FAQ zum Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR)

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1 FAQ zum Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) Im Oktober 2006 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, gemeinsam einen Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (im Folgenden DQR) zu entwickeln. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Empfehlung der EU- Kommission zur Annahme eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR), durch den die Wertigkeit von Qualifikationen der 27 EU- Mitgliedsstaaten europaweit transparent und damit verständlich gemacht werden sollen (siehe dazu FAQ EQR). Im Folgenden sollen Ziele, Funktion und mögliche Auswirkungen des DQR kurz erläutert werden. 1. Was ist der DQR? Der DQR ist ein Instrument zur Klassifizierung von Qualifikationen, wie sie beispielsweise in der Berufsbildung in Aus- und Weiterbildungsverordnungen beschrieben sind, bezüglich ihrer Wertigkeit. Dies erfolgt durch eine Zuordnung von Qualifikationen zu acht unterschiedlichen Niveaus, wobei Niveau 1 das Niedrigste, Niveau 8 das Höchste ist. Damit orientiert sich der DQR an der Struktur des Europäischen Qualifikationsrahmens; d.h., dass die acht Niveaus des DQR mit den acht Niveaus des EQR korrespondieren. 2. Wie werden Qualifikationen im DQR beschrieben? Qualifikationen werden durch die beiden Kategorien Fachkompetenz sowie Personale Kompetenz beschrieben. Dabei umfasst Fachkompetenz das im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung erworbene Fachwissen sowie die erworbenen Fertigkeiten. Personale Kompetenz umfasst Sozialkompetenz (z.b. Team-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit) und Selbstkompetenz (im Sinne von selbständigen und verantwortungsvollem Handeln). Für diese kompetenzorientierte Beschreibung von Qualifikationen ist unerheblich, wo (Lernort) und wie lange (Lernzeit) eine Person etwas gelernt hat (sogenannter Input), sondern was sie am Ende einer Qualifizierung versteht und in der Lage ist zu tun (sogenannter Output). Einfach gesagt, der DQR beschreibt nicht das, was in einer Aus- oder Weiterbildung steckt, sondern das, was am Ende dabei rausgekommen ist. 1

2 3. Welche Ziele verfolgt der DQR? Der DQR hat eine internationale und eine nationale Zielsetzung: Zum einen sollen in Deutschland erworbene Qualifikationen bezüglich ihrer Wertigkeit europaweit verständlich und somit vergleichbar zu entsprechenden Qualifikationen anderer EU-Länder werden. Dies geschieht über eine Koppelung des DQR an den Europäischen Qualifikationsrahmen. Dabei berücksichtigt der DQR die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems, z.b. die praxisorientierte duale Ausbildung, und trägt zu einer angemessenen Bewertung und Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa bei. Zum anderen soll durch den DQR die Durchlässigkeit zwischen den in Deutschland bislang voneinander abgeschotteten Teilbereichen schulische, berufliche und akademische Bildung verbessert werden. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hierbei die Beziehung zwischen der beruflichen und der hochschulischen Bildung. Absolventen der beruflichen Bildung, die studierfähig sind, sollten auch dann studieren können, wenn sie nicht über eine formale Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Derzeit müssen beispielsweise auch erfahrene Meister bei Aufnahme eines Hochschulstudiums in der Regel wieder bei "Null" anfangen. Das Handwerk unterstützt beide Zielsetzungen, da auf diese Weise die Mobilität von Lernenden zwischen Deutschland und anderen europäischen Ländern sowie innerhalb Deutschlands gefördert wird. 4. Welche Arten von Bildung und welche Niveaustufen umfasst der DQR? Durch die Zuordnung von Qualifikationen in acht unterschiedliche Niveaustufen wird erstmals eine Art integrierter Bildungshierarchie festgelegt, die sämtliche Arten von Bildung umfasst: allgemeine Bildung, berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Hochschulbildung. Nicht abgebildet indes werden persönliche Qualifikationsprofile und individuelle Berufsbiographien. Langfristig sollen aber auch Qualifikationen, die außerhalb formaler Bildungsgänge erworben worden sind (das sogenannte informelle und non-formale Lernen), berücksichtigt werden. Die acht Niveaustufen umfassen also eine breite Spanne von der allgemeinen Schulpflicht bis hin zu den obersten Stufen akademischer und beruflicher Bildung. 5. Wer ist in die Arbeiten zum DQR eingebunden? Da der DQR als ein bildungsbereichsübergreifender Qualifikationsrahmen angelegt ist, sind alle wesentlichen Bildungsakteure in seine Entwicklung und Umsetzung eingebunden. Für die Erarbeitung wurde Anfang 2007 die Bund- Länder-Koordinierungsgruppe "Deutscher Qualifikationsrahmen" eingesetzt. Um weitere relevante Akteure z.b. Sozialpartner, Hochschulen sowie Experten aus Wissenschaft und Praxis in den Erarbeitungsprozess einzubeziehen, haben Bund und Länder außerdem den Arbeitskreis "Deutscher Qualifikationsrahmen" (AK DQR) einberufen, dessen Vorsitz dem Zentralverband des Deutschen Hand- 2

3 werks (ZDH) obliegt. Dieser Arbeitskreis wurde beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag aus der Perspektive der Berufsbildung zu erarbeiten, welcher im Februar 2009 veröffentlicht wurde. 6. Welche Auswirkungen hat der DQR auf die Erstellung von Aus- und Weiterbildungsverordnungen? Mit der kompetenzorientierten Beschreibung von Qualifikationen und deren Zuordnung zu Niveaustufen werden bestimmte Qualifikationsstandards definiert. Dies wird konkrete Auswirkungen auf die Erstellung von Aus- und Weiterbildungsverordnung haben. Bei der Novellierung von Verordnungstexten sowie der Erstellung von Rahmenlehrplänen muss zukünftig darauf geachtet werden, ob eine Qualifikation tatsächlich die Vorgaben der anvisierten Niveaustufe erfüllt. Auf diese Weise erfolgt eine Standardisierung von Qualifikationsniveaus in den Verordnungen. 7. Auf welchen Niveaustufen sollten Qualifikationen der Berufsbildung eingeordnet werden? Noch ist nicht entschieden, auf welchen Niveaustufen des DQR die Qualifikationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zugeordnet werden. Dies soll im Rahmen einer einjährigen Erprobungsphase erfolgen, die bis 2010 läuft. Grundsätzlich sollen aber sämtliche Niveaus des DQR über verschiedene Bildungspfade erreichbar sein, einschließlich des höchsten Niveaus. Bei der Einstufung von Qualifikationen spricht sich das Handwerk für das Prinzip der Gleichwertigkeit aus. Auf den Fall des Meisters bezogen heißt das, dass dieser wenn auch nicht als gleichartig als gleichwertig mit einem hochschulischen Bachelor betrachtet wird und folglich in Niveau sechs des DQR eingestuft wird, d.h. in dasselbe Niveau wie voraussichtlich auch der Bachelor. Dies legen die Ergebnisse einer Berufswertigkeitsstudie des Forschungsinstitutes für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) und der Fachhochschule für Oekonomie & Management Essen (FOM) nahe, wonach Führungskräfte aus der betrieblichen Weiterbildung in der Berufspraxis mit Führungskräften, die einen akademischen Abschluss haben, durchaus mithalten können. Bei der Gesellenqualifikation spricht sich das Handwerk für eine Verortung auf Niveau vier des DQR aus. Im DQR werden Qualifikationen beschrieben, die innerhalb eines "Lernbereichs oder beruflichen Tätigkeitsfeldes" erworben werden, z.b. Kfz-Technik, Metallbau, Elektrotechnik etc. Dies bedeutet, dass alle formalen Qualifikationen, die beispielsweise im Rahmen der Kfz-Technik erworben werden können, mit den Vorgaben des DQR abgeglichen und schließlich den entsprechenden Niveaus zugeordnet werden. Ein Beispiel: In der Kfz-Technik würde sich nach Auffassung des Handwerks die Zuordnung der verschieden Qualifikationen folgendermaßen gestalten (da die Qualifikationen der beruflichen Bildung noch nicht in den DQR einsortiert worden sind, ist die fol- 3

4 gende Niveauzuordnung nur beispielhaft zu verstehen): ein gelenktes Praktikum wäre Niveau 1, eine Einstiegsqualifizierung im Bereich Kraftfahrzeugtechnik wäre Niveau 2, eine zweijährige Ausbildung zum Kfz-Servicemechaniker Niveau 3, eine dreieinhalb-jährige Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker Niveau 4, eine Weiterbildung zum Kfz-Servicetechniker Niveau 5 und schließlich eine Weiterbildung zum Kfz-Techniker-Meister Niveau 6 zuzuordnen. 8. Was passiert, wenn man den bisher eingeschlagenen Lernbereich bzw. das bisherige berufliche Tätigkeitsfeld verlässt, aber ein bestimmtes Niveau bereits erreicht hat? Hätte beispielsweise ein Kfz-Techniker-Meister (Niveau 6) im Anschluss an seine Ausbildung noch ein Studium, z.b. zum Informatiker absolviert, wäre dies ein neuer Lernbereich bzw. neues berufliches Tätigkeitsfeld. Das heißt, dass nach erfolgreicher Beendigung des Studiums kein "Aufstieg" in Niveau 7 sondern in Niveau 6 erfolgen würde, da der Bachelor für Informatik auf diesem Niveau verortet ist. Der Kfz-Techniker und frischgebackene Informatiker und befände sich nunmehr jeweils auf Niveau 6 der beruflichen Tätigkeitsfelder Kfz-Technik und Informatik. 9. Werden über den DQR Zugangsberechtigungen erworben? Nein! Bei den an der Erarbeitung des DQR beteiligten Parteien herrscht Konsens darüber, dass durch den DQR das bestehende System der Zugangsberechtigungen nicht tangiert werden soll. Das heißt beispielsweise, dass das Erreichen eines bestimmten Qualifikationsniveaus im Rahmen der Berufsbildung nicht automatisch zu einer Zugangsberechtigung zur Universität führt. Dies wird weiterhin von den Bundesländern geregelt. Der Zugang zu Bildungsangeboten, die Zulassung zu Prüfungen oder auch die Ausstellung von Zeugnissen bleiben somit in der Zuständigkeit der jeweils zuständigen Stellen oder Behörden. 10. Welche Zeitvorgaben gibt es für die Umsetzung des DQR? Gemäß der Empfehlung der EU-Kommission sollten die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Qualifikationsrahmen bis 2010 erstellt und an den Europäischen Qualifikationsrahmen gekoppelt haben. Bis 2012 sollte schließlich sichergestellt sein, dass neu ausgestellte Zeugnisse ab diesen Zeitpunkt einen Verweis auf die entsprechende Niveaustufe des EQR enthalten. Mit der Veröffentlichung eines ersten DQR-Entwurfs im Februar 2009 und der bis 2010 angesetzten einjährigen Erprobungsphase erfüllt Deutschland bis dato diese Zeitvorgaben, die jedoch als Orientierungsmarke anzusehen sind. 4

5 11. Was sind die nächsten Schritte? Im Rahmen einer einjährigen Erprobungsphase (sog. Erarbeitungsphase II), die bis 2010 läuft, soll eine beispielhafte Einstufung von Qualifikationen zu Niveaus des DQR vorgenommen werden. Als exemplarische Berufs- und Tätigkeitsfelder vorgesehen sind Handel, IT, Gesundheit sowie Metall und Elektro; bei letztgenanntem Berufsfeld handelt es sich konkret um die industriellen Elektroberufe sowie die Kfz-Technik für das Handwerk. Die vom ZDH geleitete DQR- Arbeitsgruppe des BIBB-Hauptausschusses ist in diese Erprobungsphase eingebunden. 5

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