Ausstieg aus geschlossenen Fonds oder: Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen
|
|
- Willi Lang
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ausstieg aus geschlossenen Fonds oder: Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen Was kann ich als Gesellschafter/Anleger tun? Welche Möglichkeiten habe ich? - Jan-Henning Ahrens Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
2 Schiffsfonds Ein Schiffsfonds ist rechtlich gesehen ein Fonds wie jeder andere wirtschaftlich gesehen aber nur in ruhiger See
3 Gesellschaftsformen Das KG-Modell Geschlossene Fonds sind immer Gesellschaften im Rechtssinn und damit unternehmerische Beteiligungen. Nahezu alle Beteiligungen im Bereich der Publikumsfonds, wie z.b. Schiffsfonds sind Kommanditgesellschaften (GmbH & Co. KG). Die nachfolgenden rechtlichen Ausführungen gelten deshalb gleichermaßen für alle Fondsgruppen. Die Anspruchsgeltendmachung ist teilweise übertragbar auf andere Kapitalanlagen, wie z.b. BGB- Gesellschaften.
4 Die besonderen Schiffsrisiken - Charterraten-Entwicklung/Beschäftigung des Schiffes - Schiffsverkaufspreis - Wechselkurs US$ zu EUR - Wechselkurs verschiedene Finanzierungswährungen Nicht schiffsspezifische, aber wegen der Schifffahrts- Krise hier aufgeführte Risiken: - Sanierung/Restrukturierung - Insolvenz
5 Marktrisiko: volatile Charterraten Die Charterraten-Entwicklung ist das größte Risiko In den vergangenen zehn Jahren schwankten die Charterraten etwa wie folgt: höchst US$ niedrigst US$ Containerschiffe 000 TEU Containerschiffe 2500 TEU Containerschiffe 4400 TEU Containerschiffe über 4400 bis 6200 TEU Massengutfrachter von bis tdw Massengutfrachter von bis tdw Massengutfrachter von bis tdw Massengutfrachter von bis tdw Tanker von bis tdw Tanker von bis tdw Tanker von bis tdw Tanker von bis tdw (Quelle: Grafiken in HANSA International Maritime Journal, September 202, 49. Jahrgang, Seiten 6 bis 8) Jahreseinnahme bei einer Charterrate von US$/Tag: 7,75 Mio. US$ Jahreseinnahme bei einer Charterrate von US$/Tag:,60 Mio. US$ Zu viele Schiffe verderben die Raten.
6 Marktrisiko: Schiffswert Ratenabhängigkeit führt zu Schiffswert-Volatilität Hohe Charterrate führt zu hohem Schiffswert Niedrige Charterrate führt zu niedrigem Schiffswert Die finanzierende Bank bindet die Kredithöhe an den Schiffswert über die Loan-to-value Klausel: Sinkt der Schiffswert, sinkt auch die zulässige Kredithöhe mit der Folge, dass Sondertilgungen geleistet oder zusätzliche Sicherheiten gestellt werden müssen. Der Schiffswert sinkt, wenn die Charterraten sinken. In einer solchen Situation fährt das Schiff wenig Geld ein, soll aber besonders hohe Tilgungsraten für den Schiffskredit leisten. Das ist ein doppeltes Dilemma, in dem die Anleger meistens zur Kasse gebeten werden, zumindest dadurch, dass die Bank Ausschüttungen an die Anleger verbietet!
7 Währungsrisiko: Wechselkurse Wechselkurs US$/EUR bestimmt Anlage-Erfolg mit Wechselkurse US$/EUR Ende Dezember US$ =,25,35,27,0,8,00,08,4 0, jetzt 0,79 0,74 0,85 0,76 0,68 0,7 0,70 0,75 0,77 0,77 Bis einschl. 999 aus DM umgerechnet Ein Schiffsgewinn von Mio. US$ war für den Fonds (und damit für den Anleger) - Ende Dezember 995,35 Mio. EUR wert - Ende Dezember ,68 Mio. EUR wert
8 Risiko: Kreditvertragsrisiken Wechselkurse haben Einfluss auf Kredithöhe Wenn ein Schiff nicht nur in US$, sondern beispielsweise auch zum Teil in japanischen Yen (JPY) finanziert ist, weil in Japan die Zinsen niedrig sind, ergibt sich aus dieser Gegebenheit ein weiteres Währungsrisiko: Wird der JPY gegenüber dem US$ teurer, so muss für Zins und Tilgung der JPY-Kredittranche ein höherer US$-Betrag aufgebracht werden. Außerdem beeinflusst der Wechselkurs US$/JPY die Kredithöhe: Angenommen, ein Schiffskredit über insgesamt 40 Mio. US$ wird zu 50% in JPY aufgenommen und man bekommt für US$ 20 JPY, so setzt sich der Kredit zunächst wie folgt zusammen: 20 Mio. US$ in US$ = 20 Mio. US$ 20 Mio. US$ in JPY = Mio. JPY Steigt der Kurs des JPY gegenüber dem US$ von 20 JPY auf nur noch 80 JPY für einen US$, so müssen für die Mio.-JPY-Tranche nicht 20 Mio. US$, sondern 30 Mio. US$ aufgebracht werden. Der Kredit beläuft sich dann auf insgesamt 50 Mio. US$.
9 Risiko: Kreditvertragsrisiken Wechselkurs-Entwicklung verlangt Sondertilgungen Der steigende Kurs des JPY gegenüber dem US$ führt zu einem höheren Kreditwert. Das akzeptiert die Bank nur in engen Grenzen. Die Kreditverträge enthalten deshalb eine Klausel, die besagt, dass der in US$ und JPY aufgenommene Kredit nur 05% höher sein darf als er wäre, wenn er nur aus US$ bestünde. Das ist die sogenannte 05%-Klausel. In unserem Beispiel beträgt die Kredithöhe insgesamt 50 Mio. US$, das sind 25% mehr als 40 Mio. US$. Gemäß Kreditvertrag kann die Bank verlangen, dass die JPY-Tranche soweit zurückgeführt wird, dass der Kredit nur 42 Mio. US$ (40 mal 05%) wert ist und nicht 50 Mio. US$. Weil eine solche Sondertilgung dem Fonds in aller Regel nicht möglich ist, verzichtet die Bank oft auf die eigentlich fälligen Sondertilgungen und verbietet solange Ausschüttungen an die Anleger, bis die 05%-Relation erreicht ist. Außerdem verlangt sie in dieser Situation oft eine sogenannte waiver fee - eine Gebühr für ihren Verzicht auf die Sondertilgungen.
10 Sanierung/Restrukturierung Liquiditätsmangel verlangt Sanierung Anleger sollen freiwillig und zu besonderen Konditionen Ausschüttungen zurückgeben und/oder weiteres Kapital aufbringen und damit dem Schiff die erwartete bessere Zukunft ermöglichen. Als Alternative wird der Verkauf des Schiffes angeboten, meist mit der Folge, dass der geringe Erlös den Anleger sein gesamtes eingesetztes Kapital verlieren lässt. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die bisherigen Ausschüttungen Darlehen gewesen sein sollen (wie bei einigen Dr.-Peters-Fonds): Erst prüfen (lassen), dann zahlen! Die Hoffnung auf eine bessere Zukunft ist nicht unbegründet, die Frage ist nur, wann die erhoffte bessere Zukunft beginnt. In Anbetracht der vorhandenen Überkapazitäten an Schiffen kann das noch Jahre dauern! Reichen die Sanierungsmaßnahmen und das von Anlegern erbetene Geld aus, das rettende Ufer zu erreichen oder wird bei nächster Gelegenheit weiteres Geld erforderlich?
11 Insolvenz Liquiditätsmangel verlangt Sanierung, sonst Insolvenz! Anleger sollen freiwillig und zu besonderen Konditionen Ausschüttungen zurückgeben und/oder weiteres Kapital aufbringen und damit dem Schiff die erwartete bessere Zukunft ermöglichen, sonst muss Insolvenz angemeldet werden. Drohung: Der Insolvenzverwalter holt alle bisherigen Ausschüttungen von den Anlegern zurück, weil die Ausschüttungen gewinn-unabhängig waren und zu Lasten des Kapitalkontos getätigt worden sind. Die Drohung hat grundsätzlich ihre Berechtigung; es muss aber stets genau geprüft werden, ob die Ausschüttungen tatsächlich aus dem Kapital erfolgt sind.
12 Der Anleger trage der Anderen Last! Ausschüttungen bei allen ab 2003 aufgelegten MPC und Dr. Peters Schiffsfonds unter Prospekt. ABER: Initiatoren, freie Vermittler/die vertreibenden Banken, die finanzierenden Banken, die Treuhandgesellschaft haben ihr Geld bereits verdient, als das Schiff noch kein Wasser unter dem Kiel hatte. Sie haben sich ihren Teil der Anlegergelder in die Tasche gesteckt, bevor das Spiel überhaupt begann.
13 Ausschüttungen bis 20 für MPC Schiffsfonds ab 2003 (Beträge in Mio. ) Prospekt Ist Abweichung MPC Flottenfonds III 258,64 209,377-8,90 % MPC MS Menotti Star 2,83 2,84-78,04 % MPC MS Rio Adour,808 3,98-72,92 % MPC MS Rio Alster 0,462 3,278-68,67 % MPC MS Rio Stora + MS Rio Susa,686 2,976-74,53 % MPC MS Rio Valiente + Rio Verde 24,365 4,949-79,69 % MPC MS Santa Leonarda 3,330 4,50-68,87 % MPC MT Rio Genoa 9,625 2,646-72,5 % MPC ReeferFlotte 77,902 7,38-77,69 % MPC ReeferFlotte 2 54,72 2,670-76,6 % MPC Santa B Schiffe 76,854 8,408-89,06 % MPC Santa P Schiffe 66,983 20,6-69,23 % MPC MS "Santa L Schiffe" mbh & Co. KG 56,84 2,528-6,68 % MPC MS Manet Star 2,349 7,605-38,42 % MPC MS Michelangelo Star 0,090 5,572-44,78 % MPC MS Miro Star,520 6,776-4,8 % MPC MS Rio Eider 8,573 3,7-63,64 % MPC MS Santa Vanessa 8,325 4,62-50,0 % MPC MS Mendelssohn Star,980 3,893-67,50 % MPC MS Santa Leonarda,38 4,50-63,33 % MPC MS Santa Leopalda 0,563 4,527-57,4 % MPC MS Rio Ardeche 8,75 2,043-75,0 % MPC MS Santa Laetitia + MS Santa Liana 8,285,362-92,55 % MPC Rio D Produktentankerflotte 8, ,00 % MPC CPO Nordamerika Schiffe, ,00 % MPC CPO Nordamerika Schiffe 2 0, ,00 %
14 Weiche Kosten/Eigenkapital für MPC Schiffsfonds ab 2003 (Beträge in Mio. ) weiche K. EK weiche K. in % v. EK MPC Flottenfonds III 54,2 27,04 20,00 % MPC MS Menotti Star 5,92 3,25 8,94 % MPC MS Rio Adour 4,93 24,60 20,04 % MPC MS Rio Alster 3,2 5,6 20,0 % MPC MS Rio Stora + MS Rio Susa 2,78 2,49 22,25 % MPC MS Rio Valiente + Rio Verde 3,06 5,23 20,06 % MPC MS Santa Leonarda 5,78 25,6 23,04 % MPC MT Rio Genoa 4,82 24,06 20,04 % MPC ReeferFlotte 29,40 44,27 20,38 % MPC ReeferFlotte 2 33,35 55,83 2,40 % MPC Santa B Schiffe 39,44 77,0 22,28 % MPC Santa P Schiffe 23,02 82,3 27,97 % MPC MS "Santa L Schiffe" mbh & Co. KG 20,9 00,77 20,75 % MPC MS Manet Star 4,27 22,54 8,94 % MPC MS Michelangelo Star 4,72 22,54 20,94 % MPC MS Miro Star 4,72 22,54 20,94 % MPC MS Rio Eider 3,2 5,55 20,06 % MPC MS Santa Vanessa 4,54 6,65 27,28 % MPC MS Mendelssohn Star 6,05 29,95 20,9 % MPC MS Santa Leonarda 5,49 2,83 25,5 % MPC MS Santa Leopalda 6,29 2,83 28,80 % MPC MS Rio Ardeche 4,09 20,40 20,04 % MPC MS Santa Laetitia + MS Santa Liana 5,9 77,80 9,52 % MPC Rio D Produktentankerflotte 2,7 60, 20,24 % MPC CPO Nordamerika Schiffe 6,95 85,90 9,73 % MPC CPO Nordamerika Schiffe 2 7,08 86,65 9,7 %
15 Ausschüttungen bis 20 für Dr. Peters Schiffsfonds ab 2003 (Beträge in Mio. ) DS-Rendite Fonds Nr. 95 MT Front Melody DS-Rendite Fonds Nr. 96 MT Front Symphony DS-Rendite Fonds Nr. 97 VLCC Front Commodore DS-Rendite Fonds Nr. 98 VLCC Front Tina DS-Rendite Fonds Nr. 99 CFS Produktentanker DS-Rendite Fonds Nr. 00 VLCC Sea Fortune DS-Rendite Fonds Nr. 02 MT Stena Venture DS-Rendite Fonds Nr. 03 MT Sunlight Venture DS-Rendite Fonds Nr. 04 Teekay Aframaxtanker DS-Rendite Fonds Nr. 06 VLCC Titan Glory DS-Rendite Fonds Nr. 08 VLCC Ashna DS-Rendite Fonds Nr. 09 VLCC Saturn Glory DS-Rendite Fonds Nr. 0 VLCC Neptune Glory DS-Rendite Fonds Nr. DS Performer + Power DS-Rendite Fonds Nr. 2 VLCC Mercury Glory DS-Rendite Fonds Nr. 3 VLCC Pluto Glory DS-Rendite Fonds Nr. 4 VLCC Artemis Glory DS-Rendite Fonds Nr. 5 DS Kingdom DS-Rendite Fonds Nr. 6 DS National DS-Rendite Fonds Nr. 7 DS Patriot DS-Rendite Fonds Nr. 8 DS Dominion DS-Rendite Fonds Nr. 9 DS Republic DS-Rendite Fonds Nr. 20 VLCC Leo Glory DS-Rendite Fonds Nr. 23 DS Sapphire DS-Rendite Fonds Nr. 25 DS Blue Ocean/ Blue Wave DS-Rendite Fonds Nr. 26 DS Ability + DS Accuracy DS-Rendite Fonds Nr. 27 VLCC Younara Glory DS-Rendite Fonds Nr. 32 DS Activity DS Agility Prospekt Ist Abweichung 5,43 5,43 26,0 26,0 6,73 23,02 0,70 9,46 33,82 24, 22,05 22,03 2,84 26,06 24,42 24,77 8,3 3,37 5,6 6, ,06 20,87 9,40 5,47 7,28 4,94 6,7 0,20 0,20 3,35 5,97 0,69 4,69 5,70 4,63 2,67,88 3,23,60,50 5,05 9,49 9,63 5,70 3,50 4,50 5,30 4,02 8,48 4,7,59 0,00 0,00 2,62 0,00 33,90 % 33,88 % 48,85 % 38,8 % 36,0 % 36,9 % 46,73 % 5,06 % 35,93 % 50,72 % 40,0 % 47,34 % 47,34 % 80,62 % 6,6 % 6,2 % 68,56 % 73,82 % 7,7 % 67,94 % 69,08 % 6,56 % 80,02 % 83,09 % 00,00 % 00,00 % 82,47 % 00,00 %
16 Weiche Kosten/Eigenkapital für Dr. Peters Schiffsfonds ab 2003 (Beträge in Mio. ) DS-Rendite Fonds Nr. 95 MT Front Melody DS-Rendite Fonds Nr. 96 MT Front Symphony DS-Rendite Fonds Nr. 97 VLCC Front Commodore DS-Rendite Fonds Nr. 98 VLCC Front Tina DS-Rendite Fonds Nr. 99 CFS Produktentanker DS-Rendite Fonds Nr. 00 VLCC Sea Fortune DS-Rendite Fonds Nr. 02 MT Stena Venture DS-Rendite Fonds Nr. 03 MT Sunlight Venture DS-Rendite Fonds Nr. 04 Teekay Aframaxtanker DS-Rendite Fonds Nr. 06 VLCC Titan Glory DS-Rendite Fonds Nr. 08 VLCC Ashna DS-Rendite Fonds Nr. 09 VLCC Saturn Glory DS-Rendite Fonds Nr. 0 VLCC Neptune Glory DS-Rendite Fonds Nr. DS Performer + Power DS-Rendite Fonds Nr. 2 VLCC Mercury Glory DS-Rendite Fonds Nr. 3 VLCC Pluto Glory DS-Rendite Fonds Nr. 4 VLCC Artemis Glory DS-Rendite Fonds Nr. 5 DS Kingdom DS-Rendite Fonds Nr. 6 DS National DS-Rendite Fonds Nr. 7 DS Patriot DS-Rendite Fonds Nr. 8 DS Dominion DS-Rendite Fonds Nr. 9 DS Republic DS-Rendite Fonds Nr. 20 VLCC Leo Glory DS-Rendite Fonds Nr. 23 DS Sapphire DS-Rendite Fonds Nr. 25 DS Blue Ocean/ Blue Wave DS-Rendite Fonds Nr. 26 DS Ability + DS Accuracy DS-Rendite Fonds Nr. 27 VLCC Younara Glory DS-Rendite Fonds Nr. 32 DS Activity DS Agility weiche K. 3,27 3,27 5,62 5,62 3,42 4,46 2,39 2,4 7,00 5,55 5,40 5,59 5,55 6,63 6,43 6,54 5,97 4,66 5,8 4,94 4,28 0,8 0,02 3,76,8 2,82 7,39 3,4 EK 2,8 28,8 37,5 37,5 22,8 29,75 5,95 6,0 48,60 37,00 36,00 37,30 37,00 37,00 42,90 43,60 39,80 29,0 37,00 38,00 28,50 67,90 66,80 25,0 5,0 8,80 49,30 2,70 weiche K. in % v. EK 5,00 %,35 % 4,99 % 4,99 % 5,00 % 5,00 % 4,98 % 4,97 % 5,00 % 5,00 % 5,00 % 4,99 % 5,00 % 7,92 % 5,00 % 5,00 % 5,00 % 6,00 % 4,00 % 3,00 % 5,00 % 4,99 % 5,00 % 4,98 %,99 % 5,00 % 4,99 % 4,47 %
17 Fondsstruktur SANTA-B Schiffe MPC-Fonds Kommanditisten 4 SANTA-B Schiffe Fondsstruktur Kommanditkapital: EUR H y u n d a i M i P o D o c k y a r d Beteiligungsgesellschaft MS Santa-B Schiffe mbh & Co. KG 2800 TEU TEU Vertragsreeder: Reederei Claus-Peter Die 4 (grünen) runden Gesellschaften gehören alle allein. Sie bestellen die Schiffe bei der Hyundai-Werft und verkaufen Sie bei Ablieferung lt. Verkaufsprospekt mit Aufschlägen von insgesamt gut 29 Mio. USD an die 4 (blauen) Einschiffsgesellschaften H y u n d a i M i P o D o c k y a r d
18 Die Entwicklung der Charterraten für Containerschiffe mit.700 TEU und eigenem Ladegeschirr (Bordkrane) USD/Tag Ungefähres Prospektdatum Prospektierte Charterrate für 5 Jahre fest und danach gleichbleibend USD/Tag Tatsächliche Charterrate
19 Die Entwicklung der Charterraten für Containerschiffe mit.700 TEU und eigenem Ladegeschirr (Bordkrane) USD/Tag Ungefähres Prospektdatum Prospektierte Charterrate für 5 Jahre fest und danach gleichbleibend Midcase: USD/Tag Tatsächliche Charterrate worstcase: USD/Tag
20 Die Entwicklung der Charterraten für Containerschiffe mit.700 TEU und eigenem Ladegeschirr (Bordkrane) USD/Tag Ungefähres Prospektdatum Prospektierte Charterrate für 5 Jahre fest und danach gleichbleibend Tatsächliche Charterrate midcase: USD/Tag nur -20% zu geringe Differenz: zu geringes Risiko worstcase: USD/Tag
21 Fondsstruktur 4 SANTA-B Schiffe M P C -Fonds K om mand itisten 4 SA N TA -B S chiffe Fondsstruktur Ko m m an d itkap ital: E UR H y u n d a i M i P o D o c k y a r d B eteiligungsgesellschaft M S S anta-b S chiffe m bh & C o. K G Ve rteilung Kom m anditka pital EUR Ein-Schiffs ge se ll- Re ede rei/be re e- M PC C apital TVP B et.-g es. Offe n s c haft de run g C lau s- M S "San O ta-b ffe n Offe n Pete r O ffe n Sc hiffe O ffe " n Offe n Sa n A lba no O ffe 0.00 n 0 Offe n Sa n A lbe rto O ffe 0.00 n 0 Offe n Sa n A lle ss and ro O ffe 0.00 n 0 Sa n A lfons o T EU Offe n Sa n A lfre do Offe n Sa n A lva ro Offe n Sa n A me rig o Offe n Sa n A ndres TE U Sa n A ntonio Sa nta Ba lbina Sa nta Be lina Sa nta Be ttina Vertragsreeder: R eederei C laus-peter O ffen Sa nta Bianc a Sa nta Brune lla Su mm e D ie R eederei O ffen ist m it E U R an den Einschiffsgesellschaften beteiligt. H y u n d a i M i P o D o c k y a r d
22 Fondsstruktur 4 SANTA-B Schiffe MPC-Fonds Kommanditisten 4 SANTA-B Schiffe Fondsstruktur Kommanditkapital: EUR H y u n d a i M i P o D o c k y a r d Beteiligungsgesellschaft MS Santa-B Schiffe mbh & Co. KG Einnahmen der -Gesellschaften in US-Dollar lt. Verkaufsprospekt Ein-Schiffsgesell- Kaufpreis- ausgewiesener Bauaufsicht vorbereitende Einnahmen schaft Differenz für - Gewinn für Bereederung - Gesellschaften - Gesellschaften Gesellschaften insgesamt San Albano San Alberto San Allessandro San Alfonso San Alfredo TEU San Alvaro San Amerigo San Andres San Antonio TEU Santa Balbina Santa Belina Santa Bettina Santa Bianca Santa Brunella Vertragsreeder: Reederei Claus-Peter Summe Es muss in Anbetracht der obigen Einnahmen der - Gesellschaften die Frage erlaubt sein, ob nicht die Anleger die gut 20 Mio. Euro betragende Kommanditeinlage des Reeders Claus-Peter mehr oder weniger aus eigener Tasche bezahlt haben. H y u n d a i M i P o D o c k y a r d
23 Sensitivitäten 4 SANTA-B Schiffe lt. Verkaufsprospekt Alle negativen Sensitivitäten zusammen Risikobeschreibung Verkaufsprospekt (von KWAG CONSULTING zusammengestellt, weil in Prospekt nicht vorhanden) Ausschüttungen nach Einzelrisiko Abweichung %- Punkte worst case Ausschüttung 242%. Ratenrisiko. Niedrigere Anschlusscharter (US$/Tag) 90,23% -5,77 A-Schiffe von USD/d auf USD/d B-Schiffe von USD/d auf USD/d niedrigerer Schiffsverkaufspreis (Mio. US$) 27,99% -24,0 A-Schiffe von USD 5,0 Mio. auf USD Mio.,0 B-Schiffe von USD 6,9 Mio. auf USD Mio. 2,4 2. Währungsrisiko 2. Wechselkurss USD/JPY von 0 auf ,3% -, Wechselkurs EUR/USD von,20 auf,30 27,0% -24, Sondertilgungen wegen 05 % Klausel 242,00% 0,00 3. Sonstige Risiken 3. Betriebskosten anfänglich um % höher 0,00% 22,66% -20, Einsatztage weniger pro Jahr 3 236,74% -5, Nach Zinsfestschr. JPY-Tr. von 4,3% auf 5,0% 239,79% -2,2 3.4 Nach Zinsfestschr. USD-Tr. von 7,5% auf 9,0% 237,24% -4,76 Summe -44,94 97,06%.. führen praktisch nicht zum Verlust des eingesetzten Kapitals
24 Sensitivitäten 4 SANTA-B Schiffe lt. KWAG Im historisch realistischen worst case der KWAG sind die Schiffe Risikobeschreibung KWAG CONSULTING Ausschüttungen nach Einzelrisiko Abweichung %- Punkte worst case Ausschüttung KWAG CONSULTING Szenario: 242%. Ratenrisiko. Niedrigere Anschlusscharter (US$/Tag) -20,08% -262,08 A-Schiffe von USD/d auf USD/d B-Schiffe von USD/d auf USD/d niedrigerer Schiffsverkaufspreis (Mio. US$) 96,65% -45,35 A-Schiffe von USD 5,0 Mio. auf USD Mio. 7,5 B-Schiffe von USD 6,9 Mio. auf USD Mio. 8,5 2. Währungsrisiko 2. Wechselkurss USD/JPY von 0 auf ,3% -, Wechselkurs EUR/USD von,20 auf,30 27,0% -24, Sondertilgungen wegen 05 % Klausel 242,00% 0,00 3. Sonstige Risiken 3. Betriebskosten steigen jährlich um % höher 0,00% 22,66% -20, Einsatztage weniger pro Jahr 3 236,74% -5, Nach Zinsfestschr. JPY-Tr. von 4,3% auf 5,0% 239,79% -2,2 3.4 Nach Zinsfestschr. USD-Tr. von 7,5% auf 9,0% 237,24% -4,76 Summe -374,38-32,38%.. schon abgesoffen, bevor sie losfahren!
25 Rechtliche Möglichkeiten GmbH & Co. KG (KG-Modell) Kündigung des Gesellschaftsvertrages Widerruf der Beteiligung Geltendmachung von Schadensersatz Verkauf bzw. Übertragung Zweitmarktbörsen
26 Kündigung Die Kündigung bei Publikumsfonds führt in den meisten Fällen zur Fortsetzung der Gesellschaft mit den anderen Gesellschaftern. Aber keine Rückgewähr der Einlage, sondern Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens (ex nunc) auf den Stichtag des Ausscheidens. Haftung des Kommanditisten bei der Kommanditgesellschaft begrenzt auf die Einlage. Aber Vorsicht! Häufig (bei Schiffsfonds werden gewinnunabhängige Ausschüttungen gewährt, die spätestens bei Insolvenz zurückgezahlt werden müssen) erfolgen vermeintliche Ausschüttungen auf das Kapital. Dadurch kann die Haftung wieder aufleben!
27 Widerruf der Beteiligungserklärung nach Ablauf der Widerrufsfrist Keine oder fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht Widerrufsfolgen: Umdeutung des Widerrufs in außerordentliche Kündigung: Auseinandersetzungsguthaben, aber keine Rückgewähr der Einlage!
28 Geltendmachung von Schadensersatz Anspruchsgegner: Gründungsgesellschafter/ Initiatoren Prospektverantwortliche Vertrieb (z.b. Freie Vermittler, Finanzdienstleister, Banken) Mittelverwendungskontrolleure (z.b. Treuhänder, Banken) Anspruchsgrundlagen sind nicht identisch! D.h. es bestehen unterschiedliche Verjährungsfristen.
29 Schadensersatz gegenüber Vertrieb - Vermittlungsvertrag: Kommt in der Regel konkludent zustande. Der Anlagevermittler muss den Anleger richtig und vollständig über alle für den Anlageentschluss wesentlichen Umstände informieren. Aber: von ihm werden in aller Regel nur Auskünfte erwartet, wobei der werbende und anpreisende Charakter und der geringere Erwartungshorizont der Anlegers zu berücksichtigen sind. Er hat die Anlage auf wirtschaftliche Plausibilität zu prüfen. Er schuldet keine Bewertung der Informationen. Er berät den Anleger nicht!
30 Schadensersatz gegenüber Vertrieb - 2 Auskunfts- und Beratungsvertrag gem. 6, 675 BGB: Wird zumeist konkludent, d.h. stillschweigend, geschlossen. Die Rechtsprechung nimmt entsprechenden Vertrag an, wenn die Auskunft erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und als Grundlage für Vermögensdispositionen dient oder wenn der Auskunftsgeber sich als sachkundig bezeichnet oder wenn der Auskunftsgeber ein eigenes wirtschaftliches Interesse hat. Nimmt ein Anlageinteressent bei einer konkreten Anlageentscheidung die Hilfe eines Kreditinstitutes oder eines Beratungsunternehmens in Anspruch und lässt sich dieses auf die Beratung ein, kommt ein Beratungsvertrag zustande. Dasselbe gilt, wenn ein Interessent erkennen lässt, dass er beraten werden möchte. Weiteres Indiz für einen stillschweigend geschlossen Beratungsvertrag ist regelmäßig auch das Anfertigen eines persönlichen Berechnungsbeispiels durch den Berater.
31 Schadensersatz gegenüber Vertrieb - 3 Dem Berater obliegt eine umfassende Informationspflicht, d.h. dem Anleger müssen alle Informationen geliefert werden, die für die Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben könnten. Anleger- und anlagegerechte Beratung Berater ist verpflichtet, die ihm vom Anleger gegebenen Informationen und Unterlagen fachkundig zu bewerten und zu beurteilen. Seit der Bond-Entscheidung sind die Pflichten des Beraters klar definiert.
32 Schadensersatz gegenüber Vertrieb 3a Anlegergerechte Beratung: Der Berater muss die Risiko-Einstellung des Anlegers ermitteln In welchem Verhältnis steht das Kapital zu dem übrigen Vermögen? Fachwissen des Anlegers ist abzufragen Welche Vorerfahrungen hat der Anleger? In Einzelfällen spielt der Beruf eine Rolle
33 Schadensersatz gegenüber Vertrieb 3a Ziele und Motivation: Muss das Kapital ständig verfügbar sein? Dient die Investition der Altersvorsorge? Können ggfs. Nachschüsse geleistet werden? Diversifikation: Keine Investition in nur eine Anlageklasse Persönliche Motive des Anlegers
34 Schadensersatz gegenüber Vertrieb 3a Der Berater muss ein Produkt auswählen, welches den zuvor abgefragten Zielen und der Vorerfahrung des Anlegers entspricht. Es muss im Einzelfall anlegergerecht sein.
35 Schadensersatz gegenüber Vertrieb 3b Anlagegerechte (objektgerechte) Beratung: Der Berater muss über alle Umstände und Risiken, die für die Anlageentscheidung Bedeutung haben, richtig und vollständig informieren. Einzelne Pflichtverletzungen: Kick-Back-Zahlungen Fehlende Plausibilität Haftungsbesonderheiten (s.o. Nachschusspflicht des BGB- Gesellschafters; Wideraufleben der Haftung bei Kommanditisten). Steuerliche Unklarheiten (z.b. Medienfonds)
36 Schadensersatz gegenüber Vertrieb 3b Anlagegerechte (objektgerechte) Beratung: BGH-Beschluß vom (XI ZR 50/07) (Kick-Back-Rechtsprechung) Bei der legung von Rückvergütungen geht es um die Frage, ob eine Gefährdungssituation für den Kunden geschaffen wird. Deshalb ist es geboten, den Kunden über etwaige Rückvergütungen aufzuklären und zwar unabhängig von der Rückvergütungshöhe. - Urteil des BGH vom (XI ZR 308/09) Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf an sie zurückgeflossene Rückvergütungen hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen. -Beschluß des BGH vom (XI ZR 9/0) Aufklärungspflicht über kick-back unabhängig davon, aus welcher offen ausgewiesenen Quelle die Vergütung bezahlt wird. - Urteil des OLG Köln vom (3 U 42/09) Der Anleger wurde seitens der Sparkasse nicht über Provisionen / Rückvergütungen aufgeklärt, die seitens der Fondsgesellschaft mit der Empfehlung / Vermittlung einer Medienfonds Beteiligung verbunden gewesen und an das Bankinstitut geflossen sind.
37 Schadensersatz gegenüber Vertrieb 4 Folgen der Pflichtverletzung: Vermutung des aufklärungsrichtigen Verhaltens. D.h. der Anleger hätte bei richtiger Aufklärung von der Anlageentscheidung Abstand genommen. Schadensersatzanspruch des Anlegers. Der Anleger ist so zu stellen, wie er ohne die Beteiligung stehen würde. Anleger bekommt sein Geld, ggfs. gekürzt um die erhaltenen Ausschüttungen, zurück. Der Berater erhält die Beteiligung.
38 Schadensersatz gegenüber Vertrieb 4 Folgen der Pflichtverletzung: Steuervorteile sind anzurechnen, wenn sie bestandskräftig sind. Verjährung drei Jahre ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände: Kenntnisabhängig Vorsicht! Bei Prospekthaftung drei Jahre ab Zeichnung: Kenntnisunabhängig
39 Verjährung Ultimoverjährung 99 BGB: sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an - Eingeführt durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz - Frist beginnt mit Anspruchsentstehung - Berechnung für Altfälle also Zeichnung bis , ab dem 0. Januar 2002, danach taggenaue Berechnung. - Im Klartext bedeutet dies folgendes: Alle Fondszeichner, die vor dem gezeichnet haben und die einen Anspruch auf Schadensersatz haben, müssen ihre Ansprüche bis spätestens geltend machen, bzw. die Verjährung unterbrechen oder hemmen. Danach geht nichts mehr!!!
40 Fonds in der Krise Checkliste/ Nachschuss Checkliste. Besteht eine rechtliche Verpflichtung? 2. In welcher Höhe ist meine Hafteinlage im HR eingetragen? 3. Ist die Hafteinlage durch Auszahlungen geschmälert worden? 4. Ausnahme nach 72 Abs. 5 HGB prüfen. 5. Bei rechtlicher Verpflichtung: Auf die Zahlung einrichten 6. Spätestens jetzt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten, um zu prüfen, ob und gegen wen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. 7. Wenn Nachschuss zur Sanierung gefordert wird und keine rechtliche Verpflichtung besteht. Prüfen, ob Obergrenze für Nachschuss im Gesellschaftsvertrag steht. 8. Wenn ja, kann mit Mehrheitsbeschluss ein Nachschuss gefordert werden. Wenn nein besteht ein Austrittsrecht. Prüfen, welche Konsequenzen laut Gesellschaftsvertrag bestehen. 9. Höhe Auseinandersetzungsguthaben ermitteln und Anwalt wegen Schadensersatz einschalten.
41 Verkauf der Beteiligung Verkauf wegen der schlechten Fungibilität eher nicht möglich. Zweitmarktbörsen
42 Allgemeine Fragen Wer trägt bei einem Prozess die Kosten? Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten? Wie kann ich beweisen, dass mich der Berater in einem Vieraugen-Gespräch falsch beraten hat? Ist mein Ehepartner tauglicher Zeuge? Ich möchte gutes Geld dem schlechten nicht hinterherwerfen!
43 Allgemeine Fragen Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! 203
Anlageberatung und Anlagevermittlung: Prospekte, Haftung, Verjährung anhand aktueller BGH-Rechtsprechung
Anlageberatung und Anlagevermittlung: Prospekte, Haftung, Verjährung anhand aktueller BGH-Rechtsprechung RA Daniel Blazek, Bielefeld/Markdorf Haftung, Prospektierung Oktober/November 2010 Rechtsanwälte
MehrWer sind wir? KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen. Gründungspartner: Jan Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen
KWAG Rechtsanwälte Wer sind wir? KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen Gründungspartner: Jan Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen - zur Zeit rund 3700 aktive Verfahren - über
MehrSchiffsbeteiligungen Vier weitere Fonds in Seenot Voraussichtliche Mindestverluste zwischen 23 und 47 Prozent des Eigenkapitals
Schiffsbeteiligungen Vier weitere Fonds in Seenot Voraussichtliche Mindestverluste zwischen 23 und 47 Prozent des Eigenkapitals (Hamburg/Bremen, 27. Februar 2012) Die schlechten Nachrichten für Schiffs-Investoren
MehrHEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung
HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung Fall 23: Die Nachhaftung und ihre Grenzen Fall 24: Praxis der Aufnahme in Publikums-KG 1 Fall 23: Die Nachhaftung und
MehrGEBAB Bridge Fonds I. Investition in Betriebsfortführungskonzepte
GEBAB Bridge Fonds I Investition in Betriebsfortführungskonzepte GEBAB Bridge Fonds I Der GEBAB Bridge Fonds I ist eine geschlossene Beteiligung, ähnlich einem Private-Equity- Fonds, die Eigenkapital
MehrAnspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrSchiffsbeteiligungen Tonnagesteuer wird zum Bumerang Von der Finanzverwaltung droht weiteres Ungemach für gebeutelte Investoren
Schiffsbeteiligungen Tonnagesteuer wird zum Bumerang Von der Finanzverwaltung droht weiteres Ungemach für gebeutelte Investoren (Hamburg/Bremen 25. November 2011) Für Anleger in Geschlossenen Schiffsbeteiligungen
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrErstkontaktfragebogen für Anleger der Beluga - Schiffsfonds
Erstkontaktfragebogen für Anleger der Beluga - Schiffsfonds Name, Vorname Firma Geburtsdatum Telefon Mobil-Nr. Fax-Nr. E-Mail Anschrift PLZ, Ort Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherungsnummer
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrBeteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH
Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrLösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB
Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus
Mehr«Anlegernr» MS "Patmos" GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren
«Anlegernr» «Anschriftszeile_1» «Anschriftszeile_2» «Anschriftszeile_3» «Anschriftszeile_4» «Anschriftszeile_5» «Anschriftszeile_6» «Anschriftszeile_7» Hamburg, 13. April 2012 MS "Patmos" GmbH & Co. KG
Mehrzeichne hiermit einen Kommanditanteil an der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG in Höhe von nominal: EUR... (in Worten: Euro...) zzgl. 5 % Agio.
Beitrittserklärung Ich, der/die Unterzeichnende Herr Frau Name Vorname Straße/Hausnummer PLZ/Ort Geburtsdatum/-ort Staatsangehörigkeit Telefon E-Mail Finanzamt Steueridentifikationsnummer Steuernummer
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrTeilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:
Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.
MehrÜberprüfung Bankenhaftung
Überprüfung Bankenhaftung Schäfer Riedl Baetcke Formular für geschädigte Erwerber von geschlossenen Immobilienfonds -Bitte berücksichtigen Sie, daß bei Darlehensabschluß/Erwerb vor dem 112004 die Ansprüche
MehrOnline-Fragebogen Ansprüche bei Fondsbeteiligung - Hintergrundinformationen
Per Post/Fax/Mail an: Anwaltskanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann Freihofstr. 6 73730 Esslingen Fax: 0711-368438 Mail: info@hh-h.de Gesellschafter/in Adresse Telefon: geschäftlich: Fax E-Mail privat: Genaue
MehrBeispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby
Beispiel 17 A ist Kommanditist der X-KG. Im Gesellschaftsvertrag sind 50.000 als Haftsumme für A festgelegt. Ferner hat A sich dort verpflichtet, 50.000 als Einlage zu erbringen. Die A-AG verlangt von
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrDossier D2 Kommanditgesellschaft
Dossier Kommanditgesellschaft Sie ist auch eine Personengesellschaft, unterscheidet sich aber in folgenden Punkten von der Kollektivgesellschaft. Gesellschafter (Teilhaber) Die Kommanditgesellschaft hat
MehrBCA Onlive am 10. April 2013. Sachwertanlagen Erneuerbare Energie & 5 Punkte-Enthaftungs-Konzept
BCA Onlive am 10. April 2013 Sachwertanlagen Erneuerbare Energie & 5 Punkte-Enthaftungs-Konzept Pflichten-Katalog für Berater und Vermittler von Geschlossenen Fonds Pflichten des Beraters 32 Kreditwesengesetz
MehrVermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung. Widerruf von Verbraucher-Realkrediten
Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung Widerruf von Verbraucher-Realkrediten Zinsniveau Problem Darlehensnehmer an teure Darlehen gebunden entweder Kündigung gar nicht möglich oder Ausstieg durch Vorfälligkeitsentschädigung
MehrModul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten
Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrDie Huneke-Analyse 2002
Die für (Auszug) Allgemeines Fondsname: Schiffstyp: Schwergutschiff Emissionshaus: Reeder: Harren & Partner Harren & Partner Werft: Peene-Werft tdw: 7.000 Baujahr: 2001 Indienststellung: Mai 01 Maschine:
MehrBedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner
1 Eingaben Zelle C2 Auszahlungsbetrag Hier muss der erste Auszahlungsbetrag eingegeben werden. Weitere Auszahlungen siehe Weiter unten. Zelle C3 Zeitpunkt der Auszahlung Datum der ersten Auszahlung Zelle
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrPapa - was ist American Dream?
Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft
MehrVermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz
Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) für die RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, 14822 Niederwerbig 2.
MehrVERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!
VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall
MehrFragebogen für Kapitalanleger. Telefon: Name der Beteiligung:
Fragebogen für Kapitalanleger Name: Anschrift: Telefax: Telefon: E-Mail: Name der Beteiligung: I. Vorbereitungsphase zu Anlageberatung: Welche Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen finanzieller,
MehrVermögen sichern - Finanzierung optimieren
I. Vermögen sichern - Finanzierung optimieren Persönlicher und beruflicher Hintergrund: geboren 1951 Bauernsohn landwirtschaftliche Lehre Landwirtschaftsschule ab 1974 Umschulung zum Bankkaufmann ab 1982
MehrDokumentation der Anlageberatung
Dokumentation der Anlageberatung Bestehen Sie auf einer vollständigen schriftlichen Dokumentation der Beratung. Die Beantwortung einiger wichtiger Fragen nur mit ja oder nein ist grundsätzlich nicht ausreichend.
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrDer Widerruf von Krediten
Der Widerruf von Krediten - bis 21.06.2016 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Markus Merklinger 1 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Markus Merklinger Merklinger Fachanwaltskanzlei Verdiweg
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrFragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95. Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus.
Fragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95 Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus. I. Personalien 1. Name, Vorname des Fondserwerbers / der Fondserwerber
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrImmobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014
Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrFlaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf
Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage
MehrSTREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle.
STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. MAXIMUM IUS WIR ÜBER UNS Ein starkes Team, Qualität und Kontinuität, setzt sich für Ihre Interessen ein! MAXIMUM IUS
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4015 6. Wahlperiode 16.06.2015. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4015 6. Wahlperiode 16.06.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verjährungsfristen der Inanspruchnahme der involvierten
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrRechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding
Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen
MehrINFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN
INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen
MehrDas neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Arbeitgeber-Info Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrechtlicher Teil * Kennen Sie das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Das AGG ist am 18. August 2006 in Kraft getreten
MehrKann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrSchutz vor Insolvenzanfechtung
Euler Hermes Deutschland Schutz vor Insolvenzanfechtung Anfechtungsversicherung als Ergänzung zur Kreditversicherung Kreditversicherung Ihr Kunde ist pleite. Und Sie werden zur Kasse gebeten Mit Ihrer
MehrFinanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt
Finanzierungsvergleich für Anton Anschlussfinanzierung und Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt erstellt durch Maisenbacher, Hort & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt Rintheimer Str.
MehrDarlehen - als Möglichkeit der... -Finanzierung
Darlehen - als Möglichkeit der.... -Finanzierung Situation: Bestattungsinstitut Thomas Bayer e. K. benötigt für ein Investitionsprojekt 0.000 Euro. Die Hausbank bietet dieses Darlehen mit folgenden Konditionen
MehrHILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND
HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - RAe HILDEBRANDT & M ÄDER CLAYALLEE 84-14199BERLIN DR. LAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND - RECHTSANW ÄLTIN - SEBASTIANWÖRNER
MehrWas Makler bei Immobilienwerbung wissen müssen Widerrufsrechte und Pflichtangaben nach EnEV 2014
Was Makler bei Immobilienwerbung wissen müssen Widerrufsrechte und Pflichtangaben nach EnEV 2014 Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Bochum, IVD und Sparkasse Witten 17. Juni 2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrDas neue Widerrufsrecht
Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
Mehrb) Oder haben Sie sich direkt an den Anlageberater/Vermittler gewandt? O ja, weshalb?
Fragebogen für geschädigte Kapitalanleger Verlauf der Beratung 1 Von wem wurde Ihnen die Kapitalanlage empfohlen? Name Ihres persönlichen Anlageberaters/Vermittlers: Name der Sie beratenden Firma: 2 Wie
MehrWachstum 2. Michael Dröttboom 1 LernWerkstatt-Selm.de
1. Herr Meier bekommt nach 3 Jahren Geldanlage 25.000. Er hatte 22.500 angelegt. Wie hoch war der Zinssatz? 2. Herr Meiers Vorfahren haben bei der Gründung Roms (753. V. Chr.) 1 Sesterze auf die Bank gebracht
MehrIhr Zeitwertkonto. Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit
Ihr Zeitwertkonto Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter, die Entscheidung, aus dem aktiven Berufsleben auszu steigen, kann verschiedene
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrKorrigenda Handbuch der Bewertung
Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrGünter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna
Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform................. 6 1.1 Haftungsverhältnisse..............................
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2
MehrBeteiligungserklärung
GenoScOLAR eg Manfred Ringer, Vorstand Hölderlinstraße 3 36199 Rotenburg a.d. Fulda Tel.: 06623-6612 Mail: genoscolar@ish.de Beteiligungserklärung Ich möchte der Genossenschaft beitreten und beantrage
MehrIWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen für wirtschaftliches
Mehr2. Ein Unternehmer muss einen Kredit zu 8,5 % aufnehmen. Nach einem Jahr zahlt er 1275 Zinsen. Wie hoch ist der Kredit?
Besuchen Sie auch die Seite http://www.matheaufgaben-loesen.de/ dort gibt es viele Aufgaben zu weiteren Themen und unter Hinweise den Weg zu den Lösungen. Aufgaben zu Zinsrechnung 1. Wie viel Zinsen sind
MehrAttraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH
Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die
MehrManager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung
Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen
Mehr1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher
Robert Rademacher Präsident Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Zentralverband - 1. Fabrikatshändlerkongress Schlussworte Robert Rademacher 24. Oktober 2008 Frankfurt Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr
MehrDas variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf
Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Robert-Perthel-Str. 81, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de variables
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten
MehrFremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1
Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr
MehrNachhaltigkeits-Check
Nachhaltigkeits-Check Name: Windfonds RE03 Windenergie Finnland ISIN: nicht vorhanden Emittent: Die Reconcept GmbH legt seit 2009 verschiedene Fonds, die in erneuerbare Energien investieren, auf. Wertpapierart
MehrWas sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrAktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht. Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten Übersicht Mehrheitsbeschluss: einfache Mehrheit Kosten des Betriebs
MehrRund um die Vertragsbeendigung
Rund um die Vertragsbeendigung Der Ausgleich gemäß 89 b HGB Seine Voraussetzungen und die Berechnung Handelsvertretertag der IHK zu Arnsberg am 01.Oktober 2015 Rechtsanwältin Britta Kilhof, Hauptgeschäftsführerin
MehrSelbstständig als Immobilienmakler interna
Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...
MehrHerrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
MehrIhre exklusive Immobilienbewertung
Ihre exklusive Immobilienbewertung Lage, Lage, Lage... das sei das A und O beim Immobilienverkauf, hört man immer wieder. Tatsächlich ist das nur die halbe Wahrheit. Sicher, eine absolute Top-Lage kann
MehrAuslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds
Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds Dipl.-Kfm. Hans-Georg Acker H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH Funds & Finance 2006 1 Wirtschaftliche Entwicklung der H.F.S. Platziertes
MehrFAQ Freunde-werben auf osnatel.de
FAQ Freunde-werben auf osnatel.de Wie funktioniert Freunde-werben auf osnatel.de? Wen kann ich als Kunden für Osnatel-Produkte werben? Für welche Osnatel-Produkte kann ich einen Neukunden werben? Wann
MehrMehr Geld mit der Zürcher-Geldschule
Mehr Geld mit der Zürcher-Geldschule Individueller Geld-Strategie-Workshop für Einzelpersonen Wegbereiter für Ihren persönlichen Anlageerfolg Der Anleger bleibt immer noch der einsamste Mensch der Welt
MehrHerzlich Willkommen zur Präsentation von. Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. (c) by HaWo Holding Inc., 2015, All rights reserved
Herzlich Willkommen zur Präsentation von Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. Hon. Prof. Dr. Michael Sander, MLM-Experte & Yossef Bar, The Brain von GDI The Brain in Tel Aviv Die klaren Fakten
MehrDie sechs häufigsten Fehler
Die sechs häufigsten Fehler Broschüre 06 ... hätte ich das gewusst, hätte ich es anders gemacht! Gerade zum Anfang des Verkaufsprozesses passieren die meisten Fehler. Das wollen Sie bestimmt nicht irgendwann
MehrRechte und Pflichten beim Hauskauf
Rechtsanwälte Schultz und Carstens Schwachhauser Heerstraße 5328211 Bremen Telefon 0421/343302 Telefax 0421/343305 E-Mail bremen@schultz-carstens.de Internet www.schultz-carstens.de Rechte und Pflichten
Mehr