiden Mittel oder andere sicherheiten der gesellschaft für eine weitere Besicherung der kreditinstitute nicht ausreichend wären, wäre die gesellschaft unter umständen gezwungen, weitere kredite aufzunehmen, objekte zu verwerten oder gar eine Liquidation einzuleiten. Beim Abverkauf der Anlageobjekte kann es infolge einer Darlehensablösung zu erheblichen Zusatzkosten durch eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung (bei Zinsfestschreibungen) kommen. Darüber hinaus besteht das risiko, dass die darlehensgewährende Bank ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch die zugesagten Darlehen nicht gewährt oder vorzeitig fällig gestellt werden. Das ergebnis der genohausfonds ii könnte hierdurch deutlich geringer ausfallen und einfluss auf das gesamtergebnis für den Anleger nehmen. Prognosegefährdend: Anlagegefährdend: Anlegergefährdend: - Schlüsselpersonenrisiko / Beraterfehler Für die nachhaltige rentabilität eines jeden Fondskonzeptes ist das Management von erheblicher Bedeutung. hier besteht ein schlüsselpersonenrisiko. Die nachhaltige rentabilität und das ergebnis eines jeden Fondskonzeptes hängt in erheblichem Maße von den unternehmerischen Fähigkeiten des Managements und der Qualität der Leistungen einzelner Vertragspartner ab. insofern besteht ein schlüsselpersonenrisiko. Der Verlust einer bzw. mehrerer wesentlicher entscheidungsträger könnte einen nachteiligen effekt auf die wirtschaftliche entwicklung der genohausfonds ii und einen ebensolchen negativen einfluss auf die entwicklung der Beteiligungen der Anleger haben. Fällt die geschäftsführende kommanditistin aus, ist der zukünftige Verlauf der Beteiligungsgesellschaft ungewiss. sie ist verantwortlich für die richtige objektauswahl, die laufende Fonds- und immobilienverwaltung, Begutachtung und Prüfung der betroffenen Personenkreise, die Vermietung, laufende Verwaltung und den folgenden objektverkauf. im Falle eines Ausscheidens der hier aktiven Personen wäre eine vergangenheitsbezogene erfahrung nur bedingt auf die Zukunft zu übertragen. es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass Beratungsfehler bei externen Beratern auf ebene der genohausfonds ii entstehen. Auch durch derartige Beratungsfehler könnte das erwartete ergebnis der Beteiligung und damit auch die Beteiligung selbst gefährdet werden. Prognosegefährdend: Anlagegefährdend: Anlegergefährdend: - 17

19 risiken Risiko unsachgemäßer Geschäftsführung Das ergebnis der genohausfonds ii ist abhängig von den unternehmerischen Fähigkeiten und Leistungen der geschäftsführung sowie deren fachlichen Qualifikation, natürlich auch im immobilienbereich. Durch handlungen und/oder unterlassungen seitens der mit der geschäftsführung beauftragten Personen kann der ertrag der genohausfonds ii negativ beeinflusst werden. Missmanagement und/oder fehlendes Management kann sinkende oder auch ausbleibenden einnahmen oder stetige Ausgaben zur Folge haben und damit bewirken, dass der Anleger nur schlechte renditen oder gar keine renditen aus seiner Beteiligung erzielt. Möglicherweise kann hierdurch auch das durch den Anleger zur einzahlung gebrachte kapital nicht mehr zurückgezahlt werden. eine garantie dafür, dass die Leitung der gesellschaft über die gesamte Dauer der gesellschaft hinweg in den händen derselben Personen liegt, besteht nicht. Die geschäftsführung kann sich mit negativen Folgen für die gesellschaft verändern. Die kontrolle der geschäftstätigkeit der gesellschaft kann im rahmen der Jahresabschlusserstellungen grundsätzlich erst nachträglich erfolgen, so dass die gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, dass Missstände erst lange nach ihrer entstehung erkannt werden. es besteht damit auch ein risiko, dass auf der ebene der gesellschaft und/oder der geschäftspartner Veruntreuungen oder nicht korrekte handlungen stattfinden. Die geschäftsführung ist auch vom sog. selbstkontrahierungsverbot ( 181 BgB) befreit, was dazu führen kann, dass sie im namen der gesellschaft mit sich selbst Verträge abschließt, welche sich gegebenenfalls negativ für den Anleger auswirken können. kenntnisse und kontakte im lokalen immobilienmarkt sind entscheidende Faktoren für die Akquisition und den Verkauf von immobilien und grundstücken. ein Ausfall von know-how und den persönlichen kontakten kann sich folglich negativ auf die ertragssituation der genohausfonds ii auswirken. in der gesamtwirkung kann dies negative Auswirkungen auf die rentabilität der Anlage und damit auch auf das ergebnis für den Anleger haben. Prognosegefährdend: Anlagegefährdend: Anlegergefährdend: - Interessenkonflikte kapitalmäßige und/oder personelle Verflechtungen der Vertragspartner und Beteiligten dieses Fondskonzeptes oder Mehrfachfunktionen einzelner Personen können potentielle interessenkonflikte bei den handelnden Parteien verursachen. Diese interessenkonflikte können dazu führen, dass gegebenenfalls in Verträgen oder anderen geschäftlichen Beziehungen nicht diejenigen konditionen durchgesetzt werden, die ohne das Bestehen von interessenkonflikten mit unabhängigen Dritten verhandelt worden wären. Dies könnte sich negativ auf die entwicklung der Beteiligung des Anlegers auswirken. Prognosegefährdend: Anlagegefährdend: Anlegergefährdend: - Fremdwährungsrisiko Auf grund des gesellschaftsvertrages kann die gesellschaft investitionen auch in anderen Währungen als dem euro tätigen. es besteht insofern ein Währungsrisiko. Dieses ergibt sich durch schwankungen der jeweiligen Währung im Verhältnis zum euro. Bei einem ungünstigen Verlauf, also wenn die Fremdwährung steigen und/oder der euro fallen würde, könnten alle erträge, die die gesellschaft ausschließlich in euro erzielen kann (Mieteinnahmen, Abverkäufe) in einer anderen Währung liegen. ein Liquiditätsproblem könnte entstehen und je nach umfang bis hin zur Liquidation der gesellschaft führen. es ist nicht vorgesehen, die kapitalanlagen gegen derartige Währungsschwankungen abzusichern. Prognosegefährdend: Anlagegefährdend: Anlegergefährdend: - 18

20 risiken Eingeschränkte Einflussmöglichkeiten Der gesellschaftsvertrag regelt die Beschlussfähigkeit einer gesellschaftsversammlung, wenn mehr als 50% des gezeichneten kapitals anwesend sind. gesellschafterbeschlüsse werden mit einer Mehrheit von 50% bzw. 75% der abgegebenen stimmen gefasst. Da viele Anleger weder persönlich noch durch bevollmächtigte Dritte an gesellschaftsversammlungen teilnehmen, besteht das risiko, dass wenige Anleger Beschlüsse fassen, die sodann durch die gesamte Anlegergemeinschaft der gesellschaft zu tragen sind. Zusätzlich könnten Anleger mit verhältnismäßig großen einzahlungssummen und damit einer großen Anzahl von stimmrechten aufgrund ihrer hohen kapitalanteile die genohausfonds ii majorisieren. Bei den Beschlussfassungen können die Anleger oder auch die geschäftsführung überstimmt werden, wenn ihr Anliegen bei den übrigen Anlegern oder gesellschaftern keine Mehrheit findet. solche eingeschränkten einflussmöglichkeiten können dazu führen, dass die geschäftsführung der genohausfonds ii die ursprünglich geplante investitionsstrategie nicht mehr aufrechterhalten kann. Dies kann sich negativ auf die Liquiditäts- und ertragslage der Beteiligung des Anlegers auswirken. Prognosegefährdend: Anlagegefährdend: Anlegergefährdend: - Haftungsrisiko aus Einlagenrückgewähr und Nachhaftung gemäß 171 ff. hgb haften kommanditisten den gläubigern der gesellschaft gegenüber kraft gesetzes bis zur höhe der haftsumme direkt. Direktkommanditisten und die treuhandkommanditistin haften gläubigern der genohausfonds ii gegenüber bis zur höhe der im handelsregister eingetragenen haftsumme. Die haftsumme beträgt 1% der kommanditeinlage. gesellschaftsgläubiger können Ansprüche bis zur höhe der eingetragenen haftsumme unmittelbar gegen kommanditisten geltend machen. Da treugeber verpflichtet sind, die treuhandkommanditistin von allen Verbindlichkeiten aus ihrer Beteiligung freizustellen, haften sie wirtschaftlich betrachtet ebenfalls wie ein kommanditist i. h. v. 1% der einlage. Wenn die treuhandkommanditistin von einem gläubiger der genohausfonds ii in Anspruch genommen wird, hätte der treugeber demnach den Betrag somit an die treuhandkommanditistin zu zahlen. gemäß 172 Abs. 4 hgb lebt diese haftung jedoch wieder auf, soweit die einlage zurückgewährt wird oder gewinnanteile entnommen werden, während der kapitalanteil durch Verluste unter den Betrag der geleisteten einlage herabgemindert ist. Wenn ein kapitalanteil durch Zuweisung von Verlusten unter den Betrag der haftsumme sinkt, würde die haftung wieder aufleben, wenn durch den Anleger gewinne entnommen werden. Auch die Auszahlung eines Abfindungs- bzw. Auseinandersetzungsguthabens gilt als rückgewähr der einlage, so dass die haftung wieder auflebt, wenn die Differenz zwischen der eingezahlten einlage und dem Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthaben kleiner ist als die haftsumme. Plangemäß ist das Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthaben größer als die einlage, so dass die haftung durch die Auszahlung des Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthabens wieder auflebt. Mit Ausscheiden aus der gesellschaft haftet ein treugeber (insofern mittelbar über die treuhandkommanditistin) für Verbindlichkeiten der genohausfonds ii, die bis zum Ausscheiden begründet wurden. Die haftung besteht in höhe der haftsumme von 1% der einlage. nach einem Zeitraum von fünf Jahren gerechnet ab der eintragung des Ausscheidens des Anteils der kommanditeinlage der treuhandkommanditistin im handelsregister endet die haftung. Der Anleger haftet für Ansprüche, die bis zu diesem Zeitpunkt fällig sind und die gerichtlich geltend gemacht wurden. Die Auszahlung der vorgesehenen gewinnunabhängigen entnahmen in höhe von 5 % p. a. stellt ebenfalls eine solche einlagenrückgewähr mit der Folge des Wiederauflebens der haftung dar. Auch die kapitalrückführung an Anleger nach dem Verkauf von Anlageobjekten stellt eine gewinnunabhängige entnahme dar (einlagenrückgewähr). scheidet ein gesellschafter aus der gesellschaft aus, so haftet dieser für die von der gesellschaft bis dahin begründeten und nicht regulierten Verbindlichkeiten, wenn diese vor Ablauf von fünf Jahren ( 160 Abs. (1) hgb) nach dem Ausscheiden 19

21 risiken fällig und daraus Ansprüche gegen den ausgeschiedenen gesellschafter in einer in 197 Abs. (1) nr. 3 bis 5 BgB bezeichneten Art festgestellt sind oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Bei öffentlich rechtlichen Verbindlichkeiten genügt der erlass eines Verwaltungsaktes. Verbindlichkeiten gem. 197 BgB sind rechtskräftig festgestellte Ansprüche, Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren urkunden und Ansprüche, die durch die im insolvenzverfahren erfolgte Feststellung vollstreckbar geworden sind. Für Direktkommanditisten besteht das risiko einer persönlich unbeschränkten haftung gegenüber Dritten für den Zeitraum zwischen Beitritt in die gesellschaft und eintragung in das handelsregister für Verbindlichkeiten der gesellschaft, die in diesem Zeitraum begründet wurden, sofern dem Vertragspartner die beschränkte haftung nicht bekannt ist. Prognosegefährdend: Anlagegefährdend: Anlegergefährdend: Höhere Gewalt nicht alle risiken lassen sich bei immobilien und grundstücken versichern. Damit besteht ein restrisiko wie Zerstörungen durch höhere gewalt, innere unruhen und kriege. Zerstörungen von immobilien würden zu teilweisen Verlusten der Vermögensanlagen führen und könnten bis zur Zahlungsunfähigkeit der Beteiligungsgesellschaft und damit zum totalverlust auf seiten der Anleger führen. Prognosegefährdend: Anlagegefährdend: Anlegergefährdend: Immobilienrisiko Bei immobilien können Leerstände, Mietausfälle, sanierungs- und renovierungsmaßnahmen, Fehleinschätzungen der Vermarktungssituation und fehlerhafte gutachten zu erheblichen Wertveränderungen führen. somit besteht das risiko, dass sich im Laufe der haltedauer der unterschiedlichen investitionen, die festgestellten Verkehrswerte der gutachter nach unten korrigieren. Bei einem nicht durchgeführten rückkauf wäre somit eine erschwerte Vermarktungssituation für die genohausfonds ii gegeben. Dies kann sich negativ auf die Liquiditäts- und ertragslage der Beteiligung des Anlegers auswirken. 1) Grundstücksrisiko Bei grundstücken besteht immer das risiko der Vermarktung. Die Lage und die Art der nutzung sind ein wesentliches Merkmal bei grundstücken. Die geschäftsführende kommanditistin kann möglicherweise durch behördliche und baurechtliche Veränderungen nur erschwert oder zu einem minderen Preis grundstücke weitervermarkten. Bodengutachten können sich als fehlerhaft herausstellen und erhebliche risiken, wie kriegsschäden (gefahrengut) oder andere Belastungen nicht aufzeigen. Möglicherweise müssen weitere investitionen zur Beseitigung der gefahren aufgewandt werden. Zusätzliche investitionen können sich auch durch geänderte baurechtliche Vorgaben begründen. 2) Mietausfall Die kalkulierten Mieteinnahmen hängen in starkem Maße von der Bonität der Mietparteien ab. sollte die wirtschaftliche Lage der Mieter von der geschäftsführung falsch eingeschätzt werden oder sich nachträglich verschlechtern, könnte dies zu einem völligen oder teilweisen Ausfall der Mietzahlungen führen. Auch die mangelhafte Betreuung und Verwaltung der objekte kann zu Mieteinbußen oder einem Mietausfall führen. 20

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