Sicherheitshinweise für den Transport von biologischen Arbeitsstoffen
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- Thomas Baumann
- vor 8 Jahren
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1 Sicherheitshinweise für den Transprt vn bilgischen Arbeitsstffen Neben medizinischen Prben, müssen auch Abfälle für den Transprt als gefährliche Güter gerechnet werden. Verbindlich für den Transprt ist hier das Gefahrengutrecht. Die Beförderung beginnt beim Einpacken des betreffenden Stffes. Diagnstische Prben können Krankheitserreger enthalten. Ansteckungsgefährliche Stffe werden in die Klasse 6.2 nach ADR eingestuft. Die Sicherheitsmaßnahmen für Persnen richten sich bei der Gefahr einer Kntaminatin mindestens nach der Schutzstufe 2. Der jeweilige Absender / Auftraggeber, zum Beispiel Arzt der Labrleiter, trägt dabei die vlle Verantwrtung für die richtige Klassifizierung. Die Verpackungen müssen s hergestellt werden und s verschlssen sein, dass unter nrmalen Beförderungsbedingungen kein Gefahrengut austreten kann, d.h. keine Möglichkeit der Kntaminatin für die Beteiligten des Transprtes besteht. Den Verpackungen dürfen außen keine gefährlichen Stffe anhaften. Diagnstische Prben gelten nicht als Gefahrgut, wenn bekannt ist, dass sie keine ansteckungsgefährlichen Stffe enthalten. Blut, das für Transfusinen der für die Zubereitung vn Blutprdukten gesammelt wurde, und Blutprdukte swie alle Gewebe und Organe, die zur Transplantatin bestimmt sind, zählen ebenfalls nicht dazu und unterliegen nicht dem Gefahrgutrecht. Besteht jedch ein begründeter Verdacht, sind beim Versand vn Prben die Gefahrgutvrschriften zu beachten. Die Zurdnung einer diagnstischen Prbe zu einer der beiden nachflgend erläuterten Kategrie A der B entscheidet über die anzuwendenden Vrschriften und Anfrderungen hinsichtlich Verpackung und Transprt. Kategrie A: Hierbei handelt es sich um ansteckungsgefährliche Stffe, die in einer slchen Frm befördert werden, dass sie bei einer Expsitin bei Menschen der Tieren eine dauerhafte Behinderung der eine lebensbedrhende der tödliche Krankheit hervrrufen können. Die Kategrie A schließt z.b. alle bilgischen Arbeitsstffe der Risikgruppe 4 ein. Prben mit Organismen der Kategrie A sind der der der zuzurdnen. UN 2814 ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHER STOFF, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN UN 2900 ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHER STOFF, NUR GEFÄHRLICH FÜR TIERE Die Verpackung muss gemäß der Verpackungsanweisung P 620 erflgen. Es ist ein für Gefahrenguttransprte qualifiziertes Transprtunternehmen zu beauftragen. Spezielle Sicherungspflichten zum Schutz vr Diebstahl der Missbrauch sind zu beachten und das Persnal ist entsprechend zu schulen. Für die überwiegende Mehrzahl der Fälle trifft aber die Kategrie B zu. Dies sind all jene ansteckungsgefährlichen Stffe, die den Kriterien für eine Aufnahme in die Kategrie A nicht entsprechen. Als Beispiele können genannt werden: Hepatitis-B-Virus (HBV), AIDS-Virus (HIV). Nur Prben mit Krankheitserregern der Kategrie B sind der 1
2 der zuzurdnen. UN 3373 DIAGNOSTISCHE PROBEN UN 3373 KLINISCHE PROBEN Die Beförderung diagnstischer Prben kann unter Inanspruchnahme der Verpackungsanweisung P 650 erflgen. Die Verpackungsanweisung P 650 beinhaltet Erleichterungen für den Versand und Transprt vn diagnstischen Prben, bei denen eine verhältnismäßig geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass ansteckungsgefährliche Stffe vrhanden sind. Bei Anwendung der Verpackungsanweisung P 650 sind weitere Vrschriften des ADR nicht zu beachten. Ein Versandstück besteht aus drei Teilen: Das Primärgefäß ist dicht, zweckmäßigerweise unzerbrechlich und enthält die Prbe. Die Sekundärverpackung enthält ein der mehrere Primärgefäße. Es handelt sich dabei um ein Schutzgefäß (z.b. handelsübliches Kunststffgefäß mit Schraubdeckel). Bei flüssigen Prben ist zwischen Primärgefäßen und Sekundärverpackungen saugfähiges Material in ausreichender Menge zu geben. Die Außenverpackung, beispielsweise ein Kartn muss nicht geprüft der zugelassen sein. Die Sekundärverpackung darf jedch nicht lse und ungeschützt im Kartn herumrllen; sie muss vielmehr gut geplstert und fest im Kartn sitzen. Jedes Versandstück (Außenverpackung) muss mit einer Raute mit Angabe UN 3373 (s. Abbildung) versehen sein. Der Gefahrenzettel 6 ist zu ersetzen durch ein auf der Spitze entstehendes Quadrat, in der UN 3373 angegeben wird. (siehe P 650). Die Umrandungslinie muss mindestens 2 mm breit sein, die Buchstaben und Ziffern müssen eine zeichenhöhe vn mindestens 6 mm haben. Für die Innenverpackung ist eine Kennzeichnung nach Gefahrengutrecht nicht vrgeschrieben. Für jede durch das ADR geregelten Beförderung muss ein Beförderungspapier mit flgenden Angaben in der angegebenen Reihenflge mitgeführt werden: UN-Nummer, der die Buchstaben UN vrangestellt sind, ffizielle Benennung des Gutes, Nummer des Gefahrenzettels, Verpackungsgruppe, der die Buchstaben VG vrangestellt werden dürfen, Anzahl und Beschreibung der Versandstücke, Gesamtmenge, Namen und Adresse vn Absender und Empfänger. Die Einstufung der Prben muss rechtsknfrm erflgen (i.d.r. UN 3373 <BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B). Die Verpackungs- und Kennzeichnungsvrschriften sind zu beachten (i.d.r. Verpackungsanweisung P650). Die an der Beförderung beteiligten Persnen müssen darüber infrmiert werden, dass es sich um Gefahrengut handelt und wie damit umgegangen werden muss. Die Transprtbestimmungen der Pst und der Kurierdienste sind zu beachten. 2
3 Risikgruppe Kategrie Verpackungsanweisung UN-Nr. (ab 2005) Bemerkung 1 B - P 650 empfhlen Kein Gefahrengut 2 B 3373 P650 Es gelten keine weiteren gefahrengutrechtlichen Vrschriften! 3 B 3373 P 650 Es gelten keine weiteren gefahrengutrechtlichen Vrschriften! 4 A P620 Transprt durch geschultes und zugelassenes Persnal (Gefahrenguttransprterunternehmen beauftragen) Nach P 650 verpackte Patientenprben (UN 3373 <BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B>) unterliegen keinen weiteren Vrschriften des Gefahrengutrechts. Die Verpackungsvrschriften nach P 650 (Primärgefäß, Sekundärverpackung und Außenverpackung) sind einzuhalten müssen zusätzliche Vrschriften des Kurierdienstes (z.b. Pst/ DHL, TNT, Trans-O-Flex, UPS, Hermes, etc.) beachtet werden. Freigestellte Medizinische Prben unterliegen keinen weiteren Vrschriften des Gefahrengutrechts Kriterien für eine Freistellung: Keine ansteckungsgefährlichen Stffe Nicht pathgene Stffe Neutralisierte und deaktivierte Prben Knzentratin auf Naturniveau Getrcknetes Blut Screening Tests Blut, Blutprdukte zum Zwecke der Transfusin Organe und Gewebe zum Zwecke der Transplantatin Transprt vn Medizinischen Prben und Materialien mit Kühlmitteln Um bilgisches Material zu versenden, wird häufig auf die Verwendung vn Flüssigstickstff und Trckeneis zurückgegriffen. Diese Kühlmittelgelten ebenfalls als Gefahrstffe und sind in die Klassen 2.2 (Flüssiger Stickstff) bzw. 9 (Trckeneis) eingerdnet. Es ist darauf zu achten, dass auch bei Versand vn harmlsen Prben, wie z.b. Antikörpern der Enzymen, auf Trckeneis die Bestimmungen des ADR einzuhalten sind. 3
4 Verpackungen für Trckeneis Bi Transprter TM ist eine UN-zertifizierte Außenverpackung der Klasse 6.2 vn der Firma Air Sea, die mit der hne Trckeneis verwendet werden kann. Die Therm G-Bx 650 Verpackung der Axel Bauer GmbH gibt es in zwei Größen. Sie entsprechen der Verpackungsanweisung P650 und besitzen eine Bauartzulassung der BAM. Mit einer Bi-Bttle lassen sich auch als Overpack für den Versand ansteckungsgefährlicher Stffe auf Trckeneis der mit Kühlelementen einsetzen. Je nach Bedarf. Regeln für den Versand mit Trckeneis Trckeneis: UN 1845 KOHLENDIOXID, FEST unterliegt selbst nicht den Vrschriften des ADR/ RID Allerdings sind flgende Regeln zu beachten: P620/ P650: Trcken-/Eis darf außerhalb der Sekundärverpackungen in einer Umverpackung verwendet werden. Zur Gewährleistung der Lagersicherung müssen Innenhalterungen vrgesehen werden. Bei der Verwendung vn Eis muss die Um-, bzw. Außenverpackung flüssigkeitsdicht sein. Bei der Verwendung vn Trckeneis muss das Khlendixidgas aus der Um-, bzw. Außenverpackung entweichen können. Das Primärgefäß und die Sekundärverpackung dürfen in ihrer Funktinsfähigkeit durch das Kühlmittel nicht beeinträchtigt werden. Wenn für die Kühlung der Prbe <Trckeneis> der <flüssiger Stickstff> verwendet wird, sind alle anwendbaren Vrschriften des ADR/ RID einzuhalten. Das Versandstück (Die Außenverpackung der die Umverpackung) ist mit der Aufschrift <Khlendixid, fest> der <Trckeneis> zu versehen. 4
5 Verpackungen für Flüssigstickstff UN 1073 Sauerstff, tiefgekühlt, flüssig Die Behälter der Firma Airliquide sind speziell für den Transprt vn bilgischen Prben bestimmt. Der Flüssig-Stickstff wird im Behälter vn einer prösen Masse aufgesaugt, s dass die Lagerung der Prben in der Gasphase erflgt und selbst bei einem möglichen Unfall kein Flüssig-Stickstff herauslaufen der herausspritzen kann. Diese Behälter verfügen über äußerst lange Haltezeiten und erfüllen alle internatinalen Vrschriften für den Transprt auf der Straße (ADR), der Schiene (RID) und in der Luft (IATA-OACI). Anfrderungen an den Transprt mit Flüssigstickstff Gemäß P 650 ist es bei der Verwendung vn Flüssigstickstff ausreichend, die Sndervrschrift ADR zu erfüllen: Dieses Gas, das für die Kühlung vn z.b. med. der bil. Prben verwendet wird, unterliegt nicht den Vrschriften des ADR/ RID, wenn es in dppelwandigen Gefäßen, die der Verpackungsanweisung P 203 (12) für Kyr-Behälter entsprechen, enthalten ist. P 203 (12) Glasgefäße müssen mit luftleerer Dppelwand versehen und vn islierenden saugfähigen Stffen umgeben sein: sie sind durch Drahtkörbe zu schützen und in Metallbehältern einzusetzen. Die Metallbehälter für Glasgefäße und die übrigen Gefäße sind mit Trageeinrichtungen zu versehen. Versandstücke mit Stffen, die in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstff befördert werden, sind außerdem mit Gefahrenzettel (s. Abbildung) zu versehen: 5
6 P 620 VERPACKUNGSANWEISUNG P 620 Diese Anweisung gilt für die UN-Nummern 2814 und Flgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die besnderen Vrschriften des Abschnitts erfüllt sind: Verpackungen, welche die Vrschriften des Kapitels 6.3 erfüllen und entsprechend zugelassen sind und die bestehen aus: a) Innenverpackungen, bestehend aus: (i) (ii) (iii) (einem) flüssigkeitsdichten Primärgefäß(en); einer flüssigkeitsdichten Sekundärverpackung; ausgenmmen für ansteckungsgefährliche feste Stffe saugfähigem Material in einer für die Aufnahme des gesamten Inhalts ausreichenden Menge zwischen dem (den) Primärgefäß(en) und der Sekundärverpackung; wenn mehrere Primärgefäße in eine einzelne Sekundärverpackung eingesetzt werden, müssen sie entweder einzeln eingewickelt der vneinander getrennt werden, damit eine gegenseitige Berührung ausgeschlssen ist; b) einer starren Außenverpackung. Die kleinste äußere Abmessung muss mindestens 100 mm betragen. Zusätzliche Vrschriften 1. Innenverpackungen, die ansteckungsgefährliche Stffe enthalten, dürfen nicht mit Innenverpackungen, die andere Arten vn Gütern enthalten, zusammengepackt werden. Vllständige Versandstücke dürfen in einer Umverpackung gemäß den Vrschriften der Abschnitte und enthalten sein; eine slche Umverpackung darf Trckeneis enthalten. 2. Abgesehen vn Ausnahmesendungen, z.b. beim Versand vllständiger Organe, die eine besndere Verpackung erfrdern, gelten flgende zusätzliche Vrschriften: a) Stffe, die bei Umgebungstemperatur der einer höheren Temperatur versandt werden: Die Primärgefäße müssen aus Glas, Metall der Kunststff sein. Wirksame Mittel zur Sicherstellung eines flüssigkeitsdichten Verschlusses sind vrzusehen, z.b. ein Heißsiegelverschluss, ein umsäumter Stpfen der ein Metallbördelverschluss. Werden Schraubkappen verwendet, müssen diese durch wirksame Mittel, wie z.b. Band, Paraffin-Abdichtband der zu diesem Zweck hergestellter Sicherungsverschluss, gesichert werden; b) Stffe, die gekühlt der gefrren versandt werden: Um die Sekundärverpackung(en) der wahlweise in einer Umverpackung mit einem der mehreren vllständigen Versandstücken, die gemäß Abschnitt gekennzeichnet sind, ist Eis, Trckeneis der ein anderes Kühlmittel anzurdnen. Damit die Sekundärverpackung(en) -der die Versandstücke nach dem Schmelzen des Eises der dem Verdampfen des Trckeneises sicher in ihrer ursprünglichen Lage verbleibt (verbleiben), sind Innenhalterungen vrzusehen. Bei Verwendung vn Eis muss die Außenverpackung der Umverpackung flüssigkeitsdicht sein. Bei Verwendung vn Trckeneis muss das Khlendixidgas aus der Außenverpackung der Umverpackung entweichen können. Das Primärgefäß und die Sekundärverpackung dürfen durch die Temperatur des verwendeten Kühlmittels in ihrer Funktinsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden; c) Stffe, die in flüssigem Stickstff versandt werden: Es sind Primärgefäße aus Kunststff zu verwenden, der gegenüber sehr niedrigen Temperaturen beständig ist. Die Sekundärverpackung muss ebenfalls gegenüber sehr niedrigen Temperaturen beständig sein und wird in den meisten Fällen an die einzelnen Primärgefäße angepasst sein müssen. Die Vrschriften für den Versand vn flüssigem Stickstff sind ebenfalls zu beachten. Das Primärgefäß und die Sekundärverpackung dürfen durch die Temperatur des flüssigen Stickstffs in ihrer Funktinsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden; d) lyphilisierte Stffe dürfen auch in Primärgefäßen befördert werden, die aus zugeschmlzenen Ampullen aus Glas der mit Gummistpfen verschlssenen Philen aus Glas mit Metalldichtungen bestehen. 3. Unabhängig vn der vrgesehenen Versandtemperatur müssen das Primärgefäß der die Sekundärverpackung einem Innendruck, der einem Druckunterschied vn mindestens 95 kpa entspricht, und Temperaturen vn 40 C bis +55 C hne Undichtheiten standhalten können. 4. Alternative Verpackungen für die Beförderung vn tierischen Stffen dürfen nach den Vrschriften des Unterabschnitts vn der zuständigen Behörde des Ursprungslandes a) zugelassen werden. 6
7 P 650 VERPACKUNGSANWEISUNG P 650 Diese Anweisung gilt für die UN-Nummer (1) Die Verpackungen müssen vn guter Qualität und genügend widerstandsfähig sein, dass sie den Stößen und Belastungen, die unter nrmalen Beförderungsbedingungen auftreten können, standhalten, einschließlich des Umschlags zwischen Fahrzeugen der Cntainern und zwischen Fahrzeugen der Cntainern und Lagerhäusern swie jeder Entnahme vn einer Palette der aus einer Umverpackung zur nachflgenden manuellen der mechanischen Handhabung. Die Verpackungen müssen s gebaut und verschlssen sein, dass unter nrmalen Beförderungsbedingungen ein Austreten des Inhalts inflge vn Vibratin, Temperaturwechsel, Feuchtigkeits- und Druckänderung verhindert wird. (2) Die Verpackung muss aus drei Bestandteilen bestehen: a) einem Primärgefäß; b) einer Sekundärverpackung und c) einer Außenverpackung. (3) Die Primärgefäße sind s in die Sekundärverpackungen zu verpacken, dass unter nrmalen Beförderungsbedingungen ein Zubruch gehen, Durchstßen der Austreten vn Inhalt in die Sekundärverpackung verhindert wird. Die Sekundärverpackungen sind mit geeignetem Plstermaterial in die Außenverpackungen einzusetzen. Ein Austreten des Inhalts darf nicht zu einer Beeinträchtigung der Unversehrtheit des Plstermaterials der der Außenverpackung führen. (4) Für die Beförderung ist das nachstehend abgebildete Kennzeichen auf der äußeren Oberfläche der Außenverpackung vr einem kntrastierenden Hintergrund anzubringen; sie muss deutlich sichtbar und lesbar sein. Die Linie muss mindestens 2 mm breit sein; die Buchstaben und Ziffern müssen eine Zeichenhöhe vn mindestens 6 mm haben. (5) Das vllständige Versandstück muss in der Lage sein, die Fallprüfung des Unterabschnitts nach den Vrschriften der Unterabschnitte und mit Ausnahme der Fallhöhe, die nicht geringer sein darf als 1,2 m, erflgreich zu bestehen. (6) Für flüssige Stffe gilt: a) Das (die) Primärgefäß(e) muss (müssen) flüssigkeitsdicht sein. b) Die Sekundärverpackung muss flüssigkeitsdicht sein. c) Wenn mehrere zerbrechliche Primärgefäße in eine einzige Sekundärverpackung eingesetzt werden, müssen diese entweder einzeln eingewickelt der s vneinander getrennt werden, dass eine gegenseitige Berührung verhindert wird. d) Zwischen dem (den) Primärgefäß(en) und der Sekundärverpackung muss absrbierendes Material eingesetzt werden. Das absrbierende Material muss ausreichend sein, um die gesamte im (in den) Primärgefäß(en) enthaltene Menge aufzunehmen, sdass ein Austreten des flüssigen Stffes nicht zu einer Beeinträchtigung der Unversehrtheit des Plstermaterials der der Außenverpackung führt. e) Das Primärgefäß der die Sekundärverpackung muss in der Lage sein, einem Innendruck vn 95 kpa (0,95 bar) hne Verlust vn Füllgut standzuhalten. (7) Für feste Stffe gilt: a) Das (die) Primärgefäß(e) muss (müssen) staubdicht sein. b) Die Sekundärverpackung muss staubdicht sein. c) Wenn mehrere zerbrechliche Primärgefäße in eine einzige Sekundärverpackung eingesetzt werden, müssen diese entweder einzeln eingewickelt der s vneinander getrennt werden, dass eine gegenseitige Berührung verhindert wird. (8) Gekühlte der gefrrene Prben: Eis, Trckeneis und flüssiger Stickstff a) Wenn für die Kühlung der Prbe Trckeneis der flüssiger Stickstff verwendet wird, sind alle anwendbaren Vrschriften des ADR einzuhalten. Wenn Eis der Trckeneis verwendet wird, ist dies außerhalb der Sekundärverpackungen, in der Außenverpackung der in einer Umverpackung einzusetzen. Damit die Sekundärverpackungen nach dem Schmelzen des Eises der dem Verdampfen des Trckeneises sicher in ihrer ursprünglichen Lage verbleiben, sind Innenhalterungen vrzusehen. Bei Verwendung vn Eis muss die Außenverpackung der Umverpackung flüssigkeitsdicht sein. Bei Verwendung vn Khlendixid, fest (Trckeneis) muss die Verpackung s ausgelegt und gebaut sein, dass das Khlendixidgas entweichen kann, um einen Druckaufbau zu verhindern, der zu einem Bersten der Verpackung führen könnte; das Versandstück (die Außenverpackung der die Umverpackung) ist mit der Aufschrift Khlendixid, fest der Trckeneis zu versehen. b) Das Primärgefäß und die Sekundärverpackung dürfen durch die Temperatur des verwendeten Kühlmittels swie durch die Temperaturen und Drücke, die bei einem Ausfall der Kühlung entstehen können, in ihrer Funktinsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. 7
8 (9) Ansteckungsgefährliche Stffe, die der UN-Nummer 3373 zugerdnet sind und die in Übereinstimmung mit dieser Verpackungsanweisung verpackt sind, und Versandstücke, die in Übereinstimmung mit dieser Verpackungsanweisung gekennzeichnet sind, unterliegen keinen weiteren Vrschriften des ADR. (10) Hersteller und nachflgende Verteiler vn Verpackungen müssen dem Absender der der Persn, welche das Versandstück vrbereitet (z. B. Patient), klare Anweisungen für das Befüllen und Verschließen dieser Versandstücke liefern, um eine richtige Vrbereitung des Versandstücks für die Beförderung zu ermöglichen. (11) Wenn Stffe frei gewrden sind und in einem Fahrzeug der Cntainer verschüttet wurden, s darf dieser erst nach gründlicher Reinigung, gegebenenfalls Desinfektin der Entgiftung, wieder verwendet werden. Alle anderen in demselben Fahrzeug der Cntainer beförderten Güter und Gegenstände sind auf mögliche Verunreinigung zu prüfen. Verpackungsanweisung P 203 Vrschriften für verschlssene Kry-Behälter Diese Anweisung gilt für tiefgekühlt verflüssigte Gase der Klasse Die besnderen Vrschriften des Abschnitts müsse eingehalten werden. 2. Die Vrschriften des Kapitels 6.2 müssen eingehalten werden. 3. Die verschlssenen Kry-Behälter müssen s isliert sein, dass kein Reifbeschlag auftreten kann. 4. Prüfdruck Tiefgekühlte flüssige Stffe sind in verschlssene Kry-Behälter mit den flgenden Mindestprüfdrücken einzufüllen: a. Für verschlssene Kyr-Behälter mit Vakuumislierung darf der Prüfdruck nicht geringer sein als das 1,3fache der Summe aus höchstem inneren Druck des gefüllten Behälters, einschließlich des inneren Drucks während des Füllens und Entleerens, plus 100 kpa (1 bar); b. für andere verschlssene Kyr-Behälter darf der Prüfdruck nicht geringer sein als das 1,3fache des höchsten inneren Drucks des gefüllten Behälters, wbei der während des Füllens und Entleerens entwickelte Druck zu berücksichtigen ist. 5. Füllungsgrad Für tiefgekühlt verflüssigte nicht entzündbare und nicht giftige Gase (Klassifizierungscde 3A und 3O) darf das Vlumen der flüssigen Phase bei der Fülltemperatur und einem Druck vn 100 kpa (1 bar) 98 % des (mit Wasser) ausgeliterten Fassungsraums des Druckgefäßes nicht überschreiten. Für tiefgekühlt verflüssigte entzündbare Gase (Klassifizierungscde 3F) muss bei Erwärmung des Inhalts auf diejenige Temperatur, bei der der Dampfdruck dem Öffnungsdruck der Druckentlastungsventile entspricht, der Füllungsgrad unter einem Wert bleiben, bei dem das Vlumen der flüssigen Phase 98 % des (mit Wasser) ausgeliterten Fassungsraums bei dieser Temperatur erreicht. 6. Druckentlastungseinrichtungen Verschlssene Kyr-Behälter müssen mit mindestens einer Druckentlastungseinrichtung ausgerüstet sein. 7. Verträglichkeit Die zu Gewährleistung der Dichtheit vn Verbindungsstellen der zur Wartung der Verschlusseinrichtungen verwendeten Werkstffe müssen mit dem Inhalt verträglich sein. Bei Behältern für die Beförderung vn xidierenden Gasen (klassifizierungs-cde 3O) dürfen diese Werkstffe mit den Gasen nicht gefährlich reagieren. 8. Wiederkehrende Prüfung a. Die wiederkehrende Prüfung der Druckentlastungseinrichtungen gemäß Absatz muss spätestens alle fünf Jahre durchgeführt werden. b. Die Frist zwischen den wiederkehrenden Prüfungen vn verschlssenen Kry-Behältern, die keine UN-Kry- Behälter sind, nach den Vrschriften des Absatzes darf 10 Jahre nicht überschreiten. Vrschriften für ffene Kry-Behälter Nur die flgenden nicht xidierenden tiefgekühlt verflüssigten Gase des Klassifizierungscdes 3A dürfen in ffene Kry- Behälter befördert werden: UN-Nummern 1913, 1951, 1963, 1970, 1977, 2591, 3136 und 3158 Offene Kry-Behälter müssen s gebaut sein, dass sie den flgenden Vrschriften entsprechen: 1. Die Behälter sind s auszulegen, herzustellen, zu prüfen und auszurüsten, dass sie allen Bedingungen, einschließlich Ermüdung, standhalten, denen sie während ihres nrmalen Gebrauchs und unter nrmalen Beförderungsbedingungen ausgesetzt sind. 8
9 2. Der Fassungsraum darf nicht größer als 450 Liter sein. 3. Der Behälter muss eine Dppelwandknstruktin haben, bei welcher der Raum zwischen der Innen- und Außenwand luftleer ist (Vakuumislierung). Die Islierung muss die Bildung vn Raureif auf der Außenseite des Behälters verhindern. 4. Die Bauwerkstffe müssen bei der Betriebstemperatur geeignete mechanische Eigenschaften haben. 5. Werkstffe in direktem Kntakt mit den gefährlichen Gütern dürfen durch die zur Beförderung vrgesehenen gefährlichen Güter nicht angegriffen der geschwächt werden und dürfen keine gefährliche Wirkungen verursache, z.b. Katalyse einer Reaktin der Reaktin mit den gefährlichen Gütern. 6. Behälter mit einer Dppelwandknstruktin aus Glas müssen mit einer Außenverpackung mit geeignetem Plstermaterial der saugfähigem Material versehen sei, das den Drücken und Stößen standhält, die unter nrmalen Beförderungsbedingungen auftreten können. 7. Der Behälter muss s ausgelegt sein, dass er während der Beförderung in aufrechter Psitin verbleibt, z.b. durch einen Bden, dessen kleinere hrizntale Abmessung größer als die Höhe des Schwerpunktes des vllständig befüllten Behälters ist, der durch Anbringung in einem Tragrahmen. 8. Die Öffnungen der Behälter müssen mit gasdurchlässigen Einrichtungen versehen sein, die das Herausspritzen vn Flüssigkeit verhindern und s angerdnet sind, dass sie während der Beförderung an Ort und Stelle verbleiben. 9. Offene Kry-Behälter müssen mit flgenden Kennzeichen versehen sein, die dauerhaft angebracht sind, z.b. gestempelt, graviert der geätzt: Name und Adresse des Herstellers; Mdellnummer der -bezeichnung: Serien- der Lsnummer; UN-Nummer und ffizielle Benennung der Gase für die Beförderung, für die der Behälter vrgesehen ist; Fassungsraum des Behälters in Liter. 9
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