Vermietliste. Stand: August 2013

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1 Vermietliste Stand: August 2013

2 Inhaltsverzeichnis 1. Tontechnik S Lautsprecher Systeme S Mischpulte / Zubehör S Multicore S Mikrofone S Kommunikation S DJ Equipment / Zuspieler S Lichttechnik S Controller S Konventionelles Licht S Dimmer S Movinglights S Nebel / Hazer S Effekte S Bühnenstoffe S Videotechnik S Projektoren S Rigging S Traversen S Groundsupport S Hebezeuge S Anschlagmittel S Stative / Lifte S Zubehör Traversen S PSA & Rigging Zubehör S Bühnentechnik S Bühnendächer S Bühnenplatten und Zubehör S Mobile Szenenflächen Beispiele S Stromversorgung S Stromverteiler S Logistik S Transportlösungen S Material Handling S.17 2

3 1. Tontechnik 1.1. Lautsprecher Systeme LineArray HK Audio Cohedra Mid/HighUnit CDR 208S/T 2x 8" / 1,4"; Abstrahlwinkel horizontal von 80 Flugbass CDR 210F direkt abstrahlender Subwoofer mit 2x10" Subbass CDR 210S direkt abstrahlender Subwoofer mit 2x10" Systemamprack PR16 2x Lab Gruppen FP10000; FirNet Controller; Patchbay PB5 Cohedra StandardFlugrahmen bis 24 Elemente TÜV/BGVC1 Cohedra GroundstackRahmen TÜV/BGVC1 LineArray HK Audio Cohedra Compact Mid/HighUnit CDR108 1x 8"/2x 1"; Abstrahlwinkel horizontal 100 Subbass CDR 210S direkt Abstrahlender Subwoofer mit 2x 10" Systemamprack PR16 2x Lab Gruppen FP10000; FirNet Controller; Patchbay PB5 Cohedra Compact StandardFlugrahmen bis 16 Elemente TÜV/BGVC1 FullrangeLautsprecher / Multifunktion CT108 FullrangeLautsprecher 2Wege; 1x 8" / 1x 1"; 90 x 60 CDHorn drehbar; 16 Ohm CT112 FullrangeLautsprecher 2Wege; 1x 12" / 1x 1,4"; 60 x 40 CDHorn drehbar eas 1051 FullrangeLautsprecher 2Wege; 1x 15" / 1x 1,4"; 80 x 60 CDHorn drehbar div. Flugzubehör / Schwenkneigebügel Lautsprecher Subbass CT118 BassreflexSubwoofer 1x 18" Neo; 1000W RMS; 2x 8 Ohm SL218 BassreflexSubwoofer 2x 18"; 2x 1000W RMS; 8 Ohm 3

4 Modulares Kompakt Beschallungssystem HK Audio Elements E 435 skalierfähige Mid/HighUnit mit Linienstrahlertechnologie 4x 3,5"; 70 horizontal EA 600 Verstärkereinheit für E 435 E 110A aktiver Basslautsprecher 1x 10"; 1x 600 W / Class 4 Ohm E 110 passiver Basslautsprecher 1x 10" Stacking P.A. EAW / 4 Wege aktiv Mid/HighUnit KF650e 1x 15" / 1x 10" / 1x 2"; Abstrahlwinkel h60 /v40 Subbass LA400 1x 12" horngeladen Systemamprack 4x Endstufe MC² E45; 1x Controller MX 8750; Stromstation 32A; Patchbay Verstärker / Lautsprechercontroller Lab Gruppen FP10000Q 4Kanal Verstärker; 2,1kW an 4 Ohm pro Ausgang MC² Audio E45 2Kanal Verstärker; 2,5kW an 4 Ohm pro Ausgang HK DSM 2060 Lautsprechercontroller HK FIRNET LineArrayController 4

5 1.2. Mischpulte / Zubehör Digitale Mischpulte DiGiCo SD 8 Surface 60 Mischkanäle mono/stereo; 24 Busse mono/stereo; Matrix 12/12 Onboard: 8x Mic/LineIn, 8x Line Out, 4x AES/EBU In/Out; 2x PSU MADIRack für DiGiCo SD 8 System 48x MIC/Line Input, 24x Line Out; 2x PSU MADIRack für DiGiCo SD 8 System 48x MIC/Line Input; 16x Line Out; 4x AES/EBU; 2x PSU Outputkarte für MADI Rack 4x AES/EBU Outputkarte für MADI Rack 8x Line Out Kabeltrommel MADI 2fach 100m Kabeltrommel MADI 4fach 100m DiGiCo SD 9 Surface 48 Mischkanäle mono/stereo; 16 Busse mono/stereo; Matrix 8/8 Onboard: 8x Mic/LineIn, 8x Line Out, 2x AES/EBU In/Out; 2x PSU DRack für DiGiCo SD 9 System 32x MIC/Line Input, 16x Line Out; 2x PSU Kabeltrommel CAT5 75m ethercon Yamaha 01V96 VCM Analoge Mischpulte / Siderack Midas Legend HP 48/4x Input; 8x Subgroup; 12x Aux; 10x VCA; 2 x PSU FXRack: TC dtwo; PCM 80; 2x SPX 990; 2x DN 360; CDPlayer ISRRack: 4x dbx 160; 2x dbx 166; 1x BSS DPR504; 2x BSS DPR944 Easytilt für Mischpult Crest Audio X840 40/4x Input; 8x Subgroup; 8x Aux; 2x PSU Siderack: TC mone; TC dtwo; MPX 1; DN360; CDPlayer; 8x Gate; 6x Kompressor Zuspieler Denon DNC620 (CD; Wav; MP3 Player) Denon DNC615 (CD; MP3 Player) Sony MD770 MDPlayer 5

6 1.3 Multicore Stageboxen Klotz Splitter/Stagebox 48/16 analog Splitt 1In/4Out; 48send/16return 4x HartingAnschluss für Submulticore 12Kanal (Harting: 10m/15m/20m/25m) Klotz Splitter/Stagebox 32/8 analog Splitt 1In/2Out; 32send/8return Multicore mit Bodenstagebox XLR 32/8; Länge 50m (Rollcase) Multicorekabel & Zubehör Multicorekabeltrommel 100m 32 Kanal; Harting; Rollcase Multicorekabeltrommel 50m 40 Kanal; Multipin; Rollcase Klotz Multicoreauflösung für FoH/Monitor/Rec./ÜWagen Multipin auf XLR 32/8 Klotz Multicoreauflösung für FoH/Monitor/Rec./ÜWagen Harting auf XLR 24/8 Submulticore Connex STA 12Kanal Bodenstagebox Harting; XLR female Multicorekabel für Bodenstagebox Connex STA 12 Harting 10m/15m/20m/25m Submulticore 8Kanal XLR female; Stagebox fest 10m/15m/20m 6

7 1.4 Mikrofone Kabelgebundene Mikrofone Neumann KM 184 Niere; Kleinmembran Kondensator; Stereo Set; Speisespannung 48V Neumann KMS 105 Gesang; Superniere; Speisespannung 48V Shure SM 58 Gesang; Niere; Nahbesprechungseffekt Shure SM 58 mit Schalter Gesang; Niere; Nahbesprechungseffekt Shure Beta 58 Gesang; Superniere Shure SM 57 Instrumente; Niere Shure Beta 57A Instrumente / Gesang; Superniere Shure Beta 87C Kondensator VocalMikrofon; Niere; Speisespannung 48V Shure Beta 52 tieffrequente Instrumentenabnahme (Bass Drum); Superniere Shure Beta 91 GrenzflächenKondensator Mikrofon; HalbKugel Sennheiser e604 Instrumente (Toms, Percussion); Niere Sennheiser MD 521 percussive Instrumente (Blasinstrumente); Niere Milab VM 44 12dB Dämpfung; KleinmembranKondensator; Niere; Speisespannung 48V AKG CK dB Dämpfung; schaltbarer HP 75Hz; Niere; Speisespannung 48V AKG D112 tieffrequente Instrumentenabnahme (Bass, Drum); Niere 7

8 Funkstrecken Shure UR4D+ Doppelempfänger P8Band ( MHz) 2er, 4er, 6er und 8er Set inkl. Antennensplitter Shure ULXP R4Band ( MHz) als 2er und 4er Set inkl. Antennenplitter Shure U4D Doppelempfänger Sennheiser EW300 G2 CBand (734776MHz) als 4er Set inkl. Antennensplitter Sennheiser EW300 G3 CBand (734776MHz) als 2er Set In Ear Monitoring Shure PSM 1000 DoppelSendereinheit L9E Band ( MHz) als 4er und 8er Set inkl. Antennencombiner Shure PA421 AE Shure P10R Taschenempfänger inkl. Ohrhörer Shure SE215CL Sennheiser InEar MonitoringSet EW300 IEM G3 CBand (734776MHz) inkl. Taschenempfänger und Ohrhörer Sennh. IE4 Drahtlose Handsender / Beltpacks Shure UR2 Beta 58 Handsender Superniere; dynamisch Shure UR2 SM 87 Handsender Superniere; Kondensator Sennheiser EW300 G2 EW 345 Handsender Superniere; dynamisch Sennheiser EW300 G2 EW 365 Handsender Superniere; Kondensator Sennheiser EW300 G2 EW 565 Handsender Superniere; Kondensator Sennheiser EW300 G3 EW 365 Handsender Supernierniere; Kondenser Shure ULXP Beta 58 Handsender Superniere; dynamisch Shure U4D Beta 58 Handsender Superniere; dynamisch Shure UR1 Taschensender Sennheiser SK300 G2 Taschensender Sennheiser SK300 G3 Taschensender Shure ULX1 Taschensender Adapter ShureSennheiser Beltpack 8

9 Headsets DPA 4088 Sprache; Niere; 144dB SPL inkl. Adapter DPA auf Taschensender Shure / Sennheiser Sennheiser ME3 Sprache; Superniere Shure WH20 Gesang; Sprache; Niere Shure WH30 Gesang; Sprache; Niere, Kondensatorkapsel Lavalier Mikrofone Shure WL185 Lavalier Sprache; Niere; Kondensatorkapsel Shure WB98H/C (Clip) Schwanenhals Instrument; Niere; Kondensator Drahtlos Zubehör Sennheiser A2003 Richtantenne passiv Shure UA874 Richtantenne aktiv Antennenkabel RG58/213 Impedanz 50 Ohm 510m Wandler / Trennübertrager / Splitter Palmer PLI 04 Mediabox Eingänge: Chinch, 1x 3,5mm Klinke, 2x 6,3mm Klinke; Ausgänge: XLR Palmer PAN 04 Stereo Passiv DI PADSchalter 0dB/30dB; Input Link Palmer PAN 03 4Fach DIBox aktive DIBox; 220V Stromanschluss Palmer PLI 02 Line Isolation Box Stereo 2kanaliger Trennübertrager Whirlwind MonoDI Passiv BSS AR133 aktiv DI Summierer 16 Kanal 2 In / 1 Out; Jeder Input kann einzeln auf die jeweiligen Outputs geschaltet werden Whirlwind TrafoSplit 1 Input auf 2 Outputs 9

10 1.5 Kommunikation Intercom ASL Beltpack BS 15 1Kanal ASL Buzzerlight IS 141 ASL HS 15/D HörSprechgarnitur mit dynamischem Mikrofon (geschlossen) ASL HS 1/D, leichte Einohr Hör Sprechgarnitur mit dynamischem Mikrofon (halboffen) ASL Intercom Masterstation BS 216 (analog) 2Kanal Motorola Funkgeräte inkl. Ladestation 1.6 DJ Equipment Mixer Pioneer DJM 700K Zuspieler Denon 2500 HD CDPlayer 40Gb Festplatte; 4 Effekte Denon BU 4500 MP3 CD; MP3 Player Technics 1210 MK2 Schallplattenspieler inkl. Nadelsatz 10

11 2. Lichttechnik 2.1 Controller GrandMA 2 light Silent Version interne USV; 6 DMX Universen; 15 Motorfader, 3 Touchscreen Monitore GrandMA Micro 2 DMX Universen; Touchscreen Monitor; 10 frei belegbare Fader JBLighting Licon 1 2 DMX Universen; 32 Movinglights mit bis zu 25 DMXKanälen steuerbar Scancommander Tourpack 1 DMX Universum; 16 Movinglights mit bis zu 24 Kanälen steuerbar GLP Light Operator 24 Lichtsteuerung für konventionelles Licht; 24 DMX Kanäle 2.2 Konventionelles Licht LED Stage Paint Tri Color LED mit jeweils 3W; 16 Abstrahlwinkel; Powercon/DMX InOut Stufenlinsenscheinwerfer Desisti Leonardo 1kW stangenbedienbar; 4Flügel Torblende Stufenlinsenscheinwerfer Desisti Leonardo 2kW stangenbedienbar; 4Flügel Torblende Profilscheinwerfer ETC Source 4 575W Zoom Abstrahlwinkel Profilscheinwerfer ETC Source 4 750W Zoom Abstrahlwinkel Outdoor PAR 64 CP62 schwarz 1kW Major DWE Fourlight Blinder 4x 650W ACLGruppe Par 64 2kW schmaler Beam; 8 Lampen in Reihe 4er Bar PAR 64 Leuchtmittel M40 500W 6er Bar PAR 64 CP60 Silber 1kW Harting In/Out 6er Bar PAR 64 CP61 Silber 1kW Harting In/Out 2.3 Dimmer Botex UP1 1Kanal 6A Handdimmer Dimmer Ultralite 12Kanal 10A inkl. DMXSplitter Dimmerrack Ultralite 24Kanal / Connex Hotpatch / Stromstation 63A 11

12 2.4 Movinglights Robe Robin 600 Colorspot AT Neu entwickeltes Leuchtmittel Phillips MSR 575 Gold für mehr Lichtausbeute, vergleichbar mit Movinglights oberhalb 700W; Abstrahlwinkel/Zoom: stufenlos; K K stufenlos regelbar; JBLighting VaryLED 384 LED Movinglight; Abstrahlwinkel: 10 oder 25 ; 85 LEDs JBLighting VS4 Compact 575HMI Scanner/Spot; 8 DMXKanäle; 5 Gobos dreh und positionierbar; 24 Voll & Halbfarben 2.5 Nebel / Hazer Look Solutions Unique Hazer; homogene Verteilung des Hazes; DMX512; leise Look Solutions Viper NT Nebelmaschine; Ausstoßweite: 15m; DMX Effekte Martin Atomic Strobe W Stroboskop; 5600 K Farbtemperatur; DMX 512 Gerriets Sternenvorhang 9m x 4m Gerriets Sternenvorhangverlängerung 9m x 2m Sternhimmel Effekt; 5,7 LED Punkte pro m²; DMX 512; 8 Kanal; Brandklasse B1 Spiegelkugel 50cm inkl. Motor BGV Sicherung; drehbar UVStrahler Schwarzlicht Effekt; 400W 2.7 Bühnenstoffe nach DIN 4102 (HxB) Bühnenmolton 8m x 3m Bühnenmolton 4m x 3m Bühnenmolton 5m x 3m Bühnenmolton 8m x 6m 3. Videotechnik 3.1. Projektoren Sanyo PLCXU x 768 Pixel; AnsiLumen; 4:3 Sanyo XP200L x 768 Pixel; AnsiLumen 12

13 4. Rigging 4.1. Traversen Eurotruss 4Punkt Traversen FD 34 Streckenelement 0,25m FD 34 Streckenelement 0,50m FD 34 Streckenelement 1,00m FD 34 Streckenelement 1,50m FD 34 Streckenelement 2,00m FD 34 Streckenelement 2,50m FD 34 Streckenelement 3,00m FD 34 Streckenelement 4,00m HD 34 Streckenelement 2,00m HD 34 Streckenelement 4,00m Eurotruss 2Punkt Traversen FD 32 Streckenelement 1,00m FD 32 Streckenelement 2,00m FD 32 Streckenelement 2,50m FD 32 Streckenelement 3,00m FD 32 Streckenelement 4,00m Aluminiumrohr / Pipe Rohr 50 ᴓ 1,0m Rohr 50 ᴓ 1,5m Rohr 50 ᴓ 2,0m Rohr 50 ᴓ Sonderlängen auf Anfrage Eckstücke / Sonderstücke 90 Ecke FD Ecke FD 34 + Down Kreuzstück FD 34 Kreuzstück FD 34 + Abgang TStück FD 34 TStück FD 34 0,70 m Satteldach TStück FD 34 + Abgang 13

14 4.2 Groundsupport Professional Basement Knickelement 4 Punkt Eurotruss FD 34 Sleeveblock mit 2 Abgängen Eurotruss FD 34 Sleeveblock mit 3 Abgängen Eurotruss FD 34 Topteil für Handkettenzug Eurotruss Torsionsgelenk (links/rechts) 4.3 Hebezeuge Chain Master D8 Plus inkl. Kettensack BGV D8 Plus; Stecker CEE Rot 4Pol; 500kg, Kettenlänge 24m Handkettenzug inkl. Kettensack 1000kg, Kettenlänge 8m Kettenkürzer max. Last bei 90 : 3150kg Motorcontroller 4CH Harting auf 4x CEE Rot 4Pol Motorkabel CEE Rot 4Pol 10m/15m/20m/25m 4.4 Anschlagmittel Schwerlasttraversenadapter "Gizmo" mit Ringöse Stahlseil 1m / 2m / 3m Rundschlinge WLL 1000kg 1m / 1,5m / 2m Steelflex Rundschlinge WLL 2000kg 1m / 2m 4.5 Stative / Lifte Fantek Gabellift T117 Hubhöhe: 6,10m; max. Last 250kg; Stellfläche geöffnet 1,84m x 1,70m Fantek Traversenlift T105 Hubhöhe: 5,30m; max. Last 225kg; Stellfläche geöffnet 2,10m x 2,10m VMB TE074 Traversenlift Hubhöhe: 5,35m max. Last: 250kg; Stellfläche geöffnet 2,10m x 2,10m Manfrotto 087 WindUp Hubhöhe: 3,70m; max. Last: 30kg; max. Grundfläche 128cm 4.6 Zubehör Traversen Bodenplatte Alu 4mm 60cm x 60cm mit Schraubkonus Bodenplatte FD 34 Alu Bodenplatte FD 34 Multiplex schwarz Bodenplatte Stahl ca. 50kg; 10mm 75cm x 75cm mit Schraubkonus Mastertent 3m x 3m schwarz inkl. 4 Seitenplanen 14

15 4.7 PSA & Rigging Zubehör Petzl Vertex Rigginghelm Petzl Absorbica Falldämpfer Petzl Navoah Bod Mehrzweck Auffang und Haltegurt Stahlstrickleiter 8m Personen Steiger für Anschlagpunkte 5. Bühnentechnik 5.1 Bühnendächer Pultdach Bühne 11m x 8m x 5m (BxTxH) Pultdach Bühne 9m x 8m x 5m (BxTxH) Pultdach Bühne 9m x 5m x 5m (BxTxH) Komplette Traversenkonstruktion Eurotruss HD/FD 34; 3 Seiten verschlossen durch Gazeabspannung (schwarz); Dachfläche aus Polymar B1 (lichtgrau); 4 Wassertanks zur Ballastierung; Dachfläche verfahrbar durch Motoren Satteldach 6m x 4m x 5m (BxTxH) Satteldach 8m x 6m x 5m (BxTxH) Komplette Traversenkonstruktion Eurotruss FD 34; 3 Seiten verschlossen durch Gazeabspannung (schwarz); Dachfläche aus Polymar B1 (lichtgrau) 8m x 6m; 4 Wassertanks zur Ballastierung 5.2 Bühnenplatten & Zubehör Nivtec Bühnenplatte wasserfest 1m x 1m Nivtec Bühnenplatte wasserfest 2m x 1m Nivtec Bühnengeländer 1m Nivtec Bühnengeländer 2m Eckverbinder für Geländer Geländer Aufnahmebolzen Geländerverbinder Gewindeadapter für Geländer Bühnentreppen inkl. Geländer für Bühnenhöhe 40cm/60cm/80cm/100cm Wechselfuß 20cm Wechselfuß 40cm fest Wechselfuß 40cm verstellbar Wechselfuß für Höhe 60cm 80cm Wechselfuß für Höhe 80cm 1,10cm Layherspindel für Treppe kurz Layherspindel 15

16 5.3 Mobile Szenenflächen (Beispiele) Szenenfläche 6m x 4m 12x Nivtec Bühnenplatte wasserfest 20x NivellierWechselfuß mit Layherspindel 1x Bühnengeländer 3 Seiten 1x Bühnentreppe 1x Bühnenverblendung vorne aus Molton schwarz Szenenfläche 8m x 6m 24x Nivtec Bühnenplatte wasserfest 35x NivellierWechselfuß mit Layherspindel 1x Bühnengeländer 3 Seiten 1x Bühnentreppe 1x Bühnenverblendung vorne aus Molton schwarz Szenenfläche 10m x 8m 40x Nivtec Bühnenplatte wasserfest 54x NivellierWechselfuß mit Layherspindel 1x Bühnengeländer 3 Seiten 1x Bühnentreppe 1x Bühnenverblendung vorne aus Molton schwarz Szenenfläche 11m x 8m 44x Nivtec Bühnenplatte wasserfest 60x NivellierWechselfuß mit Layherspindel 1x Bühnengeländer 3 Seiten 1x Bühnentreppe 1x Bühnenverblendung vorne aus Molton schwarz Szenenfläche 12m x 6m 36x Nivtec Bühnenplatte wasserfest 49x NivellierWechselfuß mit Layherspindel 1x Bühnengeländer 3 Seiten 1x Bühnentreppe 1x Bühnenverblendung vorne aus Molton schwarz 16

17 6. Stromversorgung 6.1. Stromverteiler Connex UVM16 2HE Stromverteiler auf 6x Schuko Connex UVM32 2HE Stromverteiler CEE 32 A Rückseite Outputs: 6x Schuko; Front Schuko Aux; 1x CEE 32A Link Connex UVM32 3HE Stromverteiler CEE 32A Rückseite Outputs: 2x Harting HAN16; Front Schuko Aux Connex UVM63 3HE Stromverteiler CEE 63A Rückseite Outputs: 2x CEE 32A; 2x CEE 16A; Front Schuko Aux Connex UVM63 3HE Stromverteiler CEE 63A mit Messeinheit PWM Rückseite Outputs: 2x CEE 32A; 2x CEE 16A; kein Aux Indu Elektrik Stromverteiler CEE 125A mit Messeinheit PWM Rückseite Outputs: 2x CEE 63A; 4x CEE 32A; 4x CEE 16A; 6x Schuko PCU CEE 16 A auf 3x Schuko PCU CEE 16 A auf 3x Schuko + Link Out Ultralite Aluverteilerleiste CEE 16 A auf 6x Schuko 7. Logistik 7.1 Transportlösungen LKW 18t Mercedes Benz Actros 1832 mit Aufbau für Wechselcontainer LKW 25t Mercedes Benz Actros 2544 mit Aufbau für Wechselcontainer LKW Anhänger mit Aufbau für Wechselcontainer Sattelzugmaschine Mercedes Benz Actros 1844 Sommer Jumbo Kofferauflieger mit Dancefloor und Rampenfach B 2,45m x L 9,10m x H 2,95m; Dancefloor B 2,45m x L 4,35m x H 2,55m Spier Jumbo Kofferauflieger mit Dancefloor B 2,45m x L 8,80m x H 3,20m; Dancefloor B 2,45m x L 3,65m x H 2,55m Wechselcontainer mit HeckPortaltüren oder Rolltor B 2,55m x L 7,45m x H 2,90m 7.2 Material Handling Diesel Stapler Linde H16D03 Hubhöhe 6m; Tragfähigkeit 1,6t; hydraulische Zinkenverstellung Up Right Personensteiger Arbeitshöhe 12m; max. Last 136kg Leonardo Scherenarbeitsbühne Arbeitshöhe 4,9m; max. Last 180kg Aluminium Laderampe Contac LB400 1m x 4m Aluminium Laderampe Contac LB300 1m x 3m Aluminium Laderampe Contac LB200 1m x 2m Aluminium Klapprampe Contac LB/K 400 1m x 4m 17

18 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Krest & Röder Veranstaltungstechnik GbR Dauner Straße Strotzbüsch 1 GELTUNGSBEREICH Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR (nachfolgend auch Auftragnehmer genannt) und ihren Vertragspartnern, die Sach, Dienst oder Werkleistungen oder sonstige Leistungen von Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR bestellen (nachfolgend auch Auftraggeber genannt). Diese AGB erfassen damit insbesondere den Geschäftsbereich der Vermietung von Veranstaltungstechnischem Equipment, wie auch den Geschäftsbereich der Überlassung von Personal bzw. der kompletten Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündlich oder schriftlich ohne ausdrückliche Bestätigung oder Vollmacht der Geschäftsführung Nebenabsprachen zu treffen oder Zusicherungen abzugeben, die über den schriftlichen Inhalt des Vertrages hinausgehen. 2 ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS, FRISTEN UND TERMINE Die Angebote der Firma Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR oder durch Ausführung nach Auftragserteilung des Auftraggebers zu Stande. Liefer und Fertigstellungsfristen sowie Termine sind unverbindlich, solange sie nicht schriftlich durch Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR bestätigt sind. Der Beginn der vom Auftragnehmer bestätigten Fristen bzw. Termine setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung von Fristen bzw. Terminen durch den Auftragnehmer setzt ferner die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Liefer und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber physikalischer Netze), auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Auftraggebers vom Auftrag zurückzutreten bleibt davon unberührt, sofern durch die Verzögerung die Leistung für den Auftraggeber nicht mehr verwendbar ist. Sofern der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verzugsentschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insgesamt jedoch höchstens bis zur Höhe des NettoRechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers beruht. 3 LEISTUNGSUMFANG BEI VERMIETUNG Im Falle der Vermietung von Gegenständen, beginnt die Mietzeit mit dem Tage der Abholung und endet mit der Rückgabe der gemieteten Geräte. Abholung und Rückgabe können während der Geschäftszeiten oder nach Vereinbarung erfolgen. Ein angegebener Tagesmietpreis bezieht sich auf die Dauer der Mietzeit, sofern vertraglich nicht eine Abrechnung nach Nutzungstagen vereinbart ist. Angebrochene Tage werden als voller Tag berechnet. Sofern sich herausstellt, dass die Zahl der während der Mietzeit vereinbarten Nutzungstage überschritten wird, hat der Auftraggeber unverzüglich die Zustimmung des Auftragnehmers dazu einzuholen. Wird der Mietgegenstand unberechtigt an mehr als den vertraglich vereinbarten Nutzungstagen genutzt, so ist ein um 25 % erhöhter Tagesmietpreis für diese Tage zusätzlich zu entrichten. Die vereinbarte Rückgabezeit (Tag und Uhrzeit) ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist die Firma Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden angebrochenen Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist der volle Tagesmietpreis zu entrichten. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, den der Firma Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandene Schaden zu ersetzen. Die Firma Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben. Die Übergabe erfolgt im Lager der Firma Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten. Die Firma Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR ist zur Instandhaltung der Mietsache und Beseitigung von Sachmängeln während der Mietzeit berechtigt, jedoch unbeschadet des gesetzlichen Rechts des Mieters auf Mietminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber Mängel unverzüglich anzuzeigen und ihm die Feststellung und Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen, insb. zu diesem Zweck, Zugang zu den entsprechenden Räumen und Einrichtungen zu verschaffen. Reparatureingriffe des Auftraggebers sind nicht gestattet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich bei der Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte, von deren Vollständigkeit und richtigen Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt im Zweifel als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte. 18

19 4 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS Gegenstände, die dem Auftraggeber (z.b. als Mieter) übergeben sind, sind pfleglich, sachgerecht und bestimmungsgemäß zu behandeln und dürfen ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Eine übermäßige Inanspruchnahme ist zu vermeiden. Der Auftraggeber hat für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE, zu sorgen. Die Gegenstände sind im sauberen, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen, Verluste und Ähnliches in Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Leuchtmittel oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Auftraggeber den üblichen Marktpreis zu erstatten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der Neuwert bzw. Marktpreis sei. Die technischen Anlagen sind nicht versichert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sowohl die zum Schutz der technischen Anlagen erforderlichen oder üblichen Versicherungen (insb. gegen Feuer, Diebstahl, Wasser) abzuschließen, als auch das allgemein mit dem Einsatz der technischen Anlagen bei Veranstaltungen verbundene Risiko (insb. Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist der Firma Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber haftet für die von ihm nach dem Vertrag bereitzustellenden Helfer (z.b. bei Auf und Abbau) in jedem Fall nach 278 BGB, also wie für eigenes Verschulden. Anweisungen des Personals des Auftragnehmers sind unbedingt zu folgen. Die Nichteinhaltung der vorstehenden Pflichten berechtigt die Firma Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz für dadurch entstehende Schäden zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Auftrags. Bei jedem Auftrag, also auch wenn der Auftrag mit Personal des Auftragnehmers durchgeführt wird (sog. full Service), hat der Auftraggeber für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Anlagen Sorge zu tragen; für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall, Stromunterbrechungen oder Schwankungen, hat der Auftraggeber einzustehen; die technischen Anlagen während des gesamten vertraglichen Zeitraums der Verwendung (d.h. vom Aufbau bis zum Abbau, einschließlich etwaiger Zeiten, in denen die Technik nicht genutzt wird) gegen unbefugten Gebrauch, Beschädigungen, Diebstahl u.ä. zu schützen; die technischen Anlagen vor dem Einfluss von Wetter (Sonne und Regen), Staub, Publikumseinflüssen usw. zu schützen. Werden technische Anlagen des Auftraggebers während des Auftrags grob verschmutzt (z. B. durch Staub, Sand, Flüssigkeiten), ohne dass dies ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers und dessen Erfüllungsgehilfen liegt, so erhöht sich der Gesamtmietpreis pauschal um 15 %. Das Recht des Auftragnehmers auf Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Schaden (Reinigungsaufwand) nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist. 5 ANSPRÜCHE DES AUFTRAGGEBERS Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Fall der Miete von technischen Anlagen setzen voraus, dass der Auftraggeber die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache gem. 3 überprüft hat bzw. ein später auftretender Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie z.b. Farbwechsler, computergesteuerte Leuchten usw.) ohne Fachpersonal der Firma Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen, es sei denn Mängel sind nachweisbar ausschließlich auf Defekte der Geräte vor Inbetriebnahme zurückzuführen. Liegt ein Sachmangel vor, so ist die Firma Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur bzw. zur Nacherfüllung berechtigt. Ist der Auftragnehmer zum Austausch oder Reparatur bzw. zur Nacherfüllung nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des vereinbarten Preises zu verlangen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind im Übrigen ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche gilt Absatz 3. Schadensersatzansprüche, des Auftraggebers wegen Sachmängeln, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden, insb. Mangelfolgeschäden. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind a) solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Firma Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR (einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) beruht, b) Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, c) Verzugsschäden und d) Schäden im Falle der Nichteinhaltung von gegebenen Garantien oder zugesicherten Eigenschaften. Soweit die Haftung des Auftraggebers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter der Firma Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR sowie ihrer Erfüllungsgehilfen. 19

20 6 PREISE/ZAHLUNGEN Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste ohne Abzüge: Die Zahlung erfolgt in solchen Fällen per Vorauskasse. Die Firma Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern. (a.) Wird ein bereits erhaltener Auftrag innerhalb von 30 Tagen vor vereinbartem Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr bei bloßer Vermietung von technischen Geräten in Höhe von 10%, im übrigen (insb. bei der Bestellung von Personal und bei Planung von Anlagen) in Höhe von 20% des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.(b.) Wird ein bereits erhaltener Auftrag innerhalb von 10 Tagen vor Installationsbeginn bzw. Abholung storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen. (c.) Wird ein bereits erhaltener Auftrag innerhalb von 3 Tagen vor Installationsbeginn bzw. Abholung storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 80% des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen. Soweit der Auftragnehmer die stornierten Leistungen anderweitig verwertet, hat er den dabei erzielten Erlös auf die nach vorstehenden Absätze (b.) oder (c.) vereinbarten Abstandsgelder bis zu der in Absatz (a.) bezeichnete Mindesthöhe, die dem Auftragnehmer in jedem Fall zusteht, in Anrechnung zu bringen. Ist nachträgliche Zahlung vereinbart, so gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Das Zahlungsziel wird ausdrücklich in der Rechnung datiert. Der Auftraggeber kann nur dann mit Forderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 7 VERKAUF Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum der Firma Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR. Im Falle des Verkaufs von gebrauchten Geräten an andere Unternehmer wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. 8 RECHTE DRITTER Der Auftraggeber hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen, sowie ihm alle notwendigen Unterlagen zu überlassen, wenn während der Laufzeit des Auftrags Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Auftraggeber trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind. 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Krest und Röder Veranstaltungstechnik GbR und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs und Vertragssprache. Erfüllungsort für alle Leistungen des Auftragnehmers ist Strotzbüsch. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Daun. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt. 20

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