Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Beachte. Text. Anlage 1. Bundesrecht konsolidiert

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1 Kurztitel Fonds-Melde-VO Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 96/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 227/2013 /Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum Außerkrafttretensdatum Beachte Zum Bezugszeitraum vgl. 5. Text Art der Übermittlung und Spezifikationen der Meldung Anlage 1 1. Art der Übermittlung Die durch einen steuerlichen Vertreter gemäß 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG vorzunehmende Übermittlung der steuerrelevanten Daten der (smeldung) und der ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) hat über den von der Meldestelle bereit gestellten Web-Client oder alternativ über den von der Meldestelle bekannt gegebenen FTP Account zu erfolgen. Die Zugangsdaten werden nach erfolgter Registrierung gemäß Anlage 2 an den dort genannten Administrator oder eine von ihm genannte Person bekannt gegeben. 2. Plausibilitätsprüfung Die gemeldeten Daten erfüllen nur dann die Voraussetzungen des 1 Abs. 1 der Fonds-Melde-VO, wenn sie den folgenden Plausibilitätskriterien entsprechen: Beträge müssen in der Währung der Anteilsgattung (pro ISIN) gemeldet werden. Die Höhe der abzuführenden KESt-Beträge der darf jene der gemeldeten nicht überschreiten. Der Betrag der muss größer als oder gleich Null sein. Das für die ausschüttungsgleichen Erträge gemeldete Datum muss dem En-de des letzten Geschäftsjahres entsprechen. 3. Dateibeschreibungen für die Meldung 3.1. Meldung der jährlichen KESt- und EU-QuSt-Daten an die Meldestelle für non-at Fonds (Format für non-at Fonds zwingend) Dateiname: <lieferant>_<datum JJJJ-MM-TT>_<fortlaufende nummer pro tag ODER zeit>.csv Seite 1 von 6

2 Dateiformat: Comma Separated File, Trennzeichen ';' Zahlenformat: Punkt oder Komma als Dezimaltrennzeichen, KEINE Tausendertrenn-zeichen Genaue Anzahl der : 4 Updates und Korrekturen - technischer Weg: Updates zu en sind nur dann zulässig, wenn der s-tag gleich bleibt. Andernfalls muss die zu ändernde zuerst gelöscht werden, dann kön-nen die neuen Daten geliefert werden. Bleibt der s-tag gleich darf nur ein Update geschickt werden, keine Löschung. Dateibeschreibung: Spalt Datenfeld Format Beschreibung e 1 Datum YYYYMMDD oder. 2 Währungscode (ISO-4217) X(3) 3 ISIN X(12) 4 Code (siehe Codetabelle) X(5) AG Erträge: Datum Geschäftsjahresende : stag Fondspreise, tgl. EU-QuSt: Preisdatum 5 Betrag 6 Aktion X(1) Standard: N N - Neu / Update D Delete (nicht für Steuerdaten) 7 Fondsbezeichnung X(45) 8 Periodizität des Fondshandels X(2) Nur für laufende EU-QuSt Meldung wenn nicht D Standard: D D täglich W wöchentlich M monatlich M2 2 x monatlich Q quartal S halbjährlich A jährlich 9 EU-Quellensteuer Pflicht gemäß Asset Test 10 Zuflusszeitpunkt bei ausschüttungsgleichen Erträgen Ex-Tag bei en X(1) YYYYMMDD oder Codes für jährliche Meldung der AG Erträge samt KESt Übergangsmeldung bis inkl. GJ-Beginn in 2013 Code Beschreibung / ALOE Als ausgeschüttet zu behandelnde laufende ordentliche Erträge je Anteil SSGBV Im Betriebsvermögen steuerpflichtige Substanzgewinne je Anteil Nur für laufende EU-QuSt Meldung für Code Q J - unterliegt der EU-QuSt N - unterliegt nicht der EU-QuSt für ausschüttungsgleiche Erträge (Code ALOE) bei smeldung (Code DIVI) Seite 2 von 6

3 SSGPV Im Privatvermögen steuerpflichtige Substanzgewinne je Anteil KEST KESt Betrag des sgleichen Ertrages KBAP Korrekturbetrag Anschaffungskosten Privatanleger (für KESt Zwe-cke relevant) KBABN Korrekturbetrag Anschaffungskosten betriebliche Anleger (natürli-che KBABJ Korrekturbetrag Anschaffungskosten betriebliche Anleger (juristi-sche KBAPS Korrekturbetrag Anschaffungskosten Privatstiftungen VKAGE Verrechenbare KESt ausschüttungsgleicher Ertrag KESTA KESt auf ausländische Dividenden OVVA1 Gemäß 5 Abs. 2 Z 1 auszuweisende Differenz der alten Substanzverluste je Anteil OVVA2 Gemäß 5 Abs. 2 Z 2 auszuweisender Gesamtbetrag der alten Substanzverluste je KBAPE AASIF Anteil im Betriebsvermögen Vorzeichenverkehrt anzuwendender Korrekturbetrag Erträge) für Privatanleger (für KESt Zwecke relevant) Anrechenbare ausländische Steuern bei ausländischen Immobilienfonds (Meldung entweder OVVA1 oder OVVA2) (Meldung entweder OVVA1 oder OVVA2) Codes für periodische Meldung der en samt KESt für non-at Fonds Übergangsmeldung bis inkl. GJ-Beginn in 2013 Code Beschreibung / DIVI pro Fondsanteil KESTD KESt-Betrag der KBP Korrekturbetrag Anschaffungskosten Privatanleger (für KESt Zwecke relevant) KBBN Korrekturbetrag Anschaffungskosten betriebliche Anleger (na-türliche KBBJ Korrekturbetrag Anschaffungskosten betriebliche Anleger (juris-tische KBPS Korrekturbetrag Anschaffungskosten Privatstiftungen VKDIV Verrechenbare KESt Seite 3 von 6

4 Codes für tägliche EU-QuSt Meldung Code Beschreibung / 'R' Errechneter Wert 'E' Ausgabepreis 'Z' Rücknahmepreis Q Tägliche pro Fondsanteil EU-QuSt T Täglicher TIS pro Fondsanteil Codes für jährliche/periodische EU-QuSt Meldung Code Beschreibung / 'Q2' oder EU-QuSt des sgleichen 'QAGE' Ertrages 'Q1' oder EU-QuSt der QDIV 'T1' oder TDIV TIS der -> steuerpflichtiger Betrag der 3.2. Meldung der jährlichen KESt- und EU-QuSt-Daten an die Meldestelle für AT Fonds (Format für AT Fonds zwingend) Dateiname: <lieferant>_<datum JJJJ-MM-TT>_<fortlaufende nummer pro tag ODER zeit>.csv Dateiformat: Comma Separated File, Trennzeichen ';' Zahlenformat: Punkt oder Komma als Dezimaltrennzeichen, KEINE Tausendertrennzeichen Genaue Anzahl der : 4 Updates und Korrekturen - technischer Weg: Updates zu en sind nur dann zulässig, wenn sich weder Ex-Tag noch stag ändern. Andernfalls muss die zu ändernde zuerst gelöscht werden, dann können die neuen Daten geliefert werden. Dateibeschreibung: Sp Datenfeld Format Beschreibung alte 1 ISIN X(12) 2 Fondsbezeichnung X(45) 3 Kupon-Nummer numerisch 4 Ex-Tag YYYYMMDD oder 5 stag (Zahltag) YYYYMMDD oder 6 Währungscode (ISO-4217) der X(3) 7 8 KESt Betrag ohne Optionserklärung 9 KESt Betrag mit Optionserklärung 10 KESt Substanzgewinn 11 KESt auf ausländische numerisch, Seite 4 von 6

5 Dividenden 4 12 EU-QuSt 13 TIS 14 Geschäftsjahr von YYYYMMDD oder 15 Geschäftsjahr bis YYYYMMDD oder 16 Zwischenausschüttung X(1) Angabe ob ja (J) oder nein (N) 17 Wiederanlagerabatt numerisch 18 Wiederanlagerabatt Art X(1) Angabe ob Prozent (P) oder Stück (S) 19 Wiederanlagerabatt Zeitraum bis 20 Korrekturbetrag Anschaffungskosten () für Privatanleger (für KESt Zwecke relevant) 21 Korrekturbetrag Anschaffungskosten betriebliche Anleger (natürliche 22 Korrekturbetrag Anschaffungskosten betriebliche Anleger (juristische 23 Korrekturbetrag Anschaffungskosten Privatstiftungen YYYYMMDD oder 24 Verrechenbare KESt 25 Code für Art X(1) A - K - KESt-Abschlag (Thesaurierer) V - Meldung für Vollthesaurierer S - Substanzausschüttung/Abschichtung 26 Dem KESt-Abzug unterliegende ausschüttungsgleiche ordentliche Erträge je Anteil 27 Im Betriebsvermögen steuerpflichtige Substanzgewinne je Anteil 28 Im Privatvermögen steuerpflichtige Substanzgewinne je Anteil 29 KESt Betrag des sgleichen Ertrages 30 Korrekturbetrag Erträge) für Privatanleger (für KESt Zwecke relevant) 31 Korrekturbetrag Erträge) für betriebliche Seite 5 von 6

6 Anleger (natürliche 32 Korrekturbetrag Erträge) für betriebliche Anleger (juristische 33 Korrekturbetrag Erträge) für Privatstiftungen 34 Verrechenbare KESt ausschüttungsgleicher Ertrag 35 Aktion X(1) Standard: N N - New / Update D Delete 36 Gemäß 5 Abs. 2 Z 1 auszuweisende Differenz der alten Substanzverluste je Anteil 37 Gemäß 5 Abs. 2 Z 2 auszuweisender Gesamtbetrag der alten Substanzverluste je Anteil im Betriebsvermögen 38 Vorzeichenverkehrt anzuwendender Korrekturbetrag Erträge) für Privatanleger (für KESt Zwecke relevant) numerisch, 4 numerisch, 4 numerisch, 4 (Meldung entweder Spalte 36 oder 37) (Meldung entweder Spalte 36 oder 37) Seite 6 von 6

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