Freiwillige Zertifizierung durch die Überwachungsgemeinschaft (ÜWG)

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1 Energieberater SHK Freiwillige Zertifizierung durch die Überwachungsgemeinschaft (ÜWG) Alle Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahme Energieberater SHK des Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) werden in der Datenbank des ZVSHK eingetragen. Zusätzlich werden Energieberater SHK bei Zertifizierung durch die Überwachungsgemeinschaft (ÜWG) in der Datenbank der ÜWG gelistet. Wer will, kann sich auf freiwilliger Basis dem Qualitätssicherungssystem der ÜWG anschließen und sich gegen Gebühr einer Fremdüberwachung durch die ÜWG unterziehen. Hierfür wurde eigens ein Qualitätshandbuch von der ÜWG entwickelt. Damit haben Kunden (Eigentümer) die Sicherheit und Gewähr, dass sie von einem qualifizierten Energieberater SHK mit Gütesiegel der ÜWG beraten werden. Alle Teilnehmer der Schulung Energieberater SHK erhalten ein Werbemittelstartpaket, dass der ZVSHK speziell für seine Mitglieder entwickelt hat und die Endkundenwerbung des Betriebes unterstützt. Als Mitglied der Überwachungsgemeinschaft profitieren Energieberater SHK zusätzlich von der Öffentlichkeitsarbeit der ÜWG. Die Vorschriftensammlung für Energieberater SHK sind zu einem Vorzugspreis von der ÜWG zu beziehen. ÜWG, Sankt Augustin,

2 ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee Sankt Augustin Antrag auf Zertifizierung als geprüfter Energieberater des SHK- Handwerks für die Ausstellung von Energieausweisen nach EnEV 1. Angaben zum Betrieb 1.1 Genaue Firmenbezeichnung und Anschrift des Betriebes Firmenname: Straße: PLZ/Ort: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Internet: 1.2 Rechtsform des Unternehmens: 1.3 Betriebsinhaber/Geschäftsführer: Geburtsdatum/-ort: 1.4 Handwerksrolleneintragung oder andere Gewerbeanmeldung (Bitte Kopie beifügen!): bei Handwerksrolleneintragung : Handwerk: Datum: Kammerbezirk: andere Gewerbeanmeldung: 1.5 Mitglied der Innung (Bitte Kopie beifügen!): Innung: 1.6 Angaben zu Ihrer betrieblichen oder beruflichen Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Schadensfällen aus der Ausstellung von Energieausweisen (Bitte Kopie beifügen) Vers.-Gesellschaft: Deckungssumme für Sach- u. Personenschäden: Vers.-Nr.: Deckungssumme Vermögensschäden: (mind. 2 Mio. je Schadensfall) (mind je Schadensfall) ÜWG-SHK Rathausallee St. Augustin Tel.: / Fax: / uewg@zentralverband-shk.de Internet:

3 2. Fachkundenachweis der verantwortlichen technischen Leitung als geprüfter Energieberater des SHK- Handwerks für die Ausstellung von Energieausweisen nach EnEV 2.1 Angaben zur Person Name/Vorname: Geburtsdatum/-ort: 2.2 Angaben zur fachlichen Eignung Urkunde der Meisterprüfung bzw. Hochschul- oder Fachhochschuldiplomprüfung auf dem Gebiet des Bauingenieurwesens oder der Versorgungstechnik oder Techniker oder Ausnahmebewilligung nach HwO ausgestellt am: Fachrichtung (Bitte Kopie beifügen!): An einer von der Überwachungsgemeinschaft anerkannten Nachschulung wurde erfolgreich teilgenommen. (Bitte Kopie beifügen!): Datum: Ort: Teilnahme ist noch erforderlich ja nein 3. Betriebliche Ausstattung Die zertifizierte Software wird entsprechend der Auflistung (Anlage A) angewandt. ja nein 3.1 Der Betrieb verfügt über alle den beantragten Ausführungsbereich betreffenden einschlägigen Vorschriften und das Technische Regelwerk (siehe Anlage B). ja nein ÜWG-SHK Rathausallee St. Augustin Tel.: / Fax: / uewg@zentralverband-shk.de Internet:

4 4. Selbstverpflichtung 4.1 Alle Tätigkeiten werden von mir dokumentiert. 4.2 Ich verpflichte mich wesentliche Änderungen der oben aufgeführten Stammdaten diese sofort der zuständigen Geschäftsstelle mitzuteilen und an den von der ÜWG-SHK angebotenen Fortbildungsveranstaltungen für Energieberater SHK teilzunehmen. Mir ist bekannt, daß bei wahrheitswidrigen Angaben das Zertifizierungsverfahren sofort eingestellt bzw. mir die Berechtigung zur Führung des Zertifizierungszeichens unverzüglich entzogen und der Überwachungsvertrag seitens der ÜWG-SHK fristlos gekündigt werden kann. Ich habe keine Einwände gegen eine EDV-mäßige Verwaltung meiner Angaben. Ort/Datum Unterschrift Ich habe die Verfahrensrichtlinie der ÜWG-SHK für die Prüfung, Zertifizierung und Überwachung als geprüfter Energieberater des SHK- Handwerks für die Ausstellung von Energieausweisen nach EnEV erhalten und zur Kenntnis genommen. Die dort enthaltenen Regelungen erkläre ich hiermit als verbindlich. Ort/Datum Unterschrift Schicken Sie bitte diesen Antrag mit sämtlichen Kopien an die ÜWG Landesstelle. ÜWG-SHK Rathausallee St. Augustin Tel.: / Fax: / uewg@zentralverband-shk.de Internet:

5 Achtung: Diesen Abschnitt bitte nicht ausfüllen!!! Prüfvermerk Antrag eingegangen am: SHK-Innungsmitglied im Fachverband ja nein Antrag geprüft am: Die Einleitung eines Zertifizierungsverfahrens wird: Prüfer/-in befürwortet nicht befürwortet Bemerkungen: Zuständige Landesstelle: Stempel / Unterschrift Der Antrag wurde am... an die Überwachungsgemeinschaft in St. Augustin weitergeleitet. Für Fensterbriefhülle geeignet Stempel Landesstelle ÜWG-SHK Rathausallee St. Augustin Tel.: / Fax: / uewg@zentralverband-shk.de Internet:

6 Anlage A zum Antrag auf Einleitung eines Zertifizierungsverfahrens:: Auflistung der zugelassenen Software Software Hersteller vorhanden Akutherm Fornoff Software O.T. Seckmauern, Trieb Lützelbach/Odw. Tel.: Mobil: Fax.: Bauphysik-Studio 2005 VISIONWORLD GmbH Ringstraße 2B Boostedt Tel.: Fax.: BAUTHERM EnEV 9.0 BMZ Technisch-Wissenschaftliche Software GmbH Lichtenberger Weg Tübingen BKI Energieplaner 5.0 BKI Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern Bahnhofstraße Stuttgart Tel.: 0711/ Fax.: 0711/ BuildDesk Expert 3.1 Build Desk GmbH Bottroper Straße Gladbeck Tel.: Fax.: Dämmwerk 2005 Kern Ingenieurkonzepte Hagelberger Straße Berlin Tel.: Fax: Energieberater Professional Hottgenroth Software - ETU Software GmbH Von-Hünefeld-Strasse Köln Tel.: oder Fax.: oder Energiepass Version 5.0 Ingenieurbüro Matthias Bially Am Hang Nidderau Tel.: 06187/26515 Fax.: 06187/21714 enno-enev 4 ennovatis GmbH Tunnelstraße Stuttgart Tel.: Fax.: Energieeffizienz (B52/B54) SOLAR-COMPUTER GmbH, Mitteldorfstraße Göttingen Tel.: Fax.: Energiepass leicht gemacht WEKA Media GmbH &Co. KG Roemerstr Kissing Tel.: 08233/ Fax.: 08233/

7 Software Hersteller vorhanden epiqr 2.3 CalCon Software GmbH Goethestraße München Tel.: Fax.: EnEV-Wärme&Dampf ROWA-Soft GmbH / Lignadata GmbH Augenweide Bad Salzdetfurth Tel.: Fax.: EVA Office Modul EVA-Energieberaterin Ingenieurbüro Leuchter Uellendahler Straße Wuppertal Tel.: Fax: EVEBI ENVISYS Malerstieg Weimar Tel.: Fax.: info@envisys.de Internet: Nova Plancal GmbH Siegburger Str Sankt Augustin Tel.: Fax.: UNO Energie Heilmann Software IT GmbH Stuttgarter Straße Schwieberdingen Tel.: Fax.: ZUB-Software EID - Bestandsenergiepass / EID ZUB-Software EPASS- HELENA Energiepass Initiative Deutschland Kurpfalzring 100a Heidelberg Tel.: Fax.: Team Prof. Hauser Arbeitsgruppe Prof. Hausladen Saint Gobain Isover G+H Fraunhofer Institut für Bauphysik vertreten durch: Zentrum für Umweltbewusstes Bauen, Verein an der Universität Kassel, ZUB Gottschalkstraße 28a Kassel Tel.: Fax.:

8 Anlage B zum Antrag auf Einleitung eines Zertifizierungsverfahrens: Auflistung des Vorschriften- und Regelwerkes Hinweis: Das benötigte Regelwerk ist Bestandteil des Handbuches Energieberatung Energieeinsparverordnung und kann bei der ÜWG-Geschäftsstelle zum Preis von 140,00 incl. MwSt, zzgl. Porto und Verpackung bestellt werden. Vorschrift/Regelwerk Begründung zur EnEV, herausgegeben vom Ministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen Verordnung über energieeinsparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV Fassung vom 2. Dezember 2004) Verordnung über energieeinsparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden mit Kennzeichnung aller Änderungen resultierend aus der Ersten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 2. Dezember 2004 AVV zur Änderung der AVV zu 13 der Energieeinsparverordnung vom 2. Dezember 2004 Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Energiebedarfsausweis vom 7. März 2002 DIN Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Brandschutzverglasungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen DIN 4108 Bbl 2 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden -Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungsbeispiele DIN Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden -Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz DIN Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden -Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz; Anforderungen. Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung DIN V Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden -Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte DIN V Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden -Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs DIN Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden -Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele DIN V Wärmeschutz- und Energie-Einsparung in Gebäuden - Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe -Teil 10: Werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe DIN V Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen -Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung DIN V Beiblatt Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen -Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung DIN V Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen Im Bestand Teil 12: Wärmeerzeuger und Trinkwassererwärmung DIN V 4710 Statistiken meteorologischer Daten zur Berechnung des Energiebedarfs von heiz- und raumlufttechnischen Anlagen in Deutschland DIN EN 410 Glas im Bauwesen -Bestimmung der lichttechnischen und strahlungsphysikalischen Kenngrößen von Verglasungen; Deutsche Fassung EN 410;1998 DIN EN 673 Glas im Bauwesen -Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) -Berechnungsverfahren (enthält Änderung A1: Änderung A2; 2002); Deutsche Fassung EN 673: A1: A2: 2002 DIN EN 832 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Berechnung des Heizenergiebedarfs - Wohngebäude (enthält Berichtigung AC:2002); Deutsche Fassung EN 832: AC:2002 vorhanden 1

9 DIN EN Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung; Deutsche Fassung EN 12207:1999 DIN EN Baustoffe und -produkte -Wärme- und feuchteschutztechnische Eigenschaften - Tabellierte Bemessungswerte; Deutsche Fassung EN 2524: 2000 DIN EN Heizungssysteme in Gebäuden - Planung von Warmwasser- Heizungsanlagen: Deutsche Fassung EN 12828: 2003 DIN EN Heizungsanlagen in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm- Heizlast: Deutsche Fassung EN 12831: 2003 DIN EN Bbl 1 Heizungssysteme in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm- Heizlast - Nationaler Anhang NA DIN EN Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden - Differenzdruckverfahren (ISO 9972;1996, modifiziert); Deutsche Fassung EN 13829:2000 DIN EN ISO Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 1: Luftschalldämmung (ISO 717-1:1996) Deutsche Fassung EN ISO 717-1:1996 DIN EN ISO 6946 Bauteile -Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient - Berechnungsverfahren {ISO 6946: Amd 1 :2003) (enthält Änderung A1 :2003); Deutsche Fassung EN ISO 6946: A1:2003 DIN EN ISO 6946 Bauteile -Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient - Berechnungsverfahren (ISO 6946:1996); Deutsche Fassung EN ISO 6946:1996 DIN EN ISO Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen - Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten-Teil 1: Vereinfachtes Verfahren (IS :2000); Deutsche Fassung EN ISO :2000 DIN EN ISO Wärmebrücken im Hochbau - Wärmeströme und Oberflächentemperaturen -Teil 1 : Allgemeine Berechnungsverfahren (IS :1995); Deutsche Fassung EN ISO : 1995 DIN EN ISO Wärmebrücken im Hochbau -Berechnung der Wärmeströme und Oberflächentemperaturen -Teil 2: Linienförmige Wärmebrücken (IS :2001); Deutsche Fassung EN ISO :2001 DIN EN Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden -wärmeübertragung Ober das Erdreich Berechnungsverfahren ( :1998); Deutsche Fassung EN ISO 13370:1998 E DIN EN ISO Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Wärmeübertragung über das Erdreich - Berechnungsverfahren (ISO/DIS 13370:2005); Deutsche Fassung pren ISO 13370: 2005 DIN EN ISO Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Bauteilen und Bauelementen - Raumseitige Oberflächentemperatur zur Vermeidung kritischer Oberflächenfeuchte und Tauwasserbildung im Bauteilinneren - Berechnungsverfahren (ISO 13788: 2001); Deutsche Fassung EN ISO 13788: 2001 DIN EN ISO Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Spezifischer Transmissionswärmeverlustkoeffizient - Berechnungsverfahren (ISO 13789: 1999); Deutsche Fassung EN :1999 DIN EN ISO Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Berechnung des Heizenergiebedarfs (ISO 13790: 2004); Deutsche Fassung EN ISO 13790: 2004 DIN EN ISO Wärme- und feuchteschutztechnisches Verhalten von Gebäuden - Berechnung und Darstellung von Klimadaten - Teil 5: Daten zur Bestimmung der Norm- Heizlast für die Raumheizung (ISO :2004); Deutsche Fassung EN :2004 DIN V Teil 1 bis Teil 10 Energetische Bewertung von Gebäuden Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung VDI 3807 Bl 1 Energieverbrauchskennwerte für Gebäude; Grundlagen 2

10 ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee Sankt Augustin Verfahrensrichtlinie der ÜWG-SHK Prüfung, Zertifizierung und Überwachung von geprüften Energieberatern des SHK-Handwerks für die Ausstellung von Energieausweisen nach EnEV Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK Handwerke e.v. Rathausallee 6, Sankt Augustin

11 Verfahrensrichtlinie der ÜWG-SHK Geprüfter Energieberater SHK Präambel Verfahrensrichtlinie der ÜWG-SHK Prüfung, Zertifizierung und Überwachung von geprüften Energieberatern des SHK-Handwerks für die Ausstellung von Energieausweisen nach EnEV Grundlage für die Erteilung des Zertifikates ist der Abschluss eines Überwachungsvertrages in Verbindung mit der Einhaltung der nachfolgenden Verfahrensrichtlinie. 1 Allgemeines (1) Die Zertifizierung und Überwachung erfolgt durch die ÜWG-SHK (Fremdüberwachung) sowie durch Selbstkontrolle des Unternehmers (Eigenüberwachung). (2) Die Überwachung erstreckt sich auf: 1. die Zuverlässigkeit, 2. die fachliche Eignung und Fachkunde. 3. die betriebliche Ausstattung und Unterlagen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung der Überwachung erforderlich sind (gemäß der vorgegebenen Auflistung über die geeignete Software und Regelwerke), 4. die regelmäßige Schulung 5. die ausgeführten Arbeiten. 2 Eigenüberwachung (1) Der geprüfte Energieberater SHK führt im Rahmen der Eigenüberwachung durch wiederkehrende Bestandsprüfung Nachweis über das Vorliegen der geforderten Regelwerke sowie der erforderlichen Software gemäß 1 Abs. 2 dieser Verfahrensrichtlinie. Dazu gehört der fachgerechte Einsatz der gerätetechnischen Ausstattung, die entsprechend der vorgegebenen Auflistung jederzeit verfügbar sein muss. (2) Der geprüfte Energieberater SHK verpflichtet sich zur fortlaufenden Information über die Technischen Regelwerke und die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, welche für den überwachten Ausführungsbereich maßgeblich sind. ÜWG-SHK* Hauptgeschäftsstelle; 09/2005 Rathausallee 6 * St. Augustin * Telefon ( ) * Telefax ( )

12 Verfahrensrichtlinie der ÜWG-SHK Geprüfter Energieberater SHK (3) Die im Rahmen der Eigenüberwachung durchgeführten Prüfungen werden durch den geprüften Energieberater SHK aufgezeichnet und sind der ÜWG-SHK bzw. den mit der Fremdüberwachung beauftragten Prüfbeauftragten auf Verlangen vorzulegen. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. 3 Arten der Fremdüberwachung Die ÜWG-SHK führt durch beauftragte Prüfbeauftragte die Fremdüberwachungen als Eingangsprüfung, Regelüberprüfung und Sonderüberprüfung durch. 4 Eingangsprüfung Im Rahmen der Eingangsprüfung überprüft die zuständige Leitung der ÜWG-SHK die Richtigkeit und Vollständigkeit der betrieblichen Angaben in dem von der Organisation vorgegebenen Antragsformular sowie die Voraussetzungen gemäß den Anforderungen der geltenden Vertrag. Die Prüfung wird in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Antrages und der erforderlichen Unterlagen zuzüglich einer Erstbetriebsbegehung abgeschlossen. 5 Schulungen (1) Zum Nachweis der fachlichen Eignung ist über die berufliche Qualifikation hinaus die Teilnahme des Energieberaters SHK an einer von der Organisation anerkannten Schulung verbindlich. (2) Zum Nachweis der Teilnahme an den von der SHK-Organisation anerkannten Schulungsmaßnahmen erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung, die auf Verlangen der Organisation bzw. den Prüfbeauftragten vorzulegen ist. 6 Regelüberprüfung (1) Die Einhaltung der Anforderungen an den geprüften Energieberater SHK werden regelmäßig im Betrieb überprüft. (2) Die Aufnahme von Regelüberprüfungen erfolgt erst nach Erteilung des Zertifikates. ÜWG-SHK* Hauptgeschäftsstelle; 09/2005 Rathausallee 6 * St. Augustin * Telefon ( ) * Telefax ( )

13 Verfahrensrichtlinie der ÜWG-SHK Geprüfter Energieberater SHK (3) Die Ergebnisse dieser regelmäßigen Überprüfung sind durch die ÜWG-SHK in einem geprüften Überwachungsbogen zu dokumentieren. 7 Sonderüberprüfung (1) Sonderüberprüfungen bezogen auf die fachliche Eignung des verantwortlichen Energieberaters SHK, die betriebliche Ausstattung und die fachgerechte Ausführung werden durchgeführt: 1. auf Veranlassung der Zertifizierungsorganisation bzw. ihrer mit der Prüfung beauftragten Prüfbeauftragten, oder 2. auf Antrag des von der Zertifizierungsorganisation überwachten Energieberaters SHK. (2) Der Umfang der Sonderüberprüfung und das Ergebnis werden dokumentiert. (3) Bei Nichtbestehen einer Sonderüberprüfung wird diese nach Einräumung der vorgegebenen Frist zur Abstellung der Mängel wiederholt. 8 Durchführung der Fremdüberwachung (1) Die Durchführung der Betriebsbegehungen im Rahmen der Fremdüberwachung erfolgt durch von der ÜWG-SHK bestellte Prüfbeauftragte. (2) Die Prüfbeauftragten prüfen den Betrieb in der Regel alle 5 Jahre. 9 Prüfbeauftragte (1) Die von der ÜWG-SHK bestellten Prüfbeauftragten müssen den im geltenden Vertrag formulierten Anforderungen entsprechen. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an die Qualifikation, Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und die fachlichen Kenntnisse. (2) Die mit der Prüfung beauftragten Prüfbeauftragten der ÜWG-SHK haben bei ihren durchzuführenden Kontrollen anhand einzelner Tätigkeiten gemäß 8 dieses Verfahrens in Gegenwart des geprüften Energieberaters SHK die Erfüllung der sachlichen und personellen Anforderungen an Energieberater zu überprüfen. (3) Der zu prüfende Energieberater SHK hat dem mit der Prüfung beauftragten Prüfbeauftragten während der Betriebsstunden Zugang zu den entsprechenden Betriebseinrichtungen zu gestatten und zu ermöglichen. Die erforderlichen Unterlagen sind auf Verlangen vorzulegen. ÜWG-SHK* Hauptgeschäftsstelle; 09/2005 Rathausallee 6 * St. Augustin * Telefon ( ) * Telefax ( )

14 Verfahrensrichtlinie der ÜWG-SHK Geprüfter Energieberater SHK (4) Dem mit der Prüfung beauftragten Prüfbeauftragten gegenüber ist die zuständige Leitung der ÜWG-SHK nur in organisatorischer Hinsicht weisungsberechtigt. 10 Überwachungsbogen (1) Der mit der Prüfung beauftragte Prüfbeauftragte fasst die im Rahmen seiner Fremdüberwachung getroffenen Feststellungen in einem von der ÜWG-SHK vorgegebenen Überwachungsbogen zusammen. (2) Der Überwachungsbogen muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. den geprüften Betrieb, 2. die Identifikationsnummer, 3. den Ort, 4. die Zeit der Prüfung, 5. die anwesenden Personen, 6. die Vollständigkeit der Ergebnisse der Eigenüberwachung und 7. das Prüfergebnis. (3) Der Überwachungsbogen ist der Zertifizierungsorganisation und ggfs. anschließend gemäß 14 Abs. 4 dieser Verfahrensrichtlinie dem geprüften Energieberater SHK zur befristeten Stellungnahme zuzuleiten und mindestens fünf Jahre aufzubewahren. 11 Feststellung von Verstößen Die ÜWG-SHK stellt aufgrund des Überwachungsbogens fest, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der anerkannte Betrieb gegen geltende Bestimmungen der Zertifizierungsorganisation verstoßen hat. 12 Bewertung der Überprüfungsmaßnahmen Die Überprüfung wird grundsätzlich mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. 13 Überprüfungszeugnis (1) Die Beurteilung einer Überprüfung im Rahmen der Fremdüberwachung legt die ÜWG-SHK in einem Überprüfungszeugnis nieder, das die Gesamtbeurteilung wiedergibt. (2) Das Überprüfungszeugnis ist nach Eingang des Überwachungsbogens unverzüglich dem geprüften Betrieb zuzustellen. ÜWG-SHK* Hauptgeschäftsstelle; 09/2005 Rathausallee 6 * St. Augustin * Telefon ( ) * Telefax ( )

15 Verfahrensrichtlinie der ÜWG-SHK Geprüfter Energieberater SHK 14 Folgen der Erstprüfung und Zertifizierung (1) Soweit aufgrund der Erstprüfung festgestellt ist, dass die von der ÜWG-SHK festgelegten Anforderungen erfüllt sind und der Überwachungsvertrag zwischen der ÜWG-SHK und dem Betrieb zustande kommt, erteilt die ÜWG-SHK dem Energieberater SHK das ÜWG-Zertifikat. (2) Die Erteilung des Zertifikats erfolgt in der Regel auf 2 Jahre befristet. (3) Das Ergebnis der Erstprüfung und die Zertifizierung sind zu dokumentieren und auf Verlangen dem geprüften Betrieb zuzusenden. (4) Wird aufgrund der Erstprüfung festgestellt, dass die von der ÜWG-SHK festgelegten Anforderungen nicht erfüllt sind, sind die festgestellten Mängel konkret zu bezeichnen und dem beantragenden Energieberater SHK schriftlich mitzuteilen. 15 Folgen der Regel- bzw. Sonderüberprüfung (1) Hat der Energieberater SHK eine Regel- bzw. Sonderüberprüfung bestanden, so gilt seine Befugnis, das Zertifikat zu führen, ohne Einschränkung fort. (2) Hat der Energieberater SHK eine Regel- bzw. Sonderüberprüfung nicht bestanden, so werden von der zuständigen Leitung der ÜWG-SHK dem geprüften Energieberater SHK innerhalb von 2 Wochen entsprechende Auflagen zur Mängelbeseitigung unter einer Fristsetzung, die 3 Monate nicht überschreiten soll, erteilt. Unmittelbar nach Ablauf dieser Frist erfolgt entweder die erstmalige oder eine wiederholte Sonderüberprüfung. (3) Über den Vollzug der Mängelbeseitigung ist die zuständige Leitung der ÜWG-SHK spätestens unmittelbar nach Ablauf der Frist zur Mängelbeseitigung unaufgefordert auf schriftlichem Wege nachweislich zu benachrichtigen. (4) Besteht der Energieberater SHK die Sonderüberprüfung aufgrund derselben vorliegenden Mängel nicht, kann die zuständige Leitung der ÜWG-SHK die Einstellung der Fremdüberwachung beschließen. (5) Nach Einstellung der Fremdüberwachung wird der Energieberater SHK zur Rückgabe des Zertifikates aufgefordert. ÜWG-SHK* Hauptgeschäftsstelle; 09/2005 Rathausallee 6 * St. Augustin * Telefon ( ) * Telefax ( )

16 Verfahrensrichtlinie der ÜWG-SHK Geprüfter Energieberater SHK 16 Entzug des Zertifikates (1) Die Berechtigung zur Führung des Zertifikats wird entzogen, wenn die Voraussetzungen für dessen Verleihung nicht mehr gegeben sind. (2) Die Voraussetzungen zur Führung des Zertifikats sind insbesondere dann nicht mehr gegeben, wenn 1. der geprüfte Energieberater SHK einer Aufforderung zur Einhaltung der in der Verfahrensrichtlinie genannten Anforderungen innerhalb der vorgegebenen Fristen nicht erfüllt, 2. die Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit des Energieberaters SHK nicht mehr gegeben ist, 3. der zertifizierte Energieberater SHK die Tätigkeit auf Dauer eingestellt hat oder 4. der Überwachungsvertrag unwirksam geworden ist. (3) Die Zertifizierungsorganisation entzieht das Zertifikat, wenn der Energieberater SHK gegen den Überwachungsvertrag verstößt. (4) Der Entzug erfolgt schriftlich und ist von der Geschäftsführung und der zuständigen Leitung der ÜWG-SHK zu unterzeichnen. (5) Ein erneuter Antrag auf Zertifizierung kann erst nach Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen und frühestens nach 3 Monaten gestellt werden; sie setzt weiterhin das Bestehen einer neuen Erstprüfung gemäß 4 dieser Verfahrensrichtlinie voraus. 17 Nutzung des Zertifikatszeichens (1) Die Nutzung des ÜWG- Zert.- Zeichens ist gebunden an die Berechtigung zur Führung des entsprechenden Zertifikats. (2) Die Zeichennutzung unterliegt der Aufsicht der Zertifizierungsorganisation. (3) Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, das Zeichen im Rahmen des Zertifikates nur in der genehmigten und von der Zertifizierungsorganisation verliehenen Form in Verbindung mit der jeweils erteilten Identifikationsnummer zu verwenden. (4) Die Berechtigten dürfen das Zeichen als Nachweis der Zertifizierung im Bereich der Energieberatung des SHK-Handwerks, im geschäftlichen Verkehr führen und es auch sonst in ihren Geschäftsräumen unter Angabe des überwachten Ausführungsbereichs aushängen. (5) Das Recht zur Benutzung des Zeichens ist unveräußerlich und nicht übertragbar. (6) Das Recht zur Benutzung des Zeichens bedeutet zugleich die Pflicht, auf seine ordnungsgemäße Verwendung zu achten. Der Benutzer des Zeichens ist verpflichtet, jeden ihm bekannten Missbrauch des Zeichens der Zertifizierungsorganisation zu melden. (7) Der Berechtigte ist verpflichtet, das Zeichen ausschließlich im eigenen Betrieb zu verwenden und es nicht für Arbeiten Dritter zu benutzen. ÜWG-SHK* Hauptgeschäftsstelle; 09/2005 Rathausallee 6 * St. Augustin * Telefon ( ) * Telefax ( )

17 Verfahrensrichtlinie der ÜWG-SHK Geprüfter Energieberater SHK (8) Jede Veränderung im Betrieb des Nutzungsberechtigten, die die Voraussetzung zur Führung des zugrunde liegenden Zertifikates betreffen, sind der Zertifizierungsorganisation unverzüglich mitzuteilen. (9) Die Berechtigung zur Nutzung des Zeichens wird entzogen, wenn die Voraussetzungen für dessen Nutzung nicht mehr gegeben sind. (10) Die Berechtigung zur Nutzung des Zeichens wird ferner entzogen, 1. bei widerrechtlicher Benutzung durch den Berechtigten, insbesondere bei Zurverfügungstellung des Zeichens an Dritte als sogenannte Gefälligkeit oder entgeltlicher Zurverfügungstellung, 2. bei Nutzung des Zeichens im Rahmen des Zertifikates ohne Angabe der Identifikationsnummer, 3. bei sonstigen Verstößen gegen die Bestimmungen zur Nutzung des Zeichens im Rahmen dieser Verfahrensrichtlinie. (11) Die Berechtigung zur Nutzung des Zeichens erlischt von selbst, ohne dass es eines förmlichen Entzugs bedarf, mit Wegfall der Voraussetzungen der Verleihung des entsprechenden Zertifikats. (12) Dem Nutzer steht kein Anspruch auf Rückvergütung irgendwelcher Art zu. Die Zertifizierungsorganisation hat das Recht, den Entzug der Zeichennutzung in geeigneter Form zu veröffentlichen. 18 Zeitliche Geltung Diese Verfahrensrichtlinie gilt ab dem 1. Juli ÜWG-SHK* Hauptgeschäftsstelle; 09/2005 Rathausallee 6 * St. Augustin * Telefon ( ) * Telefax ( )

18 ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee Sankt Augustin Gebührenordnung für Zertifizierung und Überwachung von geprüften Energieberatern des SHK-Handwerks zur Ausstellung von Energiepässen nach EnEV Grundlagenarbeit Stand 06/2007 Mitglieder SHK-Organisation (zzgl. MwSt.) Nicht-Mitglieder SHK- Organisation (zzgl. MwSt.) Gebühr für die Antragsbearbeitung und Zertifizierung (einmalig) 120,00 240,00 Jahresgebühr incl. Verlängerung des Zertifikates 50,00 90,00 Aufwandsbezogener Arbeitsbereich Betriebsprüfung vor Ort, bei Antragsstellung (nur falls erforderlich) 45,00 / h, 0,30 / km 90,00 / h, 0,60 / km Betriebsprüfung bei Verlängerung des Zertifikates (erfolgt alle 5 Jahre) 45,00 / h, 0,30 / km 90,00 / h, 0,60 / km Sonderprüfung auf Veranlassung der Organisation bzw. auf Veranlassung des überwachten Energieberaters 80,00 / h, 0,30 / km 160,00 / h, 0,60 / km 1

19 Handbuch Energieberatung Energieeinsparverordnung Seit 2002 geben die Bestimmungen der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) Bauherren, Planern und Bauausführenden eine neue Richtung vor. Nun ist es mit der Kenntnis der gesetzlichen Gegebenheiten alleine nicht getan: Das erfolgreiche Umsetzen der Energieeinsparverordnung ist ganz wesentlich vom korrekten Anwenden der in ihr zitierten DIN-, DIN-EN- oder DIN-EN-ISO-Normen abhängig. Das Handbuch Energieberatung Energieeinsparverordnung hält alle notwendigen Unterlagen in gebündelter Form bereit: Neben den relevanten Normen im Originaltext sind auch die Gesetzestexte einschließlich aller Änderungen enthalten. Mit dieser Materialsammlung im Abonnement haben Anwender alle zu berücksichtigenden EnEV-Dokumente inklusive einer CD-ROM mit Anwendungshilfen parat: übersichtlich auf einen Blick in einem Ordner, ständig aktuell gehalten durch einen Ergänzungsservice (2- bis 3-mal pro Jahr). Bestellung Handbuch Energieberatung Energieeinsparverordnung Loseblattsammlung im Abonnement. Grundwerk 2007 einschließlich aller bisherigen Ergänzungslieferungen. Ca S. In 3 Ordnern A4. für ÜWG/SHK-Mitglieder Zusätzlicher Leerordner Bestell-Nr Bestell-Nr ,00 EUR 10,00 EUR Der Kauf des Grundwerks bewirkt ein Abonnement von Ergänzungslieferungen (ca. 2 bis 3 Lieferungen pro Jahr) für mindestens ein Jahr. Die Kosten sind vom jeweiligen Umfang abhängig. Mir ist bekannt, dass das Abonnement für einen Mindestzeitraum von einem Jahr wirksam bestellt ist, wenn ich die Bestellung nicht binnen 7 Tagen widerrufe. Danach gelten Kündigungen jeweils vierteljährlich zum Quartalsende. Datum/Unterschrift ÜWG - Mitgliedsnummer Fax-Antwort Alle Preise inkl. MwSt., zzgl. Porto und Verpackung; Irrtümer vorbehalten Anschrift: Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.v. Rathausallee Sankt Augustin Datum/Unterschrift

20 Handbuch Energieberatung Energieeinsparverordnung Verzeichnis der abgedruckten Normen Dokument Ausgabe Titel DIN Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau Teil 1: Begriffe, Ermittlungsgrundlagen DIN Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Brandschutzverglasungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen DIN 4108 Bbl Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden Wärmebrücken Planungsund Ausführungsbeispiele DIN 4108 Bbl Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden Wärmebrücken Planungsund Ausführungsbeispiele DIN Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz DIN Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz DIN Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz; Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung DIN Ber Berichtigungen zu DIN : DIN V Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden Teil 4: Wärme und feuchteschutztechnische Bemessungswerte DIN V /A Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden Teil 4: Wärme und feuchteschutztechnische Bemessungswerte; Änderung A1 DIN V Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme und des Jahresheizenergiebedarfs DIN V Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme und des Jahresheizenergiebedarfs DIN V Ber Berichtigungen zu DIN V : DIN Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungs und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele DIN V Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe Teil 10: Werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe DIN V Ber Berichtigungen zu DIN V : DIN V Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung DIN V Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung DIN V /A Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung DIN V Bbl Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung DIN V Bbl Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung, CD-ROM DIN V Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen im Bestand Teil 12: Wärmeerzeuger und Trinkwassererwärmung DIN EN Glas im Bauwesen Bestimmung der lichttechnischen und strahlungsphysikalischen Kenngrößen von Verglasungen DIN EN Glas im Bauwesen Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten (UWert) Berechnungsverfahren (enthält Änderung A1: Änderung A2:2002) DIN EN Glas im Bauwesen Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten (UWert) Berechnungsverfahren (enthält Änderung A1:2000) Dokument Ausgabe Titel DIN EN Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden Berechnung des Heizenergiebedarfs Wohngebäude (enthält Berichtigung AC:2002) DIN EN Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden Berechnung des Heizenergiebedarfs; Wohngebäude DIN EN Schwebstofffilter (HEPA und ULPA) Teil 1: Klassifikation, Leistungsprüfung, Kennzeichnung DIN EN Fenster und Türen Luftdurchlässigkeit Klassifizierung DIN EN Baustoffe und -produkte Wärme und feuchteschutztechnische Eigenschaften Tabellierte Bemessungswerte DIN EN Heizungssysteme in Gebäuden Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen DIN EN Heizungsanlagen in Gebäuden Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast DIN EN Bbl Heizungssysteme in Gebäuden Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast Nationaler Anhang NA DIN EN Bbl1/A Heizungssysteme in Gebäuden Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast Nationaler Anhang NA; Änderung A1 DIN EN Lüftung von Nichtwohngebäuden Allgemeine Grundlagen und Anforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen DIN EN Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden Differenzdruckverfahren (ISO 9972:1996, modifiziert) DIN EN ISO Akustik Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen Teil 1: Luftschalldämmung DIN EN ISO Akustik Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen Teil 1: Luftschalldämmung DIN EN ISO Bauteile Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient Berechnungsverfahren DIN EN ISO Bauteile Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient Berechnungsverfahren (ISO 6946:1996) DIN EN ISO Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten Teil 1: Allgemeines DIN EN ISO Wärmebrücken im Hochbau Wärmeströme und Oberflächentemperaturen Teil 1: Allgemeine Berechnungsverfahren DIN EN ISO Wärmebrücken im Hochbau Berechnung der Wärmeströme und Oberflächentemperaturen Teil 2: Linienförmige Wärmebrücken DIN EN ISO Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden Wärmeübertragung über das Erdreich Berechnungsverfahren E DIN EN ISO Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden Wärmeübertragung über das Erdreich Berechnungsverfahren DIN EN ISO Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Bauteilen und Bauelementen Raumseitige Oberflächentemperatur zur Vermeidung kritischer Oberflächenfeuchte und Tauwasserbildung im Bauteilinneren Berechnungsverfahren DIN EN ISO Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden Spezifischer Transmissionswärmeverlustkoeffizient Berechnungsverfahren DIN EN ISO Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden Berechnung des Heizenergiebedarfs DIN EN ISO Wärme- und feuchteschutztechnisches Verhalten von Gebäuden Berechnung und Darstellung von Klimadaten Teil 5: Daten zur Bestimmung der NormHeizlast für die Raumheizung VDI 3807 Blatt Energieverbrauchskennwerte für Gebäude; 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