Ausstieg aus geschlossenen Fonds oder: Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen

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1 Ausstieg aus geschlossenen Fonds oder: Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen Was kann ich als Gesellschafter/Anleger tun? Welche Möglichkeiten habe ich? - Jan-Henning Ahrens Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

2 Schiffsfonds Ein Schiffsfonds ist rechtlich gesehen ein Fonds wie jeder andere wirtschaftlich gesehen aber nur in ruhiger See

3 Gesellschaftsformen Das KG-Modell Geschlossene Fonds sind immer Gesellschaften im Rechtssinn und damit unternehmerische Beteiligungen. Nahezu alle Beteiligungen im Bereich der Publikumsfonds, wie z.b. Schiffsfonds sind Kommanditgesellschaften (GmbH & Co. KG). Die nachfolgenden rechtlichen Ausführungen gelten deshalb gleichermaßen für alle Fondsgruppen. Die Anspruchsgeltendmachung ist teilweise übertragbar auf andere Kapitalanlagen, wie z.b. BGB- Gesellschaften.

4 Die besonderen Schiffsrisiken - Charterraten-Entwicklung/Beschäftigung des Schiffes - Schiffsverkaufspreis - Wechselkurs US$ zu EUR - Wechselkurs verschiedene Finanzierungswährungen Nicht schiffsspezifische, aber wegen der Schifffahrts- Krise hier aufgeführte Risiken: - Sanierung/Restrukturierung - Insolvenz

5 Marktrisiko: volatile Charterraten Die Charterraten-Entwicklung ist das größte Risiko In den vergangenen zehn Jahren schwankten die Charterraten etwa wie folgt: höchst US$ niedrigst US$ Containerschiffe 000 TEU Containerschiffe 2500 TEU Containerschiffe 4400 TEU Containerschiffe über 4400 bis 6200 TEU Massengutfrachter von bis tdw Massengutfrachter von bis tdw Massengutfrachter von bis tdw Massengutfrachter von bis tdw Tanker von bis tdw Tanker von bis tdw Tanker von bis tdw Tanker von bis tdw (Quelle: Grafiken in HANSA International Maritime Journal, September 202, 49. Jahrgang, Seiten 6 bis 8) Jahreseinnahme bei einer Charterrate von US$/Tag: 7,75 Mio. US$ Jahreseinnahme bei einer Charterrate von US$/Tag:,60 Mio. US$ Zu viele Schiffe verderben die Raten.

6 Marktrisiko: Schiffswert Ratenabhängigkeit führt zu Schiffswert-Volatilität Hohe Charterrate führt zu hohem Schiffswert Niedrige Charterrate führt zu niedrigem Schiffswert Die finanzierende Bank bindet die Kredithöhe an den Schiffswert über die Loan-to-value Klausel: Sinkt der Schiffswert, sinkt auch die zulässige Kredithöhe mit der Folge, dass Sondertilgungen geleistet oder zusätzliche Sicherheiten gestellt werden müssen. Der Schiffswert sinkt, wenn die Charterraten sinken. In einer solchen Situation fährt das Schiff wenig Geld ein, soll aber besonders hohe Tilgungsraten für den Schiffskredit leisten. Das ist ein doppeltes Dilemma, in dem die Anleger meistens zur Kasse gebeten werden, zumindest dadurch, dass die Bank Ausschüttungen an die Anleger verbietet!

7 Währungsrisiko: Wechselkurse Wechselkurs US$/EUR bestimmt Anlage-Erfolg mit Wechselkurse US$/EUR Ende Dezember US$ =,25,35,27,0,8,00,08,4 0, jetzt 0,79 0,74 0,85 0,76 0,68 0,7 0,70 0,75 0,77 0,77 Bis einschl. 999 aus DM umgerechnet Ein Schiffsgewinn von Mio. US$ war für den Fonds (und damit für den Anleger) - Ende Dezember 995,35 Mio. EUR wert - Ende Dezember ,68 Mio. EUR wert

8 Risiko: Kreditvertragsrisiken Wechselkurse haben Einfluss auf Kredithöhe Wenn ein Schiff nicht nur in US$, sondern beispielsweise auch zum Teil in japanischen Yen (JPY) finanziert ist, weil in Japan die Zinsen niedrig sind, ergibt sich aus dieser Gegebenheit ein weiteres Währungsrisiko: Wird der JPY gegenüber dem US$ teurer, so muss für Zins und Tilgung der JPY-Kredittranche ein höherer US$-Betrag aufgebracht werden. Außerdem beeinflusst der Wechselkurs US$/JPY die Kredithöhe: Angenommen, ein Schiffskredit über insgesamt 40 Mio. US$ wird zu 50% in JPY aufgenommen und man bekommt für US$ 20 JPY, so setzt sich der Kredit zunächst wie folgt zusammen: 20 Mio. US$ in US$ = 20 Mio. US$ 20 Mio. US$ in JPY = Mio. JPY Steigt der Kurs des JPY gegenüber dem US$ von 20 JPY auf nur noch 80 JPY für einen US$, so müssen für die Mio.-JPY-Tranche nicht 20 Mio. US$, sondern 30 Mio. US$ aufgebracht werden. Der Kredit beläuft sich dann auf insgesamt 50 Mio. US$.

9 Risiko: Kreditvertragsrisiken Wechselkurs-Entwicklung verlangt Sondertilgungen Der steigende Kurs des JPY gegenüber dem US$ führt zu einem höheren Kreditwert. Das akzeptiert die Bank nur in engen Grenzen. Die Kreditverträge enthalten deshalb eine Klausel, die besagt, dass der in US$ und JPY aufgenommene Kredit nur 05% höher sein darf als er wäre, wenn er nur aus US$ bestünde. Das ist die sogenannte 05%-Klausel. In unserem Beispiel beträgt die Kredithöhe insgesamt 50 Mio. US$, das sind 25% mehr als 40 Mio. US$. Gemäß Kreditvertrag kann die Bank verlangen, dass die JPY-Tranche soweit zurückgeführt wird, dass der Kredit nur 42 Mio. US$ (40 mal 05%) wert ist und nicht 50 Mio. US$. Weil eine solche Sondertilgung dem Fonds in aller Regel nicht möglich ist, verzichtet die Bank oft auf die eigentlich fälligen Sondertilgungen und verbietet solange Ausschüttungen an die Anleger, bis die 05%-Relation erreicht ist. Außerdem verlangt sie in dieser Situation oft eine sogenannte waiver fee - eine Gebühr für ihren Verzicht auf die Sondertilgungen.

10 Sanierung/Restrukturierung Liquiditätsmangel verlangt Sanierung Anleger sollen freiwillig und zu besonderen Konditionen Ausschüttungen zurückgeben und/oder weiteres Kapital aufbringen und damit dem Schiff die erwartete bessere Zukunft ermöglichen. Als Alternative wird der Verkauf des Schiffes angeboten, meist mit der Folge, dass der geringe Erlös den Anleger sein gesamtes eingesetztes Kapital verlieren lässt. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die bisherigen Ausschüttungen Darlehen gewesen sein sollen (wie bei einigen Dr.-Peters-Fonds): Erst prüfen (lassen), dann zahlen! Die Hoffnung auf eine bessere Zukunft ist nicht unbegründet, die Frage ist nur, wann die erhoffte bessere Zukunft beginnt. In Anbetracht der vorhandenen Überkapazitäten an Schiffen kann das noch Jahre dauern! Reichen die Sanierungsmaßnahmen und das von Anlegern erbetene Geld aus, das rettende Ufer zu erreichen oder wird bei nächster Gelegenheit weiteres Geld erforderlich?

11 Insolvenz Liquiditätsmangel verlangt Sanierung, sonst Insolvenz! Anleger sollen freiwillig und zu besonderen Konditionen Ausschüttungen zurückgeben und/oder weiteres Kapital aufbringen und damit dem Schiff die erwartete bessere Zukunft ermöglichen, sonst muss Insolvenz angemeldet werden. Drohung: Der Insolvenzverwalter holt alle bisherigen Ausschüttungen von den Anlegern zurück, weil die Ausschüttungen gewinn-unabhängig waren und zu Lasten des Kapitalkontos getätigt worden sind. Die Drohung hat grundsätzlich ihre Berechtigung; es muss aber stets genau geprüft werden, ob die Ausschüttungen tatsächlich aus dem Kapital erfolgt sind.

12 Der Anleger trage der Anderen Last! Ausschüttungen bei allen ab 2003 aufgelegten MPC und Dr. Peters Schiffsfonds unter Prospekt. ABER: Initiatoren, freie Vermittler/die vertreibenden Banken, die finanzierenden Banken, die Treuhandgesellschaft haben ihr Geld bereits verdient, als das Schiff noch kein Wasser unter dem Kiel hatte. Sie haben sich ihren Teil der Anlegergelder in die Tasche gesteckt, bevor das Spiel überhaupt begann.

13 Ausschüttungen bis 20 für MPC Schiffsfonds ab 2003 (Beträge in Mio. ) Prospekt Ist Abweichung MPC Flottenfonds III 258,64 209,377-8,90 % MPC MS Menotti Star 2,83 2,84-78,04 % MPC MS Rio Adour,808 3,98-72,92 % MPC MS Rio Alster 0,462 3,278-68,67 % MPC MS Rio Stora + MS Rio Susa,686 2,976-74,53 % MPC MS Rio Valiente + Rio Verde 24,365 4,949-79,69 % MPC MS Santa Leonarda 3,330 4,50-68,87 % MPC MT Rio Genoa 9,625 2,646-72,5 % MPC ReeferFlotte 77,902 7,38-77,69 % MPC ReeferFlotte 2 54,72 2,670-76,6 % MPC Santa B Schiffe 76,854 8,408-89,06 % MPC Santa P Schiffe 66,983 20,6-69,23 % MPC MS "Santa L Schiffe" mbh & Co. KG 56,84 2,528-6,68 % MPC MS Manet Star 2,349 7,605-38,42 % MPC MS Michelangelo Star 0,090 5,572-44,78 % MPC MS Miro Star,520 6,776-4,8 % MPC MS Rio Eider 8,573 3,7-63,64 % MPC MS Santa Vanessa 8,325 4,62-50,0 % MPC MS Mendelssohn Star,980 3,893-67,50 % MPC MS Santa Leonarda,38 4,50-63,33 % MPC MS Santa Leopalda 0,563 4,527-57,4 % MPC MS Rio Ardeche 8,75 2,043-75,0 % MPC MS Santa Laetitia + MS Santa Liana 8,285,362-92,55 % MPC Rio D Produktentankerflotte 8, ,00 % MPC CPO Nordamerika Schiffe, ,00 % MPC CPO Nordamerika Schiffe 2 0, ,00 %

14 Weiche Kosten/Eigenkapital für MPC Schiffsfonds ab 2003 (Beträge in Mio. ) weiche K. EK weiche K. in % v. EK MPC Flottenfonds III 54,2 27,04 20,00 % MPC MS Menotti Star 5,92 3,25 8,94 % MPC MS Rio Adour 4,93 24,60 20,04 % MPC MS Rio Alster 3,2 5,6 20,0 % MPC MS Rio Stora + MS Rio Susa 2,78 2,49 22,25 % MPC MS Rio Valiente + Rio Verde 3,06 5,23 20,06 % MPC MS Santa Leonarda 5,78 25,6 23,04 % MPC MT Rio Genoa 4,82 24,06 20,04 % MPC ReeferFlotte 29,40 44,27 20,38 % MPC ReeferFlotte 2 33,35 55,83 2,40 % MPC Santa B Schiffe 39,44 77,0 22,28 % MPC Santa P Schiffe 23,02 82,3 27,97 % MPC MS "Santa L Schiffe" mbh & Co. KG 20,9 00,77 20,75 % MPC MS Manet Star 4,27 22,54 8,94 % MPC MS Michelangelo Star 4,72 22,54 20,94 % MPC MS Miro Star 4,72 22,54 20,94 % MPC MS Rio Eider 3,2 5,55 20,06 % MPC MS Santa Vanessa 4,54 6,65 27,28 % MPC MS Mendelssohn Star 6,05 29,95 20,9 % MPC MS Santa Leonarda 5,49 2,83 25,5 % MPC MS Santa Leopalda 6,29 2,83 28,80 % MPC MS Rio Ardeche 4,09 20,40 20,04 % MPC MS Santa Laetitia + MS Santa Liana 5,9 77,80 9,52 % MPC Rio D Produktentankerflotte 2,7 60, 20,24 % MPC CPO Nordamerika Schiffe 6,95 85,90 9,73 % MPC CPO Nordamerika Schiffe 2 7,08 86,65 9,7 %

15 Ausschüttungen bis 20 für Dr. Peters Schiffsfonds ab 2003 (Beträge in Mio. ) DS-Rendite Fonds Nr. 95 MT Front Melody DS-Rendite Fonds Nr. 96 MT Front Symphony DS-Rendite Fonds Nr. 97 VLCC Front Commodore DS-Rendite Fonds Nr. 98 VLCC Front Tina DS-Rendite Fonds Nr. 99 CFS Produktentanker DS-Rendite Fonds Nr. 00 VLCC Sea Fortune DS-Rendite Fonds Nr. 02 MT Stena Venture DS-Rendite Fonds Nr. 03 MT Sunlight Venture DS-Rendite Fonds Nr. 04 Teekay Aframaxtanker DS-Rendite Fonds Nr. 06 VLCC Titan Glory DS-Rendite Fonds Nr. 08 VLCC Ashna DS-Rendite Fonds Nr. 09 VLCC Saturn Glory DS-Rendite Fonds Nr. 0 VLCC Neptune Glory DS-Rendite Fonds Nr. DS Performer + Power DS-Rendite Fonds Nr. 2 VLCC Mercury Glory DS-Rendite Fonds Nr. 3 VLCC Pluto Glory DS-Rendite Fonds Nr. 4 VLCC Artemis Glory DS-Rendite Fonds Nr. 5 DS Kingdom DS-Rendite Fonds Nr. 6 DS National DS-Rendite Fonds Nr. 7 DS Patriot DS-Rendite Fonds Nr. 8 DS Dominion DS-Rendite Fonds Nr. 9 DS Republic DS-Rendite Fonds Nr. 20 VLCC Leo Glory DS-Rendite Fonds Nr. 23 DS Sapphire DS-Rendite Fonds Nr. 25 DS Blue Ocean/ Blue Wave DS-Rendite Fonds Nr. 26 DS Ability + DS Accuracy DS-Rendite Fonds Nr. 27 VLCC Younara Glory DS-Rendite Fonds Nr. 32 DS Activity DS Agility Prospekt Ist Abweichung 5,43 5,43 26,0 26,0 6,73 23,02 0,70 9,46 33,82 24, 22,05 22,03 2,84 26,06 24,42 24,77 8,3 3,37 5,6 6, ,06 20,87 9,40 5,47 7,28 4,94 6,7 0,20 0,20 3,35 5,97 0,69 4,69 5,70 4,63 2,67,88 3,23,60,50 5,05 9,49 9,63 5,70 3,50 4,50 5,30 4,02 8,48 4,7,59 0,00 0,00 2,62 0,00 33,90 % 33,88 % 48,85 % 38,8 % 36,0 % 36,9 % 46,73 % 5,06 % 35,93 % 50,72 % 40,0 % 47,34 % 47,34 % 80,62 % 6,6 % 6,2 % 68,56 % 73,82 % 7,7 % 67,94 % 69,08 % 6,56 % 80,02 % 83,09 % 00,00 % 00,00 % 82,47 % 00,00 %

16 Weiche Kosten/Eigenkapital für Dr. Peters Schiffsfonds ab 2003 (Beträge in Mio. ) DS-Rendite Fonds Nr. 95 MT Front Melody DS-Rendite Fonds Nr. 96 MT Front Symphony DS-Rendite Fonds Nr. 97 VLCC Front Commodore DS-Rendite Fonds Nr. 98 VLCC Front Tina DS-Rendite Fonds Nr. 99 CFS Produktentanker DS-Rendite Fonds Nr. 00 VLCC Sea Fortune DS-Rendite Fonds Nr. 02 MT Stena Venture DS-Rendite Fonds Nr. 03 MT Sunlight Venture DS-Rendite Fonds Nr. 04 Teekay Aframaxtanker DS-Rendite Fonds Nr. 06 VLCC Titan Glory DS-Rendite Fonds Nr. 08 VLCC Ashna DS-Rendite Fonds Nr. 09 VLCC Saturn Glory DS-Rendite Fonds Nr. 0 VLCC Neptune Glory DS-Rendite Fonds Nr. DS Performer + Power DS-Rendite Fonds Nr. 2 VLCC Mercury Glory DS-Rendite Fonds Nr. 3 VLCC Pluto Glory DS-Rendite Fonds Nr. 4 VLCC Artemis Glory DS-Rendite Fonds Nr. 5 DS Kingdom DS-Rendite Fonds Nr. 6 DS National DS-Rendite Fonds Nr. 7 DS Patriot DS-Rendite Fonds Nr. 8 DS Dominion DS-Rendite Fonds Nr. 9 DS Republic DS-Rendite Fonds Nr. 20 VLCC Leo Glory DS-Rendite Fonds Nr. 23 DS Sapphire DS-Rendite Fonds Nr. 25 DS Blue Ocean/ Blue Wave DS-Rendite Fonds Nr. 26 DS Ability + DS Accuracy DS-Rendite Fonds Nr. 27 VLCC Younara Glory DS-Rendite Fonds Nr. 32 DS Activity DS Agility weiche K. 3,27 3,27 5,62 5,62 3,42 4,46 2,39 2,4 7,00 5,55 5,40 5,59 5,55 6,63 6,43 6,54 5,97 4,66 5,8 4,94 4,28 0,8 0,02 3,76,8 2,82 7,39 3,4 EK 2,8 28,8 37,5 37,5 22,8 29,75 5,95 6,0 48,60 37,00 36,00 37,30 37,00 37,00 42,90 43,60 39,80 29,0 37,00 38,00 28,50 67,90 66,80 25,0 5,0 8,80 49,30 2,70 weiche K. in % v. EK 5,00 %,35 % 4,99 % 4,99 % 5,00 % 5,00 % 4,98 % 4,97 % 5,00 % 5,00 % 5,00 % 4,99 % 5,00 % 7,92 % 5,00 % 5,00 % 5,00 % 6,00 % 4,00 % 3,00 % 5,00 % 4,99 % 5,00 % 4,98 %,99 % 5,00 % 4,99 % 4,47 %

17 Fondsstruktur SANTA-B Schiffe MPC-Fonds Kommanditisten 4 SANTA-B Schiffe Fondsstruktur Kommanditkapital: EUR H y u n d a i M i P o D o c k y a r d Beteiligungsgesellschaft MS Santa-B Schiffe mbh & Co. KG 2800 TEU TEU Vertragsreeder: Reederei Claus-Peter Die 4 (grünen) runden Gesellschaften gehören alle allein. Sie bestellen die Schiffe bei der Hyundai-Werft und verkaufen Sie bei Ablieferung lt. Verkaufsprospekt mit Aufschlägen von insgesamt gut 29 Mio. USD an die 4 (blauen) Einschiffsgesellschaften H y u n d a i M i P o D o c k y a r d

18 Die Entwicklung der Charterraten für Containerschiffe mit.700 TEU und eigenem Ladegeschirr (Bordkrane) USD/Tag Ungefähres Prospektdatum Prospektierte Charterrate für 5 Jahre fest und danach gleichbleibend USD/Tag Tatsächliche Charterrate

19 Die Entwicklung der Charterraten für Containerschiffe mit.700 TEU und eigenem Ladegeschirr (Bordkrane) USD/Tag Ungefähres Prospektdatum Prospektierte Charterrate für 5 Jahre fest und danach gleichbleibend Midcase: USD/Tag Tatsächliche Charterrate worstcase: USD/Tag

20 Die Entwicklung der Charterraten für Containerschiffe mit.700 TEU und eigenem Ladegeschirr (Bordkrane) USD/Tag Ungefähres Prospektdatum Prospektierte Charterrate für 5 Jahre fest und danach gleichbleibend Tatsächliche Charterrate midcase: USD/Tag nur -20% zu geringe Differenz: zu geringes Risiko worstcase: USD/Tag

21 Fondsstruktur 4 SANTA-B Schiffe M P C -Fonds K om mand itisten 4 SA N TA -B S chiffe Fondsstruktur Ko m m an d itkap ital: E UR H y u n d a i M i P o D o c k y a r d B eteiligungsgesellschaft M S S anta-b S chiffe m bh & C o. K G Ve rteilung Kom m anditka pital EUR Ein-Schiffs ge se ll- Re ede rei/be re e- M PC C apital TVP B et.-g es. Offe n s c haft de run g C lau s- M S "San O ta-b ffe n Offe n Pete r O ffe n Sc hiffe O ffe " n Offe n Sa n A lba no O ffe 0.00 n 0 Offe n Sa n A lbe rto O ffe 0.00 n 0 Offe n Sa n A lle ss and ro O ffe 0.00 n 0 Sa n A lfons o T EU Offe n Sa n A lfre do Offe n Sa n A lva ro Offe n Sa n A me rig o Offe n Sa n A ndres TE U Sa n A ntonio Sa nta Ba lbina Sa nta Be lina Sa nta Be ttina Vertragsreeder: R eederei C laus-peter O ffen Sa nta Bianc a Sa nta Brune lla Su mm e D ie R eederei O ffen ist m it E U R an den Einschiffsgesellschaften beteiligt. H y u n d a i M i P o D o c k y a r d

22 Fondsstruktur 4 SANTA-B Schiffe MPC-Fonds Kommanditisten 4 SANTA-B Schiffe Fondsstruktur Kommanditkapital: EUR H y u n d a i M i P o D o c k y a r d Beteiligungsgesellschaft MS Santa-B Schiffe mbh & Co. KG Einnahmen der -Gesellschaften in US-Dollar lt. Verkaufsprospekt Ein-Schiffsgesell- Kaufpreis- ausgewiesener Bauaufsicht vorbereitende Einnahmen schaft Differenz für - Gewinn für Bereederung - Gesellschaften - Gesellschaften Gesellschaften insgesamt San Albano San Alberto San Allessandro San Alfonso San Alfredo TEU San Alvaro San Amerigo San Andres San Antonio TEU Santa Balbina Santa Belina Santa Bettina Santa Bianca Santa Brunella Vertragsreeder: Reederei Claus-Peter Summe Es muss in Anbetracht der obigen Einnahmen der - Gesellschaften die Frage erlaubt sein, ob nicht die Anleger die gut 20 Mio. Euro betragende Kommanditeinlage des Reeders Claus-Peter mehr oder weniger aus eigener Tasche bezahlt haben. H y u n d a i M i P o D o c k y a r d

23 Sensitivitäten 4 SANTA-B Schiffe lt. Verkaufsprospekt Alle negativen Sensitivitäten zusammen Risikobeschreibung Verkaufsprospekt (von KWAG CONSULTING zusammengestellt, weil in Prospekt nicht vorhanden) Ausschüttungen nach Einzelrisiko Abweichung %- Punkte worst case Ausschüttung 242%. Ratenrisiko. Niedrigere Anschlusscharter (US$/Tag) 90,23% -5,77 A-Schiffe von USD/d auf USD/d B-Schiffe von USD/d auf USD/d niedrigerer Schiffsverkaufspreis (Mio. US$) 27,99% -24,0 A-Schiffe von USD 5,0 Mio. auf USD Mio.,0 B-Schiffe von USD 6,9 Mio. auf USD Mio. 2,4 2. Währungsrisiko 2. Wechselkurss USD/JPY von 0 auf ,3% -, Wechselkurs EUR/USD von,20 auf,30 27,0% -24, Sondertilgungen wegen 05 % Klausel 242,00% 0,00 3. Sonstige Risiken 3. Betriebskosten anfänglich um % höher 0,00% 22,66% -20, Einsatztage weniger pro Jahr 3 236,74% -5, Nach Zinsfestschr. JPY-Tr. von 4,3% auf 5,0% 239,79% -2,2 3.4 Nach Zinsfestschr. USD-Tr. von 7,5% auf 9,0% 237,24% -4,76 Summe -44,94 97,06%.. führen praktisch nicht zum Verlust des eingesetzten Kapitals

24 Sensitivitäten 4 SANTA-B Schiffe lt. KWAG Im historisch realistischen worst case der KWAG sind die Schiffe Risikobeschreibung KWAG CONSULTING Ausschüttungen nach Einzelrisiko Abweichung %- Punkte worst case Ausschüttung KWAG CONSULTING Szenario: 242%. Ratenrisiko. Niedrigere Anschlusscharter (US$/Tag) -20,08% -262,08 A-Schiffe von USD/d auf USD/d B-Schiffe von USD/d auf USD/d niedrigerer Schiffsverkaufspreis (Mio. US$) 96,65% -45,35 A-Schiffe von USD 5,0 Mio. auf USD Mio. 7,5 B-Schiffe von USD 6,9 Mio. auf USD Mio. 8,5 2. Währungsrisiko 2. Wechselkurss USD/JPY von 0 auf ,3% -, Wechselkurs EUR/USD von,20 auf,30 27,0% -24, Sondertilgungen wegen 05 % Klausel 242,00% 0,00 3. Sonstige Risiken 3. Betriebskosten steigen jährlich um % höher 0,00% 22,66% -20, Einsatztage weniger pro Jahr 3 236,74% -5, Nach Zinsfestschr. JPY-Tr. von 4,3% auf 5,0% 239,79% -2,2 3.4 Nach Zinsfestschr. USD-Tr. von 7,5% auf 9,0% 237,24% -4,76 Summe -374,38-32,38%.. schon abgesoffen, bevor sie losfahren!

25 Rechtliche Möglichkeiten GmbH & Co. KG (KG-Modell) Kündigung des Gesellschaftsvertrages Widerruf der Beteiligung Geltendmachung von Schadensersatz Verkauf bzw. Übertragung Zweitmarktbörsen

26 Kündigung Die Kündigung bei Publikumsfonds führt in den meisten Fällen zur Fortsetzung der Gesellschaft mit den anderen Gesellschaftern. Aber keine Rückgewähr der Einlage, sondern Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens (ex nunc) auf den Stichtag des Ausscheidens. Haftung des Kommanditisten bei der Kommanditgesellschaft begrenzt auf die Einlage. Aber Vorsicht! Häufig (bei Schiffsfonds werden gewinnunabhängige Ausschüttungen gewährt, die spätestens bei Insolvenz zurückgezahlt werden müssen) erfolgen vermeintliche Ausschüttungen auf das Kapital. Dadurch kann die Haftung wieder aufleben!

27 Widerruf der Beteiligungserklärung nach Ablauf der Widerrufsfrist Keine oder fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht Widerrufsfolgen: Umdeutung des Widerrufs in außerordentliche Kündigung: Auseinandersetzungsguthaben, aber keine Rückgewähr der Einlage!

28 Geltendmachung von Schadensersatz Anspruchsgegner: Gründungsgesellschafter/ Initiatoren Prospektverantwortliche Vertrieb (z.b. Freie Vermittler, Finanzdienstleister, Banken) Mittelverwendungskontrolleure (z.b. Treuhänder, Banken) Anspruchsgrundlagen sind nicht identisch! D.h. es bestehen unterschiedliche Verjährungsfristen.

29 Schadensersatz gegenüber Vertrieb - Vermittlungsvertrag: Kommt in der Regel konkludent zustande. Der Anlagevermittler muss den Anleger richtig und vollständig über alle für den Anlageentschluss wesentlichen Umstände informieren. Aber: von ihm werden in aller Regel nur Auskünfte erwartet, wobei der werbende und anpreisende Charakter und der geringere Erwartungshorizont der Anlegers zu berücksichtigen sind. Er hat die Anlage auf wirtschaftliche Plausibilität zu prüfen. Er schuldet keine Bewertung der Informationen. Er berät den Anleger nicht!

30 Schadensersatz gegenüber Vertrieb - 2 Auskunfts- und Beratungsvertrag gem. 6, 675 BGB: Wird zumeist konkludent, d.h. stillschweigend, geschlossen. Die Rechtsprechung nimmt entsprechenden Vertrag an, wenn die Auskunft erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und als Grundlage für Vermögensdispositionen dient oder wenn der Auskunftsgeber sich als sachkundig bezeichnet oder wenn der Auskunftsgeber ein eigenes wirtschaftliches Interesse hat. Nimmt ein Anlageinteressent bei einer konkreten Anlageentscheidung die Hilfe eines Kreditinstitutes oder eines Beratungsunternehmens in Anspruch und lässt sich dieses auf die Beratung ein, kommt ein Beratungsvertrag zustande. Dasselbe gilt, wenn ein Interessent erkennen lässt, dass er beraten werden möchte. Weiteres Indiz für einen stillschweigend geschlossen Beratungsvertrag ist regelmäßig auch das Anfertigen eines persönlichen Berechnungsbeispiels durch den Berater.

31 Schadensersatz gegenüber Vertrieb - 3 Dem Berater obliegt eine umfassende Informationspflicht, d.h. dem Anleger müssen alle Informationen geliefert werden, die für die Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben könnten. Anleger- und anlagegerechte Beratung Berater ist verpflichtet, die ihm vom Anleger gegebenen Informationen und Unterlagen fachkundig zu bewerten und zu beurteilen. Seit der Bond-Entscheidung sind die Pflichten des Beraters klar definiert.

32 Schadensersatz gegenüber Vertrieb 3a Anlegergerechte Beratung: Der Berater muss die Risiko-Einstellung des Anlegers ermitteln In welchem Verhältnis steht das Kapital zu dem übrigen Vermögen? Fachwissen des Anlegers ist abzufragen Welche Vorerfahrungen hat der Anleger? In Einzelfällen spielt der Beruf eine Rolle

33 Schadensersatz gegenüber Vertrieb 3a Ziele und Motivation: Muss das Kapital ständig verfügbar sein? Dient die Investition der Altersvorsorge? Können ggfs. Nachschüsse geleistet werden? Diversifikation: Keine Investition in nur eine Anlageklasse Persönliche Motive des Anlegers

34 Schadensersatz gegenüber Vertrieb 3a Der Berater muss ein Produkt auswählen, welches den zuvor abgefragten Zielen und der Vorerfahrung des Anlegers entspricht. Es muss im Einzelfall anlegergerecht sein.

35 Schadensersatz gegenüber Vertrieb 3b Anlagegerechte (objektgerechte) Beratung: Der Berater muss über alle Umstände und Risiken, die für die Anlageentscheidung Bedeutung haben, richtig und vollständig informieren. Einzelne Pflichtverletzungen: Kick-Back-Zahlungen Fehlende Plausibilität Haftungsbesonderheiten (s.o. Nachschusspflicht des BGB- Gesellschafters; Wideraufleben der Haftung bei Kommanditisten). Steuerliche Unklarheiten (z.b. Medienfonds)

36 Schadensersatz gegenüber Vertrieb 3b Anlagegerechte (objektgerechte) Beratung: BGH-Beschluß vom (XI ZR 50/07) (Kick-Back-Rechtsprechung) Bei der legung von Rückvergütungen geht es um die Frage, ob eine Gefährdungssituation für den Kunden geschaffen wird. Deshalb ist es geboten, den Kunden über etwaige Rückvergütungen aufzuklären und zwar unabhängig von der Rückvergütungshöhe. - Urteil des BGH vom (XI ZR 308/09) Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf an sie zurückgeflossene Rückvergütungen hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen. -Beschluß des BGH vom (XI ZR 9/0) Aufklärungspflicht über kick-back unabhängig davon, aus welcher offen ausgewiesenen Quelle die Vergütung bezahlt wird. - Urteil des OLG Köln vom (3 U 42/09) Der Anleger wurde seitens der Sparkasse nicht über Provisionen / Rückvergütungen aufgeklärt, die seitens der Fondsgesellschaft mit der Empfehlung / Vermittlung einer Medienfonds Beteiligung verbunden gewesen und an das Bankinstitut geflossen sind.

37 Schadensersatz gegenüber Vertrieb 4 Folgen der Pflichtverletzung: Vermutung des aufklärungsrichtigen Verhaltens. D.h. der Anleger hätte bei richtiger Aufklärung von der Anlageentscheidung Abstand genommen. Schadensersatzanspruch des Anlegers. Der Anleger ist so zu stellen, wie er ohne die Beteiligung stehen würde. Anleger bekommt sein Geld, ggfs. gekürzt um die erhaltenen Ausschüttungen, zurück. Der Berater erhält die Beteiligung.

38 Schadensersatz gegenüber Vertrieb 4 Folgen der Pflichtverletzung: Steuervorteile sind anzurechnen, wenn sie bestandskräftig sind. Verjährung drei Jahre ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände: Kenntnisabhängig Vorsicht! Bei Prospekthaftung drei Jahre ab Zeichnung: Kenntnisunabhängig

39 Verjährung Ultimoverjährung 99 BGB: sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an - Eingeführt durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz - Frist beginnt mit Anspruchsentstehung - Berechnung für Altfälle also Zeichnung bis , ab dem 0. Januar 2002, danach taggenaue Berechnung. - Im Klartext bedeutet dies folgendes: Alle Fondszeichner, die vor dem gezeichnet haben und die einen Anspruch auf Schadensersatz haben, müssen ihre Ansprüche bis spätestens geltend machen, bzw. die Verjährung unterbrechen oder hemmen. Danach geht nichts mehr!!!

40 Fonds in der Krise Checkliste/ Nachschuss Checkliste. Besteht eine rechtliche Verpflichtung? 2. In welcher Höhe ist meine Hafteinlage im HR eingetragen? 3. Ist die Hafteinlage durch Auszahlungen geschmälert worden? 4. Ausnahme nach 72 Abs. 5 HGB prüfen. 5. Bei rechtlicher Verpflichtung: Auf die Zahlung einrichten 6. Spätestens jetzt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten, um zu prüfen, ob und gegen wen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. 7. Wenn Nachschuss zur Sanierung gefordert wird und keine rechtliche Verpflichtung besteht. Prüfen, ob Obergrenze für Nachschuss im Gesellschaftsvertrag steht. 8. Wenn ja, kann mit Mehrheitsbeschluss ein Nachschuss gefordert werden. Wenn nein besteht ein Austrittsrecht. Prüfen, welche Konsequenzen laut Gesellschaftsvertrag bestehen. 9. Höhe Auseinandersetzungsguthaben ermitteln und Anwalt wegen Schadensersatz einschalten.

41 Verkauf der Beteiligung Verkauf wegen der schlechten Fungibilität eher nicht möglich. Zweitmarktbörsen

42 Allgemeine Fragen Wer trägt bei einem Prozess die Kosten? Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten? Wie kann ich beweisen, dass mich der Berater in einem Vieraugen-Gespräch falsch beraten hat? Ist mein Ehepartner tauglicher Zeuge? Ich möchte gutes Geld dem schlechten nicht hinterherwerfen!

43 Allgemeine Fragen Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! 203

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