Schulentwicklungsplan

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1 Schulentwicklungsplan Im Dezember 2012 brachte die Stuttgarter Stadtverwaltung in den Gemeinderat einen Beschlussvorschlag ein, der vorsieht, 18 Werkrealschulen in Stuttgart zu schließen. Der Gemeinderat hat den Antrag beschlossen, die xy-werkrealschule aufzuheben. Die Anträge für die Aufhebung ist mit den Stellungnahmen der GLK und Schulkonferenz an das Regierungspräsidium Stuttgart weiterzuleiten. Die endgültige Entscheidung trifft das Kultusministerium. Die Stadt ist davon abgekommen 13 Schulstandorte für die Werkrealschule zu stärken. Diese Standorte sollten leistungsfähig und entwicklungsfähig sein. Dieser Sachstand hat sich geändert. Im März 2014 hat der Gemeinderat das 2-Säulen-Modell für Stuttgart beschlossen. Eine Säule ist das Gymnasium. Es soll 25 gymnasiale Standorte in Stuttgart geben. Die andere Säule ist die Sekundarstufe I. Diese soll 28 Schulsandorte (Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen) umfassen. 1. Altenburgschule Gemeinschaftsschule 2. Anne-Frank Gemeinschaftsschule 3. Birken 4. Bertha von Suttner 5. Bismarck 6. Brunnen 7. Eichendorff 8. Elise von König Schule Gemeinschaftsschule 9. Falkert/Schloß 10. Feuerbach 11. Fritz Leonhardt 12. Gablenberg/Raichberg 13. Jahn 14. Jörg-Ratgeb 15. Körschtal Gemeinschaftsschule 16. Lerchenrain 17. Linden 18. Neckar 19. NeckarPark 20. Ostheim 21. Park 22. Pestalozzi/Robert-Koch 23. Rilke 24. Schickhardt 25. Schloß für Mädchen 26. Uhland 27. Weilimdorf 28. Wilhelmsschule Wangen Es ist vorgesehen die Uhlandschule, die Wilhelmsschule Wangen und die Bismarckschule weiterhin als Werkrealschulstandorte zu erhalten. Im aktuellen Schuljahr 2013/2014 werden in Klassenstufe 5 an den 36 vorhandenen Standorten in der Sekundarstufe I insgesamt 1566 Kinder und Jugendliche beschult. 343 Schülerinnen und Schüler an Werkrealschulen,1175 an den Realschulen und 48 an der Gemeinschaftsschule in Münster. 1

2 An diesen 36 Standorten gibt es eine räumliche Kapazität für mindestens 2255 Schülerinnen und Schüler. Es obliegt der Schulgemeinde, wie es mit dem Schulstandort weitergeht. Die Eckpunkte der regionalen Schulentwicklung sind jedoch auch an den Stuttgarter Schulen anzuwenden. In der Eingangsklasse sollen es mindestens 16 Schüler und Schülerinnen sein. Wird dies in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren nicht erreicht und die Kommune handelt nicht, kann das Kultusministerium die Schule schließen. Bei der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule muss eine stabile Zweizügigkeit von 40 Schülern und Schülerinnen nachgewiesen werden. Als Personalvertretung begleiten wir diesen Prozess schon über einen langen Zeitraum. Die Kommune die Landeshauptstadt Stuttgart ist für den Erhalt und die Schließung der Schulen zuständig. Die Fürsorge für das Personal obliegt dem Schulamt. Das Schulamt betont immer wieder, dass das Auslaufen der Schulen nicht mit mangelnder Qualität der Schule verbunden werden darf. Das ändert nichts an der Verunsicherung bei den Lehrkräften. Im November 2013 hat Frau Brittinger, leitende Schulamtsdirektorin, an die Lehrkräfte der Werkrealschulen geschrieben. Diesem Schreiben lag eine Anzeige eines Abordnungswunsches bei. Alle Lehrkräfte, die sich rückgemeldet haben, werden am 13. Mai 2014 zu einem Informationsgespräch eingeladen. Der Hauptpersonalrat hat unser Anliegen vom vergangenen Jahr aufgenommen und verhandelte mit dem Kultusministerium. Mit der Antwort hat sich der Hauptpersonalrat am 10. Dezember 2013 an alle Lehrkräfte der Werkrealschule gewandt. Der Hauptpersonalrat GHWRGS hat im November mit der Amtsspitze des Kultusministeriums, Herrn Ministerialdirektor Dr. Jörg Schmidt, die Angelegenheit mit folgendem Ergebnis verhandelt: Herr Dr. Schmidt bezeichnet es als Missachtung der Lebensleistung, wenn diese Lehrkräfte im Regen stehen gelassen werden. Das Problem ist dem Kultusministerium bekannt, weil bereits die Zahl der Haupt- und Werkrealschulen von 1263 auf jetzt 824 zurückgegangen ist. Die Staatlichen Schulämter haben die Aufgabe und die klare Vorgabe sich jeden Einzelfall bzgl. der Weiterverwendung genau anzusehen und gemeinsam mit den Betroffenen und den Personalräten vor Ort klare und verlässliche Perspektiven zu entwickeln. Das gilt auch für Päd. Assistentinnen und Assistenten und Schulleitungen, wobei soweit irgend möglich weder Kündigungen noch Rückstufungen beabsichtigt sind. Es muss in jedem Staatlichen Schulamt dazu ein klares Kommunikationskonzept entwickelt und eingehaltenwerden. Dies ist im Kultusministerium Chefsache und wird weiterhin klar mit den verschiedenen Ebenen der Schulverwaltung kommuniziert. Der Hauptpersonalrat GHWRGS solle in jedem Falle Probleme direkt ansprechen. Auch die Aufnahmebereitschaft anderer Schularten müsse dabei von Seiten der Schulverwaltung verstärkt werden." Aus unserer Sicht ist es dringend geboten dem Regierungspräsidium Stuttgart eine Handlungsempfehlung an die Hand zu geben. Dringend erforderlich sind auch Fort-, Weiterbildungsmaßnahmen und Aufstiegsmöglichkeiten für die betroffenen Lehrkräfte. Für das kommende Schuljahr sind individuelle beschäftigtenfreundliche Lösungen zu finden. 2

3 Gemeinschaftsschule Die Stadt Stuttgart hat im Herbst 2013 für folgende Schulen einen Antrag auf Gemeinschaftsschulen gestellt: 1. Grund- und Werkrealschule Altenburgschule 2. Grund- und Werkrealschule Körschtalschule 3. Anne-Frank-Realschule Das von den Schulgemeinden erarbeitete pädagogische Konzept wurde vom Staatlichen Schulamt Stuttgart überprüft. Der Personalrat wurde umfassend informiert. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die weiteren formalen Vorgaben überprüft, wie Schülerzahlen, Nachbarschulen, Erreichbarkeit der Schule. Das Kultusministerium hat die Anträge positiv beschieden. Die drei genannten Schulen werden im Schuljahr 2014/15 beginnend mit der 5. Klasse eine Gemeinschaftsschule aufbauen. Die Elise von König Schule hat im Schuljahr 2013/14 mit der 5. Klasse als Gemeinschaftsschule begonnen. Innerhalb des Schulentwicklungsplanes gibt es weitere Prüfaufträge für Gemeinschaftsschulen. Die Antragstellung muss bis zum 1. Juni 2014 für das Schuljahr 2015/2016 bei den Staatlichen Schulämtern vorliegen. Weitere Informationen und die Antragsformulare sind unter zu finden. Die Schulkonferenz hat über den Antrag zu beraten und es bedarf ihres Einverständnisses. Arbeits- und Gesundheitsschutz Stand der Dinge Manches ist schon eine Weile her und kommt nun in eine 2. Runde: die online - Erhebung zu den personenbezogenen Gefährdungen. Manches hat gedauert und kommt so langsam in die Gänge: die Besichtigung der Schulen durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. 1. Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen Nach der Einigung im letzten Jahr zwischen den Kommunen und dem Land zwecks der Kostenübernahme für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) waren diese bereits an manchen Schulen unterwegs. Ihre Aufgabe ist es, die Schulen zu beraten und durch Besichtigungen Gefährdungen am Arbeitsplatz Schule in einem Bericht zu benennen und zu dokumentieren. Mittels der Handreichungen des Kultusministeriums zum Brandschutz, zur Sicherheitsorganisation und zur Ersten Hilfe unterstützt die FaSi die Schulleitungen, um auf den geforderten aktuellen Stand zu kommen. Die FaSi bringen diese Handreichungen zum Erstgespräch an die Schulen mit und gehen diese bei einem zweiten Termin mit den Schulleitungen durch. Bei den Besichtigungen gehen die FaSi mit den Schulleitungen durch die Schule und nehmen die von der Schule benannten und von der FaSi erkannten Gefährdungen auf. Anhand des erstellten Protokolls ist zu erkennen, welche Gefährdungen im inneren und äußeren Schulbetrieb bestehen. Für den inneren Schulbetrieb trägt die Schulleitung die Verantwortung für entsprechende Maßnahmen und Begegnung von Gefährdungen. Die Ergebnisse sollen in einer GLK vorgestellt, beraten und die entsprechenden Schritte beschlossen werden. Für die Belange des äußeren Schulbetriebs ist das Schulverwaltungsamt zuständig. Die Schulleitungen leiten benannte Gefährdungen weiter und laden gegebenenfalls zu einem Termin vor Ort ein. 3

4 Der Personalrat kann unterstützend den Schulen zur Seite stehen. Er ist von den Schulleitungen zu den Besichtigungsterminen einzuladen und erhält von diesen das Protokoll der Begehung. Bei notwendigen Maßnahmen ist der Personalrat von den Schulen in Kenntnis zu setzen und kann beauftragt werden sich dafür einzusetzen. 2. Personenbezogene Gefährdungsbeurteilungen Durch ein online-verfahren mit dem sogenannten COPSOQ-Fragebogen - wurden vor fünf Jahren die personenbezogenen Gefährdungsbeurteilungen an den einzelnen Schulen ermittelt. Jede Schule erhielt die Auswertung der eigenen Schule und im Vergleich dazu die landesweiten Durchschnittswerte übermittelt. Die Ergebnisse werden in einer GLK vorgestellt, beurteilt und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. In einer Maßnahmendokumentation wird dokumentiert, welche Bereiche ( 1-2 Items ) sich die Schule vorgenommen hat, welche Maßnahmen getroffen wurden und welche Wirkungen / Veränderungen sich daraus ergeben haben. Diese online- Erhebung geht im Herbst 2014 an den Stuttgarter Schulen in eine 2. Runde. In den COPSOQ Fragebogen werden die Erfahrungen der ersten Erhebung mit aufgenommen. Der Fragebogen enthält neben allgemeinen Gefährdungen, die auf alle Berufe zutreffen, auch spezielle Fragen zu Gefährdungen bezüglich des Berufsbilds Lehrkräfte. Dieser Fragenkatalog wurde z.t. verändert und erweitert. Die Erhebung ist anonym und kann von jeder Lehrkraft an einem PC mittels eines schulischen Passworts innerhalb von ca. 20 Minuten durchgeführt werden. Das Land als Arbeitgeber verpflichtet die Lehrkräfte an der Erhebung teilzunehmen. Neben einer aufschlussreichen schulischen Rückmeldung erhält jede Lehrkraft eine persönliche Beurteilung bezüglich ihrer gesundheitlichen Gefährdungsbereiche unmittelbar nach Beendigung der Eingaben im COPSOQ-Fragebogen. Der Personalrat fordert die Lehrkräfte auf, sich an der im Herbst 2014 stattfindenden 2. Erhebung zu den personenbezogenen Gefährdungsbeurteilungen zahlreich zu beteiligen. Eine hohe Beteiligung zeigt unserem Arbeitgeber, dass uns unsere Gesundheit wichtig ist, wir selbst diese ernst nehmen und beinhaltet für Schulleitungen und den Schulträger im Rahmen ihrer Verantwortung und Fürsorgepflicht zu handeln. Datenschutz - ein wichtiges Thema für Lehrkräfte Nur Daten, die nicht anfallen, brauchen keinen Schutz Es ist mir egal, wenn jemand meine Internetaktivitäten speichert oder meine privaten Daten abschöpft. Ich habe nichts zu verbergen und individuell angepasste Werbung finde ich gut. Dieser Satz scheint im Zeitalter von globaler NSA Überwachung naiv, aber jeder kann danach handeln, wenn es um die eigenen Daten geht. Wenn wir aber mit Daten anderer umgehen, und das tun wir tagtäglich bei unserer schulischen Arbeit, dann gilt das nicht. In diesem Fall sind wir zur äußersten Vorsicht verpflichtet. Den Rahmen dieser äußersten Vorsicht gibt das Landesdatenschutzgesetze (LDSG) vor. Wir müssen als Lehrkräfte selbstverständlich die dort festgelegten Bestimmungen einhalten, wenn es um die Daten geht, die bei unserer Arbeit anfallen, also alle personenbezogenen Daten wie zum Beispiel Noten, Beurteilungen, Berichte, Mitschriebe von Elterngesprächen oder Informationen über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. In seiner Handreichung über den Einsatz von sozialen Netzwerken an Schulen, gemeint sind Facebook, WhatsApp und Co., stellt das Kultusministerium klar, wann und in welcher Form Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern sich in diesen 4

5 austauschen dürfen bzw. sollen. Gemeinsam im Unterricht solche Plattformen zu besuchen und den Umgang damit zu diskutieren, Vor- und Nachteile zu eruieren und die Sensibilität für den Schutz der eigenen Daten zu schärfen, ist erlaubt und wichtig. Mit der Schülerschaft über diese Plattformen zu kommunizieren, zum Beispiel Übungseinheiten dort bereitzustellen oder Unterrichtsausfälle bekannt zu geben, ist verboten. Soziale Netzwerke sind populär und eine einfache und bequeme Möglichkeit, sich mit anderen auszutauschen. Jedoch werden Facebook und Co. von Firmen bereitgestellt mit einem klaren Geschäftsmodell, das lautet, Daten für Werbezwecke zu sammeln. Ein bekanntes und richtiges Bonmot sagt: Bei diesen Diensten bist Du nicht der Kunde sondern das Produkt. D.h. jeder bezahlt diese scheinbar kostenlosen Angebote mit den Daten, die er dort einstellt. Außerdem werden diese Daten häufig nicht in Deutschland oder Europa gespeichert, sondern beispielsweise auf Servern in den USA und unterliegen damit nicht dem deutschen oder europäischen Datenschutz. Auch der Datenaustausch per wird vom Kultusministerium nicht uneingeschränkt erlaubt. So darf zum Beispiel der Bericht der Fachlehrerin über ein Kind nicht einfach an eine Mail angehängt und verschickt werden. Da könnte er auch gleich per Postkarte versandt werden. Denn genauso sicher ist eine unverschlüsselte . Es gibt aber Möglichkeiten trotzdem diese Form der Kommunikation zu nutzen. s können verschlüsselt übermittelt werden ( Hinweise zur Nutzung von finden Sie auf und dem Lehrerfortbildungsserver unter und ). Um Arbeitsgruppen im Netz zu organisieren, zu betreuen und mit Material zu versehen, bietet das Land eigene Internet - Plattformen an, auf denen diese Form der Zusammenarbeit datenschutzfreundlich realisiert werden kann: z.b. Moodle. Aber auch hier gilt: Die Verantwortung für die Daten liegt immer bei der Lehrkraft bzw. der Schule. Wir müssen immer und zu jeder Zeit sicher sein, was, wann und wo mit den Daten passiert bzw. passieren kann, die wir ins Netz schicken bzw. irgendwo anders als auf unserer privaten Festplatte abspeichern. Und auch diese müssen wir vor unberechtigten Zugriffen schützen. Sobald wir Daten bzw. Datenverarbeitung auslagern, z. B. indem wir Angebote von BelWü wie Moodle oder Programme wie gmx verwenden oder Personal externer Dienstleister die Wartung unserer Serverhardware überlassen, müssen wir sicher stellen, dass alle notwendigen Datenschutzmaßnahmen eingehalten werden. Um uns dies zu erleichtern, gibt es im Intranet der Kultusverwaltung und unter den oben genannten Internetadressen vorgefertigte Vertragsvorlagen samt Ausfüllhilfen, die alle rechtlich relevanten Aspekte abdecken und schrittweise erklären, wie vorgegangen werden bzw. auf was bei der Wahl des Anbieters geachtet werden muss. Computer und Internet haben in vieler Hinsicht die Arbeit an der Schule verändert und vereinfacht, z.b. Zeugnisprogramme. Insbesondere die Zusammenarbeit aller an der schulischen Arbeit Beteiligten hat sich dadurch enorm erleichtert. Wer schreibt noch handschriftlich einen Bericht über ein Kind und schickt diesen dann per Post an alle Adressaten? (Hinweis für alle unter 40 Jahren: so wurde das früher gemacht. Und allein die Abschrift des Konzeptes brauchte ewig.) Heute geht es bedeutend schneller und einfacher: einmal tippen, korrigieren und per Mausklick an alle verschicken. 5

6 Wir sind alle betroffen und es ist notwendig, dass wir uns damit auskennen. Die Daten fallen bei uns allen an und wir müssen mit ihnen sicher umgehen, sie sicher aufbewahren und eventuell sicher weitergeben. Wer nicht weiß, wie mit den schülerbezogenen Daten richtig umgegangen werden kann, für den gibt es Fortbildungsangebote. Bisher sind diese Angebote zwar vorwiegend für die Datenschutzbeauftragten unserer Schulen, aber das kann sich ja bei Bedarf ändern. Denn dort lernen wir nicht nur den gesetzlich vorgeschriebenen Umgang mit den Daten anderer, sondern erfahren auch, wie wir mit unseren eigenen Daten umgehen sollten. Und bis dahin gilt die schwäbische Tugend: sparsamer Umgang mit allen personenbezogenen Daten im Netz! Ein bisschen paranoid sein bedeutet nicht, dass man falsch liegt und ist an dieser Stelle zunächst einmal der beste Schutz. Literaturhinweise: Auftragsdatenverarbeitung und Datenschutz, Dipl. Phys. Thomas J. Eckert, Schulrecht Aktuell, SchVw BW 4/13, S Der Einsatz von "Sozialen Netzwerken" an Schulen, Dipl.-Phys. Thomas J. Eckert, Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Fortbildungen Aufgaben des Personalrats Auch im neuen Personalvertretungsgesetz ist das Mitbestimmungsrecht bei allgemeinen Fragen der Fort- und Weiterbildung Aufgabe des Personalrates. Darunter fallen z.b. Festlegung, für wen die Fortbildung ausgeschrieben wird, Auswahlgrundsätze, zeitlicher Umfang der Fortbildung und Zuständigkeiten für die Organisation. Der Personalrat hat u.a. darauf zu achten, dass die Fortbildungen personalverträglich sind und die Arbeitsbelastungen berücksichtigen. Dazu gehört z.b. eine ausreichende Mittagspause zwischen Unterricht und Fortbildung. Wir halten 90 Minuten für notwendig, um ausreichend Zeit für eine Mittagspause und die Anfahrt zur Fortbildung zu haben. Anmeldungen nur noch online Auch wenn es immer noch diverse Probleme bei online - Anmeldungen zu den einzelnen Fortbildungen gibt, wird sich hier die Uhr nicht mehr zurückdrehen lassen. Der Personalrat setzt sich dafür ein, dass dieses Verfahren weiter optimiert und für alle Kolleginnen und Kollegen eine unkomplizierte Handhabung möglich sein wird. Stattfindende Fortbildungen und Fortbildungsgelder 55% der angebotenen Fortbildungen fanden 2013 statt, 45% wurden aufgrund mangelnder Anmeldungen abgesagt. Dies ist umso bedauerlicher, da alle Veranstaltungen finanziell gesichert waren. Hier sieht der ÖPR noch Handlungsspielraum, um Fortbildungen zukünftig mehr an den Bedürfnissen der Lehrkräfte auszurichten. Änderungen gibt es bei der Bezuschussung für Pädagogische Tage. Statt bisher stehen den Schulen ab dem Kalenderjahr zur Verfügung (halbe Tage ). Höher liegende Kosten können am Ende des Kalenderjahres, je nach Kassenlage, darüber hinaus erstattet werden. Wir bitten zu den Stichtagen 1.2. und den Antrag an das Staatliche Schulamt zu stellen. Grundsätzlich können auch Fortbildungen bei privaten Trägern bzw. außerschulischen Anbietern bezuschusst werden. Ein entsprechender Antrag ist beim Schulamt zeitnah zu stellen. Dem Personalrat kann eine Kopie zugesandt werden. 6

7 Reisekosten und Unfallschutz Innerhalb Stuttgarts können bei Veranstaltungen des Staatlichen Schulamts keine Reisekosten beantragt werden. Jedoch lohnt es sich bei Veranstaltungen privater Träger über Drive BW einen Antrag zu stellen. Auch wenn keine Reisekosten gezahlt werden, besteht Unfallschutz. Teilnahme Die Teilnahme an einer regionalen Fortbildung ist Dienst. Das heißt, ausgefallene Unterrichtszeit muss nicht nachgeholt werden. Sollte eine Teilnahme aus dienstlichen Gründen nicht möglich sein, muss die Schulleitung dies begründen. Die Zulassung wird am Staatlichen Schulamt unter Beteiligung des Personalrats getroffen. Die Unterrichtsvertretung wird von der Schulleitung geregelt. Ausblick Der ÖPR setzt sich weiterhin im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt für die Belange der Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Fortbildung ein. Profil AC an Realschulen - Anmerkungen zum gegenwärtigen Stand Seit dem Schuljahr 2012/13 findet an den Realschulen die Kompetenzanalyse Profil AC statt. Generell kann gesagt werden, dass die meisten Stuttgarter Schulen eine ausreichende Anzahl von Lehrkräften geschult haben. Allerdings besteht weiterer Fortbildungsbedarf, da nicht immer genug Reserven eingeplant wurden und Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Gründen wegfallen könnten. Auch bei den Privatschulen besteht Bedarf. Multiplikatorin für den Bereich individuelle Förderung berufsbezogener Kompetenzen ist seit Dezember 2013 Frau Potthoff von der Park Realschule. Fortbildungen werden von Frau Potthoff über LFB online angeboten. Das Amt des Verfahrensexperten beim SSA Stuttgart ist momentan nicht besetzt. Einige Gesichtspunkte müssen von den Schulen nach jeweiliger Sachlage einzeln gelöst werden. So ist das Verhältnis zwischen Fördergesprächen und Förderung nicht genau festgeschrieben. Die Fördergespräche sind lediglich Grundlage der an das Profil AC-Verfahren anschließenden individuellen Förderung. In den Zielvereinbarungen werden konkrete Schritte festgelegt, die zum Teil eigenverantwortlich, zum Teil im Rahmen der Kontingentstunden für Profil AC in Klasse 8 umgesetzt werden sollen. Im neuen Bildungsplan wird Profil AC in der Kontingentstundentafel sicher verankert werden. Eine konkrete Ausgestaltung ist allerdings noch nicht bekannt. Möglicherweise wird hier eine Verknüpfung mit dem neuen Fach Wirtschaft-, Berufs- und Studienorientierung stattfinden. Für Wiederholer der Klasse 8 gibt es noch keine offizielle Regelung, wie mit Profil AC bei ihnen verfahren wird. Hier sind individuelle Lösungen zu suchen. Da bei der individuellen Förderung zwei Lehrkräfte in einer Klasse vorgesehen sind, steht die individuelle Förderung mit zwei Stunden in der Kontingentstundentafel, wobei diese beiden Stunden bei der Anrechnung auf die beiden Lehrkräfte verteilt werden. 7

8 Grundschulförderklasse eine wichtige Einrichtung Die Grundschulförderklasse ist eine Einrichtung für Kinder, die das Schulalter erreicht haben, aber aus vielfältigen Gründen ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung kann auf Wunsch der Eltern beantragt werden. Die Grundschulförderklasse ist freiwillig und kostenlos und der Schule angeschlossen. Kindern, die den Anforderungen der Schule noch nicht gewachsen sind, bietet die Grundschulförderklasse intensive Förderung in allen Bereichen, z.b. Spracherziehung, Umgang mit Mengen, Konzentration und Ausdauer, seelische Reife, Fein- und Grobmotorik, soziales Verhalten in der Gruppe. Die Kinder werden ganzheitlich (Körper Geist Seele) ein Jahr lang auf das Schulleben vorbereitet. Ziel der Grundschulförderklasse ist es, in einem Jahr die Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. Es wird in Spiel- und Unterrichtsphasen gelernt. Die Grundschulförderklassen haben sich stets auf die Veränderungen der Schullandschaft eingestellt. Dies zeigt sich an den verschiedenen Modellen, die es in dieser Einrichtung gibt (z.b. traditionelle Klassen, präventive Klassen). Für jedes Kind wird während dem Jahr in enger Zusammenarbeit mit den Eltern der richtige Lernort vereinbart. Im Laufe der Jahre hat sich gezeigt, dass in den Grundschulförderklassen vermehrt Kinder aufgenommen wurden, die einen erhöhten Förderbedarf und ein zunehmend schwieriges Sozialverhalten aufweisen. Die Klassengröße ist seit Jahren gleich geblieben, wobei die Anforderungen der GSFK stets deutlich gestiegen sind. Die Klassengröße beträgt mindestens 15 bis 20 Kinder, wünschenswert wäre eine Klassengröße unter 15 Kindern. Das Staatliche Schulamt nutzt hier seinen Gestaltungsspielraum zum Wohle des Kindes und der Lehrkraft. Immer wieder wird die Frage gestellt, ob die GSFK weiterhin benötigt werden. Es besteht ein hoher Bedarf an Grundschulförderklassen. Die Schülerzahlen und Anmeldungen sind stabil. Die Orientierungspläne und verschiedenen Modelle (z.b. Einstein) der Kitas decken den Förderbedarf und die Entwicklungsschritte einzelner Kinder nicht vollständig ab. Diese Kinder benötigen zusätzliche Förderung für einen guten Start in die Schule. Für Korridorkinder kann die GSFK eine gute Alternative zur Einschulung sein. Grundschulförderklassen sind von daher eine wichtige und notwendige Einrichtung. Grundschulförderklassenlehrkräfte wünschen sich, dass auf die besonderen Begebenheiten und veränderten Rahmenbedingungen ihrer Klassen eingegangen wird. Personalversammlung für ArbeitnehmerInnen ArbeitnehmerInnen sind in Stuttgart eine kleine Gruppe an den Schulen. Um die besonderen Anliegen der ArbeitnehmerInnen zu besprechen und zu erfahren, wo der Schuh drückt, haben die Arbeitnehmer-VertreterInnen am 13. Februar 2014 in der Heusteigschule zu einer Personalversammlung eingeladen. Dieser Einladung folgten viele KollegInnen. Es waren FachlehrerInnen, befristet Beschäftigte, Pädagogische AssistentInnen, Grundschulförderklassen-Lehrkräfte und kirchliche Arbeitnehmer gut vertreten. Im Personalrat haben wir drei Mitglieder für die Arbeitnehmervertretung: Gert-Jürgen Scholz (Religionspädagoge), Cornelia Reinicke (Grundschulförderklassenlehrerin) und Ayten Karakas (Pädagogische Assistentin). Frau Bärbel Etzel-Paulsen, stellvertretende Vorsitzende des BPR-GHWRGS, informierte die ArbeitnehmerInnen als Referentin: 8

9 Schwerpunkt der Personalversammlung war das Thema: Wie erreichen wir eine gerechte Eingruppierung? Seit vielen Jahren wird darum gekämpft, eine bundeseinheitliche Eingruppierung für die Lehrkräfte durchzusetzen. Nun gibt es zum ersten Mal einen positiven Durchbruch und die Verhandlungen laufen. Es kann davon ausgegangen werden, dass diesmal eine andere Akzeptanz zu unseren Forderungen da ist und die Möglichkeit besteht, dass in diesem Bereich tatsächlich etwas Positives erreicht wird. Außerdem wurde auf die Besonderheiten bei Tarifbeschäftigten im Schulalltag eingegangen. Ebenfalls ein Thema war die neue Berechnung der Arbeitszeit der Pädagogischen AssistentInnen und ihre Aufgaben. Frau Etzel-Paulsen stellte die Präventionsangebote der deutschen Rentenversicherung BETSI und IRENA vor. Die Atmosphäre an diesem Nachmittag war sehr entspannt und der Austausch zum Ende der Veranstaltung rege und vielseitig. Personalversammlung Sonderschulen Am 10. März 2014 hatte der ÖPR zu dieser Personalversammlung eingeladen. Zahlreiche KollegInnen und Schulen haben sich an den Personalrat gewandt, mit der Bitte um einen Erfahrungsaustausch und Rückmeldungen zu Stolpersteinen und Notwendigkeiten im Rahmen der inklusiven Beschulung. In der Begrüßung stellte Frau Raab (Vorsitzende des ÖPR) die Veränderungen für die Sonderschulen - Regelschulen und das Arbeitsfeld der Lehrkräfte dar. An mehreren Schulen tätig zu sein ist für Sonderschullehrkräfte kein Einzelfall mehr und Lehrkräfte der Regelschulen müssen sich auf Teamteaching und gemeinsame unterrichtliche Absprachen einstellen. Herr Pelz (Vorsitzender Landesfachgruppe Sonderpädagogische Berufe, GEW) verwies in seinem Impulsreferat darauf hin, dass für inklusive Beschulung eine grundsätzlich positive Haltung aller Beteiligten unabdingbare Voraussetzung ist. Gemeint sind hierbei nicht nur die direkt betroffenen Lehrkräfte, sondern die gesamte Schulgemeinde. Inklusion ist ein langfristig angelegter Prozess und braucht Zeit - Zeit für konzeptionelle Entwicklungsschritte an den Schulen, Zeit für Unterstützung und Begleitung durch Fort- und Weiterbildungen und Supervision, Zeit für Evaluation und nicht zuletzt Zeit für eine gemeinsame Unterrichtsvorbereitung, die die unterschiedlichen Schülervoraussetzungen stets im Auge behält. Dieser zeitliche Mehraufwand in einer Phase des Umbauprozesses, in dem inklusive Beschulung und Sonderschulen parallel bestehen, benötigt dringend Ressourcen. In der Grün-Roten Koalitionsvereinbarung steht: Die Schulen erhalten die für die Inklusion notwendige personelle, räumliche und sächliche Ausstattung. Es gilt das Zwei- Pädagogen-Prinzip, wobei die Kompetenz der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ausdrücklich erforderlich ist. Herr Pelz kritisierte diese unverbindliche Aussage notwendig. Notwendig wäre eine verbindliche Festschreibung von Ressourcen für Inklusion. Schulgesetzänderung zur Veränderung der Sonderschulpflicht wann? Die Schulgesetzänderung hätte eigentlich schon zu diesem Schuljahr in Kraft treten sollen. Sie wurde dann um ein Jahr verschoben und im Januar 2014 hieß es auf eine Anfrage beim Ministerium, dass man mit Hochdruck daran arbeite. Bisher liegt für das Schuljahr 2014/15 kein Gesetzentwurf vor. 9

10 Die Eckpunkte für die Umsetzung von Inklusion sollen demnächst gegeben werden. Wie konkret diese dann sein werden, bezogen auf Ressourcen, Zwei-Pädagogen- Prinzip, Zählen von inklusiven Schülern zum Klassenteiler, Elternwahlrecht auf wohnortnahe Beschulung,...wird sich zeigen. Schwerpunktregion Stuttgart Entwicklungen Stuttgart als Modellregion für Inklusion ist besonders gefordert. Im Schuljahr 2011/12 wurden 91 Schülerinnen und Schüler (Suse) in sogenannten inklusiven Settings an 22 Schulen unterrichtet. Im Schuljahr 2012/13 waren es schon 250 Suse an 43 Schulen und im laufenden Schuljahr sind es mittlerweile 489 Suse an 62 schulischen Einrichtungen. Bei insgesamt leicht zunehmenden Schülerzahlen mit sonderpädagogischen Bildungsanspruch (1910 SuS) entspricht dies einem Anteil von ca. 25 %. Nach Angaben des RPS hat das SSA Stuttgart eine Versorgung von Lehrerwochenstunden (IST). Laut Organisationserlass müssten es Lehrerwochenstunden (SOLL) sein. Dies entspricht einer Versorgung von ca.95 % bzw. einem Abmangel von mehr als 600 Lehrerwochenstunden. Diesen Mangel muss das SSA gleichmäßig verteilen unter Berücksichtigung der Anzahl inklusiv beschulter Suse der jeweiligen Sonderschule. Dass dies bei der permanenten Zunahme inklusiver Anträge immer weniger zufriedenstellend gelingt, liegt auf der Hand. Die Sonderschulen selbst und die inklusiven Settings ausreichend mit Lehrerstunden zu versorgen wird immer schwieriger. Das SSA favorisiert deshalb weiterhin Gruppenlösungen, um die Regelschulen mit möglichst vielen Sonderschullehrerstunden in Form von Teamteaching unterstützen zu können. Gelingensbedingungen für Inklusion Neben den immer wieder angesprochenen personellen Ressourcen gibt es auch noch andere Faktoren, die für ein Gelingen von inklusiver Beschulung förderlich sind. Diese wurden z.t. genannt und werden folgend stichpunktartig aufgelistet: - Informationsfluss in den schulischen Gremien mit entsprechenden Beschlüssen - frühzeitige Kontaktaufnahme und Kommunikation zwischen den kooperierenden Schulen - vor Schuljahresbeginn Teamfindungen, Kennenlernen und Austausch, erste gemeinsame Fortbildung,... - gemeinsame konzeptionelle Entwicklung bezüglich pädagogischer Vorstellungen, Kooperationsformen, Teamteaching, abgleichen der Bildungspläne, Benotung, Zeugnisse,... - Einbindung in die Schule, Konferenzteilnahme, Feste und Feiern,... - besprechen äußerer Rahmenbedingungen wie Klassengröße, Differenzierungsräume, mögliche gemeinsame Unterrichtszeiten, Festlegung und Anrechnung von Teambesprechungsstunden, Vertretungsregelung, An diesem Nachmittag wurde deutlich, dass Inklusion enorme Veränderungen für alle Beteiligten mit sich bringt. Skepsis und Bedenken sind sicher berechtigt und müssen immer wieder benannt werden. Der ÖPR hat die Lehrkräfte aufgefordert dies schriftlich zu tun und dem ÖPR zukommen zu lassen als Einzelperson, als Gruppe einer Schule oder durch einen GLK-Beschluss. Personalrat und Schulamt nehmen diese Rückmeldungen und Bedenken ernst. Dies zeigte sich auch durch die Teilnahme von Frau Brittinger und den beiden Sonderschulschulrätinnen Frau Schmalenbach und Frau Peiffer. 10

11 Fachlehrer/innen (FL) und Technischen Lehrer/innen (TL) Lehrkräfte 2. Klasse?! In den letzten Jahren gab es permanent Anträge von Personalversammlungen wegen des Beförderungsstaus und der Angleichung des Deputats von FL/TL an die Lehrkräfte der entsprechenden Schulart. Arbeitszeit von FL/TL Im Zuge der Novellierung der Verordnung der Arbeitszeit von Lehrkräften hat sich der HPR GHWRGS im Frühjahr 2013 in einem Schreiben an das Kultusministerium gewandt und dafür eingesetzt. Die Antwort war enttäuschend und mit folgenden Begründungen unterlegt: Die unterschiedlichen Deputate in den Laufbahnen der Lehrer liegen u.a. in der Lehrbefähigung, im gesteigerten Zeitaufwand für eine stärker wissenschaftlich orientierte Lehrtätigkeit, der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und Erhaltung und Anpassung des Kenntnisstandes begründet. Des Weiteren weist das Kultusministerium darauf hin, das Lehrkräfte die Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Unterricht bewusster reflektieren können und im Schulalltag verstärkt übergeordnete Tätigkeiten übernehmen wie z.b. Unterrichtsangebote in den Kulturtechniken Mathematik und Deutsch. Beförderungen von FL/TL Unter der letzten Landesregierung gab es eine Erhöhung von 300 Beförderungsstellen für die ca wartenden FL/TL - immerhin oder völlig unzureichend könnte man sagen. Die laut Landesbeförderungsgesetz vorgesehene Wartezeit von 3-4 Jahren um jeweils nach A 10 bzw. A 11 zu kommen, dauert weiterhin um die 10 Jahre. Dies sind eine Ungerechtigkeit und ein Gehaltsverlust für diese Beschäftigten. Noch vor der letzten Landtagswahl hatten die damaligen Oppositionsabgeordneten großes Verständnis für die Belange der FL/TL. Und heute? Besoldungsunterschiede und eine unterschiedliche Deputatsverpflichtung sind aufgrund der dargestellten Unterschiede bei der Vorbildung und dem Einsatz folglich gerechtfertigt und stehen einer Gleichstellung mit wissenschaftlichen Lehrkräften entgegen. Diese Schlussfolgerung ist nicht gerechtfertigt. FL/TL erteilen seit Jahren qualifizierten Unterricht auch in den Kulturtechniken, stellen sich auf die neuen Bildungspläne und einen erweiterten Bildungsauftrag sowie fachfremden Unterricht ein. Sie übernehmen Hauptverantwortung in Klassenlehrerfunktion und sind zunehmend in der Inklusion tätig. Die herausgehobene ausschließliche Befähigung zur Erstellung förderdiagnostischer Gutachten rechtfertigt noch lange nicht ein höheres Deputat von 5 Stunden und diesen großen Gehaltsunterschied. Perspektive Zur Motivation folgende Bemerkung im Schreiben des Kultusministeriums : Jedoch besteht seit 2011 jedes Jahr für 30 Fach- und technische Lehrkräfte die Möglichkeit, an einem Aufstiegslehrgang teilzunehmen, der sie für das wissenschaftliche Lehramt im gehobenen Dienst qualifiziert. Menüpunkt Aufstiegsverfahren Zusätzliche Beförderungsstellen, eine bessere Besoldung und ein reduziertes Deputat kommen nicht von alleine. Veränderungen lassen sich nur auf der politischen Ebene erreichen durch Gespräche mit den Abgeordneten und Beteiligung an entsprechenden Aktionen. Personalvertretungen werden sich weiterhin für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen und Personalräte sind diesbezüglich mit dem Kultusministerium immer wieder im Gespräch. Ein nächstes Treffen findet im April 2014 statt. 11

12 Informationen der örtlichen Schwerbehindertenvertretung Überarbeitete Integrationsvereinbarung Nach der Neufassung der Schwerbehindertenverwaltungsvorschrift (SchbVwV) vom und der Einführung der Gemeinschaftsschule sowie der Übergabe der örtlichen Schwerbehindertenvertretung von Herrn Wiedemann an Frau Nassal und Herrn Meissner wurde eine Anpassung unserer bisherigen Integrationsvereinbarung nötig. Aufgenommen wurden in allen Bereichen auch die Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten Der Geltungsbereich wurde auch auf die neuen Gemeinschaftsschulen erweitert. In den Abschnitt 3.2 "Mehrarbeit" wurde noch die "Rufbereitschaft" aufgenommen. Der Abschnitt lautet nun aktuell: 3.2 Mehrarbeit Schwerbehinderte Lehrkräfte werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt ( 124 SGB IX). Nach 68 Abs. 3 SGB IX ist der 124 (Freistellung von Mehrarbeit auf Verlangen) auch für die gleichgestellten Lehrkräfte mit dem Grad 30 und 40 anzuwenden. Bei Behinderten mit dem Grad 30 und 40 (ohne eine Gleichstellung) ist dies nach der Integrationsvereinbarung ebenfalls anzuwenden. Klassenzusammenlegungen und das Unterrichten oder Beaufsichtigen von Parallelklassen sowie alle Arten von "Rufbereitschaft" sind den behinderten Lehrkräften nicht zuzumuten. Bei beabsichtigten amtsärztlichen Untersuchungen, die das Staatliche Schulamt anordnet - z.b. im Rahmen eines Antrages auf Rekonvaleszenz o- der bei der Beantragung von zwei zusätzlichen Deputatsermäßigungsstunden -, sind die Schwerbehindertenvertretungen rechtzeitig, und bevor dies vom SSA angeordnet wird, zu beteiligen. Ansonsten wurden lediglich die veränderten der neuen Schwerbehindertenverwaltungsvorschrift übernommen. Neue Schwerbehindertenverwaltungsvorschrift Pressemitteilung des Sozialministeriums zur neuen Schwerbehindertenverwaltungsvorschrift (SchVwV) vom Nr. 113/2013 Bessere Arbeitsbedingungen für schwerbehinderte Menschen in der Landesverwaltung Beweislastumkehr Sozialministerin Katrin Altpeter: Die neuen Regelungen setzen deutliche Akzente für die Inklusion in der Landesverwaltung mit Signalwirkung für die Privatwirtschaft Für alle schwerbehinderten Menschen beim Arbeitgeber Land wurden die Einstellungs- und Arbeitsbedingungen deutlich verbessert. Sozialministerin Katrin Altpeter sieht darin ein klares Zeichen zur Stärkung der Inklusion in der Landesverwaltung. 12

13 Sie erhofft sich davon aber auch eine Signalwirkung für private Arbeitgeber. Die neuen Regelungen sind in einer gemeinsamen Verwaltungsvorschrift aller Ministerien und des Rechnungshofes über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen festgeschrieben. Sie gelten somit für alle schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, die beim Arbeitgeber Land Baden- Württemberg als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Auszubildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt sind. Erstmals wurde nun für diesen Bereich die Beweislastumkehr eingeführt. Bisher hatte der Schwerbehinderte die Beweislast für die von ihm vermutete Benachteiligung zu tragen. Nun muss er im Streitfall lediglich Tatsachen glaubhaft machen, die einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vermuten lassen. Dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass eine Benachteiligung doch nicht vorliegt. Der Arbeitgeber muss nach den neuen Vorschriften die Inklusion und berufliche Teilhabe der schwerbehinderten Menschen umfassend gewährleisten. Dies bedeutet auch, dass die Fähigkeiten und Kenntnisse dieser Menschen möglichst voll verwertet werden sollen. Altpeter: Die schwerbehinderten Menschen dürfen nicht mehr irgendwie beschäftigt werden sondern so, dass ihre Arbeitsergebnisse auch in den Betriebsprozess einfließen und genutzt werden. Damit wollen wir zeigen, dass wir die Arbeit dieser Menschen genauso brauchen und wertschätzen wie die Arbeit der anderen Beschäftigten. Neu ist auch der Vorrang schwerbehinderter Menschen bei Einstellungen. Bei insgesamt gleicher Eignung haben demnach schwerbehinderte Menschen Vorrang vor nicht schwerbehinderten auch dann, wenn einzelne Eignungsmerkmale behinderungsbedingt schwächer ausgeprägt sind. Die Dienststellen müssen zudem bei der Besetzung freier Stellen nun immer prüfen, ob schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden können. Dies gilt selbst dann, wenn in der Dienststelle die Mindestquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erfüllt ist. Und die Schwerbehindertenvertretung muss beim gesamten Stellenbesetzungsverfahren obligatorisch beteiligt werden. Bei Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen hat sie das Recht auf Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen sowie auf Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen der schwerbehinderten und der nicht behinderten Bewerberinnen und Bewerber. Festgelegt ist in der neuen Verwaltungsvorschrift zudem, dass ein Schwerbehinderter gegen seinen Willen grundsätzlich nicht versetzt werden darf. Ausdrückliche Regelungen gibt es auch zu den Arbeitsbedingungen und zur Arbeitsplatzgestaltung bis hin zu technischen Arbeitshilfen. Neu sind auch die Vorschriften darüber, was die Dienststellen präventiv im Einzelnen unternehmen müssen, wenn das Beschäftigungsverhältnis aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen gefährdet ist und wie das betriebliche Eingliederungsmanagement gestaltet werden muss. Die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen (AGSV BW) wird als Vertretung nun erstmals offiziell anerkannt mit der Aufgabe, die Inklusion zu stärken. Die neue Verwaltungsvorschrift wurde kurz vor den Sommerferien 2013 rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft gesetzt. 13

14 Hinweis: Sowohl die vollständige Fassung der Integrationsvereinbarung wie auch die neue Schwerbehindertenverwaltungsvorschrift finden Sie auf der Homepage des Schulamtes unter: - dort unter Schwerbehindertenvertretung. Örtliche Schwerbehindertenvertretung Katrin Nassal (für Lehrkräfte A L) Tel nassal.katrin@gmx.de Christian Meissner (für Lehrkräfte M Z) Tel christian.meissner@stuttgart.de Sprechstunde der Schwerbehindertenvertretung: Jeden Montag (in der Schulzeit) nach Voranmeldung oder telefonisch Sprechstunde von Uhr im Büro des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung im Staatlichen Schulamt Bebelstraße 48, 1. Stock. Alle Kontakte und Gespräche mit der Schwerbehindertenvertretung sind selbstverständlich vertraulich! Weitere Informationen auf der Homepage der Hauptschwerbehindertenvertretung unter: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Für die Beratung und Antragstellung z.b. - bei Kuren und Rehabehandlungen - bei Fragen und Anträgen auf Rekonvaleszenz (Wiedereingliederung) - bei der Anerkennung als Schwerbehinderter - bei der Deputatsermäßigung als Schwerbehinderte/r - bei der Beantragung einer Altersteilzeit für Schwerbehinderte stehen folgende Personen zur Verfügung: Örtlicher Personalrat Gert-Jürgen Scholz Religionspädagogische Arbeitsstelle Tel rpas.bad-cannstatt@t-online.de Tanja Eidenmüller Tel tanjaeidenmueller@googl .com Örtliche Schwerbehindertenvertretung ( s.o.) 14

15 Alle Kontakte und Gespräche mit dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung sind selbstverständlich vertraulich! Weitere Informationen zum BEM unter: - dort unter Personalrat und unter Schwerbehindertenvertretung und in der Homepage der Hauptschwerbehindertenvertretungen unter: Gravierende Einschnitte in der Beihilfe und Erfolg beim größten privaten Krankenversicherer im Beamtenbereich Die Landesregierung hat 2013 die Erstattungsmöglichkeiten in der Beihilfe bei den zahntechnischen Laborleistungen (Material- und Arbeitskosten) stark gekürzt. Es sind seither nur noch 70 % der zahntechnischen Leistungen beihilfefähig. Das bedeutet bei Gesamtkosten z.b. für ein Gebiss von ,-, davon zahntechnischen Leistungen von ,- und bei einer Beihilfeberechtigung von 50% einen Eigenanteil von 1.500,-, bei einer Beihilfeberechtigung von 70 % einen Eigenanteil von 2.100,-. Der größte private Krankenversicherer im Beamtenbereich, die Debeka, teilte ihren Versicherten mit, dass diejenigen Versicherten, die einen BE 1 Tarif abgeschlossen haben, mit einer zusätzlichen Kostenübernahme von zahntechnischen Leistungen, die nicht von der Beihilfe übernommen werden, in Höhe von 1.125,- für die ersten drei Übergangsjahre und dann jährlich mit bis zu 3.075,- rechnen können. Allen Versicherten, die nicht den BE1 Tarif haben, wurde lediglich ein neuer Tarif C mit vorheriger Gesundheitsprüfung und monatlichen Kosten von ca. 50,- angeboten. Nachdem mir auf den Schwerbehindertenversammlungen im Land immer wieder Lehrkräfte mitteilten, dass sie nach der Gesundheitsprüfung keine Zusatzversicherung (auch nicht den teureren Tarif C) abschließen konnten und somit in einem Teilbereich unversichert seien, habe ich an den Hauptvorstand der Debeka geschrieben. Die Debeka hat daraufhin eingelenkt und einen neuen Tarif nur für die Versicherung der zahntechnischen Leistungen angeboten, verzichtet dabei auf eine allgemeine Gesundheitsprüfung und schließt ausdrücklich keine Person vom Versicherungsschutz mehr aus. Hinweis: Inzwischen haben wir erfahren, dass weitere private Krankenversicherer wie z.b. die Süddeutsche Krankenversicherung SDK, die Signal-Iduna, die Allianz Private Krankenversicherung, und die DBV-AXA Versicherungsgruppe Zusatzversicherungen für die zahntechnischen Leistungen ihren Mitgliedern anbieten. Was kann ich tun? Was können Sie tun, wenn ihre private Krankenversicherung Ihnen keine Zusatzversicherung für die zahnärztlichen Leistungen anbietet oder ihnen auf Grund der Gesundheitsprüfung überhaupt keine Versicherungsmöglichkeit bietet: 15

16 Sie können sich an den neutralen und außergerichtlichen Ombudsmann für die privaten Krankenversicherer wenden. Seine Unterstützung ist kostenlos. Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherungen Postfach Berlin Tel , Fax: Sollte zusammen mit dem Ombudsmann keine für Sie akzeptable Lösung gefunden werden, so bieten weitere private Versicherer eine Zahnzusatzversicherung an. Weitere Informationen geben dazu die Verbraucherzentrale (Peter Grieble, Referent für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Tel ); Versicherungsberater oder Versicherungsmakler. Hinweis: Da ich kein Beihilfe- oder Versicherungsspezialist bin, kann ich Sie weder beraten noch Anfragen und Mails zum Thema Beihilfe beantworten. Ich bitte dafür um Verständnis. Die gesamten Unterlagen findet man auf unserer Homepage unter: Themen und Materialien Beihilfe 16

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